Die Welt mit anderem Herzen sehen
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- Damian Heinrich
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1 L E H R E R - U N T E R R I C H T S M A T E R I A L I E N Die Welt mit anderem Herzen sehen Organspende und Transplantation Hessisches Kultusministerium Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit
2 Impressum: Herausgeber: Deutsche Stiftung Organtransplantation Deutschherrnufer 52, Frankfurt am Main Telefon: , Telefax: Internet: Redaktion: Ilja Stracke Dr. Susanne Venhaus Claudia Hagel Gesamtkonzeption: Ilja Stracke Claudia Hagel Dr. Claus Wesslau Bobbel Jacobs Ulrike Klinke-Kobale Fachliche Beratung: Dr. Claus Wesslau Dr. Katharina Grosse Heiner Smit PD Dr. Dietmar Mauer Tonja Schaffeld Ergänzende Informationen zur Ausgabe Hessen: Herausgeber: Hessisches Kultusministerium Luisenplatz Wiesbaden Hessisches Ministerium für Arbeit, Famile und Gesundheit Dostojewskistr Wiesbaden Redaktion: Markus Dietz Dr. Klaus Jahn Pressekontakt: Dr. Nicolas Wolz Tobias Heinz Kontakt: Hessisches Kultusministerium Servicebüro Schule und Gesundheit Markus Dietz Luisenplatz Wiesbaden m.dietz@schuleundgesundheit.com Telefon: Internet: DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation Das Werk einschließlich aller seiner Teile (Texte, Abbildungen, Fotos der Broschüre und der Folien) sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte auch in Teilen für den gewerblichen Gebrauch ist ohne Zustimmung der DSO nicht gestattet. Inhalte des Werks dürfen nur für den Unterricht an Schulen sowie für Aufklärungsveranstaltungen zur Organspende und Transplantation vervielfältigt werden. Nachdruck nur mit Genehmigung der Deutsche Stiftung Organtransplantation. Dezember 2009
3 Gemeinsames Grußwort des Kultusministeriums sowie des Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, mit der Kampagne Organspende kann Leben retten - Ich bin dabei will die Hessische Landesregierung die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Themas Organspende erhöhen. Derzeit warten in Deutschland rund Menschen auf ein Organ, viele davon vergebens. Jeden Tag sterben drei Menschen, weil für sie kein passendes Spenderorgan bereit steht. Obwohl acht von zehn Bürgern der Organspende prinzipiell positiv gegenüberstehen, besitzen aktuell 17 Prozent der Bevölkerung einen Organspendeausweis. Die Hessische Landesregierung hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung bezüglich Organspende zu sensibilisieren und zu informieren. Vielen Menschen fällt es nicht leicht, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Denn die Bereitschaft zur Organspende mit Ausnahme der Lebendspende ist an den Tod eines Menschen gebunden. Die Auseinandersetzung mit dem Tod wird wiederum von vielen nach wie vor tabuisiert. Es ist jedoch wichtig, sich schon zu Lebzeiten mit der Organspende zu beschäftigen. Denn in der Situation des Todes eines nahen Angehörigen fällt die Entscheidung schwer, wenn vorher nie über diese Frage gesprochen wurde. Schülerinnen und Schüler gehen oft unverkrampfter mit diesem Thema um und können auch zu Hause Diskussionen anstoßen, wenn sie sich in ihrem schulischen Umfeld mit entsprechenden Fragestellungen beschäftigt haben. Jugendliche dürfen ab einem Alter von 16 Jahren einen gültigen Organspendeausweis besitzen. Sie können dazu beitragen, dass die Jugendlichen kompetent eine eigene Entscheidung treffen können. Daher ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich auch im Rahmen des Schulunterrichts bzw. eines Projektes mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Die Broschüre zeigt zahlreiche Anknüpfungspunkte in den Lehrplänen der Fächer Biologie sowie Religion/Ethik auf. Weiterhin soll Ihnen die Broschüre Anregungen geben und Sie bei der Umsetzung des Themas unterstützen. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Interesse und Ihr Engagement. Dorothea Henzler Hessische Kultusministerin Jürgen Banzer Hessischer Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit 1
4 Thema Organspende in der Schule Nur wenige Schülerinnen und Schüler wissen, dass man sich bereits mit 16 Jahren für eine Organspende aussprechen kann. Umso wichtiger ist es, sich schon in jungen Jahren mit der Thematik zu beschäftigen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Bei der Frage für oder gegen die Organspende gibt es kein richtig oder falsch. Jeder muss diese Frage für sich persönlich beantworten. Je besser und umfassender innen und jedoch informieren, desto fundierter kann eine eigene Haltung der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden und desto weniger beeinflussen diffuse Ängste und Zweifel die Entscheidungsfindung. Gerade Jugendlichen erscheint natürlicherweise der eigene Tod weit weg, so dass sie sich ohne weiteren Anlass gar nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob sie nach ihrem Tod ihre Organe anderen Menschen zur Verfügung stellen würden oder nicht. Wie aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag der BZgA hervorgeht, äußerte der Großteil der Jugendlichen (85 Prozent) eine grundsätzlich positive Einstellung gegenüber der Organspende, intensiv mit dieser Thematik beschäftigt haben sich jedoch nur 23 Prozent. Das Interesse an weiteren Informationen war groß und gerade die 14 bis 17- jährigen Schülerinnen und Schüler hielten die Schule für einen geeigneten Ort, um mehr darüber zu erfahren. Die Broschüre soll dazu beitragen, dieses Thema in Ihrem Unterricht zu behandeln. Auf den nachfolgenden Seiten sind die grundlegenden Voraussetzungen einer Behandlung im Rahmen der Hessischen Lehrpläne aufgeführt. Weiterführende Informationen, Unterrichtsmaterialien etc. finden Sie unter: 8 Themen Organspende Material 2
5 Didaktisch-methodische Hinweise für den Unterricht Es ist eine ganzheitliche fächerübergreifende Erarbeitung (vgl. Lehrplanübersicht) des Themas Organspende unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, ethisch-religiöser, medizinischer sowie juristischer Aspekte anzustreben. Weiterhin sind ein Gegenwartsbezug/Realitätsbezug durch Einbindung von Betroffenen sowie ein Bezug auf aktuelle Meldungen empfohlen. Der Unterricht erfolgt in altersgemäßer Form. Individuell anzupassende Ziele sind: Informieren, Aufklären Sensibilisieren, Betroffenheit schaffen Empathie wecken Grundlage für eine begründete Entscheidung zum Thema Organspende bilden Nachhaltigkeit bewirken Expertendatenbank In den letzten Jahren konnten Experten gewonnen werden, die mit großem Engagement und Überzeugung Schulen besuchen und den Unterricht der Kolleginnen und Kollegen ergänzen und bereichern. Als Experten für Ihren Unterricht bieten sich auf folgender Datenbank Ärzte und betroffene Menschen auch aus Ihrer Region an, Ihren Unterricht nach Ihren Wünschen zu ergänzen. Zu erreichen unter: 8 3
6 Folgende unterrichtsergänzende Angebote der Initiativen, Selbsthilfegruppen und Verbände bestehen bereits: Inhalte Mögliche Unterrichtsformen Jeder kann betroffen sein Ursächliche Erkrankungen sowie Ersatztherapien Mangel an Spenderorganen Wer kann Organe spenden? Wichtige Gewebemerkmale (Übereinstimmung/Typisierung) Aktuelle Situation der Organspende in Hessen Das Transplantationsgesetz/ Ausführungsgesetze Organspende/Transplantation Lebendspende Vorstellung regionaler Transplantationszentren Das Leben mit einem transplantierten Organ (Bericht eines Betroffenen) Positionen der Glaubensgemeinschaften 1. Ergänzende Unterrichtung zum Biologie-, Religionsunterricht oder anderen Unterrichtsfächern (Dauer variabel) 2. Vortragsform, weitgehend im Dialog mit den Schülern (zwei bis vier Schulstunden) 3. Erarbeitung der Thematik anhand von Infomaterialien in Gruppen (vier bis sechs Schulstunden) 4. Durchführung von Projekttagen/ Projektwoche mit anschließender Präsentation der Ergebnisse (zwei bis vier Schultage) 5. Organisation/Durchführung von Info-Ausstellungen 4
7 Elternarbeit und Lehrpläne Elternarbeit Eltern können sich bei der Durchführung von Projekttagen oder auch im Unterricht auf verschiedenste Art selbst einbringen und engagieren. Wichtig ist aber auch, die Eltern im Vorfeld zu informieren. Dies kann z.b. in Form eines Elternabends (auch Forum, Vortrag, Podiumsdiskussion etc.) geschehen, der den Eltern die Thematik näher bringt und sie auch dazu befähigt, mit ihren Kindern begleitend zu diskutieren. Lehrpläne Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Lehrplanthemen der verschiedenen Schularten, -stufen und -fächer, die entweder Organspende direkt als Unterrichtsthema beinhalten oder in deren Rahmen sich dieses gut einbinden lässt. Die vorangestellten Ziffern verweisen auf das jeweilige Themengebiet im betreffenden Lehrplan. Die vollständigen Lehrpläne finden Sie unter 8 in der Rubrik Aktuelles. 5
8 Lehr Gymnasium Katholische Religion G8 G9 Darf man alles, was man kann? Fortschritt und menschliche Zukunft 8G2 9.2 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesbildlichkeit 9G Vom Tod zum Leben 9G Kirche Christi und Weltverantwortung 11G Perspektive der anderen Wissenschaften (z.b. Medizin) Evangelische Religion Sterben, Tod und Auferstehung Tod und Leben 9G (Erfahrungen mit Sterben und Tod) Jesus Christus nachfolgen Tod und Auferweckung 11G Als Menschen handeln Glaube, Wissenschaft, Technik 11G Deutsch Lebensentwürfe/Krisen des Ichs 10G Individuum und Gesellschaft 11G Biologie Blut und Immunsysteme 9G2 9.2 Ethik Die Würde des Menschen 8G1 9.2 Gewissen und Identität 9G Recht und Gerechtigkeit III: Persönliches Glück und Gemeinwohl 9G Menschenbilder III: Der Mensch als soziales Wesen (Menschenwürde) 9G Glück Eduaimonistische Begründungen verantwortlichen Handelns 10G Religiöse Sinngebung des Lebens Begründungen verantwortlichen Handelns in den Religionen (Menschenwürde, Menschenrechte, Leben etc.) 10G Menschenbilder in Philosophie und Wissenschaft 11G Vernunft und Gewissen 11G Recht und Gerechtigkeit 12G Natur und Technik 12G
9 er Realschule Katholische Religion 9.2. Darf man alles, was man kann? Fortschritt und menschliche Zukunft 10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesbildlichkeit 10.4 Vom Tod zum Leben. Leiden, Kreuz und Auferstehung Evangelische Religion 10.1 Sterben, Tod und Auferstehung Tod und Leben Ethik 9.1 Freiheit III Selbstbestimmung und Vernunft 9.2 Würde des Menschen III 9.4 Verantwortung V: Sterben eine Privatangelegenheit? 10.1 Gewissen III: Gewissen und Verantwortung 10.4 Verantwortung VI: Medizinischer Fortschritt Fluch oder Segen? Hauptschule Katholische Religion 9.4 Vom Tod zum Leben. Leiden, Kreuz und Auferstehung Evangelische Religion 10.1 Sterben, Tod und Auferstehung Tod und Leben Ethik 9.4 Verantwortung III: Sterben- eine Privatangelegenheit? 10.4 Verantwortung III: Verantwortung übernehmen Darf der Mensch alles, was er kann? 10.1 Gewissen III: Gewissen und Verantwortung Biologie 9.2 Gesundheit des Menschen. Infektions- und Zivilisationskrankheiten (Organspende) 7
10 integrierte Gesamtschule Katholische Religion Jahrgangsstufe 9 Darf man alles, was man kann? Fortschritt und menschliche Zukunft Jahrgangsstufe 10 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottebenbildlichkeit Vom Tod zum Leben. Leiden, Kreuz und Auferstehung Evangelische Religion Jahrgangsstufe Sterben, Tod und Auferstehung Ethik Jahrgangsstufe Verantwortung V: Sterben eine Privatangelegenheit? Jahrgangsstufe Gewissen III: Gewissen und Verantwortung 10.4 Verantwortung VI: Medizinischer Fortschritt Fluch oder Segen? Biologie Jahrgangsstufe Gesundheit Berufliche Schulen Fachoberschule, Fachrichtung Gesundheit Ausbildungsabschnitt I, Themen- und Aufgabenfeld 11.7 Organtransplantation Informationen zu den Lehrplänen weiterer Schulformen an den beruflichen Schulen finden Sie im Internet unter 8 8
11 Sehr geehrte Damen und Herren, die Organübertragung ist heute ein etabliertes Therapieverfahren und bietet schwer kranken Menschen oftmals die einzige Chance auf Lebensrettung. Täglich werden bundesweit etwa 11 Transplantationen durchgeführt, aber es sterben auch jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste, weil sie nicht rechtzeitig ein neues Organ erhalten. Diese Zahlen sind nach wie vor alarmierend. Rund Menschen warten in Deutschland zwischen Hoffnung und Verzweiflung auf eine Organtransplantation. Im Unterschied zu anderen Therapieverfahren sind diese Patienten jedoch auf die Solidarität ihrer Mitmenschen angewiesen. Ihr Überleben und ihre Lebensqualität hängen maßgeblich davon ab, ob andere Menschen bereit sind, nach dem Tod ihre Organe zu spenden. Leider genießt die Organspende innerhalb unserer Gesellschaft immer noch nicht den Stel- Vorwort lenwert, der ihr eigentlich zukommt, und so wird sie allzu oft zum Randthema degradiert. Es mangelt vor allem an Aufklärung und Information. Umfragen belegen zwar, dass die meisten Menschen der Organspende positiv gegenüber stehen. Doch viele fühlen sich nicht ausreichend genug informiert, um ihre Entscheidung zur Organspende treffen zu können. Gerade Jugendliche stehen dem Thema Organspende sehr aufgeschlossen und interessiert gegenüber. Gleichzeitig sind sie wichtig als Entscheidungsträger und als diejenigen Multiplikatoren, die die Frage der Organspende in die Familien tragen können. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat aus diesem Grund ein Unterrichtspaket mit - und Schülermaterialien konzipiert. Darin sind medizinische, rechtliche, ethische, religiöse sowie psychologische Aspekte berücksichtigt, so dass eine umfassende Bearbeitung in den verschiedensten Fächern gewährleistet ist. Unser Anliegen ist es, damit in den Schulen eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende anzustoßen. Wir sehen hierfür gute Möglichkeiten in den Fächern Religion und Ethik, Biologie oder Kunst. Indem sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, eines Projektes oder an Projekttagen ausführlich über Organspende informieren, erhalten sie die Kompetenz, sich auf einer aufgeklärten und reflektierten Basis innerhalb ihrer Familie oder ihres Freundeskreises auszutauschen und für sich eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Schulen das Angebot nutzen und es uns auf diesem Weg gelingt, mehr Menschen über das wichtige Thema Organspende aufzuklären. Dr. med. Dipl.-Biol. Thomas Breidenbach Geschäftsführender Arzt der Region Mitte Deutsche Stiftung Organtransplantation 9
12 Die Welt mit anderem Herzen sehen Die Organtransplantation erzielt bei Versagen von Nieren, Leber, Lunge und Herz nachweislich die besten Behandlungsergebnisse und ist somit allen anderen Therapie- -Informationen möglichkeiten zur weit Organspende überlegen. Oft ist sie sogar die einzige Inhalt lebensrettende Behandlungsmöglichkeit. Kapitel 1: Einführung Organspende und Transplantation 12 Organspendeausweis schon ab 16 Jahre 14 Das Transplantationsgesetz 14 Organspende ist für Jugendliche ein bedeutendes Thema 14 Meilensteine der Transplantationsmedizin 15 Kapitel 2: Gewebespende 16 Kapitel 3: Rechtliche Grundlagen: Das Transplantationsgesetz 18 Andere Länder, andere Gesetze 19 Der Organspendeausweis 20 Kapitel 4: Der Hirntod 21 Bedeutung und Feststellung des Hirntods 22 Die Meinung der Kirchen zum Hirntod 23 Kapitel 5: Ethische Grundlagen Standpunkte der Weltreligionen 24 Kapitel 6: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) 25 Organspende eine gemeinsame Aufgabe 25 Kapitel 7: Ablauf einer Organspende 26 Vom Spender zum Empfänger 26 Auswahlkriterien 27 Kapitel 8: Angehörige von Organspendern 28 Kapitel 9: Zehn Fragen und zehn Antworten 30 Kapitel 10: Das Leben mit einem neuen Organ 33 Kapitel 11: Selbsthilfeverbände 35 Kapitel 12: Prominente für Organspende 36 Informationen zur Power Point Präsentation 38! Ergänzend zur Broschüre steht unter ein Foliensatz 3 als Power Point Präsentation mit weiteren Hintergrundinformationen zur Verfügung 11
13 Die Welt mit anderem Herzen sehen I in Aktion: Was fällt euch zum Thema Organspende ein? Welche Organe können gespendet und transplantiert werden? 3 Siehe auch Folien 1 und 2 i Nähere Informationen zu Eurotransplant und der DSO auf den Seiten 17 und 19 Einführung Organspende und Transplantation In Deutschland warten rund Menschen auf ein Spenderorgan, auf eine Lunge, eine Niere, ein Herz, eine Leber oder auf ein Pankreas (Bauchspeicheldrüse). Viele von ihnen hoffen vergebens auf das lebensrettende Organ, nur für rund Menschen, also etwa für jeden Dritten, findet sich ein passendes Organ. Dann setzt ein Wettlauf mit der Zeit ein. Nur das perfekt aufeinander abgestimmte Zusammen - spiel zwischen der fortgeschrittenen Transplantationsmedizin, der i Stiftung Eurotransplant (Vermittlungsstelle zwischen Spender und Empfänger) und der i Deutschen Stiftung Organtransplantation DSO (Koordinierungsstelle für Organspende) rettet Leben. Seit der ersten Nierenübertragung in Deutschland durch 3 Professor Wilhelm Brosig 1963 im damaligen Berliner Klinikum Charlottenburg sind in Deutschland über Organe transplantiert worden. Nierentransplantationen finden am häufigsten statt, gefolgt von Leber- und Herzverpflanzungen. Seltener, aber mit ansteigender Tendenz, sind Übertragungen der Bauchspeicheldrüse und der Lunge. Weltweit wurden im Jahr 2006 über Nieren, mehr als Lebern und über Herzen verpflanzt (Newsletter Transplant, Vol. 13, No. 1, 2008). Jeden Tag sterben drei Menschen auf der Warteliste In Deutschland warten rund Menschen auf ein Spenderorgan, auf eine Lunge, eine Niere, ein Herz, eine Leber oder auf eine Bauchspeicheldrüse. Viele von ihnen hoffen vergebens. Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen von der Warteliste, denen mit einer Organtransplantation ein neues Leben geschenkt werden könnte. Oder anders herum: Im Jahre 2008 gab es im bundesweiten Durchschnitt gerade mal 15 Menschen pro eine Million Einwohner, die nach ihrem Tod Organe gespendet haben. Und das, obwohl sich Organspende nach dem Tod auf eine sehr breite Zustimmung in der Bevölkerung stützen kann. Ein großes Missverhältnis zwischen Denken und Handeln. 12
14 Die Schere zwischen dem Bedarf und den tatsächlich gespendeten Organen geht weit auseinander In Deutschland geht die Schere zwischen Patienten, die dringend auf ein Spenderorgan warten, und der Zahl der tatsächlich durchgeführten Transplantationen weit auseinander. In einigen Bundesländern wurden höhere Organspenderzahlen verzeichnet. Der höchste Wert wurde in Bremen erreicht, allerdings ist hier ein Vergleich zu Flächenstaaten nur bedingt möglich. Der Bundesdurchschnitt im Jahr 2008 lag bei unter 15 Organspendern pro eine Million Einwohner. Organspenden pro Region und Bundesland pro Mio. Einwohner im Jahr 2008 Es gibt verschiedene Gründe für den eine Transplantation Menschen gehol- Mangel an Organspenden. Zum einen fen werden kann. Eine ablehnende Ent-?! Siehe auch kommen nicht alle Krankenhäuser ihrer scheidung, die im Organspendefall durch 10 Fragen und 10 Antworten gesetzlichen Verpflichtung nach, jeden Angehörige getroffen wird, ist nicht auf auf den Seiten 22 bis 24 möglichen Organspender an die DSO eine prinzipielle Ablehnung der Organ- zu melden. Zum anderen besteht eine spende zurückzuführen, sondern auf die I in Aktion: mangelnde Bereitschaft des Einzelnen, Sorge, eine Entscheidung zu fällen, ohne Warum, glaubt ihr, nach dem Tod Organe zu spenden; damit den mutmaßlichen Willen des Verstor- gibt es einen Mangel korrespondierend ist das Informati- benen zu kennen, da dieser zum Bei- an Organspenden? onsdefizit in der Bevölkerung zur Organ- spiel nicht in einem Organspendeausweis spende generell und darüber, dass durch dokumentiert ist.?! 13
15 i Nähere Informationen zum Transplantationsgesetz ab Seite 10 I in Aktion: Was meint ihr, wer denkt wie über Organspende? Haben junge Frauen eine andere Einstellung zu Organspende als junge Männer? 3 Hierzu gibt es die Folie 6 (Notizen) I in Aktion: Was kann man im Organspendeausweis regeln? Stell dir vor, jemand in deinem Verwandten- oder Bekanntenkreis stirbt und könnte Organe spenden. Welche Probleme haben die Hinterbliebenden bei der Entscheidungsfindung? Organspendeausweis schon ab 16 Jahre Aufklärung über Organspende und -transplantation sollte schon bei Jugendlichen beginnen, denn bereits ab dem 14. Lebensjahr kann man einer Organentnahme widersprechen, ab dem 16. Lebensjahr kann jeder für sich entscheiden, ob er nach dem Tode Organe spenden möchte. Schüler sollten über die Möglichkeiten der Organspende und -transplantation informiert werden, denn nur so können sie sich eine eigene Meinung bilden und das Gehörte in den Familien- und Freundeskreis tragen. Die Behandlung des Themas im Unterricht kann somit für die Organspende sensibilisieren und eine Entscheidungsfindung fördern. Das Transplantationsgesetz ein Garant für Rechtssicherheit und Chancengleichheit Erschreckende Nachrichten über Organhandel und unerlaubte Entnahmen von Organen in Ländern wie beispielsweise Indien oder Brasilien verlangen nach einer eindeutigen gesetzlichen Regelung. Das am 1. Dezember 1997 in Kraft getretene i Transplantationsgesetz (TPG) schließt jeden Missbrauch aus und schafft Rechtssicherheit für Spender, Empfänger und alle an der Organentnahme Beteiligten. Es sorgt für Chancengleichheit unter allen Organempfängern, da die Verteilung streng nach bundesweit einheitlichen Richtlinien erfolgt. Organspende ist für Jugendliche ein bedeutendes Thema Erstmalig hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Jahr 2003 eine 3 Repräsentativerhebung zur Einstellung Jugendlicher zum Thema Organspende durchführen lassen. Die Untersuchungen der BZgA zeigen eine hohe Akzeptanz zur Organspende bei jungen Menschen und lassen ein deutliches Interesse junger Menschen an diesem Thema erkennen. Organtransplantierte Patienten wissen, dass sie die Tatsache, ein rettendes Organ bekommen zu haben, der Entscheidung eines anderen Menschen verdanken. Sie wissen auch, dass dieses Geschenk unmittelbar mit dem Tod verbunden war. Diese Verbindung zwischen Leben und Tod hebt das Thema Organspende weit über die rein medizinische Ebene heraus. Es fordert jeden auf, eine reflektierte, individuelle Entscheidung zu treffen. 14
16 Meilensteine der Transplantationsmedizin vom medizinischen Wunder zum etablierten Behandlungsverfahren. Über halbes Jahrhundert ist es nun her, seit weltweit die erste Niere erfolgreich transplantiert wurde. Das medizinische Wunder von Boston, welches 1954 dem amerikanischen Chirurgen Joseph E. Murray gelang, gehört heute weltweit zum medizinischen Alltag. In Deutschland werden derzeit in rund 50 Transplantationszentren jedes Jahr bei tausenden Patienten Organe transplantiert. Aber nicht nur die Anzahl, sondern auch die langfristige Erfolgsrate der Organverpflanzung ist gestiegen. Das war zu Beginn der Transplantationsmedizin noch ganz anders. Am 3. Dezember 1967 im Groote-Schuur-Hospital in Kapstadt transplantierte ein 30-köpfiges medizinisches Team unter der Leitung des südafrikanischen Herzchirurgen Dr. Christiaan N. Barnaard dem 55 Jahre alten Patienten Louis Washkansky das Herz eines anderen Menschen. 18 Tage nach der Organtransplantation starb Louis Washkansky, sein Körper stieß das fremde Herz ab. Die Transplantationsmedizin entwickelt sich ständig weiter, immer wieder kommen neue 3 Meilensteine in der Erfolgsgeschichte der Transplantationsmedizin hinzu. So wurde weltweit zum Beispiel die erste Niere 1954 in Boston und die erste Leber 1967 in Denver transplantiert konnte die erste Bauchspeicheldrü- Transplantation durchgeführt und 1999 in Bad Oeynhausen zum ersten Mal ein Kunstherz implantiert. se in Minneapolis übertragen werden. Die erste Lunge wurde 1963 in Jackson, Mississippi verpflanzt. Aber auch in den letzten Jahren gab es durch die Weiterentwicklung in der Transplantationsmedizin neue Erfolge wurde in München die erste erfolgreiche Herz-Lungen-Leber- Auch heute reagiert der menschliche Körper grundsätzlich mit Abstoßung auf fremdes Gewebe. Dank Medikamenten zur Verhinderung der Abstoßung beträgt die Ein-Jahres-Transplantationsüberlebensrate durchschnittlich 75 Prozent und nach fünf Jahren über 60 Prozent. Das heißt, 75 bzw. 60 Prozent der verpflanzten Organe funktionieren noch nach einem bzw. fünf Jahren. 3 Ausführliche Informationen zu den Meilensteinen der Organtransplantation gibt es auf der Folie 3 & Abbildung: Illustrated History of Organ Transplantation, von R. Küss, und P. Bourget, Sandoz, Lesen Sie zusammen mit Ihren Schülern den Erfahrungsbericht in den Schüler-Informationen (Seite 8 und 9) Louis Washkansky überlebte seine Herzoperation gerade mal 18 Tage. Das war Heute funktioniert ein Spenderorgan dank der standardisierten Operationstechnik und der Entwicklung von Medikamenten, die eine Abstoßung besser unterdrücken, über viele Jahre hinweg. 15
17 2 I in Aktion: Welche Körpergewebe können transplantiert Bild: werden? Dr. Eduard Konrad Zirm idie am häufigsten Die Welt mit anderem Herzen sehen Gewebespende Neben Organspende ist Gewebespende ein weiterer wichtiger Bereich der Transplantationsmedizin. Übertragbare Gewebe wie Hornhäute, Knochenmaterial oder Haut können unabhängig von der Blut- und Sauerstoffversorgung entnommen, gelagert und transplantiert werden. Die Hornhauttransplantation am Auge den. Sie muss allerdings, entsprechend ist die am häufigsten durchgeführte und präpariert, schon innerhalb von zwei bis erfolgreichste Transplantation weltweit. drei Wochen transplantiert werden. Ein Mensch, der durch eine Hornhauttrübung fast erblindet war, kann durch diesen Seit wenigen Jahren können durch ein Eingriff das Sehvermögen vollständig wie- neuartiges Verfahren Leberzellen von Or- dererlangen. Dr. Eduard Konrad Zirm war ganen verwendet werden, die aufgrund ei der erste Arzt, der eine erfolgreiche ner bestehenden Organschädigung zuvor Hornhauttransplantation vornahm. für eine Organtransplantation abgelehnt wurden. Funktionstüchtige, gesunde Zel- Die Gewebe stammen von Mehrorgan- len werden aus dem Organ ausgewaschen spendern. Die Transplantate werden in und als flüssige Lösung erkrankten Pa- Krankenhäusern entnommen und in Ge- tienten in die kranke Leber gespritzt. webebanken auf ihre Verwendbarkeit ge konnten so in Deutschland erstmals prüft, aufbereitet und bis zur Transplanta- Patienten, die nur mit einer Lebertrans- tion aufbewahrt. So sind Herzklappen, prä- plantation überlebt hätten, geheilt werden. durchgeführten Gewe- pariert und auf 180 Celsius tiefgefroren, betransplantationen in bis zu fünf Jahre haltbar. Zwischen Ent- Deutschland pro Jahr: nahme und Transplantation kann hier also ein sehr langer Zeitraum liegen. Hornhaut Hornhauttransplantationen dagegen kann sogar noch 72 Stunden nach dem Tod eines Spenders entnommen wer- Herzklappen- und Gefäßtransplantationen 16
18 Zum 1. August 2007 ist das Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) in Kraft getreten. Es regelt Entnahme, Transport und Aufbewahrung von menschlichen Zellen und Geweben. Das neue Gesetz führte unter anderem zu Änderungen im Transplantationsgesetz. Dort ist jetzt im Paragraph 9 Absatz 2 verankert, dass die Organentnahme Vorrang vor der Gewebespende hat. Die Organentnahme darf nicht durch die Gewebeentnahme beeinträchtigt werden. 17
19 3 Hierzu gibt es die Folien 4 und 5 Kernpunkte des Transplantationsgesetzes: Organspende, Organvermittlung und Organtransplantation sind getrennte Verantwortungsbereiche. Organhandel sowie der Versuch werden in Deutschland unter Strafe gestellt. Voraussetzung zur Organentnahme Die Entscheidung des Verstorbenen zu Lebzeiten für oder gegen eine Organspende ist maßgeblich. Ist diese nicht im Organspendeausweis dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen (=erweiterte Zustimmungslösung). Organe dürfen erst entnommen werden, wenn der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde. Dies muss von zwei in dieser Diagnostik erfahrenen Ärzten festgestellt werden, die nicht Mitglied des Organentnahmeteams und nicht in die nachfolgende Organübertragung eingebunden sein dürfen. Das Untersuchungsergebnis ist in einem bundesweit einheitlichen Protokoll zu dokumentieren, das von den Angehörigen eingesehen werden kann. Die Welt mit anderem Herzen sehen Rechtliche Grundlagen: Das Transplantationsgesetz Jeder Mensch sollte zu Lebzeiten eine Entscheidung zur Organspende treffen, sie dokumentieren und im Familien und Freundeskreis besprechen. Dazu ist es wichtig, die wesentlichen Regelungen zur Organspende, die im Transplantationsgesetz (TPG) festgelegt sind, zu kennen. Nach kontrovers geführten Diskussionen mit Vertretern aus Medizin, Politik, Ethik und Öffentlichkeit im Vorfeld der Gesetzgebung wurde das TPG im Juni 1997 fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit durch den Bundestag verabschiedet. Das Abstimmungsergebnis der Abgeordneten spiegelte dabei die Meinung der Bevölkerung, in Umfragen ermittelt, wider. I in Aktion: Welche Bereiche regelt dieses Gesetz? Was sind die Voraussetzungen einer Organspende? Wer muss einer Organentnahme zustimmen? 8 Das TPG steht im Internet unter Das Gesetz gilt für die Spende und die Entnahme von menschlichen Organen oder Geweben zum Zwecke der Übertragung sowie für die Übertragung der Organe oder der Gewebe einschließlich der Vorbereitung dieser Maßnahmen. Ziel des TPG ist es, Unsicherheiten auszuräumen, Gleichbehandlung zu gewährleisten und das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende zu stärken. 3 Einer der wichtigsten Punkte im TPG ist die Regelung, unter welchen Voraussetzungen Organe entnommen werden dürfen: In Deutschland gilt für die Organspende nach dem Tod (postmortale Organspende), die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Bürger zu Lebzeiten entscheiden kann, ob er Organe spenden will, und damit seine Zustimmung oder auch Ablehnung zur Organspende festlegt. Organe dürfen entnommen werden, wenn der Spender zu Lebzeiten der Organentnahme zugestimmt hat, entweder mündlich, in einem Organspendeausweis oder einer anderen schriftlichen Erklärung. Liegt keine Stellungnahme vor, kann die Einwilligung vom nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gegeben werden. 18
20 Andere Länder, andere Gesetze IAndere Länder haben oft andere gesetzliche Regelungen. Deutsche Bundesbürger sollten auch die von der in Deutschland geltenden erweiterten Zustimungslösung abweichenden Regelungen kennen, da im Todesfall im Ausland vom Grundsatz her das entsprechende Ländergesetz gültig ist. Ausnahme ist Belgien, dort beschränkt sich das Gesetz ausdrücklich auf belgische Staatsangehörige. Im europäischen Ausland werden jedoch im Fall einer Organspende unabhängig von der gesetzlichen Regelung immer auch die Angehörigen befragt. Deshalb ist es wichtig, seine Entscheidung zur Organspende der Familie mitzuteilen. Für alle Fälle kann ein Beiblatt zum Organspendeausweis in neun verschiedenen Sprachen von der Internetseite der DSO oder der BZgA heruntergeladen werden. I in Aktion: Wo war euer letzter Urlaub? Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Organspende in diesem Land? Was könnten die Vorteile, was die Nachteile der unterschiedlichen Regelungen sein? 8 Die rechtliche Regelungden verschiedener Länder Widerspruchslösung: Die Organentnahme ist grundsätzlich zulässig, wenn der Spender zu Lebzeiten nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich widersprochen hat. Enge Zustimmungslösung: Organentnahme ist verboten, wenn der Spender nicht schriftlich oder mündlich zugestimmt hat. Eine fehlende Einwilligung kann später durch niemanden nachgereicht werden. Körperteile dürfen nur entnommen werden, wenn zu Lebzeiten ausdrücklich eingewilligt wurde. Angehörige haben kein Mitspracherecht. Erweiterte Zustimmungslösung: Liegt keine schriftliche Stellungnahme vor, kann die Einwilligung zur Organentnahme auch nach dem Tod vom nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders gegeben werden. Das heißt, die Entscheidung wird in diesen Fällen im erweiterten Kreis (nächste Angehörige) getroffen. Informationslösung: Auch hier geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem Widerspruch zu Lebzeiten aus. Allerdings müssen die Angehörigen in jedem Fall über die geplante Entnahme unterrichtet werden. Ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu. Notstandslösung: Eine Organspende ist immer selbst bei Vorliegen eines Widerspruches zulässig. finden sich im Internet unter oder www. organspende-info.de Vermittlung und Transplantation Für die Übertragung vermittlungspflichtiger Organe führen Transplantationszentren Wartelisten. Die Organzuteilung erfolgt nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen (in Deutschland nach den Richtlinien der Bundesäztekammer), insbesondere aber nach den Kriterien Erfolgsaussicht und Dringlichkeit über eine zentrale Vermittlungsstelle. Dies ist die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant im niederländischen Leiden. Die Transplantation von Organen wie Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüsen, Dünndarm oder Niere darf nur in von den Landesregierungen dafür zugelassenen Kliniken, den Transplantationszentren, vorgenommen werden. 19
21 i Einfluss darauf, wer nach dem Tod die Organe bekommt, hat man nicht. Auch die Empfänger werden nie erfahren, wer die Organe gespendet hat. Grund: Strikter Datenschutz und Wahrung der Anonymität des Spenders.!? Siehe auch 10 Fragen und 10 Antworten auf den Seiten 22 bis 24 Der Organspendeausweis Mit dem Transplantationsgesetz hat der Gesetzgeber Rechtssicherheit und i Transparenz in der Organspende geschaffen; gleichzeitig wurde der Organspendeausweis 3 eingeführt. Er kann kostenlos bei der DSO ( der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ( oder beim gebührenfreien Infotelefon Organspende ( ) angefordert werden. Ganz wichtig: Der Organspendeausweis ist nur eine Möglichkeit, seinen Willen schriftlich zu äußern. Jede andere schriftliche Erklärung ist auch gültig. Mit dem Ausweis kann sich jeder zu Lebzeiten für oder gegen Organspende entscheiden. Außerdem kann man im Ausweis festhalten,!? welche Organe entnommen werden dürfen bzw. welche nicht. Auch kann man für den Fall seines Todes die Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person übertragen. Wissenswertes zum Thema Organspendeausweis: Man sollte immer den Organspendeausweis oder eine andere schriftliche Erklärung bei sich haben. Es gibt keine zentrale Erfassung von Personen, die bereit sind, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Jede Entscheidung kann also jederzeit im Organspendeausweis geändert werden. Eine Zustimmung ist ab dem 16. Lebensjahr, eine Ablehnung bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich. Grundsätzlich kann jeder seine Organe nach dem Tod spenden; Ausnahmen sind akute Krebserkrankungen oder Infektionskrankheiten wie HIV. Endgültig kann erst im Todesfall entschieden werden, ob eine Organspende tatsächlich möglich ist. 3 Informationen zum Organspendeausweis auf Folie 6 Organspende ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Entscheidung jedes Einzelnen liegt im ganz persönlichen Ermessen. Deshalb: Darüber nachdenken, im Familien- und Freundeskreis über Organspende sprechen, eine Entscheidung treffen und diese im Organspendeausweis dokumentieren! 20
HINTERGRUNDINFORMATION
HINTERGRUNDINFORMATION Häufige Fragen zur Organspende Wird meine Entscheidung fürs Leben registriert? Die Bereitschaft, zur Organspende und fürs Leben einzutreten, wird in Deutschland nicht registriert.
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