Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
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- Sylvia Weiner
- vor 7 Jahren
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1 IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen) Beschleunigte Grundqualifikation Prüfung Güterkraftverkehr beschleunigte Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger oder Prüfung Personenverkehr beschleunigte Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Grundqualifikation (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Prüfung Güterkraftverkehr Theorie Quereinsteiger Umsteiger Prüfung Personenverkehr Theorie Quereinsteiger Umsteiger Praxis Quereinsteiger Umsteiger Praxis Quereinsteiger Umsteiger Personalausweis-Nr des Prüflings: gültig bis:.. Ich besitze bereits eine gültige Fahrerlaubnis der u. g. Klassen (bitte Zutreffendes ankreuzen) C1 C1E C CE / D1 D1E D DE Ich besitze keine entspr. Fahrerlaubnis, das Prüffahrzeug muss mindestens der Klasse C bzw. D entsprechen Vor- und Zuname des begleitenden Fahrlehrers bei der praktischen Prüfung:.. Personalausweis-Nr des Fahrl.: gültig bis:.. Herr Frau Nachname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Geburtsland:... Staatsangehörigkeit:... Straße/Nr.:... PLZ/Ort:... Tel. tagsüber zu erreichen*:... *:...
2 Ich bitte, mich frühestens ab... für eine Prüfung vorzumerken. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich eine Einladung zur Prüfung erst erhalte, wenn bei der IHK die Prüfungsgebühr sowie bei Anmeldung zur praktischen Prüfung zusätzlich das Blatt "Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der Grundqualifikation" eingegangen sind. *freiwillige Angaben Rechnungsstellung: Die Prüfgebühr kann alternativ durch Dritte wie z. B. Arbeitgeber oder Lehrgangsträger entrichtet werden. Der enbescheid soll an* den Prüfungsteilnehmer selbst an folgende Firma adressiert werden (hier nachfolgend Kostenübernahmeerklärung der Firma erforderlich): (Firmierung wie im Handelsregister eingetragen, bei Gewerbetreibenden ohne Handelsregistereintrag Vor- und Zuname) Straße (ladungsfähige Anschrift, kein Postfach!) PLZ Ort Firmenstempel Unterschrift Zeichnungsberechtigter der Firma Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe. Datum Unterschrift Prüfungsteilnehmer/in * Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausf üllen (ohne Kost enübernahmeerklärung ist stets der Prüfungst eilnehmer enschuldner)
3 Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der Grundqualifikation (bitte ausgefüllt dem Anmeldeformular beifügen, wenn eine Prüfung Grundqualifikation abgelegt werden soll; für beschleunigte Grundqualifikation wird diese Seite NICHT benötigt): Zugfahrzeug/Sattelzugmaschine/Omnibus Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: Anhänger/Sattelauflieger Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme:
4 Erläuterungen (dieser Abschnitt dient zur Information und ist NICHT Teil des Anmeldeformulars): Die Prüfung Grundqualifikation und die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das berufliche Führen von Lkw oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Mindestalter bei Grundqualifikation Güterkraftverkehr/Personenverkehr C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre D/DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre 23 Jahre Grundqualifikation Regelprüfung: Die uneingeschränkte Prüfung Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr. Quereinsteiger: Die Prüfung Grundqualifikation Quereinsteiger bzw. beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung Grundqualifikation Umsteiger bzw. beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraftoder Personenverkehr besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Insgesamt 210 Minuten Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Insgesamt 210 Minuten Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 30 Min. Insgesamt 120 Minuten - - -
5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart: (Einzelfragen klären Sie bitte mit der IHK) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr oder Güterkraftkraftverkehr oder der Nachweis der Abschlussprüfung in gleichwertigen Ausbildungsberufen nach BiG vorzulegen. Bei Besitzstand, d. h. C- oder D-Klassen mit Ersterteilung vor dem maßgeblichen Stichtag, ist der Führerschein im Original vorzulegen. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Prüfungsbescheinigung nach BKrFQG oder Abschlussprüfung nach BBiG oder Original des Führerscheins einer C-Klasse mit Ersterteilung vor dem oder dito einer D-Klasse vor dem Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original des Fachkundenachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Grundqualifikation Umsteiger ist der Nachweis über eine Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation für die andere Beförderungsart. Nachweis einer Grundqualifikation/beschleunigten Grundqualifikation für den Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, bzw. Nachweis einer Grundqualifikation/ beschleunigten Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll bzw. Abschlussprüfung gemäß BBiG bzw. Führerschein mit Besitzstand Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Grundqualifikation Quereinsteiger ist ein von einer IHK ausgestellter Fachkundenachweis gemäß jeweiliger Berufszugangsverordnung. Original des Fachkundenachweises Die praktische Prüfung Grundqualifikation wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Ist keine entsprechende Fahrerlaubnisklasse vorhanden, so muss das zum Einsatz kommende Prüffahrzeug mindestens Klasse C bzw. D entsprechen.
6 Übersicht über die Prüfungsgebühren Die nachstehenden en gelten sowohl für den Güterkraftverkehr als auch für den Personenverkehr. 1. Grundqualifikation Berufskraftfahrer Grundqualifikation Gesamtprüfung Regelprüfung 1.370,00 Gesamtprüfung Quereinsteiger 1.340,00 Gesamtprüfung Umsteiger 1.010,00 20 % der vollen Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation Theoretische Prüfung Regelprüfung 220,00 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 190,00 Theoretische Prüfung Umsteiger 160,00 50 % der vollen Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation Praktische Prüfung Regelprüfung 1.150,00 Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.150,00 Praktische Prüfung Umsteiger 850,00 20 % der vollen Beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung 120,00 Prüfung Quereinsteiger 110,00 Prüfung Umsteiger 100,00 50 % der vollen
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