Eine Frage des Vertrauens Ihre Investition in das deutsche Gesundheitswesen.

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1 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft Eine Frage des Vertrauens Ihre Investition in das deutsche Gesundheitswesen. Attraktive Rendite, überschaubare Laufzeit, kostenfreie Kontoführung, kein Kursrisiko.

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3 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EUBKZGW-LA1 partiarisches Darlehen Zeichnungsinformationen & Risikohinweise Inhalt 1. Zeichnungsschein 2. Risikohinweise 3. Zeichnungsbedingungen 4. Informationspflichten 5. Impressum Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV Potsdamer Platz 11 D Berlin 3

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6 Zeichnungsbedingungen Risikohinweise Informationen gem. BGB - Info VO Informationen für Zeichner des EUBKZGW-LA1 gemäß 312c BGB in Verbindung mit der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung) 1. PRÄAMBEL Eine Frage des Vertrauens - Wirtschafts- und Unternehmensberatung in Europa für die Gesundheitswirtschaft. Wir schaffen Schnittstellen in der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Verbänden, der Politik und der Wirtschaft. Darüber hinaus unterstützt unser Haus Körperschaften sowie Unternehmen bei wirtschaftlichen Prozessen und ermöglicht Ihnen den Zugang zu anderen EU-Ländern. Das Thema ist umfangreich und nachhaltig zugleich. Unser Team unterstützt Sie von der Planung bis zum Alltagsbetrieb von rechtssicheren Lösungen für Kliniken und alle stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens - europaweit. 2. RECHTSVERHÄLTNISSE Maßgebliche rechtliche Grundlagen sind diese Zeichnungsbedingungen sowie der Zeichnungsschein. In einer ersten Tranche bietet das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin Zeichnungen in Höhe von an. Weitere Tranchen können jederzeit aufgelegt werden. 3. RECHTSNATUR Das hier eingeworbene Darlehen im Folgenden als EUBK- ZGW-LA1 bezeichnet - ist ein nachrangiges partiarisches Darlehen. Bei einem partiarischen Darlehen wird dem Zeichner (= Darlehensgeber) neben Zinsen auch ein Anteil am Geschäftsgewinn zugesprochen. Qualifiziert nachrangig ist der hier zur Zeichnung angebotene EUBKZGW-LA1, da er nach den übrigen Gläubigern bedient wird und in der Krise eine Auszahlung nur mit dem Rang der Einlagenrückgewähransprüche der Gesellschafter erfolgt. Es handelt sich bei dem EUBKZGW-LA1 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch durch den Erfolg des Unternehmens bedingt ist. Der Zeichner ist nicht am Unternehmen beteiligt. (Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Ziffern 13 und 15 dieser Zeichnungsbedingungen.) Der Zeichner ist stattdessen entsprechend dieser Bedingungen anteilig am erwirtschafteten Unternehmensgewinn beteiligt. Der Zeichner trägt in Höhe seiner Einlage und der hier versprochenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko der nachteiligen Geschäftsentwicklung ohne Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position inne zu haben (Bitte lesen Sie hierzu Ziffer 15), weil seine Ansprüche nur dann erfüllt werden können, wenn Aktivvermögen und die liquiden Mittel der Gesellschaft zur Begleichung auch aller weiteren gegen die Gesellschaft bestehenden Forderungen ausreichen. Eine über die Zeichnung hinausgehende Nachschusspflicht besteht nicht. 4. MINDESTZEICHNUNG Die Mindestzeichnungssumme beträgt Höhere Zeichnungssummen müssen durch ohne Rest teilbar sein. 5. ZEICHNUNGSBERECHTUNG Jede natürliche oder juristische Person kann durch Unterzeichnung eines entsprechenden Zeichnungsscheins den EUBKZGW-LA1 zeichnen. Der Zeichner erhält eine schriftliche Bestätigung seiner Zeichnung. 6. EINZAHLUNG Die Einzahlung der Zeichnungssumme hat auf das Konto Empfänger: EUBKZGW Aulenbacher Wirecardbank AG Konto: BLZ: IBAN: DE BIC/SWIFT: WIREDEMM Verwendungszweck: LV41PRTT

7 Zeichnungsbedingungen zu erfolgen. Zahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Annahme der Zeichnungsangebotes auf dem Konto der Gesellschaft eingegangen sein. 7. GARANTIEVERZINSUNG Das eingezahlte Anlagekapital ist vierzehn Tage nach vollständiger Einzahlung des Geldes an der Ausschüttung beteiligt, sofern nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wurde. Das eingezahlte Kapital wird mit einer quartalsweisen Ausschüttung des jeweiligen Nennbetrages ab diesem Zeitpunkt verzinst (Garantieverzinsung). Die erste Zinsausschüttung erfolgt zum nächsten Quartalsende. Die Zinsansprüche sind nachrangig im Sinne der Ziffer 13 dieser Zeichnungsbedingungen. 8. GEWINNABHÄNGIGE VERZINSUNG Maximal 25 % des Jahresgewinns des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin werden als gewinnabhängige Verzinsung an die Zeichner ausgeschüttet. Die maximale Gewinnverzinsung darf jedoch % p.a. der Zeichnungssumme nicht überschreiten, so dass die maximale Gesamtverzinsung 19.00% p.a. beträgt. Grundlage für die gewinnabhängige Verzinsung ist der Jahresüberschuss nach ausgewiesener Bilanz aber nach den Aufwendungen für die Garantieverzinsung. Weist die Gesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag aus, werden die auflösbaren Rücklagen und Rückstellungen aufgelöst. Sie werden neu gebildet, wenn die Darlehen vollständig bedient sind. Die Ausschüttungen der gewinnabhängigen Verzinsung für das abgelaufene Geschäftsjahr sind jeweils zum des Folgejahres fäll. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Jahresabschluss der Gesellschaft noch nicht festgestellt sein, sind die Ausschüttungen zehn Tage nach der Feststellung des Jahresabschlusses fäll. Die Zinsansprüche sind qualifiziert nachrangig im Sinne der Ziffer 13 dieser Zeichnungsbedingungen. Zahlstelle für den Zeichner ist das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin. Der Zeichner ist verpflichtet, dem Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin eine Kontoverbindung mitzuteilen. Die Auszahlung der Ausschüttungen erfolgt automatisch auf das vom Zeichner benannte Konto. 9. WAHLRECHT FÜR DEN FALL EINES BÖRSENGANGES Jedem Zeichner steht im Falle des Börsenganges der dann gesellschaftsrechtlich umgestalteten Gesellschaft das Recht zu, den EUBKZGW-LA1 außerordentlich zu kündigen. Die Rückzahlung der Zeichnungssumme nebst Zinsen erfolgt in diesem Fall ausschließlich in Aktien der Gesellschaft. Der Wert der Aktien wird dabei mit einem Abschlag von 25% auf den Ausgabekurs versehen. Dem Zeichner wird rechtzeitig vor Ausübung seines Wahlrechts der Wertpapierprospekt zugänglich gemacht. Die Gesellschaft wird den Börsengang dem Zeichner per , per Fax oder per einfachen Brief bekannt geben. Dabei wird der voraussichtliche Kurs genannt werden, oder wenn ein solcher nicht bekannt ist, die zu erwartende Kursspanne. Der Zeichner kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung nur bis 24 Stunden vor dem angekündigten Termin des Börsenganges ausüben. Danach verfällt es ersatzlos. 10. LIQUIDITÄTSVORBEHALT Voraussetzung für die Auszahlung der gewinnabhängigen Verzinsung ist die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird ihre Firmenpolitik so ausrichten, dass der Liquiditätsbedarf zur Bedienung der patriarchischen Darlehen mit berücksichtigt wird. Unterbleibt die Auszahlung aufgrund fehlender Liquidität ganz oder teilweise, wird die gewinnabhängige Verzinsung nachgezahlt. Die Nachzahlung wird mit 3 % verzinst. Nach drei Jahren verfallen Nachzahlungen, die auf Grund der Liquiditätslage nicht gezahlt werden konnten, ersatzlos. 11. TILGUNG, LAUFZEIT, KÜNDIGUNG Die Laufzeit beträgt 36 Monate ab Zahlungseingang auf das Mittelverwendungskonto mit dem Betreff Verwendungszweck LV41PRTT für die Gesellschaft. Eine Kündigung ist sowohl für den Zeichner als auch für die Gesellschaft grundsätzlich nur aus wichtigem Grund möglich. Die Gesellschaft kann den EUBKZGW-LA1 zusätzlich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist für 120 % des Nennwerts zuzüglich der anteiligen unterjähren Garantieverzinsung ablösen. Der Rückzahlungsbetrag ist abweichend von Ziffer 12 sofort fäll. Die Tilgung erfolgt ausschließlich mit Rückzahlung nach Laufzeitende oder Kündigung. 7

8 Zeichnungsbedingungen 12. RÜCKZAHLUNG IM FALL DER KÜNDIGUNG AUS WICHTEM GRUND Die Rückzahlung einer aus wichtigem Grund wirksam gekündigten Anlage erfolgt zum Nennbetrag zusammen mit der Ausschüttung für das letzte Geschäftsjahr. Die Gesellschaft kann die Zeichnungssumme in 3 gleichen Jahresraten zurückzahlen. Der noch nicht ausgezahlte Rückerstattungsbetrag ist in Höhe der Garantieverzinsung zu verzinsen. Die Rückzahlungsansprüche sind qualifiziert nachrangig im Sinne der Regelung unter Ziffer NACHRANGIG Der EUBKZGW-LA1 ist nachrangig. Es handelt sich bei dem EUBKZGW-LA1 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch durch den Erfolg des Unternehmens bedingt ist. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung oder Zinsen ist solange und soweit ausgeschlossen als sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahren herbeiführen würde. Das bedeutet für den Zeichner, dass sein Anspruch auf Rückzahlung der Zeichnungssumme oder der Zinsen schon dann ausgeschlossen ist, wenn sich die Gesellschaft in der Krise befindet. Die Ansprüche des Zeichners können nur dann erfüllt werden, wenn die liquiden Mittel und das weitere Aktivvermögen der Gesellschaft zur Begleichung auch aller weiteren gegen die Gesellschaft bestehenden Forderungen ausreichen. Der Zeichner trägt in Höhe seiner Einlage und der hier versprochenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko der nachteiligen Geschäftsentwicklung ohne Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position inne zu haben (Bitte lesen Sie hierzu Ziffer 15) mit der Folge, dass er bei ungünstiger geschäftlicher Entwicklung mit seinen Ansprüchen ausfallen kann. Sollte die Gesellschaft in Insolvenz geraten, treten die Rückzahlungsansprüche der Zeichner für den Fall, dass die Gesellschaft auf der Basis eines Insolvenzplans reorganisiert wird, entsprechend der oben genannten Regelung zurück bis die Krise überwunden ist. Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft gilt Ziffer 15 der Zeichnungsbedingungen. 14. ÜBERTRAGUNG DER RECHTE Die dem Zeichner zustehenden Rechte sind nach den Vorschriften des BGB zur Übertragung von Forderungen frei übertragbar. Die Rechte können nach Maßgabe der Ausgabebedingungen geteilt werden. Mehrere Berechtigte haben eine gemeinsame Adresse anzugeben. 15. AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT Im Falle der Auflösung der Gesellschaft haben die Zeichner Anspruch auf Rückzahlung des Anlagekapitals zum Nennwert zuzüglich noch nicht ausgezahlter Gewinnanteile. Die Zeichner haben keinen Anspruch auf eine über die Rückzahlung der Zeichnungssumme hinausgehende Teilnahme am Liquidationserlös. 16. KEIN GESELLSCHAFTER Der Zeichner ist kein Gesellschafter. Er hat auch weder Rechte noch Pflichten eines Gesellschafters. Den Zeichnern stehen also auch keine gesellschaftlichen Mitwirkungsrechte zu. Insbesondere sind sie nicht zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen berechtigt und haben auch keine Stimmrechte. 17. AUSGABE WEITERER ZEICHNUNGEN Die Gesellschaft ist berechtigt, jederzeit weitere Tranchen anzubieten. Alle Anlagen sind im Hinblick auf gewinnabhängige Verzinsung und Ausschüttung untereinander im Rang gleichberechtigt. Das heißt, dass die Ausschüttungen gleichmäßig auf das insgesamt vorhandene nominale Kapital aus den Anlagen verteilt werden. 18. BESICHERUNG Als Sicherheit gewährt die Gesellschaft das Zugriffsrecht auf alle im Lager befindlichen und bei Kunden installierten Geräte die sich im Besitz der Gesellschaft befinden. Der Gesellschaft steht weiterhin das alleinige und ausschließliche Nutzungsrecht an den übertragenen Rechten zu. Die Übertragung der Rechte erfolgt zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Darlehensverhältnis. Der Sicherungsnehmer verpflichtet sich, alle Ansprüche und Rechte an die Gesellschaft zurück zu übertragen, sobald und soweit die Gesellschaft den Rückzahlungsanspruch erfüllt. Eine Übertragung der Sicherheit an Dritte ist dem Zeichner nicht gestattet. Der Sicherungsfall tritt nur ein, wenn die Gesellschaft liquidiert wird oder die Gesellschaft Insolvenzantrag gestellt hat oder das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet wird nicht aber bei Zinsrückständen. 19. MITTELVERWENDUNG Für die Mittelverwendung wird von der Gesellschaft ein Sonderkonto eröffnet. 8

9 Zeichnungsbedingungen 20. VORGESEHENE VERWENDUNG Die Gelder werden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung für den Geschäftsbetrieb, die Produktentwicklung, den Vertrieb und alle anfallenden Kosten der Gesellschaft verwandt. 21. MARKETING-, VERTRIEBS- UND KONZEPTIONSKOSTEN 30% der Mittel werden für Marketing, Konzeptions- und Vertriebskosten, die der Einwerbung der patriarchischen Darlehen dienen, bereitgestellt. 22. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND Die Zeichnungsbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind - soweit zulässig - der Wohnsitz, der Sitz der Gesellschaft bzw. derer Gesellschafter. 23. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine Bestimmung dieser Zeichnungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr gilt in diesem Falle eine solche Bestimmung als vereinbart, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck rechtswirksam weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung dieser Bedingungen eine regelungsbedürfte Lücke offenbar wird. 9

10 Risikohinweise 1. ALLGEMEINES Sie als Zeichner geben dem Europäischem Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin ein partiarisches Darlehen, im Folgenden als EUBKZGW-LA1 bezeichnet. Partiarisch ist dieses Darlehen deswegen, weil Sie neben einer Festverzinsung noch eine gewinnabhängige Verzinsung erhalten. Das Darlehen ist nachrangig. Es handelt sich bei dem EUBKZGW-LA1 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch bedingt ist. Schlimmsten Falls bedeutet dies für Sie, dass Sie einen Totalverlust erleiden. Sie haben also nicht die gleichen Rechte, wie ein sonstiger Gläubiger. Lesen Sie bitte die genauen Regelungen in den Zeichnungsbedingungen (Ziffer 13) und Ziffer 2 dieser Risikohinweise. 2. BESONDERE RISIKEN DER INSOLVENZVERMEIDENDEN NACHRANGIGKEIT IHRER ANSPRÜCHE Der EUBKZGW-LA1 ist mit einer sogenannten insolvenzvermeidenden Nachrangigkeit ausgestattet. Das bedeutet, dass Sie als Zeichner Ihre Ansprüche auf Zinsen und Tilgung nur geltend machen können, wenn das Eigenkapital und die liquiden Mittel und das weitere Aktivvermögen ausreichen, um alle weiteren Forderungen gegen das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin auszugleichen. Eine Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen die Gesellschaft ist solange und soweit ausgeschlossen wie die Gesellschaft sich in der Krise befindet. Sie als Zeichner übernehmen trotz Ausschlusses an den Verlusten des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung mit der Folge, dass Sie mit Ihren Ansprüchen auf Zinsen und Tilgung ausfallen, wenn der Gläubiger noch Befriedung erlangen können. Es ist in Ihr unternehmerisches Ermessen gestellt, ob Sie den Geschäftsplan des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin für Erfolg versprechend halten. 3. KEIN FÖRMLICHER PROSPEKT, NICHT REGULIERTER VERTRIEB Sie als Zeichner müssen sich darüber bewusst sein, dass es keinen förmlichen Prospekt gibt. Ein förmlicher Verkaufsprospekt nach dem Verkaufsprospektgesetz dient unter anderem dem Verbraucherschutz. Ein solcher Verkaufsprospekt soll den Anleger vollständig über alle wesentlichen Aspekte einer Geldanlage informieren. Dazu gehören Informationen über den Anbieter ebenso wie die mit dem Geschäftsmodell verbundenen Chancen und Risiken. Bei dem hier angebotenen EUBKZGW-LA1 ist ein solcher förmlicher Verkaufsprospekt gesetzlich nicht gefordert. Ihnen als Zeichner stehen mithin nicht die Informationsquellen zur Verfügung, die ein Anleger in vergleichbaren Fällen nutzen kann. Der EUBKZGW-LA1 ist kein Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes. Deswegen kann er von Vertrieben angeboten werden, die nicht der Aufsicht des Bundesamtes für Finanzdienstleistung (BaFin) unterliegen. Die staatliche Aufsicht dient unter anderem auch dem Verbraucherschutz. Sie müssen sich im Klaren sein, dass Sie eine nicht regulierte Anlage täten und dass ein nicht regulierter Vertrieb Sie beraten hat. 4. KEINE PRÜFUNG durch einen Wirtschaftsprüfer Sie als Zeichner müssen sich darüber bewusst sein, dass Sie eine Vermögensanlage täten, die nicht von einem Wirtschaftsprüfer (WP) geprüft wurde. Grundsätzlich dienen solche WP-Gutachten der Einschätzung der Erfolgsaussichten des geplanten Vorhabens. Bei einer solchen Prüfung werden oft sogar schwerwiegende Planungs- oder Berechnungsfehler aufgedeckt. 5. FEHLENDES RATING Das Wort Rating bezeichnet allgemein das Verfahren für die Einschätzung von Personen, Gegenständen oder Unternehmen. Ein Rating dient dazu, die Bonität festzustellen. Durch das fehlende Rating ist es Ihrer persönlichen Einschätzung als Zeichners überlassen, die Bonität des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin zu beurteilen. 10

11 Risikohinweise 6. Risiken aus dem GESCHÄFTSBETRIEB, SCHLÜSSELPERSONENRISIKO Als Zeichner müssen Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie mit der Zeichnung des EUBKZGW-LA1 ein typisches unternehmerisches Risiko eingehen, das mit der Finanzierung eines Unternehmens verbunden ist. Ferner müssen Sie sich als Zeichner über das Schlüsselpersonenrisiko im Klaren sein. Das heißt, dass das Unternehmen und dessen Erfolg von der Leistungsfähigkeit des Managements abhängig ist. 7. MANAGEMENT-RISIKEN Das Management des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin hat Erfahrung im Bereich des geplanten Unternehmensaufbaus sowie der Gesellschaftsführung. Deswegen gehen Sie als Zeichner in Bezug auf das Management kein großes Zusatzrisiko ein. 8. WAHLRECHT AUF AKTIEN Als Zeichner müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Börsengang des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin nicht als wahrscheinlich anzusehen ist. Zunächst müsste sich das Geschäftsmodell des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin durchsetzen können. Ferner kann nicht prognostiziert werden, ob eine Ausübung des Wahlrechts im Falle des Börsengangs, mit der Folge, dass Sie als Zeichner die Zeichnungssumme sowie die ausstehenden Zinsen in Aktien der Börsengesellschaft erhalten, für Sie als Zeichner positiv ist, da die Wertentwicklung der Aktie nicht vorhersehbar ist. Nachrangigkeit Ihrer Zins- und Rückzahlungsansprüche sogar über das übliche Insolvenzrisiko hinausgeht (vgl. Ziffer 2 dieser Risikohinweise). 10. STEUERLICHE RISIKEN Die Zeichnung eines EUBKZGW-LA1 ist nicht auf Steuerersparnis ausgerichtet. Es liegt keine besondere steuerliche Erwägung zugrunde. Jeder Zeichner muss selbst prüfen, ob sich die Zeichnung für ihn steuerlich negativ auswirken könnte. 11. TOTALVERLUSTRISIKO Im Extremfall können Sie als Zeichner einen Totalverlust erleiden. Der Totalverlust tritt ein, wenn das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin nicht in der Lage ist, das Anlagekapital zurückzuzahlen und sich die Sicherheit als nicht ausreichend werthaltig erweist. Eine über die Zeichnungssumme hinausgehende Zahlungsverpflichtung besteht für Sie als Zeichner nicht 9. INSoLVENZRISIKO Das Risiko des EUBKZGW-LA1 besteht darin, dass das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin wirtschaftlich in der Lage sein muss, Zinsen und Tilgung bedienen zu können. Zinsen und Tilgung können nicht bedient werden, wenn das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin insolvent bzw. zahlungsunfähig wird oder sich in einer Krise befindet. Eine solche Entwicklung ist nicht auszuschließen und kann für Sie als Zeichner das Risiko eines Totalverlustes bedeuten. Hinzukommt, dass Ihr Risiko aufgrund der vereinbarten sogenannten insolvenzvermeidende 11

12 Informationspflichten Informationen gem. BGB - Info - VO Informationen für Zeichner des EUBKZGW-LA1 gemäß 312c BGB in Verbindung mit der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung) 1. INFORMATIONEN zum ANBIETER Der Zweck der Vereinigung soll sein, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Dies wird zu besseren Ergebnissen führen, als wenn die Mitglieder einzeln vorgingen. 2. DIE HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT Eine Frage des Vertrauens - Wirtschafts- und Unternehmensberatung in Europa für die Gesundheitswirtschaft. Wir schaffen Schnittstellen in der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Verbänden, der Politik und der Wirtschaft. Darüber hinaus unterstützt unser Haus Körperschaften sowie Unternehmen bei wirtschaftlichen Prozessen und ermöglicht Ihnen den Zugang zu anderen EU-Ländern. Das Thema ist umfangreich und nachhaltig zugleich. Unser Team unterstützt Sie von der Planung bis zum Alltagsbetrieb von rechtssicheren Lösungen für Kliniken und alle stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens - europaweit. Die Mitarbeiter und Partner des Branchenkompetenzzentrums haben weit über 20 Jahre Erfahrung als Berater, Projektleiter und Rechtsbeistände in den Bereichen Patienteninformation, Netzwerklösungen, Prozessoptimierung und Projektmanagement für die nationalen und internationalen Gesundheitssysteme. Hierbei unterstützen wir Sie seit 2002 europaweit mit eigenen Spezialisten und kompetenten Partnern. Zielsetzung dabei ist immer Ihre Unterstützung bei der Entwicklung und dem Betrieb von neuen, modernen rechtssicheren Lösungen für das Gesundheitswesen in den Bereichen: Patienten-Information, -Aufklärung, -Schulung Revisionssichere Langzeit-Archivierungssysteme Integrierte Dokumentationslösungen Beratung Hardwaresysteme (Client, Server, Netzwerk, Multimedia Terminals) Kompetente Rechtsberatung für das Gesundheitswesen Europaweites Netzwerk von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern Europaweites Netzwerk von Spezialisten und Interims Managern Zertifizierung von IT Lösungen im Gesundheitswesen EU Fördermittel-Beratung Grenzüberschreitende Partnerschaften Prozessoptimierung und Projektmanagement 3. Informationen zur FINANZDIENSTLEISTUNG Bei der hier angebotenen Finanzdienstleistung handelt es sich um ein partiarisches Darlehen. Bei einem partiarischem Darlehen wird dem Kapitalgeber neben einer Festverzinsung eine gewinnabhängige Verzinsung eingeräumt. Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin bietet neben einer Festverzinsung von 7,00 % bis max. 9% eine maximale gewinnabhängige Verzinsung von 19.00% an. Eine Verlustbeteiligung ist mit dem EUBKZGW-LA1, abgesehen von einer möglichen Verlustbeteiligung in einer Krise oder in der Insolvenz wegen des vereinbarten Nachrangiges der Ansprüche nicht verbunden. Der Zeichner hat keine mitgliedschaftlichen Rechte an dem Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin inne. Als Sicherheit gewährt die Gesellschaft das Zugriffsrecht auf alle im Lager befindlichen und bei Kunden installierten Geräte die sich im Besitz der Gesellschaft befinden. Für den Fall eines Börsenganges des dann rechtlich umgestalteten Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin hat der Zeichner das Recht, außerordentlich zu künden und die Rückzahlung der Zeichnungssumme nebst Zinsen ausschließlich in Aktien zu verlangen. Der Wert der Aktien wird dabei mit 25 % Abschlag bezogen auf den Ausgabekurs versehen. Dem Zeichner wird rechtzeitig vor Ausübung des Wahlrechts der Wertpapierprospekt zugänglich gemacht. Der EUBKZGW-LA1 bietet dem Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin eine Eigenkapitalähnliche Unternehmensfinanzierung. Dabei werden die Zeichner nicht Mitgesellschafter des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D

13 Informationspflichten Berlin und sie haben auch keine Mitbestimmungsrechte oder sonstige gesellschafterähnliche Rechte oder Pflichten. Sie werden auch nicht im Handelsregister eingetragen. Das Haftungsrisiko des Zeichners ist auf seine gezeichnete Einlage einschließlich der versprochenen Zinsen begrenzt. Der EUB- KZGW-LA1 ist nachrangig. Es handelt sich bei dem EUBK- ZGW-LA1 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder. Nachrangigkeit bedeutet für den Zeichner, dass seine Ansprüche im Falle der Insolvenz oder der Liquidation des Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin nach den Ansprüchen der übrigen Gläubiger bedient werden. Während einer Krise des Unternehmens sind die Ansprüche auf Rückzahlung der Zeichnungssumme oder der Zinsen des Zeichners ausgeschlossen. Es handelt sich bei dem EUBKZGW-LA1 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch durch den Erfolg des Unternehmens bedingt. Nachrangigkeit bedeutet ferner, dass Ansprüche der Zeichner zur Beseitigung einer sonst entstehenden bilanziellen Überschuldung oder einer drohenden Zahlungsunfähigkeit unberücksichtigt bleiben. Das bedeutet für den Zeichner, dass er in Höhe seiner Einlage und der versprochenen Zinsen das unternehmerische Risiko vollständig mit trägt. Er muss sich also darüber im klaren sein, dass er als Zeichner seine Ansprüche auf Zinsen und Tilgung nur geltend machen kann, wenn die liquiden Geldmittel und das weitere Aktivvermögen ausreichen, um alle weiteren Forderungen gegen das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin auszugleichen. Der Zeichner übernimmt trotz Ausschlusses an den Verlusten des Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung mit der Folge, dass er mit seinen Ansprüchen auf Zinsen und Tilgung bereits ausfällt, wenn andere Gläubiger noch Befriedung erlangen können. Es ist in das unternehmerische Ermessen des Zeichners gestellt, ob er den Geschäftsplan des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin für Erfolg versprechend hält. 4. VERWENDUNGSZWECK Das Anlagekapital wird dazu verwendet, das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin mit Kapital zu versorgen, sowie die Produktentwicklung weiter fortzuführen und die entsprechenden Projekte und den Geschäftsbetrieb zu finanzieren. 5. AUSGABETRANCHEN Der EUBKZGW-LA1 umfasst zunächst einen Betrag von Es können weitere Tranchen angeboten werden. 6. AUSSTATTUNG des EUBKZGW-LA1 Der EUBKZGW-LA1 ist wie folgt ausgestattet: Garantieverzinsung p. a.: im 1 Jahr 7%, 2 Jahr 8%, 3 Jahr 9% maximale gewinnbezogene Verzinsung: max. 10,00 % Maximale Gesamtverzinsung p. a.: max. 19,00 % 7. HANDEL des EUBKZGW-LA1 an ORGANISIERTEN MÄRKTEN Ein Handel des EUBKZGW-LA1 an organisierten Märkten (Anleihemärkten) ist nicht geplant. 8. RISIKOHINWEIS Wegen der mit der Zeichnung verbundenen Risiken verweisen wir auf die unter Ziffer 2 abgedruckten Risikohinweise. 9. EINZELHEITEN über das ZUSTANDEKOMMEN des VERTRAGES Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Zeichner den Zeichnungsschein unterzeichnet und die Gesellschaft die Zeichnung annimmt. 10. MINDESTLAUFZEIT, LAUFZEIT und KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEITEN Die Laufzeit der Zeichnung endet variabel 36 Monate nach dem jeweiligen Zahlungseingang (auf dem Mittelverwendungskonto). Eine Kündigung ist sowohl für den Zeichner als auch für das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin grundsätzlich nur aus wichtigem Grunde im Sinne des 314 BGB möglich. Der Zeichner hat seine Kündigungserklärung an das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin zu richten. 13

14 Informationspflichten Darüber hinaus kann das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den EUBKZGW-LA1 künden. In diesem Fall hat das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 120 % des Nennwertes zurückzubezahlen. Die Rückzahlung einer aus wichtigem Grund wirksam gekündigten Anlage erfolgt zum Nennbetrag zusammen mit der Ausschüttung für das letzte Geschäftsjahr. Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin kann die Zeichnungssumme in 3 gleichen Jahresraten zurückzahlen. Der noch nicht ausgezahlte Rückerstattungsbetrag ist in Höhe der Garantieverzinsung zu verzinsen. Die Rückzahlungsansprüche sind nachrangig im Sinne der Regelung unter Ziffer 3.13 der Zeichnungsbedingungen. 11. GESAMTPREIS Die Zeichnung erfolgt zum Darlehensbetrag (Zeichnungssumme) daraus ergibt sich der Gesamtpreis, in dem alle Kosten, Gebühren und Abgaben, insbesondere für Vertrieb und Platzierung der Kapitalanlage, enthalten sind. Es fallen keine weiteren Kosten und Gebühren auf den Gesamtpreis an. Die Zeichnung der Kapitalanlage ist von der Umsatzsteuer befreit, die Besteuerung der Erträge aus der Kapitalanlage erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz. 12. INFORMATIONEN zur ZAHLUNG und wie die Er- FÜLLUNG des VERTRAGES durch das EUROPÄISCHE BRANCHENKOMPETENZZENTRUM für die Gesund- HEITSWIRTSCHAFT EWIV, POTSDAMER PLATZ 11, D BERLIN aussehen würde Der Zeichner hat die Zeichnungssumme auf das angegebene Konto der Privatbank AS zu überweisen. Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Annahme der Zeichnungserklärung auf dem Mittelverwendungskonto eingegangen sein. Die Zinszahlung sowie die Rückzahlung der Zeichnungssumme erfolgt auf das vom Zeichner angegebene Konto. Die Verzinsung erfolgt nach Maßgabe der Zeichnungsbedingungen. Dies heißt, dass die Garantieverzinsung quartalsweise ausgezahlt wird, zum Ende eines jeden Kalenderquartals und die Gewinnverzinsung jeweils zum des Folgejahres. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Jahresabschluss des Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin noch nicht festgestellt sein, sind die Ausschüttungen zehn Tage nach der Feststellung des Jahresabschlusses fäll. Die Rückzahlung einer wirksam gekündigten Anlage erfolgt zum Nennbetrag zusammen mit der Ausschüttung für das letzte Geschäftsjahr. Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin kann den EUBKZGW-LA1 in 3 gleichen Jahresraten zurückzahlen. Der noch nicht ausgezahlte Rückerstattungsbetrag ist in Höhe der Garantieverzinsung zu verzinsen. 13. Belehrung über das Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin. WIDERRUFSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. - Ende der Belehrung - 14

15 Informationspflichten 14. Gültigkeitsdauer des ANGEBOTES und SCHLIE- SSUNGSGRENZE Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin hat keine zeitliche Begrenzung zur Zeichnung des EUBK- ZGW-LA1 festgelegt. Allerdings ist die Tranche auf beschränkt. Wird dieser Betrag erreicht, kann kein weiterer EUBKZGW-LA1 aus dieser Tranche ausgegeben werden. Wohl aber kann das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin weitere Tranchen auflegen. 15. LEISTUNGSERSETZUNGSVORBEHALT Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin behält sich nicht vor, die angebotene Leistung durch eine andere gleichwerte Leistung zu ersetzen. 16. MaSSGEBLICHES RECHT, ERFÜLLUNGSORT und Ge- RICHTSSTAND, VERTRAGSSPRACHE Auf das Vertragsverhältnis ist sowohl vor Zeichnung als auch nach Vertragsschluss ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsort sind soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin. Das bedeutet, dass der Verbraucher jederzeit am Gerichtsort Klage gegen das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin einreichen kann. Daneben besteht möglicherweise noch ein Gerichtsstand am Sitz des Verbrauchers. Dies hängt von den geltend gemachten Ansprüchen sowie unter Umständen von der Nationalität des Verbrauchers ab. Vertragssprache ist deutsch. 18. GARANTIEFONDS oder andere Entschädigungs- REGELUNG Es besteht weder ein Garantiefonds noch kann der Zeichner sich im Falle der Zahlungsschwierigkeiten oder der Insolvenz des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin auf eine Entschädigungsregelung stützen. 19. SPEZIFISCHE, zusätzliche KOSTEN der FERNKOM- MUNIKATIONSMITTEL Es gibt keine spezifischen, zusätzlichen Kosten bei Benutzung der Fernkommunikationsmittel. 20. Einverständniserklärung Mit meiner Unterschrift erkläre Ich mich einverstanden aktuelle Informationen des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin per Post, Newsletter oder zu erhalten. 21.IMPRESSUM Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin. 17. AuSSERGERICHTLICHES Beschwerde- und RECHTS- BEHELFSVERFAHREN Unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, kann sich der Zeichner auch an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach ; Frankfurt 15

16 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV Potsdamer Platz 11 D Berlin Deutschland Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Geschäftsführer Klaus Aulenbacher Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRA B Vertriebsniederlassung Fritz-Peters-Str. 40C D Moers Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Steuer-Nr. 34/280/00376 USt.ID-Nr. DE info@eubkzgw.eu

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