Sparkassenverband Westfalen-Lippe. SEPA für Vereine. Der (neue) Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa
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- Katrin Brandt
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1 SEPA für Vereine Der (neue) Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa
2 Die SEPA kommt Quelle: Seite 2
3 Interview Carl-Ludwig Thiele Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Sind kleinere Unternehmen und der Mittelstand auf die Veränderungen vorbereitet? Bei mittelständischen Unternehmen sowie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern besteht noch ein hohes Informationsdefizit. Wir haben zudem rund Vereine in Deutschland, und diese ziehen ihre Mitgliedsbeiträge in der Regel per Lastschrift ein. Das geht in Zukunft nur mit einer Gläubiger- Identifikationsnummer. Diese hat heute aber noch fast kein Verein. Seite 3
4 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Ihre Stadtsparkasse Gevelsberg unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. Seite 4
5 Die SEPA-Migration Ziel: Das Ziel der SEPA (Single Euro Payments Area oder Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum) ist, Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Aktueller Stand: 99 % des Zahlungsverkehrs in Deutschland ist Inlandszahlungsverkehr, damit fehlt bislang eine wesentliche Motivation der Kunden und Banken zur Umstellung. Die gewünschte marktgetriebene Umstellung auf SEPA ist (bisher) ausgeblieben. Seite 5
6 Europa Quelle: Financial Times Deutschland Seite 6
7 SEPA als logische Konsequenz Einführung des Euro als Buchgeld am 1. Januar 1999 Einführung des Euro als Bargeld am 1. Januar 2002 Einführung des einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs SEPA am 1. Februar 2014 Seite 7
8 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 8
9 SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 9
10 Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum vor Für die 17 Länder mit Euro- Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA- Überweisungen und SEPA- Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Seite 10
11 Die Migrationsverordnung regelt IBAN only europaweit ab Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Die geplante Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format (ELV) läuft aus Sofern Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern im Inland Zahlungen in Euro anbieten, sind diese auch zur europaweiten Erreichbarkeit verpflichtet Seite 11
12 IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE ! IBAN und BIC sind auf Kontoauszügen, im Online-Banking und auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 12
13 auf der SparkassenCard Seite 13
14 IBAN und BIC Die neue Kontokennung Seite 14
15 IBAN und BIC Die neue Kontokennung Seite 15
16 IBAN (only) Quelle: Seite 16
17 Die SEPA-Überweisung Seite 17
18 Neues SEPA-Überweisungsformular Beleglos oder per Formular in Euro überweisen Hinweistexte erleichtern ab das Ausfüllen! Auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich Seite 18
19 Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 2 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 HOTEL DE PARIS BE BANKBEBB 2 3 Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IBAN angeben. MAX MUSTERMANN Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. Seite 19
20 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Seite 20
21 Die SEPA-Lastschrift Seite 21
22 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Seite 22
23 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Seite 23
24 Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 24
25 Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Seite 25
26 Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Seite 26
27 Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale (Gläubiger-ID) Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche Bundesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Seite 27
28 Die Gläubiger-ID Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E- Mail an die angegebene -Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Seite 28
29 Die Gläubiger-ID Die Gläubiger-ID für Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden. Seite 29
30 Die Gläubiger-ID Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TSV Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 TVH Turnverein Gevelsberg DE 02 F Fußball 01 DE 02 F Fußball 99 DE 02 GM Gymnastik Männer 1 DE 02 GD Gymnastik Damen 4 DE 02 TJ Turnen Jugend 5 Seite 30
31 Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale (Mandatsreferenz) Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Vertrags-/Kundennummer) Bezug zum Vereinsmitglied Manfred Mueller Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied 01/02/1987 Tischtennis 01/01/2007-passiv Bezug zum Zahlerkonto DE DE Mueller fortlaufende, neue Nummer TSV-Haltern.0999 Seite 31
32 Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Stadtsparkasse Gevelsberg abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Seite 32
33 Empfehlung für Zahlungsempfänger bis zur SEPA-Migration: Das Kombimandat nutzen Bei Abschluss oder Änderung von Verträgen mit Bezahlung mittels Lastschrift sollte das Kombimandat genutzt werden. Vorteile: Das Kombimandat verbindet die deutsche Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basis-Lastschrift. Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt. Verkehrs AG, Bahnhofstr 7, Zielort Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandates 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Verkehrs AG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschriften von meinem Konto einzuziehen 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Verkehrs AG von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Verkehrs AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Es erlaubt einen unbürokratischen Wechsel auf die SEPA-Basis-Lastschrift. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Verkehrs AG über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.! Nachdem Sie Ihren Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt haben, benötigen Sie nur noch SEPA-Lastschriftmandate Seite 33
34 Beispiel: Mitgliedsantrag eines Vereins Seite 34
35 Seite 35
36 SEPA-Lastschrift - wichtige Fristen Vorankündigung Pre-Notification Erst- und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag 5 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 2 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei fehlendem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 36
37 Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt die Sparkasse Konvertierungstools zur Verfügung. * ISO XML-Standard Seite 37
38 Unterstützung durch Ihre Sparkasse www. sparkasse-gevelsberg.de/sepa Seite 38
39 Vorteile durch die SEPA Gutschrift von Überweisungen innerhalb eines Geschäftstages beim Empfänger in allen 32 Teilnehmerländern Europaweit einheitliche Prüfziffern - weniger fehlgeleitete Überweisungen Europaweite Lastschriften Schneller! Sicherer! End-to-End ID des Auftraggebers (damit eindeutige Zuordnung in der Buchhaltung möglich) Entgeltteilung Jeder Kunde zahlt die Entgelte seines Instituts Kein prozessualer Unterschied mehr bei Überweisungen Einheitlicher ISO Standard (neue Services) Effizienter! Seite 39
40 wichtige Punkte für eine erfolgreiche SEPA Migration 1. Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen 2. Inkasso-Vereinbarung mit Sparkasse 3. Konvertierung in IBAN und BIC 4. Buchhaltungssoftware / Vereinsverwaltungssoftware überprüfen und aktualisieren 5. SEPA-Mandatsverwaltung (Mandatsreferenzen) organisieren 6. Vorabinformation (Pre-Notification) der Zahlungspflichtigen 7. Neue (Vorlage-)Fristen einhalten 8. Überleitung bestehender Einzugsermächtigungen Seite 40
41 Die SEPA kommt Wichtig! Von der Umstellung auf die neuen SEPA-Überweisungen und Lastschriften sind alle Arbeitsbereiche eines Vereins betroffen, die mit Zahlungsvorgängen und/oder der Verwaltung von Kontodaten zu tun haben. Das gilt zum Beispiel für Buchhaltung, Personalverwaltung, Warenwirtschaft, Abo-Verwaltung, Immobilienverwaltung, IT, Mitgliederverwaltung und auch das Kerngeschäft eines Vereins, die satzungsgemäße Vereinsarbeit. Seite 41
42 Die erfolgreiche SEPA Migration erfordert ein GUTes Team Ihre Sparkasse mit persönlichen Ansprechpartnern Sie! Zahlungsverkehr Quelle: Internet Seite 42
43 Viel Erfolg! Seite 43
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