Nötigung durch Boykott
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- Astrid Pfeiffer
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1 Marcus Bergerhoff Nötigung durch Boykott PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Schrifttumsverzeichnis XIX XXIII EINFÜHRUNG 1 /. Teil: Soziale Bedeutung der Handlungsform "Boykott" 1 2. Teil: Boykott als juristisches Thema 4 3. Teil: Inhalt und Gang der Untersuchung 8 ERSTER HAUPTTEIL: Begriff des Boykotts Teil: Überblick über die Geschichte des Boykotts 11 A. Herkunft des Begriffs "Boykott" 11 B. Ursprung des Boykotts und boykottähnlicher Maßnahmen Teil: Allgemeine Bestimmung des Boykottbegriffs 15 A. Drei-Parteien-Verhältnis als Wesen des Boykotts 16 B. Definition des Boykotts 17 C. Abgrenzung des Boykotts von anderen Erscheinungen Teil: Begriffselemente des Boykotts 20 A. Parteien Aufrufer 20 II. Adressat 21 1 Kriterium für die Annahme einer Einheit zwischen Aufrufer und Adressat Fallgruppen der Einheit zwischen Aufrufer und Adressat 25 HI. Verrufener 26 B. Sperre 28 C. Aufforderung 30 I. Definition Herkömmliche Begriffsbestimmung Kritik und Modifikationen 31 II. Formen der Einwirkung auf die Adressaten 33 D. Schädigungsabsicht Teil: Überblick über besondere Boykottkonstellationen 38 IX
3 ZWEITER HAUPTTEIL: Strafbarkeit der Boykottbeteiligten wegen Nötigung nach 240 StGB 41 /. Teil: Strqßarkeit des Adressaten wegen Nötigung des Verrufenen 41 A. Ankündigung der Sperre 41 I. Tatbestand des 240 Abs. 1 StGB Nötigungsmittel der Drohung mit einem empfindlichen Übel 42 a) Vorliegen einer nötigenden "Drohung" im Sinne des 240 Abs. 1 StGB 42 aa) Nötigungscharakter der Ankündigung 42 bb) Inaussichtstellen der Sperre 44 b) Tatbestandsmerkmal des "empfindlichen Übels" 45 aa) Sperre als Tun oder Unterlassen 46 (A) Problematik der Abgrenzung von Tun und Unterlassen bei Sperren 46 (B) Abgrenzungskriterium 48 (I) Allgemein zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen bei mehrdeutigen Verhaltensweisen 48 (II) Abgrenzung von Tun und Unterlassen bei Sperren mit Hilfe des Schwerpunktkriteriums 52 (1) Bloße Nichtaufhahme neuer und nicht angekündigter Beziehungen 53 (2) Sonstige Fälle 53 (a) Zur Frage, wann die Sperre als "Abbruch einer bestehenden Beziehung" anzusehen ist 55 (aa) Erfordernis des Ausbleibens bereits gewährter Vorteile 55 (bb) Erfordernis einer "bestehenden" Beziehung 56 (b) Zur Frage, wann der Beziehungsabbruch ein Tun oder Unterlasssen darstellt 60 (C) Zusammenfassung 61 bb) Sperre als empfindliches Übel 63 (A) Uneingeschränktes Selbstbehauptungsprinzip der Rechtsprechung 63 (I) Darstellung der Auffassung der Rechtsprechung, insbesondere BGH, Urteil vom (II) Anwendung auf Sperrfälle 67 (1) Nachteile wirtschaftlicher Art - unter besonderer Berücksichtigung von 25 Abs. 2 GWB 68 (2) Nachteile sonstiger Art 77 (B) Abweichende Auslegungen im Schrifttum 79 (I) Generelle Einschränkungen des Merkmals des empfindlichen Übels 79
4 (1) Erfordernis der Verletzung "rechtlich garantierter Freiheit" 80 (a) Die Theorie von Jakobs 81 (b) Die Theorie von Hörn 83 (2) Rechtspflichtbezogenes Umkehrkehrprinzip (Schroeder) 84 (3) Ermittlung, ob das angekündigte Verhalten seinem sozialen Sinngehalt nach den Charakter einer Bestrafung oder Belohnung hat (Pelke) 87 (II) Spezielle Einschränkungen bei Drohungen mit einem Unterlassen 90 (1) Garantenpflichttheorie 90 (2) Uneingeschränkte Rechtspflichttheorie 92 (3) Eingeschränkte Rechtspflichttheorien 94 (a) Modifiziertes Autonomieprinzip (Roxin) 94 (b) Materiale Umdeutung phänomenologischer Unterlassungen in ein positives Tun (Schubarth) (c) Eingeschränktes Konnexitätsprinzip (Arzt) 97 (4) Mittels der opfersituationsbeschreibenden Tatbestandsmerkmale in 302a StGB konkretisiertes Selbstbehauptungsprinzip (Klein) 99 (C) Besprechung der verschiedenen Auffassungen zur Bestimmung des Merkmals des empfindlichen Übels 100 (I) Übelsbegriff 100 (1) Kritik an der Auffassung der Rechtsprechung 100 (2) Zwischenergebnis 101 (3) Kritik an den abweichenden Begriffsbestimmungen im Schrifttum 102 (a) Zur Garantenpflichttheorie und zur uneingeschränkten Rechtspflichttheorie 102 (b) Zum Erfordernis der Verletzung "rechtlich garantierter Freiheit" 103 (c) Zum rechtspflichtbezogenen Umkehrprinzip 105 (d) Zur Theorie Pelkes 105 (e) Zum modifizierten Autonomieprinzip 106 (f) Zu den Theorien von Schubarth und Arzt 108 (4) Zwischenergebnis 109 (5) Eigene Auffassung 109 (a) Grundsatz: Erfordernis der Verschlechterung der gegenwärtige Lage oder des Ausbleibens eines begründeterweise erwarteten Vorteils 110 (aa) Zur Verschlechterung der gegenwärtigen Lage des Opfers 110 XI
5 XII (bb) Zum Ausbleiben einer begründeterweise erwarteten Verbesserung der gegenwärtigen Lage des Opfers 114 (b) Ausnahmefall der Drohung mit Aufrechterhaltung der fortwirkenden Folgen eines bereits in Nötigungsabsicht zugefügten Übels 116 (II) Merkmal der Empfindlichkeit 118 (D) Ergebnis 120 cc) Sonderprobleme 123 (A) Die Sperre eines einzelnen Adressaten ist an sich kein empfindliches Übel, wohl aber die Sperren mehrerer oder aller Adressaten zusammen 123 (I) Berücksichtigung des Kumulationeffekts bei dem Tatbestandsmerkmal der Drohung mit einem empfindlichen Übel? 124 (II) Mittäterschaftliche Drohung der Adressaten? 126 (B) Mittelbarer Boykott Nötigungserfolg 130 a) Vornahme bzw. Unterlassen einer bestimmten Handlung 131 aa) Darstellung der verschiedenen Auffassungen 132 bb) Stellungnahme 134 cc) Ergebnis 141 b) Kausalzusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Opferverhalten 141 aa) Zum Stand der gegenwärtigen Auslegung der Voraussetzung des Kausalzusammenhangs 143 (A) Rechtsprechung 143 (I) Das Opfer kommt der Drohung des Täters nur auf Rat der Polizei nach, um den Täter zu überführen 143 (II) Blockadefälle, bei denen die Kraftfahrer, die eigentlich auf die Blockade träfen, vorher von der Polizei angehalten bzw. umgeleitet werden 144 (B) Schrifttum 146 bb) Stellungnahme 147 (A) Allgemein zur Bestimmung der Kausalität - Problematik der "psychischen Kausalität" 148 (B) Der richtige Ausgangspunkt: Erfordernis der Kausalität zwischen der durch den Einsatz des Nötigungsmittels entfalteten "Zwangswirkung" beim Opfer und dessen Verhalten 150 (C) Zur Frage, ob es stets ausreichen darf, daß die durch den Täter herbeigeführte Zwangswirkung nur "mit-"bestimmend ist 155 (D) Zusammenfassung 159 cc) Ergebnis für die Fälle der Sperrandrohungen Subjektiver Tatbestand 160
6 4. Kurzzusammenfassung 161 II. Rechtswidrigkeit Rechtfertigungsgründe Verwerflichkeit der Tat im Sinne des 240 Abs. 2 StGB 165 a) Allgemein zur Bestimmung des Verwerflichen 165 aa) Bedeutung des Begriffs "verwerflich" 166 (A) Skizzierung der Präzisierungsversuche 166 (I) Rechtsprechung 166 (II) Schrifttum 167 (B) Stellungnahme 170 bb) Berücksichtigung sog. "Fernziele" 174 (A) Darstellung der verschiedenen Auffassungen 176 (I) Enge Zweck-Mittel-Relation im Sinne des BGH, Beschluß vom (II) Weite Zweck-Mittel-Relationen 181 (B) Stellungnahme 183 (I) Zu den gegen die Berücksichtigung der Tätermotive angeführten Argumenten des BGH 184 (II) Zur Frage, inwieweit die Tätermotive für das Verwerflichkeitsurteil konkret bedeutsam sind 190 cc) Zusammenfassende Formulierung der bei der Verwerflichkeitsprüfung geltenden Grundsätze im Falle einer Nötigung durch Drohung 194 (A) 1. Fallgruppe: Das verlangte Opferverhalten wäre rechtswidrig 194 (B) 2. Fallgruppe: Das verlangte Opferverhalten wird vom Recht gefordert 195 (C) 3. Fallgruppe: Das verlangte Opferverhalten wäre weder rechtswidrig, noch wird es vom Recht gefordert 196 b) Verwerflichkeit bei Androhung von Sperrmaßnahmen 199 aa) Allgemeines 200 bb) Boykotte im wirtschaftlichen Wettbewerb 201 (A) Allgemeines 202 (B) Bestimmung der strafwürdigen wettbewerbswidrigen Sperrandrohungen in den problematischen Fällen der 3. Fallgruppe 204 (I) Der Zweck der Nötigung ist rechtlich mißbilligenswert (1) Fälle des 25 Abs. 2 GWB 205 (a) Überblick über die verschiedenen Auffassungen hinsichtlich des Verhältnisses von 25 Abs. 2 GWB i. V. m. 38 Abs. 1 Nr. 8 GWB zu 240 StGB 205 XIII
7 (aa) Zur Verwerflichkeit der unter das kartellrechtliche Druckverbot fallenden Sperrandrohungen 206 (bb) Zur Frage der Spezialität des 25 Abs. 2 GWB i. V. m. 38 Abs. 1 Nr. 8 GWB gegenüber 240 StGB 207 (b) Stellungnahme 208 (aa) Sozialschädlichkeit derartiger Beeinträchtigungen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit 213 (bb) Wertung des 38 Abs. 1 Nr. 8 ( 25 Abs. 2) GWB 214 (c) Zwischenergebnis 219 (2) Andere Fälle 220 (II) Der Zweck der Nötigung ist nicht rechtlich mißbilligenswert 222 (1) Rechtlich neutraler Zweck 222 (2) Rechtlich billigenswerter Zweck 224 (3) Zwischenergebnis 226 (Uli) Ergebnis 226 (C) Zu den Fällen der 1.Fallgruppe 226 (D) Zu den Fällen der 2. Fallgruppe 227 bb) Boykotte außerhalb des wirtschaftlichen Wettbewerbs 229 (A) Allgemeines 229 (B) Zu den Fällen der 3. Fallgruppe 230 (C) Zu den Fällen der 1. Fallgruppe 234 (D) Zu den Fällen der 2. Fallgruppe Kurzzusammenfassung 236 B. Durchführung der Sperre 238 I. Nötigungsmittel der Gewalt Begriffsbestimmung der Rechtsprechung 239 a) Darstellung 239 aa) Überblick über die Entwicklung des Gewaltbegriffs in der Rechtsprechung 239 (A) Rechtsprechung bis zum Beschluß des B VerfG vom (I) Rechtsprechung des RG 240 (II) Rechtsprechung des BGH 242 (B) BVerfG, Beschluß vom (C) Rechtsprechung des BGH seit dem Beschluß des BVerfG vom bb) Zusammenfassende Definition des restriktiven Gewaltbegriffs in 240 Abs. 1 StGB nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung 250 b) Anwendung auf Sperrfälle 254 XIV
8 aa) Kraftentfaltung des Adressaten 254 bb) Körperliche Zwangswirkung beim Verrufenen 255 cc) Widerstandsüberwindungswille 255 dd) Ergebnis Hauptsächliche Begriffsbestimmungen im Schrifttum 256 a) Darstellung 259 aa) Verzicht auf die Erfordernisse der Kraftentfaltung und der körperlichen Zwangswirkung (extensiver Gewaltbegriff) 259 bb) Beibehaltung des Erfordernisses der körperlichen Zwangswirkung 261 (A) Enge Auslegungen des Merkmals der Körperlichkeit 262 (B) Weite Auslegungen des Merkmals der Körperlichkeit 264 cc) Zusammenfassung 266 b) Anwendung auf Sperrftlle 267 aa) Extensiver Gewaltbegriff 267 bb) Sonstige Gewaltbegriffe Diskussion der umstrittenen Merkmale des Gewaltbegriffs 268 a) Zur Voraussetzung der Kraftentfaltung 268 b) Zur Voraussetzung der körperlichen Zwangswirkung 271 aa) Erforderlichkeit des Kriteriums 271 bb) Bestimmung des Kriteriums 276 c) Zwischenergebnis Ergebnis 280 II. Nötigungsmittel der Drohung mit einem empfindlichen Übel 280 III. Nötigungserfolg, subjektiver Tatbestand und Rechtswidrigkeit 283 IV. Kurzzusammenfassung Teil: Strafbarkeit des Aufrufers wegen Nötigung des Adressaten Teil: Strafbarkeit des A ufrufers wegen Nötigung des Verrufenen 286 A. Ankündigung des Boykottaufrufs 286 I. Tatbestand des 240 Abs. 1 StGB Nötigungsmittel der Drohung mit einem empfindlichen Übel 286 a) Boykottaufruf als Übel 287 b) Empfindlichkeit des Übels Nötigungserfolg und subjektiver Tatbestand 295 II. Rechtswidrigkeit Allgemein zur Verwerflichkeitsprüfung bei Androhung von Boykottaufrufen 296 a) Zu denjenigen Vorschriften des GWB, UWG und BGB, die Aufrufe zu einem (Erzwingungs-)Boykott betreffen 296 b) Zur Bedeutung der Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG bei der Bewertung der Androhung eines Boykottaufrufs 297 XV
9 aa) Boykottaufrufe als durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsäußerungen 298 (A) Ist der Boykottaufruf eine nicht mehr an Art. 5 Abs. 1 GG zu messende "Meinungsdurchsetzung"? 298 (B) Hängt das Vorliegen einer Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG von den mit dem Boykottaufruf verfolgten Zielen ab? (Zur sog. Vermutungsformel des BVerfG) 302 bb) Konsequenzen für das Verwerflichkeitsurteil bzw. Formulierung allgemeiner, aus dem Wesen des Boykotts folgender Grundsätze für die Verwerflichkeitsprüfung 308 (A) Die Kommunikationsfreiheit als auch bei der Bewertung der Androhung des Boykottaufrufs zu berücksichtigender Gesichtspunkt 308 (B) Beschränkung des Bereichs der verwerflichen Nötigung auf schwerwiegende Fälle des Überschreitens der Kommunikationsfreiheit 311 (I) Unzulässige Einflußnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Adressaten 311 (1) Ausübung von Druck auf die Adressaten (zur Frage, welche Bedeutung die Bewertung der Druckausübung nach 240 StGB für das Verwerflichkeitsurteil hinsichtlich der Androhung des Boykottaufrufs hat) 311 (2) Täuschung der Adressaten und sonstige möglicherweise verwerflichkeitsbegründende Einflußnahmen auf die Adressaten 316 (II) Aufruf zu rechtswidrigen Sperrmaßnahmen 318 (III) Erzwingung eines rechtswidrigen bzw. rechtlich mißbilligenswerten Verhaltens des Verrufenen 320 (IV) Fehlender innerer Zusammenhang zwischen den Sperrmaßnahmen und dem Boykottziel 320 (V) Sonstige Unverhäitnismäßigkeit des Boykottaufrufs 322 (VI) Ergebnis 325 (C) Sonderproblem: Der "uneinheitliche" Boykottaufruf Speziell zu Boykotten im wirtschaftlichen Wettbewerb 327 a) Zu den Fällen der 3. Fallgruppe 328 aa) Fälle des 25 Abs. 2 GWB 329 bb) Der Zweck der Nötigung ist aus sonstigen Gründen rechtlich mißbilligenswert 329 cc) Der Zweck der Nötigung ist nicht rechtlich mißbilligenswert 330 b) Zu den Fällen der 1. und 2. Fallgruppe Speziell zu Boykotten außerhalb des wirtschaftlichen Wettbewerbs 335 III. Kurzzusammenfassung 336 XVI
10 B. Aufruf zum Boykott 339 I. Nötigungsmittel der Gewalt 339 II. Nötigungsmittel der Drohung mit einem empfindlichen Übel 340 III. Nötigungserfolg, subjektiver Tatbestand und Rechtswidrigkeit 344 IV. Kurzzusammenfassung Teil: Besondere Beteiligungsfragen 346 A. Mittäterschaftliche Nötigung des Verrufenen 346 B. Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Nötigung des Verrufenen 350 I. Zum Aufrufer 350 II. Zu den Adressaten 351 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE 355 XVII
IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB
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