2 Inhaltsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2 Inhaltsverzeichnis"

Transkript

1 Tarif, Schutzbrief, Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Glas, Elektro und Gasgeräte, Reisegepäck, Gebäude, Jagd und Sportwaffen, UnternehmerComfortSchutz Stand: Oktober 22

2 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Stand Oktober 22 Seite Tarifrichtlinien zur Beitragsfreistellung 3 Tarifauszug Anträge A 1, A 1, A 16, A 1, A 11 3 Allgemeine Tarifbestimmungen für die Versicherung Allgemeine Hinweise zum Angebot nach dem Tarif 22 Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil ( 26 ARB) Individual Privat, Beruf, Wn ( 2 ARB) 8 Privat für Selbstständige ( 23 ARB) 8 Mehrfahrzeug ( 21 a ARB) 11 Verkehrs ( 21 (1) ARB) 12 Fahrzeug ( 21 (3) ARB) 12 Fahrer ( 22 ARB) 2 Firmen ( 2 Abs. 1a, 2, 3, ARB) 21 Vereins ( 2 Abs. 1b, 2, 3, ARB) 22 für das KraftfahrzeugGewerbe/Fahrschulen ( 2 a ARB) 23 Kompakt für Selbstständige ( 28 ARB) 2 Haus und Wohnungs ( 29 ARB) 33 Landwirtschafts ( 27 ARB) 36 ARAG Spartenschlüssel Stand Spartenübersicht zur Ertlung der Vertragsarten älterer Tarifhre 3 TopSchutzbrief Antrag A 6 ARAG PrivatSchutz Anträge A 1, A 6, A 62, A 9 6 Tarifrichtlinien für alle Sparten Tarifrichtlinien für UnfallSchutz und Unfallrente Standardsummenkombinationen in der Unfallversicherung 6 Standardsummenkombinationen in der Unfallrentenversicherung 8 Private Haftpflichtversicherung Hausratversicherung 2 Haushaltglasversicherung 8 Elektro und GasgeräteVersicherung 9 Reisegepäckversicherung 6 Gebäudeversicherung Anträge A 8, A Tarifrichtlinien zur Gebäudeversicherung 6 Verbundene Wohngebäude 61 GebäudeglasPauschal 6 Mietverlust 6 Bauleistung 6 Bauherren, Grundstücks, Gewässerschadenhaftpflicht 66 Neubauten (Hilfstabellen) 68 Haftpflicht Antrag A 7 71 Wassersportfahrzeuge 71 Jagdhaftpflicht 71 Jagd und Sportwaffen Antrag TSV 71 Unfall Anträge A, A Tarifrichtlinien zur Einzel und Gruppenunfallversicherung 72 Einzelunfall 72 Gruppenunfall 73 ARAG UnternehmerComfortSchutz Antrag A Tarifrichtlinien zur ComfortPolice 73 Zoneneinteilung 7 Beitragssätze 7 Dieser Tarif ist Eigentum der Gesellschaft und nur für Mitarbeiter bestimmt. Inhaltliche Änderungen zum vorherigen Stand sind einem schwarzen Balken an der Seite gekennzeichnet!

3 Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung oder Tod 3 Tarifrichtlinien Die Beitragsfreistellung gilt allein für den Versicherungsnehmer. Eine Vereinbarung ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: jeweils aktueller Tarif, neue Laufzeit von Jahren und der Versicherungsnehmer ist eine natürliche Person. Die erstmalige Beitragsfreistellung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Befreiungsgrundes mindestens 2 Jahre ununterbrochen a) in einem ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht stand und b) ein Arbeitsentgelt bezog, das über dem einer geringfügigen Beschäftigung ( 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV) lag. Ferner muss bei Eintritt des Befreiungsgrundes die sechsmonatige Wartezeit nach Versicherungsbeginn abgelaufen sein. Beruht der Befreiungsgrund auf einem Unfall, entfällt diese Wartezeit. Im Freistellungsfall sind vom Versicherungsnehmer erwünschte beitragserhöhende Veränderungen nicht möglich. Unerwünscht ist der Abschluss der Beitragsfreistellung Selbstständigen und Freiberuflern, Beamten und Personen beamtenähnlichem Kündigungsschutz, z. B. Richtern, Soldaten, Pflichtwehrdienst und Zivildienstleistenden sowie Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten, Praktikanten, Auszubildenden, ABMMaßnahmen, Schülern, Studenten, Umschülern. Wird allerdings ein Auszubildender von demselben Arbeitgeber in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, so wird die Ausbildungszeit in die Zweihresfrist einbezogen. Nicht annahmefähig sind Personen, die das. Lebenshr vollendet haben, Personen, die berufs oder erwerbsunfähig, in der Erwerbsfähigkeit gemindert bzw. Pflegefälle sind oder entsprechende Leistungen beantragt haben, Personen erheblichen Krankheiten, Gebrechen oder Unfallfolgen, Personen im Erziehungs oder Mutterschaftsurlaub, Geringverdiener, deren Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 32 Euro nicht übersteigt, Rentner, Pensionäre, Artisten, Berufs und Vertragssportler, Croupiers, Hausierer, Künstler, Musiker, Schaustellergewerbe, Tätigkeiten im amourösen Gewerbe. Aufhebung der Beitragsfreistellung Die Beitragsfreistellung kann beiderseits einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf jedes Versicherungshres gekündigt werden. Sie endet, dass es einer Kündigung bedarf, Vollendung des 6. Lebenshres des Versicherungsnehmers oder der Person, die, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist, das Vertragsverhältnis vereinbarungsgemäß uns fortgesetzt hat. Bei Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit bzw. bei Umwandlung eines Tarifs für Nichtselbstständige in einen solchen für Selbstständige erlischt die Beitragsfreistellung.

4 ARAG Tarif 22 für die versicherung Allgemeine Tarifbestimmungen für die Versicherung Beiträge Die Beiträge dieses Tarifs sind Jahresbeiträge. Sie sind im voraus zu zahlen. Der Mindestbeitrag je Vertrag beträgt 3 Euro. Nebengebühren werden nicht erhoben. Versicherungsteuer 16 % Versicherungsteuer ist in den Beiträgen enthalten. Sie wird vom Versicherer ungekürzt an die Finanzverwaltung weitergeleitet. Beitragsanpassung Die Verträge Beiträgen nach diesem Tarif unterliegen der Beitragsanpassung gem. 1 ARB. Versicherungssumme Die Versicherungssumme beträgt je fall in Europa ( 6 (1) ARB) bis zu 3. Euro, hinsichtlich des es in Ehesachen vor Gerichten und des es in Unterhaltssachen bis zu 3. Euro wenn vereinbart und weltweit ( 6 (2) ARB) bis zu. Euro abzüglich der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung und zusätzlich für die darlehensweise Bereitstellung von Strafkautionen bis zu 1. Euro. Im erweiterten Straf stellt die Versicherungssumme von 3. Euro zugleich die Gesamtversicherungssumme für alle in einem Kalenderhr eingetretenen fälle dar. Selbstbeteiligung () Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist möglich. Sie beträgt wahlweise 1 oder je fall. Zum Firmen, für das KfzGewerbe und Fahrschulen, Kompakt für Selbständige, erweiterter Straf und Haus und Wohnungs für vermietete Winheiten und für ge/vermietete Gewerbeeinheiten kann auch eine Selbstbeteiligung von oder eine solche von 1. Euro je fall vereinbart werden. Der in Ehesachen und der in Unterhaltssachen können nur einer obligatorischen Selbstbeteiligung von abgeschlossen werden. FirmenVertrags (soweit versicherbar), Vertrags für Hilfsgeschäfte von Selbständigen und VersicherungsVertrags für Selbständige können nur einer der vorgenannten Selbstbeteiligungsalternativen abgeschlossen werden. Vertragsdauer Es können Verträge einer Vertragsdauer von bis zu Jahren abgeschlossen werden. Über Annahme und Beitrag von Verträgen einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr entscheidet die HV im Einzelfall. Widerruf/Widerspruch Der Antragsteller/Versicherungsnehmer kann seinen antrag binnen 1 Tagen nach Unterzeichnung spätestens ab Aushändigung der Widerrufsbelehrung widerrufen, wenn ihm vor Antragsunterzeichnung die Verbraucherinformation ausgehändigt wurde. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gewünschte Vertragsdauer 1 Jahr nicht überschreitet oder wenn die Versicherung für die bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit des Antragstellers/Versicherungsnehmers bestimmt ist. Wird die Verbraucherinformation nicht bei Antragstellung ausgehändigt, gilt ein 1tägiges Widerspruchsrecht nach Aushändigung der Verbraucherinformation der Police. Für die Wahrung der Frist ist die Absendung der schriftlichen Widerrufserklärung bzw. des in Textform erklärten Widerspruchs maßgeblich. Unterjährige Zahlungsweise Bei unterjähriger Zahlungsweise werden folgende Zuschläge auf den Jahresbeitrag berechnet: bei ½jährlicher Zahlungsweise: 3 % Zuschlag bei ¼jährlicher Zahlungsweise: % Zuschlag bei monatlicher Zahlungsweise: % Zuschlag auf den Jahresbeitrag. Monatliche Zahlungsweise ist nur im Lastschriftverfahren möglich. Endet dieses, wird der Vertrag auf ¼jährliche Zahlungsweise umgestellt. Zur Ertlung der unterjährigen Beiträge sind die Jahresbeiträge folgenden Faktoren umzurechnen:,1 bei ½jährlicher Zahlungsweise,,262 bei ¼jährlicher Zahlungsweise,,87 bei monatlicher Zahlungsweise. Die errechneten Beiträge sind auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch zu runden. Mindestbeitragsrate: Die einzelne Beitragsrate soll mindestens 1 Euro betragen. Tarifgruppen Tarifgruppe {N} (Normaltarif): Diese Beiträge gelten in allen Fällen, in denen nicht ausdrücklich eine andere Tarifgruppe vorgesehen ist. Tarifgruppe {B} (Beamtentarif): Für die Zuordnung zur Tarifgruppe {B} gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Tarifs für die Kraftfahrtversicherung. Entfallen die Voraussetzungen für die Zuordnung zur Tarifgruppe {B}, wird der Vertrag auf den Normaltarif umgestellt. Zuordnung und Umstellung erfolgen ab der der Kenntnisnahme folgenden Beitragsfälligkeit. Tarifgruppe {A} (Assekuranztarif): Der Tarifgruppe {A} zuzuordnen sind Personen, die für Versicherungen tätig sind. Fallen die Voraussetzungen für die Zuordnung zur Tarifgruppe {A} weg, wird das Vertragsverhältnis auf den Normaltarif {N} oder bei Vorliegen der Voraussetzungen hierfür auf den Beamtentarif {B} umgestellt. Zuordnung und Umstellung erfolgen ab der der Kenntnisnahme folgenden Beitragsfälligkeit. Rabatte (Mengenrabatt, Sonderrabatt) Mengenrabatt gemäß nachfolgender Staffel wird eingeräumt bei Verkehrs ( 21 [1,2] ARB), Fahrzeug ( 21 [3] ARB) und Fahrer für Unternehmen ( 22 [2] ARB): ab : 1 % ab 1. Euro: 1 % ab 1.: 2 % ab2.: 2 % ab 3.: 3 % ab. Euro: HVAnfrage Voraussetzung für die Einräumung des Mengenrabattes: Alle im Antrag bezeichneten, im jeweiligen Produkt versicherbaren Fahrzeuge müssen auf den Versicherungsnehmer zugelassen/auf seinen Namen Versicherungskennzeichen versehen sein; alle versicherten Fahrer/Betriebsangehörigen (bei Betrieben des KfzGewerbes) müssen in einem Arbeits oder Dienstverhältnis zum Versicherungsnehmer stehen. Sonderrabatt (Bestandsrabatt) wird eingeräumt bei Verkehrs ab Motorfahrzeugen zu Lande sowie bei Fahrer für Unternehmen ab Fahrern/Betriebsangehörigen. Voraussetzung für die Einräumung des Sonderrabattes: Es müssen alle (falls beantragt: alle gleichartigen) z. Zt. des Vertragsabschlusses auf den Versicherungsnehmer zugelassenen und Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande bzw. alle als Kraftfahrer des Versicherungsnehmer tätigen Arbeitnehmer/alle Betriebsangehörigen versichert werden. Der Sonderrabatt beträgt 1 % des zuvor um den Mengenrabatt reduzierten Beitrages für die Fahrzeug und/oder FahrerRisiken. Allgemeine Hinweise zum Angebot nach dem Tarif 22 Die Allgemeinen Bedingungen Für das Angebot nach diesem Tarif gelten die Allgemeinen Bedingungen für die versicherung (ARB 2/2) und die hierzu vereinbarten Klauseln und/oder Sonderbedingungen. Örtlicher Geltungsbereich ( 6 ARB) Der Versicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt, und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder wäre. In außerhalb des vorgenannten Geltungsbereiches wahrzunehmenden fällen werden Kosten bis zu einer Höhe von. Euro übernommen. Voraussetzung der Kostenübernahme ist, dass der fall dort während eines längstens zwölf Wochen dauernden Aufenthaltes eingetreten ist. Bei Streitigkeiten aus privaten InternetVerträgen gilt die vorgenannte zeitliche Beschränkung nicht. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind hier jedoch Streitigkeiten im Zusammenhang dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Im erweiterten Straf ist der örtliche Geltungsbereich beschränkt auf fälle, die in Europa eintreten und für die der gesetzliche Gerichtsstand in Europa gegeben ist. Für nachstehende Leistungsarten wird nur in Verfahren vor folgenden deutschen Gerichten/Behörden übernommen: Steuer vor Gerichtenè Finanz und Verwaltungsgerichte Steuer è in Ein/Widerspruchsverfahren, die den Verfahren vor deutschen Finanz und Verwaltungsgerichten vorgelagert sind Sozialgerichts è Sozialgerichte Sozial è in Widerspruchsverfahren, die den Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorgelagert sind in Ehesachen è Familiengerichte Verwaltungsgerichts è Verwaltungsgerichte Daten è Zivilgerichte.

5 ARAG für Opfer von Gewaltstraftaten setzt voraus, dass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ein deutsches Strafgericht zuständig ist oder wäre. in Unterhaltssachen setzt voraus, dass im Falle einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Familiengericht zuständig ist oder wäre. Beim Beratungs im Familien und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt tätig sein. Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten ( 3 ARB) Der Umfang des Versicherungsschutzes gemäß den ARB wird begrenzt durch die allgemeinen Risikoausschlüsse in 3 ARB. Diese Risikoausschlüsse sind daher bei allen Leistungsarten unserer Verkaufsangebote zu beachten. Für den erweiterten Straf gelten die Risikoausschlüsse in 3 der Sonderbedingungen zu den ARB 2/2 erweiterter Straf. Wartezeiten gemäß [1] Satz 3 ARB Keine Wartezeiten bestehen für Schadenersatz Disziplinar und Standes im Vertrags und Sachenrecht Straf Steuer vor Gerichten Ordnungswidrigkeiten Steuer Beratungs im Familien Lebens Sozialgerichts partnerschafts und Erbrecht Sozial für Opfer von Gewaltstraftaten Verwaltungs in Verkehrssachen Daten. 3 Monate Wartezeit besteht beim Arbeits Wohnungs und Grundstücks, Vertrags für Hilfsgeschäfte VersicherungsVertrags für FirmenVertrags Selbstständige 1Jahr Wartezeit besteht beim in Unterhaltssachen. 3 Jahre Wartezeit sind vorgesehen im in Ehesachen. Auf die Wartezeit gem. (1) Satz 3 wird verzichtet, wenn bereits nach alten ARB versicherte Risiken auf die neuen ARB umgestellt werden. Auf die Wartezeit gem. (1) Satz 3 kann ferner verzichtet werden, wenn der Versicherungsnehmer eine Vorversicherung der betreffenden Risiken nachweist, die neue Versicherung untelbar an die Vorversicherung anschließt und die jeweilige Wartezeit ausgehend vom ursprünglichen Beginn der betroffenen Leistungsart bereits abgelaufen war. Das gilt auch für den Fall, dass die Risiken bisher bei unserer Gesellschaft in einem Vertrag der Eltern des Versicherungsnehmers versichert waren. Weitere Produkte TopManager ManagerZivil ManagerDefensiv Vermögensschaden siehe Sondertarif A 182 Anstellungsvertrags SpezialStraf Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil ( 26 ARB) Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil schützt den Versicherungsnehmer, dessen ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebensgemeinschaft lebenden volljährigen Kinder, letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer, im privaten Lebensbereich und im Verkehrsbereich. Zu den versicherten Kindern zählen auch Adoptiv, Pflege und Stiefkinder. Mitgeschützt sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen, amtlich registrierten oder auf ihre Namen einem Versicherungskennzeichen versehenen oder von diesem Personenkreis als SelbstfahrerVermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuge sowie Anhänger. Einstufung geschäftsführender Gesellschafter von GmbHs Geschäftsführer einer GmbH, die zugleich beherrschende Gesellschafter der GmbH sind, das sind Inhaber mind. % der Geschäftsanteile, sind als Selbstständige einzuordnen der Folge, dass sie nur gemäß 23 ARB oder 28 ARB versichert werden können. Bei alleinvertretungsberechtigten geschäftsführenden Gesellschaftern gilt das Gleiche. Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil umfasst Schadenersatz Sozialgerichts Arbeits Verwaltungs in Wohnungs und Grundstücks Verkehrssachen für eine selbst Disziplinar und Standesbewohnte Winheit im Vertrags und Straf Sachenrecht Ordnungswidrigkeiten Steuer vor Beratungs im Gerichten Familien und Erbrecht Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil ist der umfassende für Nichtselbstständige oder Familie. Er wendet sich an alle nichtselbstständig tätigen Personen, also an den Lohn und Gehaltsempfänger, die Hausfrau, den Studenten, Rentner oder Pensionär und wenn beantragt deren Familien. Er ist der für den Versicherungsnehmer und seinen versicherten Lebenspartner, wenn und solange sie beide keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben. Als selbstständig gilt eine Tätigkeit nicht, wenn hierdurch ein Gesamtumsatz von höchstens 1. Euro bezogen auf das vorangegangene Kalenderhr erzielt wurde. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang selbstständigen Tätigkeiten besteht jedoch generell unabhängig von der Umsatzhöhe kein Versicherungsschutz; dieser Ausschluss berührt auch das Verkehrsrisiko. Hat der Versicherungsnehmer keinen Lebenspartner, kann er den zum SingleBeitrag abschließen. Beitragsmindernd kann vereinbart werden, dass eine oder mehrere der nachstehend genannten Leistungsarten aus dem Umfang des Versicherungsschutzes heraus genommen werden: Arbeits Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Rentner und Pensionäre aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie des Beihilferechtes, Wohnungs und Grundstücks, im Vertrags und Sachenrecht Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, die Motorfahrzeuge und Anhänger zum Gegenstand haben. Gegen Beitragszuschlag kann der Versicherungsschutz erweitert werden, wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, um eine oder mehrere der folgenden Leistungsarten: für Opfer von Gewaltstraftaten, in Unterhaltssachen, in Ehesachen vor Gerichten. Diese Zusatzleistungen stellen keine rechtlich selbstständigen Verträge dar, sondern lediglich unselbstständige Leistungserweiterungen des bestehenden Versicherungsschutzes. Die Zusatzleistungen enden, wenn der Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil endet. Umwandlung bei Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten Haben der Versicherungsnehmer und/oder sein versicherter Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit einem Gesamtumsatz von mehr als 1. Euro im letzten Kalenderhr aufgenommen oder übersteigt deren aus solchen Tätigkeiten im letzten Kalenderhr erzielter Gesamtumsatz den vorgenannten Betrag, wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Eintritt dieser Umstände in einen solchen über Privat für Selbstständige ( 23 ARB) und über Verkehrs ( 21 Abs. 1,, 6 bis 9 ARB) für die auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger um. Binnen sechs Monaten nach der Umwandlung kann der Versicherungsnehmer aber noch die Beendigung des Versicherungsschutzes nach 21 ARB verlangen. Der Versicherungsschutz für eventuell vorhandene Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft entfällt also! Für diese Fahrzeuge ist ein Vertrag über Fahrzeug gemäß 21 (3) ARB abzuschließen. Die Fahrzeuge der versicherten Personen sind gesondert zu versichern. Eine eventuell vereinbarte Beitragsfreistellung erlischt. Umwandlung bei Fahrzeugwegfall Sind seit mindestens 6 Monaten auf den eingangs genannten versicherten Personenkreis weder Motorfahrzeuge noch Anhänger zugelassen, amtlich registriert oder auf deren Namen Versicherungskennzeichen zugelassen, kann der Versicherungsschutz auf Antrag des Versicherungsnehmers in einen solchen nach 2 ARB umgewandelt werden. Automatisch tritt eine solche Umwandlung ein, wenn zusätzlich die zuvor genannten Personen keine Fahrerlaubnis mehr haben.

6 6 ARAG Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil ( 26 ARB) Normaltarif/Familie Normaltarif, Familie Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Laufzeit Jahre Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung 23,63 7,88 139, 27, 2,8 61,3 12,1 23, 18,6,91 19,7 213, 1,9 6,6 91,16 177, 18,99 6,96 111,76 217, 1,8 7,1 93,22 181, 1, 2, 82, 16, 1,8 32, 63,86 12, BF 17,72 3,16 1,29 22, 1,36 6,7 9,38 17, 13,98 1,93 82,27 19,7 11,62 3,8 68,37 132,7 1,2 2,72 83,82 162,7 11,88 3,63 69,91 13,7 1, 31, 61,8 12, 8,1 2,1 7,9 93, 1,36 6,7 9,38 17, 13,31 39,93 78,33 12,1 12,11 36,3 71,3 138, 1,7 3,2 9,2 11, 12,3 37,3 72,6 11, 1,29 3,88 6,9 117,6 9,1 27,3 3,6 1, 7, 21,16 1,1 8,6 26,6 79,38 1,7 32, 22,93 68,8 13,97 262,8 2,87 62,62 122,86 238,6 17,3 2, 12,9 198,2 21,27 63,8 12,17 23, 17,7 3,21 1, 22,72 1,68 7, 92,29 179,2 12,1 36,6 71,2 138,88 19,8 9, 116,8 226,8 17,2 1,6 11,23 196,6 1,66 6,97 92,1 178,92 13,1 39,3 76,7 18,68 1,9 7,8 93,87 182,28 13,3 39,91 78,3 12, 11,76 3,28 69,22 13, 9,11 27,3 3,6 1,16 17,2 1,6 11,23 196,6 1,91,72 87,73 17,3 13,7,7 79,86 1,6 11,28 33,83 66,36 128,86 13,82 1,7 81,36 17,98 11,3 3,9 67,86 131,77 1,19 3,8 9,99 116,8 7,9 23,7 6,9 9,27 Laufzeit 1 Jahre 2,3 7,8 17,29 286, 21,7 6,1 127,72 28, 1 19,78 9,33 116,39 226, 16, 9,3 96,82 188, 2,13 6,38 118, 23, 16,8, 98,88 192, 1,96,89 88,7 171, 11,6 3,91 68, 133, 18,77 6,31 11,7 21, 16,28 8,83 9,79 186, 1,83,9 87,29 169, 12,3 37,1 72,62 11, 1,9,28 88,8 172, 12,6 37,8 7,16 1, 11,22 33,67 66, 128,2 8,73 26,18 1,37 99,7 16,27 8,8 9,7 18,9 1,11 2,32 83,2 161,2 12,8 38,6 7,6 16,9 1,69 32,8 62,93 122,2 13,8 39,2 76,99 19, 1,92 32,76 6,27 12,8 9,73 29,18 7,2 111,1 7,6 22,69,2 86, Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil Normaltarif/Single Normaltarif, Single Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Laufzeit Jahre Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung 2,8 6,2 118,19 229, 17, 2,21 12,3 198,9 1,8 7,3 93,2 181, 13,16 39,9 77,8 1, 16,1 8,2 9,99 18, 13,6,39 79,23 13,8 11,9 3,7 7, 136, 9,22 27,67,28 1, BF 1,6,18 88,6 172,13 13, 39,16 76,83 19,18 11,88 3,6 69,93 13,79 9,87 29,62 8,11 112,8 12,1 36,31 71,2 138,3 1,1 3,29 9,3 11,39 8,93 26,78 2,3 12, 6,92 2,7,71 79, 13, 39,16 76,83 19,18 11,31 33,9 66,8 129,29 1,3 3,89 6,61 117,68 8,6 2,67,36 97,79 1,9 31,7 61,7 119,89 8,7 26,2 1, 1, 7,7 23,21,3 88,,99 17,98 3,28 68,1 22,9 67,7 132,38 27, 19,9 8,8 11,73 222,77 17,7 3,23 1,3 22,78 1,7,23 86,78 168, 18,8,23 16,39 26,8 1,8,23 88,7 172,31 13,33 39,98 78, 12,32 1,33 3,99 6,8 118, 16,87,61 99,29 192,79 1,62 3,86 86, 167,8 13,31 39,92 78,32 12,8 11,6 33,17 6,9 126,38 13,6,67 79,79 1,9 11,31 33,93 66,6 129,2 1, 29,99 8,83 11,2 7,7 23,2,6 88, 1,62 3,86 86, 167,8 12,67 38,1 7,7 1,8 11,3 3,6 67,88 131,8 9,8 28,7 6, 19,2 11,7 3,2 69,1 13,28 9,8 29, 7,68 112, 8,66 2,99,99 99,1 6,71 2,1 39,2 76,73 Laufzeit 1 Jahre 21,27 63,81 12,2 23,1 18,,3 18,6 21,8 1 16,81,3 98,93 192,1 13,98 1,9 82,3 19,8 17,11 1,32 1,68 19, 1,28 2,8 8, 163,2 12,72 38,1 7,86 1,3 9,89 29,68 8,22 113, 1,9 7,86 93,9 182,33 13,83 1, 81,2 18,1 12,61 37,82 7,2 1,8 1,9 31,6 61,72 119,8 12,83 38,9 7,1 16,63 1,71 32,13 63, 122, 9, 28,62 6,1 19,1 7,2 22,26 3,67 8,79 13,83 1,8 81,38 18,2 11,99 3,97 7,7 137,2 1,93 32,78 6,31 12,87 9,9 27,27 3,9 13,87 11,12 33,36 6, 127,8 9,28 27,8,63 16,8 8,27 2,8 8,66 9,8 6,3 19,29 37,8 73,8

7 ARAG 7 Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil ( 26 ARB) Beamtentarif/Familie Beamten und Behördenbedienstete, Familie Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Laufzeit Jahre Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung 19,9 9,8 117,2 228, 16,8, 98,88 192, 16,1 8, 9,2 183, 12,86 38,9 7,71 17, 16,19 8,6 9,28 18, 13, 39,11 76,7 19, 12,2 36,7 72,1 1, 9,1 27,3 3,6 1, BF 1,96,89 88,7 171, 12,6 37,8 7,16 1, 12,1 36,3 7,68 137,2 9,6 28,9 6,78 11,2 12,1 36,2 71,6 138,7 9,78 29,33 7, 111,7 9,19 27,6,8 1, 6,83 2,8,17 78, 12,97 38,9 76,32 18,2 1,92 32,76 6,27 12,8 1,1 31,22 61,26 118,9 8,36 2,8 9,21 9, 1,2 31,7 61,93 12,2 8,7 2,2 9,88 96,8 7,96 23,89 6,87 91,,92 17,7 3,81 67,6 22,3 67,3 131,1 2,36 18,82 6, 11,7 21, 17,93 3,8 1, 2,96 1,1 3,22 8,79 16,6 18,13,39 16,71 27,2 1,6 3,81 8,9 166,88 13,72 1,16 8,7 16,8 1,19 3,8 9,99 116,8 16,76,27 98,63 191,2 1,11 2,3 83,6 161,28 13,,3 79,17 13,72 1,8 32,1 63,9 123,8 13,6,79 8,3 1, 1,9 32,8 6,6 12,16 1,29 3,87 6,6 117,6 7,6 22,93,99 87,36 1,2 3,7 8,8 16,98 12,23 36,69 71,99 139,78 11,66 3,97 68,61 133,22 9,36 28,9,12 17,2 11,78 3,3 69,36 13,68 9,9 28,7,86 18,7 8,92 26,7 2,9 11,92 6,62 19,87 38,99 7,71 Laufzeit 1 Jahre 21,26 63,79 12,1 23, 17,9 3,81 1,8 2, 1 17,6 1,19 1,3 19, 13,7 1,21 8,86 17, 17,2 1,71 11,6 197, 13,91 1,7 81,89 19, 12,9 38,8 76,22 18, 9,63 28,88 6,6 11, 1,9 7,8 93,86 182,2 13,,36 79,18 13,7 12,8 38,39 7,32 16,2 1,3 3,91 6,6 117,7 12,93 38,78 76,9 17,7 1,3 31,3 61,1 119,2 9,71 29,1 7,17 111, 7,22 21,66 2,9 82, 13,82 1,6 81,3 17,9 11,66 3,98 68,62 133,2 11,9 33,27 6,28 126,7 8,93 26,79 2,6 12, 11,2 33,61 6,9 128, 9, 27,13 3,23 13,3 8,2 2,2 9, 96,2 6,26 18,77 36,82 71, Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil Beamtentarif/Single Beamten und Behördenbedienstete, Single Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Laufzeit Jahre Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung 16,96,87 99,81 193,8 1,28 2,8 8, 163,2 13,61,83 8,11 1, 1,93 32,8 6,3 12,9 13,76 1,28 8,98 17,2 11,8 33,2 6,22 126,6 1,1 31,2 61,29 119, 7,7 23,21,3 88, BF 12,72 38,1 7,86 1,3 1,71 32,13 63, 122, 1,21 3,62 6,8 116,66 8,2 2,6 8,26 93,71 1,32 3,96 6,7 117,9 8,31 2,93 8,92 9,99 7,81 23,3,96 89,2,8 17, 3,1 66,3 11,2 33,7 6,87 12,97 9,28 27,8,63 16,8 8,8 26, 2,7 11,11 7,11 21,32 1,83 81,22 8,9 26,83 2,6 12,21 7,2 21,61 2,39 82,32 6,77 2,3 39,8 77,3,3 1,8 29,9 7,6 18,99 6,98 111,79 217,6 1,99 7,98 9,13 182,78 1,2,73 89,72 17,22 12,2 36,73 72,7 139,9 1,1 6,23 9,7 176,12 12,1 37,2 73, 11,8 11,66 3,99 68,6 133,28 8,66 2,99,99 99,1 1,2 2,73 83,8 162,79 12, 3,99 7,6 137,9 11,3 3,3 67,29 13,66 9,18 27,, 1,96 11,6 3,67 68,3 132,9 9,31 27,93,79 16,39 8,7 26,2 1,8 99,96 6, 19,9 38,2 7,26 12,3 37, 72,66 11,9 1, 31,19 61,19 118,81 9,91 29,73 8,32 113,2 7,96 23,88 6,8 9,97 1,2 3, 8,96 11,8 8,7 2,2 7,8 92,2 7,8 22,7,61 86,63,63 16,89 33,1 6,36 Laufzeit 1 Jahre 18,7,22 16,37 26, 1,2,7 89,7 17,2 1 1, 3,1 8,36 16,7 11,68 3,3 68,73 133, 1,6 3,96 86,2 167, 11,83 3,8 69,6 13,1 11,1 33,2 6,79 12,8 8,18 2, 8,1 93, 13,,66 79,78 1,91 11, 3,31 67,31 13,69 1,88 32,63 6,2 12,31 8,76 26,27 1, 1,9 1,99 32,97 6,68 12,9 8,87 26,61 2,2 11,36 8,26 2,77 8,9 9,3 6,1 18,1 36,12 7,13 11,7 3,2 69,1 13,26 9,91 29,73 8,33 113,26 9,3 28,28,9 17,7 7,9 22,77,67 86,7 9,2 28,7 6, 18,8 7,69 23,6,2 87,8 7,1 21,6 2,11 81,77,32 1,9 31,3 6,78

8 8 ARAG Leistungserweiterungen zum Individual Privat, Beruf, Wn, Mobil ( 26 ARB) Normaltarif + Beamten u. Behördenbedienstete Familie in Ehesachen obligatorischer von in Unterhaltssachen obligatorischer von für Opfer von Gewaltstraftaten Single in Ehesachen obligatorischer von in Unterhaltssachen obligatorischer von für Opfer von Gewaltstraftaten Laufzeit Jahre Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung BF 7,3 22, 3,26 8,,99 1,96 29,36 7, 3, 1,33 2,26 39,3 2,8 7,7 1,19 29, 2,2 6,71 13,17 2,7,2 12,72 2,9 8, 2,93 8,78 17,22 33, 2,19 6,8 12,91 2,8 1,9,71 11,19 21,73 8,23 2,7 8, 9,8,9 16,76 32,88 63,8 3,86 11,7 22,69,6 2,89 8,67 17,2 33, 2,1 7,2 1,7 28,6,7 1,2 27,9,26 3,28 9,83 19,29 37, 2,6 7,37 1,6 28,8 2,13 6,39 12, 2,3 Laufzeit 1 Jahre 1 7,79 23,36,8 89,,3 16,1 31,2 61, 3,71 11,12 21,82 2,37 2,78 8,3 16,36 31,77 2,1 7,23 1,18 27,, 13,61 26,7 1,8 3,1 9, 18, 36,1 3,2 9,72 19,6 37,1 2, 6,1 12,6 23,1 Individual Privat, Beruf, Wn ( 2 ARB) Privat für Selbstständige ( 23 ARB) Individual Privat, Beruf, Wn ist anzubieten, wenn weder der Versicherungsnehmer noch sein ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben. Als selbstständig gilt eine Tätigkeit nicht, wenn hieraus ein Gesamtumsatz von höchstens 1. Euro bezogen auf das jeweils letzte Kalenderhr erzielt wird. Privat für Selbstständige ist bei Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit abzuschließen. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang einer selbstständigen Tätigkeit besteht jedoch unabhängig von der Umsatzhöhe kein Versicherungsschutz. Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Zu den versicherten Kindern zählen die leiblichen Kinder, sowie die Adoptiv, Pflege und Stiefkinder. Zur Einstufung geschäftsführender Gesellschafter von GmbHs beachten Sie bitte die Ausführungen auf Seite. Versicherungsschutz wird gewährt: im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich, in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit, jedoch nicht als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern. Individual Privat, Beruf, Wn sowie Privat für Selbstständige umfassen: Schadenersatz Sozialgerichts Arbeits Disziplinar und Standes Wohnungs und Grundstücks für eine selbst Straf bewohnte Winheit Ordnungswidrigkeiten im Vertrags und Sachenrecht Beratungs im Steuer vor Familien und Erbrecht Gerichten Hat der Versicherungsnehmer keinen Lebenspartner, kann er den zum SingleBeitrag abschließen. Beitragsmindernd kann vereinbart werden, dass eine oder mehrere der nachstehend genannten Leistungsarten aus dem Umfang des Versicherungsschutzes heraus genommen werden: Arbeits Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Rentner und Pensionäre aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie des Beihilferechtes. Wohnungs und Grundstücks im Vertrags und Sachenrecht. Gegen Beitragszuschlag (Beiträge siehe Seite 11) kann der Versicherungsschutz erweitert werden, wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, um eine oder mehrere der folgenden Leistungsarten: für Opfer von Gewaltstraftaten, in Unterhaltssachen, in Ehesachen vor Gerichten. Diese Zusatzleistungen stellen keine rechtlich selbstständigen Versicherungsverträge dar, sondern lediglich unselbstständige Leistungserweiterungen des bestehenden Versicherungsschutzes. Die Zusatzleistungen enden, wenn der Individual Privat, Beruf, Wn oder der Privat für Selbstständige endet. Umwandlung Der Individual Privat, Beruf, Wn wandelt sich um in einen Vertrag über Privat für Selbstständige zum dafür geltenden Tarifbeitrag, wenn der Versicherungsnehmer oder sein versicherter Lebenspartner aus selbstständigen Tätigkeiten einen Gesamtumsatz von mehr als 1. Euro im vorangegangenen Kalenderhr erzielt haben. Eine evtl. vereinbarte Beitragsfreistellung erlischt. Der Privat für Selbstständige wandelt sich um in einen Vertrag über Individual Privat, Beruf, Wn, wenn der Versicherungsnehmer oder sein versicherter Lebenspartner nicht mehr im vorgenannten Sinne selbstständig tätig sind. Die jeweilige Änderung erfolgt ab Eintritt der vorgenannten Umstände.

9 ARAG 9 Individual Privat, Beruf, Wn ( 2 ARB) Familie Nichtselbständige Normaltarif, Familie Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Laufzeit Jahre Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung 1, 6,2 9,6 176, 12,2 36,7 72,1 1, 11,3 33,8 6,89 126, 7,88 23,63 6,3 9, 12,86 38,9 7,71 17, 9,71 29,1 7,17 111, 8,9 2,6 9,96 97,,3 16,1 31,2 61, 11, 3,6 67,98 132, 9,19 27,6,8 1, 8,27 2,81 8,67 9,,91 17,72 3,76 67, 9,6 28,9 6,78 11,2 7,28 21,8 2,87 83,2 6,37 19,1 37,7 72,7, 12,1 23,6,7 1,1 3,3 8,92 11, 7,96 23,89 6,87 91, 7,17 21, 2,18 81,9,12 1,36 3,13 8, 8,36 2,8 9,21 9, 6,31 18,9 37,16 72,1,2 16, 32,7 63, 3,7 1,1 2,2 39,6 17,2 1,7 11,2 197,12 13,72 1,16 8,7 16,8 12,3 37, 72,68 11,12 8,82 26,6 1,91 1,8 1,1 3,22 8,79 16,6 1,88 32,63 6,2 12,32 9,1 28,2,9 18,6,98 17,93 3,18 68,32 12,9 38,81 76,1 17,8 1,29 3,87 6,6 117,6 9,26 27,78,1 1,8 6,62 19,8 38,93 7,6 1,8 32,1 63,9 123,8 8,16 2,8 8,2 93,2 7,13 21,39 1,96 81,8,8 13, 26,39 1,2 11,21 33,63 6,99 128,13 8,92 26,7 2,9 11,92 8,3 2,8 7,2 91,73,73 17,2 33,7 6,2 9,36 28,9,12 17,2 7,7 21,21 1,62 8,81 6,18 18, 36,37 7,62 3,89 11,66 22,87,1 Laufzeit 1 Jahre 16,28 8,83 9,79 186, 12,9 38,8 76,22 18, 1 11,73 3,18 69,1 13, 8, 2,2 9, 96, 13,6,9 8,3 16, 1,33 3,98 6,77 118, 9,1 27,3 3,6 1,,78 17,33 33,99 66, 12,21 36,62 71,8 139, 9,71 29,1 7,17 111, 8,79 26,38 1,76 1, 6,3 18,9 37,8 72, 1,2 3,71 6,26 117, 7,7 23,23,8 88, 6,83 2,8,17 78,,33 12,99 2,9 9, 1,8 31,7 62,26 12,9 8,2 2,2 9, 96,2 7,62 22,86,86 87,1,6 16,38 32,1 62, 8,87 26,62 2,22 11, 6,71 2,13 39, 76,7,92 17,7 3,81 67,6 3,7 11,26 22,9 2,9 Individual Privat, Beruf, Wn ( 2 ARB) Single Nichtselbständige Normaltarif, Single Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Laufzeit Jahre Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung 13,9 39,27 77, 19,6 1,1 31,2 61,29 119, 9,37 28,11,16 17,1 6,69 2,8 39, 76, 1,93 32,8 6,3 12,9 8,26 2,77 8,9 9,3 7,21 21,6 2,6 82,, 13,61 26,7 1,8 1,66 3,98 86,29 167, 11,66 3,99 68,6 133,28 1, 31,9 61,77 119,9 7, 22,9,13 8,68 12,2 36,73 72,7 139,9 9,2 27,7,2 1,67 8,8 2,2 7,6 92,3,8 1,2 29,91 8,7 BF 9,82 29, 7,78 112,2 7,81 23,3,96 89,2 7,3 21,9 1,37 8,33,2 1,6 29, 7,38 8,2 2,6 8,26 93,71 6,19 18,7 36, 7,76,1 16,23 31,8 61,8 3, 1,21 2,3 38,89 8,1 2,3,8 97,2 6,77 2,3 39,8 77,3 6,9 18,28 3,8 69,62,3 13, 2,61 9,73 7,11 21,32 1,83 81,22,37 16,1 31,8 61,33,69 1,7 27,6 3,9 2,9 8,8 17,36 33,7 11, 32,99 6,71 12,66 8,7 26,2 1,8 99,96 7,87 23,62 6,33 89,97,62 16,87 33,1 6,27 9,18 27,, 1,96 6,93 2,8,81 79,2 6,6 18,18 3,67 69,26 3,81 11,3 22,3 3,6 9,3 28,9 6,9 18,91 7,8 22,7,61 86,63 6,82 2,7,1 77,97,87 1,62 28,69,7 7,96 23,88 6,8 9,97 6,1 18,3 3,38 68,69,2 1,76 3,91 6,2 3,3 9,91 19, 37,7 Laufzeit 1 Jahre 13,83 1, 81,2 18,1 11,1 33,2 6,79 12,8 1 9,97 29,9 8,66 113,9 7,1 21,2 2,2 81,6 11,6 3,81 68,29 132,6 8,78 26,33 1,6 1,3 7,7 23,21,3 88,,91 1,73 28,89 6,1 1,38 31,13 61,7 118,8 8,26 2,77 8,9 9,3 7,8 22,3, 8,3,36 16,7 31,2 61,2 8,7 26,11 1,22 99, 6,8 19,7 38,7 7,23,8 17, 3,1 66,3 3,68 11, 21,67 2,8 8,99 26,98 2,93 12,77 7,1 21,6 2,11 81,77 6,8 19, 38,13 7,,6 13,92 27,32 3, 7, 22,62,39 86,19,71 17,12 33,8 6,2,3 1,8 29,9 7,6 3,19 9,7 18,78 36,7

10 1 ARAG Privat für Selbständige ( 23 ARB) Familie Selbständige, Familie Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Laufzeit Jahre 19,1 8, 11,8 223, 16,36 9,9 96,31 187, 17,9 2,76 13,2 21, 1, 3,31 8,98 16, 1,7 7,2 92,7 18, 12,6 37,8 7,16 1, 13,83 1,8 81,37 18, 1,68 32,3 62,83 122, 1,63 3,9 86,13 167,2 12,27 36,82 72,23 1,2 13,19 39,7 77,6 1,7 1,83 32,8 63,73 123,7 11,81 3, 69,3 13, 9, 28,3,62 18, 1,37 31,11 61,3 118, 8,1 2,2 7,12 91, 12,68 38, 7,6 1,9 1,6 31,91 62,6 121, 11,3 3,3 67,28 13,6 9,38 28,1,23 17,2 1,2 3,71 6,26 117, 8,19 2,7 8,2 93,6 8,99 26,96 2,89 12,7 6,9 2,82,8 79,3 Laufzeit 1 Jahre 2,7 62,21 122,6 237, 17,1 2,2 12,9 199, 1 18,,6 19,18 212, 1,23,68 89,61 17, 16,71,1 98,37 191, 13,39,16 78,8 13, 1,3 3,8 8,9 166, 11,2 33,6 6,92 128, 1, 6,66 91, 177,7 13,6 39,18 76,86 19,2 13,91 1,7 81,89 19, 11,2 3,26 67,21 13, 12,3 37,6 73,77 13,2 1, 3,12 9,1 11,7 1,89 32,68 6,12 12, 8, 2,2 9, 96, 13,8, 79,3 1, 11,32 33,9 66,62 129,3 12,6 36,17 7,97 137,8 9,9 29,69 8,2 113,1 1,86 32,9 63,9 12,1 8,7 26,11 1,22 99, 9, 28,32,7 17,9 7,28 21,8 2,8 83,2 Privat für Selbständige ( 23 ARB) Single Selbständige, Single Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Selbstbeteiligung Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Arbeits, Vertrags, WuG Laufzeit Jahre 16,9 9,76 97,62 189, 13,91 1,72 81,86 18,9 1,9,8 87,99 17,8 12,27 36,82 72,23 1,2 13,39,16 78,8 13, 1,71 32,13 63, 122, 11,7 3,2 69,16 13,3 9,7 27,22 3,1 13,7 12, 37,32 73,21 12,16 1,3 31,29 61,39 119,21 11,21 33,6 6,99 128,1 9,2 27,61,17 1,19 1, 3,12 9,1 11,7 8,3 2,1 7,28 91,8 8,81 26, 1,88 1,73 6,81 2,2,6 77,78 1,78 32,3 63, 123,21 9, 27,12 3,21 13,32 9,72 29,1 7,19 111, 7,98 23,93 6,9 91,16 8,7 26,11 1,22 99, 6,96 2,88,97 79,6 7,6 22,92,96 87,3,9 17,7 3,72 67,1 Laufzeit 1 Jahre 17,63 2,88 13,7 21, 1,8, 87,11 169,1 1 1,77 7,3 92,8 18,2 12,9 38,82 76,17 17,9 1,21 2,62 83,61 162,3 11,38 3,1 66,98 13, 12,3 37, 72,67 11,1 9,2 28,6 6,3 18,8 13,22 39,66 77,81 11,9 11,1 33,3 6,33 126,86 11,83 3,8 69,6 13,1 9,71 29,12 7,13 11,93 1,6 31,96 62,71 121,76 8,3 2,6,23 97, 9,26 27,78, 1,83 7,1 21,2 2,2 81,6 11,6 3,37 67,3 13,9 9,62 28,86 6,62 19,9 1,2 3,7 6,32 117,13 8,1 2,2 9,1 96,1 9,23 27,7,3 1,3 7, 22,19 3,3 8,3 8,3 2,8 7,2 91,72 6,19 18,6 36,2 7,72

11 ARAG 11 Leistungserweiterungen zum Individual Privat, Beruf, Wn ( 2 ARB) und zum Privat für Selbständige ( 23 ARB) Normaltarif + Beamten u. Behördenbedienstete Familie in Ehesachen obligatorischer von in Unterhaltssachen obligatorischer von für Opfer von Gewaltstraftaten Single in Ehesachen obligatorischer von in Unterhaltssachen obligatorischer von für Opfer von Gewaltstraftaten Laufzeit Jahre Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung 7,3 22, 3,26 8, 8,23 2,7 8, 9,8,99 1,96 29,36 7,,9 16,76 32,88 63,8 3, 1,33 2,26 39,3 3,86 11,7 22,69,6 2,8 7,7 1,19 29, 2,89 8,67 17,2 33, 2,2 6,71 13,17 2,7 2,1 7,2 1,7 28,6 BF,2 12,72 2,9 8, 2,93 8,78 17,22 33, 2,19 6,8 12,91 2,8 1,9,71 11,19 21,73,7 1,2 27,9,26 3,28 9,83 19,29 37, 2,6 7,37 1,6 28,8 2,13 6,39 12, 2,3 Laufzeit 1 Jahre 1 7,79 23,36,8 89,,3 16,1 31,2 61, 3,71 11,12 21,82 2,37 2,78 8,3 16,36 31,77 2,1 7,23 1,18 27,, 13,61 26,7 1,8 3,1 9, 18, 36,1 3,2 9,72 19,6 37,1 2, 6,1 12,6 23,1 Mehrfahrzeug ( 21 a ARB) Mehrfahrzeug schützt den Versicherungsnehmer, dessen ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner wenn beantragt und deren minderjährige Kinder und unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Zu den versicherten Kindern zählen auch Adoptiv, Pflege und Stiefkinder. als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihre Namen einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers; als Mieter jedes von ihnen als SelbstfahrerVermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers; ferner im im Vertrags und Sachenrecht als Erwerber von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern zum nicht nur vorübergehenden Eigengebrauch, auch wenn diese nicht auf ihre Namen zugelassen oder einem Versicherungskennzeichen versehen werden; und bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr Ausnahme des es im Vertrags und Sachenrecht als Fahrer fremder, d. h. ihnen weder gehörender noch auf ihre Namen zugelassener oder Versicherungskennzeichen versehener Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder auf dessen Namen Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. Der Versicherungsschutz umfasst: Schadenersatz Verwaltungs in im Vertrags und Verkehrssachen Sachenrecht Straf Steuer vor Ordnungswidrigkeiten Gerichten Beitragsberechnung/Tarifgruppenzuordnung Für alle auf den versicherten Personenkreis berechtigte Fahrer und Insassen zugelassenen oder Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger wird ein einheitlicher Festbeitrag erhoben. Hat der Versicherungsnehmer keinen Lebenspartner, kann er den zum SingleBeitrag abschließen. Mengen und/oder Sonderrabatt werden zum Verkehrs für Nichtselbstständige nicht gewährt. Für die Zuordnung des Vertrages des Versicherungsnehmers zur Tarifgruppe (B) oder (A) gelten die auf Seite gemachten Ausführungen. Entfallen die Zuordnungsvoraussetzungen, wird der Vertrag zum Normaltarif bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen hierfür zum Beamtentarif fortgeführt (vgl. die Ausführungen hierzu im Antrag). Mehrfahrzeug ist der für Personen, auf die mehrere Motorfahrzeuge zu Lande zugelassen oder Versicherungskennzeichen versehen sind, wenn und solange weder der Versicherungsnehmer noch dessen versicherter Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben. Als selbstständig gilt eine Tätigkeit nicht, wenn hierdurch ein Gesamtumsatz von höchstens 1. Euro bezogen auf das vorangegangene Kalenderhr erzielt wurde. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang selbstständigen Tätigkeiten besteht jedoch generell unabhängig von der Umsatzhöhe kein Versicherungsschutz. Zur Einstufung geschäftsführender Gesellschafter von GmbHs beachten Sie bitte die Ausführungen auf Seite. Umwandlung des Vertrages bei selbstständiger Tätigkeit Haben der Versicherungsnehmer und/oder sein versicherter Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit einem Gesamtumsatz von mehr als 1. Euro im letzten Kalenderhr aufgenommen oder übersteigt deren aus solchen Tätigkeiten im letzten Kalenderhr erzielter Gesamtumsatz den vorgenannten Betrag, wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Eintritt dieser Umstände in einen solchen über Verkehrs nach 21 (1,, 6 bis 9) ARB für die auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger um. Die Beitragsberechnung erfolgt dann nach Art und Anzahl dieser Fahrzeuge. Für jedes Fahrzeug ist also der sich aus dem Tarif ergebende Einzelbeitrag zu berechnen. Die Fahrzeuge der versicherten Personen sind in diesem Fall gesondert zu versichern. Eine eventuell vereinbarte Beitragsfreistellung erlischt.

12 12 ARAG Mehrfahrzeug Laufzeit Jahre Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung Laufzeit 1 Jahre Familie Selbstbeteiligung Normaltarif (N) 9,18 27,,2 1,9 1,28 3,8 6,1 117,9 9,71 29,13 7,1 11,96 Beamtentarif (B) 7,77 23,3,72 88,77 8,7 26,1 1,2 99,2 8,21 2,63 8,31 93,81 Single Normaltarif Beamtentarif Selbstbeteiligung Familie Normaltarif Beamtentarif Single Normaltarif Beamtentarif Selbstbeteiligung Familie (N) (B) (N) (B) (N) (B) BF 7,8 23,1,92 89,17 6,6 19,81 38,86 7, 6,88 2,6,2 78,68,82 17,7 3,28 66,7,8 17,6 3, 66,88,9 1,8 29,1 6,9 8,7 26,22 1,3 99,87 7,39 22,18 3,2 8, 7,71 23,13,38 88,12 6,2 19,7 38, 7,6 6, 19,66 38,8 7,91, 16,6 32,6 63,38 1 8,2 2,76 8,7 9,31 6,98 2,93 1,7 79,7 7,28 21,8 2,86 83,22 6,16 18,7 36,2 7,36 6,19 18,7 36,3 7,7,23 1,7 3,8 9,81 Normaltarif (N),97 17,9 3,12 68,19 6,68 2, 39,33 76,37 6,31 18,93 37,1 72,12 Beamtentarif (B), 1,1 29,72 7,7,6 16,96 33,28 6,62,3 16,1 31, 6,98 Single Normaltarif (N),7 1,21 29,8 7,96,68 17, 33,3 6,92,36 16,9 31,7 61,31 Beamtentarif (B),29 12,87 2,26 9,,81 1,2 28,28,92, 13,61 26,69 1,83 Verkehrs ( 21 (1,, 6 bis 9) ARB) Fahrzeug ( 21 (3,, 7, 8 und 1) ARB) Der Verkehrs schützt den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers; als Mieter jedes von ihm als SelbstfahrerVermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers; ferner im im Vertrags und Sachenrecht als Erwerber von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern zum nicht nur vorübergehenden Eigengebrauch, auch wenn diese nicht auf seinen Namen zugelassen oder Versicherungskennzeichen versehen werden; und bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr Ausnahme des es im Vertrags und Sachenrecht als Fahrer fremder, d. h. ihm weder gehörender noch auf seinen Namen zugelassener oder Versicherungskennzeichen versehener Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Bei Handelsgesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH, AG, Genossenschaft) ist für die vier zuletzt genannten Eigenschaften eine Namen und Anschrift zu benennende Person (Inhaber/Geschäftsführer) im Antrag aufzunehmen. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. Verkehrs umfasst: Schadenersatz Verwaltungs in im Vertrags und Verkehrssachen Sachenrecht Straf Steuer vor Ordnungswidrigkeiten Gerichten Während der Vertragsdauer hinzukommende Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger sind ab Zulassung auf den Versicherungsnehmer bzw. ab Erteilung des Versicherungskennzeichens auf seinen Namen versichert. Der Versicherungsnehmer ist jedoch verpflichtet, diese Fahrzeuge innerhalb eines Monats nach einer Aufforderung durch unsere Gesellschaft nachzumelden. Eine versäumte Meldung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes für das nicht gemeldete Fahrzeug bis zur Nachmeldung. Fahrzeug schützt den Eigentümer, Halter sowie die berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen eines oder mehrerer im Versicherungsschein bezeichneter Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger (Fahrzeug), auch wenn diese nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder Versicherungskennzeichen versehen sind. Eine Identität zwischen dem Versicherungsnehmer einerseits und dem Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges andererseits ist also nicht erforderlich. Allerdings fehlt der Versicherungsschutz für später erworbene zusätzliche Fahrzeuge.

13 ARAG 13 Der Versicherungsnehmer ist ferner geschützt als Mieter jedes von ihm als SelbstfahrerVermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Fahrzeuges; und bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr Ausnahme des es im Vertrags und Sachenrecht als Fahrer fremder, d. h. ihm weder gehörender noch auf seinen Namen zugelassener oder Versicherungskennzeichen versehener Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Bei Handelsgesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH, AG, Genossenschaft) ist für die vier zuletzt genannten Eigenschaften eine Namen und Anschrift zu benennende Person (Inhaber/Geschäftsführer) im Antrag aufzunehmen. Fahrzeug umfasst: Schadenersatz Verwaltungs in im Vertrags und Verkehrssachen Sachenrecht Straf Steuer vor Ordnungswidrigkeiten Gerichten Folgefahrzeug: Bei Veräußerung oder anderem Wegfall des versicherten Fahrzeuges geht der Versicherungsschutz auf das Fahrzeug über, das an die Stelle des bisher versicherten Fahrzeuges tritt. Versicherungsschutz für das Folgefahrzeug besteht auch dann, wenn es vor Wagniswegfall des bisherigen Fahrzeuges erworben wird. Dieses Fahrzeug bleibt bis zur Veräußerung, längstens jedoch noch einen Monat zusätzlichen Beitrag versichert. Beitragsberechnung Die Beitragsberechnung erfolgt stets nach Art und Anzahl der jeweils versicherten Fahrzeuge. Für jedes Fahrzeug ist der sich aus dem Tarif ergebende Beitrag zu berechnen. Beim Verkehrs gilt dies insbesondere für die während der Vertragslaufzeit hinzugekommenen Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der der Beitragsrechnung (oder in anderer Weise) zugehenden Aufforderung nachzumelden hat. Verträge Beitrag nach Tarifgruppe {B} Für die Zuordnung des Vertrages des Versicherungsnehmers zur Tarifgruppe {B} gelten die Bestimmungen des jeweiligen Tarifs der Kraftfahrtversicherung (siehe Seite ). Entfallen die Zuordnungsvoraussetzungen, so wird der Vertrag vereinbarungsgemäß (vgl. die Vertragsbestimmungen in den Anträgen) unter den Voraussetzungen des 11 ARB zum Normaltarif fortgeführt. Zuordnung und Umstellung erfolgen ab der der Kenntnisnahme folgenden Beitragsfälligkeit. Sind auf den folgenden Seiten zu den Fahrzeugarten im Rahmen des Verkehrses oder des Fahrzeuges keine BTarif Beiträge genannt, so errechnet sich dieser 1 % Abschlag auf die Beiträge des NTarifs; für Zweiräder, Anhänger, Versehrtenfahrzeuge, Taxen und Mietwagen sowie SelbstfahrerVermietfahrzeuge gelten stets die Beiträge des NTarifs. Mengenrabatt, Sonderrabatt Hierfür gelten die auf Seite dieses Tarifs erläuterten Voraussetzungen. Bestandsversicherung ab Motorfahrzeugen zu Lande bei Verkehrs Art und Anzahl der vorhandenen Motorfahrzeuge zu Lande sind dem amtlichen Kennzeichen zu Beginn des Versicherungsvertrages und bei jeder Bestandserfassung (in der Regel einmal jährlich) festzustellen. Das Unternehmen hat uns den jeweiligen Gesamtbestand seiner Fahrzeuge bekannt zu geben. Die auf den Versicherungsnehmer bzw. das Unternehmen zugelassenen Anhänger (auch Wohnwagen und Auflieger) sind in der Bestandsversicherung beitragsfrei eingeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Anhänger p. p. gewerbsmäßig vermietet werden (SelbstfahrerVermietfahrzeug). LeasingFahrzeuge LeasingFahrzeuge sind SelbstfahrerVermietfahrzeuge, die gewerbsmäßig Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter (Leasingnehmer) zugelassen sind oder bei fortdauernder Zulassung auf den Vermieter (Leasinggeber) dem Mieter (Leasingnehmer) durch Vertrag mindestens 6 Monate überlassen werden. Verkehrs kann versichert werden, wenn diese Kraftfahrzeuge/Anhänger auf den Versicherungsnehmer zugelassen bzw. auf seinen Namen Versicherungskennzeichen versehen sind. Ist dies nicht der Fall, ist Fahrzeug zu versichern. Ist der Versicherungsnehmer Leasingnehmer, ist der Beitrag nach dem allgemeinen Tarif zu berechnen. Ist der Versicherungsnehmer Leasinggeber: HVAnfrage. Saisonkennzeichen Für Fahrzeuge, die nur für einen bestimmten Zeitraum eines Jahres zugelassen werden, dass es einer jährlich wiederkehrenden gesonderten Ab/Anmeldung bei der Zulassungsstelle bedarf, wird der Jahresbeitrag anteilmäßig (pro rata temporis) berechnet, d. h. nach dem Zeitraum, für den das Fahrzeug zugelassen ist. Der Beitrag ist kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden. Ein solches Saisonkennzeichen wird für mindestens 2, maximal 11 Monate erteilt. Bei unterjähriger Zahlungsweise muss der entsprechende Ratenzahlungszuschlag berücksichtigt werden. Eine monatliche Zahlungsweise ist wie bisher nur einer Einzugsermächtigung möglich. Der Beitrag ist entsprechend der Zahlungsweise zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der fällige Beitrag in eine versicherungsfreie Zeit fällt (z. B. bei monatlicher/vierteljährlicher Zahlungsweise). Ist ein Fahrzeug tels eines Saisonkennzeichens zugelassen und tritt ein fall in einer Zeit ein, in der das Fahrzeug nicht bewegt werden darf, ist dennoch grundsätzlich von einem fortbestehenden Versicherungsschutz auszugehen. Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch z. B. dem versicherten Fahrzeug am öffentlichen Verkehr außerhalb des Zeitraumes teil, für den das Saisonkennzeichen erteilt ist, und macht er aus einem Unfall Schadenersatzansprüche geltend, besteht kein Versicherungsschutz. Begriffsbestimmungen zur Art und Verwendung von Kraftfahrzeugen Personenkraftwagen sind als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge Ausnahme von Mietwagen, Taxis (Kraftdroschken) und SelbstfahrerVermietfahrzeugen. Taxis (Kraftdroschken) sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und denen er auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt ( 7 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz). Mietwagen sind Personenkraftwagen, denen ein nach 9 Abs. Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Kraftdroschken (Taxis), Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und SelbstfahrerVermietfahrzeuge). SelbstfahrerVermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig Gestellung eines Fahrers vermietet werden ( 1 Absatz 1 SelbstfahrerVermietverordnung). Krafträder, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind Kleinkrafträder und Fahrräder Hilfsmotor (Hubraum nicht mehr als ccm, Geschwindigkeit nicht über km/h) Krafträder amtlichen Kennzeichen sind alle übrigen Krafträder Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschl. Fahrer) geeignet und bestimmt sind ( Absatz Ziffer 2 Personenbeförderungsgesetz). Zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit nicht zur Beförderung von Personen und Gütern (Arbeitsmaschinen) oder für andere begrenzte Funktionen (Sonderfahrzeuge) bestimmt und geeignet sind: Abschleppwagen Kranwagen Ausstellungswagen Krankenwagen Bagger Lader ElektroGüterfahrzeuge Leichenwagen ElektroKarren Messwagen ErdArbeitsmaschinen MilchSammelTankwagen FäkalienabführWagen Müllwagen Fernmeldewagen Schlammsaugwagen FeuerwehrMannschafts und Gerätewagen Straßenbaumaschinen Funkwagen Straßenreinigungsmaschinen Gabelstapler/Hubstapler Tieflader Geräteträger für Land oder Forstwirtschaft Verkaufswagen Kanalreinigungswagen Werkstattwagen Nicht hierzu gehören daher z. B. Betontransportmischer, Kraftfahrzeugtransporter, KraftstoffKesselwagen, Milch und andere Tankwagen.

14 1 ARAG Verkehrs im Vertrags und Sachenrecht (VuS) / Fahrzeug im VuS Fahrzeugart (N) Krafträder (Zweiräder) Kraftrad Versicherungskennzeichen Kraftrad amtlichem Kennzeichen Pkw und Kombiwagen (auch Bus bis 9 Sitze, Wohnmobil, Campingfahrzeug) Taxi und Mietwagen Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeug bis 2 t Nutzlast Nutzfahrzeug über 2 bis t Nutzlast Nutzfahrzeug über t Nutzlast Sattelzugmaschine Auflieger Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen) Zugmaschine amtlichem schwarzem Kennzeichen Zugmaschine amtlichem grünem Kennzeichen und Kfz.steuerfreie Zugmaschine von Behörden schwarzem Kennzeichen Kraftomnibus (Omnibus über 9 Sitze) Anhänger (auch Auflieger und Wohnwagen) (nur bei Bestandsversicherung beitragsfrei) Sonderfahrzeuge Zulassungspfl. Sonderfahrzeug und Arbeitsmaschine Motorisiertes Spezialfahrzg. für Versehrte (nicht Pkw) SelbstfahrervermietFahrzeuge PKW und Kombiwagen jedes andere Fahrzeug Behörden, Beamte und Behördenbedienstete PKW und Kombiwagen (B) 6,18 18, 36,36 7,61 8,3 2,89 8,83 9,82 BF 1 6,97 2,92 1, 79,69 2,2 7,6 18,32 288, 6,97 2,92 1, 79,69 6,97 2,92 1, 79,69 13,2 39,72 77,92 11,3 13,2 39,72 77,92 11,3,7 16,2 32,21 62,,8 1,6 28,7,8 16,2 9,2 96,62 187,62 3,27 9,8 19,22 37,32,7 17,21 33,77 6,7 3,71 11,12 21,82 2,37 28,3 8,8 167,89 326, HVAnfrage,6 16,68 32,73 63,,63 13,9 27,27 2,96 6,22 18,67 36,62 71,11,91 17,7 3,8 67,8 BF 1,23 1,69 3,78 9,77 18,9 6,7 111,2 216,,23 1,69 3,78 9,77,23 1,69 3,78 9,77 9,93 29,79 8, 113,8 9,93 29,79 8, 113,8,1 12,31 2,1 6,9 3,6 1,92 21,3 1,61 12,31 36,9 72,7 1,71 2, 7,3 1,1 27,99,3 12,91 2,32 9,17 2,78 8,3 16,36 31,77 21,39 6,18 12,92 2, HVAnfrage,17 12,1 2, 7,66 Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung Laufzeit 1 Jahre Fahrzeugart (N) Krafträder (Zweiräder) Kraftrad Versicherungskennzeichen Kraftrad amtlichem Kennzeichen Pkw und Kombiwagen (auch Bus bis 9 Sitze, Wohnmobil, Campingfahrzeug) Taxi und Mietwagen Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeug bis 2 t Nutzlast Nutzfahrzeug über 2 bis t Nutzlast Nutzfahrzeug über t Nutzlast Sattelzugmaschine Auflieger Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen) Zugmaschine amtlichem schwarzem Kennzeichen Zugmaschine amtlichem grünem Kennzeichen und Kfz.steuerfreie Zugmaschine von Behörden schwarzem Kennzeichen Kraftomnibus (Omnibus über 9 Sitze) Anhänger (auch Auflieger und Wohnwagen) (nur bei Bestandsversicherung beitragsfrei) Sonderfahrzeuge Zulassungspfl. Sonderfahrzeug und Arbeitsmaschine Motorisiertes Spezialfahrzg. für Versehrte (nicht Pkw) SelbstfahrervermietFahrzeuge PKW und Kombiwagen jedes andere Fahrzeug Behörden, Beamte und Behördenbedienstete PKW und Kombiwagen (B) 6,92 2,76,73 79,8 9,29 27,88,69 16,2 7,81 23,3,96 89,2 3,66 1,97 21,3 1,8 nicht Beamte! 6,23 18,68 36,66 71,18 Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung Laufzeit 1 Jahre,19 1,7 3, 9,32 6,97 2,91 1,1 79,6,86 17,7 3,7 66,9 2,7 8,23 16,1 31,3 nicht Beamte!,67 1,1 27,9 3,38 6,71 2,12 39,8 76,66 8,83 26,8 1,9 1,87 7, 22,1,16 8,7 26,1 79, 16, 33, 7, 22,1,16 8,7 7, 22,1,16 8,7 1,12 2,36 83,12 161,39 1,12 2,36 83,12 161,39,21 1,62 3,6 9,1 17,6 2,69 13,38 2,73 3, 1,33 2,26 39,3 6,18 18, 36,36 7,61 3,97 11,91 23,38,39 29,93 89,78 176,13 32, HVAnfrage 6, 18, 3,32 68,9,3 1,9 29,61 7, 6,62 19,86 38,96 7,6,63 16,88 33,11 6,3 19,88 9,6 117,3 227,2,63 16,88 33,11 6,3,63 16,88 33,11 6,3 1,9 31,77 62,3 121, 1,9 31,77 62,3 121,, 13,31 26,11,69 3,91 11,72 22,98,63 13,17 39,2 77,3 1, 2,8 7,7 1,19 29,,63 13,9 27,27 2,96 2,98 8,9 17,3 3, 22, 67,33 132,1 26, HVAnfrage, 13, 26,9 1,

15 ARAG 1 Verkehrs im VuS / Fahrzeug im VuS,2 12, 23,6,9,39 16,18 31,7 61,63 BF 1,3 13,6 26,68 1,8 16,38 9,1 96,1 187,2,3 13,6 26,68 1,8,3 13,6 26,68 1,8 8,61 2,82,6 98,3 8,61 2,82,6 98,3 3,6 1,67 2,93,6 3,16 9,7 18,7 36,6 1,67 32,1 62,8 121,9 2,12 6,37 12,9 2,26 3,73 11,19 21,9 2,62 2,1 7,23 1,18 27, 18,,62 19,13 211,9 HVAnfrage 3,61 1,8 21,27 1,31 Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung Laufzeit 1 Jahre Fahrzeugart (N) Krafträder (Zweiräder) Kraftrad Versicherungskennzeichen Kraftrad amtlichem Kennzeichen Pkw und Kombiwagen (auch Bus bis 9 Sitze, Wohnmobil, Campingfahrzeug) Taxi und Mietwagen Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeug bis 2 t Nutzlast Nutzfahrzeug über 2 bis t Nutzlast Nutzfahrzeug über t Nutzlast Sattelzugmaschine Auflieger Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen) Zugmaschine amtlichem schwarzem Kennzeichen Zugmaschine amtlichem grünem Kennzeichen und Kfz.steuerfreie Zugmaschine von Behörden schwarzem Kennzeichen Kraftomnibus (Omnibus über 9 Sitze) Anhänger (auch Auflieger und Wohnwagen) (nur bei Bestandsversicherung beitragsfrei) Sonderfahrzeuge Zulassungspfl. Sonderfahrzeug und Arbeitsmaschine Motorisiertes Spezialfahrzg. für Versehrte (nicht Pkw) SelbstfahrervermietFahrzeuge PKW und Kombiwagen jedes andere Fahrzeug Behörden, Beamte und Behördenbedienstete PKW und Kombiwagen (B), 13, 26,8 1,1 6, 18,12 3, 69,3,8 1,23 29,88 8,2 2,38 7,13 13,99 27,17 nicht Beamte!, 12,1 23,83 6,27,36 13,8 2,66 9,83,7 17,21 33,77 6,7,88 1,63 28,7,73 17,23 1,7 11,3 196,9,88 1,63 28,7,73,88 1,63 28,7,73 9,18 27,,2 1,9 9,18 27,,2 1,9 3,8 11,3 22,62 3,93 3,38 1,1 19,92 38,68 11,2 3,2 67,19 13,7 2,2 6,71 13,17 2,7,2 12, 23,6,9 2,8 7,7 1,19 29, 19, 8,3 11,8 222,3 HVAnfrage 3,9 11,7 22,96,8 Verkehrs im VuS / Fahrzeug im VuS Fahrzeugart (N) Krafträder (Zweiräder) Kraftrad Versicherungskennzeichen Kraftrad amtlichem Kennzeichen Pkw und Kombiwagen (auch Bus bis 9 Sitze, Wohnmobil, Campingfahrzeug) Taxi und Mietwagen Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeug bis 2 t Nutzlast Nutzfahrzeug über 2 bis t Nutzlast Nutzfahrzeug über t Nutzlast Sattelzugmaschine Auflieger Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen) Zugmaschine amtlichem schwarzem Kennzeichen Zugmaschine amtlichem grünem Kennzeichen und Kfz.steuerfreie Zugmaschine von Behörden schwarzem Kennzeichen Kraftomnibus (Omnibus über 9 Sitze) Anhänger (auch Auflieger und Wohnwagen) (nur bei Bestandsversicherung beitragsfrei) Sonderfahrzeuge Zulassungspfl. Sonderfahrzeug und Arbeitsmaschine Motorisiertes Spezialfahrzg. für Versehrte (nicht Pkw) SelbstfahrervermietFahrzeuge PKW und Kombiwagen jedes andere Fahrzeug Behörden, Beamte und Behördenbedienstete PKW und Kombiwagen (B),91 17,7 3,8 67,8 7,9 23,83 6,7 9,78 BF 1 6,71 2,12 39,8 76,66 2,6 72,19 11,63 27, 6,71 2,12 39,8 76,66 6,71 2,12 39,8 76,66 12,62 37,86 7,28 1,2 12,62 37,86 7,28 1,2,3 1,89 31,17 6,2,68 1,3 27,3 3,6 1,8 7, 92,99 18,6 3,9 9,27 18,18 3,3,6 16,68 32,73 63, 3, 1,33 2,26 39,3 1,33 3,98 6,77 118, HVAnfrage,38 16,1 31,69 61,3 Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung Laufzeit 1 Jahre 6,62 19,87 38,98 7,69 8,9 26,69 2,36 11,67 7,1 22,,22 8,86 3,6 1,38 2,36 39, nicht Beamte! 6,3 18,9 3,9 68,91 6, 19,33 37,92 73,63 8,7 2,2 9,87 96,83 7,2 21,71 2,6 82,71 2,29 7,86 18,8 289, 7,2 21,71 2,6 82,71 7,2 21,71 2,6 82,71 13,,1 79,8 1,33 13,,1 79,8 1,33,7 17,21 33,77 6,7,12 1,36 3,13 8, 16,9 9,78 97,66 189,63 3,27 9,8 19,22 37,32 6, 18, 3,32 68,9 3,79 11,38 22,3 3,37 1,8 32, 63,86 12, HVAnfrage,91 17,7 3,8 67,8

16 16 ARAG Verkehrs im VuS / Fahrzeug im VuS Fahrzeugart (N) Krafträder (Zweiräder) Kraftrad Versicherungskennzeichen Kraftrad amtlichem Kennzeichen Pkw und Kombiwagen (auch Bus bis 9 Sitze, Wohnmobil, Campingfahrzeug) Taxi und Mietwagen Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeug bis 2 t Nutzlast Nutzfahrzeug über 2 bis t Nutzlast Nutzfahrzeug über t Nutzlast Sattelzugmaschine Auflieger Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen) Zugmaschine amtlichem schwarzem Kennzeichen Zugmaschine amtlichem grünem Kennzeichen und Kfz.steuerfreie Zugmaschine von Behörden schwarzem Kennzeichen Kraftomnibus (Omnibus über 9 Sitze) Anhänger (auch Auflieger und Wohnwagen) (nur bei Bestandsversicherung beitragsfrei) Sonderfahrzeuge Zulassungspfl. Sonderfahrzeug und Arbeitsmaschine Motorisiertes Spezialfahrzg. für Versehrte (nicht Pkw) SelbstfahrervermietFahrzeuge PKW und Kombiwagen jedes andere Fahrzeug Behörden, Beamte und Behördenbedienstete PKW und Kombiwagen (B), 13,31 26,11,69,96 17,87 3,7 68,9 BF 1,3 1,9 29,61 7, 18,,1 16,22 26,2,3 1,9 29,61 7,,3 1,9 29,61 7, 9,7 28,,71 18,18 9,7 28,,71 18,18 3,97 11,91 23,38,39 3,1 1,3 2,6,1 11,8 3, 69,7 13,2 2,32 6,9 13,6 26,8,17 12,1 2, 7,66 2,8 7,7 1,19 29, 7,7 23,23,8 88, HVAnfrage, 12,11 23,77 6,1 3,8 11,3 22,62 3,93,16 1,9 3,39 9,1,3 12,91 2,32 9,17 BF 1,36 13,8 2,66 9,83 1,6 6,92 92,6 178,7,36 13,8 2,66 9,83,36 13,8 2,66 9,83 8,2 2,61 8,29 93,76 8,2 2,61 8,29 93,76 3, 1,33 2,26 39,3 3, 9,12 17,9 3,7 1,27 3,81 6, 117,36 2,1 6,2 11,82 22,9 3,61 1,8 21,27 1,31 2,2 6,71 13,17 2,7 6,71 2,13 39, 76,7 3, 1, 2,9 39,99 Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung Laufzeit 1 Jahre Fahrzeugart (N) Krafträder (Zweiräder) Kraftrad Versicherungskennzeichen Kraftrad amtlichem Kennzeichen Pkw und Kombiwagen (auch Bus bis 9 Sitze, Wohnmobil, Campingfahrzeug) Taxi und Mietwagen Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeug bis 2 t Nutzlast Nutzfahrzeug über 2 bis t Nutzlast Nutzfahrzeug über t Nutzlast Sattelzugmaschine Auflieger Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen) Zugmaschine amtlichem schwarzem Kennzeichen Zugmaschine amtlichem grünem Kennzeichen und Kfz.steuerfreie Zugmaschine von Behörden schwarzem Kennzeichen Kraftomnibus (Omnibus über 9 Sitze) Anhänger (auch Auflieger und Wohnwagen) (nur bei Bestandsversicherung beitragsfrei) Sonderfahrzeuge Zulassungspfl. Sonderfahrzeug und Arbeitsmaschine Motorisiertes Spezialfahrzg. für Versehrte (nicht Pkw) SelbstfahrervermietFahrzeuge PKW und Kombiwagen jedes andere Fahrzeug Behörden, Beamte und Behördenbedienstete PKW und Kombiwagen (B) Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre einschl. Beitragsfreistellung Laufzeit 1 Jahre HVAnfrage,97 1,9 29,2 6,77 6,67 2,2 39,27 76,26,6 16,91 33,17 6, 2,6 7,79 1,27 29,66 nicht Beamte!,2 13,7 26,62 1,69,31 12,92 2,3 9,2,78 17,3 3, 66,9,88 1,6 28,7,81 2,2 6,7 13,2 2,7 nicht Beamte! 3,92 11,76 23,7,79,83 1, 28,,23 6,36 19,7 37, 72,63,3 16,28 31,9 62,3 18,97 6,9 111,63 216,7,3 16,28 31,9 62,3,3 16,28 31,9 62,3 1,13 3,38 9,61 11,7 1,13 3,38 9,61 11,7 3,8 11,2 22,6 3,88 12, 37,3 73,2 12,23 2, 7,3 1,1 27,99, 13, 26,9 1, 2,8 8, 16,7 32,3 8,1 2,1 7,9 93, HVAnfrage, 13,31 26,11,69,19 12,6 2,6 7,86,1 16,2 32,1 62,9,7 1,11 27,69 3,76 16, 9,31 96,7 187,8,7 1,11 27,69 3,76,7 1,11 27,69 3,76 8,78 26,33 1,66 1,31 8,78 26,33 1,66 1,31 3,73 11,19 21,9 2,62 3,33 9,98 19,9 38,3 1,79 32,36 63,8 123,26 2,12 6,37 12,9 2,26 3,9 11,7 22,96,8 2,7 7, 1,2 28,19 7, 21,16 1,1 8,6 HVAnfrage 3,8 11,3 22,62 3,93

17 ARAG 17 Fahrzeug im VuS für MotorWasserfahrzeuge Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre Laufzeit 1 Jahre Nur für Binnenschiffahrt, Wattfahrt und kleine Küstenfahrt Fahrgastschiffe und Fährboote bis 1 Personen fassend je weitere 1 Personen zusätzlich Dampf und Motorgüterschiffe bis 2 ts Ladefähigkeit je weitere 2 ts zusätzlich Tankschiffe bis 2 ts Ladefähigkeit je weitere 2 ts Ladefähigkeit Dampf und Motorschlepper bis 1 PS je weitere 1 PS Schleppkähne ( eigenen Antrieb) bis ts Ladefähigkeit je weitere ts zusätzlich Schubboote (Schubleichter eingeschlossen) bis 1 PS je weitere 1 PS zusätzlich SpezialSchiffe (Schwimmkräne und bagger, Hebe, Taucher und WerkstattSchiffe) eigenen Antrieb eigenem Antrieb Motorboote und Motorsegler (Sportboote) einer Motorstärke bis 2 PS einer Motorstärke bis PS einer Motorstärke bis 1 PS einer Motorstärke bis 3 PS einer Motorstärke über 3 PS Segelboote und Jachten (Hilfs oder Außenbordmotor) bis 3 qm Segelfläche (Haupt, Groß und Focksegel, über 3 qm Segelfläche nicht Spinnacker) Fischereifahrzeuge: Binnenschiffahrt Fischereifahrzeuge: Watt und Kleine Küstenfahrt 1,9 31,77 62,3 121,,38 16,1 31,69 61,3 8,91 26,7 2,7 11,88 2,3 6,89 13,1 26,23 1,89 7,66 93,1 181,7 3,62 1,86 21,3 1,36 13,2 39,72 77,92 11,3 1,8,6 1,91 21,18 6,27 18,8 36,88 71,62 2,7 8,21 16,1 31, ,33 7,99 113,76 22,9 2,7 8,21 16,1 31,27 8,91 26,7 2,7 11,88 17,6 2,69 13,38 2,73 3,62 1,86 21,3 1,36 7,6 21,18 1,6 8,7 1,9 31,77 62,3 121, 17,6 2,69 13,38 2,73 HVAnfrage 3,62 1,86 21,3 1,36,38 16,1 31,69 61,3 2,7 8,21 16,1 31,27 11,12 33,36 6,6 127,1,6 16,9 33,2 6,6 9,36 28,7,6 16,92 2,7 7,1 1, 28,2 16,68, 98,18 19,6 3,79 11,38 22,3 3,37 13,9 1,83 82,8 19,37 1,9,82 11,3 22,19 6,62 19,86 38,96 7,6 2,91 8,7 17,1 33,29 2,3 6,9 119,8 232, 2,91 8,7 17,1 33,29 9,36 28,7,6 16,92 18,,3 18,7 21,82 3,79 11,38 22,3 3,37 7,1 22,2 3,6 8,73 11,12 33,36 6,6 127,1 18,,3 18,7 21,82 HVAnfrage 3,79 11,38 22,3 3,37,6 16,9 33,2 6,6 2,91 8,7 17,1 33,29 bis 1 Bruttogrößecbm über 1 bis 2 Bruttogrößecbm über 2 bis 8 Bruttogrößecbm (oder bis 3 BRT) über 3 BRT bis 7 BRT über 7 BRT: je weitere BRT zusätzlich Fahrzeug für MotorWasserfahrzeuge im VuS Beiträge Beitragsfreistellung bei Laufzeit Jahre für Lohn und Gehaltsempfänger (siehe Seite 3) 2,7 8,21 16,1 31,27,38 16,1 31,69 61,3 1,9 31,77 62,3 121, 1,,1 88,31 171,8 8,91 26,7 2,7 11,88 HVAnfrage HVAnfrage 2,91 8,7 17,1 33,29,7 17,21 33,77 6,7 11,12 33,36 6,6 127,1 1,8 7, 92,99 18,6 9,36 28,7,6 16,92 HVAnfrage HVAnfrage Fahrzeug im VuS für MotorLuftfahrzeuge Fahrzeug im VuS für MotorLuftfahrzeuge Luftfahrzeuge bis 2 t Fluggewicht Luftfahrzeuge bis,7 t Fluggewicht Luftfahrzeuge bis 1 t Fluggewicht Fluggewicht über 1 t Fluggewicht Hubschrauber Motorsegler Für MotorFlugzeuge, die für Schleppflüge Segelflugzeugen oder für Schleppflüge Reklametransparenten eingesetzt werden, wird ein Zuschlag von 2 % des jeweiligen Grundbeitrages berechnet. Fahrzeug für Motorluftfahrzeuge im VuS Beiträge Beitragsfreistellung bei Laufzeit Jahre für Lohn und Gehaltsempfänger (siehe Seite 3) 1 Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre Laufzeit 1 Jahre 8,91 26,7 2,7 11,88 21,98 6,93 129,3 21,17 3, 1,12 26,23, HVAnfrage 26,39 79,17 1,32 31,6,1 12, 2,2 7,1 HVAnfrage HVAnfrage 9,62 28,86 6,62 19,9 23,3 69,9 137,1 266,3 37,2 111,7 219,22 2,67 HVAnfrage 28,7 8,2 16,2 32,77,9 13,77 27,1 2, HVAnfrage HVAnfrage

18 18 ARAG Fahrzeug im VuS für MotorWasserfahrzeuge Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre Laufzeit 1 Jahre Nur für Binnenschiffahrt, Wattfahrt und kleine Küstenfahrt Fahrgastschiffe und Fährboote bis 1 Personen fassend je weitere 1 Personen zusätzlich Dampf und Motorgüterschiffe bis 2 ts Ladefähigkeit je weitere 2 ts zusätzlich Tankschiffe bis 2 ts Ladefähigkeit je weitere 2 ts Ladefähigkeit Dampf und Motorschlepper bis 1 PS je weitere 1 PS Schleppkähne ( eigenen Antrieb) bis ts Ladefähigkeit je weitere ts zusätzlich Schubboote (Schubleichter eingeschlossen) bis 1 PS je weitere 1 PS zusätzlich SpezialSchiffe (Schwimmkräne und bagger, Hebe, Taucher und WerkstattSchiffe) eigenen Antrieb eigenem Antrieb Motorboote und Motorsegler (Sportboote) einer Motorstärke bis 2 PS einer Motorstärke bis PS einer Motorstärke bis 1 PS einer Motorstärke bis 3 PS einer Motorstärke über 3 PS Segelboote und Jachten (Hilfs oder Außenbordmotor) bis 3 qm Segelfläche (Haupt, Groß und Focksegel, über 3 qm Segelfläche nicht Spinnacker) Fischereifahrzeuge: Binnenschiffahrt Fischereifahrzeuge: Watt und Kleine Küstenfahrt 7,9 23,83 6,7 9,78, 12,11 23,77 6,1 6,69 2,6 39,3 76,1 1,72,16 1,13 19,67 11,91 3,7 7,13 136,17 2,71 8,1 1,98 31,2 9,93 29,79 8, 113,8 1,39,17 8,18 1,89,7 1,1 27,66 3,71 2, 6,16 12,8 23, 1 1, 3,9 8,33 16,68 2, 6,16 12,8 23, 6,69 2,6 39,3 76,1 13,17 39,2 77,3 1, 2,71 8,1 1,98 31,2,3 1,89 31,17 6,2 7,9 23,83 6,7 9,78 13,17 39,2 77,3 1, HVAnfrage 2,71 8,1 1,98 31,2, 12,11 23,77 6,1 2, 6,16 12,8 23, 8,3 2,2 9,9 9,32,2 12,71 2,9 8,2 7,2 21, 1,3 8,19 1,8,6 1,91 21,18 12,1 37,3 73,63 12,98 2,8 8, 16,7 32,3 1,6 31,38 61,6 119,3 1,6,37 8,7 16,6,96 1,89 29,22 6,7 2,18 6, 12,86 2,97 1,23,68 89,61 17, 2,18 6, 12,86 2,97 7,2 21, 1,3 8,19 13,83 1, 81,3 18,11 2,8 8, 16,7 32,3,6 16,68 32,73 63, 8,3 2,2 9,9 9,32 13,83 1, 81,3 18,11 HVAnfrage 2,8 8, 16,7 32,3,2 12,71 2,9 8,2 2,18 6, 12,86 2,97 bis 1 Bruttogrößecbm über 1 bis 2 Bruttogrößecbm über 2 bis 8 Bruttogrößecbm (oder bis 3 BRT) über 3 BRT bis 7 BRT über 7 BRT: je weitere BRT zusätzlich Fahrzeug für MotorWasserfahrzeuge im VuS Beiträge Beitragsfreistellung bei Laufzeit Jahre für Lohn und Gehaltsempfänger (siehe Seite 3) 2, 6,16 12,8 23,, 12,11 23,77 6,1 7,9 23,83 6,7 9,78 11,2 33,76 66,23 128,61 6,69 2,6 39,3 76,1 HVAnfrage HVAnfrage 2,18 6, 12,86 2,97,3 12,91 2,32 9,17 8,3 2,2 9,9 9,32 11,8 3, 69,7 13,2 7,2 21, 1,3 8,19 HVAnfrage HVAnfrage Fahrzeug im VuS für MotorLuftfahrzeuge Fahrzeug im VuS für MotorLuftfahrzeuge Luftfahrzeuge bis 2 t Fluggewicht Luftfahrzeuge bis,7 t Fluggewicht Luftfahrzeuge bis 1 t Fluggewicht Fluggewicht über 1 t Fluggewicht Hubschrauber Motorsegler Für MotorFlugzeuge, die für Schleppflüge Segelflugzeugen oder für Schleppflüge Reklametransparenten eingesetzt werden, wird ein Zuschlag von 2 % des jeweiligen Grundbeitrages berechnet. Fahrzeug für Motorluftfahrzeuge im VuS Beiträge Beitragsfreistellung bei Laufzeit Jahre für Lohn und Gehaltsempfänger (siehe Seite 3) 1 Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre Laufzeit 1 Jahre 6,69 2,6 39,3 76,1 16,8 9, 97,1 188,37 26,28 78,8 1,68 3,3 HVAnfrage 19,79 9,38 116,9 226,2 3,11 9,33 18,31 3,6 HVAnfrage HVAnfrage 7,22 21,6 2,7 82,6 17,8 2,3 12,86 199,72 27,93 83,8 16,1 319,2 HVAnfrage 21, 63,1 123,89 2,7 3, 1,33 2,26 39,3 HVAnfrage HVAnfrage

19 ARAG 19 Fahrzeug im VuS für MotorWasserfahrzeuge Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre Laufzeit 1 Jahre Nur für Binnenschiffahrt, Wattfahrt und kleine Küstenfahrt Fahrgastschiffe und Fährboote bis 1 Personen fassend je weitere 1 Personen zusätzlich Dampf und Motorgüterschiffe bis 2 ts Ladefähigkeit je weitere 2 ts zusätzlich Tankschiffe bis 2 ts Ladefähigkeit je weitere 2 ts Ladefähigkeit Dampf und Motorschlepper bis 1 PS je weitere 1 PS Schleppkähne ( eigenen Antrieb) bis ts Ladefähigkeit je weitere ts zusätzlich Schubboote (Schubleichter eingeschlossen) bis 1 PS je weitere 1 PS zusätzlich SpezialSchiffe (Schwimmkräne und bagger, Hebe, Taucher und WerkstattSchiffe) eigenen Antrieb eigenem Antrieb Motorboote und Motorsegler (Sportboote) einer Motorstärke bis 2 PS einer Motorstärke bis PS einer Motorstärke bis 1 PS einer Motorstärke bis 3 PS einer Motorstärke über 3 PS Segelboote und Jachten (Hilfs oder Außenbordmotor) bis 3 qm Segelfläche (Haupt, Groß und Focksegel, über 3 qm Segelfläche nicht Spinnacker) Fischereifahrzeuge: Binnenschiffahrt Fischereifahrzeuge: Watt und Kleine Küstenfahrt 6,88 2,6,2 78,68 3, 1, 2,9 39,99,79 17,38 3,1 66,22 1,9,8 8,78 17, 1,33 3,98 6,78 118,2 2,3 7,6 13,8 26,88 8,61 2,82,6 98,3 1,2 3,61 7,9 13,77,7 12,22 23,97 6, 1,78,3 1,7 2, ,6 37,69 73,9 13,9 1,78,3 1,7 2,33,79 17,38 3,1 66,22 11,2 3,2 67,19 13,7 2,3 7,6 13,8 26,88,9 13,77 27,1 2, 6,88 2,6,2 78,68 11,2 3,2 67,19 13,7 HVAnfrage 2,3 7,6 13,8 26,88 3, 1, 2,9 39,99 1,78,3 1,7 2,33 7,23 21,69 2, 82,61 3,67 11,1 21,61 1,96 6,8 18,2 3,79 69, 1,61,82 9,6 18,36 1,8 32,3 63,82 123,92 2,7 7, 1,2 28,19 9,6 27,19 3,3 13,9 1,26 3,79 7,3 1,2,3 12,91 2,32 9,17 1,89,68 11,1 21,6 13,2 39,9 77,66 1,8 1,89,68 11,1 21,6 6,8 18,2 3,79 69, 11,99 3,97 7,7 137,3 2,7 7, 1,2 28,19,82 1,6 28,36,7 7,23 21,69 2, 82,61 11,99 3,97 7,7 137,3 HVAnfrage 2,7 7, 1,2 28,19 3,67 11,1 21,61 1,96 1,89,68 11,1 21,6 bis 1 Bruttogrößecbm über 1 bis 2 Bruttogrößecbm über 2 bis 8 Bruttogrößecbm (oder bis 3 BRT) über 3 BRT bis 7 BRT über 7 BRT: je weitere BRT zusätzlich Fahrzeug für MotorWasserfahrzeuge im VuS Beiträge Beitragsfreistellung bei Laufzeit Jahre für Lohn und Gehaltsempfänger (siehe Seite 3) 1,78,3 1,7 2,33 3, 1, 2,9 39,99 6,88 2,6,2 78,68 9,7 29,26 7, 111,6,79 17,38 3,1 66,22 HVAnfrage HVAnfrage 1,89,68 11,1 21,6 3,73 11,19 21,9 2,62 7,23 21,69 2, 82,61 1,27 3,81 6, 117,36 6,8 18,2 3,79 69, HVAnfrage HVAnfrage Fahrzeug im VuS für MotorLuftfahrzeuge Fahrzeug im VuS für MotorLuftfahrzeuge Luftfahrzeuge bis 2 t Fluggewicht Luftfahrzeuge bis,7 t Fluggewicht Luftfahrzeuge bis 1 t Fluggewicht Fluggewicht über 1 t Fluggewicht Hubschrauber Motorsegler Für MotorFlugzeuge, die für Schleppflüge Segelflugzeugen oder für Schleppflüge Reklametransparenten eingesetzt werden, wird ein Zuschlag von 2 % des jeweiligen Grundbeitrages berechnet. Fahrzeug für Motorluftfahrzeuge im VuS Beiträge Beitragsfreistellung bei Laufzeit Jahre für Lohn und Gehaltsempfänger (siehe Seite 3) 1 Selbstbeteiligung Laufzeit Jahre Laufzeit 1 Jahre,79 17,38 3,1 66,22 1,29 2,86 8,8 163,26 22,78 68,33 13, 26,29 HVAnfrage 17,1 1,6 1,96 196, 2,7 8,9 1,87 3,82 HVAnfrage HVAnfrage 6,2 18,76 36,81 71,7 1,1, 89,1 173,9 2,21 72,63 12, 276,69 HVAnfrage 18,2,73 17,38 28, 2,98 8,9 17,6 3,9 HVAnfrage HVAnfrage

20 2 ARAG Fahrer für Einzelpersonen/Unternehmen ( 22 ARB) Fahrer für Einzelpersonen gemäß 22 (1, 3 bis 6) ARB schützt den Versicherungsnehmer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger und zwar sowohl für die private als auch für jede berufliche Nutzung dieser Fahrzeuge (z. B. auch Straßenbahnen und Busse, Lokomotiven, Schiffe und Flugzeuge); fremd heißt, die Fahrzeuge dürfen dem Versicherungsnehmer weder gehören noch auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen Versicherungskennzeichen versehen sein; als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Fahrer umfasst: Schadenersatz Straf Steuer vor Ordnungswidrigkeiten Gerichten Verwaltungs in Verkehrssachen Vorsorgeversicherung für den Fall des Erwerbes eines Motorfahrzeuges zu Lande Fahrer Vorsorgeschutz ist unser Angebot für den Versicherungsnehmer, der zwar einen Führerschein, aber noch kein eigenes Kraftfahrzeug hat. Der Vorsorgeschutz gemäß 22 Abs. ARB sichert den beim Erwerb eines eigenen Motorfahrzeuges zu Lande: Sofort der Zulassung auf den Versicherungsnehmer oder der Erteilung eines Versicherungskennzeichens auf seinen Namen wandelt sich der Fahrer neuen Antrag in einen Fahrzeug gemäß 21 Abs. 3,, 7, 8 und 1 ARB um. Der Versicherungsnehmer hat da den auf seinem eigenen Fahrzeug vom ersten Tage an, auch den im Vertrags und Sachenrecht. Der Versicherungsnehmer hat den Fahrzeugerwerb nach Aufforderung zu melden. Ab Eintritt des Umstandes wird der Fahrzeugbeitrag berechnet. Fahrer für Unternehmen gemäß 22 (2, 3, ) ARB wird gewährt a) Betrieben des KfzHandels, des KfzHandwerkes, Fahrschulen und Tankstellen für alle Betriebsangehörigen; b) allen anderen Unternehmen für alle ihre Kraftfahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen. Fahrer für Unternehmen bezieht sich auf das Lenken fremder, das heißt nicht auf die versicherten Fahrer zugelassener oder auf deren Namen Versicherungskennzeichen versehener Fahrzeuge. In der Regel sind dies die firmeneigenen Fahrzeuge. Fahrer für Unternehmen darf nur angeboten werden, wenn der Versicherungsnehmer alle im Unternehmen (in der Behörde) tätigen Kraftfahrer (also die Berufskraftfahrer ) bzw. alle Betriebsangehörigen im KfzGewerbe versichert. Vor und Zunamen der Fahrer sind anzugeben. Hinzukommende Kraftfahrer/Betriebsangehörige sind ab Beginn ihrer Tätigkeit versichert. Das Unternehmen hat deren Namen bei jeder Bestandserfassung, spätestens einen Monat nach Aufforderung nachzumelden. Die Beitragsberechnung erfolgt nach der jeweils versicherten Betriebsangehörigen bzw. Kraftfahrer. Mengen und Sonderrabatt ist möglich, siehe hierzu Seite. Fahrer ( 22 ARB) Selbstbeteiligung als Einzelrisiko ( 22 Abs. 1, 36 ARB) (N)... für Beamte und Behördenbedienstete (B) für Unternehmen ( 22 Abs. 2, 3, ARB) je Fahrer/Beschäftigtem im KfzGewerbe (N) Selbstbeteiligung als Einzelrisiko ( 22 Abs. 1, 36 ARB) (N)... für Beamte und Behördenbedienstete (B) für Unternehmen ( 22 Abs. 2, 3, ARB) je Fahrer/Beschäftigtem im KfzGewerbe (N) Selbstbeteiligung als Einzelrisiko ( 22 Abs. 1, 36 ARB) (N)... für Beamte und Behördenbedienstete (B) für Unternehmen ( 22 Abs. 2, 3, ARB) je Fahrer/Beschäftigtem im KfzGewerbe (N) Laufzeit Jahre 6, 18, 3,32 68,9,21 1,62 3,6 9,1 einschl. Beitragsfreistellung Laufzeit 1 Jahre BF 1 3,97 11,91 23,38,39, 13, 26,9 1, 3,91 11,72 22,98,63 2,98 8,9 17,3 3, 3,9 11,7 22,96,8 3,38 1,1 19,92 38,68 2,8 7,7 1,19 29, 6,72 2,17 39,6 76,82,83 17, 3,32 66,6, 1,12 29,67 7,61,37 13,12 2,7 9,99,37 13,11 2,71 9,93 3,79 11,37 22,31 3,32 6,62 19,86 38,96 7,6,7 17,21 33,77 6,7,1 13,2 2,97,3,96 1,89 29,22 6,7,3 12,91 2,32 9,17 3,31 9,93 19,8 37,83,3 12,91 2,32 9,17 3,73 11,19 21,9 2,62 2,87 8,6 16,88 32,78

TARIF 2005 M. Rechtsschutz. Auszug

TARIF 2005 M. Rechtsschutz. Auszug TARIF 2005 M Rechtsschutz Auszug Stand: Dezember 2005 Inhalt RECHTSSCHUTZ Tarifauszug Rechtsschutz Anträge A 010, A 016, A 151 Allgemeine Tarifbestimmungen für die Rechtsschutz-Versicherung 1 Allgemeine

Mehr

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland ARB - Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB 2000 DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland Inhaltsübersicht I. Was ist Rechtsschutz? s. ARB

Mehr

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland ARB - Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB 2000 Stand: April 2003 DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland Inhaltsübersicht I. Was ist

Mehr

Die innovative Entwicklung der ARAG Ein Vergleich der wesentlichen ARB-/ Tarif-Änderungen von 1975 bis 2000/2

Die innovative Entwicklung der ARAG Ein Vergleich der wesentlichen ARB-/ Tarif-Änderungen von 1975 bis 2000/2 Der nachstehende Vergleich ist in folgende Leistungsbereiche (Abschnitte) gegliedert: Leistungsbereich I. Leistungsbereich III. Versicherungssummen Kautionen Selbstbeteiligungen Wartezeiten Geltungsbereich

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

Rechtsschutz-Versicherung (RS)

Rechtsschutz-Versicherung (RS) Versicherungssummen/Geltungsbereiche (sofern 1. Wohnsitz in Deutschland) Selbstbeteiligung je RS-Fall keine SB 150 EUR 150 EUR nein nein Selbstbeteiligung je RS-Fall Versicherungssumme je Versicherungssumme

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Rechtsschutz-Risikoanalyse

Rechtsschutz-Risikoanalyse modus. Matthias Lesch GmbH Neuer Markt 38 53340 Meckenheim Telefon: 02225-5355 Telefax: 02225-5370 www.modus.team.de / Email: info@modus-team.de Rechtsschutz-Risikoanalyse Mindeststandards Die EU- Vermittlerrichtlinie

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Klauseln / Sonderbedingungen zu ARB 2003

Klauseln / Sonderbedingungen zu ARB 2003 Klausel zu 21, 22 und 24 ARB 2003 Kfz-Gewerbe-Rechtsschutz Der Rechtsschutz für das Kfz-Gewerbe besteht aus a) Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 Abs. 1, 4, 7 und 8 ARB 2003 für alle auf den Versicherungsnehmer

Mehr

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie

Mehr

Synopse- Bedingungsvergleich Rechtsschutzversicherung

Synopse- Bedingungsvergleich Rechtsschutzversicherung Synopse- Bedingungsvergleich Rechtsschutzversicherung ARB 2008 ARB 2009 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten 2 Leistungsarten Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des 21 bis 29 vereinbart

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Rechtsschutz ARB 75 bis KT 2013 RS N Leistungsvergleich. Vorteile auf einen Blick

Rechtsschutz ARB 75 bis KT 2013 RS N Leistungsvergleich. Vorteile auf einen Blick Rechtsschutz ARB 75 bis KT 2013 RS N Leistungsvergleich Vorteile auf einen Blick LEISTUNGSVERGLEICH Vorteile auf einen Blick Familien- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige ARB 75 für Nichtselbstständige

Mehr

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen..

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen.. Rechtsschutz-Risikoanalyse Einleitende Hinweise für Vermittler Haftung Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle,

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

DAS IST IHR GUTES RECHT!

DAS IST IHR GUTES RECHT! ŠkodaBank FINANZIEREN. LEASEN. VERSICHERN. DIRECT BANKING. Fahrzeug-Rechtsschutz DAS IST IHR GUTES RECHT! Ihr direkter Draht zum Anwalt mit der Rechtsschutzversicherung des Škoda Versicherungs- Service

Mehr

- - - x x x x x. Stand: November 2011. DEURAG-Produktmanagement ARB 2011. außergerichtliche Interessenwahrnehmung gilt auch für Mediation

- - - x x x x x. Stand: November 2011. DEURAG-Produktmanagement ARB 2011. außergerichtliche Interessenwahrnehmung gilt auch für Mediation Die Übersicht wurde vorrangig für den DEURAGinternen Gebrauch durch Mitarbeiter erstellt. Trotz Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Kriterien kann beim Gebrauch durch Vermittler keine Gewähr dafür übernommen

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung

Mehr

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung

Mehr

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer Antrag auf Privat-Familien/Partner-Haftpflicht Versicherung bei den Gothaer-Versicherungen Neuantrag Änderungsantrag: Name:: Aufnahme durch Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 PLZ/Ort: Oberstr. 1 / am

Mehr

Einleitende Hinweise für Makler

Einleitende Hinweise für Makler Rechtsschutz-Risikoanalyse Einleitende Hinweise für Makler Haftung Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle,

Mehr

Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld

Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht

Mehr

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsstreitigkeiten sind meistens sehr teuer Informationsmaterial Wunsiedler Str. 7 95032 Hof/Saale Tel: 09281/7665133 Fax: 09281/7664757 E-Mail: info@anders-versichert.de

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Seite 1 von 5 BBE 015 - Ausgabe JULI 2001 I. Gegenstand des Versicherungsschutzes Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen

Mehr

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Leistungsvergleich Seite 01/05

Leistungsvergleich Seite 01/05 Leistungsvergleich Seite 01/05 Versicherungssummen Innerhalb Europa unbegrenzt 600.000 unbegrenzt Übersee unbegrenzt 155.000 150.000 Strafkautionsdarlehen unbegrenzt 100.000 250.000 Kapitalanlagen-Rechtsschutz

Mehr

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.

Mehr

Unsere Highligths 4. Allgemeine Tarifbestimmungen 5. Verkehrs- Einzel-Rechtsschutz/Fahrzeug-Rechtsschutz 8. Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz 13

Unsere Highligths 4. Allgemeine Tarifbestimmungen 5. Verkehrs- Einzel-Rechtsschutz/Fahrzeug-Rechtsschutz 8. Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz 13 Inhaltsübersicht Seite Unsere Highligths 4 Allgemeine Tarifbestimmungen 5 Verkehrs- Einzel-Rechtsschutz/Fahrzeug-Rechtsschutz 8 Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz 13 Privat- und Berufs-Rechtsschutz 15 Privat-,

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Produktinformation zur Kfz-Versicherung: Begleitetes Fahren ab 17

Produktinformation zur Kfz-Versicherung: Begleitetes Fahren ab 17 Produktinformation zur Kfz-Versicherung: Begleitetes Fahren ab 17 Übersicht: 1. Begleitetes Fahren ab 17 2. Beantragung in EASY Stand: 26.8.2010 Seite 1 von 3 1. Begleitetes Fahren ab 17 Ab 1. September

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

ASC - KFZ besondere Tarifmerkmale

ASC - KFZ besondere Tarifmerkmale Angebotener Tarif ASC - Rabatt MeinAuto Individual Individuell - In NAFI bereits berücksichtigt Sonder-SF Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ =70 % Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: Bezugsvertrag

Mehr

Privatrechtsschutz f. Nichtselbständige Vorschlag Seite 06/11

Privatrechtsschutz f. Nichtselbständige Vorschlag Seite 06/11 Privatrechtsschutz f. Nichtselbständige Vorschlag Seite 06/11 Versicherungsnehmer: Herrn Max Mustermann Moislinger Allee 218 23558 Lübeck Beratung durch: Timm GmbH Versicherungsmakler-Kontor Moislinger

Mehr

Rechtsschutz für Privatkunden

Rechtsschutz für Privatkunden Rechtsschutz für Privatkunden DEURAG. Unsere Angebote. Rechtsschutz für Privatkunden. Ein wichtiges Thema! Ganz gleich wie er zustande kommt ein Rechtsstreit ist immer unangenehm. Und leider kann aus einer

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g

G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g auf Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Deutschen Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesverein Bayern e. V. I. Vertragsnummer HV 100056/0100

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen

Mehr

Teilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige

Teilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Teilnahmebedingungen gemäß Satzung der AOK Hessen AOK-Wahltarif Krankengeld AOK Die Gesundheitskasse in Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Wer kann den Tarif wählen? Hauptberuflich

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Haftpflichtversicherungsvertrag

Haftpflichtversicherungsvertrag Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen

Mehr

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit. Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) FlüHG Ausfertigungsdatum: 15.07.1965 Vollzitat: "Flüchtlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl. I S. 681), das zuletzt durch Artikel 6a

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Seite 1 von 8 Übersicht über die n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer

Mehr

Angebot für eine Privat-Haftpflichtversicherung

Angebot für eine Privat-Haftpflichtversicherung Privat-Haftpflichtversicherung 117992330 23.04.2014 Singletarif Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Private Rechtsschutzversicherungen

Private Rechtsschutzversicherungen Private Rechtsschutzversicherungen Am Geld soll die Gerechtigkeit nicht scheitern. Wer sich bei einer Mieterhöhung im Unrecht fühlt, seinen Arbeitsplatz ungerechtfertigt verloren oder mit dem Nachbarn

Mehr

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Inhalt 1. Was ist eine öffentliche Fläche? 2. Was sagt die FZV und das StVG? 3. Welche Möglichkeiten gibt es um Rechtssicherheit

Mehr

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner

Mehr

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

VSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern

VSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern OFFERTE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG KOLLEKTIV- UND VERGÜNSTIGUNGSVERTRAG für VSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern nachfolgend VSG genannt als Beitritt zum

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden

Mehr

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung 1. Was ist eine Rechtsschutzversicherung? Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so mancher verzichtet auf

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Kaufmännische Krankenkasse KKH Hauptverwaltung 30144 Hannover Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Der Verwaltungsrat der Kaufmännischen Krankenkasse

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr