Neuregelung AÜG Rechtsanwalt Marc-Yaron Popper

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neuregelung AÜG Rechtsanwalt Marc-Yaron Popper"

Transkript

1 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG Die Arbeitnehmerüberlassung bedarf der Erlaubnis auch ohne Erwerbszweck Früher: Gewerbsmäßigkeit Jetzt: wirtschaftliche Tätigkeit Keine Konzernleihe ohne Erlaubnis

2 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung Überlassung ist nicht als endgültig geplant Befristungsrecht: Sachgrund, 14 TzBfG Wenn die befr. Beschäftigung des AN sachlich gerechtfertigt wäre EuGH vom , C-586/10 (Kücük): Auch ständiger Vertretungsbedarf kann Befristung rechtfertigen; Missbrauchskontrolle erforderlich

3 Quotenregelung in BV zulässig, soweit auf Fälle eines vorübergehenden Beschäftigungsbedarf begrenzt Beratungspflicht, 92 ff. BetrVG

4 Synchronisationsverbot: Die Laufzeit des Leiharbeitsverhältnisses darf nicht der Dauer des Einsatzes beim Entleiher entsprechen Das könnte sein, wenn Verleiher nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko übernimmt, 1 Abs. 2 AÜG Vermutung der Arbeitsvermittlung

5 Keine Anwendung des AÜG zwischen Konzernunternehmen, wenn der AN nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. (Früher war die nicht gewerbliche Konzernleihe erlaubnisfrei)

6 Verhinderung von Missbrauch bei Arbeitnehmerüberlassung Drehtürklausel, 9 Nr. 2, 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG "Equal-Pay" und Gleichbehandlung Sperrfrist für Rückleihe beträgt 6 Monate

7 "Equal-Pay" Keine Lohngleichheit bei Abweichung aufgrund TV Aber: Lohnuntergrenze bei der Zeitarbeit; nicht AEntG IgZ u.a. 7,89 bzw. 8,19 gemäß 3a Abs. 2 AÜG i.v.m. 1. VO über eine Lohnuntergrenze vom

8 Rechsanwalt Marc-Yaron Popper Abfallwirtschaft: 4,8 Abs. 3 AEntG i.v.m. 1 der 3. AbfallArbbV i.v.m. Mindestlohn-TV Abfallwirtschaft Seit : 8,33 bis Günstigkeitsprinzip; Mindestlohn-TV vor Lohnuntergrenze

9 Informationsanspruch des BR nach 14 Abs. 3 AÜG i.v.m. 99 Abs.1 BetrVG Vorlage des Leihvertrages Erklärung des Verleihers über die Erlaubnis inkl. Widerruf oder Rücknahme Persönliche Daten des Leih-AN Für die Tätigkeit notwendige Informationen

10 Auswirkung Rechtsanwalt der Beschäftigung Marc-Yaron Popper der Leih-AN auf die Personalplanung ( 92 BetrVG) sowie die Beschäftigungsförderung und -sicherung ( 92a) Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze, 13a AÜG Ausschreibung nach 93 BetrVG Auswahlrichtlinie, 95 BetrVG Bei Verstoß gegen 13a AÜG, 93 BetrVG und Nichtberücksichtigung des Leih-AN keine Zustimmung nach 99 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Nr. 5 BetrVG Gleicher Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -Diensten, 13b AÜG

11 BAG v ABR 35/08, NZA 2009, 1156 nicht 242 BGB nicht 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2 AÜG Rechtfertigt keinen Widerspruch nach 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (BAG v , 1 ABR 35/08; bei Verstoß gegen Gleichstellungsgebot / "equal-pay" / Synchronisationsverbot)

12 Bei unerlaubter oder dauerhafter Überlassung kann der BR die Zustimmung verweigern, 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG Verstoß gegen 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AÜG Das Verbot kann nur dadurch erreicht werden, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG vom ABR 61/03)

13 Leih-AN sind im Entleiherbetrieb nicht wählbar, 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG, Wahlrecht nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit, 7 Satz 2 BetrVG Berücksichtigung Leih-AN bei den Schwellwerten 111BetrVG (+), BAG vom , 1 AZR 335/10 9, 38 BetrVG (-), Normzweck: Wahrnehmung sämtlicher Mitbestimmungsrechte; Schwellenwert in 111 BetrVG soll kleinere Betriebe vor finanzieller Überforderung durch Sozialpläne schützen, BAG vom , 1 AZR 336/10

Das Verleihnix-Gesetz

Das Verleihnix-Gesetz Das Verleihnix-Gesetz Die Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Rechtsanwältin Kerstin Römelt Arbeitnehmerüberlassung Tarifvertrag Verleiher Equal-Pay / Equal-Treatment (Leih-)Arbeitsvertrag

Mehr

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab 01.12.2011 (30.04.2011) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit Motive des Gesetzgebers Umsetzung der EU-Richtlinie Leiharbeit

Mehr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. University of Applied Sciences

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. University of Applied Sciences Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin University of Applied Sciences Fachbereich 3 - Wirtschaftswissenschaften I - Studiengang Wirtschaftsrecht Diplomarbeit Thema: Aktuelle Probleme der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Neues Recht zur Leiharbeit

Neues Recht zur Leiharbeit Neues Recht zur Leiharbeit Insbesondere zum Merkmal der vorübergehenden Beschäftigung Hajo A. Köhler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht 1 Änderungen in der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT. Jürgen Ulber

DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT. Jürgen Ulber DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT Jürgen Ulber VORÜBERGEHENDE ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Anstelle von 1 Abs. 1 S. 2 AÜG werden folgende Sätze eingefügt: (2) Die Überlassung von Arbeitnehmern ist nur

Mehr

Leiharbeit. Werkvertrag. Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag eiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte

Leiharbeit. Werkvertrag. Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag eiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Werkvertrag Karl Michael Leiharbeit Scheriau Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leihrbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte

Mehr

Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht / Dr. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt, Köln*

Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht / Dr. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt, Köln* Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht / Dr. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt, Köln* Arbeitnehmerüberlassung -- neue Schranken für den Einsatz von Leiharbeitnehmern Missbräuchlicher

Mehr

Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009

Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009 Dezember 2009 Seite: 1 Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009 Themen dieser Ausgabe BAG, Urteil vom 18.08.2009 9 AZR 517/08 Teilzeitbegehren während der Erziehungszeit BAG, Beschluss vom 21.07.2009 1 ABR 35/08

Mehr

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht Ariane Loof Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht RHOMBOS-VERLAG BERLIN 1 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche

Mehr

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern 14. April 2011, Dortmund Kurzer Überblick die Akteure... Leiharbeit und Betriebsverfassung Handlungsmöglichkeiten der

Mehr

Leiharbeitnehmer und betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg

Leiharbeitnehmer und betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Leiharbeitnehmer und betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Prof. Brors: Leiharbeit - Mitbestimmung des EntleiherBR 1 A. Grundlagen: Überblick Rechte

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung neue gesetzliche Regelungen. RA Reinhard Gaidies RA Thomas Pristin

Arbeitnehmerüberlassung neue gesetzliche Regelungen. RA Reinhard Gaidies RA Thomas Pristin Arbeitnehmerüberlassung neue gesetzliche Regelungen Das Prinzip vorübergehender Überlassung "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend" ein schlichter Satz mit erheblichen Auswirkung:

Mehr

Vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern und angrenzende Aspekte in der neueren Rechtsprechung zum Leiharbeitsrecht

Vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern und angrenzende Aspekte in der neueren Rechtsprechung zum Leiharbeitsrecht Arbeitsrecht Vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern und angrenzende Aspekte in der neueren Rechtsprechung zum Leiharbeitsrecht Zustimmungsverweigerungsgrund Ein Verstoß gegen 1 Abs. 1 S. 2 AÜG n.

Mehr

FORUM Leiharbeit und Werkverträge

FORUM Leiharbeit und Werkverträge EDEKA TAGUNG 2015 Eine Tagung für Mitglieder von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen der EDEKA-Gruppe FORUM Leiharbeit und Werkverträge Dr. Sérgio Fernandes Fortunato, Rechtsanwalt AfA

Mehr

Kurzübersicht BetrVG: Rechte des Entleiherbetriebsrates bei Leiharbeit

Kurzübersicht BetrVG: Rechte des Entleiherbetriebsrates bei Leiharbeit Planung: AG stellt erste Überlegungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern im Betrieb an Entscheidung: AG entscheidet sich für den Vollzug der Maßnahme (geplanter Einsatz) Wahrnehmung der Beteiligungsrechte

Mehr

Änderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen - Die neuen gesetzlichen Regelungen

Änderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen - Die neuen gesetzlichen Regelungen Änderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen - Die neuen gesetzlichen Regelungen TBS NRW Service Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag - Düsseldorf 17.01.2017 Micha Heilmann Leiter Rechtsabteilung Leiter Hauptstadtbüro

Mehr

Keine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers bei Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot ( equal-pay-gebot )

Keine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers bei Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot ( equal-pay-gebot ) Keine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers bei Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot ( equal-pay-gebot ) 1. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer personellen

Mehr

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht. Inaugural-Dissertation

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht. Inaugural-Dissertation Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht Inaugural-Dissertation Zur Erlangung des Grades der Doktorin des Rechts am Fachbereich Rechtswissenschaft

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Tagung der Deutschen Richterakademie Juni 2012 Trier

Tagung der Deutschen Richterakademie Juni 2012 Trier Aktuelle Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht Tagung der Deutschen Richterakademie 3. 9. Juni 2012 Trier Thema: Leiharbeit in der Betriebsverfassung Prof. Dr. Thomas Raab Themen 1. Wählbarkeit von

Mehr

9. Tübinger Arbeitsrechtstag. Die gestiegene Personalverantwortung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz

9. Tübinger Arbeitsrechtstag. Die gestiegene Personalverantwortung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz 9. Tübinger Arbeitsrechtstag Die gestiegene Personalverantwortung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz Dr. Eberhard Natter Präsident des s Baden-Württemberg 03.04.2014 Dr. Eberhard

Mehr

Im Namen des Volkes! BESCHLUSS. In dem Beschlussverfahren. Beschwerdeführer und Rechtsbeschwerdeführer,

Im Namen des Volkes! BESCHLUSS. In dem Beschlussverfahren. Beschwerdeführer und Rechtsbeschwerdeführer, BUNDESARBEITSGERICHT 1 ABR 35/08 12 TaBV 142/07 Landesarbeitsgericht Niedersachsen Verkündet am 21. Juli 2009 Klapp, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren

Mehr

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 Arbeitnehmerüberlassung 2.0 2 - Zum 01.04.2017 treten zahlreiche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. - Wichtige Aspekte sind: Keine Scheinwerkverträge

Mehr

Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum

Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum 01.01.2017 Jena, den 21.09.2016 Rechtsanwalt Dr. Thomas Lambrich, Hamburg I. Anwendungsbereich des AÜG (1) 1 Abs.

Mehr

Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge Referent: Stefan Sudmann

Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge Referent: Stefan Sudmann Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge 1 Ergebnisse Koalitionsverhandlungen Zeitarbeit Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Gleichstellung beim Arbeitsentgelt

Mehr

Die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland Wirtschaft Andre Herkendell Die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland Studienarbeit Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Wirtschaftswissenschaften I Studiengang Wirtschaftsrecht André Herkendell

Mehr

9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Institut für Krankenhaus-Organisation und Betriebsführung GmbH 9. Symposium Krankenhaus und Recht München, 20. November 2014 Aktuelle

Mehr

VIV-Personalleitertreffen am Wesentliche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung

VIV-Personalleitertreffen am Wesentliche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung VIV-Personalleitertreffen am 09.11.2016 Wesentliche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung Rechtsanwältin Annette Scheulen Allgemeines Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen

Mehr

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriffsdefinitionen 2.1 Echte Leiharbeit 2.2 Unechte Leiharbeit 2.3 Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung 2.4 Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Was bleibt, was ändert sich?

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Was bleibt, was ändert sich? Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Was bleibt, was ändert sich? RA Dr. Martin Dreyer Geschäftsführer Cordula Glatthaar Referentin Arbeits- und Tarifrecht Inhaltsübersicht Lohnunterschranke:

Mehr

Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit. Leasingkräfte Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Leasingkräfte

Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit. Leasingkräfte Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Leasingkräfte Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leih- Karl Michael Scheriau rbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit easingkräfte und Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Sinn der Arbeitnehmerüberlassung: Überbrückung von Personalengpässen Flexibilisierung der Belegschaft Wegfall des Kündigungsschutzes bzgl. der Leiharbeitnehmer Wegfall des Entgeltfortzahlungsrisikos

Mehr

Die neue Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen

Die neue Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen Die neue Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen Endlich Rechtssicherheit! BAG ermöglicht erstmals rechtssichere Eingrenzung von RAin FAinArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür Der EuGH hat

Mehr

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht

Mehr

Werkverträge und Arbeitsrecht. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten

Werkverträge und Arbeitsrecht. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten Fachtagung Fremdfirmeneinsatz auf dem Werksgelände. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten Juristische Fakultät, 1 Das BGB: Werkvertrag, Dienstvertrag (und Arbeitsvertrag ) 611

Mehr

Übersicht zu den rechtlichen Details

Übersicht zu den rechtlichen Details Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Übersicht zu den rechtlichen Details RA Werner Stolz Hauptgeschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer Geschäftsführer Stand: 08. März 2011 AÜG-Reform Warum überhaupt?

Mehr

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriffsdefinitionen 2.1 Echte Leiharbeit 2.2 Unechte Leiharbeit 2.3 Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung 2.4 Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Verena zu Dohna-Jaeger Prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch Leiharbeit Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung

Verena zu Dohna-Jaeger Prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch Leiharbeit Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung Prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch Leiharbeit Handlungsmöglichkeiten für die Rechtsbeziehungen bei Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Verleiher Entleiher Arbeitsvertrag Leiharbeitnehmer

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Ein Leitfaden für die betriebliche Praxis von Dr. Michael Niebler Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales Dr. Josef Biebl Richter

Mehr

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Die arbeitsrechtlichen Themen des Koalitionsvertrages Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Deutschlands Zukunft

Mehr

AÜG Reform RA / FAArbR Stefan Leubecher

AÜG Reform RA / FAArbR Stefan Leubecher RA / FAArbR Stefan Leubecher I. Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag vom 14.12.2013 1. Diskussionsentwurf des BMAS vom 16.11.2015 2. Diskussionsentwurf des BMAS vom 17.02.2016

Mehr

Aktuelle Veränderungen in der Zeitarbeit Rückblick und Ausblick

Aktuelle Veränderungen in der Zeitarbeit Rückblick und Ausblick Lohnhallengespräch Aktuelle Veränderungen in der Zeitarbeit Rückblick und Ausblick Michael Hermund, DGB Bezirk NRW 12. Februar 2014, G.I.B., Bottrop 1. Leiharbeit in 10 Jahren verdreifacht 2. Beschäftigung

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Stand: September 2015 Am 1. Dezember 2011 traten mit der Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie 2008/104 EG wichtige Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft.

Mehr

Information. Aktuelle Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Stand: August 2013

Information. Aktuelle Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Stand: August 2013 Information Aktuelle Rechtsprechung zur Zeitarbeit Stand: August 2013 www.baymevbm.de Vorwort X Vorwort Die Zeitarbeit wird als Flexibilitätsinstrument zunehmend eingeschränkt Mit der Umsetzung der europäischen

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis... XXXIII Einleitung... 1

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis... XXXIII Einleitung... 1 Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis... XXXIII Einleitung... 1 1. Teil: Der Fremdpersonaleinsatz und das Individualarbeitsrecht...11 1. Abschnitt: Fremdpersonaleinsatz - Die

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis 11. Abkürzungsverzeichis Einleitung 21

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis 11. Abkürzungsverzeichis Einleitung 21 Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichis 17 1 Einleitung 21 A. Beschäftigungsförderung durch Arbeitnehmerüberlassung 21 B. Statistische Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Mehr

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Arbeitnehmerüberlassung 1 1.1 Begriff 1 1.2 Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung 1 2 Mögliche Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung 2 2.1 Aus Sicht des Entleihers

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) einstellt und ihn zur vorübergehenden oder dauernden Arbeitsleistung

Mehr

Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ

Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ Landeskongress Süd (26. Oktober 2017, München) Dr. Martin Dreyer, igz Agenda 1 Gesetzliche Ausgangssituation: Vergütung der Zeitarbeitskräfte

Mehr

Thüsing Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Thüsing Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Thüsing Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Kommentar Herausgegeben von Dr. Gregor Thüsing, LL. M. o. Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Bearbeiter:

Mehr

Gesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten

Gesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten Gesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag vom 14.12.2013 1. Diskussionsentwurf des BMAS vom 16.11.2015 2. Diskussionsentwurf

Mehr

Dr. Frank Lorenz Altersgrenzen in Arbeitsverträgen, Betriebs-/Dienstvereinbarungen, Sozialplänen und Tarifverträgen. Rente mit 67

Dr. Frank Lorenz Altersgrenzen in Arbeitsverträgen, Betriebs-/Dienstvereinbarungen, Sozialplänen und Tarifverträgen. Rente mit 67 Eine Herausforderung auch für die betriebliche Interessenvertretung Inhalt 1. Gesetzliche Altersgrenzen 2. Altersgrenzen in Arbeitsverträgen 3. Altersgrenzen in Betriebs-/ Dienstvereinbarungen 4. Altersgrenzen

Mehr

Information August 2012

Information August 2012 Mitbestimmungsförderung Information August 2012 Inhalt Inhaltsverzeichnis... 2 Einleitung... 3 Gesetzliche Neuerungen... 4 Verhältnis von Verleiher- und Entleiherbetriebsrat... 5 Rund um die Betriebsratswahl...

Mehr

igz-mitgliedertreffen Hessen Judith Schröder igz-rechtsreferat

igz-mitgliedertreffen Hessen Judith Schröder igz-rechtsreferat igz-mitgliedertreffen Hessen Judith Schröder igz-rechtsreferat Gesetzliche Änderungen im AÜG Grundlagen und Praxisfragen Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens 18 Monate HÜD 9 Monate Equal Pay 9 /15 Monate

Mehr

Versetzung, Abordnung, Zuweisung

Versetzung, Abordnung, Zuweisung Versetzung, Abordnung, Zuweisung 12 BAT Seite 1 12 Versetzung, Abordnung, Zuweisung (1) 1 Der Angestellte kann aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden. 2 Soll der Angestellte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V VII VII XVII 1. Allgemeines 1 1.1 Entwicklung der Gesetzgebung 2 1.2 Erste gesetzliche Regelungen (Verbot) 2 1.3

Mehr

Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze

Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl 2017, noch offen.) Das lange und sehr kontrovers geführte Gesetzgebungsverfahren passierte Ende November 2016 den Bundesrat

Mehr

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit

Mehr

Arbeitsrecht Teil III (Part 2)

Arbeitsrecht Teil III (Part 2) Formatvorlage des Willkommen Untertitelmasters im ifb-seminar: durch Klicken bearbeiten Arbeitsrecht Teil III (Part 2) Ihr Referent: Urs Peter Janetz Fachanwalt für Arbeitsrecht Leiharbeit Leiharbeit Formatvorlage

Mehr

Dr. Andreas Priebe Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

Dr. Andreas Priebe Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb beim Einsatz von Leiharbeitnehmern www.boeckler.de Februar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Dr. Andreas Priebe Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb beim Einsatz von Leiharbeitnehmern Ein Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung

Mehr

Änderung des AÜG. igz-regionalkreistreffen Münster, 24. Mai Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht

Änderung des AÜG. igz-regionalkreistreffen Münster, 24. Mai Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht Änderung des AÜG igz-regionalkreistreffen Münster, 24. Mai 2016 Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag vom 14.12.2013

Mehr

Betriebsrätekonferenz Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Betriebsräte bei Leiharbeit und Fremdvergabe

Betriebsrätekonferenz Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Betriebsräte bei Leiharbeit und Fremdvergabe Betriebsrätekonferenz Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Betriebsräte bei Leiharbeit und Fremdvergabe Rechtsanwalt Dieter Stang Prekäre Beschäftigung nimmt zu Befristungen Stamm- Beschäftigte Leiharbeit

Mehr

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs

Mehr

Strategien gegen Lohn- und Sozialdumping: Mindestlohn, Leiharbeit, Werkverträge Was bedeutet das für Betriebs- und Personalräte?

Strategien gegen Lohn- und Sozialdumping: Mindestlohn, Leiharbeit, Werkverträge Was bedeutet das für Betriebs- und Personalräte? kanzlei für arbeitsrecht silberberger.lorenz.towara Strategien gegen Lohn- und Sozialdumping: Mindestlohn, Leiharbeit, Werkverträge Was bedeutet das für Betriebs- und Personalräte? Arbeitsrecht in der

Mehr

Die Reform des AÜG 2017 Eine Herausforderung für die Praxis

Die Reform des AÜG 2017 Eine Herausforderung für die Praxis 1 Die Reform des AÜG 2017 Eine Herausforderung für die Praxis Universität Duisburg Essen Inhaltsübersicht 2 Begriff des Leiharbeitnehmers Überlassungshöchstdauer Neue Offenlegungspflichten Verbot des Kettenverleihs

Mehr

AÜG-Reform 2017 Neuerungen im AÜG und Auswirkungen auf die BR-Arbeit. BLC Business & Law Consulting

AÜG-Reform 2017 Neuerungen im AÜG und Auswirkungen auf die BR-Arbeit. BLC Business & Law Consulting AÜG-Reform 2017 Neuerungen im AÜG und Auswirkungen auf die BR-Arbeit BLC Business & Law Consulting Hamburg 30. März 2017 I. Vormalige Reformen im AÜG II. Die AÜG-Reform 2017 III. Auswirkungen auf Werkverträge

Mehr

Mitbestimmungsrecht II

Mitbestimmungsrecht II Mitbestimmungsrecht II Formelles Betriebsverfassungsrecht & Unternehmensmitbestimmungsrecht Wintersemester 2015/2016 1 Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (BAG vom 14.05.1997 7 ABR 26/96

Mehr

Im Namen des Volkes! BESCHLUSS. In dem Beschlussverfahren. Beschwerdeführer und Rechtsbeschwerdeführer,

Im Namen des Volkes! BESCHLUSS. In dem Beschlussverfahren. Beschwerdeführer und Rechtsbeschwerdeführer, BUNDESARBEITSGERICHT 1 ABR 39/07 17 TaBV 109/06 Landesarbeitsgericht Düsseldorf Verkündet am 17. Juni 2008 Klapp, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren

Mehr

Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften

Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften Markus Wimmer Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften PETER LANG InternationalerVerlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XV Abkürzungsverzeichnis XXVII 1 Einleitung

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,

Mehr

Arbeitgeberähnliche Pflichten des Dritten in arbeitsrechtlichen Dreieckskonstellationen

Arbeitgeberähnliche Pflichten des Dritten in arbeitsrechtlichen Dreieckskonstellationen Arbeits- und Sozialrecht 144 Arbeitgeberähnliche Pflichten des Dritten in arbeitsrechtlichen Dreieckskonstellationen Unter besonderer Berücksichtigung der Entgeltzahlung und des Kündigungsschutzes Bearbeitet

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Der Referentenentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen arbeitsrechtliche Auswirkungen

Der Referentenentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen arbeitsrechtliche Auswirkungen Der Referentenentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen arbeitsrechtliche Auswirkungen Deutscher Arbeitsgerichtsverband, Landestagung Rheinland-Pfalz, 21.4.2016 Dagmar Kaiser Arbeitnehmerüberlassung Verleiher

Mehr

Inhaltsverzeichnis Reform der Zeitarbeit und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Inhaltsverzeichnis Reform der Zeitarbeit und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Arbeitnehmerüberlassung... 1 1. Allgemeines... 1 1.1 EntwicklungderGesetzgebung... 2 1.2 ErstegesetzlicheRegelungen(Verbot)... 2 1.3

Mehr

Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge?

Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge? Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge? Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Hartmut Maier, Richter am Arbeitsgericht Karlsruhe November 2016 Dt. Arbeitsgerichtsverband e.v., 30.11.2016 1

Mehr

Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen

Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen 02.05.2018 Rechtsanwältin Melanie Cramer Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.v. 1 Befristeter Arbeitsvertrag

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung Bundesrat Drucksache 847/4/10 10.02.11 Antrag des Landes Rheinland-Pfalz Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen AFG Forum BZO. Stand

Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen AFG Forum BZO. Stand Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen AFG Forum BZO Stand 13.09.2016 0 Übersicht Zeitplan Gesetzgebungsverfahren Leiharbeit Werkverträge Entwicklungen Was ist Leiharbeit,

Mehr

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/ Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/ Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2017 - Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2017 - Gesetz zur

Mehr

DIE BETRIEBS- VERFASSUNGSRECHTLICHE STELLUNG GEWERBSMÄSSIG ÜBERLASSENER ARBEITNEHMER

DIE BETRIEBS- VERFASSUNGSRECHTLICHE STELLUNG GEWERBSMÄSSIG ÜBERLASSENER ARBEITNEHMER MICHAEL ERDLENBRUCH DIE BETRIEBS- VERFASSUNGSRECHTLICHE STELLUNG GEWERBSMÄSSIG ÜBERLASSENER ARBEITNEHMER PETER LANG FrankfurtamMain Berlin Bern New York Paris Wien Inhaltsverzeichnis Einführung 1 Erster

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung ist auf dem deutschen Arbeitsmarkt ein wichtiges beschäftigungspolitisches Instrument. Sie ermöglicht den Unternehmen ihren Personalbedarf an

Mehr

Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung. - Missbrauch nicht bekämpft -

Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung. - Missbrauch nicht bekämpft - Johannes Jakob Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung - Missbrauch nicht bekämpft - DGB BV, Bereich Arbeitsmarktpolitik 1 Leiharbeit wächst und wächst Reform im Jahre 2003 Leiharbeit ist unbegrenzt

Mehr

Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung Bundesrat Drucksache 161/1/11 12.04.11 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v.

Mehr

für die vielen positiven Rückmeldungen auch zu unserem zweiten Newsletter möchten wir uns ganz herzlich bedanken,

für die vielen positiven Rückmeldungen auch zu unserem zweiten Newsletter möchten wir uns ganz herzlich bedanken, Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen 37073 Göttingen Waageplatz 2 Telefon (0551) 48 59 28 Telefax (0551) 4 51 99 www.niemann-rechtsanwaelte.de niemann-rechtsanwaelte@t-online.de Dr. Helmuth Niemann

Mehr

Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung Handlungshilfe für Betriebsräte und Personalräte in Entleihbetrieben 1 Inhalt 1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gesetzliche Grundlagen für Leiharbeit 2. Vorschriften

Mehr

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner

Mehr

Handlungshilfe. für Betriebsräte und Personalräte

Handlungshilfe. für Betriebsräte und Personalräte Handlungshilfe für Betriebsräte und Personalräte Silke Hoffmann, Katja Köhler Inhalt Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gesetzliche Grundlagen für Leiharbeit Vorschriften für den Arbeitsvertrag Tarifrechtliche

Mehr

Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011

Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011 Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011 Aktuelles Aktuelle Ansatzpunkte: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit

Mehr

Neue Bußgeldvorschriften im AÜG

Neue Bußgeldvorschriften im AÜG Neue Bußgeldvorschriften im AÜG Wie gefährlich wird es für die Zeitarbeit? RA Dr. Martin Dreyer Geschäftsführer AÜG-Reform 2011: Änderungen in drei Schritten 1. Schritt AÜG-Änderungs- und Missbrauchsbekämpfungsgesetz,

Mehr

Befristungsrecht. Entwicklung des Befristungsrechts. Grundnorm seit :

Befristungsrecht. Entwicklung des Befristungsrechts. Grundnorm seit : Befristungsrecht Entwicklung des Befristungsrechts Grundnorm seit 1.1.1900: Seit BRG 4.2.1920: Kollision mit Kündigungsschutz Seit 9.4.1930: Rspr. des RAG zur Unwirksamkeit von Kettenverträgen. Seit 12.10.1960:

Mehr

Was bringen die Neuregelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Was bringen die Neuregelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Was bringen die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)? Was gibt es Neues auf einen Blick? Leiharbeit Höchstzulassungsdauer von 18 Monaten Equal Pay nach 9 Monaten Verbot von Leiharbeit als Streikbruchmaßnahme

Mehr

Merkblatt Arbeitnehmerüberlassung bei kommunalen Arbeitgebern

Merkblatt Arbeitnehmerüberlassung bei kommunalen Arbeitgebern Stand: Januar 2015 Anlage Merkblatt Arbeitnehmerüberlassung bei kommunalen Arbeitgebern Vorbemerkungen: Seit Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 haben sich

Mehr

Regelungsanforderungen an eine Gesetzesreform der Vorschriften zum Fremdpersonaleinsatz Die Sicht der Gewerkschaften

Regelungsanforderungen an eine Gesetzesreform der Vorschriften zum Fremdpersonaleinsatz Die Sicht der Gewerkschaften Regelungsanforderungen an eine Gesetzesreform der Vorschriften zum Fremdpersonaleinsatz Die Sicht der Gewerkschaften Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht Weimar 29./30. Mai 2015 1 Übersicht Gründe

Mehr

Werkvertragsgestaltung in Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Werkvertragsgestaltung in Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung Werkvertragsgestaltung in Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung RA Andreas Stommel Geschäftsführer Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Deutschland e. V. (ASL) 6. Logistik Tag 2014 am 25. Juni 2014

Mehr

Neue gesetzliche Regelungen für den Fremdpersonaleinsatz

Neue gesetzliche Regelungen für den Fremdpersonaleinsatz Gunther Schwanke Neue gesetzliche Regelungen für den Fremdpersonaleinsatz Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerüberlassung sowie Werk- und Dienstleistungsverträge TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von

Mehr

III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98)

III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung Mitbestimmung gem. 92-98 BetrVG allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) Personalplanung ( 92) Information, Beratung,

Mehr