Definitionen Vergleichsverfahren Strom / Anreizregulierung

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1 (Stand: ) ENTWURF ZUR KONSULTATION (Anlage zur Datenliste vom ) Definitionen Vergleichsverfahren Strom / Anreizregulierung Vorbemerkung Die nachfolgende Auflistung der Definitionen zu der Datenliste Vergleichsverfahren / Anreizregulierung (Strom) dient der Einheitlichkeit der Datenerfassung. Die Aufzählung erfolgt in der Reihenfolge, wie sie sich aus der Datenliste (Stand ) ergibt. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Bereitstellung des Erfassungsprogramms (ab Mitte September 2005) diese Definitionen um weitere Hinweise zu ergänzen, mit dem Ziel, die eigentliche Dateneingabe weiter zu erleichtern und zu vereinfachen. 1. Kapitel: Vergleichsverfahren / Anreizregulierung 1. Netzstruktur Netzebenen Stromkreislänge Niederspannung (NS): Betriebsspannung bis einschließlich 1 kv Mittelspannung (MS): Betriebsspannung größer als 1 kv bis ausschließlich 110 kv Hochspannung (HS): Nennspannung von 110 kv. Die Betriebsspannung kann im Rahmen der für die Betriebsmittel zulässigen Grenzwerte bis zu 123 KV liegen. Höchstspannung (HöS): Nennspannung von 220 kv oder 380 kv Systemlänge (Gesamtheit der drei Phasen L1+L2+L3) der Kabel und Freileitungen in den Netzebenen NS, MS, HS und HöS (Beispiel: Wenn L1 = 1km, L2 = 1km und L3 = 1km, dann Stromkreislänge = 1km). Die Stromkreislänge ist in der Einheit km getrennt für Kabel und Freileitungen und jeweils für jede Netzebene anzugeben. Die Anzahl der pro Phase verwendeten Seile ist für die Stromkreislänge unmaßgeblich. Die Stromkreislänge erstreckt sich auch auf gepachtete, gemietete oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassene Kabel und Freileitungen, soweit diese vom Netzbetreiber betrieben werden. Geplante, in Bau befindliche sowie stillgelegte Kabel und Freileitungen sind nicht zu berücksichtigen. Seite 1 von 1

2 Kabel Hausanschlussleitung Freileitungen Umspannstation Netztransformator Installierte Anlage Installierte Leistung AG-Schlüssel ( = "Amtlicher Gemeinde Schlüssel (AGS)) Versorgte Gemeinden einer Netz- oder Umspannebene Belegenheit des Netzes Unterirdisch, im Erdreich, in Schächten oder in Rohren verlegte, isolierte Leiter eines Elektrizitätsnetzes Verbindung des Hausanschlusses mit dem Verteilnetz des Netzbetreibers oberirdisch, über Isolatoren an Stützpunkten (z.b. Masten) befestigte Leiterelemente (Leiterseile) eines Elektrizitätsnetzes. Eine Freileitung besteht im Wesentlichen aus Masten, Leiterseilen, Isolatoren, Verbindungsteilen und Erdungen. Ort der Verbindung zweier oder mehrerer Netzebenen unterschiedlicher Spannung mittels eines oder mehrerer Netztransformatoren Anlage zur Spannungstransformation Eine Anlage gilt als installiert, wenn Sie im laufenden Betrieb des Stromnetzes eingebunden und insoweit verwendet wird. Als nicht installiert gelten geplante, in Bau befindliche sowie stillgelegte Anlagen. Nennleistung des installierten Netztransformators in MVA achtstellige Ziffernfolge zur Identifizierung politisch selbständiger Gemeinden oder gemeindefreier Gebiete, die von den Statistischen Landesämtern einheitlich vergeben wird. Die AGS wurde früher auch Amtliche Gemeindekennzahl oder Gemeindekennziffer genannt. (Angaben zur Datenbasis bei (Statistik lokal 2004)). Jene Gemeinden, in welchen Letztverbraucher mittelbar oder unmittelbar aus dieser Netz- oder Umspannebene des Netzbetreibers Elektrizität entnehmen und insoweit versorgt werden. - Die versorgten Gemeinden der Niederspannungsebene entsprechen demnach den Konzessionsgemeinden des vom Netzbetreiber betriebenen Netzes. - Die versorgten Gemeinden einer der Niederspannungsebene vorgelagerten Netz- oder Umspannebene sind jene Konzessionsgemeinden, die aus dieser Netz- oder Umspannebene über nachgelagerte Netz- oder Umspannebenen direkt oder indirekt versorgt werden. Wird eine Gemeinde in der Niederspannung von mehreren Netzbetreibern versorgt, sind lediglich die entsprechenden Flächenanteile zu berücksichtigen und anzugeben. Ein Netzgebiet ist der Strukturklasse Ost zuzuordnen, wenn es in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen belegen ist. Eine Zuordnung zur Strukturklasse West erfolgt, wenn das Netz in den übrigen Bundesländern belegen ist. Ist die Belegenheit des Netzes im Hinblick auf die Zuordnung zu der Strukturklasse Ost nicht eindeutig, ist das Netzgebiet dieser Strukturklasse zuzuordnen, wenn mehr als 50 Prozent der Stromkreislänge geographisch auf dem Gebiet dieser Strukturklasse liegen. Anderenfalls ist das Netzgebiet der Strukturklasse West zuzuteilen. Seite 2 von 2

3 2. Gleichzeitigkeitsfunktion Keine zusätzlichen Definitionen 3. Entnahmestellen Entnahmestelle Leistungsgemessene Entnahmestelle Zählpunkt Dezentrale Erzeugungsanlage EEG-Anlage Installierte dezentrale Erzeugungsleistung 4. Last- und Absatzstruktur Ort der Entnahme elektrischer Energie aus einer Netz- oder Umspannebene durch - Letztverbraucher, - Weiterverteiler der gleichen oder nachgelagerten Ebene oder - Netz- bzw. Umspannebenen der gleichen oder nachgelagerten Ebene. Entnahmestelle, bei der die Jahreshöchstleistung der Entnahme gemessen wird. Netzpunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst wird. Eine an das Verteilnetz in der Nieder-, Mittel- oder Hochspannung angeschlossene Verbrauchs- und lastnahe Erzeugungsanlage. Eine dezentrale Erzeugungsanlage, deren Stromeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird. Installierte Erzeugungsleistung einer dezentralen Erzeugungsanlage. Zeitgleiche Jahreshöchstlast 5. Angaben zum vorgelagerten Netz 6. Netzentgelte mit Leistungsmessung 7. Netzentgelte ohne Leistungsmessung (NS) Höchste zeitgleiche Summe der viertelstündlichen Leistungswerte mehrerer Entnahmen aus einer Netz- oder Umspannebene innerhalb eines Jahres. Pauschalierungszuschlag Ein gemäß der bisherigen Praxis der Verbändevereinbarung Zuschlag in Cent pro kwh auf das Netzentgelt nichtleistungsgemessener Kunden. Dieser Zuschlag soll die von Netzbetreibern im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Leistungsabweichungen zwischen Standardlastprofilen und tatsächlicher Entnahme von Kunden je Viertelstunde im synthetischen Lastprofilverfahren geltend gemachten Kosten decken. Die Erhebung eines Pauschalierungszuschlages ist in der Strom- NEV nicht vorgesehen. Seite 3 von 3

4 8. Erlöse des Netzbetriebs Erlöse aus Netzentgelten Die Erlöse aus Netzentgelten einer Netz- oder Umspannebene ergeben sich aus der Abrechnung der Netznutzung gegenüber den Netznutzern. Nicht in die Erlöse einzubeziehen ist der gegebenenfalls pro Netzund Umspannebene an die nachgelagerte Ebene gewälzte Betrag, da dieser keinen Erlös, sondern lediglich eine kalkulatorische Kostenentlastung darstellt. 9. Kosten des Netzbetriebs HINWEIS: Die Jahresangabe "2004" in der dritten Spalte der Datenliste ist zu ignorieren Kosten der Netz- und Umspannebene (vor Koste n- wälzung) gewälzte Kosten Jener Kostenbetrag, welcher jeweils pro Netz- und Umspannebene der Kalkulation der aktuellen Netzentgelte zugrunde gelegt worden ist und der die Kostenwälzung noch nicht berücksichtigt. Kalkulation nach VV Strom II Plus: Jener Betrag, der entsprechend Anlage 5 der VV Strom II Plus jeweils in die nachgelagerte Netz- oder Umspannebene gewälzt wird. Kalkulation nach StromNEV: Jener Betrag, der sich aus der Differenz zwischen den Kosten der Kostenträger der Netz- oder Umspannebene (vgl. StromNEV Anlage 3) und den Kosten der Hauptkostenstelle der jeweiligen Netzoder Umspannebene (vgl. StromNEV Anlage 2) Beispiel: Kosten nach Anlage 3 Ziffer 5 minus Kosten nach Anlage 2 Ziffer 6 ergibt gewälzte Kosten in der Mittelspannung Gewälzte Kosten können nicht für die Höchstspannungsebene bestimmt werden. 2. Kapitel: Zusatzabfrage Anreizregulierung 1. Last- und Absatzstruktur Hinweis: Da es sich um historische Daten handelt und eine Vergleichbarkeit der Daten der verschiedenen Jahre gewährleistet sein muss, ist es wichtig, dass sich alle Angaben auf das Netzgebiet (Basis: Zeitraum 2004) beziehen. 2. Netzstruktur Netzkomplexität Ringnetz: Ringnetze sind geschlossene Netze. In diese Netzart wird von zwei Seiten eingespeist. Alle Abnehmer können von beiden Seiten mit Energie versorgt werden. Maschennetz: Maschennetze sind mehrfach geschlossene Stromnetze, d.h. mehrere Umspannstationen sind in Knotenpunkten zusammengeschaltet. Strahlennetz: Bei Strahlennetzen handelt es sich um offene Netze. Die Abnehmer werden durch Stichleitungen (strahlenförmig) von einer Umspannstation oder von einem Knotenpunkt versorgt. In Seite 4 von 4

5 Schaltanlagen Leistungsschalter Trennschalter Trassenlänge die Strahlennetze kann aufgrund ihrer Struktur nur einseitig eingespeist werden. Gesamtheit der an einem Ort zusammengezogenen Betriebsmittel, die vorwiegend zum Verbinden und Trennen von Freileitungen und Kabeln dienen. Schalter, die im belasteten oder unbelasteten Zustand Stromkreise öffnen oder schließen. Sie schalten auch bei einer maximalen Strombelastung, z.b. bei einem Kurzschluss. Vorrichtung zur Auftrennung eines Stromkreises im leistungslosen Zustand und zur Herstellung einer sichtbaren Trennstrecke. Die in einem Kabelschacht oder -graben bzw. auf einer Reihe mehrfach belegter Freileitungsmasten physikalische Wegeführung eines oder mehrerer Stromkreise. Die Trassenlänge erstreckt sich auch auf gepachtete, gemietete oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassene Kabel und Freileitungen, soweit diese vom Netzbetreiber betrieben werden. Geplante, in Bau befindliche sowie stillgelegte Kabel und Freileitungen sind nicht zu berücksichtigen. Die Abfrage erstreckt sich auf Trassen bei denen Stromkreise mit ausschließlich einer Netzebene und Trassen bei denen Stromkreise mit unterschiedlichen Netzebenen parallel verlegt sind. Die Trassenlänge ist in der Einheit km getrennt für Kabeltrassen und Freileitungstrassen anzugeben. Seite 5 von 5

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