Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht
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- Arwed Pohl
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1 Vortrag bei der Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.v. am Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht Dr. Dr. Eckhard Eichner Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v. Augsburger Palliativversorgung gem. GmbH Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung
2 Situationen am Lebensende sind hochkomplex und individuell Deutscher Ärztetag, Mai 2008
3 Fragen, die beschäftigen Was wird mit mir, wenn ich auf die Hilfe fremder Menschen angewiesen bin? Wer wird dann für mich handeln und entscheiden, wer wird meinen Willen vertreten? Was ist eigentlich mein Wille in einer schweren oder aussichtslosen Krankheitssituation? Worüber muss ich mir denn im Klaren werden? Wird in einer solchen Krankheitssituation mein Wille auch beachtet werden oder bin ich hilflos ausgeliefert?
4 Ein Beispiel aus dem Jahr 2011 Frau S. war 87 Jahre und lebte in einem Augsburger Altenheim Frau S. war an der amyotrophen Lateralsklerose erkrankt, die unumkehrbar ist und in deren Verlauf immer mehr Lähmungen auftreten. Frau S. konnte nicht mehr Sprechen, weil sie nicht mehr genug Kraft hatte und die Atemlähmung schon weit fortgeschritten war. Schreiben konnte sie noch, aber es war sehr anstrengend. Frau S. wurde künstlich über eine PEG-Sonde ernährt.
5 Wunsch von Frau S. (ca )
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7 Empfehlungen des Klinikums der Universität München (Borasio 2008)
8 Ihre Möglichkeiten vorzusorgen Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Konto-/Depotvollmacht Testament
9 Einwilligungsfähiger Patient Arzt Patient Informed Consent
10 Nicht einwilligungsfähiger Patient Betreuer / Bevollmächtigter Arzt Patient Patientenverfügung
11 (Be-)DEUTUNG(en) Therapeut. Deutung Symbolische Deutung Arzt Patient Medizinische Indikation Wille Informed Consent
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13 Bundesministerium der Justiz-Broschüre zur Patientenverfügung (Jan. 2010) 44 Seiten inklusive vieler Textbausteine
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15 1 Gesundheitsfürsorge / Pflegebedürftigkeit Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Behörden Vermögenssorge Post und Fernmeldeverkehr Vetretung vor Gericht Untervollmacht Geltung über den Tod hinaus Betreuungsverfügung Weitere Regelungen
16 Für den Fall, dass ich, meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich Folgendes: Situationen, für die diese Verfügung gilt Explizite Forderungen Explizite Wünsche Explizite Unterlassungen Bevollmächtigung Weitere Angaben Wertvorstellungen
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18 Nur ein paar Worte zu unserem Dienst Ergänzung des bestehenden Versorgungsangebots; die gewachsenen Versorgungsstrukturen sind zu berücksichtigen (z. B. Hospizdienste; Ärzte, ) Begleitung und Betreuung im häuslichen Umfeld oder im Alten- und Pflegeheim für Stadt /Landkreis Augsburg Unterstützung der Bedürfnisse/Probleme der Patienten und ihrer Angehörigen durch ein interprofessionelles Team Möglichst lange zuhause bleiben können ist zentraler Bezugspunkt
19 SAPV als Teamleistung
20 Zurück zu Frau S.
21 Einer unserer Lösungsansätze: Ethisches Assessment der AHPV (publiziert in: Ethik in der Medizin 2012, 24(1): S )
22 Ethisches Assessment: I. Einschätzung Einwilligungsfähigkeit Ist zu Person / Zeit / Ort orientiert Kann eigene Situation erfassen, kann die Folgen einer Therapiezieländerung verstehen Kann eigene Situation nicht erfassen, Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung liegt vor oder Betreuer ist bestellt Kann eigene Situation nicht erfassen, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung liegt nicht vor, Betreuung notwendig
23 Ethisches Assessment: II. Vorliegende Willensäußerungen (1) Patient ist einwilligungsfähig: Einverständnis Patient für Therapiezieländerung liegt vor Patient ist nicht einwilligungsfähig: Patientenverfügung vom :.. liegt vor ( 1901a BGB), geprüft durch: Patientenverfügung trifft auf Situation zu, weil:
24 Ethisches Assessment: II. Vorliegende Willensäußerungen (2) Es liegen keine Hinweise auf Willensänderung vor Patient ist nicht einwilligungsfähig, es liegt keine Patientenverfügung vor, gemäß mutmaßlichem Willen ( 1901b BGB) ist eine Therapiezieländerung möglich. Patient ist nicht einwilligungsfähig, es liegt keine Patientenverfügung vor, mutmaßlicher Wille nicht eruierbar, es gelten allgemeingültige Werte
25 Ethisches Assessment: III. Begründung Unterlassung Medizinische Indikation nicht gegeben Wille des Patienten Sterbeprozess hat unumkehrbar begonnen
26 Ethisches Assessment: IV. Nicht mehr indizierte oder gewollte Maßnahmen Herz-Lungen-Wiederbelebung (Reanimation) Intensivmedizinische Therapie Künstliche Ernährung Künstliche Flüssigkeitsgabe Antibiotische Behandlung eines Infekts (z.b. einer Lungenentzündung) Expliziter Wunsch:
27 Ethisches Assessment: V. Erwartungen Zu Hause bleiben können / Kein Krankenhaus / Autonomie Leidenslinderung / Symptomlinderung Palliative Rehabilitation ( mehr Kraft, wieder aufstehen können, noch eine Reise ) In Ruhe gelassen werden Expliziter Wunsch: Keine Angabe Frage nach aktiver Sterbehilfe / Lebensbeendigung
28 Ethisches Assessment: VI. Aufklärung am.. mit Patient am.. mit Betreuer / Vorsorgebevollmächtigtem am.. mit Angehörigen (Familie, Lebenspartner, Freunden) am.. mit anderen Diensten (Hausarzt, Facharzt, Hospiz et al.)
29 Ethisches Assessment: VII. Konsens Palliative-Care-Team Hausarzt / Facharzt amb. / stat. Pflege amb. / stat. Hospiz Ethikberatung erfolgt Angehörige / Zugehörige Es liegt kein Konsens vor
30 Ethisches Assessment: VIII. Verlauf & Unterschriften Freitext: Unterzeichnung des Formulars durch: PalliativmedizinerIn PatientIn / Bevollmächtigter Hausarzt / Facharzt
31 Ethische Entscheidungsfindung Gemäß dem aktuell erklärten Willen der Patientin, der Bestätigung dieses Willens als bereits lange bestehend durch den Sohn (Vorsorgebevoll-mächtigter) und in Abstimmung Heimaufsicht und Betreuungsgericht die beide nach deutscher Rechtslage nicht hätten befragt werden müssen und genau genommen auch nicht zuständig sind, wurde auf Nahrung und Flüssigkeit verzichtet. Letzteres wäre in dieser Situation eine Zwangsbehandlung und damit Körperverletzung nach StGB 218 Die Patientin ist wenige Tage später friedlich eingeschlafen.
32 Meine persönlichen Tipps Keine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht Geben Sie den Ärzten eine Chance, Ihren Willen zu kennen und diesen zu respektieren Reden Sie mit Ihrem Arzt/Ärzten und Angehörigen darüber, was Sie sich vorstellen, und lassen Sie sich beraten insbesondere bei schwerer Krankheit Nicht nur Ankreuzen! Teilen Sie den Sie behandelnden zukünftigen Ärzten handschriftlich Ihre Vorstellungen mit. Machen Sie Kopien und informieren Sie Ihre Angehörigen, wo diese die Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht finden können.
33 Für mich bleibt: Dass wir nicht davon ausgehen können, einen Prozess des Krankseins und des nicht mehr eigenen Handelns in vollendeter Form gesetzlich regeln zu können. Die menschliche Tendenz, alles vorhersagen zu wollen, versage am Lebensende. Angela Merkel,
34 Am Ende ist das Gespräch eines der wichtigsten Möglichkeiten ärztlichen Handelns.
35 Zur Frage des ärztlich assistierten Suizids / Aktiver Sterbehilfe
36 Antwort: Advanced Care - Individuell vorausschauende Versorgung Was kann passieren? Was wünscht der Patient? / Was ist sinnvoll? Wie kann es beherrscht werden? Was ist das Therapieziel?
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38 Vortrag bei der Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.v. am Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht Dr. Dr. Eckhard Eichner Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v. Augsburger Palliativversorgung gem. GmbH Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung
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