Leitfaden zur Durchführung von Exkursionen (Stand )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden zur Durchführung von Exkursionen (Stand )"

Transkript

1 Leitfaden zur Durchführung von Exkursionen (Stand ) Zweck und Geltungsbereich Der Exkursionsleitfaden gilt verbindlich für alle im Rahmen von Lehrveranstaltungen am Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz durchgeführten Exkursionen. Der vorliegende Exkursionsleitfaden regelt die Durchführung und Kostenkalkulation von Exkursionen und informiert hinsichtlich Versicherungsfragen. Definition von Exkursionen Exkursionen sind wissenschaftlich vorbereitete und unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Lehr- oder Studienfahrten. Exkursionen dienen der Durchführung von Lehrveranstaltungen an einem anderen Ort. Exkursionen sind nur durchzuführen, wenn die Aneignung von praktischen Erfahrungen, die Vor-Ort- Auseinandersetzung mit originalen Objekten oder die Vermittlung entsprechender Kenntnisse, Fähigkeiten oder wissenschaftlicher Methoden im räumlichen Bereich der Hochschule nicht oder nicht hinreichend möglich sind: Dies gilt insbesondere wenn sie ein zur Wissensvermittlung notwendiger Bestandteil einer Lehrveranstaltung sind. Die Notwendigkeit von Exkursionen ergibt sich aus den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge im Sinne der 3, 6, 9 und 13 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz-BbgHG). Individuelle Fahrten von Studierenden zu Lehr- und Lernorten, die außerhalb des räumlichen Bereichs der Hochschule oder ihren Partnereinrichtungen liegen, gelten nicht als Exkursion. Auch individuelle Fahrten von Studierenden zu den Partnereinrichtungen des Netzwerk Studienpartner Ökobetrieb gelten nicht als Exkursion. Anfallende Kosten hierfür kann die Hochschule nicht tragen. Definition von Pflichtexkursionen und fakultativen Exkursionen Pflichtexkursionen sind im Curriculum des jeweiligen Studienganges als Prüfungs- oder Prüfungsvorleistung eines Pflicht- oder Wahlpflichtmoduls ausgewiesen. Fakultative (freiwillige) Exkursionen dienen der Ergänzung einer Lehrveranstaltung oder der Vertiefung der Kenntnisse im Studienfach, sind jedoch nicht zwingende Voraussetzung für das Erbringen einer Prüfungs- oder Prüfungsvorleistung in einem Pflicht- oder Wahlpflichtmodul. Pflichtexkursionen und fakultative (freiwillige) Exkursionen sind in der Modulbeschreibung sowie im Ablaufplan zu den Lehrveranstaltungen als solche zu kennzeichnen. Organisation von Exkursionen Die Modulverantwortlichen geben die geplanten Exkursionen im Rahmen der Semesterplanung, spätestens jedoch während des Prüfungszeitraumes des vorangehenden Semesters, beim Dekanat bekannt. Dabei sollte der Modulname, das Exkursionsziel, ein Wunschtermin und eine vollständige Kos-

2 tenkalkulation (Anlage 1) angegeben werden. Die Kostenkalkulation erfolgt dabei für zwei Extremszenarien: a) für eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl und b) für eine festgelegte maximale Teilnehmerzahl. Auf dieser Grundlage entscheiden sich Studierende für oder gegen eine Teilnahme an der Exkursion. Beträge von bis zu 5,00 pro Person gelten als Kleinbetrag und sollten aufgrund des entstehenden Verwaltungsaufwandes weder den Studierenden vorab in Rechnung gestellt werden, noch im Falle eines Überschusses nach der Endabrechnung der Exkursionen ausbezahlt werden. Die Endabrechnung der Exkursion erfolgt spätestens 4 Wochen nach der Exkursion. Die Kosten der Exkursionen, die aufgrund der Regelung für Kleinbeträge anfallen, trägt der Exkursionsverantwortliche. Überschüsse, die aufgrund der Regelung für Kleinbeträge entstehen, werden zur Finanzierung der Zuschüsse zu den mehrtägigen Exkursionen (s.u.) am FB2 verwendet. Die Kosten für Fehlkalkulationen in der Kostenabschätzung trägt der Exkursionsverantwortliche; im Einzelfall entscheidet der Dekan. Die Modulverantwortlichen weisen die Exkursion und die Exkursionsverantwortlichen in Modulbeschreibung und Ablaufplan aus. Die Exkursionsverantwortlichen informieren die Studierenden zu Beginn des Semesters unter Angabe des Exkursionsziels, des Termins, der anfallenden Kosten und der minimalen bzw. maximalen Teilnehmerzahl über geplante Exkursionen. Die Qualitätsassistenz unterstützt die Modulverantwortlichen bei der Organisation der Exkursion durch die Annahme der Anträge (ab einer Bagatellgrenze von 40 Gesamtkosten pro Exkursion) (Anlage 1), der Bestellung von Fahrzeugen sowie der Endabrechnung von Exkursionen mit der Abteilung für Haushalt und Beschaffung der Hochschule. Überschreiten die Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl, führt die Qualitätsassistenz gemeinsam mit dem/der Semestersprecher/Innen ein Losverfahren durch. Die Studierenden überweisen die Exkursionsbeiträge für Pflichtexkursionen bis spätestens eine Woche vor Exkursionsbeginn einzeln für die jeweilige Exkursion gemäß Anlage 2. Teilnehmende an fakultativen Exkursionen melden sich durch die Überweisung des Exkursionsbeitrags zur jeweiligen Exkursion spätestens drei Wochen vor der Exkursion an, sodass zu Exkursionsbeginn alle Kosten gedeckt sind. Auf Grundlage dieser Anmeldung bestellt die Qualitätsassistenz in Absprache mit dem Exkursionsleiter die erforderlichen Fahrzeuge. Über die Teilnahme weiterer Studierender entscheidet die Exkursionsleitung. Die Qualitätsassistenz prüft die Zahlungseingänge auf Grundlage der Angaben der Abteilung für Haushalt und gibt der Exkursionsleitung die Teilnehmer vor Beginn der Exkursion bekannt (Anlage 3). Nach Durchführung der Exkursion übergibt die Exkursionsleitung der Qualitätsassistenz eine Liste der Teilnehmenden und eine vollständige Abrechung der angefallenen Kosten, inkl. der Kostennachweise. Teilnehmende einer Pflichtexkursion, die keinen entsprechenden Exkursionsbeitrag geleistet haben, wird eine Exkursion nicht als Prüfungsvorleistung anerkannt. Fehlende Zahlungseingänge aufgrund von unberechtigt anerkannten Prüfungsvorleistungen tragen die Modulverantwortlichen. Die Qualitätsassistenz informiert die Modulverantwortlichen spätestens zu Ende der Vorlesungszeit über die Zahlungseingänge der Teilnehmer an Pflichtexkursionen. Studierende, die aufgrund von Krankheit an der Exkursionsteilnahme verhindert sind erhalten nach Vorlage einer Krankschreibung und eines formlosen Kostenrückerstattungsantrags gemäß Anlage 2 den Exkursionsbeitrag durch Rücküberweisung zurück. Die Qualitätsassistenz unterstützt Studierende, die als Fahrer eingesetzt werden sollen, bei der Vorbereitung eines Vertrages zur Beschäftigung als studentische Hilfskräfte. Erst mit dem Dienstverhältnis ist das Führen eines Landesfahrzeuges gestattet (s. unten). Führer eines Privatfahrzeuges zum Zweck des Transports von Exkursionsteilnehmern, rechnen die Fahrtkosten nach Prüfung der Notwendigkeit der Privatfahrt durch den Modulverantwortlichen in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz ab (Anlage 4). 2

3 Versicherungsschutz für Fahrzeugführer und Exkursionsteilnehmer Das Führen eines Landesfahrzeuges, das im Besitz der Bundesländer oder des Bundes ist, gilt der Grundsatz der Eigen- bzw. Selbstversicherung. Im Schadensfall wird der Schaden aus dem öffentlichen Haushalt beglichen. Das Führen eines Landesfahrzeuges ist nur Personen gestattet, die in einem Dienstverhältnis mit der Hochschule (Beamte, Angestellte, studentische Hilfskräfte) stehen und die Fahrt zur Ausübung dienstlicher Aufgaben, die außerhalb des Dienstortes auf andere Weise nicht erledigt werden können, erforderlich ist (Dienstkraftfahrzeugrichtlinie des Landes Brandenburg DKFZRL 2009). Studierende Fahrer und Dozenten stellen vor Fahrtantritt einen Dienstreiseantrag beim Dekan. Ein Haftungsrisiko für Fahrzeugführer von Landesfahrzeugen existiert nur insoweit, als überprüft wird, ob der entstandene Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. In diesem Fall würde die Hochschule zunächst für den Schaden einstehen, jedoch prüfen, inwiefern der verantwortliche Fahrzeugführer in Regress zu nehmen ist. Exkursionsteilnehmer sind über eine öffentliche Personenunfallversicherung, die bei Unfällen mit Personenschäden greift, versichert. Führer eines Privatfahrzeuges sind ausschließlich über den Versicherungsschutz der privaten Kfz- Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters versichert. In diesem Fall können keinerlei Ansprüche gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden. Kostenträgerschaft von Exkursionen Grundsätzlich tragen die Studierenden die Kosten von Exkursionen. Die Kosten freiwilliger Exkursionen tragen die Studierenden im vollen Umfang selbst. Bei Tagespflichtexkursionen beträgt die maximale Eigenbeteiligung der Studierenden 8 pro Person und Tag. Die Exkursionsverantwortlichen stellen nach Abschluss der Exkursionen Transparenz über die Mittelverwendung her; die Abrechnungen der Exkursionen können bei der Qualitätsassistenz eingesehen werden. Die Eigenbeteiligung der Studierenden an mehrtägigen Pflichtexkursionen errechnet sich aus den anfallenden Fahrt- und Unterbringungskosten abzüglich der Zuschüsse der Hochschule. Für folgende mehrtägige Pflichtexkursionen wird ein einmaliger Zuschuss von 25 pro Student durch den Fachbereich 2 gewährt: LaNu: Großes Landschaftspraktikum RuN: Regionalanalyse und Landschaftspraktikum NTM: Modul 9 Spezialthemen ÖLV: Fachexkursion Die Eigenbeteiligungen berechnen sich aufgrund der tatsächlichen zusätzlichen Ausgaben und sind somit nicht als Gebühren oder Beiträge im Sinne des Abgabenrechts zu verstehen. Studierende haben gegenüber der Hochschule keine Rechtsansprüche auf Deckung der Exkursionskosten aus Haushaltsmitteln. Die Regelung zur Erstattung der Kosten für Dienstreisen kann weder für Teilnehmer mangels eines Dienstverhältnisses, noch für studierende Fahrer angesichts des Eigeninteresses an der Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen angewendet werden. Beruhend auf Beschluss des Fachbereichsrates vom mit Berücksichtigung der Auflagen der Abteilung Haushalt vom und Kenntnisnahme durch den FBR am Überarbeitung zur Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zur Vorlage beim Fachbereichsrat am Eberswalde, den 3

4 Unterschrift Uta Steinhardt Dekan 4

5 Anlage 1: Antrag und Abrechnung einer Exkursion Exkursionsleiter: Modulverantwortlicher: Studiengang / Semester: Modul: PM WPM Zeitraum (von / bis): Benötigte Transportmittel: Pflichtexkursion: ja nein Teilnehmerzahl: Zielort(e): Abfahrt (wo, wann): Ankunft (wo, wann): Kostenstelle: Quartier (Adresse): Endabrechnung (von QA auszufüllen) Voraussichtliche Kosten: Leistungen Exkursionsbeiträge: Exkursionsbeiträge (z.b. TN x 8 ): Zuschüsse FB: Zuschüsse FB (z.b. TN x 25 ): Kosten Transportkosten: Transportkosten: Unterbringung: Unterbringung: Verpflegung (sofern separat aufgeschlüsselt): Verpflegung (sofern separat aufgeschlüsselt): Sonstige: Sonstige (z.b. Eintritt): Saldo: Saldo: Datum, Ort Unterschrift Exkursionsleiter Unterschrift Dekan 5

6 Beizufügen sind: A) Teilnehmerliste (Anhang 2 der Exkursionsrichtlinie des FB2)B) Kostennachweise (Quittungen und Belege) 6

7 Anlage 2: Anleitung zur Überweisung und Rückerstattung von Exkursionsbeiträgen Angaben für Überweisungen von Exkursionsbeiträgen Studierende überweisen ihre Exkursionsbeiträge bis spätestens eine Woche vor Exkursionsbeginn einzeln für die jeweilige Exkursion unter folgenden Angaben auf folgendes Konto: Kontoführendes Kreditinstitut WestLB Düsseldorf Bankleitzahl Kontoinhaber Landeshauptkasse Kontonummer Verwendungszweck Verwendungszweck 2 ÖLVBAP66SchmidtR Erläuterung: 27 Stellen verfügbar, Beispiel einer Exkursion im Studiengang Ökolandbau und Vermarktung (ÖLV) im Modul Berufsund Arbeitspädagogik (BAP) am von Herrn Ralf Schmidt. Angaben für Überweisungen Anträge zur Rückerstattung von Exkursionsbeiträgen Studierende, die aufgrund von Krankheit an der Exkursionsteilnahme verhindert sind erhalten nach Vorlage einer Krankschreibung und eines formlosen Kostenrückerstattungsantrags den Exkursionsbeitrag durch Rücküberweisung zurück. Beispiel: Ralf Schmidt, Musterstrasse 5, Eberswalde Aufgrund von Krankheit konnte ich am an der Exkursion zum Modul Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP) im Studiengang Ökolandbau und Vermarktung (ÖLV) nicht teilnehmen und bitte um Rücküberweisung des Exkursionsbeitrages auf folgendes Konto: Kontoführendes Kreditinstitut Bankleitzahl Kontoinhaber Ralf Schmidt Kontonummer Verwendungszweck 1: ÖLVBAP66SchmidtR Datum, Unterschrift 7

8 Anlage 3: Teilnehmerliste für Exkursionen Exkursion im Modul: Exkursionsziel(e): Maximale Teilnehmerzahl: Nr. Name Vorname Studiengang * ggf. PVL erbracht Unterschrift Einzahlung Anwesend* Rückzahlung Eberswalde, den Unterschrift Exkursionsleiter 8

9 Anlage 4: Antrag auf Kostenerstattung für die Nutzung eines Privatfahrzeuges im Rahmen einer Exkursion Antragsteller Name: Adresse: Telefon: Kontoführendes Kreditinstitut Bankleitzahl Kontoinhaber Kontonummer Ich bitte um Erstattung der im Rahmen der genannten Exkursion durch die Nutzung eines PKW entstandenen Kosten auf das genannte Konto. Modulname Zweck der Fahrt Kfz-Kennzeichen Gefahrene Kilometer Anzahl Insassen 0,30 / gefahrener km: Unterschrift Fahrer / Datum / Ort Unterschrift Modulverantwortlicher / Datum / Ort 9

Richtlinie zur Verwendung von Zuschussmitteln für studienfördernde Veranstaltungen außerhalb des Hochschulortes (Exkursions-Richtlinie)

Richtlinie zur Verwendung von Zuschussmitteln für studienfördernde Veranstaltungen außerhalb des Hochschulortes (Exkursions-Richtlinie) Richtlinie zur Verwendung von Zuschussmitteln für studienfördernde Veranstaltungen außerhalb des Hochschulortes (Exkursions-Richtlinie) (gemäß Beschluss der Hochschulleitung der Hochschule für Musik vom

Mehr

Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. Richtlinie über die Durchführung von Exkursionen und die Gewährung von Exkursionszuschüssen

Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. Richtlinie über die Durchführung von Exkursionen und die Gewährung von Exkursionszuschüssen Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Richtlinie über die Durchführung von Exkursionen und die Gewährung von Exkursionszuschüssen Inhalt 1. Grundsätzliche Regelungen 1.1 Begriffsbestimmung 1.2 Teilnehmer

Mehr

Rektorat. Richtlinie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über die Gewährung von Reisekosten und Zuschüssen bei der Teilnahme an Exkursionen

Rektorat. Richtlinie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über die Gewährung von Reisekosten und Zuschüssen bei der Teilnahme an Exkursionen 21. Jahrgang, Nr. 5 vom 24. Mai 2011, S. 2 Rektorat Richtlinie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über die Gewährung von Reisekosten und Zuschüssen bei der Teilnahme an Exkursionen vom 12.04.2011

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 20/2011

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 20/2011 Hochschule Merseburg University of Applied Sciences Amtliche Bekanntmachungen Nr. 20/2011 Herausgeber: Rektor Redaktion: Dezernat Akademische Merseburg, Angelegenheiten 04. November 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

ANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINER REISEBEIHILFE für eine Gruppenexkursion

ANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINER REISEBEIHILFE für eine Gruppenexkursion ANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINER REISEBEIHILFE für eine Gruppenexkursion Name, Vorname des Antragstellers: Anschrift und E-Mail des Antragstellers: Vorhaben (ausführlich erläutern): Name, Vorname der teilnehmenden

Mehr

Ordnung über die Durchführung von Exkursionen und die Gewährung von Exkursionszuschüssen der Hochschule für Bildende Künste Dresden vom

Ordnung über die Durchführung von Exkursionen und die Gewährung von Exkursionszuschüssen der Hochschule für Bildende Künste Dresden vom Ordnung über die Durchführung von Exkursionen und die Gewährung von Exkursionszuschüssen der Hochschule für Bildende Künste Dresden vom 11.06.2015 Das Rektorat der Hochschule für Bildende Künste Dresden

Mehr

Richtlinie der Hochschule Fulda zur Durchführung von Exkursionen

Richtlinie der Hochschule Fulda zur Durchführung von Exkursionen Richtlinie der Hochschule Fulda zur Durchführung von Exkursionen 1. Allgemeines 1.1 Exkursionen im Sinne dieser Richtlinie sind auswärtige Lehrveranstaltungen/Studienfahrten der Hochschule, die überwiegend

Mehr

Anmeldung einer Exkursion

Anmeldung einer Exkursion Anmeldung einer Exkursion Leitung der Exkursion () teilnehmende Mitarbeitende (/n) teilnehmende Studierende (Anzahl) Reiseziel (Ort) Reisebeginn () Reiseende () kurze Programmbeschreibung erwartete Kosten

Mehr

Allgemeine Grundsätze für die Durchführung von Exkursionen (Exkursionsrichtlinie) R32/ R41 Oktober 2014

Allgemeine Grundsätze für die Durchführung von Exkursionen (Exkursionsrichtlinie) R32/ R41 Oktober 2014 1 Allgemeine Grundsätze für die Durchführung von Exkursionen (Exkursionsrichtlinie) R32/ R41 Oktober 2014 1. Allgemeines 1.1 Exkursionen Exkursionen sind Studienfahrten/Lehrveranstaltungen außerhalb der

Mehr

Zielgruppe gemäß Ausführungsbestimmungen

Zielgruppe gemäß Ausführungsbestimmungen Verwendungsnachweis Aktenzeichen-Nr.: 21016-20/ Tagesveranstaltung Halbtagesveranstaltung mehrtägige Veranstaltung vom bis Beginn (Uhrzeit) Ort der Durchführung (genaue Anschrift) Ende (Uhrzeit) Zielgruppe

Mehr

Antrag auf Genehmigung einer fakultätsübergreifenden Studienreise

Antrag auf Genehmigung einer fakultätsübergreifenden Studienreise Antragsteller/in: Antrag auf Genehmigung einer fakultätsübergreifenden Studienreise in der Zeit vom bis nach / (Land) nach beigefügtem Veranstaltungsprogramm mit (Transportmittel) durchzuführen. Teilnehmerzahl

Mehr

Richtlinie über Reisekostenvergütung und Zuschüsse bei der Teilnahme an auswärtigen Lehrveranstaltungen der Hochschule - Exkursionsrichtlinie -

Richtlinie über Reisekostenvergütung und Zuschüsse bei der Teilnahme an auswärtigen Lehrveranstaltungen der Hochschule - Exkursionsrichtlinie - Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy Leipzig Richtlinie über Reisekostenvergütung und Zuschüsse bei der Teilnahme an auswärtigen Lehrveranstaltungen der Hochschule - Exkursionsrichtlinie

Mehr

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Ausgabe Exkursionsrichtlinie der 02/2013 Bauhaus-Universität Weimar erarb. Dez./Einheit Telefon Datum Justitiariat 1200 28. Jan. 2013

Mehr

An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn Essen

An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn Essen An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn 39 45239 Essen Abrechnung Dienstgänge Abrechnung von Dienstgängen / Dienstreisen für Fahrten zwischen den Hochschulstandorten (auf

Mehr

Informationsveranstaltung zur Abschlussprüfung

Informationsveranstaltung zur Abschlussprüfung Fachbereich VI - Informatik und Medien Dienstag, 30. Mai 2017, 14:15 Uhr Ort: C 20 (Haus Grashof) Studiengänge der - Druck- und Medientechnik - Medieninformatik - Technischen Informatik Embedded Systems

Mehr

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen 87 50668 Köln Abrechnung Dienstgänge Abrechnung von Dienstgängen / Dienstreisen für Fahrten zwischen

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 19. Datum Inhalt Seite

Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 19. Datum Inhalt Seite 27.06.2017 Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 19 25. Jahrgang Datum Inhalt Seite 27.06.2017 Erstattungsrichtlinie vom 27.06.2017 3765 Herausgeber Technische Hochschule

Mehr

Reisekostenordnung. DLRG Landesverband Bayern e.v.

Reisekostenordnung. DLRG Landesverband Bayern e.v. Reisekostenordnung DLRG Landesverband Bayern e.v. Diese Reisekostenordnung regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen auf Landesebene. Sie gilt für alle Dienstreisen und Veranstaltungen, für die

Mehr

Förderantrag. Antragsnummer: (von der Studierendenschaft auszufüllen) Vom Antragsteller auszufüllen: Bankverbindung

Förderantrag. Antragsnummer: (von der Studierendenschaft auszufüllen) Vom Antragsteller auszufüllen: Bankverbindung Förderantrag Antragsnummer: (von der Studierendenschaft auszufüllen) Vom Antragsteller auszufüllen: Förderthema: (z.b. Exkursion nach Berlin) Antragsteller/-in: vertreten durch: Anschrift: Telefon: E-Mail:

Mehr

Abschlussprüfung. Informationsveranstaltung. Fachbereich VI - Informatik und Medien. Mittwoch, 29. Nov. 2017, 08:00 Uhr. Raum B323

Abschlussprüfung. Informationsveranstaltung. Fachbereich VI - Informatik und Medien. Mittwoch, 29. Nov. 2017, 08:00 Uhr. Raum B323 Fachbereich VI - Informatik und Medien Mittwoch, 29. Nov. 2017, 08:00 Uhr Raum B323 Studiengänge Druck- und Medientechnik Studiengänge Medieninformatik Studiengänge Technische Informatik/Embedded Systems

Mehr

A B S C H L U S S P R Ü F U N G WiSe 2014/15

A B S C H L U S S P R Ü F U N G WiSe 2014/15 A B S C H L U S S P R Ü F U N G WiSe 2014/15 Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung Bachelor BAO, BME können ab sofort bis Ende der Vorlesungszeit (26.07.2014) zu den folgenden Öffnungszeiten: Montag

Mehr

Richtlinie für Exkursionen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Exkursionsrichtlinie)

Richtlinie für Exkursionen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Exkursionsrichtlinie) 2692 Richtlinie für Exkursionen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Exkursionsrichtlinie) 1. Allgemeines, Definition Exkursionen im Sinne dieser Richtlinie sind auswärtige Lehrveranstaltungen

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Drucktechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-DTB) vom 11. Juni 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen

Studienordnung. Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen Rechtsbereinigte Lesefassung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-BIB) vom 31. Juli 2007 nach der 1.

Mehr

ANTRAG auf Förderung einer Gedenkstättenfahrt

ANTRAG auf Förderung einer Gedenkstättenfahrt ANTRAG auf Förderung einer Gedenkstättenfahrt Eingang Die Stiftung Erinnern Ermöglichen Postfach 30 02 71 51412 Bergisch Gladbach von Geschäftsstelle auszufüllen 1. Antragsteller/Antragstellerin Name,

Mehr

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 62 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über

Mehr

Leitfaden zur Finanzadministration (Stand )

Leitfaden zur Finanzadministration (Stand ) Leitfaden zur Finanzadministration (Stand 23.3.2011) Zweck und Geltungsbereich Der Leitfaden zur Finanzadministration erläutert die Abrechnung von Sach-, Personal- und Reisekosten. Die Abrechnung von Exkursionskosten

Mehr

Auslandsstudium-/ Praxisordnung

Auslandsstudium-/ Praxisordnung Auslandsstudium-/ Praxisordnung Präambel Der Fachbereichsrat des Fachbereichs III Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein hat am 28.03.2013 die Auslandsstudium-/ Praxisordnung

Mehr

Förderung Internationaler Begegnungen aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Förderung Internationaler Begegnungen aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Förderung Internationaler Begegnungen aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Hinweise Zur Antragstellung benötigen Sie: - die Grundsätze für die

Mehr

ANMELDUNG Hiermit melde ich mich / unsere(n) Mitarbeiter verbindlich zu folgender Weiterbildung an:

ANMELDUNG Hiermit melde ich mich / unsere(n) Mitarbeiter verbindlich zu folgender Weiterbildung an: ANMELDUNG Hiermit melde ich mich / unsere(n) Mitarbeiter verbindlich zu folgender Weiterbildung an: Feel Good Manager 2016/2017 Unsere verbindliche Buchung: 5.299 für 8 Module und 500 für die abschließende

Mehr

Erstattung von Reisekosten

Erstattung von Reisekosten Erstattung von Reisekosten Für angemeldete Reisen und Fachschaftswochenenden.!Dieser Antrag ist vollständig ausgefüllt spätestens 4 Wochen nach der Reise im AStA-Büro einzureichen! AntragstellerIn: Fachschaft:

Mehr

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge Wichtige Daten: Versicherungsschein-Nr. Schadendatum Schadenzeit (Uhrzeit) Schadennummer Meldedatum Land des Schadenseintritts Schadenort ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung EUR Es besteht eine

Mehr

Anmeldung zur Ferienbetreuung 2014/2015 für Grundschulkinder und Kinder bis 12 Jahren in den Räumen der Grundschule Waldeck

Anmeldung zur Ferienbetreuung 2014/2015 für Grundschulkinder und Kinder bis 12 Jahren in den Räumen der Grundschule Waldeck Anmeldung zur Ferienbetreuung 2014/2015 für Grundschulkinder und Kinder bis 12 Jahren in den Räumen der Grundschule Waldeck Hiermit melde ich meine/n Tochter/Sohn verbindlich zur Ferienbetreuung an. Name,

Mehr

Geschäftsordnung. [beschlossen auf der Mitgliederversammlung am ] [zuletzt aktualisiert am ]

Geschäftsordnung. [beschlossen auf der Mitgliederversammlung am ] [zuletzt aktualisiert am ] Geschäftsordnung [beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 24.09.2005] [zuletzt aktualisiert am 21.03.2014] Grundlage der Geschäftstätigkeit ist die Satzung des BVGS e.v. in der Fassung vom 04.03.2006.

Mehr

(1) Jede Reise muss vor Antritt vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden.

(1) Jede Reise muss vor Antritt vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden. Reisekostenordnung des Karateverband Sachsen-Anhalt e. V. Präambel Personen, die im Auftrag des Karateverband Sachsen-Anhalt e. V. Reisen unternehmen, haben, vorbehaltlich des Haushaltslage des Karateverbandes

Mehr

FINANZRICHTLINIE. Des Thüringer Schwimmverband e. V.

FINANZRICHTLINIE. Des Thüringer Schwimmverband e. V. FINANZRICHTLINIE Des Thüringer Schwimmverband e. V. Beschlossen am 02.10.2015 Gültig ab 01.01.2016 1. Geltungsbereich Die Finanzrichtlinie des TSV ist bei Abrechnungen von Reisekosten, Wettkämpfen/Veranstaltungen,

Mehr

Reisebedingungen für Freizeiten des CVJM Weingarten

Reisebedingungen für Freizeiten des CVJM Weingarten Reisebedingungen für Freizeiten des CVJM Weingarten 1 Zahlungsbedingungen - Die ausgewiesene Anzahlung von 50 pro Person ist mit der Anmeldung fällig; sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Bitte

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in

Mehr

Name (ggf. Geburtsname): Vorname: ggf. Matrikelnummer: Geburtsdatum und Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Telefon-/Handy-Nr.

Name (ggf. Geburtsname): Vorname: ggf. Matrikelnummer: Geburtsdatum und Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Telefon-/Handy-Nr. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: ggf. Matrikelnummer: Geburtsdatum und Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Telefon-/Handy-Nr.: Mailadresse: An den Dekan des Fachbereichs 02 - Sozialwissenschaften,

Mehr

Merkblatt zu Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen in den Studiengängen Stadt- und Raumplanung der FH Erfurt. Wahlfächer SR

Merkblatt zu Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen in den Studiengängen Stadt- und Raumplanung der FH Erfurt. Wahlfächer SR Merkblatt zu Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen in den Studiengängen Stadt- und Raumplanung der FH Erfurt Stand: 07. März 2012 Grundlagen Die Grundlagen der Wahlfächer des Studiengangs Stadt- und Raumplanung

Mehr

Informationsveranstaltung zur Abschlussprüfung

Informationsveranstaltung zur Abschlussprüfung Fachbereich VI - Informatik und Medien Freitag, 19. Juni 2015, 10:00 Uhr Raum H3, Haus Bauwesen Informationsveranstaltung zur Abschlussprüfung 1 Überlegungen - Wie organisiere ich meine Abschlussprüfung?

Mehr

Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement

Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Bezugnahme für Rechtsverbindlichkeit der Studienordnung Gemäß 36, 107 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat wurde die folgende Studienordnung

Mehr

Vertrag über die Pachtung einer Stute

Vertrag über die Pachtung einer Stute Stute kommt zum Pächter Vertrag über die Pachtung einer Stute zwischen und -Verpächter- -Pächter- Präambel Der Verpächter ist Eigentümer der Trakehner Stute. Diese soll dem Pächter zu Zuchtzwecken zur

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 16.09.2010 7.36.06 Nr. 1 Fassungsinformationen des Fachbereichs 06 - Psychologie und Sportwissenschaft - vom 27.08.2010 und vom 09.06.2010

Mehr

Begrüßung MCuB. MCuB, Sommersemester Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer. Prüfungsausschuss und -ordnung. Folie 1 Vorlesung AP Sommersemester 2015

Begrüßung MCuB. MCuB, Sommersemester Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer. Prüfungsausschuss und -ordnung. Folie 1 Vorlesung AP Sommersemester 2015 Begrüßung MCuB MCuB, Sommersemester 2016 Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer Prüfungsausschuss und -ordnung Folie 1 Aufgaben Prüfungsausschuss => Organisation des Prüfungswesens im Fachbereich => Mitwirkung

Mehr

ANTRAG. auf Förderung einer Studienfahrt Antragsteller / Antragstellerin. 2. Reisedaten A / Eingang

ANTRAG. auf Förderung einer Studienfahrt Antragsteller / Antragstellerin. 2. Reisedaten A / Eingang A / 2015 ANTRAG auf Förderung einer Studienfahrt Eingang IBB ggmbh Förderung Gedenkstättenfahrten Bornstr. 66 44145 Dortmund - - - - von Geschäftsstelle auszufüllen 1. Antragsteller / Antragstellerin Name,

Mehr

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe

Mehr

Vertrag über die Pachtung einer Stute

Vertrag über die Pachtung einer Stute Stute verbleibt beim Verpächter Vertrag über die Pachtung einer Stute zwischen und -Verpächter- -Pächter- Präambel Der Verpächter ist Eigentümer der Trakehner Stute. Diese soll dem Pächter zu Zuchtzwecken

Mehr

Erste Anlaufstelle ist das Prüfungsamt, n i c h t der Dozent!!!!!

Erste Anlaufstelle ist das Prüfungsamt, n i c h t der Dozent!!!!! RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM FAKULTÄT FÜR MASCHINENBAU Leitfaden zur Anerkennung von Prüfungsleistungen Einrichtungen der RUB (z.b. ZFA, Fakultäten) Universitäten im Ausland Andere Universitäten / Hochschulen

Mehr

Exkursionsrichtlinie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Exkursionsrichtlinie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Stand: 04.08.2015 Exkursionsrichtlinie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Aufgrund seiner Geschäftsordnung vom 12. Januar 2011 hat das Präsidium der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)

Mehr

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Diese Richtlinie soll die nachhaltige Integration von Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Mehr

Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen

Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen Seite 1/7 Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen, die an anderen deutschen oder ausländischen Hochschulen erbracht wurden, ist ein formaler Antrag

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41 Praxissemesterordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Produktion und Wirtschaft an der

Mehr

Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtags Brandenburg

Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtags Brandenburg Anlage 7 Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtags Brandenburg in der Fassung des Beschlusses des Präsidiums vom 18. Juni 2014, geändert durch Beschluss vom 1. Juli 2015 Zur Durchführung des 11

Mehr

Susan Zeh Kappweg 1A Gosen-Neu Zittau Wenn Hunde Angst haben Vertrauen schaffen, Mut machen, Ängste bewältigen mit Mirjam Cordt

Susan Zeh Kappweg 1A Gosen-Neu Zittau Wenn Hunde Angst haben Vertrauen schaffen, Mut machen, Ängste bewältigen mit Mirjam Cordt Susan Zeh Kappweg 1A 15537 Gosen-Neu Zittau Anmeldung Hiermit melde ich mich verbindlich für das Seminar 27.11.2016 Wenn Hunde Angst haben Vertrauen schaffen, Mut machen, Ängste bewältigen mit Mirjam Cordt

Mehr

SCHULPARTNERSCHAFTEN im Rahmen der Initiative Schulen: Partner der Zukunft (PASCH)

SCHULPARTNERSCHAFTEN im Rahmen der Initiative Schulen: Partner der Zukunft (PASCH) SCHULPARTNERSCHAFTEN im Rahmen der Initiative Schulen: Partner der Zukunft (PASCH) Version 1.0.2018 v.27.09.2017 ANTRAGSFORMULAR 2018 Basisantrag für Zuschüsse zu Fahrtkosten für deutsche Gruppen bei Besuchen

Mehr

1. Angaben zum Tag und Ort des Schadens. 2. Skizze und Beschilderung der Unfallstelle (ggf. auf einem gesonderten Blatt)

1. Angaben zum Tag und Ort des Schadens. 2. Skizze und Beschilderung der Unfallstelle (ggf. auf einem gesonderten Blatt) Schadenanzeige Kaskoschaden Name, Adresse Versicherungsnehmer bitte eintragen Service-Rufnummer 030 890 003 001 Schadenanzeige Kaskoschaden Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und füllen Sie die Schadenanzeige,

Mehr

Begrüßung MCuB. MCuB, Wintersemester 2018/19. Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer. Prüfungsausschuss und -ordnung. Folie 1 Prüfungsausschuss MCuB WS 2018/19

Begrüßung MCuB. MCuB, Wintersemester 2018/19. Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer. Prüfungsausschuss und -ordnung. Folie 1 Prüfungsausschuss MCuB WS 2018/19 Begrüßung MCuB MCuB, Wintersemester 2018/19 Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer Prüfungsausschuss und -ordnung Folie 1 Kontaktpersonen im Fachbereich Vorsitzender PA: Prof. Dr. Thomas Schäfer: Tel. 06151/16-38187

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt Amtliche Mitteilung 32. Jahrgang, Nr. 71 19. Dezember 2011 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Technische Informatik - Embedded Systems (Embedded Systems) des Fachbereichs VI

Mehr

Schadenanzeige Kfz-Haftpflicht und Kaskoschaden

Schadenanzeige Kfz-Haftpflicht und Kaskoschaden Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden und Kaskoschaden bitte eintragen, Adresse Versicherungsnehmer Service-Rufnummer 030 890 003 001 Schadenanzeige Kfz-Haftpflicht und Kaskoschaden Bitte nehmen Sie sich

Mehr

1. Angaben zum Tag und Ort des Schadens. 2. Skizze und Beschilderung der Unfallstelle (ggf. auf einem gesonderten Blatt)

1. Angaben zum Tag und Ort des Schadens. 2. Skizze und Beschilderung der Unfallstelle (ggf. auf einem gesonderten Blatt) Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier bitte eintragen Name, Adresse Versicherungsnehmer Service-Rufnummer 030 890 003 001 Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier Bitte nehmen Sie sich einen Moment

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 2 Nr.: 23/2016 Köln, den 14. Oktober 2016 INHALT der Anlage 2 -----------------------------------------------------------------------

Mehr

Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag)

Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag) Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag) Zwischen (Name der Behörde / des Betriebs/ des Unternehmens) (Adresse der Behörde/ des Betriebs/des Unternehmens) - nachfolgend

Mehr

Antrag auf Bezuschussung von Babysitterkosten für studierende und promovierende Eltern der Justus-Liebig-Universität Gießen

Antrag auf Bezuschussung von Babysitterkosten für studierende und promovierende Eltern der Justus-Liebig-Universität Gießen Studentenwerk Gießen, A. d. ö. R. Otto-Behaghel- 23-27 35394 Gießen Telefon 0641 40008-166 Telefax 0641 40008-169 www.studentenwerk-giessen.de Beratung & Service Antrag auf Bezuschussung von Babysitterkosten

Mehr

Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom PO2

Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom PO2 Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom 11.09.2017 PO2 Auf der Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2012

Mehr

Jugendleiter/innen - Aus- und Fortbildung

Jugendleiter/innen - Aus- und Fortbildung (Name und Anschrift d. Antragstellers) (Ort, Datum) (Telefon/E-Mail für Rückfragen) Landkreis Holzminden Jugendpflege Bgm.-Schrader-Str. 24 37603 Holzminden 1 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß

Mehr

Vereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters

Vereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters Bachelor-Studiengänge FPO 2013 zwischen Name, Vorname Studierende/r Matr.-Nr. Anschrift Telefon E-Mail Studiengang Name und Firma/Behörde Anschrift Telefon E-Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt - wird

Mehr

Erste Anlaufstelle ist das Prüfungsamt, n i c h t der Dozent!!!!!

Erste Anlaufstelle ist das Prüfungsamt, n i c h t der Dozent!!!!! RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM FAKULTÄT FÜR MASCHINENBAU Leitfaden zur Anerkennung von Prüfungsleistungen Einrichtungen der RUB (z.b. ZFA, Fakultäten) Universitäten im Ausland Andere Universitäten / Hochschulen

Mehr

Deutschland-Stipendium

Deutschland-Stipendium Deutschland-Stipendium Bewerbungsantrag für Studierende, die sich im WS 2015/16 im 2. oder höheren Fachsemester befinden Bitte achten Sie darauf, dass der Bewerbungsantrag möglichst vollständig ausgefüllt

Mehr

Nachträge. Der FSR hat auf der folgenden Sitzung beschlossen am HIT Unterstützung für die Vorträge über die verschiedenen Studiengänge zu leisten

Nachträge. Der FSR hat auf der folgenden Sitzung beschlossen am HIT Unterstützung für die Vorträge über die verschiedenen Studiengänge zu leisten 1) HIT Vorstellung und Fragen zu den Studiengängen in SBE werden beantwortet Zusammenarbeit mit den Dozenten des FB? FSR sorgt für belegte Brote Weder Vortrag noch Führung sind angedacht Standort wurde

Mehr

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. Finanz- und Wirtschaftsordnung Ziffer 1 Geltungsbereich Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler

Mehr

Das deutsch-französische Projekt: Methoden und Themen für die Zukunft

Das deutsch-französische Projekt: Methoden und Themen für die Zukunft Liebe Kolleginnen und Kollegen, die jährliche bilinguale Lehrerfortbildungsveranstaltung findet 2018 wiederum in der Hessischen Lehrkräfteakademie in Weilburg statt. Sie wird als Gemeinschaftsveranstaltung

Mehr

Die Änderung der Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am gemäß 37 Abs. 5 HHG genehmigt.

Die Änderung der Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am gemäß 37 Abs. 5 HHG genehmigt. Prüfungsordnung des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht Business and Law der Fachhochschule Frankfurt am Main University of Applied Sciences für den Bachelor-Studiengang Public Management vom 10. Oktober

Mehr

Satzung der Hochschule Harz zur Studienvariante Studium++ vom

Satzung der Hochschule Harz zur Studienvariante Studium++ vom Satzung der Hochschule Harz zur Studienvariante Studium++ vom 04.11.2015 Aufgrund von 67 Abs. 2 Satz 1 HSG-LSA i. V. m. 8 (2) HSG-LSA hat der Senat der Hochschule Harz am 04.11.2015 folgende Satzung beschlossen:

Mehr

Unterstützungsdarlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier

Unterstützungsdarlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier Unterstützungsdarlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier Unterstützungsdarlehen können Studierenden der Trierer Hochschulen (Universität Trier, Hochschule Trier und Theologische Fakultät Trier)

Mehr

Beitrittserklärung. Sport-Club Lehr e.v. Ringstraße Ulm-Lehr. Mitgliedsnr.

Beitrittserklärung. Sport-Club Lehr e.v. Ringstraße Ulm-Lehr. Mitgliedsnr. SCL_Beitrittserklärung / Rev. 07 / 2014-02-04 Geschäftsstelle Montag 16.00-18.00 Uhr Mittwoch 9.30-11.30 Uhr Beitrittserklärung Mitgliedsnr. (wird von Geschäftsstelle ausgefüllt) Hiermit melde ich mich

Mehr

Schadensanzeige Ihre Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

Schadensanzeige Ihre Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Name und Anschrift des Versicherungsnehmers Schadensanzeige Ihre Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir haben von Ihrem Schadensfall erfahren und möchten Ihnen

Mehr

Anmeldung für das Kids-Camp SPO 2018

Anmeldung für das Kids-Camp SPO 2018 Anmeldung für das Kids-Camp SPO 2018 1. Anmeldung Dieser Vertrag regelt die im Ev. Jugenderholungsdorf St. Peter-Ording stattfindende Ferienbetreuung für Kinder zwischen 6-10 Jahren. Der/Die Erziehungsberechtigte

Mehr

Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang LANDWIRTSCHAFT am Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel

Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang LANDWIRTSCHAFT am Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel NBL. MWAVT Schl.-H. 4/2012, S. 48 Tag der Bekanntmachung: 16. Juli 2012 Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang LANDWIRTSCHAFT am Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel Aufgrund

Mehr

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe

Mehr

(in der Fassung der Änderungssatzung vom )

(in der Fassung der Änderungssatzung vom ) Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation Fahrzeugmechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 15.11.2004 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.06.2010)

Mehr

Krimiwanderung mit Hund 2019

Krimiwanderung mit Hund 2019 Krimiwanderung mit Hund 2019 Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr geht es erneut darum, gemeinsam als Team einen besonders kniffligen Kriminalfall zu lösen und dabei noch mehr zu einer Einheit zusammen

Mehr

Tandem für alle Entdeckungen zwischen Schwerin, Travemünde und der Insel Poel per Tandem Mai bis 27. Mai 2017

Tandem für alle Entdeckungen zwischen Schwerin, Travemünde und der Insel Poel per Tandem Mai bis 27. Mai 2017 Tandem für alle 2017 - Entdeckungen zwischen Schwerin, Travemünde und der Insel Poel per Tandem - 20. Mai bis 27. Mai 2017 Ausschreibung Veranstaltungsort: AURA-Hotel Ostseeperlen Boltenhagen Strandpromenade

Mehr

Grundlagen der Freiwilligenarbeit

Grundlagen der Freiwilligenarbeit Grundlagen der Freiwilligenarbeit Inhalt Überblick Personalblatt Tätigkeitsnachweis Spesenreglement Spesenformular Überblick Freiwilligenarbeit (In Anlehnung an den Leitfaden zur Freiwilligenarbeit für

Mehr

PRÜFUNGSAUSSCHUSS FÜR FERNSTUDIENANGELEGENHEITEN

PRÜFUNGSAUSSCHUSS FÜR FERNSTUDIENANGELEGENHEITEN PRÜFUNGSAUSSCHUSS FÜR FERNSTUDIENANGELEGENHEITEN 1 im Hause Vorgangs-Nr./Bearbeiter/in: A. Antrag an den Prüfungsausschuss für Fernstudienangelegenheiten Anerkennung einer Prüfungsleistung Checkliste -

Mehr

Vom 27. September 2018

Vom 27. September 2018 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Visualisierung und Interaktion in digitalen Medien an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach (SPO VIS/HSAN-20182) Vom 27. September

Mehr

Antrag auf Beurlaubung

Antrag auf Beurlaubung Antrag auf Beurlaubung Zum Wintersemester 20 / (bis 15. Oktober) Zum Sommersemester 20 (bis 15. April) Matrikelnummer: Studiengang: Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Grund für eine Beurlaubung (Zutreffendes

Mehr

Ordnung für das Industriepraktikum des. Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie. der Hochschule Neubrandenburg. vom

Ordnung für das Industriepraktikum des. Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie. der Hochschule Neubrandenburg. vom Anlage 1 zur Fachstudienordnung Ordnung für das Industriepraktikum des Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie der Hochschule Neubrandenburg vom 24.05.2013 Ordnung für das Industriepraktikum

Mehr

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Kontakt: Krankenkassenindividuelle Förderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine

Mehr

Unterstützungsdarlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier

Unterstützungsdarlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier Unterstützungsdarlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier Unterstützungsdarlehen können Studierenden der Trierer Hochschulen (Universität Trier, Hochschule Trier und Theologische Fakultät Trier)

Mehr

Reisekostenverordnung des BVSV e.v.

Reisekostenverordnung des BVSV e.v. Reisekostenverordnung des BVSV e.v. 2016 by Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.v. Jeder Nachdruck und jede Vervielfältigung, ob in elektronischer oder anderer Form,

Mehr

fresh up -Tag 2019 für ausgebildete Fachkräfte für TGI, sowie Reitpädagogen / -Therapeuten (m/w)

fresh up -Tag 2019 für ausgebildete Fachkräfte für TGI, sowie Reitpädagogen / -Therapeuten (m/w) fresh up -Tag 2019 für ausgebildete Fachkräfte für TGI, sowie Reitpädagogen / -Therapeuten (m/w) Um den steigenden Qualitätsanforderungen in der Tiergestützten Arbeit mit Pferd gerecht zu werden und die

Mehr

CHECKLISTE UND MUSTER

CHECKLISTE UND MUSTER CHECKLISTE UND MUSTER Wir freuen uns über Ihr Interesse am Stadtteilfonds. Mit dieser Checkliste erhalten Sie wichtige Hinweise zum Verfahren und zur Abrechnung. BEWILLIGUNG Wenn die Stadtteilfondsjury

Mehr

Reisekostenordnung des BVS Sachsen

Reisekostenordnung des BVS Sachsen Reisekostenordnung des BVS Sachsen Der Vorstand des BVS Sachsen hat mit Wirkung zum 01.01.2014 folgende Reisekostenordnung beschlossen: 1 Grundsätze 1. Die Tätigkeit der Verbandsorgane ist ehrenamtlich

Mehr