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2 I. Was bisher geschah (1) Historie (2) Gründe für die Aufhebung des Freihafens in Hamburg II. III. IV. Wichtige Begriffsbestimmungen (1) Zollrechtliche Begriffe (2) Freizone (Freihafen) (3) Seezollhafen Grundsätzliche Abläufe im Seezollhafen (1) Export (2) Import Operative Auswirkungen (1) Anlieferung von Containern (2) Abholung von Containern V. Bekannte Probleme und weiterführende Informationen 2

3 I. Was bisher geschah Historie Gründe für die Aufhebung des Freihafens in Hamburg 3

4 Historie Zollanschlussvertrag zwischen Senat und Reichsregierung vom Eröffnung des Freihafens am Unternehmen profitierten von der zollfreien Lagerung von Drittlandswaren Durchschnittlicher Einfuhrzollsatz am Ende des 19. Jhd. lag bei 30% - heute bei ca. 3% Ursprüngliche Freihafenfläche reichte schon bald nicht mehr aus, und wurde erweitert Vorteile einer zollfreien Lagerung bis zum Verkauf der gelagerten Waren Begriffe Freihafen/Freizone wurde mit der Bedeutung einer Sonderwirtschaftszone vermischt, und hatten einen zusätzlichen Werbeeffekt 4

5 QUIZ Gründe für die Aufhebung des Freihafens (A) Durch die Harmonisierung des Zollrechts in der EU werden nach Bremen (2007) und Hamburg (2013) auf Druck der Europäischen Kommission auch die übrigen Freihäfen (z.b. Bremerhaven) abgeschafft (B) Das CTA befindet sich außerhalb des Freihafens. Eurogate, Burchardkai und das CTT innerhalb des Freihafens Hamburg musste sich für ein einheitliches System entscheiden. Freihafen oder Seezollhafen. (C) Durch die Entwicklung des Europäischen Zollrechts in den vergangenen 10 Jahren verschwanden nach und nach fast alle Vorteile eines Freihafens. Außerdem ist er ein Verkehrshindernis für Spediteure und den Personenverkehr. 5

6 Gründe für die Aufhebung des Freihafens Ausgliederung der Speicherstadt zum zugunsten des Bauprojekts Hafen City Starker Wandel im internationalen Handel Warenumschlag überwiegend in Container Zeitfaktor spielt größere Rolle Waren werden schneller umgeschlagen Alle Containerterminals (Ausnahme CTA) liegen innerhalb des Freihafens Seit dem Gestellungspflicht auch für Waren, die in eine Freizone verbracht werden Überwachungsverfahren für Gemeinschaftswaren in der Freizone pro Monat Senat der Stadt Hamburg beantragte die Aufhebung der Freizone in vollem Umfang zum Gesetz zur Aufhebung der Freizone wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht 6

7 Hafenreport 10 / 2012 ( 7

8 QUIZ Gründe für die Aufhebung des Freihafens (A) Durch die Harmonisierung des Zollrechts in der EU werden nach Bremen (2007) und Hamburg (2013) auf Druck der Europäischen Kommission auch die übrigen Freihäfen (z.b. Bremerhaven) abgeschafft (B) Das CTA befindet sich außerhalb des Freihafens. Eurogate, Burchardkai und das CTT innerhalb des Freihafens Hamburg musste sich für ein einheitliches System entscheiden. Freihafen oder Seezollhafen. (C) Durch die Entwicklung des Europäischen Zollrechts in den vergangenen 10 Jahren verschwanden nach und nach fast alle Vorteile eines Freihafens. Außerdem ist er ein Verkehrshindernis für Spediteure und den Personenverkehr. 8

9 II. Wichtige Begriffsbestimmungen Zollrechtlicher Status Zollrechtliche Bestimmung Gestellung Freihafen (Freizone) Seezollhafen 9

10 Zollrechtlicher Status gem. Art. 4 Nr. 7 ZK Gemeinschaftsware Waren die vollständig im Zollgebiet der EU hergestellt oder gewonnen worden sind Keine Nichtgemeinschaftswaren hinzugefügt Eingeführte Waren, die in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind Waren, die im Zollgebiet unter Verwendung dieser Waren gewonnen oder hergestellt worden sind 10

11 Zollrechtlicher Status gem. Art. 4 Nr. 8 ZK Nichtgemeinschaftsware Alle Waren, die die Voraussetzungen von Art. 4 Nr. 7 ZK nicht erfüllen Alle Gemeinschaftswaren, die das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen 11

12 Zollrechtliche Bestimmung (Art. 4 Abs. 15 ZK) Überführung in ein Zollverfahren Verbringung in eine Freizone oder ein Freilager Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft Vernichtung oder Zerstörung Aufgabe zugunsten der Staatskasse (nicht in D) 12

13 Gestellung (Art. 4 Abs. 19 ZK) Die Mitteilung an die Zollbehörden in der vorgeschriebenen Form, dass sich die Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort befinden 13

14 Was ist ein Freihafen (Freizone)? Zollgebiet der Gemeinschaft (Art. 166 ZK) Abgrenzung vom übrigen Zollgebiet Aussetzung der Erhebung von Abgaben Keine handelspolitischen Maßnahmen Lagerung zeitlich unbefristet möglich Kontrolltyp I (mit Zaun) und II (ohne Zaun) Schaffung von Freizonen auch weiterhin vorgesehen (Art. 167 ZK) Annahme von Nichtgemeinschaftswaren, bis zum Beweis des Gegenteils 14

15 Freizonen in Europa (Stand 9. August 2012) Bulgarien: Zypern: Tschechische Republik: Dänemark: Estland: Finnland: Frankreich: Deutschland: Griechenland: Irland: Italien: Lettland: Litauen: Malta: Niederlande: Polen: Portugal: Rumänien: Slowenien: Spanien: England: Bourgas, Vidin, Dragoman, Plovdiv, Rousse, Svilengrad Limassol, Larnaca Ostrava, Prag, Pardubice, Kralove, Brno Kopenhagen Tallin, Narva, Tartu Helsinki, Lappeenranta, Turku Bordeaux, Cayenne Bremerhaven, Cuxhaven, Deggendorf, Duisburg, Hamburg Piraeus, Thessaloniki, Heraklion, Platigiali Ringaskiddy, Shannon (Dublin) Triest, Venedig, Gioia Tauro Riga, Ventspils, Daugavpils Klaipeda Valetta Schiphol (Amsterdam) Warschau, Gliwice, Terespol, Szczecin, Swinoujscie, Gdansk, Mszczonow Madeira Curtici, Galati, Giurgiu, Braila, Sulina, Constanta Koper Barcelona, Cadiz, Vigo, Gran Canaria Liverpool, Prestwick, Isle of Man, Tillbury, Sheerness 15

16 Was ist ein Seezollhafen? Unbestimmter Rechtsbegriff Alle Häfen, die nicht in einer Freizone gelegen sind, und über die Gemeinschafts- und/oder Nichtgemeinschaftswaren aus- bzw. eingeführt werden Lagerung zeitlich befristet (vorübergehende Verwahrung) Abgaben und handelspolitische Maßnahmen abhängig von zollrechtlicher Bestimmung Annahme von Gemeinschaftswaren, bis zum Beweis des Gegenteils (Art. 313 Abs.1 ZK-DVO) 16

17 III. Grundsätzliche Abläufe Export Import 17

18 Grundsätzlicher Ablauf im Seezollhafen - Export Ausfuhrzollstelle (Stufe 1) Transport zur Ausgangszollstelle (Stufe 2) B-/Z- Nummer Ausgangsvermerk Im Export gibt es keine grundlegenden Änderungen bei den Abläufen. Anlieferung von Nichtgemeinschaftsware muss zukünftig angezeigt werden! 18

19 Grundsätzlicher Ablauf im Seezollhafen - Import Seeverkehr Shanghai Hamburg Verbringen in das Zollgebiet der EU Vorüberg. Verwahrung z.b. freier Verkehr Bis zum Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung haben die gestellten Waren die Rechtsstellung von Waren in vorübergehender Verwahrung. Diese Waren werden als vorübergehend verwahrte Waren bezeichnet (Art. 50 ZK) 19

20 Vorübergehende Verwahrung - Bewilligung Verwahrungslager und -orte müssen zugelassen werden Ausschließliche Lagerung an diesen Orten zu den von den Zollbehörden vorgeschriebenen Bedingungen (Art. 51 ZK) Keine Be- oder Verarbeitung der Waren, lediglich Erhaltungsmaßnahmen 20

21 Vorübergehende Verwahrung - Fristen Seeverkehr Andere Verkehrsträger 45 Tage 20 Tage Frist ab summarischer Anmeldung / Gestellung Fristverlängerungen nur in absoluten Ausnahmefällen Nachträgliche Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich 21

22 Ablauf beim Import im Freihafen Vorzeitige Zollanmeldung vor Gestellung Bestätigung der vorzeitigen Anmeldung Abholung des Containers vom Terminal Gestellung bei der Zollstelle, Vorlage der vorzeitigen Zollanmeldung (ATA) Entscheidung durch die Zollstelle (Überlassung oder Kontrolle?) 22

23 Ablauf beim Import im Seezollhafen Vorzeitige Zollanmeldung vor Gestellung mit Bezug auf die 1 vorübergehende Verwahrung (ATB) Bestätigung der vorzeitigen Anmeldung Übermittlung der elektronischen Gestellungsmitteilung nach LÖSCH-IST Entscheidung durch die Zollstelle (Überlassung oder Kontrolle) Abholung des Containers vom Terminal bei Überlassung ohne Mitwirken der Zollstelle 23

24 Vorteile eines Seezollhafens Für 90%(*) aller Container kann der Transport arrangiert werden, OHNE mit der Ware zur Zollstelle fahren zu müssen Wartezeiten für den LKW-Fahrer für die Bearbeitung der Anmeldung in Kauf nehmen zu müssen Standgelder, und andere, nicht kalkulierte Wartezeiten durch Zollkontrollen für teure Fern-LKW bezahlen zu müssen (*)= Schätzung des HZA Hamburg-Hafen 24

25 Auswirkungen auf das operative Geschäft 25

26 Terminals nehmen am Überleitungskonzept teil HHLA und Eurogate zum 1. Dezember 2012 Regeln für den Seezollhafen entsprechend früher anzuwenden Zoll auf Terminal (ZaT) - Ausnahme u.a. Unikai Nur Beendigung / Eröffnung von Versandverfahren 26

27 Änderungen greifen schon ab dem 1. Dezember 2012 Löschdatum 1. Dezember oder später, und nach Umstellung des ATLAS-Release durch den Zoll = Verwahrung! Umstellung kann eine nicht einheitliche Überführung zur Folge haben Teils Verwahrung, teils Freizone Angabe der ATB Nummer in der Zollanmeldung erforderlich Keine Auslieferung ohne Erledigung der Verwahrung 27

28 Verwahrung des Terminals muss vor Abnahme erledigt sein Unterschied zum Freihafen Erledigung i.d.r. durch Überführung in ein Zollverfahren Erledigung mit Überlassung der Waren durch die Zollstelle Ausfahrt aus der Freizone im Überleitungsmonat Dezember 2012 mit Vordruck Seezollhafen 2012 (Download unter Kundencenter) 28

29 29 HAMBURG

30 Seezollhafen Rückseite 30

31 Umfuhr von Containern in Verwahrung des Terminals Verwahrerwechsel in Anti-Terror-Fällen nicht über ATLAS als Teilnehmer möglich Umfuhr grundsätzlich nur noch durch Terminal, wenn die Verwahrung nicht übernommen wird Verwahrerwechsel kann nur durch Zollstelle angestoßen werden (Vordruck HH-0339-E) Risiko des Terminals 31

32 32 HAMBURG

33 Anlieferung von Containern ab dem 1. Dezember 2012 Gemeinschaftsware keine Änderungen Transitware Erledigung beim ZaT bzw. durch mobile Kontrolleinheiten, wenn kein ZaT vorhanden Verwahrerwechsel Containernummer als SpO, Verwahrfrist mind. 5 Tage, Terminal als Verwahrort bewilligt 33

34 Anlieferung von Containern ab dem 1. Dezember 2012 Keine Mitteilung durch den LKW Fahrer = Annahme von Gemeinschaftsware durch das Terminal! 34

35 Abholung von Containern ab dem 1. Dezember 2012 Gemeinschaftsware keine erneute Gestellung bei der Zollstelle! Prüfung der Freigabe über IT-Systeme z.b. COAST, IMP Transitware Ausdruck des Versandbegleitdokuments beim ZaT Verwahrerwechsel Anzeige über ATLAS; Evtl. Bewilligung als Verwahrort; Gefahrenübergang auf den neuen Verwahrer 35

36 Transshipments Wiederausfuhrmitteilung für Waren, die sich nicht in einem Zollverfahren befinden Elektronische summarische Ausgangsanmeldung über ATLAS- ECS (Art. 842a ZK-DVO) Schriftlich mit Wiederausfuhrmitteilung, sofern die Voraussetzungen gemäß Artikel 842a Abs. 3 oder 4 ZK-DVO erfüllt sind Weitere Informationen sind hier erhältlich. 36

37 Wer gibt die Ausgangs-SumA / Wiederausfuhrmitteilung ab? Die Person, die die Waren aus dem Zollgebiet der EU verbringt oder die Verantwortung für die Beförderung der Waren übernimmt Jede Person, die in der Lage ist, die Waren bei der zuständigen Zollstelle zu gestellen bzw. gestellen zu lassen, oder von einem Vertreter dieser Personen (Art. 182d Abs. 3 ZK) EORI-Nummer des Anmelders oder Vertreters erforderlich 37

38 Operative Unterschiede bei den Terminals (Versand) Terminals bei denen sich der Zoll mit im Interchange befindet (z.b. CTT und Eurogate) Erst Zollabfertigung, dann Aufnahme des Containers Terminals bei denen Interchange und Zoll getrennt sind (z.b. Burchardkai und CTA) Erst Aufnahme des Containers, dann Zollabfertigung 38

39 Vermeidung von Wartezeiten Schritt 1: ATB Nummer rechtzeitig organisieren Reeder melden 7 bis 10 Tage vor Eintreffen die Manifestdaten Übermittlungsfehler ausschließen! Keine telefonische Mitteilung etc. Falsche ATB, Packstückanzahl oder Position können erhebliche Konsequenzen haben! Schritt 2: Einfuhrdokumente rechtzeitig organisieren Zollanmeldung vor Gestellung nutzen Kopien für die Vorbereitung meist ausreichend 39

40 Was sich sonst noch ändert und weiterführende Informationen 40

41 Weitere wesentliche Änderungen im Überblick Anpassung der Umsatzbesteuerung an die allgemeinen Vorschriften Keine Überwachung von Gemeinschaftswaren Keine Kontrollen des Leer- und Durchgangsverkehrs Eventuell werden zollrechtliche Bewilligungen (Zolllager, zugelassener Empfänger etc.) benötigt Lagerung von Nichtgemeinschaftswaren nur noch in der vorübergehenden Verwahrung oder im Zolllager 41

42 Bereits identifizierte Probleme Ummarkieren / Neutralisieren in der Verwahrung nicht ohne Weiteres möglich Waren müssen evtl. ins Zolllager aufgenommen werden Dann Ausfuhranmeldung erforderlich Zoll prüft, ob dies unter Mitwirkung der Zollstelle (vorherige Information, evtl. Begleitung durch mobile Kontrolleinheiten) möglich ist Für Transshipments aus dem Zolllager müssen Ausfuhranmeldungen abgegeben werden Schwierig, wenn kein Anmelder / Ausführer in der EU beteiligt ist (Ausführer muss Verfügungsberechtigung haben) 42

43 Informationsangebot der Zollverwaltung Startseite / Fachmeldungen Auflösung des Hamburger Freihafens Seminare und Schulungen HZA Hamburger Zollakademie GmbH Zoll-, Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht 43

44 PORATH customs agents GmbH Am Windhukkai Hamburg T: +49 (40) F: +49 (40) E: thorsten.porath@porath.com E: tp@hza-seminare.de Fragen? 44

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