Stichverletzungen. 1 Stichverletzungen Externe Weisungen RSE Vorgehen bei Stichverletzungen / offenen Hautverletzungen Spitex BO...

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1 Inhalt Seite 1 von 5 1 Externe Weisungen RSE Vorgehen bei / offenen Hautverletzungen Spitex BO Massnahmen nach Verletzung Meldung bei Stichverletzung Behandlung / Beratung Notfall RSE Abrechnung / Versicherung Ergebnisse / Information... 5 Ersetzt Version vom: Erstellt / geändert: Visum: pm Geprüft: Visum: LT Freigegeben: Visum:ew Spitex E:\_Spitex\30305_Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsmanagement\_.doc

2 Seite 2 von 5 1 Externe Weisungen RSE Medizinische Klinik, Standort Burgdorf Management von bei der Spitex Burgdorf durch die Medizinische Klinik am Standort Burgdorf Expositionen von Mitarbeitenden der Spitex Burgdorf gegenüber Körperflüssigkeiten von Patienten (nachfolgend kurz Exposition genannt) durch Stich-/Schnittverletzung, Spritzer auf Schleimhäute (Bindehaut, Nasenschleimhaut, Mundschleimhaut) oder Kontamination von lädierter Haut, werden in Analogie zu den Expositionen beim Spitalpersonal vom Dienstarzt Medizin des Standorts Burgdorf abgeklärt, beurteilt und behandelt. Die Mitarbeiterinnen der Spitex Burgdorf (nachfolgend EP für exponierte Person genannt) melden sich zu diesem Zweck innerhalb von 3 Stunden nach der Exposition persönlich auf der Notfallstation (NFS) am Standort Burgdorf. Folgende Voraussetzungen müssen für ein optimales Management der Exposition erfüllt sein: - ambulante Aufnahme der EP am Empfang: Die EP gibt ihre Personalien an und meldet dabei, dass es um eine Stichverletzungsabklärung geht (entsprechende Kennzeichnung bei den Personalien ist notwendig für die korrekte Abrechnung) - die EP kennt Namen, Vornamen und Geburtsdatum des involvierten Patienten (nachfolgend Quelle genannt) - die EP resp. eine Mitarbeitende der Spitex bringt ein korrekt mit den Personalien der Quelle sowie Entnahmedatum und zeit beschriftetes Chemieröhrchen (Nativblut) mit auf die NFS. Die entsprechenden Blutentnahme-Utensilien (Injektionskanülen, Chemieröhrchen) können bei der NFS bezogen werden. - die EP ist über allfällige chronische Virusinfektionen (Hepatitis B, Hepatitis C, HIV-Infektion) der Quelle informiert; sie weiss möglichst auch Bescheid über die Anamnese der Quelle bezüglich i.v.- Drogenkonsum, Bluttransfusionen in den 1980er-Jahren und allfälliges sexuelles Risikoverhalten (v.a. in den letzten 3 Monaten) - die EP kennt ihren eigenen Hepatitis B-Impfstatus und ihren Anti-HBs-Titer (wenn möglich schriftliche Dokumentation). Die kurze Frist von 3 Stunden, innert der eine Beurteilung und Abklärung der Exposition erfolgen sollte, ergibt sich aus dem Zeitfenster für eine erfolgreiche medikamentöse HIV-Postexpositionsprophylaxe (HIV- PEP). Für Hepatitis B beträgt die Frist für das erfolgreiche Ergreifen von Massnahmen (passive und aktive Immunisierung) 3 Tage, bei Hepatitis C liegt sie gar im Bereich von einigen Wochen. Aus logistischen Gründen (Problem Blutentnahme bei der Quelle) ist die Einhaltung der Frist von 3 Stunden für die Spitex nicht immer möglich. Da angesichts der Zusammensetzung der Klientel der Spitex die grosse Mehrzahl der Expositionen ein extrem niedriges HIV-Ansteckungsrisiko beinhaltet, liegt es im Ermessen und der Verantwortung der EP und ihrer Vorgesetzten, welche Anstrengungen in der jeweiligen Situation unternommen werden, um die Zeitvorgabe einzuhalten. Jedenfalls muss aber immer eine Beurteilung und Abklärung innerhalb von 24 Stunden angestrebt werden, da nach Verstreichen dieser Zeitperiode eine HIV- Postexpositionsprophylaxe mehr oder weniger wirkungslos wäre. Eine Exposition einer Mitarbeiterin der Spitex wird auf der NFS von der Medizinischen Dienstärztin als Notfall behandelt. Die Abklärungen umfassen eine Unfallanamnese mit der EP und folgende serologische Abklärungen: Spitex E:\_Spitex\30305_Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsmanagement\_.doc

3 Seite 3 von 5 - EP: HCV-Antikörper, HIV-Antikörper (mittels HIV-Schnelltest); Anti-HBs-Titer nur, wenn aus der Vergangenheit kein Titer 100E/L bekannt ist, aber mindestens 2 Impfdosen verabreicht wurden; Anti- HBc und HBsAg wenn kein ausreichender Impfschutz vorhanden ist. - Quelle: HCV-Antikörper, HIV-Antikörper (mittels HIV-Schnelltest; bei Risikoanamnese für kürzliche HIV- Infektion HIV-Test der 4. Generation [inkl. p24-antigen] im externen Partnerlabor); HBs-Antigen und Anti- HBc nur, wenn bei der EP kein zuverlässiger Impfschutz besteht. Zusätzliche Untersuchungen bei der EP (kleines Blutbild, Kreatinin, Transaminasen) werden nur durchgeführt, wenn es die Art der Exposition erfordert (HCV-positive Quelle, Indikation zur HIV-PEP). Wünsche über zusätzliche Laboranalysen können und dürfen nicht erfüllt werden. Die Abrechnung von Notfallkonsultation und Laboranalysen bei der EP erfolgt über die Unfallversicherung (Meldung durch EP als Bagatellunfall via Arbeitgeber). Die Patientenadministration der RSE AG gewährleistet, dass auch die Kosten für die Laboranalysen bei der Quelle der Unfallversicherung der EP belastet werden, so dass für die Quelle keine Kosten entstehen. Um dies garantieren zu können, werden die Blutproben und die Laborauftragsformulare von EP und Quelle analog dem Vorgehen bei internen beschriftet, durch ein kleines x aber als externe Proben gekennzeichnet: Px-a für die exponierte Person mit der (fortlaufend vergebenen) Nummer a und Qx-a für die dazugehörige Quelle. Die Dokumentation des Managements der erfolgt wie bei den internen Fällen mittels der Checkliste, die in einem separaten Ordner auf der Intensivstation abgelegt wird. In diesem Ordner Externe wird auch eine eigene fortlaufende Liste zur Nummernvergabe (a) geführt. Berichte werden keine verfasst. Der EP wird eine Kopie der Checkliste als Dokumentation für den Hausarzt mitgegeben. Die Leistungserfassung erfolgt über IBI-care, wo unter BA-MED-Notfall ein eigener Block Externe eingerichtet ist. Die voreingetragenen Zeiten können und sollen bei Bedarf angepasst werden. Die Responsezeit für den HIV-Schnelltest liegt bei ca. 30 Minuten, so dass die Resultate dieser Tests bei EP und Quelle am Ende der Konsultation mitgeteilt werden können. Die übrigen serologischen Analysen werden im externen Partnerlabor durchgeführt und können in der Regel gegen Abend des Folgetags von der EP bei der Dienstärztin Medizin telefonisch erfragt werden (Tel ). Anlässlich dieses Telefongesprächs werden allfällig notwendige weitere Massnahmen (Abklärungen hinsichtlich einer Ansteckung mit Hepatitis C bei HCV-positiver Quelle, passive und aktive Immunisierung gegen Hepatitis B bei fehlendem oder ungenügendem Impfschutz) besprochen. Die Folgeabklärungen bei der EP nach 3 und ev. 6 Monaten (HIV- und HCV-Serologie sowie bei HBVpositiver Quelle und fehlendem/ungenügendem Impfschutz der EP HBV-Serologie) werden vom Hausarzt der betreffenden Mitarbeitenden vorgenommen. Auf Wunsch gibt der Leitende Arzt Infektiologie des RSE (erreichbar über das Sekretariat der Medizinischen Klinik am Standort Burgdorf ) bei unklaren Situationen Auskunft über das empfohlene Vorgehen. Für Medizinalpersonal, das gegebenenfalls von anderen Spitexorganisationen oder von Hausärzten der Region zum Stichverletzungsmanagement auf die Notfallstation zugewiesen wird, wird genau gleich vorgegangen wie bei Mitarbeitenden der Spitex Burgdorf , Dr. med. Martin Egger, Leitender Arzt Infektiologie, RSE angepasst: , Dr. med. MPH Martin Egger, stv. Chefarzt Medizin/Infektiologie, RSE Spitex E:\_Spitex\30305_Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsmanagement\_.doc

4 Seite 4 von 5 2 Vorgehen bei / offenen Hautverletzungen Spitex BO Ziel: Alle Mitarbeitenden kennen das korrektes Vorgehen bei Stich-/Schnittverletzungen und Spritzer auf Schleimhäute. Die Mitarbeitenden sind gegen Hepatitis B geimpft, Beleg oder Verzichtserklärung ist im Personaldossier vorhanden. 2.1 Massnahmen nach Verletzung Desinfektion / Reinigung der Haut, Schleimhaut Nach einer Verletzung ist die Haut gründlich mit Wasser auszuwaschen, Wunde ausbluten lassen, zum Bluten bringen, (Blut nicht aussaugen) und anschliessend mit einem Hautdesinfektionsmittel (Betadine) oder 70 % Alkohol desinfizieren. Bei nicht blutenden Wunden () den Stichkanal spreizen, damit das Desinfektionsmittel eindringen kann. Hautkontamination: sofort gründlich mit Wasser waschen und mit Hautdesinfektionsmittel oder mit Desinfektionstüchern behandeln. Spritzer ins Auge: von der Seite zum Nasenbein hin gründlich mit reichlich Wasser, einer sterilen Kochsalzlösung oder Aqua dest. 5 Minuten lang spülen. Spritzer auf Schleimhäute (Nase, Mund, Lippen): sofort mit reichlich Wasser spülen. Nase schnäuzen und mit Wattestäbli und verdünntem Hautdesinfektionsmittel 1:10 desinfizieren. Mund mit Wasser ausgiebig spülen. Spritzer auf der Kleidung: Kleidung baldmöglichst wechseln. 2.2 Meldung bei Stichverletzung Eine erfolgreiche Behandlung für eine HIV-Prophylaxe muss spätestens nach 3 Stunden nach der Stichverletzung erfolgen. Aus organisatorischen Gründen ist die Einhaltung der Frist von 3 Stunden nicht immer möglich. Da angesichts der Zusammensetzung der Klienten der Spitex die grosse Mehrzahl der Expositionen ein extrem niedriges HIV-Ansteckungsrisiko beinhaltet, liegt es im Ermessen und der Verantwortung der Mitarbeitenden und ihrer Vorgesetzten, in welchem Zeitrahmen die Untersuchung möglich ist. Es muss eine Beurteilung und Abklärung innerhalb von 24 Stunden erfolgen (Aussagen Leitender Arzt Infektiologie RSE). Rückmeldung an Einsatzleitung (Montag Freitag) oder GKP-Pikettdienst (Samstag / Sonntag, abends). Organisation Blutentnahme bei Quelle (Klientin), Blutentnahmeset kann auf der Notfallstation des RSE geholt werden. Chemieröhrchen korrekt beschriftet (mit den Personalien der Klientin sowie Entnahmedatum und zeit). Mitarbeitende meldet sich beim Empfang Spital Burgdorf und meldet dabei, dass es um eine Stichverletzungsabklärung geht, hat Chemieröhrchen mit Blut von Klientin dabei. Die Mitarbeitende ist möglichst gut informiert über allfällige chronische Virusinfektionen (Hepatitis B, Hepatitis C, HIV-Infektion) der Quelle, sie weiss möglichst auch Bescheid über die Anamnese bezüglich i.v.-drogenkonsum, Bluttransfusionen in den 1980-er Jahren und allfälliges sexuelles Risikoverhalten (vor allem in den letzten 3 Monaten). 2.3 Behandlung / Beratung Notfall RSE Die Mitarbeitende wird auf der Notfallstation von der Medizinischen Dienstärztin als Notfall behandelt. Die Abklärungen umfassen eine Unfallanamnese und folgende serologische Abklärungen: Mitarbeitende: HCV-Antikörper, HIV-Antikörper (mittels HIV-Schnellstest); Abklärungen bezüglich Hepatitis B erfolgen nur, wenn kein zuverlässiger Impfschutz besteht. Klientin: HCV-Antikörper, HIV-Antikörper (mittels HIV-Schnelltest); HBs-Antigen und Anti-HBc nur, wenn kein zuverlässiger Impfschutz besteht bei der Mitarbeitenden Zusätzliche Untersuchungen bei der Mitarbeitenden (kleines Blutbild, Kreatinin, Transaminasen) werden nur durchgeführt, wenn die Klientin HCV oder HIV positiv ist. Spitex E:\_Spitex\30305_Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsmanagement\_.doc

5 Seite 5 von 5 Die Zeit im Notfall gilt als Arbeitszeit (Unfall), es darf nicht mehr Zeit aufgeschrieben werden als Arbeitseinsätze geplant waren. Die Einsatzleiterin oder der GKP-Pikettdienst organisiert die Ablösung bei den verbleibenden Klienten. 2.4 Abrechnung / Versicherung Die Abrechnung der Notfallkonsultation und der Laboranalysen erfolgt über die Unfallversicherung. Die Mitarbeitende verlangt bei der Geschäftsleitung baldmöglichst einen Bagatellunfallschein, füllt diesen korrekt aus und gibt ihn der Geschäftsleitung ab. Die Blutuntersuchung der Quelle wird ebenfalls über diesen Unfallschein abgerechnet. 2.5 Ergebnisse / Information Die Ergebnisse des Schnelltestes liegen nach ca. 30 Minuten vor, so dass sie am Ende der Konsultation mitgeteilt werden können. Die übrigen serologischen Analysen werden im externen Partnerlabor durchgeführt und können in der Regel gegen Abend des Folgetages bei der Dienstärztin Medizin telefonisch erfragt werden Telefon Anlässlich dieses Telefongesprächs werden allfällig notwendige weitere Massnahmen (Abklärungen hinsichtlich einer Ansteckung mit Hepatitis C bei HCV-positiver Quelle, passive und aktive Immunisierung gegen Hepatitis B bei fehlendem oder ungenügendem Impfschutz) besprochen. Die Folgeabklärungen bei der Mitarbeitenden ( HIV- und HCV-Serologie und bei positiver Quelle und fehlendem/ungenügendem Impfschutz der Mitarbeitenden HBV-Serologie nach 3 Monaten) werden vom Hausarzt vorgenommen. Auf Wunsch gibt der Leitende Arzt Infektiologie des RSE (erreichbar über das Sekretariat der Medizinischen Klinik am Standort Burgdorf ) bei unklaren Situationen Auskunft über das empfohlene Vorgehen. Verzicht auf Blutprobe und Meldung an die Versicherung Folgende Bedingungen müssen besprochen und mit Entscheid der Einsatzleiterin/Geschäftsleiterin allenfalls Arzt erfüllt sein: Die Stichverletzung ist oberflächlich und blutet stark. Die Klientin ist keine Risikopatientin. Die Mitarbeitende hat keine Angst vor einer möglichen Infektion. Nach jeder Stichverletzung wird ein Sachverhalt in der Personalakte vermerkt. Es sind Kopien der Resultate der Blutauswertungen der Geschäftsleitung abzugeben. Lernende von Pflegeschulen sind von der Schule unfallversichert. Gültig ab 1. Dezember 2008 Angepasst 20. August 2013 Spitex E:\_Spitex\30305_Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsmanagement\_.doc

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