Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1"

Transkript

1 Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster TÜV Media ADR 2013

2 Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und zusammengestellt. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für Websites, auf die über Hyperlinks verwiesen wird. Es wird betont, dass wir keinerlei Einfluss auf die Inhalte und Formulierungen der verlinkten Seiten haben und auch keine Verantwortung für sie übernehmen. Grundsätzlich gelten die Wortlaute der Gesetzestexte und Richtlinien sowie die einschlägige Rechtssprechung. Bibliografische Informationen der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN by TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group, Köln 2013 TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. Gesamtherstellung: TÜV Media GmbH, Köln 2013 Printed in Germany 2013

3 Vorwort Zum 1. Januar 2013 treten die nächsten Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft, zeitgleich mit den Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen (RID) und mit Binnenschiffen (ADN). Diese neuen Regeln basieren auf der jeweils aktuellen Fassung der UN-Modellvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, des UN-Handbuchs Tests und Kriterien für die Klassifizierung, des Global Harmonisierten Systems für die Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) sowie, speziell für das ADR, auf Änderungen und Korrekturen des für das ADR zuständigen UN-Gremiums, der ECE- Working Party (WP) 15, der Übernahme nationaler und internationaler Ausnahmen. Die mit dem ADR 2013 verbundenen Änderungen wurden als 22. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (22. ADR-Änderungsverordnung) bekannt gemacht (Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom ). Allgemeine Übergangsfristen gestatten bis zum 30. Juni 2013 die Anwendung des noch bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rechts ( ADR 2011 ). Für bestimmte vor allem technische Regelungen können zum Teil noch längere Übergangsfristen in Anspruch genommen werden. Rechtssystematisch wird das neue Gefahrgutrecht für den deutschen Geltungsbereich durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGV- SEB) umgesetzt. Die GGVSEB präzisiert, ergänzend zu den Vorschriften des ADR, u. a. Zuständigkeiten der Behörden, den Pflichtenumfang der an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten und den Rahmen für Ordnungswidrigkeiten. Die neue GGVSEB wird gemeinsam mit den Durchführungsrichtlinien (RSEB) sowie weiteren nationalen Bezugsvorschriften zum ADR 2013 in Band 2 von Gefahrgutrecht abgedruckt. Dr. Jürgen Fuhrmann/Frank Huster Berlin/Köln, im September 2012

4 Hinweise zum Umgang mit den Vorschriften des ADR Die Änderungen im ADR 2013 gegenüber der Ausgabe 2011 sind GRAU unterlegt. 2. Zusätzliche Querverweise #.#.#..#.#, erleichtern Ihnen den Umgang mit den Vorschriften. Diese Querverweise sind nicht Bestandteil der amtlichen Texte des ADR. 3. Hinweise zur Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter): Absatz benennt gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential. Diese Stoffe oder Gegenstände sind zu deren leichterer Identifizierung am linken Rand der Tabelle A mit einem schwarzen Punkt ( ) markiert. Für den deutschen Geltungsbereich schreibt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in ihrem 35 i. V. m. Anlage 1 für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter ab festgelegten Mengengrenzen die Prüfung einer Verlagerung auf alternative Verkehrsträger bzw. eine Fahrwegbestimmung vor. Alle Stoffe, die den Vorschriften des 35 unterliegen, sind am linken Tabellenrand mit einem Paragraphenzeichen ( ) markiert. 4. Zusätzlich zu der UN-numerisch sortierten Tabelle A ist ein Verzeichnis der gefährlichen Güter in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Dieses Verzeichnis ist kein offizieller Bestandteil des Kapitels 3.2 ADR. 5. Hinweis zu Kapitel 3.4 (Übergangsvorschrift gemäß ): Abweichend von den ab 1. Januar 2013 geltenden Vorschriften des Kapitels 3.4 dürfen in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, mit Ausnahme von gefährlichen Gütern, denen in Kapitel 3.2 Tabelle Spalte 7a die Ziffer «0» zugeordnet ist, bis zum 30. Juni 2015 weiterhin nach den bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Vorschriften des Kapitels 3.4 befördert werden. Deshalb enthält diese Ausgabe zusätzlich Kapitel 3.4 in der Fassung des ADR 2009.

5 ADR 2013 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

6

7 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Teil 1 Allgemeine Vorschriften 11 Teil 2 Klassifizierung 115 Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und 1 Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 295 Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks 807 Teil 5 Vorschriften für den Versand 1007 Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks 1071 Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung 1361 Anlage B Teil 8 Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge 1427 Schlagwörter zum ADR 1457

8

9 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 9

10 26 10

11 Allgemeine Vorschriften 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumbatterien (bleibt offen) Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden Anwendbarkeit anderer Vorschriften (bleibt offen) Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs (bleibt offen) Beförderungen, die nicht auf der Straße erfolgen Anwendung von Normen 1.2 Begriffsbestimmungen und Maßeinheiten Begriffsbestimmungen Maßeinheiten 1.3 Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind Anwendungsbereich Art der Unterweisung Einführung Aufgabenbezogene Unterweisung Sicherheitsunterweisung (gestrichen) Dokumentation 27 11

12 1 Allgemeine Vorschriften Sicherheitspflichten der Beteiligten Allgemeine Sicherheitsvorsorge Pflichten der Hauptbeteiligten Absender Beförderer Empfänger Pflichten anderer Beteiligter Verlader Verpacker Befüller Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks (bleibt offen) (bleibt offen) Entlader 1.5 Abweichungen Zeitweilige Abweichungen (bleibt offen) 1.6 Übergangsvorschriften Verschiedenes Druckgefäße und Gefäße für die Klasse Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK-Tanks) Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC Fahrzeuge Klasse Versandstücke, für die nach den Ausgaben 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 keine Bauartzulassung durch die zuständige Behörde erforderlich war Versandstücke, die nach den Vorschriften der Ausgaben 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 zugelassen wurden Radioaktive Stoffe in besonderer Form, die nach den Ausgaben der IAEA Safety Series No. 6 von 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) zugelassen wurden 1.7 Allgemeine Vorschriften für die Klasse Anwendungsbereich Besondere Vorschriften für die Beförderung freigestellter Versandstücke Strahlenschutzprogramm Qualitätssicherung Sondervereinbarung Radioaktive Stoffe mit weiteren gefährlichen Eigenschaften Nichteinhaltung 12

13 Allgemeine Vorschriften Maßnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Behördliche Gefahrgutkontrollen Amtshilfe Sicherheitsberater Prüfungen Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern Muster des Berichts über Ereignisse bei der Beförderung gefährlicher Güter Administrative Kontrollen für die Anwendung der in Abschnitt beschriebenen Konformitätsbewertungen, wiederkehrenden und außerordentlichen Prüfungen Zulassung von Prüfstellen Verpflichtungen der zuständigen Behörde, ihres Beauftragten oder der Prüfstelle in Bezug auf ihre Arbeit Meldepflichten Delegation von Prüfaufgaben Meldepflichten der Prüfstellen Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung Allgemeine Vorschriften Baumusterzulassung Überwachung der Herstellung Erstmalige Prüfung Wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentliche Prüfungen Überwachung des betriebseigenen Prüfdienstes des Antragstellers Unterlagen Unterlagen für die Baumusterzulassung Unterlagen für die Überwachung der Herstellung Unterlagen für die erstmaligen Prüfungen Unterlagen für wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentliche Prüfungen Unterlagen für die Bewertung von betriebseigenen Prüfdiensten Nach Normen hergestellte, zugelassene und geprüfte Produkte Konformitätsbewertungsverfahren für Gaspatronen Allgemeine Vorschriften Baumusterprüfung Überwachung der Herstellung Dichtheitsprüfung Beaufsichtigung des betriebseigenen Prüfdienstes Unterlagen 29 13

14 1 Allgemeine Vorschriften 1.9 Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden Tunnelbeschränkungen Allgemeine Vorschriften Kategorisierung Vorschriften für Straßenverkehrszeichen und die Bekanntgabe von Einschränkungen 1.10 Vorschriften für die Sicherung Allgemeine Vorschriften Unterweisung im Bereich der Sicherung Vorschriften für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential Begriffsbestimmung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial Sicherungspläne 1.11 (bleibt offen) 30 14

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Gefahrgutrecht. Praxiswissen Gefahrgut. Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien

Gefahrgutrecht. Praxiswissen Gefahrgut. Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien Praxiswissen Gefahrgut Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien Gefahrgutrecht mit GGVSEB, RSEB, GbV und GGAV Stand August 2013 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster

Mehr

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 < ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305 < ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343 ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1-3 1.1.1 Aufbau 1-3 1.1.2 Geltungsbereich 1-3 1.1.3 Freistellungen 1-3 1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften

Mehr

1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I

1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit

Mehr

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Gefahrstoff Gefahrgut

Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-11074-02-00 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 21.12.2016 bis 20.12.2021 Ausstellungsdatum: 21.12.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13 INHALTSVERZEICHNIS Seite Einleitung... 8 Linkliste... 13 EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF BINNENWASSERSTRASSEN... 15 ANLAGE ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN

Mehr

Zuständige Behörden in Deutschland

Zuständige Behörden in Deutschland Zuständige Behörden in Deutschland (Adressen der für die Anwendung des RID zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen gemäß Abschnitt 1.8.4 RID) (1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau-

Mehr

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn Herausgegeben von Railion Deutschland AG (ehemals DB Cargo AG) Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn GGVSE und Aktueller Stand: Nachtrag 12 März 2007 TÜV-Media GmbH Verantwortlich

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-14153-02-03 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 21.12.2016 bis 14.04.2020 Ausstellungsdatum: 12.01.2017 Urkundeninhaber:

Mehr

Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften

Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Schriftenreihe der Hage Law School Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Bearbeitet von Hans-Günter Triebel 5. überarbeitete Auflage 2015. Buch. 130 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 3534 8 Format

Mehr

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Stand: Januar 2012 Übersicht mit der Definition aller Beteiligten Bitte beachten: 1. Für alle Beteiligten gelten die allgemeinen Sicherheitspflichten gemäß

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-12079-01-01 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 21.11.2014 bis 20.11.2019 Ausstellungsdatum: 15.12.2014 Urkundeninhaber:

Mehr

Gefahrguttransport in Tanks

Gefahrguttransport in Tanks Praxiswissen Gefahrgut Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (Hrsg.) Gefahrguttransport in Tanks Basiskurs 16. überarbeitete Auflage 11., überarbeitete Auflage Gefahrguttransport Frank-Georg

Mehr

Ein Überblick über die beschlossenen Änderungen zum 1. Januar 2009 ADR 2009

Ein Überblick über die beschlossenen Änderungen zum 1. Januar 2009 ADR 2009 Praxiswissen Gefahrgut Ein Überblick über die beschlossenen Änderungen zum 1. Januar 2009 ADR 2009 Frank-Georg Stephan Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) Änderung vom 7. Dezember 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt

Mehr

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Interpretation der Anforderungen der ISO 9001: Auflage

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Interpretation der Anforderungen der ISO 9001: Auflage Praxiswissen Qualitätsmanagement Interpretation der Anforderungen der ISO 9001:2015 1. Auflage Die ISO 9001:2015 Herausgegeben von TÜV Rheinland Cert GmbH, Köln TÜV Rheinland Group Redaktion: Dipl.-Ing.

Mehr

Kursplan GGBV Grundkurs Ausbildung gemäss ADR/SDR und RID/RSD sowie nach GGBV sr Ausbildung gemäss Art. 14 GGBV

Kursplan GGBV Grundkurs Ausbildung gemäss ADR/SDR und RID/RSD sowie nach GGBV sr Ausbildung gemäss Art. 14 GGBV Kursplan GGBV Grundkurs Ausbildung gemäss ADR/SDR und RID/RSD sowie nach GGBV sr 741.622 Ausbildung gemäss Art. 14 GGBV Kursort: Trainer: Datum: Prüfung: Business Parc Reinach Christoph Merian-Ring 11

Mehr

Praxiswissen Umweltmanagement Peter Maczey

Praxiswissen Umweltmanagement Peter Maczey Praxiswissen Umweltmanagement Peter Maczey Auditbericht ISO 14001 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-12079-01-01 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 29.08.2018 bis 20.11.2019 Ausstellungsdatum: 29.08.2018 Urkundeninhaber:

Mehr

Praxiswissen Instandhaltung Dr. Günter Horn

Praxiswissen Instandhaltung Dr. Günter Horn Praxiswissen Instandhaltung Dr. Günter Horn Projektmanagement in der Instandhaltung Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2017 - Definition Auftraggeber des Absenders: Das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als

Mehr

Praxiswissen Umweltmanagement Sylvia Berlemann

Praxiswissen Umweltmanagement Sylvia Berlemann Praxiswissen Umweltmanagement Sylvia Berlemann Das internationale Umweltregister im Spannungsfeld von Legal Compliance und Unternehmenspraxis Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-16006-03-00 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 21.12.2016 bis 20.12.2021 Ausstellungsdatum: 21.12.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter

GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Warum Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen und auch sollten! GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt

Mehr

Vorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR

Vorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR Vorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 5 Vorschriften für den Versand Teil 2 Klassifizierung Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC),

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) vom 31. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände

Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Inhaltsverzeichnis Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1.1-1 1.1.1 Aufbau 1.1-1

Mehr

ecomed Sicherheit Gb-Tools Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7.

ecomed Sicherheit Gb-Tools Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7. ecomed Sicherheit Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7. Aktualisierung ecomed Landsberg Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 609

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände

Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Inhaltsverzeichnis Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Teil 1 Allgemeine Vorschriften 37 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 39 1.1.1 Aufbau 39 1.1.2

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen

Multilaterale Vereinbarungen Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens

Mehr

Hinweise zum Gebrauch des Werkes... 1

Hinweise zum Gebrauch des Werkes... 1 3.2 Band 1 Vorwort... 1 Hinweise zum Gebrauch des Werkes.... 1 I I 1 (derzeit nicht belegt) I 2 (derzeit nicht belegt) I 3 Inhaltsverzeichnis... 1 I 3.1 Inhaltsübersicht... 1... 1 I 4 Stichwortverzeichnis...

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni Stand: Januar 2012 Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni 2013 - Definition Auftraggeber des Absenders: Derjenige, der einen Absender

Mehr

Die Erstschulung besteht aus den folgenden Kursen und vorgeschriebenen (Mindest-)Unterrichtungseinheiten (UE / 1 UE = 45 Minuten):

Die Erstschulung besteht aus den folgenden Kursen und vorgeschriebenen (Mindest-)Unterrichtungseinheiten (UE / 1 UE = 45 Minuten): GEFAHRGUT: AUSBILDUNG von Gefahrguttransporten Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung

Mehr

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Erfolgreich arbeiten mit dem globalen Standard für die Automobilzulieferer. Die ISO/TS 16949

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Erfolgreich arbeiten mit dem globalen Standard für die Automobilzulieferer. Die ISO/TS 16949 Praxiswissen Qualitätsmanagement Erfolgreich arbeiten mit dem globalen Standard für die Automobilzulieferer Die ISO/TS 16949 Erfolgreich arbeiten mit dem globalen Standard für die Automobilzulieferer Autoren:

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) vom 31. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2019) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1,

Mehr

VORTRAG RAK Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen

VORTRAG RAK Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen VORTRAG RAK 2017 Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen Recht Glaube Was ist für sie alles Gefahrgut? Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut rechtl. Definition Gefahren während der Beförderung

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) 742.412 vom 31. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz

Mehr

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug

Mehr

IRS INTERNATIONAL RAILWAY SOLUTION. Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind. 1. Ausgabe,

IRS INTERNATIONAL RAILWAY SOLUTION. Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind. 1. Ausgabe, INTERNATIONAL RAILWAY SOLUTION IRS 40471-3 1. Ausgabe, 2019-1 Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind IRS 40471-3:2019 IRS einzuorden in den Abschnitt: IV - Betriebsführung Gültig

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166 Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Band I Anlage A. Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände

Inhaltsverzeichnis. Band I Anlage A. Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Inhaltsverzeichnis Band I Anlage A Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1.1-1 1.1.1

Mehr

Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten

Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten Abfälle werden i.a. vom Abfallerzeuger zum Entsorgungsort über öffentliche Verkehrswege transportiert und tangieren deshalb auch das Gefahrguttransportrecht.

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt Bundesrat Drucksache 822/10 (Beschluss) 11.02.11 Beschluss des Bundesrates Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt Der Bundesrat hat in seiner 879.

Mehr

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

Bruno Tenhagen. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001

Bruno Tenhagen. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 Bruno Tenhagen Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 Übersicht über die Arbeitshilfen auditplan.doc Muster-Auditplan Das Klammersymbol im Text verweist auf die entsprechende Datei im Anhang. Bibliografische

Mehr

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - Volker Tornau Telefon: 0179 2937783 volker@tornau.de Telefax: 0179 332937783 Begleitpapiere gleich

Mehr

ecomed Sicherheit Handbuch GGVSEB/ADR ADR mit Kommentaren - Nationales und internationales Recht von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser

ecomed Sicherheit Handbuch GGVSEB/ADR ADR mit Kommentaren - Nationales und internationales Recht von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser ecomed Sicherheit Handbuch GGVSEB/ADR ADR mit Kommentaren - Nationales und internationales Recht von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser Grundwerk mit 95. Ergänzungslieferung ecomed Sicherheit Heidelberg Verlag

Mehr

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1 Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 ADR 2011 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und

Mehr

MERKBLATT. Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

MERKBLATT. Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße MERKBLATT Berufliche Bildung Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Frieder Hink hink@bayreuth.ihk.de 0921 886-153 Datum/Stand

Mehr

easyfairs Hamburg

easyfairs Hamburg easyfairs Hamburg 25.01.2012 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Beginn 12:15 easyfairs Hamburg 25.01.2012 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Bund der Verpackungsingenieure, RG Südost Büro: Michelangelostr.11/1603

Mehr

ADR Auflage Taschenbuch. ca S. Paperback ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g

ADR Auflage Taschenbuch. ca S. Paperback ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g ADR 2015 11. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 1700 S. Paperback ISBN 978 3 86897 228 3 Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g Wirtschaft > Wirtschaftssektoren & Branchen: Allgemeines > Transport-

Mehr

Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen)

Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) Multilaterale Vereinbarungen werden durch das ADR ausdrücklich vorgesehen. In deren Rahmen können die zuständigen Behörden unmittelbar unter sich vereinbaren,

Mehr

Praxiswissen Instandhaltung Ralf Schönenborn

Praxiswissen Instandhaltung Ralf Schönenborn Praxiswissen Instandhaltung Ralf Schönenborn Kennzahlen im ganzheitlichen, kontinuierlichen Instandhaltungs- Verbesserungsprozess (KVP) Übersicht über die Arbeitshilfen Kennzahlen-IH-KVP.ppt: Zugehörige

Mehr

Rainer Schultes. Zertifizierung von Organisationen mit mehreren Standorten (Multi-Site-Zertifizierung) - Leseprobe -

Rainer Schultes. Zertifizierung von Organisationen mit mehreren Standorten (Multi-Site-Zertifizierung) - Leseprobe - Rainer Schultes Zertifizierung von Organisationen mit mehreren Standorten (Multi-Site-Zertifizierung) - Leseprobe - Übersicht über die Arbeitshilfen auditfrageliste.xls auditbericht.xls Das Klammersymbol

Mehr

ADR-HANDBUCH 2017 INHALT

ADR-HANDBUCH 2017 INHALT Österreichische Plattform für Gefahrgut... 1 Vorwort... 2 Die Autoren... 3 Hinweise für den Benutzer... 4 Vertragsparteien des Übereinkommens... 4 Stichwortverzeichnis... 1159 Anlage A Allgemeine Vorschriften

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April 2017 - Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Bekanntgabe Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Mehr

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: /

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: / Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: 036 424 / 886 16 webmaster@att-gefahrgut.de Telefax: 036 424 / 886 86 bisher: Safety and Security Vorschriften zur Sicherheit

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

Praxiswissen Umweltmanagement Martin Myska, Ralph Meß

Praxiswissen Umweltmanagement Martin Myska, Ralph Meß Praxiswissen Umweltmanagement Martin Myska, Ralph Meß EMAS-Umwelterklärung Leitfaden zur Umsetzung Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet

Mehr

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße INFOSERVICE Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Anerkennung der Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen von ADR-Bescheinigungen Stand: Januar

Mehr

Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren

Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren Dipl.-Ing. Christoph Haase TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Inhalt Übersicht Vorschriften Anforderungen

Mehr

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D)

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) 2 3 UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit der Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt auf der Donau und der Annahme der

Mehr

Revision der BAM-GGR002

Revision der BAM-GGR002 Revision der BAM-GGR002 ERFA-Verpackungen 12. September 2012 John Bethke BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Agenda Ziele der Revision Gesetzliche

Mehr

Inhaltsverzeichnis Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung 1-1

Inhaltsverzeichnis Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung 1-1 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1-1 1.1.1 Aufbau 1-1 1.1.2 Geltungsbereich 1-1 1.1.3 Freistellungen 1-1 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit

Mehr

VCI-Mustersicherungsplan gemäß Unterabschnitt ADR/RID

VCI-Mustersicherungsplan gemäß Unterabschnitt ADR/RID VERBAND DER CHEMSCHEN NDUSTRE e.v. VC-Mustersicherungsplan gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2 ADR/RD Stand: Mai 21 Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen

Mehr

TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN

TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN Folie 1 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Gefahrgutfahrerschulung nach ADR Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Wer was

Mehr

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Interpretation der Anforderungen

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Interpretation der Anforderungen Praxiswissen Qualitätsmanagement Interpretation der Anforderungen Die DIN EN 15224:2012 Praxiswissen Qualitätsmanagement Interpretation der Anforderungen Die DIN EN 15224:2012 Autoren: Dr. Christian Bamberg,

Mehr

Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften

Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften 1.6.1 Verschiedenes 1.6.1.1 [Weitergeltung ADN] Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Stoffe und Gegenstände des ADN in Schiffen bis zum 30. Juni 2017 nach

Mehr

Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind

Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind UIC-KODEX 471-3 10. Ausgabe, Januar 2017 Originalfassung Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind érifications à effectuer pour les envois des marchandises dangereuses Inspections

Mehr

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn Herausgegeben von DB Schenker Rail Deutschland AG Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn GGVSEB und RID Aktueller Stand: Nachtrag 18 November 2010 TÜV Media GmbH Verantwortlich

Mehr

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht Dr. Barbara Werschkun Gliederung Überblick: Gefahrgutrecht Sonderfall begaste Container Allgemeine Bestimmungen in

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März 2018 Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Einsatz elektronisches Beförderungspapier im Straßenverkehr Die

Mehr

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge (ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2016/14) 23. Dezember 2015 Original: Französisch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Bern, 14. bis

Mehr

Die sichere und korrekte Abfallentsorgung

Die sichere und korrekte Abfallentsorgung Die sichere und korrekte Abfallentsorgung 1. Auflage 2011. Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 8111 8350 6 Gewicht: 179 g Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Betriebliches Energie- und Umweltmanagement

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015

Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Die Änderungsvorschläge für das ADR umfassen über 150 Seiten (vgl. Dokument 1.1 «Änderungen ADR 2015»). Die vorliegenden Erläuterungen beschränken sich auf die

Mehr

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) RID-Handbuch 2013 Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) Teil 1 Kapitel 1.1 1.1.1 Aufbau Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: Januar 2019

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: Januar 2019 Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: Januar 2019 Hinweis: Die Änderungstexte für das ADR/RID/ADN 2019 wurden vollständig im Bundesgesetzblatt Teil II als Anlagenbände veröffentlicht und stehen im Downloadbereich

Mehr

Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) Enthält die Beigefügte Verordnung, gültig ab 1. Januar 2017 - offizielle

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

KOMBI-HANDBUCH ADR + RID 2017 INHALT

KOMBI-HANDBUCH ADR + RID 2017 INHALT Inhaltsverzeichnis Registrierung auf www.gefahrgut-online.at... 1 Vorwort... 2 Autor... 3 Inhaltsverzeichnis... 5 Stichwortverzeichnis... 1183 (Stw 1) Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften

Mehr

ADR / RID 2019 Ausgewählte Themenübersicht Zusammengestellt von Jörg Bolenius, DEKRA Akademie GmbH Bremen

ADR / RID 2019 Ausgewählte Themenübersicht Zusammengestellt von Jörg Bolenius, DEKRA Akademie GmbH Bremen Sofern keine anderen Termine genannt sind, gibt es eine allgemeine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2019 (RID = 5.4.1.1.12 beachten) Teil 1 Allgemeine Vorschriften RID: Hinweis auf OTIF-Checklisten für

Mehr

Änderungen ADR 07 betr. Tunnels

Änderungen ADR 07 betr. Tunnels Änderungen ADR 07 betr. Tunnels Deutsche Übersetzung der Dokumente ECE/TRANS/WP.15/186/Add.1 vom 24. Februar 2006 ECE/TRANS/WP.15/186/Add.1/Corr.1 vom 8. Juni 2006 Anmerkung Diese Dokument enthält die

Mehr

Neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security)

Neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security) Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum-rechtlicher-hinweis-.364.htm.

Mehr