Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1
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- Oskar Ackermann
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1 Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster TÜV Media ADR 2013
2 Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und zusammengestellt. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für Websites, auf die über Hyperlinks verwiesen wird. Es wird betont, dass wir keinerlei Einfluss auf die Inhalte und Formulierungen der verlinkten Seiten haben und auch keine Verantwortung für sie übernehmen. Grundsätzlich gelten die Wortlaute der Gesetzestexte und Richtlinien sowie die einschlägige Rechtssprechung. Bibliografische Informationen der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN by TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group, Köln 2013 TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. Gesamtherstellung: TÜV Media GmbH, Köln 2013 Printed in Germany 2013
3 Vorwort Zum 1. Januar 2013 treten die nächsten Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft, zeitgleich mit den Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen (RID) und mit Binnenschiffen (ADN). Diese neuen Regeln basieren auf der jeweils aktuellen Fassung der UN-Modellvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, des UN-Handbuchs Tests und Kriterien für die Klassifizierung, des Global Harmonisierten Systems für die Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) sowie, speziell für das ADR, auf Änderungen und Korrekturen des für das ADR zuständigen UN-Gremiums, der ECE- Working Party (WP) 15, der Übernahme nationaler und internationaler Ausnahmen. Die mit dem ADR 2013 verbundenen Änderungen wurden als 22. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (22. ADR-Änderungsverordnung) bekannt gemacht (Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom ). Allgemeine Übergangsfristen gestatten bis zum 30. Juni 2013 die Anwendung des noch bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rechts ( ADR 2011 ). Für bestimmte vor allem technische Regelungen können zum Teil noch längere Übergangsfristen in Anspruch genommen werden. Rechtssystematisch wird das neue Gefahrgutrecht für den deutschen Geltungsbereich durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGV- SEB) umgesetzt. Die GGVSEB präzisiert, ergänzend zu den Vorschriften des ADR, u. a. Zuständigkeiten der Behörden, den Pflichtenumfang der an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten und den Rahmen für Ordnungswidrigkeiten. Die neue GGVSEB wird gemeinsam mit den Durchführungsrichtlinien (RSEB) sowie weiteren nationalen Bezugsvorschriften zum ADR 2013 in Band 2 von Gefahrgutrecht abgedruckt. Dr. Jürgen Fuhrmann/Frank Huster Berlin/Köln, im September 2012
4 Hinweise zum Umgang mit den Vorschriften des ADR Die Änderungen im ADR 2013 gegenüber der Ausgabe 2011 sind GRAU unterlegt. 2. Zusätzliche Querverweise #.#.#..#.#, erleichtern Ihnen den Umgang mit den Vorschriften. Diese Querverweise sind nicht Bestandteil der amtlichen Texte des ADR. 3. Hinweise zur Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter): Absatz benennt gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential. Diese Stoffe oder Gegenstände sind zu deren leichterer Identifizierung am linken Rand der Tabelle A mit einem schwarzen Punkt ( ) markiert. Für den deutschen Geltungsbereich schreibt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in ihrem 35 i. V. m. Anlage 1 für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter ab festgelegten Mengengrenzen die Prüfung einer Verlagerung auf alternative Verkehrsträger bzw. eine Fahrwegbestimmung vor. Alle Stoffe, die den Vorschriften des 35 unterliegen, sind am linken Tabellenrand mit einem Paragraphenzeichen ( ) markiert. 4. Zusätzlich zu der UN-numerisch sortierten Tabelle A ist ein Verzeichnis der gefährlichen Güter in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Dieses Verzeichnis ist kein offizieller Bestandteil des Kapitels 3.2 ADR. 5. Hinweis zu Kapitel 3.4 (Übergangsvorschrift gemäß ): Abweichend von den ab 1. Januar 2013 geltenden Vorschriften des Kapitels 3.4 dürfen in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, mit Ausnahme von gefährlichen Gütern, denen in Kapitel 3.2 Tabelle Spalte 7a die Ziffer «0» zugeordnet ist, bis zum 30. Juni 2015 weiterhin nach den bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Vorschriften des Kapitels 3.4 befördert werden. Deshalb enthält diese Ausgabe zusätzlich Kapitel 3.4 in der Fassung des ADR 2009.
5 ADR 2013 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
6
7 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Teil 1 Allgemeine Vorschriften 11 Teil 2 Klassifizierung 115 Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und 1 Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 295 Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks 807 Teil 5 Vorschriften für den Versand 1007 Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks 1071 Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung 1361 Anlage B Teil 8 Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge 1427 Schlagwörter zum ADR 1457
8
9 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 9
10 26 10
11 Allgemeine Vorschriften 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumbatterien (bleibt offen) Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden Anwendbarkeit anderer Vorschriften (bleibt offen) Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs (bleibt offen) Beförderungen, die nicht auf der Straße erfolgen Anwendung von Normen 1.2 Begriffsbestimmungen und Maßeinheiten Begriffsbestimmungen Maßeinheiten 1.3 Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind Anwendungsbereich Art der Unterweisung Einführung Aufgabenbezogene Unterweisung Sicherheitsunterweisung (gestrichen) Dokumentation 27 11
12 1 Allgemeine Vorschriften Sicherheitspflichten der Beteiligten Allgemeine Sicherheitsvorsorge Pflichten der Hauptbeteiligten Absender Beförderer Empfänger Pflichten anderer Beteiligter Verlader Verpacker Befüller Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks (bleibt offen) (bleibt offen) Entlader 1.5 Abweichungen Zeitweilige Abweichungen (bleibt offen) 1.6 Übergangsvorschriften Verschiedenes Druckgefäße und Gefäße für die Klasse Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK-Tanks) Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC Fahrzeuge Klasse Versandstücke, für die nach den Ausgaben 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 keine Bauartzulassung durch die zuständige Behörde erforderlich war Versandstücke, die nach den Vorschriften der Ausgaben 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 zugelassen wurden Radioaktive Stoffe in besonderer Form, die nach den Ausgaben der IAEA Safety Series No. 6 von 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) zugelassen wurden 1.7 Allgemeine Vorschriften für die Klasse Anwendungsbereich Besondere Vorschriften für die Beförderung freigestellter Versandstücke Strahlenschutzprogramm Qualitätssicherung Sondervereinbarung Radioaktive Stoffe mit weiteren gefährlichen Eigenschaften Nichteinhaltung 12
13 Allgemeine Vorschriften Maßnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Behördliche Gefahrgutkontrollen Amtshilfe Sicherheitsberater Prüfungen Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern Muster des Berichts über Ereignisse bei der Beförderung gefährlicher Güter Administrative Kontrollen für die Anwendung der in Abschnitt beschriebenen Konformitätsbewertungen, wiederkehrenden und außerordentlichen Prüfungen Zulassung von Prüfstellen Verpflichtungen der zuständigen Behörde, ihres Beauftragten oder der Prüfstelle in Bezug auf ihre Arbeit Meldepflichten Delegation von Prüfaufgaben Meldepflichten der Prüfstellen Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung Allgemeine Vorschriften Baumusterzulassung Überwachung der Herstellung Erstmalige Prüfung Wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentliche Prüfungen Überwachung des betriebseigenen Prüfdienstes des Antragstellers Unterlagen Unterlagen für die Baumusterzulassung Unterlagen für die Überwachung der Herstellung Unterlagen für die erstmaligen Prüfungen Unterlagen für wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentliche Prüfungen Unterlagen für die Bewertung von betriebseigenen Prüfdiensten Nach Normen hergestellte, zugelassene und geprüfte Produkte Konformitätsbewertungsverfahren für Gaspatronen Allgemeine Vorschriften Baumusterprüfung Überwachung der Herstellung Dichtheitsprüfung Beaufsichtigung des betriebseigenen Prüfdienstes Unterlagen 29 13
14 1 Allgemeine Vorschriften 1.9 Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden Tunnelbeschränkungen Allgemeine Vorschriften Kategorisierung Vorschriften für Straßenverkehrszeichen und die Bekanntgabe von Einschränkungen 1.10 Vorschriften für die Sicherung Allgemeine Vorschriften Unterweisung im Bereich der Sicherung Vorschriften für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential Begriffsbestimmung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial Sicherungspläne 1.11 (bleibt offen) 30 14
Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25
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