SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 2965/10

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1 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 2965/10 Schallimmissionsprognose Bebauungsplan Gewerbegebiet Röthaer Straße Böhlen Auftraggeber: Stadt Böhlen Karl-Marx-Straße Böhlen

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. AUFGABENSTELLUNG BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN ÜBERGEBENE UNTERLAGEN VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR EINHEITEN UND FORMELZEICHEN SITUATIONSBESCHREIBUNG / LÖSUNGSANSATZ ALLGEMEINES VORGEHENSWEISE DER KONTINGENTIERUNG IMMISSIONSPUNKTE, IMMISSIONSRICHTWERTE IMMISSIONSPUNKTE BEURTEILUNGSKRITERIEN ERMITTLUNG DER VORHANDENEN GEWERBLICHEN EMISSION KONTINGENTIERUNG DES B-PLANS BERECHNUNGSPRÄMISSEN BEURTEILUNGSPEGEL VORBELASTUNG BERECHNUNG DES PLANWERTES BERECHNUNG DER EMISSIONSKONTINGENTE TEXTLICHE FESTSETZUNG IM B-PLAN ZUSAMMENFASSUNG 14 ANLAGEN: ANLAGE 1: ANLAGE 2: ANLAGE 3: BEGRIFFSERKLÄRUNG EMISSION UND IMMISSION BEGRIFFSERKLÄRUNG KONTINGENTIERUNG EMISSIONSERMITTLUNG VORBELASTUNG BILD 1 LAGEPLAN 2

3 1. AUFGABENSTELLUNG Für die vorhandene Gewerbefläche in der Röthaer Straße 51, in Böhlen soll ein rechtskräftiger Bebauungsplan Gewerbegebiet Röthaer Straße 51 aufgestellt werden. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung ist für diese Fläche eine Kontingentierung nach DIN durchzuführen. Ziel der Kontingentierung ist die Festsetzung von Emissionskontingente unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorbelastung ALDI Lebensmitteldiscounter, AMB Automobile Böhlen GmbH und AMB Fahrschule GmbH mit denen rechnerisch abgesichert wird, dass an der vorhandenen schutzbedürftigen Bebauung im Umfeld des B-Plangebietes keine schalltechnischen Konflikte auftreten. 2. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 2.1 ÜBERGEBENE UNTERLAGEN /1/ Vorlage Bebauungsplan Gewerbegebiet Röthaer Straße 51, Stand , GFSL Clausen+Scheil /2/ Katasterauszug, Röthaer Straße, Stadt Böhlen 2.2 VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR in der jeweils gültigen Fassung: /1/ BImSchG Bundes - Immissionsschutzgesetz /2/ BauGB Baugesetzbuch /3/ BauNVO Baunutzungsverordnung "Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke" /4/ ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /5/ DIN Geräuschkontingentierung /6/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm /7/ Bayerisches Landesamt Parkplatzlärmstudie, Heft 89, 6. vollständig überarbeitete Auflage, für Umweltschutz

4 2.3 EINHEITEN UND FORMELZEICHEN In den ANLAGEN 1 und 2 sind die in der schalltechnischen Untersuchung aufgeführten Begriffe und Formelzeichen erläutert. 3. SITUATIONSBESCHREIBUNG / LÖSUNGSANSATZ 3.1 ALLGEMEINES Mit der Bauleitplanung sollen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Röthaer Straße 51 gewerblich nutzbare Grundstücke bereitgestellt werden. Aufgrund der Nachbarschaft dieser Gewerbeflächen zur schutzbedürftigen Bebauung werden, unter Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung außerhalb des B-Plangebietes, pro ausgewiesener Gewerbefläche Emissionskontingente L EK,i zugeordnet, mit denen das Einhalten der Beurteilungskriterien an der schutzbedürftigen Bebauung gewährleistet ist. Mit der Kontingentierung nach DIN sollen für die bestehenden Ansiedler Rechtssicherheit geschaffen und ihre Entwicklung möglichst wenig eingeschränkt werden und die schalltechnischen Anforderungen bestimmt werden, die sich für die zukünftigen Anlagen am Standort ergeben. Für die schalltechnischen Berechnungen zur Ermittlung der Beurteilungspegel wird ein dreidimensionales Modell erstellt. In diesem Modell, bestehend aus mehreren Dateien und Datenbanken, sind alle Emittenten und die Schallausbreitung beeinflussenden Daten, wie Hindernisse und Gelände, enthalten. 3.2 VORGEHENSWEISE ZUR KONTINGENTIERUNG Gesamt Immissionswerte L GI Im vorliegendem Fall entspricht der Gesamt- Immissionswert L GI den Immissionsrichtwerten IRW der TA-Lärm. vorhandene Vorbelastung (außerhalb B-Plangebiet) Zur Vorbereitung der Kontingentierung und zur Bestimmung des Planwertes L PL, muss die gewerbliche Vorbelastung L r,vor im Umfeld des B-Planes erfasst werden. 4

5 Als gewerbliche Vorbelastung im Umfeld des B-Planes werden folgende Gewerbe aufgenommen: ALDI Lebensmitteldiscounter, Automobile Böhlen GmbH, Leipziger Straße 67, Deuben und AMB Fahrschule GmbH Die gewerblichen Emissionen werden auf der Grundlage von Messergebnissen analoger Vorhaben und Literaturangaben (Emissionsansatz: siehe ANLAGE 3) im Sinne einer Maximalbetrachtung ermittelt. Diese Schallleistungspegel der realen vorhandenen Schallquellen werden entsprechend ihrer Lage und Form in ein dreidimensionales Schallausbreitungsmodell eingefügt (Emissionsmodell). Mit den Emissionsdaten der vorhandenen Vorbelastung (außerhalb des B-Plangebietes) wird der Beurteilungspegel L r,vor nach TA-Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten berechnet. Diese Beurteilungspegel müssen die Gesamt Immissionswerte L GI unterschreiten, damit Potential für die Kontingentierung der freien Flächen des Bebauungsplanes verbleibt. Berechnung des Planwerts Unterschreiten die Beurteilungspegel der Vorbelastung die Gesamt Immissionswerte können die einzuhaltenden Planwerte L PL aus der energetischen Subtraktion der Gesamt-Immissionswerte und der ermittelten Vorbelastung L r,vor. berechnet werden. Festsetzung der Emissionskontigente L EK,i Die Emissionskontingente L EK,i werden so festgelegt, dass die energetische Summe der Immissionskontingente L IK,i,j aller Teilflächen an allen untersuchten Immissionsorten den Planwerte L PL,i unterschreitet. Die Aufteilung der vorhandenen Gewerbefläche in Teilflächen TF erfolgt unter schalltechnischen Aspekten so, dass ein möglichst gute Nutzung der Flächen gewährleistet wird. 5

6 4. IMMISSIONSPUNKTE, IMMISSIONSRICHTWERTE 4.1 IMMISSIONSPUNKTE Die im vorliegenden Gutachten betrachteten Immissionsorte (IO) sind im BILD 1 ausgewiesen. Die gewählten IO werden im Folgenden mit der entsprechenden Einordnung nach BAUNVO entsprechend den Angaben des AG aufgeführt: IO 01: Röthaer Straße 32 Nord-Ostfassade WA IO 02: Röthaer Straße 38 Nord-Ostfassade WA IO 03: Röthaer Straße 40b Nord-Ostfassade WA IO 04: Röthaer Straße 42a Nord-Ostfassade WA IO 05: Am Streitteich 33 Süd-Ostfassade WA 4.2 BEURTEILUNGSKRITERIEN Zur Beurteilung des Gewerbelärmes wird die TA Lärm, 1998, herangezogen. Als Gesamt Immissionswerte werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm herangezogen. Als Immissionsrichtwert "Außen" (0,5 m vor der Mitte eines geöffneten Fensters) für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht gilt demnach: Gesamt Immissionswert / Immissionsrichtwerte nach TA Lärm: Tag Nacht allgemeines Wohngebiet WA 55 db(a) 40 db(a) 6

7 5. ERMITTLUNG DER VORHANDENEN GEWERBLICHEN EMISSION Die Ermittlung der Schallemission der gewerblichen Vorbelastung außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Gewerbegebiet Röthaer Straße 51 ist in der ANLAGE 3 ausgewiesen. 6. KONTINGENTIERUNG DES B-PLANS 6.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN Die Berechnungen wurden mit dem Programmsystem LIMA durchgeführt. Folgende Prämissen liegen der Berechnung zugrunde: Einzelpunktberechnungen: Lage der Immissionspunkte: Aufpunkthöhen: 0,5 m vor geöffnetem Fenster der Fassade, entsprechend der relevanten Geschosshöhen. 6.2 BEURTEILUNGSPEGEL VORBELASTUNG Die sich mit dem Emissionsansatz (ANLAGE 3) ergebenden Beurteilungspegel der Vorbelastung L r,vor sind zur quantitativen Beurteilung an den Immissionspunkten ausgewiesen (TABELLE 1). TABELLE 1: Gesamt - Immissionswerte (L GI ) / Beurteilungspegel Vorbelastung (L r,vor ) Immissionspunkte L GItags L GInachts L r,vor,tags L r,vor, nachts db(a) IO 1 2.OG ,4 18,5 IO 2 2.OG ,7 25,5 IO 3 2.OG ,5 29,0 IO 4 2.OG ,8 27,3 IO 5 2.OG ,8 16,0 In den Beurteilungszeiträumen tags und nachts werden die Gesamt Immissionswerte unterschritten. Die Beurteilungspegel ermöglichen somit eine Kontingentierung des B-Plangebietes. 7

8 6.3 BERECHNUNG DES PLANWERTS Der für die jeweiligen Immissionsorte festgelegte Planwert L PL,i darf nicht durch die energetische Summe aller Immissionskontingente L IK,i,j auf diesen Ort überschritten werden. Die einzuhaltenden Planwerte L PL,j ergeben sich aus der energetischen Subtraktion der Gesamt Immissionswerten L GI und der ermittelten Vorbelastung L r,vor aus der TABELLE 1 und sind in folgender TABELLE 2 ausgewiesen. TABELLE 2: Gesamt - Immissionswert (L GI ) / Beurteilungspegel Vorbelastung (L r, vor ) / Planwert (L PL, j ) L GI, tags L GI, nachts L r, vor, tags L r, vor, nachts L Pl, tags L PL, nachts db(a) IO ,4 18,5 54,8 40,0 IO ,7 25,5 54,5 39,8 IO ,5 29,0 52,4 39,6 IO ,8 27,3 50,9 39,8 IO ,8 16,0 54,9 40,0 6.4 BERECHNUNG DER EMISSIONSKONTINGENTE Unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorbelastung, sind folgende Emissionskontingente L EK,i, iterativ ermittelt worden. TABELLE 3: Emissionskontingente (L EK,tags ) und (L EK,nachts ) Teilflächen Flächengröße L EK,tags L EK,nachts [m²] [db(a)/m²] [db(a)/m²] TF TF Die Beschränkung der Emissionskontingente erfolgt durch die Immissionsorte entlang der Röthaer Straße. Aus diesem Grund wird ein Sektor eingeführt in dem Zusatzkontingente vergeben werden können. Folgender Sektor wird ausgehend vom Schwerpunkt des Plangebietes festgelegt. Die Lage ist dem BILD 1 zu entnehmen. 8

9 TABELLE 4: Richtungssektor mit Zusatzkontingent Sektor Richtung Zusatzkontingent tags Zusatzkontingent nachts db db A 300 bis Diese ermittelten Emissionskontingente L EK,i sowie das Zusatzkontingent wird in das schalltechnische Berechnungsprogramm LIMA übertragen und nach DIN die Beurteilungspegel Bebauungsplan Gewerbegebiet Röthaer Straße 51 L r,b-plan berechnet. Diese berechneten L r,b-plan sind in folgender TABELLE 5 den Planwerten L PL,j gegenübergestellt. Die Anforderungen gelten als eingehalten, wenn die Beurteilungspegel L r,b-plan die Planwerte L PL,j nicht überschreiten. In den SPALTEN 6 und 7 der TABELLE 5 sind daher die Differenzen aus Planwert minus Immissionskontingent informativ ausgewiesen. TABELLE 5: Gegenüberstellung Planwert L PL,j / Beurteilungspegel Bebauungsplan Gewerbegebiet Röthaer Straße 51 L r,b-plan L PL,tags L PL, nachts L r,b-plan, tags L r,b-plan, nachts Über-Unterschreitung IO (Spalte 2/3 minus 4/5) db(a) tags nachts IO1 54,8 40,0 51,1 36,7 3,7 3,4 IO2 54,5 39,8 53,3 38,9 1,2 0,9 IO3 52,4 39,6 50,3 35,7 2,1 3,9 IO4 50,9 39,8 47,2 32,5 3,7 7,3 IO5 54,9 40,0 53,0 38,2 1,9 1,8 Die TABELLE 5 zeigt, dass mit den vergebenen Emissionskontingenten die Planwerte durchgängig unterschritten werden. Mit Festschreibung der ermittelten Emissionskontingente kann somit die Einhaltung des Schallschutzes gewährleistet werden. 9

10 7. TEXTLICHE FESTSETZUNG IM B-PLAN In der Planzeichnung sind die Grenzen der Teilflächen festzusetzen. In den textlichen Festsetzungen sind die Werte der Emissionskontingente anzugeben. Dafür wird folgende Formulierung empfohlen. Auf den im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden gewerblich genutzten Flächen sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die nachfolgenden Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (06.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis Uhr) überschreiten: TF 1 58 db(a) / 44 db(a) TF 2 60 db(a) / 45 db(a) Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5. Für den im Plan dargestellten Richtungssektor A erhöhen sich die Emissionskontingente L EK um folgende Zusatzkontingente: Sektor Richtung Zusatzkontingent tags Zusatzkontingent nachts db db A 300 bis Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k L EK,i durch L EK,i + L EK,zus,k zu ersetzen ist. 10

11 8. ZUSAMMENFASSUNG Für die vorhandene Gewerbefläche in der Röthaer Straße 51, in Böhlen soll ein rechtskräftiger Bebauungsplan Gewerbegebiet Röthaer Straße 51 aufgestellt werden. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurde für diese Fläche eine Kontingentierung nach DIN durchgeführt. Ziel der Kontingentierung war die Festsetzung von Emissionskontingente unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorbelastung ALDI Lebensmitteldiscounter, AMB Automobile Böhlen GmbH und AMB Fahrschule GmbH mit denen rechnerisch abgesichert wird, dass an der vorhandenen schutzbedürftigen Bebauung im Umfeld des B-Plangebietes keine schalltechnischen Konflikte auftreten. Die unter dieser Prämisse berechneten Emissionskontingente sind in Abschnitt 7 mit einem Vorschlag zur textlichen Festsetzung im Bebauungsplan ausgewiesen. Bei Einhaltung dieser Emissionskontingente ist das Überschreiten der Gesamt Immissionswerte (hier Immissionsrichtwerte nach TA Lärm) ausgeschlossen. Damit ist die schalltechnisch konfliktfreie Nachbarschaft möglicher Gewerbeansiedlungen zur schutzbedürftigen Bebauung gewährleistet. Leipzig, Dipl.- Ing. M. Goritzka Dipl.- Ing. (FH) R. Julius 11

12 ANLAGE 1: BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLEMISSION SCHALLEMISSION Allgemeine Begriffe (nach DIN : ) (Punkt-) Schallleistungspegel (L W ) Pegel der längenbezogenen Schallleistung (L W ) (auch längenbezogener Schallleistungspegel ) Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel Pegel der flächenbezogenen Schallleistung (L W ) (auch flächenbezogener Schallleistungspegel ) Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel Modellschallleistungspegel (L W,mod L W,mod L W,mod ) L W = 10 lg (P/P 0 ); zehnfacher dekadischer Logarithmus des Verhältnisses der Schallleistung zur Bezugsschallleistung P die von einem Schallstrahler abgegebene akustische Leistung (Schallleistung) P 0 Bezugsschallleistung (P 0 = 1 pw = Watt) L W = 10 lg (P /10-12 Wm -1 ); logarithmisches Maß für die von einer Linienschallquelle, oder Teilen davon, je Längeneinheit abgestrahlte Schallleistung P L W = LW - 10 lg (L/1m); Schallleistung, die von einer Linie pro m abgestrahlt wird. Dabei ist vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Länge verteilt ist. L W = 10 lg (P /10-12 Wm -2 ); logarithmisches Maß für die von einer flächenhaften Schallquelle, oder Teilen davon, je Flächeneinheit abgestrahlte Schallleistung P L W = LW - 10 lg (S/1m); Schallleistung, die von einer Fläche pro m² abgestrahlt wird. Dabei ist vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt ist. Die nach der TA Lärm bei der Ermittlung der Beurteilungspegel durchzuführenden Korrekturen (ANLAGE 1, Gewerbe, Beurteilungspegel), sind in den für das Berechnungsmodel ermittelten Modellschallleistungspegel integriert. 12

13 Ermittlung der Emission Parkverkehr Grundlage zur Emissionsermittlung ist die Bayerische Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage Der immissionswirksame Flächenschallleistungspegel IFSP eines Parkplatzes, ergibt sich aus folgender Gleichung: L WA,mod = L WA0 + K PA + K I + 2,5lg (f B - 9) + 10lg (B N) + K StrO - 10 lg (S/1 m²) db(a)/m² dabei bedeuten: L WA0 Grundwert für einen Parkvorgang = 63 db(a) K PA K I f B N K StrO Zuschlag für die Parkplatzart in db Zuschlag für die Impulshaltigkeit in db Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Bezugsgröße (Netto-Verkaufsfläche, Anzahl der Stellplätze etc.) Bewegungshäufigkeit PKW pro Einheit und Stunde Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen in db S Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes in m² 13

14 BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLIMMISSION Mittelungspegel L Aeq A-bewerteter, zeitlicher Mittelwert des Schallpegels an einem Punkt (z.b. am Immissionspunkt), ermittelt nach dem Taktmaximalverfahren anteiliger Beurteilungs- pegel L r,an Beurteilungspegel einer Geräuschquelle (z.b. eines Anlagenteiles) nach TA Lärm wie folgt definiert: Der anteilige Beurteilungspegel L r,an ist gleich dem Mittelungspegel L Aeq eines Anlagengeräusches plus (gegebenfalls) Zu- und Abschlägen für Ruhezeiten und Einzeltöne sowie (gegebenfalls) Pegelkorrektur für die Zeitbewertung entsprechend der Beurteilungszeit. Beurteilungspegel L r Summenpegel, ermittelt durch energetische Addition der anteiligen Beurteilungspegel L r,an aller zu beurteilenden Geräuschquellen Beurteilungspegel L r 1 N 0, 1 ( LAeq, j Cmet + KT, j + KI, j + KR, j ) = 10lg[ Tj 10 ] T j= 1 r dabei bedeuten: T r = N j= 1 T j = 16 h tags; 1 h nachts T j N = Teilzeit j = Zahl der gewählten Teilzeiten L Aeq,j = Mittelungspegel während der Teilzeit T j C met = metereologische Korrektur nach DIN ISO , Entwurf Ausgabe September 1997, Gleichung (6) [Im vorliegenden Gutachten wurde C met sicherheitshalber gleich 0 db gesetzt) K T,j = Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach der TA-Lärm (1998) Abschnitt A in der Teilzeit j (Treten in einem Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j ein oder mehrere Töne hörbar hervor oder ist das Geräusch informationshaltig, so beträgt der Zuschlag K T,j für diese Teilzeiten je nach Auffälligkeit 3 oder 6 db.) 14

15 K I,j K R,j = Zuschlag für Impulshaltigkeit nach der TA-Lärm (1998) Abschnitt A in der Teilzeit T j (Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j Impulse, so beträgt K I,j für diese Teilzeiten: K I,j = L AFTeq,j - L Aeq,j L AFTeq = Taktmaximal-Mittelungspegel mit der Taktzeit T = 5 Sekunden) = Zuschlag von 6 db für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit, nicht bei MI, GE oder GI an Werktagen: Uhr Uhr an Sonn- und Feiertagen: Uhr Uhr Uhr (Von der Berücksichtigung des Zuschlages kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinflüssen erforderlich ist.) 15

16 ANLAGE 2: BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR KONTINGETIERUNG NACH DIN Plangebiet Teilfläche TF Gesamt-Immissionswert L Gl Vorbelastung L vor,j Planwert L Pl,j Immissionskontingent L lk,i,j Emissionskontingent L EK,i Zusatzkontingent L EK,zus Gesamtheit der Teilflächen, für die Geräuschkontingente bestimmt werden Teil des Plangebietes, für den ein Geräuschkontingent bestimmt wird Wert, den nach Planungsabsicht der Gemeinde der Beurteilungspegel der Summe der einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen auch von solchen außerhalb des Plangebietes in einem betroffenen Gebiet nicht überschreiten darf Beurteilungspegel der Summe aller auf den Immissionsort j einwirkenden Geräusche von bereits bestehenden Betrieben und Anlagen außerhalb des Bebauungsplangebietes ("vorhandene Vorbelastung") einschließlich der Immissionskontingente für noch nicht bestehende Betriebe und Anlagen außerhalb des Bebauungsplangebietes ("planerische Vorbelastung ) ANMERKUNG Die Vorbelastung nach dieser Norm ist nicht identisch mit der Vorbelastung nach der TA Lärm. Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den Immissionsort j einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem nicht überschreiten darf Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den Immissionsort j einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen auf der Teilfläche i zusammen nicht überschreiten darf Pegel der Schallleistung, die bei gleichmäßiger Verteilung auf der Teilfläche i, bei ungerichteter Abstrahlung und ungehinderter verlustloser Schallausbreitung je Quadratmeter höchstens abgestrahlt werden darf ANMERKUNG Für das Emissionskontingent war bisher die Bezeichnung Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel - IFSP" gebräuchlich. Zuschlag zum Emissionskontingent Emissionskontingentierung Bestimmen und Festsetzen von Emissionskontingenten Immissionskontingentierung Bestimmen und Festsetzen von Immissionskontingenten 16

17 ANLAGE 3: EMISSIONSERMITTLUNG VORBELASTUNG A3.1 ALDI LEBENSMITTELDISCOUNTER Die Öffnungszeiten des Marktes sind von 08:00 bis 20:00 Uhr. Eine Nachtanlieferung ist auszuschließen. Bei der Erstellung zahlreicher Schallimmissionsprognosen für Lebensmitteldiscounter hat sich gezeigt, dass immer der Parkplatz die dominierende Geräuschquelle im Tagzeitraum darstellt. Aus diesem Grund wird ausgehend von einer Nettoverkaufsfläche von 800 m² (Schwelle zum großflächigen Einzelhandel) und der Bewegungshäufigkeit für Discounter nach /7/ der flächenbezogene Schallleistungspegel berechnet. Auf Grund der Gebietseinordnung der maßgeblichen Immissionsorte, wird für die Quelle Parkplatz ein Zuschlag für ruhebedürftige Stunden K r = 1,9 db berücksichtigt. TABELLE 1: Emissionsdaten der Parkgeräusche, tags Emittent L W0 N f B S K I K PA K D K StrO K r L WA,mod [db(a)] [m²] [m²] [db] [db] [db] [db] [db] [db(a)/m²] ALDI-P1 63 0,17 0, ,0 3,0 4,7 0,0 1,9 65,5 Im Beurteilungszeitraum nachts sind im allgemeinen nur lufttechnische Anlagen in Betrieb. Als lärmrelevante Anlage ist hier der Verflüssiger zu betrachten. Dieser wird in der ungünstigsten Position mit einem Schallleistungspegel von 80 db(a) berücksichtigt [in der Regel werden Verflüssiger mit einem L WA = 75 db(a) eingesetzt]. Verflüssiger ALDI-V L WA,mod = 80 db(a) 17

18 A3.2 AMB AUTOMOBILE UND FAHRSCHULE Alle schalltechnisch relevanten Vorgänge für die Fahrschule und für das Autohaus finden im Beurteilungszeitraum tags statt. Die Emissionen für diese Gewerbe werden so vergeben, dass an der nächstgelegen Wohnbebauung der Immissionsrichtwert IRW = 55 db(a) eingehalten wird. Das Bedeutet, auf Grund der vorhandenen und gleichberechtigten Gewerbe Einkaufzentrum (z.t. geschlossen) und Automobile, muss die Immission allein durch das Autohaus 52 db(a) betragen (durch Pegeladdition gleicher Quellen erfolgt eine Pegelerhöhung um 3 db). Als Quelle wird die freie Fläche um das vorhandene Gebäude angesetzt (A m²) Für die Fläche ergibt sich somit ein Flächenschallleistungspegel von AMB L WA,mod = 61,6 db(a)/m² 18

19 0 IO Fußballplatz ALDI ALDI-V 90 IO 01 TF-1 TF-2 ALDI-P AMB-P AMB-P IO 02 Autohaus IO IO 04 vorhandene Bebauung vorhandenes Gebäude Geltungsbereich B-Plan Emissionskontingente: TF-1 L = 58 db(a) / L = 44 db(a) EKtags TF-2 L = 60 db(a) / L = 45 db(a) EKtags EKnachts EKnachts Sektor A Zusatzkontingent tags + 5 db Vorbelastung: Flächenquelle ALDI-P Flächenquelle AMB-P Punktquelle (Verdichter) ALDI-V Bild 1: Böhlen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Rothaer Str. 51" Lageplan Lage der Immissionsorte (IO) Lage der Emittenten Maßstab 1 : goritzka akustik INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL- UND SCHWINGUNGSTECHNIK Handelsplatz Leipzig, Tel /10

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