Samtgemeinde Scharnebeck 37. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Hittbergen

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1 SG Scharnebeck 37. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes 1 Samtgemeinde Scharnebeck 37. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Hittbergen Kurzbegründung des Vorentwurfes Stand: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Der Flächenutzungsplan der Samtgemeinde Scharnebeck wird im Zuge der 37. Änderung für die Gemeinde Hittbergen digitalisiert. Dabei werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes überprüft und es erfolgen Änderungen in Form von Bestandsanpassungen und Korrekturen aufgrund veränderter Planungserfordernisse. Im Rahmen der Digitalisierung werden außerdem nachrichtlich zu übernehmende Belange aktualisiert. Anpassungen sind auch aufgrund der geänderten Plangrundlage notwendig. Die verwendete ALK erlaubt eine höhere Genauigkeit als die bisher genutzte DGK 5. Im Rahmen der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes werden u. a. angrenzend an vorhandene Bebauung, Dorfgebiete und Wohnbauflächen zur Deckung des Bedarfs im Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde Hittbergen dargestellt. 1.1 Änderungsbereiche Zur Erreichung der o. g. Ziele werden im Rahmen der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Änderungsbereiche in Hittbergen aufgenommen: Änderungsbereich 1 Die 14. Änderung des F-Planes ist nicht rechtswirksam geworden, da sie nie bekannt gemacht wurde. Daher sind die Änderungsbereiche aus der 14. Änderung bisher nicht rechtswirksam. Der Änderungsbereich (ca. 1,2 ha), am westlichen Rand des Ortsteils Hittbergen, nordwestlich angrenzend an die Marschwetter, soll mit der 37. Änderung des F-Planes wieder aufgegriffen werden. Der bisher rechtswirksame F-Plan stellt Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der 37. Änderung wird diese Fläche entsprechend des Bestandes als Dorfgebiet dargestellt. Hier befindet sich bereits dorfgebietstypische Bebauung. Änderungsbereich 2 Der Bereich des landwirtschaftlichen Betriebes Dorfstraße 15/15a im Ortsteil Hittbergen ist im bisherigen F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Dieser Bereich (ca. 0,8 ha) wird mit der 37. Änderung des F-Planes dem Bestand entsprechend als Dorfgebiet dargestellt und als Vorschlagsfläche aufgenommen. Änderungsbereich 3 Der Änderungsbereich (ca. 1,1 ha) aus der nicht rechtswirksam gewordenen 14. Flächennutzungsplanänderung, welcher im Ortsteil Hittbergen, südlich angrenzend an die Marschwetter liegt, soll in die 37. Änderung des F-Planes wieder aufgenommen werden. Mit dem Änderungsbereich soll eine Lücke in dem Dorfgebiet geschlossen und eine Grünfläche entlang der Marschwetter gesichert werden. Die Fläche ist zum Teil bereits bebaut. Über den damaligen Änderungsbereich hinaus soll die Grünfläche entsprechend des Bestandes bis an den westlichen Rand des Dorfgebietes erweitert werden und wird im Rahmen der 37. Änderung in den Änderungsbereich aufgenommen. Der bisher wirksame F-Plan stellte für diesen Bereich Dorfgebiet und Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine Erschließung ist über eine Stichstraße herstellbar. Änderungsbereich 4 Der Bereich des Betriebes Sedea Polstermöbel und angrenzende Bereiche werden mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes als Mischgebiet dargestellt (ca. 4,5 ha). In diesem Bereich befinden sich keine landwirtschaftlichen Betriebe mehr. Daher bietet sich eine Darstellung von Dorfgebiet, wie im bisher wirksamen Flächennutzungsplan, nicht mehr an. Ein

2 SG Scharnebeck 35. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes 2 Mischgebiet entspricht eher der vorhandenen Nutzung durch Wohnen und Gewerbebetriebe. In den Änderungsbereich wird eine bisher noch freie Fläche im bisherigen Dorfgebiet östlich des Betriebes Sedea Polstermöbel aufgenommen. Hier könnte sich ein weiterer Gewerbebetrieb ansiedeln. Änderungsbereich 5 Als weitere Fläche wurde beantragt, dass das Dorfgebiet rückwärtig angrenzend an die vorhandene Bebauung westlich der Barförder Straße und nördlich der Dorfstraße erweitert wird. Ein Teil der Antragsfläche wird als Änderungsbereich 5 aufgenommen (ca. 0,5 ha), um Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Fläche war bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und soll nun als Dorfgebiet dargestellt werden. Die Erschließung der noch freien rückwärtigen Flächen ist über ein im selben Eigentum befindliches Grundstück an der Dorfstraße möglich. Die Fläche stellt eine Abrundung der Ortslage dar. Änderungsbereich 6 Im Rahmen der rechtswirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in dem Änderungsbereich 6 (ca. 0,3 ha) eine Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt (Änderungsbereich 7.6 der 1. Änderung). In diesem Bereich ist weder Wald noch eine Bebauung vorhanden. Diese Fläche wird daher mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend des Bestandes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Änderungsbereich 7 Diese Fläche (ca. 0,5 ha), für welche der bisher wirksame Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft ausweist, wird mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche dargestellt, um eine einzeilige Wohnbebauung in diesem Bereich zu ermöglichen. Für diesen Bereich liegt eine Bauvoranfrage vor, welche momentan ruht. Gegenüberliegend ist Bebauung vorhanden. Mit einer Bebauungsmöglichkeit auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird der Ortseingang verdeutlicht. Dies trägt zu einer Verminderung der gefahrenen Geschwindigkeit auf der Kreisstraße bei. Die vorhandenen Erschließungsanlagen können besser genutzt werden. Änderungsbereiche 8.1 bis 8.3 In der Deichschutzzone ist keine Baugenehmigung möglich. Die vorhandenen Gebäude genießen Bestandsschutz. Die Bereiche des Dorfgebietes, die in der Deichsschutzzone liegen, die keine Baulücke darstellen und in denen keine Bebauung vorhanden ist, entfallen mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Dorfgebiet. In diesen Bereichen (insgesamt ca. 1,1 ha) wird Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Änderungsbereich 9 Südlich des Barförder Elbdeichs wird das Dorfgebiet auf eine Bautiefe reduziert. Die über die vorhandene Bebauung hinausgehenden Flächen, welche im bisher wirksamen F-Plan als Dorfgebiet dargestellt sind, werden mit der 37. Änderung entsprechend des Bestandes als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt (ca. 1,2 ha). Diese bieten sich nicht für eine Bebauung an. Änderungsbereich 10 Im Ortsteil Barförde wird mit dem Änderungsbereich 10 (ca. 0,5 ha) ein Dorfgebiet entlang der Kreisstraße, angrenzend an vorhandene Bebauung geschlossen. Diese Fläche war im bisher wirksamen F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und wird mit der 37. Änderung als Dorfgebiet dargestellt. In diesem Bereich soll eine einzeilige Bebauung entlang der Kreisstraße ermöglicht werden. Diese Fläche stellt auch einen Ersatz für die mit der 37. Änderung entfallenen Dorfgebietsflächen im Ortsteil Barförde dar, welche weiter abseits der Straße liegen und sich nicht für eine Bebauung anbieten. Änderungsbereich 11 Der Änderungsbereich aus der nicht rechtswirksam gewordenen 14. Flächennutzungsplanänderung soll als Änderungsbereich in die 37. Änderung des F-Planes

3 SG Scharnebeck 35. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes 3 übernommen werden. In diesem Bereich stellt der wirksame F-Plan Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der 37. Änderung wird hier Dorfgebiet (ca. 0,3 ha) dargestellt. Evtl. soll hier eine Biogasanlage entstehen. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb wäre diese als privilegiertes Bauvorhaben auch ohne Darstellung im F-Plan möglich. Trotzdem soll diese Fläche als Änderungsbereich aufgenommen werden. Sie schließt eine Lücke in den angrenzenden Dorfgebieten. Aufgrund der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe ist darauf zu achten, dass die neue Nutzung hiermit vereinbar ist. 1.2 Anpassungen an den Bestand Außerdem erfolgen mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes in den nachfolgend aufgeführten Bereichen Anpassungen der Darstellungen des bisher wirksamen Flächennutzungsplans an den aktuellen Bestand. Die Anpassungen an den Bestand ergeben sich u.a. aus den rechtskräftigen Bebauungsplänen. Wohnbauflächen (B-Plan Nr. 2) Der nordwestliche Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 wird entsprechend des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche dargestellt. Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellte für diesen Bereich Dorfgebiet dar. Außerdem wird der südliche, östliche und nördliche Randbereich an den rechtskräftigen Bebauungsplan und den Bestand angepasst. Die Wohnbauflächendarstellung aus dem bisher wirksamen Flächennutzungsplan ging im Süden über die Festsetzungen im Bebauungsplan hinaus. Hier wird die Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan zurück genommen und entsprechend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Außerdem wird eine Grünfläche aus dem Bebauungsplan übernommen, welcher in diesen Bereichen Anpflanz- und Erhaltungsgebote festsetzte. Im südöstlichen Bereich entfällt eine Waldfläche aus dem Flächennutzungsplan und wird entsprechend des Bebauungsplanes und des Bestandes als Wohnbaufläche, Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Wohnbauflächen, Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (B-Plan Nr. 3 und 1. Änderung B-Plan Nr. 3) und Fläche für die Landwirtschaft Die Anpflanzfläche im bisher wirksamen F-Plan (21. Änderung) im Bereich des B-Planes Nr. 3 wird entsprechend der 1. Änderung des B-Planes Nr. 3 mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche dargestellt. Außerdem wird ein Grundstück des Dorfgebietes entsprechend des B-Planes als Wohnbaufläche dargestellt. Darüber hinaus wird die Fläche für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes im B-Plan entsprechend im F-Plan dargestellt. Der F-Plan stellte für diesen Bereich bisher Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus werden die Ausgleichsflächen des B-Planes Nr. 3 und der 1. Änderung entsprechend in den F-Plan übernommen. In diesen Bereichen stellte der bisher wirksame F-Plan Fläche für die Landwirtschaft dar. Außerdem wird entsprechend des Bestandes nördlich angrenzend an die Ausgleichsfläche Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellte für diesen Bereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Badeplatz dar. Dieser Bereich wird nicht als Badeplatz genutzt. Fläche für den Gemeinbedarf Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, Grünfläche Spielplatz Für den Bereich Dorfgemeinschaftshalle, Schießstand, Sport- und Spielplatz ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam, welche eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz darstellt. Im Rahmen der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Gemeinbedarfsfläche an das vorhandene Gebäude angepasst und um einen kleinen Teilbereich im Nordwesten erweitert. Der Bereich des Spielplatzes wird dem Bestand entsprechend als Grünfläche mit der

4 SG Scharnebeck 35. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes 4 Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt. Der restliche Bereich der Grünfläche wird nach wie vor als Grünfläche Sportplatz entsprechend des Bestandes dargestellt. Dorfgebiet Zur Abrundung der Ortslage werden am südlichen Rand der Ortslage Hittbergen bereits bebaute Flächen als Anpassung an den Bestand mit in das Dorfgebiet aufgenommen. Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellte hier Fläche für die Landwirtschaft dar. Fläche für den Gemeindbedarf Feuerwehr, Dorfgebiet Der Änderungsbereich (ca. 0,4 ha) aus der nicht rechtswirksam gewordenen 14. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Barförde soll als Anpassung an den Bestand in der 37. Änderung des F-Planes wieder aufgegriffen werden. Das Feuerwehrgerätehaus war ursprünglich nördlich der Kreisstraße geplant, ist jedoch südlich der Kreisstraße genehmigt und gebaut worden. Der bisher wirksame F-Plan stellte für diesen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der 37. Änderung wird die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr entsprechend des tatsächlichen Standortes der Feuerwehr nach Süden verschoben und die bisher so dargestellte Fläche in das Dorfgebiet aufgenommen. 2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Mit der 37. Änderung werden neue Dorfgebiete und Wohnbauflächen in den Ortsteilen Hittbergen und Barförde ausgewiesen. Dafür entfallen zum Teil rückwärtige Flächen von Dorfgebieten im Ortsteil Barförde. Weitere Bereiche, über die neu geplanten Bauflächen hinaus, bieten sich für die Darstellung nicht an, da unter Berücksichtigung noch freier vorhandener Baulücken im Ort kein weiterer Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde Hittbergen vorhanden ist. Es stellt auch keine Alternative dar, keine neuen Wohnbauflächen auszuweisen, da die Gemeinde Hittbergen Flächen für die Eigenentwicklung braucht. Beantragt wurde, nordöstlich angrenzend an den Änderungsbereich 5 und rückwärtig angrenzend an die vorhandene Bebauung westlich der Barförder Straße noch weitere Flächen ins Dorfgebiet aufzunehmen. Hierfür wird jedoch kein Bedarf gesehen. Die Erschließung ist nicht gesichert und der Bereich in Richtung Marschwetter wird sehr nass. Er bietet sich daher nicht für eine Bebauung an. Zur Marschwetter und zu dem Biosphärenreservat sollte außerdem aus Naturschutzgründen ein Puffer mit der Bebauung eingehalten werden. Ebenfalls beantragt wurde eine Bauflächenausweisung im Südwesten von Barförde, westlich und einzeilig angrenzend an die Barförder Straße, im Bereich Barförder Straße 55 bis einschließlich Barförder Straße 41. Eine Erweiterung des Dorfgebietes in diesem Bereich würde jedoch eine Verfestigung eines Siedlungssplitters und eine fingerartige Ausdehnung der Siedlung in die Landschaft darstellen. Eine solche Bauflächenausweisung wäre aus raumordnerischen Gründen nicht genehmigungsfähig. Darüber hinaus sind in der nordöstlich angrenzenden Wohnbaufläche noch freie Bauplätze vorhanden. Es besteht kein Bedarf für eine derartige Ausweisung. Überlegt wurde, die Ortslage im Südosten, westlich der Feldstraße, abzurunden. Hiervon wurde abgesehen, da die Feldstraße nur sehr schmal ist und sich in der Örtlichkeit kein weiteres Überspringen des Ortsrandes anbietet. Zudem ist ein weiterer Bedarf nicht gegeben. Es würde eine Alternative darstellen, die Änderungsbereiche 1 und 2 weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen. Da sich hier jedoch schon eine dorfgebietstypische Bebauung entwickelt hat, sollen die Flächen als Dorfgebiet dargestellt werden. Es würde eine Alternative darstellen, den Änderungsbereich 4 weiterhin als Dorfgebiet darzustellen. Zur Gliederung der Baugebiete wird jedoch Mischgebiet dargestellt, da dieses der vorhandenen und zukünftigen Nutzung in diesem Bereich besser entspricht.

5 SG Scharnebeck 35. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes 5 3 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung Durch die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes sind voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten, da in den Änderungsbereichen 7 und 10 Versiegelungen durch die Planung vorbereitet werden. Mit den Änderungsbereichen 7 und 10 werden Eingriffe in den Naturhaushalt vorbereitet, die ausgleichspflichtig sind. Der Wasser- und Bodenhaushalt verliert seine Funktion dauerhaft in diesen Bereichen. Durch die zukünftigen Bodenversiegelungen werden die natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigt und die Grundwasserneubildungsrate vermindert. Außerdem kommt es durch eine mögliche Bebauung zu einem Verlust von klimatisch wirksamen Offenbodenflächen und Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Darüber hinaus wird mit der Inanspruchnahme von freier Fläche auch ein Eingriff in das Landschaftsbild vorbereitet. Durch die Planung wird es voraussichtlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des bisherigen Wohnumfeldes durch erhöhte Lärm- und Abgasimmissionen kommen. Insgesamt sind keine negativen umweltrelevanten Auswirkungen für die öffentliche Erholungsnutzung zu erwarten. In den Flächen befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude oder Ensembles. In den Änderungsbereichen 3, 5 und 11 werden zwar Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, diese Eingriffe waren jedoch bereits schon vor der planerischen Entscheidung zulässig, da die Flächen im Innenbereich liegen. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich. In den Änderungsbereichen 1, 2, 6, und 9 werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, da sie entsprechend den aktuellen Nutzungen dargestellt werden. Teilweise stellt die Planung in diesen Bereichen sogar eine Verbesserung zu dem derzeit Möglichen dar, da im bisher wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächen mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes zurück genommen werden (Änderungsbereiche und 9). Dieses wirkt sich positiv auf alle beschriebenen Schutzgüter aus. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. Der Änderungsbereich 4 war auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt. Sie bietet jedoch nur insbesondere Potential für eine gewerbliche Entwicklung. Insofern ergibt sich bei Inanspruchnahme der Fläche ein Ausgleichsbedarf. Die Änderungsbereiche liegen alle außerhalb von FFH-Gebieten, EU-Vogelschutzgebieten, geschützten Biotopen, Überschwemmungsgebieten. Die Änderungsbereiche 1 (nördlicher Teil), 6, 7, 8.1 bis 8.3, 9, 10 und 11 liegen innerhalb des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue (Gebietsteil A). Die Änderungsbereiche 1 (südlicher Teil), 2, 3, 4 und 5 liegen nicht im Biosphärenreservat. Aufgrund der geringen Flächengröße und der Lage an Straßen und angrenzend an vorhandene Bebauung ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Biosphärenreservates zu rechen. Weitere Schutzgebiete sind in der Gemeinde Hittbergen nicht vorhanden und daher von der Planung nicht betroffen. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 3 Hittbergen West wurde eine Ausgleichsfläche in dem Teilgebiet 2 südöstlich der Ortslage Hittbergen festgesetzt, welche auch als Anpassung an den Bestand in die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes übernommen wurde (vgl. Kapitel 1.2). Hier wurden auf ca m² Rapsacker (Wertfaktor 1) und Intensivgrünland (Wertfaktor 2) in extensiv genutztes Grünland (Wertfaktor 3) umgewandelt und Baum- Strauchhecken angelegt (Wertfaktor 3). Diese Augleichsfläche wurde nur zum Teil durch die mit dem B-Plan Nr. 3 verbundenen Eingriffe in Anspruch genommen. Es verbleibt ein Aufwertungspotential von Werteinheiten, das im Rahmen von anderen Planungen genutzt werden kann. Dieses Aufwertungspotential kann daher auf den Ausgleich der mit der 37. Änderung des Flächenutzungsplanes vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft angerechnet werden. Zum Entwurf wird geprüft, ob darüber hinaus noch eine weitere Kompensationsfläche erforderlich wird. Es werden eine konkrete Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erstellt und Kompensationsmaßnahmen nachvollziehbar konkretisiert und mit der in Hittbergen laufenden Flurbereinigung abgestimmt.

6 SG Scharnebeck 35. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes 6 Zusammenfassung des Untersuchungsbedarfs Änderungsbereiche 4, 7 und 10: Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange nach den einzelnen Schutzgütern einschließlich Biotoptypenkartierung, Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange, Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanz. Änderungsbereiche 3, 5, und 11: Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange nach den einzelnen Schutzgütern ohne genaue Biotoptypenkartierung aber mit Auswertung Luftbild zur Bewertung Artenschutz, Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange, keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, da Eingriff vor der planerischen Entscheidung zulässig war. Änderungsbereiche 1, 2, 6, und 9: Keine Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange nach den einzelnen Schutzgütern und keine Biotoptypenkartierung, keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, da kein Eingriff. Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange. Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung einer Ausgleichsfläche.

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