Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach 69 BewG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach 69 BewG"

Transkript

1 Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach 69 BewG Grundsätzliches zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und der Abgrenzung nach 69 BewG Flächen im Bebauungsplan Schutzvorschrift für Landwirte 1

2 Grundsätzliches zum LuF-Vermögen 33 BewG Grundsatz: 33 das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist die ursprünglichste Vermögensart ( 18 BewG); deswegen führt jede Abgrenzungsüberlegung grundsätzlich über den 33 BewG Zur wirtschaftlichen Einheit LuF gehören alle WG, die einem Betrieb der LuF dauernd zu dienen bestimmt sind, insbesondere Flächen der sog. Urproduktion dazu gehören aber auch sog. Brachflächen, die momentan nicht zweckentsprechend genutzt werden Ausnahme 69 / Abschn. 2 BewRGr Unter bestimmten Voraussetzungen gehören Flächen, die nach 33 BewG noch dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen wären, zum Grundvermögen 2

3 Grundsätzliches zum 69 BewG Wann wird die Vorschrift einschlägig im Zusammenhang mit Planungsmaßnahmen wie Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen kommt die Vorschrift zum Einsatz die Gemeinden sind verpflichtet, diese Unterlagen den Finanzämtern zu überlassen (R 5 Abs. 2 Satz 4 GrStR) Beweislage bei Anwendung der Vorschrift die Vorschrift arbeitet mit unbestimmten Rechtsbegriffen (... anzunehmen ist ), die nicht besonders gut auf den Punkt zu bringen sind im Zweifelsfall sollte man bei den Gemeindeverwaltungen die Planungsabsichten hinterfragen Abgrenzungsreihenfolge innerhalb der Vorschrift 1. Absatz 3: der umfasst die Voraussetzungen nach Absatz 1 2. Absatz 1: umfassendste Möglichkeiten Landwirtschaftsflächen dem Grundvermögen zuzuordnen 3. Absatz 2: Schutzvorschrift für Landwirte grundsteuerliche Relevanz der Vorschrift z.b.2000 m² bei ha-satz von 2000,- DM Grundsteuer/Jahr ca. 3, m² bei 5,--DM/m² Grundsteuer/Jahr ca. 56,80 3

4 Flächen innerhalb eines Bebauungsplan 69 III: Baulandflächen gehören zum Grundvermögen, wenn folgende Umstände zugleich vorliegen: Grundstück ist lt. Bebauungsplan Bauland sofortige Bebauung ist möglich (tatsächlich und rechtlich) Eine sofortige Bebauung ist nicht möglich, wenn das Grundstück zu klein ist wenn rechtlich zwar Bauland, aber Veränderungssperre im benachbarten Bereichen (=innerhalb des Plangebiets) muss die Bebauung begonnen haben Also noch kein Grundvermögen, wenn keiner der Eigentümer im Plangebiet mit der Bebauung begonnen hat bei Baulücken ist die Voraussetzung immer gegeben Ausnahme für Hofstelle und umliegende Flächen in 69 Abs.3 Satz 2: die Hofstelle und bis zu 1 ha in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang liegende Flächen sind geschützt. 1ha + Hofstelle 4

5 In absehbarer Zeit andere als LuF-Nutzung ( 69 Abs.1BewG) Flächen zeichnen sich durch Lage, Verwertungsmöglichkeit oder sonstigen Umstände aus danach besteht Wahrscheinlichkeit, dass die Flächen in absehbarer Zeit absehbare Zeit = 6 Jahre; R 2 Abs.7 BewRGr) anderen als landwirtschaftlichen Zwecken (Bauland, Industrieland, Verkehrszwecke) dienen werden Indiz für Vorliegen des Merkmals absehbare Zeit Einleitung des Umlegungsverfahren Bsp.: rechtskräftiger Bebauungsplan; Bebauung hat noch nicht begonnen; Umlegungsverfahren ist aber am Feststellungszeitpunkt eingeleitet Flächen sind dem Grundvermögen zuzurechnen 5

6 Schutzvorschrift für Existenzlandwirte 69 Abs.2 BewG drei Voraussetzungen (Eigentums-)Flächen eines Landwirts, die er selbst bewirtschaftet, der Betrieb ist die Existenzgrundlage des Landwirts, mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Flächen aus der Sicht des Feststellungszeitpunkts noch mind. 2 Jahre landwirtschaftlich genutzt. Existenzgrundlage: Betrieb kann den Lebensbedarf gemessen an Sozialhilfeleistungen (bei 4köpfiger Familie ca 1300 /Monat) decken; hilfsweise, es bestehen Ansprüche aus Alterskasse der Landwirte Schutz gilt nicht für gepachtete oder verpachtete Flächen 6

7 Beispiel zu 69 II Ein Existenz -Landwirt hat landwirtschaftlich genutzte Fläche von 40 ha. Sein Hof (0,2 ha) und die daran anschl. Grünlandfläche (1,5 ha) - als Bauland ausgewiesen - liegt innerhalb des Dorfgebiets. Eine räumlich getrennt liegende Grünlandfläche (4 ha) liegt am Dorfrand und ist im Bebauungsplan als Industrieland ausgewiesen. Mit einer entsprechenden Nutzung ist (unstreitig) in 5 Jahren zu rechnen Lösung: Die Hofstelle (0,2 ha) und 1 ha Gartenfläche gehören nach 69 III 2 nicht zum Grundvermögen, sondern zum LuF-Vermögen. 4 ha (trotz 69 I Ü < 6 Jahre) kein Grundvermögen nach 69 II, da anderweitige Nutzung nicht innerhalb 2 Jahren wahrscheinlich Nach 69 III S. 1 gehören jedoch 0,5 ha der Gartenfläche zum Grundvermögen, da insoweit nur 1ha geschützt sind, die unmittelbar mit dem Hof zusammenhängen 7

Wirtschaftliche Einheit

Wirtschaftliche Einheit Wirtschaftliche Einheit Begriff Grundstück und Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes Abgrenzungsreihenfolge 1 Begriff der wirtschaftlichen Einheit Allgemeine

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 21 GZ. RV/2383-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.S. und der M.S., -, gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 15. März 2001, EW-AZ

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 2 GZ. RV/0153-F/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der a, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Feststellung des Einheitswertes

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat (Graz) 5 GZ. RV/0108-G/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 4. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30.

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. M I - j/13 M X

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. M I - j/13 M X STATISTISCHES LANDESAMT 2014 Statistik nutzen 2013 M I - j/13 M1063 201300 1430-516X Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen 3 Tabellenteil T 1 Durchschnittliche e für Bauland 2013 nach Baugebieten

Mehr

M I - j/09 M

M I - j/09 M 2010 2009 M I - j/09 M1063 200900 Inhalt Seite Vorbemerkungen...3 Definitionen...3 Ergebnisse 1. Durchschnittliche e für Bauland 2009 nach Baugebieten...4 2. Durchschnittliche e für Bauland 2008 und 2009

Mehr

unbebaute Grundstücke Begriff Bezugsfertigkeit Bauabschnitte Bewertung

unbebaute Grundstücke Begriff Bezugsfertigkeit Bauabschnitte Bewertung unbebaute Grundstücke Begriff Bezugsfertigkeit Bauabschnitte Bewertung 1 Unbebaute Grundstücke, 72 Begriff: Grundstück ohne benutzbares Gebäude Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit

Mehr

Erbschaftssteuerreform: Öffnungsklauseln als Betätigungsfeld des Sachverständigen

Erbschaftssteuerreform: Öffnungsklauseln als Betätigungsfeld des Sachverständigen Erbschaftssteuerreform: Öffnungsklauseln als Betätigungsfeld des Sachverständigen Vortragstagung des HLBS am 06.03.2008 in Verden Dr. Kornelius Gütter, ö.b.v.s F. 1 Inhalte (1) Vorgehensweise bei der Ableitung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 10 GZ. RV/0181-L/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 4. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr

Mehr

Reform der Grundbesteuerung

Reform der Grundbesteuerung Georg Willi Bürgermeister der Stadt Innsbruck Innsbruck, am 2.4.2019 Reform der Grundbesteuerung Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird von den Gemeinden eingehoben,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 9 GZ. RV/0230-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F und der E Bw, Landwirte in Adresse, vertreten durch Holzinger & Partner Steuer- und

Mehr

11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien

11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe für Zwecke der Erbschaft- /Schenkungsteuer Kai Runge Diplom-Agraringenieur Steuerberater Rechtsgrundlagen 11; 157 203 Bewertungsgesetz Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz

Mehr

32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient Besteuerung des Grundvermögens

32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient Besteuerung des Grundvermögens 32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient 2015 Besteuerung des Grundvermögens Grundsätzliches Erläuterung der Begriffe Hinweise auf rechtliche Grundlagen Besteuerung des Grundvermögens Unbebauter

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Kaufwerte für Bauland im Freistaat Sachsen 2017 M I 6 j/17 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/2987-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S., vertreten durch H., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern

Mehr

Neugestaltung der Grundsteuer

Neugestaltung der Grundsteuer Zielvorstellungen: - Ertragswertverfahren als Grundlage der Bewertung - Aufrechterhaltung der GrSt A für LuF neben der GrSt B - Vereinheitlichung der Bewertung in West und Ost - Eigentümerprinzip 1 Beibehaltung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 9 GZ. RV/0984-L/04 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw in L, vom 4. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom

Mehr

für die Gemeinde Stegaurach (Stand: )

für die Gemeinde Stegaurach (Stand: ) Auszug aus den Bodenrichtwerten des Landkreises Bamberg für die Gemeinde Stegaurach (Stand: 31.12.2016) Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Hinweise zur Bodenrichtwertliste (Stand: 31.12.2016) Bodenrichtwerte

Mehr

Wirtschaftliche Einheit - Begriff

Wirtschaftliche Einheit - Begriff Hauptfeststellung 2014 Landwirtschaft NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. Wirtschaftliche Einheit - Begriff Im Bewertungsrecht bilden wirtschaftliche Einheit und Vermögensart den Besitz eines Eigentümers nach

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. M I - j/16 Kennziffer: M ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. M I - j/16 Kennziffer: M ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2017 Statistik nutzen 2016 M I - j/16 Kennziffer: M1063 201600 ISSN: Inhalt Informationen zur Statistik... 3 Glossar... 4 Tabellen T 1 Durchschnittliche e für Bauland 2016 nach

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 21 GZ. RV/3743-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D, gegen den Feststellungsbescheid (Nachfeststellung gem. 22 Abs. 1 BewG 1955 zum

Mehr

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) am 8. November 2012

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) am 8. November 2012 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, den 26. 10. 2012 30-2 Tel. 361 9581 (Brigitte Sittauer) Tel. 361 10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) Vorlage Nr.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite (2)

Inhaltsverzeichnis. Seite (2) Information zur Behandlung öffentlicher Gelder bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ab der Hauptfeststellung zum 1. Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis 1. INFORMATION ZUR

Mehr

GEMEINDE. Gutachterausschuss

GEMEINDE. Gutachterausschuss GEMEINDE EBERHARDZELL Gutachterausschuss 11.04.2012 Bodenrichtwerte Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke im Gebiet der Gesamtgemeinde Eberhardzell nach 196 Abs. 1 BauGB Stand 01.01.2012

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. eines Erwerbsbetriebs. 24. bis 26. April 2018 (TOP 18 ESt II/18)

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. eines Erwerbsbetriebs. 24. bis 26. April 2018 (TOP 18 ESt II/18) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Preise und Preisindizes M I - j Kaufwerte für Bauland in Mecklenburg-Vorpommern 2016 Bestell-: Herausgabe: Printausgabe: M163 2016 00 23. Oktober 2017 EUR 4,00 Herausgeber: Statistisches

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STGW.

GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STGW. GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STGW. Satzung für die öffentlichen Feld- und Waldwege A. ALLGEMEINES 1 Zweck 2 Begriffe B. WEGE IN DER BAULAST 3 Umlegung der sächlichen Aufwendungen aus der Baulast 4 Sonderregelung

Mehr

Satzung. 1 Anschlußbeitrag

Satzung. 1 Anschlußbeitrag 2.005 I. Satzung über die Erhebung des Beitrages für den Anschluß an die öffentliche Kanalisationsanlage der Stadt Werdohl - Anschlußbeitragssatzung -vom 23.09.1976 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

der Gemeinde Königsbach-Stein

der Gemeinde Königsbach-Stein Bodenrichtwerte der Gemeinde Königsbach-Stein zum Jahresende 2012 - gültig ab 01.01.2013 - Bodenrichtwerte mit Erläuterungen und Hinweisen Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 Lage Richtwert /m² 2012 Art der

Mehr

Verwendung einer Zugmaschine i.s. von 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage

Verwendung einer Zugmaschine i.s. von 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage BUNDESFINANZHOF Verwendung einer Zugmaschine i.s. von 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i.s. des 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG

Mehr

Anlage 13a - Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen 2016

Anlage 13a - Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen 2016 Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage 13a - Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen 216 Ausgabe 217 21632721 1 2 Name / Gemeinschaft / Gesellschaft /

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 7 GZ. RV/0510-G/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Günter Wappel, Rechtsanwalt, 1100 Wien, Buchengasse

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Preise und Preisindizes Sta tistisc he s La nd e sa mt Mecklenburg-Vorpommern M I - j e für Bauland in Mecklenburg-Vorpommern 24 Bestell-Nr.: M163 24 Herausgabe: 5. September 25 Printausgabe:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Graz Senat 8 GZ. RV/0259-G/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Weiz betreffend Einkommensteuer für das Jahr

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT GERA IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Verwaltungsrechtsstreit

VERWALTUNGSGERICHT GERA IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Verwaltungsrechtsstreit VERWALTUNGSGERICHT GERA IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn K H, L, D prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte Dr. Schulze-Hagen und Partner, Jürgensplatz 58, 40219 Düsseldorf

Mehr

GEMEINDE. Gutachterausschuss

GEMEINDE. Gutachterausschuss GEMEINDE EBERHARDZELL Gutachterausschuss 28.07.2015 Bodenrichtwerte für baureifes und bebautes Land Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke im Gebiet der Gesamtgemeinde Eberhardzell zum 31.12.2014

Mehr

ORTSGEMEINDE FREISBACH

ORTSGEMEINDE FREISBACH ORTSGEMEINDE FREISBACH Quelle: LANIS, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz BEBAUUNGSPLAN IN DEN STRASSGÄRTEN II, TEIL B ÄNDERUNG 1. P L A N Z E I C H N U N G 2. T E X

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Festlegung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 Erläuterungen: (1) Gemäß 192 Abs. 3 und 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Osterburken die

Mehr

Umlegung Geschäftsstelle Kreis Borken. FB 62 Andrea Grotendorst Seite: 1

Umlegung Geschäftsstelle Kreis Borken. FB 62 Andrea Grotendorst Seite: 1 Umlegung Geschäftsstelle Kreis Borken FB 62 Andrea Grotendorst Seite: 1 Überblick Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Wer führt Umlegungsverfahren durch? Wer ist an der Umlegung beteiligt? Grundsätze

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung HLBS Landesverbandstagung 212 Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband

Mehr

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen. S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Neufassung Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

Bodenrichtwerte Land- und Forstwirtschaft 2013 und 2014

Bodenrichtwerte Land- und Forstwirtschaft 2013 und 2014 Bodenrichtwerte Land- und Forstwirtschaft 2013 und 2014 Für den Finanzamtsbezirk Eggenfelden / Seite 2 - Erläuterung Seite 3 - Landwirtschaftliche Bodenrichtwerte - Übersicht Seite 4 - Landwirtschaftliche

Mehr

Gemeindeentwicklungskonzept GÖGE Auszug - Juli 2016

Gemeindeentwicklungskonzept GÖGE Auszug - Juli 2016 Hohentengen Eichen Enzkofen Günzkofen Ölkofen Gemeindeentwicklungskonzept GÖGE Auszug - Juli 2016 Gemeindeentwicklungskonzept GÖGE Seite 1 Hohentengen Eichen Enzkofen Günzkofen Ölkofen Gemeindeentwicklungskonzept

Mehr

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) 5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur

Mehr

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN INHALTEN DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSKONZEPTES In den werden einzelne Inhalte des Örtlichen Raumordnungskonzeptes erklärt und näher definiert.

Mehr

Die Feststellungsarten BewG

Die Feststellungsarten BewG Die Feststellungsarten 21-25 BewG 1 Inhalt des EW-Bescheids - 19 BewG EW-Bescheid Wertfortschreibung auf den 01.01.2002 für das Einfamilienhaus in Testdorf, Musterring 1 wird ein EW von 20.451 Euro festgestellt.

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode. Drucksache 9/1648. der Fraktionen der SPD und FDP

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode. Drucksache 9/1648. der Fraktionen der SPD und FDP Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Drucksache 9/1648 13.05.82 Sachgebiet 610 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz

Mehr

Stadt Iphofen Sanierung Stadtteile. Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim, Possenheim

Stadt Iphofen Sanierung Stadtteile. Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim, Possenheim Bayerisches Städtebauförderungsprogramm Stadt Iphofen Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim, Possenheim Durchführung privater Sanierungs- und Baumaßnahmen 03.03.1998 08.02.2000 abgestimmt mit

Mehr

PACHTREGLEMENT DER ORTSBÜRGERGEMEINDE WALTENSCHWIL

PACHTREGLEMENT DER ORTSBÜRGERGEMEINDE WALTENSCHWIL PACHTREGLEMENT DER ORTSBÜRGERGEMEINDE WALTENSCHWIL Ausgabe 2011 Pachtreglement der Ortsbürgergemeinde Waltenschwil 2 Einleitung Berechtigung zur Pacht 1 Die Ortsbürgergemeinde Waltenschwil erlässt nachfolgendes

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Information. zur Gründung von Realverbänden in Ahnsen Seershausen Höfen. am 28. Februar 2018

Information. zur Gründung von Realverbänden in Ahnsen Seershausen Höfen. am 28. Februar 2018 Information zur Gründung von Realverbänden in Ahnsen Seershausen Höfen am 28. Februar 2018 Nutzvermögensverbände* Einige Grundlagen Dies sind diejenigen Verbände, bei denen sich die frühere Allmende ganz

Mehr

Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach

Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach Festlegung der Bodenrichtwerte nach 196 BauGB zum 31.12.2014 durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Ummendorf am 08.09.2015/22.09.2015 Bauer-

Mehr

Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik. Kaufwerte für Bauland in Thüringen 2015

Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik. Kaufwerte für Bauland in Thüringen 2015 Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N Statistischer Bericht M I - j / 15 Kaufwerte für Bauland in Thüringen 2015 Bestell-Nr. 12 103 Thüringer Landesamt für Statistik www.statistik.thueringen.de Zeichenerklärung

Mehr

Beschlußempfehlung *)

Beschlußempfehlung *) Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/1643 20.06.84 Sachgebiet 611 Beschlußempfehlung *) des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf

Mehr

Nachlassauseinandersetzungsvertrag

Nachlassauseinandersetzungsvertrag XII. Nachlassauseinandersetzungsvertrag 1. Erblasser / Verstorbener Geburtsname / -ort Sterbedatum / -ort Letzter gewöhnlicher Aufenthalt (Anschrift): Zuständiges Nachlassgericht Ggfs. Aktenzeichen des

Mehr

Bodenrichtwerte für baureifes und bebautes Land im Gebiet der Gesamtgemeinde Hochdorf

Bodenrichtwerte für baureifes und bebautes Land im Gebiet der Gesamtgemeinde Hochdorf Bodenrichtwerte im Gebiet der Gesamtgemeinde Hochdorf Stand 31.12.2014 Gemeinde Hochdorf Landkreis Biberach Sitzung des Gutachterausschusses am 13. April 2015 - Ermittlung und Feststellung der Bodenrichtwerte

Mehr

M I - j / 13. Kaufwerte für Bauland in Thüringen Bestell - Nr

M I - j / 13. Kaufwerte für Bauland in Thüringen Bestell - Nr M I - j / 13 Kaufwerte für Bauland in Thüringen 2013 Bestell - Nr. 12 103 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Information öffentliche Gelder Stand Dezember 2016 nach Änderung durch EU-AbgÄG 2016)

Inhaltsverzeichnis. Information öffentliche Gelder Stand Dezember 2016 nach Änderung durch EU-AbgÄG 2016) 1 Information zur Behandlung öffentlicher Gelder bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zur Hauptfeststellung zum 1. Jänner 2014 und für Fortschreibungen und Nachfeststellungen

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung 1. Buchführungsgrenzen Gemäß 125 Bundesabgabenordnung besteht Buchführungspflicht, wenn a) der Umsatz eines Betriebes

Mehr

M I - j / 12. Kaufwerte für Bauland in Thüringen Bestell - Nr

M I - j / 12. Kaufwerte für Bauland in Thüringen Bestell - Nr M I - j / 12 Kaufwerte für Bauland in Thüringen 2012 Bestell - Nr. 12 103 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 7 GZ. RV/0345-G/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Günter Wappel, Rechtsanwalt, 1100 Wien, Buchengasse

Mehr

Bekanntmachung über die Festsetzung der Bodenrichtwerte in der Gemeinde Obersulm für das Jahr 2010

Bekanntmachung über die Festsetzung der Bodenrichtwerte in der Gemeinde Obersulm für das Jahr 2010 Bekanntmachung über die Festsetzung der Bodenrichtwerte in der Gemeinde Obersulm für das Jahr 2010 Aufgrund von 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Wertermittlungsverordnung vom 06.Dez.

Mehr

Gericht Verwaltungsgerichtshof. Entscheidungsdatum Geschäftszahl 88/15/0025

Gericht Verwaltungsgerichtshof. Entscheidungsdatum Geschäftszahl 88/15/0025 08.04.1991 Gericht Verwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum 08.04.1991 Geschäftszahl 88/15/0025 Betreff Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Simon und die Hofräte

Mehr

109 BI. Keile/berg \;)11.--::;

109 BI. Keile/berg \;)11.--::; 109 BI Zum Keile/berg 10976 \;)11.--::;...-. ---- 10975 ZEICHENERKLARUNG ART DER BAULICHEN NUTZUNG WA MI J I Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet MAß DER BAULICHEN NUTZUNG 1I 0.3 @ BAUWEISE Zahl der Vollgeschosse

Mehr

Stadt Bad Doberan Umlegungsausschuss

Stadt Bad Doberan Umlegungsausschuss Stadt Umlegungsausschuss 1. Umlegungsbeschluss 1.1. Ermächtigung Die Verwirklichung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 sowie in einem Teilbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung

Mehr

Erbschaftsteuer in der Land- und Forstwirtschaft. Gestaltungsberatung und Steuerfallen

Erbschaftsteuer in der Land- und Forstwirtschaft. Gestaltungsberatung und Steuerfallen in der Land- und Forstwirtschaft Gestaltungsberatung und Steuerfallen Bei der Zusammensetzung von Texten und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht vollständig

Mehr

Behandlungsempfehlung der Verwaltung

Behandlungsempfehlung der Verwaltung Stellungnahmen von Bürgern im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB Name, Anschrift Stellungnahme vom Anregung Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen

Mehr

Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom

Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 20.01.2000. Vorbemerkungen 1. Bei Grundstücken im Innenbereich regelt das BauGB,

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. M I - j/14 Kennziffer: M ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. M I - j/14 Kennziffer: M ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2015 Statistik nutzen 2014 M I - j/14 Kennziffer: M1073 201400 ISSN: Inhalt Informationen zur Statistik... 3 Glossar... 5 Tabellen T 1 Veräußerte Fläche insgesamt 2014 nach Größenklassen

Mehr

- nichtamtliche Lesefassung -

- nichtamtliche Lesefassung - Verordnung über den Erschwernisausgleich und den Vertragsnaturschutz in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Erschwernisausgleichsverordnung EA-VO ) vom 10. Juli 1997 (Nds. GVBl. S. 344), zuletzt

Mehr

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kauns vom..2016, mit der die erste Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kauns erlassen wird

Mehr

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm 9. Fortschreibung

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm 9. Fortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm 9. Fortschreibung Fassung gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 27.06.2017 Vorbemerkung / Übersicht der Änderungen Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde

Mehr

Grundstücksverkehrsgenehmigung. Vorkaufsrecht *

Grundstücksverkehrsgenehmigung. Vorkaufsrecht * Grundstücksverkehrsgenehmigung und Vorkaufsrecht * Rechtsanwalt Dr. habil. Lothar Schramm Rechtsanwälte Behr, Lachmann, Neixler & Partner Englerallee 19, 14195 Berlin *Vgl. NL-BzAR 2008, S.2 ff. Gliederung

Mehr

Reform der Grundsteuer

Reform der Grundsteuer Reform der Grundsteuer 1 Ausgangslage GrSt beruht auf den Einheitswerten >> Wertverhältnisse zum 1.1.1964 (West) bzw. 1.1.1935 (Ost) Drohende Verfassungswidrigkeit der GrSt >> anhängige Verfahren vor dem

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

KWB. Statistik der Kaufwerte für Bauland. Hinweise zum Ausfüllen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

KWB. Statistik der Kaufwerte für Bauland. Hinweise zum Ausfüllen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Statistik der Kaufwerte für Bauland Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Fachbereich 430 Lübecker

Mehr

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke

Mehr

BODENRICHTWERTE 2016

BODENRICHTWERTE 2016 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses BODENRICHTWERTE 2016 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Neulingen hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 anhand der Auswertung der Kaufpreissammlung die nachstehenden

Mehr

Fernwärmesatzung der Stadt Gotha

Fernwärmesatzung der Stadt Gotha Fernwärmesatzung der Stadt Gotha Aufgrund der 19 I, 20 II Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung

Mehr

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB

Mehr

Fallstricke in der Unternehmensnachfolge

Fallstricke in der Unternehmensnachfolge LGG Steuerberatungsgesellschaft mbh Fallstricke in der Unternehmensnachfolge Bernd Meyer zu Berstenhorst Steuerberater Geschäftsführer der LGG Steuerberatung GmbH Stuttgart, Aalen, Weinsberg, Boxberg LGG

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude

Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude Steuerberater Berthold Bauerbach LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbh Lessingstraße 1a 35039 Marburg Tel.: 06421 948120 Gliederung Anlass für Umnutzungen Einkommensteuerliche

Mehr

Satzung über die Entsorgung von. Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von. Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Satzung über die Entsorgung von Vom 17.12.99 Rechtskräftig seit 01.01.2000 1 Satzung über die Entsorgung von Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der

Mehr

Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB

Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB Große Kreisstadt Eichstätt 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eichstätt... (Steppberger, A.) Planverfasser: Wolfgang

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/0680-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K, gegen den Bescheid des Finanzamtes A Steuernummer, vom 12. Jänner 2009 betreffend

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Preise und Preisindizes M I - j Kaufwerte für Bauland in Mecklenburg-Vorpommern 2011 Bestell-Nr.: M163 2011 00 Herausgabe: 31. August 2012 Printausgabe: EUR 4,00 Herausgeber: Statistisches

Mehr

Einheitswertbescheid zum Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab

Einheitswertbescheid zum Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab Finanzamt Musterstadt Finanzamtweg 1 9999 Testort Retouren an: Finanzamt Musterstadt (AV01) Finanzamtweg 1, 9999 Testort 28. April 2016 Einheitswertaktenzeichen 99 999-1-9999/9 Muster Johannes Teststraße

Mehr

1. Kapitel Bewertungsgesetz

1. Kapitel Bewertungsgesetz I. Grundlagen 1. Kapitel Bewertungsgesetz I. Grundlagen 1. Zweck und Anwendung des BewG. Das Bewertungsgesetz sollte die Bewertung der Wirtschaftsgüter für das gesamte Steuerrecht einheitlich regeln. Es

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

Bewertungsgesetz (BewG)

Bewertungsgesetz (BewG) Stand 4.11.2016 Seite 1 BewG Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug - vom 1.2.1991 (BGBl. I S. 230), zuletzt geändert am 4.11.2016 (BGBl. I S. 2464) 2 Wirtschaftliche Einheit Erster Teil Allgemeine Bewertungsvorschriften

Mehr