STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

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1 STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

2 Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil Willing Begründung Eberhard von Angerer, Dipl.Ing., Architekt, Regierungsbaumeister Lohensteinstr. 22, München, Tel. 089/561602, Fax 089/

3 1. Anlass der Planänderung Lage der Änderungsbereiche im Ort (Auszug aus der Topographischen Karte der Bayer Vermessungsverwaltung) Der im Jahr 1988 genehmigte Flächennutzungsplan der hat bereits mehrere Änderungen erfahren. Zwischenzeitlich hat der Stadtrat beschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Ein erstes Vorentwurfskonzept soll noch im Herbst 2014 im Stadtrat vorgestellt werden. Eine der letzten Änderungen umfasste den Bereich des ehemaligen US- Kasernenareals westlich des Ortsteils Mietraching. Aufbauend auf der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwischenzeitlich ein Bebauungsplan erstellt, der bereits viermal im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB geändert wurde. Ein fünftes Änderungsverfahren, das sich derzeit noch im Verfahrensschritt gemäß 3 Abs. 2 BauGB befindet, wurde im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB aufgestellt. Um zeitnah den Flächennutzungsplan an diese Änderung anzupassen, soll der Flächennutzungsplan erneut geändert werden. im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil Willing Begründung Seite 3

4 Bebauungsplan Nr. 76 Parkgelände Mietraching 5. Änderung, Planzeichnung Für das Planungsgebiet am östlichen Ortsrand von Willing läuft bereits seit Ende der 1970er Jahre ein Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren. Ursprünglich wurde der gesamte östliche Ortsbereich entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan überplant. Aufgrund massiver Einwände eines im Osten an das Änderungsgebiet anschließenden Gewerbebetriebes und wegen der Hochwasserproblematik, konnte die Planung nicht zu Ende geführt werden. Aufbauend auf einer detaillierten schalltechnischen Untersuchung und im Hinblick auf die baldige Hochwasserfreilegung eines Großteils des Planungsgebietes wurde ein neues Bebauungskonzept entwickelt. Dieses Konzept sieht eine deutlich bescheidenere bauliche Entwicklung für den östlichen Ortsrand von Willing vor. Aus Rücksichtnahme auf den bestehenden Gewerbebetrieb im Osten sollen die im rechtskräftigen ausgewiesenen weiteren Dorfgebiete aus der Planung herausgenommen werden. Der Flächennutzungsplan soll deshalb geändert werden. im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil Willing Begründung Seite 4

5 Bebauungsplan Nr. 42 Brechstubenweg, Planzeichnung 2. Vorgenommene Planänderungen 2.1 Bereich Parkgelände Mietraching rechtskräftiger FNP Änderung Nördlicher Bereich des Planungsgebietes Die bis vor einigen Jahren noch leerstehenden Gebäude im nördlichen Bereich des Parkgeländes wurden zwischenzeitlich neuen Nutzungen zugeführt. Für die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze war im rechtskräftigen Bebauungsplan die Errichtung eines Parkdecks vorgesehen. Nachdem ein solches Bauwerk jedoch die reizvolle Parklandschaft empfindlich stören würde, hat sich die Stadt dazu entschieden, weitere Stellplätze am nördlichen Rand des Parkgeländes auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu errichten. Diese im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil Willing Begründung Seite 5

6 Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum des Grundeigentümers des Parkgeländes. Aufgrund der Größe des Parkplatzes (ca. 0,7 ha) wird er nicht mehr dem Sondergebiet zugeschlagen, sondern als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz. Zur Eingrünung des Parkplatzes werden in der Änderung des Flächennutzungsplanes auch entsprechende Ortsrandgrünflächen ausgewiesen Gebiet östlich des Moosbachs Im Gebiet östlich des Moosbachs ist im Flächennutzungsplan und im rechtskräftigen Bebauungsplan ein gemischt genutztes Quartier festgesetzt. Die Erschließung dieses Quartiers sollte bisher über das Straßennetz des Parkgeländes erfolgen. Zur Entlastung des Verkehrs wird nun vorgeschlagen, das Gebiet unmittelbar über die Staatsstraße zu erschließen. Nachdem die neue Erschließungsstraße gegenüber der bestehenden Erschließung des östlich angrenzenden Wohngebiets geplant ist, vergrößert sich das Bauquartier weiter nach Süden. Diese Erweiterung des Mischgebietes ist ebenfalls Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Gebiet soll um ca. 0,3 ha erweitert werden und hat dann eine Größe von ca. 1,0 ha. 2.2 Bereich Ortsteil Willing rechtskräftiger FNP Änderung Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens sind folgende Änderungen vorgesehen: Wohnbauflächen: Am östlichen Ortsrand von Willing soll anstelle einer bisher als Dorfgebiet dargestellten Fläche nun Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Das Gebiet hat eine Größe von 2,08 ha. Im Zusammenhang mit der Wohngebietsausweisung wurden auch großzügige öffentliche Grünflächen am Ortsrand in die Planung mit aufgenommen. Ein Teil dieser Flächen dient als Ausgleichsfläche für das neue Wohngebiet. Die Erschließung des neuen Baugebietes soll von Süden von der Pullacher Strasse aus erfolgen. im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil Willing Begründung Seite 6

7 Fläche für die Landwirtschaft: Die südlich an der neuen Wohnbaufläche angrenzenden Dorfgebietsflächen mit einer Größe von ca. 3,22 ha sollen aufgrund der Nähe zu einem Gewerbebetrieb im Osten von Willing aus der Planung herausgenommen werden. Diese Flächen werden nun als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Innerhalb dieser Fläche befinden sich zwei landwirtschaftliche Betriebe, die im Außenbereich entstanden sind und deshalb auch wieder in einer für die Landwirtschaft gekennzeichneten Fläche liegen dürfen. 3. Umweltprüfung Zu den Auswirkungen der durch die Planung erfolgten Eingriffe in Natur und Landschaft wird auf die Umweltberichte zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 Parkgelände Mietraching und zum Bebauungsplan Nr. 42 Brechstubenweg verwiesen. Bad Aibling, Schwaller, Erster Bürgermeister im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil Willing Begründung Seite 7

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