Neuordnung der industriellen Metallberufe Industriemechaniker/-in

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1 Neuordnung der industriellen Metallberufe Industriemechaniker/-in

2 Weisung Weisung des BMWi vom 20. Oktober 1999 Der Strukturwandel macht eine umfassende Weiterentwicklung der industriellen M + E-Berufe erforderlich Dabei stehen die wachsende Prozessorientierung sowie die fortschreitende Informatisierung im Vordergrund Bei der Ausbildungsstruktur der zunehmende Wunsch der Betriebe, durch flexible Ausbildungsregelungen dem Qualifikationsbedarf Rechnung zu tragen Besonders vordringlich ist eine Neugestaltung der Prüfungen. Ziel: praxisnahe Prüfung schaffen, Prüfungsaufwand verringert, besser Aussagekraft über die Handlungskompetenz. Im Vorverfahren soll die Neufassung der Prüfungen aufgegriffen und mir dazu möglichst bis zum Sommer 2000 abgestimmte Vorschläge vorgelegt werden. 2

3 Veränderungen Metall 1987 Metall ngs- Fachrichtu spezifische Fachbildung Berufsspezifische Fachbildung Berufsgruppenspezifische Fachbildung Berufsfeldbreitegrundbildung Ausbildungsdauer ( Jahre) 3, Berufsspezifische Fachqualifikationen: ~ 21 Monate, inklusiv Fach- Aufgaben im betrieblichen Einsatzgebiet Integrierte Qualifizierung Gemeinsame Kernqualifikationen: ~ 21 Monate 3

4 Einsatzgebiete IM Betriebstechnik Industriemechaniker/- in IM Geräte- und Feinwerktechnik IM Maschinen- u. Systemtechnik IM Produktionstechnik Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Einsatzgebiete Feingerätebau Instandhaltung Maschinen- und Anlagenbau Produktionstechnik Andere Einsatzgebiete sind zulässig 4

5 Zeitrahmen - Methode 1. Schritt : Analyse der Qualifikationsanforderungen Berufsbildpositionen (sachliche Gliederung) - Kernqualifikationen - Fachqualifikationen + Einsatzgebiete Einsatzgebiet Fachqualifikationen Fachqualifikationen Kernqualifikationen Kernqualifikationen 2. Schritt : Synthese der Qualifikationsinhalte Zeitrahmen (zeitliche Gliederung) im Sinne von Arbeits-/ Tätigkeitsfeldern im Kontext berufstypischer Geschäftsprozesse 5

6 Qualifikationen Gemeinsame Kernqualifikationen (zeitlicher Umfang 21 Monate) Berufsspezifische Fachqualifikationen (zeitlicher Umfang 21 Monate) 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Betriebliche u. technische Kommunikation 6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse 7. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen 8. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen 9. Warten von Betriebsmitteln 10.Anwenden von Steuerungstechnik 11.Anschlagen, Sichern und Transportieren 12.Kundenorientierung Integrierte Vermittlung 13. Herstellen, Montieren und Demontieren von Baugruppen und Systemen 14. Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen 15. Instandhalten von technischen Systemen 16. Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik 17. Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet 6

7 Qualifikationen Gemeinsame Kernqualifikationen (zeitlicher Umfang 21 Monate) 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Betriebliche u. technische Kommunikation 6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse 7. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen 8. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen 9. Warten von Betriebsmitteln 10.Anwenden von Steuerungstechnik 11.Anschlagen, Sichern und Transportieren 12.Kundenorientierung 8. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen 7

8 Zeitrichtwertmethode Ausbildungsinhalte (Zeitrichtwerte aus dem Rahmenplan) Zeitrichtwerte Zeitrichtwerte In in Wochen im Ausbildungsjahr 1 2 3/4 Grundlagen der Berufsbildung, X X X Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Lesen, Anwenden und Erstellen von technisches Unterlagen, * Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen * Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; 5 6 Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse Warten von Arbeits- und Betriebsmitteln 2 2 Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen 3 1 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken 2 manuelles Spanen 8 5 maschinelles Spanen 4 6 Trennen, Umformen 4 2 Fügen 8 2 Vertiefungszeit für die berufliche Grundbildung 12 8

9 Entwicklung der Zeitrahmen Zeitrahmen: Prozessorientierte Auftragsbearbeitung Verbessern von technischen Systemen oder Produktionsabläufen Analysieren von Fehlern Aufbauen von technischen Systemen Inbetriebnehmen Instandsetzen Automatisieren Herstellen und Mechanisieren Einrichten und Umrüsten Inspizieren und Warten Fertigen und Fügen Einsatzgebiet Fachqualifikationen Fachqualifikationen Kernqualifikationen Kernqualifikationen 9

10 Zeitrahmen Zeitrahmen Benennung Fertigen und Fügen Inspizieren und Warten Einrichten und Umrüsten Herstellen und Mechanisieren Automatisieren Ausbildungsjahr 1 2 3/ Instandsetzen Inbetriebnehmen Aufbauen von technischen Systemen Analysieren von Fehlern Verbessern von technischen Systemen oder Produktionsabläufen Prozessorientierte Auftragsbearbeitung

11 Handlungsorientiert ausbilden Vermittlung Zeitrahmen 1, Fertigen und Fügen Qualifizierungszeitraum 6 bis 8 Monate Inhalte Aufträge: z.b Lernprojekte 5. Betriebliche und technische Kommunikation 6. Planen und organisieren der Arbeit, Bewerten von Arbeitsergebnissen Aufträge: z.b. Aufträge aus dem Betrieb Einzel- oder Gruppenarbeit Vergabe von Unteraufträgen Aufträge: 7. Unterscheiden, Zuordnen und handhaben von Werk- und Hilfsstoffen 8. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen 11. Anschlagen, Sichern und Transportieren 13. Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen 11

12 Die neue Abschlussprüfung

13 Abschlussprüfung 3, Berufsspezifische Fachqualifikationen: ~ 21 Monate, inklusiv Fach- Aufgaben im betrieblichen Einsatzgebiet Integrierte Qualifizierung Gemeinsame Kernqualifikationen: ~ 21 Monate BGJ Anrechnung Prüfungsteil 2 Arbeitsauftrag: Variante 1 oder 2 Komplexe handlungsorientierte Aufgaben Auftragsanalyse Fertigungstechnik WiSo Prüfungsteil 1 Inhalte der ersten 18 Monate Komplexe handlungsorientierte Aufgaben 13

14 Abschlussprüfung Teil 1 Abschluss- Prüfung Teil 1 40 % Komplexe Arbeitsaufgabe Zeit insgesamt höchstens 10 Stunden Arbeitsaufgabe einschließlich einer begleitenden situativen Gesprächsphase von insgesamt höchstens 10 Minuten Schriftliche Aufgabenstellung Zeit: höchstens 120 Minuten Durchführung der Prüfung vor Beendigung des 2. Ausbildungsjahres. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 in Verbindung mit Anlage 3 für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. 14

15 Inhalt Abschlussprüfung Teil 1 Der Prüfling soll zeigen, dass er 1. technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren, 2. Fertigungsverfahren auswählen, Bauteile durch manuelle und maschinelle Verfahren fertigen, Unfallverhütungsvorschriften anwenden und Umweltschutzbestimmungen beachten, 3. die Sicherheit von Betriebsmitteln beurteilen, 4. Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Ergebnisse dokumentieren und bewerten 5. Auftragsdurchführung dokumentieren und erläutern, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokolle, erstellen kann. > Diese Anforderungen sollen durch Herstellen einer Baugruppe mit steuerungstechnischer Funktion nachgewiesen werden. 15

16 Abschlussprüfung Teil 2 60 % Arbeitsauftrag Variante1 Betrieblicher Auftrag Fachgespräch von höchstens 30 Minuten insgesamt höchstens 21 Std. Variante2 Praktische Aufgabe Fachgespräch von höchstens 20 Minuten insgesamt höchstens 18 Std. Prüfungsbereiche Zeit: höchstens 120 Minuten Abschluss- Prüfung Teil 2 Auftragsund Funktionsanalyse Fertigungstechnik Zeit: höchstens 120 Minuten WiSo Zeit: höchstens 60 Minuten 16

17 Bewertungsinstrumente Betrieblichen Auftrag bearbeiten Variante 1 in höchstens 21 Stunden Zerspanungsmechaniker: 18 Std Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen Grundlage für Fachgespräch max. 30 Min. Instrument zur Bewertung Prozessrelevante Kompetenzen Anforderungen 17

18 Bewertungsinstrumente Praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen und nachbereiten Variante 2 in höchstens 18 Stunden - davon Durchführung 7 Std. Dokumentation mit aufgabenspezifischen Unterlagen Beobachtungen der Durchführung Instrumente zur Bewertung begleitendes Fachgespräch max. 20 Min. Prozessrelevante Kompetenzen Anforderungen 18

19 Prozessqualifikationen Abschlussprüfung Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag zeigen, dass er 1. Art und Umfang von Aufträgen klären, auf spezifische Leistungen hinweisen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, 2. Informationen für die Auftragsabwicklung auswerten und nutzen, technologische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten, Auftragsabwicklung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, 3. Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen, betriebliches Qualitätsmanagementsystem im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren, Teilaufträge veranlassen, 4. Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse prüfen und dokumentieren, Auftragsabläufe, Leistungen und Verbrauch dokumentieren, technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen kann. > Zum Nachweis kommen insbesondere das Herstellen, Einrichten, Ändern, Umrüsten oder Instandhalten von Maschinen und technischen Systemen in Betracht. 19

20 Abschlussprüfung > Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Auftrags- und Funktionsanalyse in höchstens 120 Minuten technische Systeme analysieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Probleme aus der Herstellung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung erkennen, die erforderlichen Komponenten, die Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung der technischen Regelwerke auswählen, Montage- und Schaltpläne anpassen, die notwendigen Arbeitschritte planen und ausführen kann. > Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Fertigungstechnik in höchstens 120 Minuten die Herstellung technischer Systeme planen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Fertigungsverfahren für die Herstellung von Bauteilen und Baugruppen beurteilen und unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte auswählen sowie technologische Daten ermitteln, die Mechanisierung von technischen Systemen, die Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen, die notwendigen Arbeitsschritte planen sowie Werkzeuge und Maschinen zuordnen kann. > Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. 20

21 Arbeitsauftrag Arbeitsauftrag Variante 1 Variante 2 Betrieblicher Auftrag (betriebsspezifisch) Praktische Aufgabe (Betriebsübergreifend, überbetrieblich entwickelt) Beantragung der Aufgabe Auswahl der Aufgabe Bearbeitung und Dokumentation im Betrieb Bearbeitung unter Aufsicht (Prüfungsausschuss) Bewertetes Fachgespräch auf Basis der Dokumentation Vorbereitung, Bearbeitung und Dokumentation: Stunden Fachgespräch: 30 Minuten Bewertung der Bearbeitung und das Ergebnis Vorbereitung und Durchführung: 18 Stunden Bearbeitung: 7 Stunden inkl. Begleitgespräch: 20 Minuten Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit. 21

22 Bestehensregelung Komplexe Arbeitsaufgabe Abschlussprüfung Teil 1 40% Abschlussprüfung Teil 2 Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* Arbeitsauftrag Varianten Betrieblicher Auftrag 2. Praktische Aufgabe 60% 50% 4 Prüfungsbereiche Auftrags- u. Funktions analyse höchstens 120 Minuten Schriftliche Aufgabenstellungen Fertigungstechnik WiSo höchstens höchstens 120 Minuten 60 Minuten 50% 20% 20% 10% mindestens ausreichende Leistungen Σ mindestens ausreichende Leistungen; in zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen - im dritten Prüfungsbereich keine ungenügenden Leistungen mindestens ausreichende Leistungen 22

23 Lernortkooperation Ausbildungsbetrieb und Berufsbildendeschule

24 Synchronisierung Ausbildungsbetrieb - Berufsschule Ausbildungsrahmenplan Rahmenlehrplan Zeitrahmen i.s. Betrieblicher Arbeitsfelder Einsatzgebiet Zeitrahmen Fachqualifikationen Kernqualifikationen Synchronisierung Lernfeld Schulische Lernfelder Ausbildungsbetrieb Berufsschule 24

25 Schulische Lernfelder Lernfeld Benennung 1 Ausbildungsjahr Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen 80 h 2 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen 80 h 3 Herstellen von einfachen Baugruppen 80 h 4 Warten technischer Systeme 80 h 5 Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen 80 h 6 Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme 60 h 7 Montieren von technischen Teilsystemen 40 h 8 Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen 60 h 9 Instandsetzen von technischen Systemen 40 h 10 Herstellen und Inbetriebnehmen von technischen Systemen 80 h 11 Überwachen der Produkt- und Prozessqualität 60 h 12 Instandhalten von technischen Systemen 60 h 13 Sicherstellen der Betriebsfähigkeit automatisierter Systeme 80 h 14 Planen und Realisieren technischer Systeme 80 h 15 Optimieren von technischen Systemen 60 h 320 h 280 h 280 h 140 h 25

26 Berufliche Handlungsfelder Berufliche Handlungsfelder Industriemechaniker 1. Herstellen von Werkstücken 2. Montieren von Baugruppen 3. Instandhalten von technischen Systemen 4. Automatisieren von Produktionsprozessen Strukturierendes Merkmal: Berufliche Handlungssystematik unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen Fachsystematik ist nachrangig 26

27 Zentrale Handlungsfelder - Lernfelder Zentrales berufliches Handlungsfeld 1. Jahr 2.Jahr Lernfelder 3. Jahr 4. Jahr Herstellen von Werkstücken Montieren von Baugruppen Instandhalten von technischen Systemen Automatisieren von Produktionsprozessen Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen Fertigen von Bauelementen mit Maschinen Herstellen von einfachen Baugruppen Warten technischer Systeme Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen Herstellen technischer Teilsysteme Instandsetzen von technischen Systemen Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme Überwachen der Produkt- und Prozessqualität Herstellen von technischen Systemen Instandhalten von technischen Systemen Sicherstellen der Betriebsfähigkeit automatisierter Systeme Planen und Realisieren technischer Systeme Optimieren von technischen Systemen 27

28 Bezug Lernfelder - Zeitrahmen Lernfelder 2. Jahr LF 5: 80 h Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen Zeitrahmen ZR 4: 5-7 Monate Herstellen und mechanisieren Berufsschule LF 8: 80 h Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen LF 7: 40 h Montieren von technischen Systemen Ausbildungsbetrieb LF 9: 40 h Instandsetzen von technischen Systemen LF 6: 60 h Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme ZR 6: 2-4 Monate Instandsetzen ZR 5: 1-7 Monate Automatisieren ZR 4: 5-7 Monate Inbetriebnehmen 28

29 Umsetzung des Rahmenlehrplans Ich kann mit diesem Lehrplan nicht viel anfangen, das ist mir viel zu abstrakt. Woher weiß ich denn, was ich im Unterricht machen soll? 29

30 Beispiel Zielformulierungen Lernfeld 5 Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler fertigen auftragsbezogen unter Berücksichtigung des Arbeits- und Umweltschutzes Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen auf Werkzeugmaschinen. Sie entnehmen Gruppenzeichnungen, Teilzeichnungen, Skizzen und Stücklisten die notwendigen Informationen. Sie erstellen und ändern Skizzen und Teilzeichnungen auch mit Hilfe von Anwendungsprogrammen. Die Schülerinnen und Schüler wählen unter technologischen Aspekten geeignete Fertigungsverfahren aus. Sie entscheiden, ob vor der spanenden Fertigung Verfahren zum Ändern von Stoffeigenschaften durchgeführt werden müssen. Sie legen notwendige technologische Daten fest und wählen die erforderlichen Hilfsstoffe aus. Für das gewählte Fertigungsverfahren erstellen sie Arbeitspläne, wählen Spannmittel für Werkstücke und Werkzeuge aus, und richten die Maschine zur Fertigung ein. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Prüfpläne auf der Grundlage der Vorschriften zum Qualitätsmanagement. Sie wählen Prüfmittel aus, führen und interpretieren Prüfprotokolle. Sie dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse, bewerten sie und entwickeln Alternativen. Sie untersuchen die Einflüsse des Fertigungsprozesses auf Maße, Oberflächengüte und Form. Sie ermitteln die Fertigungskosten und beurteilen die Wirtschaftlichkeit der ausgewählten Fertigungsverfahren. Die Schülerinnen und Schüler begründen ihre Entscheidungen und reagieren sachbezogen auf Kritik an ihrer Arbeit. 30

31 Inhalte Inhalte : Technische Informationsquellen Spanende Fertigungsverfahren Bearbeitungsparameter Schneidstoffe Werkstoffnormung Glühverfahren Hauptnutzungszeit Kühlschmierstoffe Prüfanweisungen Prüfmittelauswahl und überwachung Attributive und variable Prüfmerkmale Form- und Lagetoleranzen 31

32 Lehrplanumsetzung Umsetzung des RLP in einen schulischen Lehrplan Die Konkretisierung eines Lernfeldes durch die Beschreibung von Lernsituationen im schulischen Lehrplan kann nur auf dem Hintergrund des gesamten Rahmenlehrplans erfolgen. Innerhalb der zentralen Handlungsfelder müssen die Lernfelder hinsichtlich der Ziele und der Orientierung am Geschäftsprozess zunehmend anspruchsvoller werden. 32

33 Lehrplanumsetzung Fragen zur Annäherung Welche Schnittstellen zu anderen Lernfeldern gibt es? Beispiel Lernfeld 5 Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen 33

34 Lehrplanumsetzung Welche Schnittstellen zu anderen Lernfeldern gibt es? Lernfeld 5 Lernfeld 1 Lernfeld 8 Lernfeld 14 Lernfeld 2 Konkretisierung im schulischen Lehrplan Lernfeld 15 Ziele Inhalte 34

35 Lehrplanumsetzung Welche berufliche Handlungssituation liegt dem Lernfeld zugrunde? Anfertigung eines Bauteils für ein neues technisches System? Lernfeld 5 Anfertigung eines Bauteils zur Instandsetzung eines technischen Systems? Auftrag eines externen Kunden? Auftrag eines internen Kunden? Anfertigung eines Bauteils zur Modifizierung eines technisches System? 35

36 Lehrplanumsetzung Wie sieht der zugrunde liegende Arbeits- und Geschäftsprozess aus? Modell der vollständigen Handlung Informieren Bewerten Planen Kontrollieren Entscheiden Ausführen 36

37 Lehrplanumsetzung Welche Kompetenzen und Qualifikationen sind zu vermitteln? Zielformulierungen Lernfeld 5 Die Schülerinnen und Schüler wählen unter technologischen Aspekten geeignete Fertigungsverfahren aus. Sie erstellen und ändern Skizzen und Teilzeichnungen auch mit Hilfe von Anwendungsprogrammen.... Welche Dimensionen von Handlungskompetenz sind durch die Zielformulierungen angesprochen? 37

38 Lehrplanumsetzung Dimensionen von Handlungskompetenz Handlungskompetenz Fachkompetenz Humankompetenz Sozialkompetenz Kommunikative Kompetenz Methodenkompetenz Lernkompetenz 38

39 Lehrplanumsetzung Die Schwierigkeiten im Lehr-/Lernprozess 39

40 Wir alle sind lernfähig, aber unbelehrbar; wir alle lernen nicht, wenn wir sollen, sondern wenn wir lernen wollen; wir ändern unser Verhalten nur dann, wenn wir uns ändern wollen und wenn Veranlassung dazu besteht. Piaget 40

41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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