Vom end of life care plan zum end of life and deceased care plan. Selbstverpflichtung zur Qualitätssicherung im Umgang mit Verstorbenen.
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- Jörn Peters
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1 Session VI: Palliative Geriatrie ist auch Abschiedskultur Vom end of life care plan zum end of life and deceased care plan. Selbstverpflichtung zur Qualitätssicherung im Umgang mit Verstorbenen. 09. Oktober Fachtagung Palliative Geriatrie Berlin Stephan Hadraschek, M.A. Otto Berg Bestattungen GmbH & Co. KG
2 Zum veränderten Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen Am Absterben der Erfahrung trägt Schuld nicht zum letzten, daß die Dinge unterm Gesetz ihrer reinen Zweckmäßigkeit eine Form annehmen, die den Umgang mit ihnen auf bloße Handhabung beschränkt[ ] Theodor W. Adorno
3 Neue (alte) Sichtweisen: Das Rätsel der anwesenden Abwesenheit Verstorbene, noch nicht bestattete Menschen stehen auf einer Schwelle, die zwei Sphären voneinander trennt: Sie sind in der diesseitigen Welt der Lebenden noch anwesend und zugleich schon auf dem Weg in die jenseitige Welt der Toten.
4 Skandale Problem: Mangelnde Transparenz, Qualität und Kontrolle
5 Skandale
6 Reaktion: Ethik in Krematorien Die Würde des Menschen über den Tod hinaus als oberste Richtschnur Alle Krematorien werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in technischer Hinsicht überprüft. Allerdings geht die Siegelrichtlinie des AKK über die gesetzlichen Vorschriften hinaus und enthält neben rein technischen Kriterien auch ethische Aspekte.
7 Inflation der Qualitätssiegel (Auswahl)
8 Wichtige Grundlagen zum Umgang mit Verstorbenen: Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland S3-Leitlinie Palliativmedizin Leitlinien der DGP Sektion Pflege: Handeln nach dem Versterben Zur Diskussion einer Erweiterung: end of life care plan" end of life and deceased care plan Die Charta auch als Selbstverpflichtung zur Qualitätssicherung im Umgang mit Verstorbenen!
9 Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod Abschiednahme, Bestattung Auch als Verstorbene bzw. als Verstorbener haben Sie das Recht, mit Sensibilität und Respekt behandelt zu werden. Ihre zu Lebzeiten geäußerten Wünsche sollen auch nach Ihrem Tode Berücksichtigung finden. Ihren Angehörigen, nahestehenden Personen und gegebenenfalls Ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern soll ausreichend Zeit zur Abschiednahme gegeben werden. Sie haben die Möglichkeit, vorauszubestimmen, wie Sie als Verstorbene bzw. als Verstorbener behandelt werden wollen bzw. wie über Ihren Leichnam verfügt werden soll. Das betrifft beispielsweise die Aufbahrung und die Art der Bestattung. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand: Mai 2014
10 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Sterben und Tod sind Querschnittsthemen mit Bezügen zu fast allen Arbeitsbereichen. Berührung zu schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihrem Umfeld haben z.b. Sozialarbeiter, Bestatter, Gemeindeseelsorger, Polizisten oder gesetzliche Betreuer in der Ausübung ihres täglichen Dienstes.
11 S3-Leitlinie Palliativmedizin*: 10. Sterbephase Nach dem Tod: Verstorbener, Trauer Der Leichnam eines Menschen verkörpert auch nach dem Tod der Person seine persönliche Integrität und soziale Identität; daher muss mit dem Verstorbenen würdevoll umgegangen werden.[...] Persönliche Wünsche und Willenserklärungen des Verstorbenen bezüglich seines Körpers (Obduktion, Organ-/Gewebespende, Bekleidung) sind zu eruieren [ ] und wenn möglich zu befolgen.!!! Der Umgang mit dem Leichnam ist in manchen Religionen durch Vorschriften reguliert (z. B. rituelle Waschungen, Distanzgebote, Kleidungsvorschriften, geschlechterspezifische Betreuung)[...] *S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung, Mai 2015
12 Leitlinien der DGP/ Sektion Pflege: Handeln nach dem Versterben An- und Zugehörige werden in ihrer Vielzahl möglicher Fragen (z.b. Sterbeprozess, Formalitäten) ernst genommen und erfahren Individualität und Einzigartigkeit in ihrer Situation. An- und Zugehörige werden bezüglich der weiteren Organisation nach dem Tod ihrer/ihres Angehörigen (z.b. Bestattung) durch die Pflegenden beraten.
13 Warum sorgsam umgehen mit Verstorbenen und Angehörigen? Annahme: Die erste Begegnung mit dem Verstorbenen erfolgt im gefühlsgelähmten Schock. Aber: Über 90 Prozent der Trauernden erinnern sich, dass in dieser unmittelbaren Zeit nach dem Tod ihre Trauerreaktionen am heftigsten gewesen seien. Wie die Situation erlebt wird und wie sich Ärzte, Pflegende, Seelsorger, Bestatter etc. verhalten, bleibt in intensiver Erinnerung. Pflegende sind neben dem Bestatter und eventuell dem Seelsorger und dem Arzt Schlüsselfiguren oder Vorbilder für den Umgang mit Verstorbenen. Ihre Aufgabe besteht auch darin, Fremdes und Ungewohntes für Angehörige zugänglich zu machen. (aus: DGP/Sektion Pflege, Palliative Care Lehren+Lernen+Leben, Stand 06, 2014)
14 Abschiedskultur ist mehr als Sterbebegleitung (K. Wilkening/R. Kunz) Sterbeort Pflegeheim : Die in Pflegeeinrichtungen ein- und ausgehenden Akteure, ihre mögliche Einbindung in den Prozess der Sterbevorbereitung, Sterbebegleitung und Verabschiedung - vom Heimeinzug bis zur Bestattung wird ein Netzwerk Abschiedskultur entwickelt. Die Einbeziehung Angehöriger, das Zeitlassen nach dem Tod und die Gestaltung von Räumlichkeiten zum Abschiednehmen sollten Standards in einer Einrichtung sein, an deren Entwicklung alle Akteure beteiligt wird. Allen kommt hier eine wichtige Rolle im Netzwerk Abschiedskultur zu [ ] Keine Entsorgung im Zwischengang! 14
15 Ein Akteur: Der Bestatter Qualitätskriterien Grundlage: DIN EN Eigener Überführungsdienst/Kühlung: Dadurch mehr Kontrolle und Flexibilität in der Durchführung. Fachpersonal Aufklärung über die Verbringung des Verstorbenen. Möglichkeit der Abschiednahme in eigenen Räumlichkeiten bzw. Unterstützung in Klinik oder Pflegeeinrichtung. Zeit/Aufklärung der An- und Zugehörigen: Kein Zeitdruck, da lediglich innerhalb von 36 Stunden (Berlin) überführt werden muss. Transparenz bei Bestattungsdienstleistungen und deren Kosten
16 Beispiel: Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke Alle Verstorbenen werden in besonders gestalteten Räumen aufgebahrt um Angehörigen eine würdige Verabschiedung von ihrem Verstorbenen zu ermöglichen Menschen, die dies wünschen, anzubieten, den Verstorbenen auch in den darauffolgenden drei Tagen zu begleiten Angehörigen zu helfen, Schuldgefühle abzubauen, z. B. wenn sie beim Sterbeprozess nicht anwesend waren den pflegerischen und therapeutischen Mitarbeitern zu ermöglichen, die Verabschiedung zu gestalten den Verstorbenen beim Übergang von der Individualität des Menschen in eine andere Daseinsform zu unterstützen. (Projekt Förderung der Verabschiedung und Aufbahrung Verstorbener im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke" der Initiative der Landesregierung Gesunde Region NRW", 2000) Otto Berg Bestattungen - ein Familienunternehmen seit
17 Beispiel: Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke Otto Berg Bestattungen - ein Familienunternehmen seit
18 Beispiel: Vitalis Wohnpark, Ansbach 18
19 Abschiednahme ermöglichen
20 Anspruch: Sorgsamer (pietätvoller) Umgang mit Verstorbenen
21 Abschiedskultur ist mehr als Sterbebegleitung (Karin Wilkening/Roland Kunz) Letztlich kommt es darauf an, die Verstorbenen nicht einfach nur zu entsorgen oder verschwinden zu lassen, sondern stattdessen den Angehörigen ein letztes Bild zu vermitteln, in dem sie den Verstorbenen wiedererkennen und dennoch begreifen, dass er endgültig tot ist. Dies ist ein wichtiger Teil des Beginns eigener Trauerarbeit. Otto Berg Bestattungen - ein Familienunternehmen seit
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Otto Berg Bestattungen - ein Familienunternehmen seit
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