Chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen in Baden-Württemberg

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1 Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen in Baden-Württemberg Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: I. Ausgangssituation, allgemeine Rahmenbedingungen und zukünftige Entwicklungen 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Zahl der chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen in Baden-Württemberg vor? 2. Wie hat sich insgesamt der Anteil psychisch kranker und behinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs in den letzten Jahren entwickelt und welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie sich dieser Anteil zukünftig entwickeln wird? 3. Welche Schritte hat die Landesregierung zur Umsetzung der Ziele des Psychiatrieplanes aus dem Jahre 2000 für die Verbesserung der Versorgung chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen eingeleitet, insbesondere im Hinblick auf: a) die Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär, b) die Verbesserung der gemeindenahen Versorgung, c) die Verbesserung Koordination und Zusammenarbeit, um die Kontinuität der Behandlung zu gewährleisten, d) die Verbesserung der ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es derzeit zwischen den Stadtund Landkreisen im Hinblick auf die Versorgungsangebote für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen große Unterschiede gibt? Eingegangen: / Ausgegeben:

2 5. Teilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass die Angebotsstruktur und die Qualität der Angebote zur Versorgung chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen nicht allein davon abhängen dürfen, ob der zuständige kommunale Aufgabenträger im Zusammenwirken mit den anderen zuständigen Trägern seiner örtlichen Planungsverantwortung gerecht wird? 6. Ist vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen durch den personenzentrierten Ansatz die Aussage der Landesregierung im Psychiatrieplan Baden- Württemberg weiter aufrechtzuerhalten, dass es weder sinnvoll noch möglich ist, im außerklinischen Bereich die Weiterentwicklung im Rahmen einer förmlichen Landesplanung zu betreiben? 7. Welche Schritte hält die Landesregierung für erforderlich, um die Versorgung von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen mit besonderen Problemkonstellationen zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf: a) psychisch kranke Kinder und Jugendliche, b) Kinder von chronisch psychisch kranken Eltern, c) gerontopsychiatrisch erkrankte alte Menschen, d) Menschen, bei denen eine psychische Erkrankung oder Behinderung mit Suchterkrankungen einhergeht, e) obdachlose psychisch kranke und behinderte Menschen? 8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen in Baden-Württemberg eines Landespsychiatriegesetzes bedarf und ist die Landesregierung bereit, auf der Grundlage der vom Landesarbeitskreis Psychiatrie 1999 dafür erarbeiteten Eckpunkte ein solches Gesetz vorzulegen? II. Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen 1. Welche Angebote sind für die ambulante Grundversorgung von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen erforderlich? 2. Welche Aufgaben bei der ambulanten Versorgung chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen erfüllen die sozialpsychiatrischen Dienste im Land? 3. Wie viele Fachkräfte (absolute Zahl und umgerechnet in Vollzeitäquivalente) gibt es in den sozialpsychiatrischen Diensten in Baden-Württemberg (aufgeschlüsselt nach Stadt- und Landkreisen) und wie hat sich die Gesamtzahl der Fachkräfte seit dem Jahr 2000 entwickelt? 4. Wie hat sich die Höhe der Landesförderung für die sozialpsychiatrischen Dienste seit 1995 entwickelt? 5. Wie hat sich der durchschnittliche Anteil des Landes, der Kommunen und der Träger an der Finanzierung der Fachkräfte in den sozialpsychiatrischen Diensten seit 1995 entwickelt? 6. Ist die Landesregierung bereit, die sozialpsychiatrischen Dienste finanziell weiter zu fördern? 7. Wie viele psychiatrische Institutsambulanzen gibt es an den Krankenhäusern in Baden-Württemberg und wie hat sich diese Zahl seit dem Inkrafttreten der Neuregelung des 118 SGB V im Jahr 2000 entwickelt? 8. Welche Aufgaben bei der ambulanten Versorgung chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen erfüllen psychiatrische Institutsambulanzen im Unterschied zu sozialpsychiatrischen Diensten und niedergelassenen Fachärzten? 9. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die psychiatrischen Institutsambulanzen Leistungen der sozialpsychiatrischen Dienste in Anspruch nehmen sollten und existieren im Land bereits entsprechende Verträge? 2

3 III. Soziotherapie 1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2003 in Baden-Württemberg Leistungen der Soziotherapie nach den Vorschriften des 37 a SGB V verordnet? 2. Welche Leistungen, die bisher von den sozialpsychiatrischen Diensten erbracht worden sind, werden nicht durch die Soziotherapie nach 37 a SGB V abgedeckt? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Soziotherapie nur einen Teil des Tätigkeitsspektrums und nur einen Teil der Klientels der sozialpsychiatrischen Dienste umfasst? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die sozialpsychiatrischen Dienste für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen Leistungen der ambulanten Grundversorgung erbringen, die nicht Kassenleistung sind und die nicht einzelfallbezogen zu finanzieren sind, und dass deshalb eine öffentliche Förderung der sozialpsychiatrischen Dienste durch das Land und die Kommunen weiter erforderlich ist? IV. Verbesserung der Gesundheitsberichterstattung im Hinblick auf chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen 1. Welche Informationen über die Lebenssituation von psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen liegen der Landesregierung vor? 2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass es zur Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen einer kontinuierlichen Gesundheitsberichterstattung bedarf? Drexler, Ursula Haußmann, Wonnay und Fraktion Begründung Die Psychiatriepolitik des Landes muss aus Sicht der SPD ihr besonderes Augenmerk auf die Situation von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen richten. Dies ist vor allem deshalb erforderlich, weil diese Menschen im Alltag krankheits- bzw. behinderungsbedingt häufig besondere Schwierigkeiten haben, auf die im Rahmen medizinischen Versorgung nicht immer adäquat eingegangen werden kann. Ziel muss es sein, die ambulante und wohnortnahe Versorgung dieser Menschen zu verbessern. Dazu bedarf es aber einer besseren Vernetzung und Koordination der verschiedenen Versorgungsangebote innerhalb eines verbindlichen Rahmens. Ein solcher verbindlicher Planungs- und Koordinierungsrahmen, den beispielsweise ein Landespsychiatriegesetz schaffen könnte, fehlt bisher in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg ist neben Bayern das einzige Bundesland, in dem die Hilfen für psychisch kranke Menschen nicht durch ein Landesgesetz geregelt sind. Der Landesarbeitskreis Psychiatrie hat sich vor diesem Hintergrund bereits in der letzten Legislaturperiode klar und eindeutig für ein Landespsychiatriegesetz ausgesprochen und die Landesregierung aufgefordert, die notwendigen gesetzgeberischen Schritte zügig voranzutreiben. Die Landesregierung hat sich jedoch bisher geweigert, diese Empfehlung umzusetzen. Chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen benötigen noch mehr als akut psychisch kranke Menschen eine angemessene niederschwellige aufsuchende ambulante Grundversorgung, die ihnen hilft, Krisensituationen zu bewältigen und die ihnen Hilfestellungen bei der sozialen Eingliederung leistet. 3

4 Baden-Württemberg verfügt mit den sozialpsychiatrischen Diensten über eine Angebotsstruktur, die diese niederschwellige aufsuchende ambulante Grundversorgung wahrnehmen kann. Da die sozialpsychiatrischen Dienste Leistungen der ambulanten Grundversorgung erbringen, die nicht Kassenleistung sind und die nicht einzelfallbezogen zu finanzieren sind, ist aus Sicht der SPD eine öffentliche Förderung dieses Teils der Arbeit von sozialpsychiatrischen Dienste durch das Land und die Kommunen weiter unverzichtbar. Die Landesregierung vollzieht jedoch einen schrittweisen Ausstieg aus der Förderung. Im Nachtragshaushalt 2003 hat die Landesregierung die Landeszuschüsse für die sozialpsychiatrischen Dienste um die Hälfte gekürzt. Seitdem stehen für die Dienste nur noch Landesmittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Es ist zu befürchten, dass die Landesregierung auch diese Mittel bei künftigen Haushaltsberatungen zur Disposition stellen wird. Die Existenz der sozialpsychiatrischen Dienste ist damit gefährdet. Die SPD hält demgegenüber daran fest, dass die sozialpsychiatrischen Dienste für die ambulante Grundversorgung von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen unverzichtbar sind und dass wichtige Leistungen dieser Dienste nicht durch die Krankenkassen im Rahmen der Leistungen zur Soziotherapie nach 37 a SGB V finanziert werden können. Die vorliegende Große Anfrage hat deshalb vor diesem Hintergrund zum einen Bestandsaufnahme über die Versorgungssituation von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen in Baden-Württemberg zum Ziel. Zum anderen soll geklärt werden, welche Vorstellungen die Landesregierung hat, wie die Versorgung chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen in Baden-Württemberg verbessert werden kann und wie erkennbare Versorgungsdefizite in den nächsten Jahren behoben werden können. Antwort Mit Schreiben vom 21. April 2004 Nr /13/2787 beantwortet das Sozialministerium namens der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I. Ausgangssituation, allgemeine Rahmenbedingungen und zukünftige Entwicklungen 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Zahl der chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen in Baden-Württemberg vor? Die Anzahl chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen lässt sich nicht exakt beziffern, weil es keine allgemein gültige Definition des Begriffs chronisch psychisch krank gibt. Hierzu wird auch keine amtliche Statistik geführt. Nicht jede psychische Erkrankung und seelische Störung nimmt einen chronischen Verlauf. Eine ungefähre Größenordnung für Baden-Württemberg lässt sich daraus ableiten, dass die Anzahl anerkannt Schwerbehinderter aufgrund psychischer Erkrankungen bei etwa Personen liegt, landesweit rund psychisch Behinderte Eingliederungshilfe erhalten und etwa Personen mit psychischer Behinderung durch Nachsorgeeinrichtungen und Beratungsdienste (auch Sozialpsychiatrische Dienste) betreut werden. 4

5 2. Wie hat sich insgesamt der Anteil psychisch kranker und behinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs in den letzten Jahren entwickelt und welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie sich dieser Anteil zukünftig entwickeln wird? Psychische Erkrankungen und seelische Störungen mit Krankheitswert nehmen nach allen einschlägigen Studien zu. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihrem World-Health-Report 2001 dargelegt, dass psychische Erkrankungen eine wesentliche Ursache bilden für durch Behinderung beeinträchtigte Lebensjahre. Unter den zehn häufigsten Erkrankungen befinden sich Depressionen, Abhängigkeitserkrankungen und Schizophrenien. Diese Krankheiten verursachen, bezogen auf die Altersgruppe der 15- bis 44-Jährigen, ein Viertel aller durch Behinderung beeinträchtigten Lebensjahre. Bei älteren Menschen werden psychische Störungen oft durch körperliche Leiden und durch soziale Vereinsamung verstärkt. Aufgrund der demografischen Entwicklung treten Demenzerkrankungen und altersbedingte Hirnleistungsstörungen vermehrt auf. Prognosen der Weltbank und der Harvard University zum Global burden of disease gehen davon aus, dass im Jahre 2020 unter den zehn wichtigsten Erkrankungen fünf psychische Störungsbilder rangieren werden. Die internationale Entwicklung spiegelt sich auch in Deutschland wider. So hat der Sachverständigenrat der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen bereits in seinem Gutachten 2001 darauf hingewiesen, dass es sich bei der Depression um eine der häufigsten Erkrankungen im Gesundheitswesen handelt. Der 2001 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlichte Bundes-Gesundheitssurvey ergab, dass 31 % der Bevölkerung an einer psychischen Störung leiden. Dabei stehen Depressionen, Angsterkrankungen und psychosomatische Störungen im Vordergrund. Die wachsende Bedeutung psychischer Erkrankungen wird auch an der Zunahme von Krankschreibungen deutlich. Über 40 % der Krankschreibungen erfolgen im Zusammenhang mit psychischen Störungen. Erhebungen der Deutschen Angestelltenkrankenkasse (DAK) ergaben, dass zwischen 1997 und 2001 die Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen mit 51 % den stärksten Zuwachs aufwiesen. Nach der Statistik des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) erfolgen 28 % der Frühberentungen wegen psychischer Erkrankungen. Den Zuwachs psychischer Erkrankungen in Baden-Württemberg belegen schließlich die Aufnahmezahlen der Zentren für Psychiatrie des Landes, die von 1990 bis 2002 um mehr als die Hälfte angestiegen sind. 3. Welche Schritte hat die Landesregierung zur Umsetzung der Ziele des Psychiatrieplanes aus dem Jahre 2000 für die Verbesserung der Versorgung chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen eingeleitet, insbesondere im Hinblick auf: a) die Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär, b) die Verbesserung der gemeindenahen Versorgung, c) die Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit, um die Kontinuität der Behandlung zu gewährleisten, d) die Verbesserung der ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen? Zu Buchstabe a): Die Landesregierung hat am 25. Juli 2000 den Psychiatrieplan 2000 Baden- Württemberg beschlossen. Er enthält die programmatischen Vorgaben für die ambulante und die stationäre Versorgung in der Psychiatrie. Die traditionelle Versorgungsform der Anstaltspsychiatrie in wohnortfernen Einrichtungen mit langen stationären Aufenthalten hat sich auf der Grundlage der Psychiatrieplanung des Landes zu einem differenzierten und wohnortnahen Hilfesystem für psychisch Kranke gewandelt. Es besteht aus Kliniken mit voll- und teilstationären Angeboten, Institutsambulanzen, niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, Rehabilitationseinrichtungen, sozialpsychiatrischen Diensten, betreuten Wohnformen, Tagesstätten und anderen komplementären Angeboten. Die psy- 5

6 chiatrische Krankenhausbehandlung ist in das Gesamtsystem integriert. Eine stationäre Behandlung erfolgt nur, wenn die ambulante Versorgung nicht ausreichend ist. Der medizinische Fortschritt mit seinen modernen Methoden in Diagnostik und Therapie und der Ausbau der ambulanten Versorgungsangebote haben dazu geführt, dass die Verweildauer in den psychiatrischen Krankenhäusern, die in den 70er-Jahren noch bei durchschnittlich etwa 200 Tagen lag, seit Jahren rückläufig ist und heute im Durchschnitt nur noch etwa 30 Tage beträgt. Zu Buchstabe b): Die gemeindenahe Versorgung ist eine zentrale Zielsetzung des Psychiatrieplans. Sie wird durch Satellitenbildung der Fachkrankenhäuser und durch die Einrichtung von psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern, zum Teil in Kooperation mit den für die Vollversorgung zuständigen Zentren für Psychiatrie, hergestellt. Nach der Verabschiedung des Psychiatrieplans wurden Satellitenstationen bzw. psychiatrische Abteilungen in Ehingen und Bruchsal realisiert, weitere Satelliten und psychiatrische Abteilungen sind für Mosbach, Friedrichshafen, Lörrach und Ellwangen konzipiert. Eine entsprechende Konzeption ist für den Landkreis Reutlingen vorgesehen. Im Landkreis Esslingen ist durch die Umschichtung von Planbetten des Kreises eine neue Psychiatrie am Kreiskrankenhaus Plochingen entstanden. Seit 2003 nehmen Krankenhäuser in Baden-Baden und Ottenhöfen an der psychiatrischen Vollversorgung teil. Im Stadtkreis Ulm wird das wohnortnahe Behandlungsangebot durch eine Bettenverlagerung vom Zentrum für Psychiatrie Bad Schussenried erreicht. Durch die Bildung von Tageskliniken sind ebenfalls Behandlungskapazitäten in die Fläche verlagert und eine gemeindenahe Versorgung erzielt worden. Seit der Verabschiedung des Psychiatrieplans sind weitere Tageskliniken in Schwäbisch Hall, Schwäbisch Gmünd, Karlsruhe, Pforzheim, Biberach, Bad Säckingen, Balingen und Lörrach eingerichtet worden. Tageskliniken an den Standorten Lahr, Spaichingen und Ravensburg werden in absehbarer Zeit folgen. Dann verfügt Baden-Württemberg über zirka 800 tagesklinische Plätze in 35 Einrichtungen. Damit wird der im Psychiatrieplan vorgegebene zehnprozentige Anteil tagesklinischer Plätze an der Gesamtversorgung übertroffen. Auch zur Therapie von Abhängigkeitserkrankungen bieten die Zentren für Psychiatrie teilweise spezielle tagesklinische Behandlungen an. Am Bürgerhospital in Stuttgart hat eine Suchttagesklinik ihre Arbeit aufgenommen. Am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim wird 2005 eine Suchttagesklinik eröffnet werden. Der niederschwellige Drogenentzug ist durch neu eingerichtete Stationen an den Zentren für Psychiatrie Weinsberg, Winnenden und Reichenau erweitert worden. Am Zentrum für Psychiatrie Weissenau ist eine niederschwellige Drogenentzugsstation für Jugendliche entstanden. Zur Verbesserung der gerontopsychiatrischen Versorgung sind in der Region Bodensee-Oberschwaben zwei gerontopsychiatrische Zentren in Friedrichshafen und in Überlingen gegründet worden. Weitere Zentren sind für den Landkreis Heilbronn, den Enzkreis sowie für die Stadt Ulm projektiert. Für das Fachgebiet Psychotherapeutische Medizin hat der Psychiatrieplan landesweit Betten vorgesehen. Die Psychotherapeutische Medizin umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung sowie die Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung psychosoziale Faktoren, deren subjektive Verarbeitung und/oder körperlich-seelische Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind. Der Ministerrat hat am 25. November 2003 eine Aufstockung des Bettenkontingents in der Psychotherapeutischen Medizin um weitere 500 Betten beschlossen. Die Standortkonzeption sieht eine gemeindenahe Versorgung vor. Zu Buchstabe c): Der Psychiatrieplan enthält Vorgaben zur Koordination und Zusammenarbeit im psychiatrischen Versorgungssystem. Ziel ist es, die Kontinuität der Behandlung im Patienteninteresse zu gewährleisten und Reibungsverluste an den Schnittstellen zu vermeiden. Dies entspricht der Zielsetzung des vom Landesarbeitskreis Psychiatrie entwickelten Konzepts eines gemeindepsychiatrischen Verbunds, das 6

7 Teil des Psychiatrieplans geworden ist. Die Stadt- und Landkreise sind im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge primär aufgerufen, die Versorgungsangebote zu koordinieren und den Verbund zu verwirklichen. Demgemäß haben mittlerweile etliche Stadt- und Landkreise Psychiatrie-Planer, -Beauftragte bzw. -Koordinatoren geschaffen. Zu nennen sind hier insbesondere die Kreise Böblingen, Bodenseekreis, Calw, Esslingen, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Reutlingen, Rhein- Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen und Zollernalbkreis. Zu Buchstabe d): Seit Verabschiedung des Psychiatrieplan 2000 Baden-Württemberg ist eine kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik in Ellwangen eingerichtet worden. Baden-Württemberg verfügt damit landesweit über 17 Kliniken zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Eine weitere Kinder- und Jugendpsychiatrie ist für Lörrach konzipiert. Weiter ist beabsichtigt, im Jahr 2004 eine Entscheidung über eine kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik im Landkreis Konstanz und über die Einrichtung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung im Raum Mittlerer Neckar herbeizuführen. Alle Kliniken arbeiten eng mit dem niedergelassenen Bereich, mit sozialpädiatrischen Zentren, mit Frühförderstellen, mit Schulen und schulpsychologischen Diensten, mit Jugendämtern und Sozialämtern zusammen. Die Behandlungsangebote von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, Tageskliniken und Institutsambulanzen vermeiden eine vollstationäre Behandlung, soweit diese nicht notwendig ist. Am Zentrum für Psychiatrie Weinsberg werden im Rahmen eines Modellprojekts integrative Organisationsstrukturen zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher erprobt und wissenschaftlich evaluiert. Das Projekt zielt darauf ab, ambulante und stationäre Elemente so zu verzahnen, dass eine möglichst familien- und gemeindenahe Versorgung erfolgt. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finanziell gefördert. 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es derzeit zwischen den Stadtund Landkreisen im Hinblick auf die Versorgungsangebote für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen große Unterschiede gibt? Die psychiatrische Versorgung und Betreuung hat sich in Baden-Württemberg auf der Grundlage der Empfehlungen der Psychiatrieenquête des Deutschen Bundestags 1975, der Expertenkommission der Bundesregierung 1988 und des Landesmodellprogramms 1988 in den letzten 25 Jahren eindrucksvoll verändert und verbessert. Die neun ehemaligen Psychiatrischen Landeskrankenhäuser sind als Zentren für Psychiatrie zu modernen Kompetenzzentren geworden. Gemeinsam mit weiteren psychiatrischen Fachkrankenhäusern in kommunaler, kirchlicher, freigemeinnütziger und privat-gewerblicher Trägerschaft (Vinzenz von Paul Hospital Rottweil-Rottenmünster, Christophsbad Göppingen, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim, Bürgerhospital Stuttgart, Klinik an der Lindenhöhe Offenburg und zahlreiche andere) wird eine psychiatrische Vollversorgung das heißt über alle Störungs- und Krankheitsbilder hinweg für ganz Baden-Württemberg gewährleistet. Diese wird ergänzt durch ein System gemeindenaher Versorgungsangebote durch Satellitenbildung der Fachkrankenhäuser, durch die Einrichtung von psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern und durch psychiatrische Tageskliniken. Seit 2002 werden landesweit auch psychiatrische Institutsambulanzen eingerichtet. Das Land verfügt damit über ein breites Spektrum an voll- und teilstationären Behandlungsmöglichkeiten zur Intensivbehandlung, Regelbehandlung, rehabilitativen Behandlung sowie lang dauernden Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker. Auch das Angebot niedergelassener Nervenärzte und Psychiater ist flächendeckend ausgebaut. Moderne Praxen bieten Diagnostik, Beratung auch unter Einbeziehung von Bezugspersonen, Einzel- und Gruppengespräche, Pharmakotherapie, Notfallbehandlung und Krisenintervention. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Praxen der niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten, die auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes seit 1999 zugelassen worden sind. In etlichen Planungsbereichen sind wegen Überversorgung Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden. 7

8 Neben der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung liegt ein Schwerpunkt der Hilfeangebote auf der sozialpsychiatrischen Betreuung, die auf Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ausgerichtet ist, sowie auf der beruflichen Rehabilitation. Es besteht ein landesweites Netz von mehr als 60 sozialpsychiatrischen Diensten. Die Betreuungskette umfasst die Kontaktaufnahme mit behandlungsbedürftigen Personen, begleitende Hilfen und Vermittlung von Versorgungsangeboten, Maßnahmen zur Tagesstrukturierung, lebenspraktisches Training, Tagesstätten, ambulante Pflege, betreute Wohnangebote, Wohnheime, Familienpflege, Arbeits- und Beschäftigungstherapie in Ergotherapie-Praxen, Integrationsfachdienste, Werkstätten für psychisch behinderte Menschen. Auch das System der Selbsthilfegruppen, Angehörigengruppen, Patientenclubs, der Bürgerund Laienhilfe ist gut ausgebaut. Wie die nachfolgenden Übersichten zeigen, besteht kein wesentliches Gefälle bei der psychiatrischen Versorgung in den Regionen des Landes: Regierungsbezirk Karlsruhe Einrichtung Region Mittlerer Oberrhein Region Unterer Neckar Region Nordschwarzwald Psychiatrisches Krankenhaus Psychiatrische Tagesklinik Psychiatrische Institutsambulanz Sozialpsychiatrischer Dienst Tagesstätte für Ambulant betreute Wohnangebote für Wohnheim für Werkstätte für psychisch Behinderte Baden-Baden, Karlsruhe, Bruchsal Karlsruhe, Bruchsal Karlsruhe Baden-Baden, Karlsruhe, Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Bühl, Rastatt Baden-Baden, Karlsruhe, Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Rastatt Baden-Baden, Karlsruhe, Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Rastatt Karlsruhe, Bruchsal, Graben-Neudorf, Bühl, Rastatt Karlsruhe, Bruchsal, Ettlingen, Pfintztal-Berghausen, Bühl, Rastatt, Heidelberg, Mannheim, Wiesloch Heidelberg, Mannheim, Wiesloch Heidelberg, Mannheim, Mosbach, Wiesloch Heidelberg, Mannheim, Buchen, Mosbach, Sinsheim, Eberbach, Schwetzingen, Weinheim, Wiesloch Heidelberg, Mannheim, Buchen, Mosbach, Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch Heidelberg, Mannheim, Mosbach, Osterburken, Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch Heidelberg, Mannheim, Mosbach, Weinheim, Wiesloch, Sinsheim Heidelberg, Heidelberg-Kirchheim, Mannheim, Mosbach Calw, Freudenstadt Pforzheim Calw, Freudenstadt Pforzheim, Calw, Freudenstadt, Seewald- Göttelfingen Pforzheim, Calmbach, Calw, Nagold, Freudenstadt, Horb Pforzheim, Calw, Nagold, Freudenstadt, Seewald-Göttelfingen Pforzheim, Calw, Ebhausen, Haiterbach, Nagold, Freudenstadt, Seewald, Seewald-Göttelfingen, Waldachtal, Horb Pforzheim, Pforzheim-Huchenfeld, Calw-Stammheim, Nagold, Dornstetten 8

9 Regierungsbezirk Freiburg Einrichtung Psychiatrisches Krankenhaus Psychiatrische Tagesklinik Psychiatrische Institutsambulanz Sozialpsychiatrischer Dienst Tagesstätte für Ambulant betreute Wohnangebote für Wohnheim für Werkstätte für psychisch Behinderte Region Südlicher Oberrhein Freiburg, Buchenbach, Emmendingen, Offenburg, Ottenhöfen Freiburg, Offenburg Freiburg, Emmendingen, Offenburg Freiburg, Bad Krozingen, Emmendingen, Achern, Hausach, Kehl, Lahr, Offenburg Freiburg, Bad Krozingen, Breisach, Hinterzarten, Achern, Hausach, Kehl, Lahr, Offenburg Freiburg, Bad Krozingen, Hinterzarten, Kirchzarten, Titisee-Neustadt, Umkirch, Emmendingen, Achern, Gengenbach, Hausach, Hornberg, Kehl, Lahr, Offenburg Freiburg, Breisach, Müllheim, Müllheim- Zunzingen, Müllheim- Hügelheim, Emmendingen, Hornberg, Lahr, Lautenbach, Offenburg Freiburg, Merzhausen, Müllheim, Emmendingen, Fischerbach, Hausach, Kehl, Lahr, Offenburg Region Schwarzwald- Baar-Heuberg Rottweil Villingen-Schwenningen, Spaichingen Rottweil Rottweil, Villingen- Schwenningen, Donaueschingen, Tuttlingen Rottweil, Donaueschingen Furtwangen, Villingen- Schwenningen, Tuttlingen Rottweil, Donaueschingen, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach Donaueschingen, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach- Hammereisenbach, Tuttlingen Region Hochrhein- Bodensee Reichenau Reichenau, Lörrach, Bad Säckingen Reichenau Konstanz, Singen, Lörrach, Waldshut- Tiengen, Bad Säckingen Konstanz, Singen, Lörrach, Schopfheim Konstanz, Singen, Inzlingen, Bad Säckingen, Lauchringen, Murg, Waldshut-Tiengen Bodman-Ludwigshafen, Neuenweg, Schopfheim, Albbruck, Albbruck-Buch, Waldshut-Tiengen Konstanz, Radolfzell, Lörrach, Albbruck, Dogern, Bad Säckingen, Waldshut-Tiengen Regierungsbezirk Stuttgart Einrichtung Region Stuttgart Region Franken Region Ostwürttemberg Psychiatrisches Krankenhaus Psychiatrische Tagesklinik Psychiatrische Institutsambulanz Sozialpsychiatrischer Dienst Tagesstätte für Ambulant betreute Wohnangebote für Wohnheim für Werkstätte für psychisch Behinderte Stuttgart, Esslingen, Nürtingen, Plochingen, Göppingen, Ludwigsburg, Winnenden Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Winnenden Stuttgart, Esslingen, Nürtingen, Plochingen, Göppingen, Ludwigsburg, Winnenden Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Kirchheim, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen, Plochingen, Göppingen, Ludwigsburg, Backnang, Waiblingen, Schorndorf Stuttgart, Herrenberg, Leonberg, Sindelfingen, Esslingen, Kirchheim, Leinfelden, Nürtingen, Plochingen, Geislingen, Göppingen, Ludwigsburg, Schorndorf, Waiblingen, Winnenden Stuttgart, Sindelfingen, Esslingen, Leinfelden, Notzingen, Nürtingen, Plochingen, Göppingen, Ludwigsburg, Winnenden Stuttgart, Herrenberg, Sindelfingen, Denkendorf, Notzingen, Nürtingen, Göppingen, Großbottwar, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Marbach, Winnenden, Oppenweiler, Murrhardt Stuttgart, Herrenberg, Magstadt, Kirchheim, Nürtingen, Ostfildern, Wendlingen, Wernau, Göppingen, Ludwigsburg, Backnang, Schorndorf, Waiblingen Heilbronn, Weinsberg, Tauberbischofsheim Weinsberg, Schwäbisch Hall Weinsberg Heilbronn, Öhringen, Schwäbisch Hall, Crailsheim, Tauberbischofsheim Heilbronn, Künzelsau, Crailsheim, Schwäbisch Hall, Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim Heilbronn, Weinsberg, Künzelsau, Obersontheim, Tauberbischofsheim Heilbronn, Weinsberg, Ingelfingen, Pfedelbach, Gerabronn, Obersontheim, Schwäbisch Hall, Tauberbischofsheim Heilbronn, Öhringen, Crailsheim, Obersontheim, Grünsfeld, Tauberbischofsheim Heidenheim Heidenheim, Aalen, Schwäbisch Gmünd Heidenheim Heidenheim, Aalen Heidenheim, Aalen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd Heidenheim, Ellwangen, Waldstetten Heidenheim, Ellwangen, Tannhausen Heidenheim, Aalen, Ellwangen, Waldstetten 9

10 Regierungsbezirk Tübingen Einrichtung Region Neckar-Alb Region Donau-Iller Region Bodensee- Oberschwaben Psychiatrisches Krankenhaus Reutlingen, Zwiefalten, Tübingen Ulm, Ehingen, Bad Schussenried Ravensburg, Wangen, Sigmaringen Psychiatrische Tagesklinik Reutlingen, Tübingen, Balingen Ulm, Ehingen, Biberach Ravensburg, Wangen, Friedrichshafen Psychiatrische Institutsambulanz Reutlingen, Zwiefalten, Tübingen Ulm, Bad Schussenried Meckenbeuren, Ravensburg, Sigmaringen Sozialpsychiatrischer Dienst Reutlingen, Tübingen, Balingen Ulm, Biberach, Ehingen Friedrichshafen, Überlingen, Ravensburg, Sigmaringen Tagesstätte für Ambulant betreute Wohnangebote für Wohnheim für Werkstätte für psychisch Behinderte Münsingen, Reutlingen, Tübingen, Albstadt-Ebingen, Balingen Reutlingen, Zwiefalten, Gomadingen, Bad Urach, Gomaringen, Rottenburg, Tübingen, Balingen Dettingen, Gomadingen, Münsingen, Pfullingen, Reutlingen, Bad Urach, Zwiefalten, Rottenburg, Tübingen, Albstadt, Balingen Gomadingen, Münsingen, Pfullingen, Reutlingen, Gomaringen, Tübingen, Balingen Ulm, Ehingen, Biberach Ulm, Ehingen, Biberach, Bad Schussenried Ulm, Ehingen, Bad Buchau, Bad Schussenried, Riedlingen Ulm, Ehingen, Bad Buchau, Bad Schussenried Friedrichshafen, Überlingen, Ravensburg, Wangen, Sigmaringen Friedrichshafen, Ravensburg, Wangen, Sigmaringen Salem, Bermatingen, Friedrichshafen, Baienfurt, Ravensburg, Wangen, Sigmaringen Bermatingen, Friedrichshafen, Überlingen, Kißlegg, Ravensburg, Wangen, Weingarten, Sigmaringen 5. Teilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass die Angebotsstruktur und die Qualität der Angebote zur Versorgung chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen nicht allein davon abhängen dürfen, ob der zuständige kommunale Aufgabenträger im Zusammenwirken mit den anderen zuständigen Trägern seiner örtlichen Planungsverantwortung gerecht wird? und 6. Ist vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen durch den personenzentrierten Ansatz die Aussage der Landesregierung im Psychiatrieplan Baden-Württemberg weiter aufrechtzuerhalten, dass es weder sinnvoll noch möglich ist, im außerklinischen Bereich die Weiterentwicklung im Rahmen einer förmlichen Landesplanung zu betreiben? Der Psychiatrieplan 2000 Baden-Württemberg hat sich beim Ausbau der psychiatrischen Versorgungsstruktur des Landes bewährt. Er bildet eine maßgebliche Grundlage für den hohen Versorgungsstandard in der Psychiatrie. Der Psychiatrieplan beinhaltet eine Rahmenplanung, die mit den übrigen Bereichen der Gesundheits- und Sozialplanung (Landeskrankenhausplan, Landespflegeplan, Sicherstellungsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen u. a.) zusammenwirkt. Dies gilt auch für die Planungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Beim Ausbau der Versorgungsangebote wird der Psychiatrieplan von den Leistungserbringern, den Kostenträgern und den Kommunen in den entsprechenden Koordinationsgremien Landesarbeitskreis Psychiatrie, örtliche Psychiatrie-Arbeitskreise zugrunde gelegt. Die Einführung des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung bildet keinen Gegensatz zur Psychiatrieplanung des Landes. Die patientenorientierte Entwicklung der Versorgung und die Bündelung der Hilfen gehört zu den maßgeblichen Zielen, die im Psychiatrieplan festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund fördert das Sozialministerium ein Modellprojekt zur Einführung des personenzentrierten Ansatzes in der Psychiatrie. Ziel des Projektes ist die Ausrichtung des Versorgungssystems auf personenzentrierte Hilfen und die Einführung einer integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanung für chronisch psychisch Kranke. Projektregionen sind die Landkreise Bodenseekreis/Ravensburg, der Landkreis Lörrach, der Landkreis Reutlingen sowie die Landeshauptstadt Stuttgart. Aus dem Modellprojekt sind wichtige praktische Erfahrungen und weiterführende Erkenntnisse zu erwarten. Der Abschlussbericht über das Projekt wird im Frühjahr 2004 verfasst und vom Sozialministerium veröffentlicht werden. 10

11 7. Welche Schritte hält die Landesregierung für erforderlich, um die Versorgung von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen mit besonderen Problemkonstellationen zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf: a) psychisch kranke Kinder und Jugendliche, b) Kinder von chronisch psychisch kranken Eltern, c) gerontopsychiatrisch erkrankte alte Menschen, d) Menschen, bei denen eine psychische Erkrankung oder Behinderung mit Suchterkrankungen einhergeht, e) obdachlose psychisch kranke und behinderte Menschen? Zu Buchstabe a): Die Versorgungsangebote in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind in der Antwort zu Ziffer I 3. Buchstabe d) dargestellt. Darüber hinaus verdient besonderes Augenmerk die Zunahme chronisch psychischer Störungen aufgrund von Suchtmittelmissbrauch schon im frühen Jugendalter. Für diesen Personenkreis ist im Jahr 2002 eine Modelleinrichtung ( Clean Kick ) im Zentrum für Psychiatrie Weissenau eröffnet worden, deren Behandlungsergebnisse wissenschaftlich evaluiert werden. Weitere Modelle betreffen die integrierte Versorgung spezieller Patientengruppen mit besonderem Hilfebedarf. Hierzu gehören jugendliche Schizophrene sowie Patienten mit chronischen körperlichen Erkrankungen und daraus resultierenden psychischen Anpassungsproblemen. Für den Bereich der kombinierten geistigen und seelischen Behinderungen stehen landesweit drei Spezialeinrichtungen zur Verfügung (St. Lukas-Klinik in Meckenbeuren, Mariaberger Heime in Gammertingen, Johannes-Anstalten in Mosbach). In einer dieser Einrichtungen (St. Lukas-Klinik) besteht ein besonderes Eltern- bzw. Mutter-Kind-Behandlungsangebot, um in besonderen Konstellationen schweren Behinderungen bereits in einer frühen Phase vorzubeugen. Zu Buchstabe b): In Mannheim wurde 1999 bis 2001 vom Diakonieverein ein Kinderprojekt durchgeführt, um Erfahrungen im Hinblick auf Kinder chronisch psychisch kranker Eltern zu gewinnen. Eine psychische Erkrankung der Eltern muss nicht automatisch eine negative Entwicklung der Kinder nach sich ziehen. Dies gilt vor allem dann, wenn andere Bezugspersonen betroffene Kinder mitversorgen und -betreuen können. Die wissenschaftliche Begleitung des Mannheimer Kinderprojekts ist vom Sozialministerium gefördert worden. Das Projekt hat gezeigt, dass abhängig von Art und Schwere des Krankheitsbildes beim erkrankten Elternteil und den individuellen familiären Gegebenheiten unterschiedliche Problemstellungen entstehen können und den Interessen der Kinder vor allem eine Vernetzung der Fachdienste aus Jugendhilfe und Psychiatrie entgegen kommt. Derzeit wird vom Weinsberger Hilfsverein ein mit Spenden unterstütztes Projekt zur Unterstützung psychisch kranker Eltern in Heilbronn durchgeführt. Zu Buchstabe c): Die Gerontopsychiatrie gewinnt im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung und angesichts der damit einhergehenden Zunahme der Demenzerkrankungen und Hirnleistungsstörungen im Alter weiter an Bedeutung. Epidemiologischen Studien zufolge liegt bei etwa einem Viertel aller über 65-Jährigen eine psychische Störung vor, die diese in ihrem Wohlbefinden oder in der Wahrnehmung ihrer Kompetenz beeinträchtigt. Grundsätzlich lässt sich auch im Alter das gesamte Spektrum psychiatrischer Krankheitsbilder finden, obgleich die Häufigkeit unterschiedlich verteilt ist. Hervorzuheben sind die besonderen Bedürfnisse der psychisch erkrankten älteren Menschen, die sich aus körperlichen Begleiterkrankungen bis hin zur schweren Multimorbidität ergeben. Dem wachsenden Stellenwert der Gerontopsychiatrie wird in der Ausbildung der stationär und ambulant tätigen Ärzte und Pflegepersonen Rechnung getragen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vernetzung von Behandlung und Pflege sowie 11

12 von stationären und ambulanten Einrichtungen und Diensten entsprechend dem Bedarf der Patienten (Care- und Case-Management). Darüber hinaus werden gerontopsychiatrische Patienten künftig verstärkt an der geriatrischen Rehabilitation teilhaben. Schließlich wird durch Aufklärung in der Bevölkerung das Verständnis für psychisch kranke alte Menschen gefördert und die Bereitschaft geweckt, sich haupt- oder ehrenamtlich in diesen Prozess einzubringen. Aufgrund der Zunahme hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen werden die ambulanten sozialen Dienste vor wachsende Anforderungen gestellt. Dies betrifft auch die steigende Zahl der in häuslicher Umgebung zu betreuenden psychisch kranken älteren Menschen. Wie in den somatischen Fächern wird die Versorgung der gerontopsychiatrisch Kranken künftig in zunehmendem Maße ambulant erfolgen. Der Schwerpunkt der medizinischen Behandlung liegt in den Händen der Hausärzte, unterstützt durch fachärztliche psychiatrische Konsile. Zur Verbesserung des Kenntnisstandes über fachgerechte Methoden der Krankheitserkennung hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg Fort- und Weiterbildungsangebote initiiert. Nach dem seit dem 1. Januar 2002 geltenden Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz können bereits eingestufte Pflegebedürftige in der ambulanten und teilstationären Pflege bei Vorliegen eines erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (Demenz) einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 460 Euro je Kalenderjahr erhalten. Der Betrag ist einsetzbar für teilstationäre Pflegeangebote, gerontopsychiatrische Betreuungsangebote ambulanter Dienste und niedrigschwellige Betreuungsangebote, wie zum Beispiel Betreuungsgruppen für Demenzkranke. Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und für Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte ist ein bundesweiter Fonds eingerichtet worden, der über 10 Mio. Euro je Kalenderjahr verfügt und Fördermittel der Länder oder Kommunen in gleicher Höhe ergänzt. Insgesamt stehen damit für Baden-Württemberg jährlich 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Mit diesem Betrag können geförderte Betreuungsgruppen ausgebaut und Modellprojekte zur Vernetzung der für demenzkranke Pflegebedürftige erforderlichen Hilfen erprobt werden. Im Rahmen dieser Angebote können bürgerschaftlich Engagierte eine Schulung und fachliche Begleitung für die niedrigschwellige Betreuung Demenzkranker erhalten. Das Ziel, für die Demenzkranken zusätzliche niedrigschwellige Versorgungsleistungen zu erschließen und die demenzspezifischen Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln, wird vom Sozialministerium unterstützt wurden 133 Betreuungsgruppen nach 45 c SGB XI gefördert. Hierfür wurden vom Land, von den Kommunen, der Arbeitsverwaltung und den Pflegekassen rund Euro zur Verfügung gestellt. Zu Buchstabe d): Menschen, bei denen psychische Erkrankungen oder Behinderungen mit chronischen Suchterkrankungen einhergehen, werden unter den Sammelbegriff chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke (CMA) subsumiert. Diese sehr heterogene Gruppe lässt sich nach folgenden Merkmalen beschreiben: langjährige chronifizierte Suchtmittelabhängigkeit, Syndrom von Schädigungen (im existenziellen, sozialen, somatischen, psychischen und psychiatrischen Bereich), im psychiatrisch/medizinischen Bereich sind insbesondere festzustellen: chronifizierte/irreversible körperliche Folgen und Begleiterkrankungen mit Organund Funktionsstörungen; psychiatrische Erkrankungen wie gravierende Persönlichkeitsstörungen, Verhaltens- und Anpassungsstörungen, Debilität und hirnorganisches Psychosyndrom; Minderbegabung; hohes Selbstgefährdungspotenzial, im sozialen und wirtschaftlichen Bereich: Verlust sozialer Kompetenzen und stark reduzierte Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung bis hin zur Verwahrlosung, Langzeitarbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Verschuldung, Armut, Delinquenz; Fehlen tragfähiger sozialer Bindungen und stützender Kontakte. 12

13 Aufgrund der aufgezeigten Mehrfachschädigungen und der Vielfalt der Krankheitsbilder lässt sich der Personenkreis der CMA schwer in das vorhandene Hilfesystem einordnen und befindet sich oft an den Schnittstellen unterschiedlicher Behandlungs-, Versorgungs- und Betreuungssysteme. Um dieser Situation Rechnung zu tragen und um Fehlplatzierungen dieser Menschen zum Beispiel in Pflegeheimen zu vermeiden, hat das Land in den vergangenen Jahren im Rahmen der Investitionsförderung der Suchtkrankenhilfe erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Platzangebot für CMA in speziell für diesen Personenkreis zugeschnittenen Einrichtungen erheblich zu erweitern. Während im badischen Landesteil nach Abschluss der Ausbaumaßnahmen (insbesondere CMA-Einrichtung des Badischen Landesverbands für Prävention und Rehabilitation in Feldberg-Altglashütten und CMA-Einrichtung St. Josefshaus in St. Peter der Evangelischen Stadtmission Freiburg e.v.) ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, besteht im württembergischen Landesteil noch ein gewisser Nachholbedarf. Im Jahre 2002 wurden deshalb drei CMA-Projekte im Rahmen der Investitionsförderung der Suchtkrankenhilfe mit Gesamtkosten von 2,76 Mio. Euro und Landeszuschüssen in Höhe von insgesamt 1,06 Mio. Euro berücksichtigt. Im ambulanten Bereich lässt sich durch nachgehende Sozialarbeit im Rahmen eines Case-Managements auch bei CMA eine Betreuungskontinuität entwickeln und ein individueller Hilfeplan zu einer integrierten Betreuung aufbauen. In Baden-Württemberg haben die Standorte Heilbronn und Lörrach im Rahmen des Bundesmodellprojektes Nachgehende Sozialarbeit für CMA von Mitte 1996 bis Ende 2000 teilgenommen. Aufgrund der überzeugenden Arbeitsergebnisse wurden die Personalstellen an diesen Standorten in die regelhafte Förderung nach den Richtlinien des Sozialministeriums zur Gewährung von Zuwendungen für psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke sowie für Kontaktläden aufgenommen. Insbesondere die Kommunen und die Träger der freien Wohlfahrtspflege sind aufgerufen, durch geeignete, mit allen Akteuren abgestimmte Maßnahmen vor Ort auf die weitere Verbesserung der Versorgung und Betreuung der CMA hinzuwirken. Zu Buchstabe e): In Baden-Württemberg leiden etwa zwei Drittel der Wohnsitzlosen unter psychischen Störungen. Bei diesem Personenkreis wird die Häufigkeit schizophrener Störungen auf 30 Prozent, affektiver Störungen auf 50 Prozent und Suchterkrankungen auf 90 Prozent geschätzt. Die Kombination von Problemlagen in den Bereichen Suchtverhalten, psychische Beeinträchtigungen und chronische gesundheitliche Schädigungen ist bei den Betroffenen individuell verschieden. Grundsätzlich steht obdachlosen psychisch kranken und behinderten Menschen das gesamte System der medizinisch-psychiatrischen Behandlungsmöglichkeiten, der Leistungen der sozialpsychiatrischen Einrichtungen und Dienste sowie der Hilfen nach 72 BSHG für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, offen. Die Wahl des Hilfsangebots ist abhängig von der individuellen Situation und hängt insbesondere auch von der Bereitschaft der Betroffenen ab, sich in das Hilfssystem zu begeben und entsprechende Angebote anzunehmen. Zu den niedrigschwelligen Angeboten zählen vor allem die Fachberatungsstellen und die aufsuchende Hilfe von Streetworkern. Fachberatungsstellen haben unter anderem die Aufgabe, bei Bedarf ambulante oder stationäre Hilfen nach 72 BSHG und 3 AGBSHG einzuleiten. Darüber hinaus können sie für den Klienten besondere Rehabilitationsmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, somatischen Erkrankungen und/oder Suchterkrankungen erschließen. In stationären Einrichtungen nach 72 BSHG gibt es einen Leistungstyp, der besonders auf psychisch kranke Wohnungslose ausgerichtet ist. Diese Hilfeform ist zeitlich begrenzt. Im Übrigen stehen auch für diesen Personenkreis Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke offen. Dieses stationäre, außerklinische Versorgungsangebot nach 39 BSHG ist ohne zeitliche Begrenzung angelegt. Zur Verbesserung der Hilfen für diese Personengruppe, die erfahrungsgemäß für das psychiatrische Versorgungssystem schwer zugänglich ist, werden eine Vernetzung und Kooperation der Betreuungsdienste sowie eine entsprechende Quali- 13

14 fizierung des Fachpersonals angestrebt. Vorbildcharakter haben in diesem Bereich die Frauenpension in Stuttgart-Bad Cannstatt, wo der sozialpsychiatrische Dienst mit einem Sozialhotel für wohnungslose Frauen zusammenarbeitet, um den Bewohnerinnen mit eindeutig psychiatrischer Grundproblematik das sozialpsychiatrische Hilfesystem zugänglich zu machen, und das Projekt Bürger für Berber in Esslingen, das eine vergleichbare Zielsetzung verfolgt. 8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen in Baden-Württemberg eines Landespsychiatriegesetzes bedarf und ist die Landesregierung bereit, auf der Grundlage der vom Landesarbeitskreis Psychiatrie 1999 dafür erarbeiteten Eckpunkte ein solches Gesetz vorzulegen? In einem Landespsychiatriegesetz können nur Gegenstände geregelt werden, die in der Gesetzgebungskompetenz des Landes liegen. Für die Zielgruppe der psychisch kranken Menschen fallen umfangreiche Regelungsbereiche in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers. Hierzu zählen insbesondere die Bestimmungen des Leistungs- und Sozialrechts (Sozialgesetzbuch, Bundessozialhilfegesetz, Bundesversorgungsgesetz), des Betreuungsrechts (Betreuungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch) und berufsrechtliche Regelungen wie etwa das Psychotherapeutengesetz. Die Unterbringung r gegen ihren Willen ist bereits landesrechtlich im Unterbringungsgesetz in Verbindung mit dem Polizeigesetz geregelt. Darüber hinaus können in einem Landespsychiatriegesetz in programmatischer Form die psychiatriepolitischen Ziele definiert werden. Einer gesetzlichen Regelung zugänglich wären auch die organisatorischen Rahmenbedingungen, etwa die Aufgabenabgrenzung zwischen den Kommunen und dem Land. Die Frage nach einem Landespsychiatriegesetz ist in den parlamentarischen Beratungen der 12. Legislaturperiode wiederholt und eingehend diskutiert worden. Unter Federführung des Sozialministeriums sind Eckpunkte für ein Landespsychiatriegesetz erarbeitet worden. Die Landesregierung hat bisher keine zwingende Notwendigkeit für eine landesgesetzliche Regelung gesehen. Insbesondere soll den Stadt- und Landkreisen bei der regionalen Ausgestaltung des Psychiatrieplans ein individueller und die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigender Spielraum verbleiben. II. Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen 1. Welche Angebote sind für die ambulante Grundversorgung von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen erforderlich? Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen können je nach Art und Schwere der Krankheit und/oder der Behinderung einen sehr unterschiedlichen Behandlungs- und Betreuungsbedarf aufweisen. Auch das Lebensalter der Betroffenen, ihre körperliche Verfassung und die jeweilige familiäre, berufliche und soziale Situation tragen dazu bei, dass der Hilfebedarf individuell verschieden ist. Deshalb sind generalisierende Aussagen zum Grundversorgungsbedarf chronisch r und seelisch Behinderter nur begrenzt aussagekräftig. Sachdienlicher erscheint der Ansatz, das differenzierte Behandlungs- und Hilfesystem in der Psychiatrie personenzentriert auszurichten und hierzu als Instrument eine integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplanung einzusetzen. Die patientenorientierte Entwicklung der Versorgung gehört zu den erklärten Zielen des Psychiatrieplans 2000 Baden-Württemberg. Sie ist wie zu Ziffern I 5. und 6. ausgeführt auch Gegenstand eines vom Sozialministerium geförderten Modellprojekts, das die Einführung des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung zum Gegenstand hat. 14

15 2. Welche Aufgaben bei der ambulanten Versorgung chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen erfüllen die sozialpsychiatrischen Dienste im Land? Nach den Förderrichtlinien des Sozialministeriums vom 12. Dezember 2002 bieten sozialpsychiatrische Dienste ambulante Leistungen für und seelisch Behinderte an, deren Versorgungsbedürfnisse weder vom medizinischen Versorgungssystem noch von anderen sozialen Diensten allein ausreichend befriedigt werden können. Die Hilfeleistungen ergänzen die ärztlich-psychiatrische Behandlung. Ziel der Dienste ist es, chronisch n, die nicht mehr oder noch nicht zu einer selbstständigen Lebensführung in der Lage sind, durch spezifische Hilfen ein erträgliches Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Langfristig in psychiatrischen Krankenhäusern behandelten n soll die Entlassung ermöglicht, Krankheitsrückfälle und erneute Krankenhausaufenthalte sollen vermieden werden. Sozialpsychiatrische Dienste betreuen im Rahmen von Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention chronisch und seelisch Behinderte, die unter sozialen Beeinträchtigungen leiden, und vermitteln ihnen soziale Hilfen. Zur Vorsorge zählt die möglichst frühzeitige angemessene Betreuung von Personen mit krankheitsbedingten psychosozialen Störungen. Durch die Nachsorge sollen stationäre Aufenthalte verkürzt, Wiederaufnahmen verhütet oder als stationäre Krisenintervention genutzt werden. Ambulante Kriseninterventionen werden vorrangig bei bereits betreuten chronisch n und seelisch Behinderten angezeigt sein. Die sozialpsychiatrischen Dienste arbeiten mit dem medizinischen Versorgungssystem und mit den komplementären Einrichtungen und Diensten zusammen. Im Regelfall sollen sozialpsychiatrische Dienste auch Kontakt- oder Freizeitklubs, Tagesstätten, Angehörigengruppen und Laienhelfergruppen fachlich begleiten und die Angebote insgesamt koordinieren. Dabei soll angestrebt werden, für die Dienste ehrenamtliche Helfer zu gewinnen. Die sozialpsychiatrischen Dienste können sozialpsychiatrische Leistungen, zum Beispiel Soziotherapie, ambulante psychiatrische Pflege und präventive Maßnahmen, gegen Entgelt erbringen. Die Dienste werden in anderen anderweitig geförderten Einrichtungen und Diensten, zum Beispiel im Betreuten Wohnen für Behinderte, nur für oder seelisch Behinderte und nur gegen Entgelt tätig. 3. Wie viele Fachkräfte (absolute Zahl und umgerechnet in Vollzeitäquivalente) gibt es in den sozialpsychiatrischen Diensten in Baden-Württemberg (aufgeschlüsselt nach Stadt- und Landkreisen) und wie hat sich die Gesamtzahl der Fachkräfte seit dem Jahr 2000 entwickelt? Im Jahr 2000 wurden bei den sozialpsychiatrischen Diensten landesweit 200,5 Fachkraftstellen gefördert. Seit dem Jahr 2001 werden unverändert jährlich 201,5 Fachkraftstellen gefördert. Ab dem Jahr 2003 wirken sich die neuen Förderrichtlinien des Sozialministeriums aus. Der Landeszuschuss je Fachkraftstelle ist von Euro auf Euro halbiert worden. Gleichzeitig wurde eine Flexibilisierungsklausel in Kraft gesetzt, wonach es förderunschädlich ist, wenn die Fachkraftstellen nicht voll, mindestens jedoch zur Hälfte besetzt sind. Nach Angaben der Träger in den Förderanträgen waren die 201,5 geförderten Stellen im Jahr 2003 zu 88 % besetzt, was 177 Vollzeitäquivalenten entspricht. 4. Wie hat sich die Höhe der Landesförderung für die sozialpsychiatrischen Dienste seit 1995 entwickelt? Die jährliche Landesförderung je Fachkraftstelle der sozialpsychiatrischen Dienste hat sich wie folgt entwickelt: 1995 und 1996: DM (20.298,29 Euro) 1997: DM (17.516,86 Euro) 1998 bis 2001: DM (20.298,29 Euro) 2002: Euro ab 2003: Euro. 15

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