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4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von August Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt ein. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald eine aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/ Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:
5 Schnellübersicht Seite Jagd auf Steuersünder: Der Staat holt sich sein Geld zurück 7 Abkürzungen 11 Die Einkommensteuer 13 Die Steuersünden der Arbeitnehmer 27 Die Steuersünden der Unternehmer 37 Die Steuersünden der Vermieter 85 Die Steuersünden der Kapitalanleger 95 Die Steuersünden der Erben 109 Umsatzsteuersünden 119 Das Steuerstrafverfahren 129 Welche Strafen drohen? 163 Stichwortverzeichnis
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7 Jagd auf Steuersünder: Der Staat holt sich sein Geld zurück Deutschland ist ein Staat, der seine Bürger vergleichsweise hoch besteuert. Im Jahr 2012 wurden 600 Milliarden Euro an Steuern eingenommen. Dennoch ist es auch ein Land mit leeren Staatskassen und hoher Verschuldung. Die Staatsverschuldung belief sich 2012 auf 2,15 Billionen Euro. Eine Billion sind übrigens 1000 Milliarden, eine 1 mit 12 Nullen. Daher kann es nicht verwundern, dass der Staat seine Bemühungen zunehmend verstärkt, die ihm geschuldeten Steuern zu erkennen und einzutreiben. Demgegenüber steht die schlechte Steuermoral derer, die unter der hohen Steuerlast leiden. Das beste Mittel gegen Steuersünden wären zweifellos niedrigere Steuern, aber das werden wir so bald nicht erleben angesichts der Verschuldung der öffentlichen Haushalte. Stattdessen will der Staat den Steuersündern mit aller Macht an den Kragen und das zeigt er auch. Es ist kein Zufall, dass Strafverfahren gegen Prominente in den letzten Jahren von den Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften an die große Glocke gehangen und diese Steuersünder in der Öffentlichkeit geradezu vorgeführt werden. Ein Steuergeheimnis scheint es in diesen Fällen nicht mehr zu geben. Der Staat kauft Informationen von Kriminellen, die Steuersünder überführen sollen und das Bundesverfassungsgericht segnet diese Praxis als rechtlich unbedenklich ab. Das wäre vor einigen Jahren wohl noch nicht möglich gewesen. Die abschreckende Botschaft ist klar: Wir kriegen euch alle! Die deutsche Finanzverwaltung und Strafjustiz liegt mit ihrem Verfolgungseifer in einem internationalen Trend. Die Euro- und Schuldenkrise in Europa sorgt dafür, dass sich die Mitgliedsländer der EU auf einen Kampf gegen die Steuerhinterziehung eingeschworen haben. Das bedeutet, dass es künftig einen noch besseren und schnelleren Informationsaustausch über die Grenzen hinweg geben wird als es ihn bereits gibt. Schwarzgelder bei Banken im EU-Ausland zu verstecken, dürfte damit noch gefährlicher werden als es das ohnehin schon ist. Immobilien oder Boote, die im EU-Ausland mit Schwarzgeld angeschafft werden, sind übrigens auch schon längst keine vor dem Fiskus sichere Geldanlage mehr
8 1 Schärfere Maßnahmen gegen Steuersünder Aber nicht nur Deutschland und die EU rüsten im Kampf gegen Steuersünder auf. Auch die ebenfalls hoch verschuldeten USA üben seit Jahren Druck auf Steueroasen außerhalb der EU aus. Somit ist selbst die Schweiz kein sicherer Hafen mehr für Schwarzgelder, wie so manch andere angebliche Steueroase. Der geneigte Leser wird sagen: Das geht mich nichts an! Ich habe keine Millionen im Ausland, kein mit Schwarzgeld gekauftes Boot oder Ähnliches. Möglicherweise gibt es sogar Leser, die von sich aufrichtig sagen, sie hätten bislang stets versucht, ein ehrlicher Steuerzahler zu sein. Auch diesen Lesern sei gesagt, dass die Finanzverwaltung und die Strafjustiz nicht nur Prominente, die vermeintlich großen Fische im Visier haben. Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen seitens des Staates ergriffen, um Steuerfälle aufzudecken, die uns alle betreffen, so zum Beispiel: Das Personal bei Betriebsprüfern und Steuerfahndern wurde erheblich aufgestockt. Der Bürger ist für die Finanzverwaltung gläsern geworden. Die Finanzverwaltung darf über das Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Bankkonten automatisiert abrufen. Softwareprogramme der Finanzverwaltung ermöglichen die automatisierte Prüfung von Steuererklärungen auf Auffälligkeiten. Die Mitwirkungspflichten der Bürger gegenüber der Finanzverwaltung wurden erweitert. Der Informationsaustausch unter Behörden im In- und Ausland wurde ermöglicht und erleichtert. Steuerhinterziehung wird härter bestraft. Die Möglichkeiten der Selbstanzeige wurden eingeschränkt. 8
9 Jagd auf Steuersünder: Der Staat holt sich sein Geld zurück Allgemein lässt sich festhalten: Gesetze wurden verschärft und schärfer durch die Gerichte angewendet. Dadurch werden zunehmend Bürger zu Steuersündern, die allenfalls etwas nachlässig bei ihren geschäftlichen Aufzeichnungen sind oder aus schlichter Unlust ihre Steuererklärungen nicht rechtzeitig abgeben. Früher hat die Finanzverwaltung das großzügig hingenommen, doch diese Zeiten sind vorbei. 1 Umso größer der Druck des Staates wird, desto wichtiger ist es Wissen zu sammeln, insbesondere die eigenen Rechte zu kennen. Das hilft uns richtige Entscheidungen zu treffen. Auch wer eine Steuersünde begangen hat, steht nicht außerhalb der Rechtsordnung, sondern hat Rechte, sogar das Recht mit einer Steuersünde davonzukommen, wenn sie nicht nachgewiesen werden kann. Das mag eine unpopuläre Aussage sein, aber sie ist in einem Rechtsstaat richtig. Frühzeitig gegensteuern hohe Strafen vermeiden Dieser Fachratgeber zeigt auf, welche Steuersünden es gibt und welche Risiken der Entdeckung bestehen. Wichtiger denn je ist es auch zu wissen, wie wir Steuersünden vermeiden. Welche Wege stehen offen, wenn der Staat Steuersündern auf die Schliche gekommen ist? Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab? Was darf die Steuerfahndung? Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es? Welche Strafen drohen? Was beinhaltet eine wirksame Selbstanzeige? Letztere eröffnet die Möglichkeit, zumindest der Bestrafung nach einer Steuersünde zu entgehen, wenn auch die Steuern selbstverständlich nachzuzahlen sind. Der Gesetzgeber hat sie zuletzt jedoch stark eingeschränkt, so dass es nicht einfach ist, sie wirksam abzugeben. Im weiteren Sinne geht es um das Steuerstrafrecht. Steuerhinterziehung begeht, wer vorsätzlich eine unrichtige Steuererklärung abgibt und dadurch Steuern verkürzt. Steuerhinterziehung begeht auch, wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er dazu verpflichtet ist und dadurch Steuern verkürzt. Ob eine Steuer verkürzt ist und ob eine Pflicht besteht, eine Steuererklärung abzugeben, ergibt sich nur aus dem Steuerrecht. 9
10 Jagd auf Steuersünder: Der Staat holt sich sein Geld zurück 1 Wir werden uns daher auch mit dem Steuerrecht zu befassen haben, dessen Ruf nicht gerade dahin geht, unterhaltsam zu sein. Aus meiner zwanzigjährigen Erfahrung als Verteidiger in Steuerstrafverfahren kann ich Ihnen jedoch versichern, dass Steuerrecht vor allem im Zusammenhang mit Strafrecht sehr wohl unterhaltsam ist. Glauben Sie mir einfach und lesen Sie mutig weiter! Carsten Schrank 10
11 Abkürzungen a. a. O. am angegebenen Ort Abs. Absatz AO Abgabenordnung AStBV Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) BFH Bundesfinanzhof BGH Bundesgerichtshof BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen BKA Bundeskriminalamt BpO Betriebsprüfungsordnung BStBl. Bundessteuerblatt BVerfG Bundesverfassungsgericht BZRG Bundeszentralregistergesetz DStR Deutsches Steuerrecht EFG Entscheidungen der Finanzgerichte EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung ErbStG Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof FATCA Foreign Account Tax Compliance Act FG Finanzgericht FGO Finanzgerichtsordnung FördG Fördergebietsgesetz GrEStG Grunderwerbsteuergesetz GwG Geldwäschegesetz HGB Handelsgesetzbuch
12 Abkürzungen 1 i. E. im Einzelnen i. V. m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz KWG Kreditwesengesetz MDR Monatsschrift für Deutsches Recht Nr. Nummer NJW Neue Juristische Wochenschrift NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD-MA Musterabkommen für Doppelbesteuerungsabkommen nach der OECD OFD Oberfinanzdirektion OLG Oberlandesgericht StGB Strafgesetzbuch StPO Strafprozessordnung StV Der Strafverteidiger SchwarzArbG Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit UStDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung UStG Umsatzsteuergesetz vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel ZPO Zivilprozessordnung zzgl. zuzüglich 12
13 Die Einkommensteuer Überblick über das Einkommensteuerrecht Einkunftsarten Beruflich veranlasste Kosten Kosten der privaten Lebensführung Zu versteuerndes Einkommen und Steuersatz Einkommensteuererklärung Lohnsteuer
14 2 Überblick über das Einkommensteuerrecht Werfen wir zunächst einen überschlägigen Blick auf das Einkommensteuerrecht, bevor wir uns mit den Steuersünden, deren Risiken und Vermeidung bei der Einkommensteuer beschäftigen. Das soll uns helfen, dessen Struktur und einige wichtige Begriffe kennenzulernen, wie etwa Einkünfte, Gewinn, Überschuss, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Freibeträge. Mit diesem Rüstzeug gelingt es Steuerbetrügern, riesige Steuerschäden anzurichten. Uns erleichtert es das weitere Verständnis. Die Einkommensteuer erfasst, wie schon ihr Name sagt, das Einkommen einer Person. Sie ist eine Steuer für Menschen. Demgegenüber werden die Einkommen von juristischen Personen, wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, von der Körperschaftsteuer erfasst (vgl. 1 Abs. 1 Satz 1 EStG). Was ist Einkommen? Das Einkommensteuergesetz beantwortet die Frage dahin, dass nicht jeder Vermögenszuwachs einer Person als Einkommen anzusehen ist. Vielmehr unterfallen nur bestimmte Arten von Einkünften der Einkommensteuer. Es sind die Folgenden ( 2 Abs. 1 EStG): Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige (bestimmte) Einkünfte (z. B. Leibrenten, Versorgungsleistungen, Einnahmen aus der Vermietung be weg licher Sachen, Einkünfte aus Leistungen, soweit nicht von den anderen Einkünften erfasst, vgl. im Einzelnen 22 EStG). 14
15 Einkunftsarten Beispiel: Marcel nimmt an einer Spielshow im Fernsehen teil. Hierzu zieht er in ein Haus und lebt dort mit anderen Mitspielern. Im Haus sind Kameras angebracht, die es den Zuschauern ermöglichen, die Teilnehmer der Show ständig zu beobachten. Die Zuschauer wählen, wer das Haus wieder verlassen muss. Der Bewohner, der am Ende übrig bleibt, gewinnt eine Million Euro. Marcel ist als Letzter übrig und gewinnt. Gegenüber dem Finanzamt erklärt er, er habe keine Einkünfte erzielt, die im Einkommensteuergesetz aufgelistet sind. Der Gewinn aus einer Spielshow unterfalle, wie auch ein Lottogewinn, nicht der Einkommensteuer. Das Finanzamt ist anderer Auffassung. Marcel sei verpflichtet gewesen im Haus anwesend zu sein und sich filmen zu lassen. Daher habe er Einkünfte aus Leistungen im Sinne des 22 Nr. 3 EStG erzielt. Er müsse den Gewinn versteuern. 2 Diesen Fall hat es tatsächlich gegeben. Er trieb den Gewinner in den Bankrott, nachdem der Bundesfinanzhof nach siebenjährigem Streit zugunsten des Finanzamtes entschied (BFH-Urteil vom IX R 6/10). Mit Steuersünden hat das Beispiel natürlich nichts zu tun, aber es zeigt, wie eng das Netz des Einkommensteuergesetzes gestrickt ist, wenn es darum geht Einkommen zu erfassen. Einkunftsarten Schauen wir uns die einzelnen Arten der Einkünfte näher an. Die Bauern haben Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Kaufleute erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und die Einnahmen der Freiberuflichen werden als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erfasst. Freiberufliche sind insbesondere selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Journalisten, Künstler, Wissenschaftler und Schriftsteller. Bauern, Gewerbetreibende und Freiberufler sind Unternehmer. Es verwundert daher nicht, dass das Einkommensteuergesetz die Einkünfte dieser drei Personengruppen auch als Gewinn bezeichnet 15
Jagd auf Steuersünder: Der Staat holt sich sein Geld zurück 7. Abkürzungen 11 Die Einkommensteuer 13. Die Steuersünden der Arbeitnehmer 27
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