Auch von mir ein Herzliches Willkommen zu unserem Unternehmerabend in den Media-Docks in Lübeck, am Donnerstag, 11. August 2016

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1 Auch von mir ein Herzliches Willkommen zu unserem Unternehmerabend in den Media-Docks in Lübeck, am Donnerstag, 11. August 2016

2 Kurzvita von Werner Jäschke, Deutsche Vermögensberatung AG, Lübeck: Jahrgang 1962, verheiratet, 3 Kinder Direktionsleiter bei der Deutschen Vermögensberatung AG Seit 30 Jahren zertifizierter Finanzplaner und Vermögensberater Für den Bildungsträger DBBV (Deutsches Berufsbildungswerk Vermögensberatung e. V., Frankfurt/Main) als Ausbilder/Dozent und Prüfer tätig Für den FHDW (Fachhochschule der Deutschen Wirtschaft, Marburg) als Ausbilder/Dozent/Mentor tätig Aktives Mitglied beim BDV (Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V.) Zertifizierter Unternehmensberater für die Deutsche Verrechnungsstelle weitere Infos:

3 Kurze Informationen zur Deutschen Vermögensberatung AG

4 ZDF (Zahlen, Daten, Fakten aus 2015) zur DVAG: Vertrieb Anzahl Geschäftsstellen und Direktionen Anzahl betreuter Kunden rund 6,0 Mio. Finanzdaten Mio. Umsatzerlöse 1.255,7 Jahresüberschuss 186,3 Eigenkapital 696,9 Kennzahlen des Geschäftsjahres 2015

5 Die Grundlagen unseres Erfolges: Konzentration auf das Wesentliche Unser Geschäftsmodell Beratung breiter Bevölkerungsschichten Kundenorientierung und Allfinanzberatung Konzentration auf wenige, dafür aber starke und zuverlässige Produktpartner Verzicht auf eigene Produkte Verzicht auf Produkte des grauen Kapitalmarktes Eigenständigkeit durch Familiengesellschaft Verzicht auf Börsengang

6

7 Die 3 wichtigen Anliegen eines Unternehmers: Firmenkunde Betrieb Belegschaft Inhaber Absicherung und Erhaltung des Betriebes Absicherung, Vorsorge und Motivation der Belegschaft Private Absicherung und Vorsorge des Unternehmers, samt Familie

8 Wir bieten Unternehmen mehr als eine Versicherung

9 Damit fängt alles an: Mit unserer Firmenkundenanalyse

10 Kurzvortrag zum Thema: Unterschiedliche Sichtweisen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der betrieblichen Altersvorsorge Was passiert, wenn Ihr Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? (Haftung, Verpflichtungen,...?!)

11 Die Versorgungsordnung Arbeitnehmer haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber hat aber nicht nur den Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen, sondern muss bei Zusage und Durchführung einer bav auch eine ganze Reihe von Vorschriften und Regeln beachten. Diese sind für den Laien kaum überschaubar Verstöße können jedoch teuer werden: Entstehen dem Mitarbeiter zum Beispiel Nachteile durch ungleiche Behandlung oder Unwissen über seine Ansprüche, kann er die entgangenen Vorteile später bei seinem Arbeitgeber einklagen.

12 Die Versorgungsordnung Eine Regelung der betrieblichen Altersversorgung durch Einführung einer Versorgungsordnung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, vermeidet Haftungsrisiken des Arbeitgebers und trägt so zur geordneten Organisation der bav im Betrieb bei. Wenn klare Regelungen für alle gelten, steigen im zweiten Schritt auch Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter.

13 Die Versorgungsordnung Eine Versorgungsordnung ist eine arbeitsrechtliche Vereinbarung, in der ein Arbeitgeber alle Bedingungen für die betriebliche Altersversorgung im Unternehmen festlegt. Ziel ist insbesondere die Vermeidung von späteren Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit den Versorgungszusagen und damit einhergehenden Versicherungsverträgen. Eine Versorgungsordnung ist optimalerweise eine schriftliche Vereinbarung, die in jedem Betrieb existieren sollte. Sie dient dazu, die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge klar zu definieren und in Form eines Dokuments festzuhalten. Sie sollte als Anlage zum Arbeitsvertrag jedem/-r Arbeitnehmer/-in zur Verfügung stehen.

14 Die Versorgungsordnung Inhalt der Versorgungsordnung In der Versorgungsordnung eines Betriebs wird unter anderem festgelegt und/oder beschrieben: Kreis der versorgungsberechtigten Mitarbeiter Durchführungsweg / Anbieter Versorgungsbeitrag (Entgeltumwandlung / Arbeitgeberbeitrag) Inhalt und Höhe der zugesagten Leistungen Fälligkeit der Versorgungszusage Vorzeitiges Ausscheiden Inkrafttreten

15 Fortsetzung des Kurzvortrages zum Thema: Unterschiedliche Sichtweisen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der betrieblichen Altersvorsorge Zuschuss-Gewährung des Arbeitgebers, aber ohne finanzielle Belastung - wie ist das möglich? Sicherheit UND Rendite - wie ist BEIDES gleichzeitig in der bav möglich? Warum benötigen der Arbeitgeber UND der Arbeitnehmer (also BEIDE) einen (zertifizierten) Vermögensberater?

16 Vielen Dank Christian Kunze und Werner Jäschke bedanken sich bei Ihnen für Ihre Teilnahme und Aufmerksamkeit und freuen sich jetzt auf interessante Fragen aus Ihren Reihen.

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