Taxordnung Stiftung Drei Tannen (SDT) gültig ab 1. Januar 2016
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- Nicole Arnold
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1 Taxordnung Stiftung Drei Tannen (SDT) gültig ab 1. Januar Allgemeines Die Kosten zu Lasten der Bewohner setzen sich zusammen aus einem Eigenanteil an den Pflegekosten, den Betreuungstaxen, den Pensionstaxen mit Komfortzuschlägen sowie Nebenleistungen und Sonderleistungen. Die Taxordnung gilt ergänzend zum Pensionsvertrag. 2. Pensionstaxen und Komfortzuschläge pro Person und Tag Die Pensionstaxe umfasst die Unterkunft mit Pflegebett in einem Mehrbettzimmer, Zimmerreinigung, Bettwäsche, sowie Wäsche fürs Badezimmer, Wäschebesorgung (exkl. chemische Reinigungen), Verpflegung gemäss Menüplan inkl. spezieller Kostformen. Die Komfortzuschläge bemessen sich nach der Lage, Ausstattung und Grösse der Zimmer, der Nasszelle, ob mit oder ohne Balkon, Alleinnutzung etc. Die Zuschläge sind kumulativ. Pensionskosten pro Tag Altersheim Pflegezentrum Grundtaxe CHF CHF Zuschläge erhöhter Komfort CHF CHF Zuschlag Ferienaufenthalt CHF CHF 3. Taxen Tages- und Nachtklinik Dauer Tarif Pension- und Betreuung 1 Tag (max. 9 Stunden) CHF Pension- und Betreuung ½ Tag (max. 5 Stunden) CHF Pension- und Betreuung 1 Nacht (max. 13 Stunden) CHF Eigenanteil Pflegekosten max CHF 4. Pflegeleistungen und Pflegekosten und -taxen Die zur Berechnung gelangenden Ansätze des Pflegetarifes richten sich nach dem RAI- RUG- Pflegegrad (Bewohnereinstufungs- und Abrechnungssystem). Die Einstufung erfolgt - rückwirkend auf den Eintrittstag - erstmals ca. drei Wochen nach Eintritt. Bei einer allfälligen Neueinstufung mit schriftlicher Verordnung des Arztes wird der Pflegetarif jeweils sofort angepasst. Für den Bewohner wird nur der Eigenanteil durch die Stiftung Drei Tannen in Rechnung gestellt. Taxordnung 2016 def Version: Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 1 (1)
2 Pflegekosten und-taxen CH Pflegestufen Total Pflegekosten Krankenkasse Gemeinde Eigenanteil Bewohner CHF 9.00 CHF 0.00 CHF 5.75 CHF CHF CHF 3.25 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 5. Akut- und Übergangspflege (AÜP) Bei der Akut- und Übergangspflege (AÜP) handelt es sich um eine Fortsetzung der Behandlung der stationären Pflege für die ersten 14 Tage nach einem Spitalaufenthalt und muss ärztlich verordnet sein. Während diesen 14 Tagen entfällt der Eigenanteil Bewohner. Ab dem 15. Tag werden die ordentlichen Taxen gemäss vorliegender Tarifordnung in Rechnung gestellt. CH Pflegestufen Total Pflegekosten Krankenkasse Gemeinde Eigenanteil Bewohner Betreuungs- Taxe Pflegetarif CHF CHF CHF 0.00 CHF CHF 6. Betreuungsleistungen und -taxen Die Betreuungsleistungen umfassen: Einführung und Unterstützung beim Einleben in die Stiftung Drei Tannen, Tagesstruktur und -gestaltung Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch 24 Stunden Präsenz der Mitarbeitenden, gezielte Beobachtungen und Bewohneralarm Beschaffung von Arzneimitteln, Pflegematerial, medizinischem Material und Hilfsmitteln Koordination zwischen den verschiedenen, an der Betreuung involvierten Diensten und den Bewohnern (Pflege, Arzt, Therapien, zentrale Dienste usw.) Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen Kommunikation im Alltag, vermittelnde Gespräche mit Angehörigen bzw. Dritten, Beratung und Gespräche in alltäglichen Angelegenheiten, Förderung sozialer Kontakte Einfache Aktivierung und Betreuung Beratung und Motivation in Entscheidungsfindungen rund um die Freizeitgestaltung Gemeinsame Anlässe (z.b. Advents-, Weihnachts-, Osterfeiern, Hausfeste, Geburtstagsfeiern, Küchentreff, Angehörigenanlässe, Bewohnerrat, usw.) Begleitung und Unterstützung in schwierigen Situationen oder Krisen Begleitung der Bewohner und deren Angehörigen in der Sterbephase sowie Betreuung und Begleitung der Angehörigen und Mitbewohner danach. Nicht pflegespezifische Gemeinkosten für Verwaltung, Hausdienst, Nutzung der allgemeinen Anlagen Taxordnung 2016 def Version: Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 2 (1)
3 Betreuungstaxen CH Pflegestufe Altersheim Pflegezentrum Demenzabteilung Ohne Einstufung CHF 1 bis CHF CHF CHF 7. Pauschalen bei einem Neueintritt Eintrittspauschale ins Altersheim und ins Pflegezentrum (auch bei AÜP) für Administrativ-, Einrichtungs- und Organisationsaufwand Eintrittspauschale in die Tages- und Nachtklinik für Administrativaufwand Unverzinsliche Vorauszahlung beim Heimeintritt Unverzinsliche Vorauszahlung bei Kurzaufenthalt und AÜP CHF CHF CHF CHF Die Vorauszahlung muss via Bank einbezahlt werden und wird mit der letzten Rechnung zusammen verrechnet. 8. Weitere Dienstleistungen Siehe Separate Preisliste im Anhang 9. Allgemeine Bedingungen und Bestimmungen 9.1 Rechtsgrundlagen Die Tarife richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich bzw. der Curaviva und den aktuellen Verträgen mit den Krankenversicherern. Diese Tarife sind Bestandteil der durch den Stiftungsrat genehmigten Taxordnung. 9.2 Eintritt Die Eintrittspauschale wird gemäss Punkt 7 und alle Zusatzleistungen werden nach Aufwand (siehe Anhang) verrechnet. Ein Eintritt kann erst erfolgen, wenn auch die Finanzierung gesichert und die Bezahlung der erbrachten Leistungen garantiert ist. Die Geschäftsleitung ist befugt, vor Eintritt die nötigen Garantien (z.b. subsidiäre Kostengutsprache beim Sozialamt der zuständigen Wohngemeinde) einzuholen. 9.3 Nebenleistungen Nebenleistungen KVG (Arzt, Arzneimittel, Therapie, Pflegematerial) werden nach Aufwand verrechnet und können von den Krankenkassen zurückgefordert werden. Ärztliche und therapeutische Leistungen, sowie Arzneimittel, Laboruntersuchungen, Pflegematerial und die Miete von speziellen Hilfsmitteln werden nach den gültigen Bestimmungen bzw. den aktuellen Verträgen mit den Krankenversicherungen einzeln oder in Pauschalen verrechnet. Nebenleistungen, die von den Krankenversicherern nicht übernommen werden, stellt die Stiftung Drei Tannen dem Bewohner direkt in Rechnung. Siehe dazu separate Preislisten. Taxordnung 2016 def Version: Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 3 (1)
4 9.4 Zusatzleistungen Folgende Zusatzleistungen werden im Altersheim und Pflegezentrum gemäss separater Preisliste pauschal oder nach Aufwand verrechnet: Erhöhter Zimmerkomfort Konsumation in der Cafeteria Coiffeur, Podologie, Fusspflege Taschengeld Telefongesprächstarife Fahrdienst, Transporte, Kranken- und Verlegungstransporte Fernseh-, Telefon- und Computeranschlüsse Begleitung durch Personal zu Untersuchungen, Einkäufen etc. Anschaffung und Unterhalt von Kleider, Leibwäsche, Schuhen etc. Zusätzliche hauswirtschaftliche Leistungen, z.b. ausserordentliche Reinigungen, Nähund Flickarbeiten, chemische Kleiderreinigung, Reparaturen und Unterhalt von Bewohnereigentum etc. Zimmerservice auf eigenen Wunsch Administrative Unterstützung bei Korrespondenz, Zahlungsverkehr, Steuererklärung etc. Individuelle Betreuung durch Krisenbegleiterin Zimmerräumung durch Personal, Entsorgungskosten (Mobiliar usw.) Todesfallkosten Zimmerreinigung nach Austritt Mieten von Hilfsmitteln, wie Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen, Inhalier-, Sauerstoffgeräten, Kühlschränken etc. 9.5 Verrechnungen der Aufenthaltstage Ein- und Austrittstag werden als ganze Tage berechnet. 9.6 Taxreduktion Bei Abwesenheit des Bewohners (z.b. Urlaubs- oder Spitalaufenthalt) wird eine Reduktion auf die Pensionstaxe von 20 Franken für Verpflegung und Hauswirtschaft pro Tag gutgeschrieben. Die Pflege- und Betreuungstaxe entfällt ab dem Folgetag. Der Rückkehrtag wird voll verrechnet. 9.7 Austritte durch Kündigung Eine Kündigung ist schriftlich einzureichen. Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage und bei Temporäraufenthalten 5 Tage. Vorzeitige Austritte werden analog 9.6 behandelt. 9.8 Todesfall Die Todesfallpauschale beträgt CHF. Bis zur Zimmerräumung wird analog 9.6 verrechnet. 9.9 Rechnungsstellung Die regelmässig anfallenden Kosten werden detailliert in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnungen der Stiftung Drei Tannen erfolgt jeweils per Ende Monat im Lastschriftverfahren. Die Rechnungen sind netto innert 10 Tagen zahlbar. Gegen die Rechnungsstellung kann der Bewohner bzw. der gesetzliche Vertreter innert 8 Tagen schriftlich Rekurs erheben. Taxordnung 2016 def Version: Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 4 (1)
5 9.10 Beschwerdestelle Allfällige Reklamationen, Wünsche, Anregungen sind an die Betriebsleitung oder die Geschäftsleitung der Stiftung Drei Tannen zu richten. Dafür steht ein Formular (Qualitätsmeldung) am Empfang zur Verfügung. Damit ist die Geschäftsleitung verpflichtet, solche Meldungen zu prüfen, allenfalls entsprechende Massnahmen einzuleiten sowie ein Feedback zu geben. Werden Differenzen oder Beschwerden nicht zu beidseitigem Einverständnis beigelegt, wenden Sie sich bitte an die Aufsicht, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil. Taxordnung 2016 tritt ab in Kraft und ersetzt die Taxordnung 2015 Wald, 1. Januar 2016 Stiftung Drei Tannen Walter Ramseier Präsident Stiftungsrat Dr. Hubert J. Rüegg Vorsitzender der Geschäftsleitung Taxordnung 2016 def Version: Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 5 (1)
6 Anhang Taxübersicht und Preisliste Altersheim Pflegeheim Pensionstaxen Grundtaxe pro Person CHF CHF Vorauszahlung Heimeintritt (siehe Taxordnung) CHF CHF Vorauszahlung AÜP (siehe Taxordnung) CHF CHF Komfortzuschläge Mehrbettzimmer mit Nasszelle CHF CHF 1er Zimmer ohne WC/Dusche CHF CHF 1er Zimmer mit WC/Dusche CHF CHF 2er Zimmer mit WC/Dusche zur Alleinbenützung CHF Ferienaufenthalt Zuschlag Ferienaufenthalt pro Tag CHF CHF Pension- und Betreuung Tages und Nachtklinik Tagesklinik ½ Tag (max. 5 Stunden) CHF Tagesklinik 1 Tag (max. 9 Stunden) CHF Nachtklinik 1 Nacht (max. 13 Stunden) CHF Maximaler Eigenanteil Pflegekosten pro Tag CHF CHF Betreuungstaxe Demenzabteilung 85 CHF Betreuungsleistungen (für alle Pflegestufen gleich) CHF CHF Pflegekosten RAI-RUG Pflegetarif (siehe Taxordnung) Maximaler Eigenanteil Pflegekosten pro Tag CHF CHF Zusatzleistungen Eintrittspauschale (AÜP und Langzeitaufenthalt) CHF CHF Eintrittspauschale Tages- und Nachtklinik CHF Todesfallpauschale CHF CHF Reservationskosten CHF CHF Kranken- und Verlegungstransport durch Personal CHF CHF Individuelle Betreuung durch Krisenbegleitung CHF CHF Stundenansatz für Zusatzleistungen CHF CHF Miete Krankenmobilien gemäss separater Preisliste Taxordnung 2016 def Version: Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 6 (1)
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