Anfrage Landratsamt Bautzen

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1 Anfrage Landratsamt Bautzen Datum: zuständig: Jugendamt Thema Anfrage Fraktion DIE LINKE zur Entwicklung der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Bautzen Stellungnahme Wie stellen sich die Kosten für die Heimunterbringung von Kindern zu den Kosten für die Unterbringung in Pflegefamilien pro Fall und Jahr dar? Die Kosten Heimunterbringung im Vergleich zu Vollzeitpflege: Ein Fall 33 (Vollzeitpflege) kostet ca im Jahr, Ein Fall 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen) kostet ca im Jahr. Wie viele bestätige Pflegefamilien gibt es im Kreis Bautzen? Es gibt aktuell rund 160 bestätigte Pflegefamilien. Wie stellt sich die Inanspruchnahme dieser Bereitschaft und der Kapazitäten von Pflegeeltern im Verhältnis zur Heimunterbringung dar (Auslastungsgrad)? Zum Stichtag wurde für insgesamt 399 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien und in der Heimunterbringung geleistet. Eine Kapazitätsbetrachtung bei Pflegeeltern kann nur fiktiv erfolgen. Die letztendliche Entscheidung im Einzelfall, d.h. ob ein Kind in eine Pflegefamilie vermittelt- oder in einem Heim untergebracht wird, ist aus fachlicher Dimension heraus zu beurteilen. Wie viele Kinder werden zurzeit in Pflegefamilien betreut, wie viele im Kinderheim? Mit dem Stand vom werden 193 Kinder in Pflegefamilien und 206 Kinder in Einrichtungen nach 34 SGB VIII (einschließlich 5 Tage Gruppe) betreut. Wie viele Kinder wurden im LK Bz 2014/15 in Obhut genommen? Im Jahr 2014 wurden 179 Kinder / Jugendliche in Obhut genommen; im Jahr 2015 waren es zum : 93 Kinder / Jugendliche. Die in 2015 augenscheinliche Fallzahlenerhöhung stellt noch keine ableitbare Tendenz dar, sondern ist auf mehrfach notwendige Inobhutnahmen von gleich mehreren Kindern zurückzuführen.

2 Wie viele Kinder wurden davon im Heim/Pflegefamilie untergebracht? In der Regel werden die Inobhutnahme zunächst in Heimen vorgenommen. Sie ist tendenziell auch die vorrangige Unterbringungsvariante. Lassen sich anhand der Kostenverhältnisse ggf. Schlussfolgerungen für eine andere Schwerpunktsetzung ziehen? Im Ergebnis der von der Fa. Rödl & Partner vorgenommenen Organisationsuntersuchung wurde ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens, insbesondere der Erhöhung der Pflegequote durch das Gewinnen von Pflegeeltern gelegt. Daneben ist das Vorhalten von Bereitschaftspflegestellen wichtig. Beide Schwerpunkte stehen gegenwärtig im Mittelpunkt der weiteren fachlichen und inhaltlichen Arbeit im Pflegekinderdienst. Inwieweit bei der Umsetzung dieser Ziele die Jugendhilfeausgaben insgesamt gesenkt werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststellen. Ein wesentlicher Schwerpunkt bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist, die Passgenauigkeit der zukünftigen Hilfe zu ermitteln. Denn nicht jeder angezeigte Hilfebedarf lässt es zu, das betroffene Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen. In einem Antwortschreiben der Leiterin des Landesjugendamtes an Pflegeeltern im Landkreis Bautzen, hinsichtlich einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Pflegekinderdienst und der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien wird formuliert: Zitat: Nicht in jedem Fall kommt eine Pflegefamilie als geeignet Hilfeform in Betracht. Besonders Kinder, die bereits mehrere Beziehungsabbrüche erlebt haben, können sich nicht mehr auf ein klassisches Familienmodell einstellen. Ihnen gelingt es nur schwer, sich nochmals an eine enge Bezugsperson zu binden und Vertrauen aufzubauen. Gibt es hinsichtlich qualitativer Merkmale und Ergebnisse Unterschiede zwischen Heimunterbringung und Betreuung bei Pflegeeltern? Wie werden ggf. Ergebnisse gemessen und verglichen? Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre ist ein Pflegeverhältnis auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse als grundlegend pädagogisch sachgerechter einzuschätzen, soweit diese keine gesicherten Bindungen zu den Herkunftseltern haben. Das Bindungs-, Betreuungs- und Schutzbedürfnis ist in diesem Altersbereich am besten in einer Pflegefamilie erfüllbar. Auch für ältere Kinder kann eine Pflegefamilie ein geeigneter Ort sein, wenn der Bedarf an emotionaler und individueller Zuwendung bei diesen Kindern sehr hoch ist. Hat ein Kind in seiner Herkunftsfamilie lange Zeit gelebt und/oder ist die Bindung zu den Eltern sehr intensiv, kann es sich weniger gut auf enge und emotionale Beziehungen in einer fremden Familie einlassen. In diesen Fällen muss die Unterbringung (Heim oder Pflegefamilie) sehr genau abgewogen werden. Seite: 2/6

3 Liegt ein hoher erzieherischer Bedarf für das Kind vor, kann es von Vorteil sein, dass es von ausgebildetem Fachpersonal betreut wird. Da Pflegeeltern in der Regel keine pädagogischen Fachkräfte sind, gilt es auch in diesen Fällen abzuwägen, welcher Unterbringung das Kind bedarf. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Herkunftseltern gewaltbereit sind oder emotional stark belastet sind. Heimeinrichtungen sind hierbei in der Lage, eine sichere Begleitung der Umgangsgestaltung vorzunehmen. Welchen zeitlichen Vorlauf bis zur Einfügung in die Pflegefamilie und welche Vorbereitungsschritte und Kontaktnahmen werden durch die kreislichen Ämter mit den Pflegeeltern gestaltet? Welche Hilfen gibt es für die Pflegefamilien, wie oft gibt es amtliche Kontaktaufnahmen? Wenn ein Kind seine Familie verlassen muss, ist es notwendig, sich vom Kind und seinen Bedürfnissen ein Bild zu machen. Mit diesem Wissen kann die Vermittlungsstelle dann passende Pflegeeltern für das Kind suchen. Es wird berücksichtigt, was die Familie leisten kann, ob sie bereit ist, Elternzeit zu nehmen oder verkürzt zu arbeiten, ob sie mit Verhaltensauffälligkeiten oder körperlichen Defiziten umgehen kann. Die Rahmenbedingungen werden berücksichtigt, z. B. ländlicher oder städtischer Wohnort, Schulen, Umfeld u. ä. Andere Kriterien sind die Familienkonstellation der Pflegefamilie an sich, das Alter der potentiellen Pflegeeltern, ggf. das Vorhandensein eigener Kinder und das weitere familiäre und soziale Umfeld. Wenn passende Bewerber gefunden wurden, wird das Kind mit seiner Lebensgeschichte vorgestellt. Entscheiden sich die Pflegeeltern dazu, das Kind kennenzulernen, beginnt die Anbahnung mit der Begegnung der Eltern und das persönliche Kennenlernen. Die Eignung einer Pflegeperson- bzw. Familie für die Vermittlung eines konkreten Pflegekindes wird durch die sozialpädagogische Fachkraft des Jugendamtes über verschiede Schritte festgestellt. Neben Informations und Beratungsgesprächen werden Bewerbungsbögen und Unterlagen wie ausführlicher Lebenslauf, ärztliches Attest, Einkommensnachweis, Schufa- Auskunft und polizeiliches Führungszeugnis abgefordert. Der Pflegeelternkurs ist ein wichtiger Baustein. Er beinhaltet folgende Themen: Entwicklungspsychologie, Bindungstheorie, Trauma im Kindesalter, Integrationsphasen beim Einleben in die Pflegefamilie, rechtliche Grundlagen des Pflegeverhältnisses, den Hilfeplanprozess, häufige medizinische Störungsbilder bei Pflegekindern und Unterstützungsmöglichkeiten, Biographiearbeit mit Pflegekindern. Neben der Wissensvermittlung kommen auch der Austausch der Bewerber untereinander und eine Begegnung mit erfahrenen Pflegeeltern aus der Praxis nicht zu kurz. Diese Kurse werden in Kooperation mit den Beratungsstellen des Landkreises ausgerichtet. Ein Pflegelternkurs umfasst 9 Einheiten mit ca. jeweils 2 Stunden und wird je nach Bedarf und Anzahl von potentiellen Pflegefamilien ein- bis zweimal jährlich angeboten. Nach Auswertung aller Unterlagen und dem Pflegelternkurs finden Gespräche und Hausbesuche durch die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes statt. Hier werden Wünsche und Vorstellungen der Bewerber mit den Erkenntnissen der Fachkräfte besprochen und gemeinsam konkrete Kriterien für die Aufnahme eines Kindes herausgearbeitet. Seite: 3/6

4 Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass beim Prüfverfahren insgesamt von einer Zeitdauer von 6 Monaten ausgegangen werden kann. Nach Abschluss des Prüfverfahrens entscheiden die potentiellen Pflegeeltern abschließend ob sie in die Pflegekartei des Landkreises Bautzen aufgenommen werden wollen. Auch nach der Vermittlung eines Kindes haben die Pflegeeltern Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. In eine zeitlich befristete Vollzeitpflege wird das Kind mit der klaren Perspektive der Rückführung in seine Herkunftsfamilie aufgenommen. Die Pflegeeltern müssen in dieser Form eng mit dem Jugendamt und den Herkunftseltern arbeiten. In einer zeitlich unbefristeten Vollzeitpflege wird das Kind auf Dauer (i.d.r. bis zur Volljährigkeit) in einer Pflegefamilie untergebracht. Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes kommen regelmäßig, ca. 2 x im Jahr zu Hausbesuchen. Dies ist eine Vorgabe des Gesetzes ( 37 Abs. 2 und 2a SGB VIII) und dient dem guten Gelingen des Pflegeverhältnisses. Es unterstützt den Kontakterhalt zum Jugendamt und den Kennenlernprozess, um bei auftretenden Schwierigkeiten mit dem konkreten Fall vertraut zu sein. Neben den Hausbesuchen gibt es auch andere Möglichkeiten der Zusammenarbeit wie beispielsweise Gesprächsgruppen, Fortbildungen etc., die auch gern genutzt werden. Wie werden die Wünsche der Pflegeeltern bei der Vermittlung/Aufnahme von Pflegekindern berücksichtigt? Die Wünsche der Pflegeeltern über die Betreuung eines zukünftigen Kindes werden im laufenden Prozess der Arbeit mit den Pflegeeltern beim Erstellen der notwendigen Unterlagen und in den Pflegeelternkursen erörtert. Die Pflegeeltern haben die Möglichkeit, ihre Vorstellungen über das zukünftige Pflegekind, wie Alter, Geschlecht und Besonderheiten (Behinderung ja/nein) zu formulieren. Diese finden im weiteren Vermittlungsprozess Berücksichtigung. Sie sind von Bedeutung, da es Aufgabe des Jugendamtes ist, für das zu vermittelnde Kind, die entsprechende und geeignete Pflegefamilie zu finden, damit dem erforderlichen Hilfebedarf Rechnung getragen kann. Bei der Vermittlung und Aufnahme eines oder mehrerer Pflegekinder sind sowohl der zu erbringende Hilfebedarf, als auch die Möglichkeiten innerhalb der Pflegefamilie in Einklang zu bringen. Sollten bereits Kinder/Pflegekinder in der Familie vorhanden sein, ist von Bedeutung, wie sich das zukünftige Pflegekind in das Familiensystem, insbesondere in die Geschwisterreihe einordnet wird. Seite: 4/6

5 Wie erfolgt die Bearbeitung für finanzielle Leistungen für die Pflegeeltern? Welche Zeiträume sind für die Antragstellung/Bearbeitung und Auszahlung die Regel/normal? Über welche Zeiträume /Leistungen müssen die Pflegeeltern in Vorleistung gehen? Der nachfolgende Fragenkomplex beinhaltet folgende Schwerpunkte: (Die Beantwortung der drei o.g. Fragen erfolgen im Zusammenhang.) Die Anträge auf einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden durch das Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet. Sofern alle Unterlagen komplett vorliegen, ist von einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen auszugehen. Die Auszahlung der Beihilfen und Zuschüsse erfolgt mit dem laufenden Pflegegeld. Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Pflegeeltern müssen nur in Vorleistung gehen, wenn die Aufnahme eines Pflegekindes so kurzfristig erfolgt, dass eine Vorauszahlung des Pflegegeldes nicht mehr gewährleistet werden kann. Für Pflegefamilien wird ein monatliches Pflegegeld (Kosten für Sachaufwand und Kosten der Erziehung) gezahlt. Die Kosten für Sachaufwand sind nach Alter gestaffelt. Somit ergeben sich Beträge von 745,00 EUR bis 913,00 EUR je Pflegekind. Die Beträge werden jährlich durch das Landesjugendamt festgelegt. Zusätzlich können einmalige Beihilfen gemäß der Richtlinie des Landkreis Bautzen (siehe: Leistungen_Inobhutnahmen.pdf) beantragt werden. Welche Leistungen werden nicht mehr erstattet? - Das Jugendamt prüft grundsätzlich Erforderlichkeit, Notwendigkeit und Kostenvergleich zwischen Heimunterbringung und Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien und ggf. sich daraus ergebende Schlussfolgerungen, - Statistische Darstellung der Inobhutnahmen und der Unterbringung in Heimen und Pflegefamilien, - Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (Pflegefamilie) einschließlich des Prüfverfahrens, der Vorbereitung der Bürger als Pflegeeltern, die Gestaltung des Prozesses der Anbahnung, der Aufnahme eines Kindes und des Wirken als Pflegeeltern sowie die Sicherstellung des laufenden Unterhaltes für das Kind und einmaliger Beihilfen. Fazit: Die vorliegende Anfrage der Fraktion DIE LINKE befasst sich mit dem Thema Entwicklung der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen, der Entwicklung des Pflegekinderwesens und der Gewährung der finanziellen Leistungen im Landkreis Bautzen. Alle drei Aufgabenbereiche können sowohl losgelöst voneinander betrachtet werden, stehen aber bei der Beantwortung des umfassenden Fragenkomplexes in gemeinsamen Kontext. Seite: 5/6

6 Die Entscheidung über die Hilfeart orientiert sich in erster Linie am Kindeswohl. Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist eine Leistung im Katalog der Hilfen zur Erziehung. ihr kann aber nicht das Alleinstellungsmerkmal im Zusammenhang mit dem Schutz vor Kindeswohlgefährdung und Sicherung der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder zu gesprochen werden. Hans-Jürgen Klein Amtsleiter Seite: 6/6

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