Haushaltswesen und Beschaffung, Arbeitsorganisation und b rowirtschaftliche Abl ufe
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- Käte Lorenz
- vor 8 Jahren
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1 Zwischenpr fung 2013 f r Verwaltungsfachangestellte 2. Aufgabe Haushaltswesen und Beschaffung, Arbeitsorganisation und b rowirtschaftliche Abl ufe (Bearbeitungszeit: 90 Minuten) Hinweis: Die Aufgabe umfasst einschlie lich dieses Deckblattes 5 Seiten. Rechtsstand: Ma geblicher Rechtsstand der zugelassenen Hilfsmittel f r die Zwischenpr fung 2013 f r Verwaltungsfachangestellte ist die 135. Erg nzungslieferung der Vorschriftensammlung f r die Verwaltung in Bayern VSV Grundwerk. Hilfsmittel: Es sind nur die in den Bestimmungen vom Oktober 2002 aufgef hrten Hilfsmittel zugelassen.
2 I. Die kreisangeh rige Gemeinde Starntal unterh lt seit vielen Jahren ein kommunales Naherholungsgebiet mit verschiedenen Freizeiteinrichtungen und einem Freiwildgehege mit heimischen Tieren, um erholungssuchenden Menschen, auch aus der nahen Stadt Penztal, ein familiengerechtes Freizeitvergn gen zu bieten. Der Zugang zur Anlage ist frei. Nur f r das Freiwildgehege wird Eintritt verlangt. Finanziert wird das Freiwildgehege durch: - Einnahmen aus Tierpatenschaften (Zusch sse von den Paten f r Haltung und Pflege der Patentiere) - Zusch sse f r laufende Zwecke vom StaWildpark e.v. - Benutzungsgeb hren f r den Zutritt zum Freiwildgehege - laufende Erstattungen f r Unterhalt und Betrieb des Freiwildgeheges durch die Stadt Penztal sowie - anteilige Investitionszuweisungen der Stadt Penztal und - im brigen aus Steuereinnahmen. Neben den laufenden Ausgaben f r Betrieb und Unterhalt des Freiwildgeheges fallen im Haushaltsjahr 2013 an: - Renovierung der Umz unungen des Wildgeheges (ca ) - Kauf von zwei Shetlandponies (je ca. 900 ) - Jahrespflanzpflegeaktionen (ca ) zum Unterhalt der Eingr nung - Neubau eines Picknickplatzes (ca ) Die Gemeinde Starntal f hrt ihre Haushaltswirtschaft nach den Grunds tzen der Kameralistik und f hrt die Einnahmen und Ausgaben f r das Freiwildgehege im Haushaltsplan mit. Der Haushaltsplan ist nicht budgetiert. Seite 2 von 5
3 Aufgabe und Fragen: 1. Tragen Sie in die Anlage die Haushaltsstellen und die Bezeichnungen (laut Sachverhalt) f r die fettgedruckten Einnahmen und Ausgaben (ohne Betragsangabe) ein! Ordnen Sie dabei die Einnahmen und Ausgaben in der Anlage dem zutreffenden Haushaltsteil zu. Bearbeitungshinweis: Eine Begr ndung mit Rechtsgrundlagen ist nicht erforderlich. Versehen Sie die Anlage mit Ihrer Sitzplatznummer - keine Namensangabe! - und geben Sie die Anlage mit Ihrem Bearbeitungsbogen ab. 2. Kann die Gemeinde Starntal die Einnahmen auf die Verwendung f r bestimmte Ausgaben f r das Freiwildgehege beschr nken? 3. K nnte die Gemeinde Starntal grunds tzlich f r die oben genannten Ausgaben auch einen Kredit aufnehmen, wenn die o. g. Einnahmen nicht ausreichen? 4. Kann die Gemeinde Starntal den Auftrag f r die Neuanlage des Picknickplatzes an ein rtliches Tiefbauunternehmen freih ndig vergeben oder muss nach der KommHV-K eine Ausschreibung erfolgen? Welcher allgemeine Haushaltsgrundsatz ist zu beachten? II. Die Stadt Penztal f hrt ihre Haushaltswirtschaft nach den Grunds tzen der doppelten kommunalen Buchf hrung (Doppik). Frage: In welchen doppischen Haushaltsteilen und bei welchen doppischen Produktkonten werden die laufenden Erstattungen f r Unterhalt und Betrieb des Freiwildgeheges, welche die Gemeinde Starntal bekommt, im Haushaltsplan der Stadt Penztal veranschlagt? Seite 3 von 5
4 Fragen und Aufgabe: III. 1. Bei welchen der nachfolgend genannten Institutionen ist die Anwendung der AGO - zwingend vorgeschrieben, - empfohlen, - nicht zutreffend? Staatliches Bauamt Landshut Stadt Bamberg Regierung von Schwaben in Augsburg Landratsamt Regensburg Bundesagentur f r Arbeit in N rnberg Landgericht W rzburg (Rechtsprechung) Bayerischer Landtag in M nchen (Gesetzgebung) Begr nden Sie Ihre Antwort kurz. F r jede der genannten Institutionen ist nur eine Antwort m glich. 2. Entsprechen folgende ffnungszeiten der Stadt Penztal den Bestimmungen der AGO? Montag und Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bearbeitungshinweis: Die Stadt Penztal wendet die AGO an. 3. Die Zahl der Anlaufstellen f r den B rger ist in einer Beh rde m glichst klein zu halten. Deshalb wurden bei den Kommunen zentrale Anlaufstellen eingerichtet (B rgerb ro, B rgeramt, B rgerservicestelle etc.). Nennen Sie vier Beispiele f r Leistungen, die sich f r eine Erledigung in einer zentralen Anlaufstelle eignen! Es werden nur die vier erstgenannten Beispiele gewertet. Die Fragen und Aufgaben sind zu bearbeiten. Die Antworten sind soweit m glich unter Angabe der einschl gigen Vorschriften zu begr nden. Seite 4 von 5
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