M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G"

Transkript

1 M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach Stuttgart poststelle@mfw.bwl.de An die Regierungspräsidien und Landratsämter Stuttgart Name Herr Awenius Telefon Aktenzeichen: /15 (Bitte bei Antwort angeben) Statistische Erhebungen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) Anlagen Vordrucke zur Erfassung Die Regierungspräsidien werden gebeten, die Stadtkreise und Großen Kreisstädte, die Landratsämter werden gebeten, die übrigen Gemeinden in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Information wird nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und ist unverändert weiterzugeben: Die Gemeinden sind zuständige Stellen im Sinne des Landeswohnraumförderungsgesetzes (Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz - ZuständigkeitsVO-LWoFG). Die Gemeinden erfüllen als zuständige Stellen die Aufgaben des Bindungs- und Sicherungsrechts des Landeswohnraumförderungsgesetzes als Weisungsaufgaben. Das Weisungsrecht der obersten Fachaufsichtsbehörde, des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, ist unbeschränkt ( 9 Abs. 6 LWoFG). Unter Hinweis auf dieses Weisungsrecht werden die Gemeinden gebeten, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

2 den gebundenen Mietwohnungsbestand zum Stand 31. Dezember 2014 mitzuteilen. Die Mitteilung umfasst den zum genannten Zeitpunkt noch in der Miet- und Belegungsbindung befindlichen Bestand an geförderten Mietwohnungen. Das gilt auch dann, wenn Wohnungen befristet oder unbefristet von der Belegungsbindung oder einzelnen Verpflichtungen dieser Bindung freigestellt sind. Unerheblich ist auch, ob sich Mietobjekte infolge einer bereits getätigten freiwilligen vorzeitigen und vollständigen Darlehensrückzahlung in einer sog. Nachwirkungsfrist befinden. Der Begriff der Mietwohnung ist unabhängig von etwaigen nach früherem Recht gewählten Förderwegen. Umfasst sind auch die in geförderten Eigenheimen errichteten Wohnungen, sofern diese zur Vermietung vorgesehen sind sowie alle weiteren geförderten Wohnungen, die zur Überlassung aufgrund eines dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis, wie z. B. Genossenschaftswohnungen, bestimmt sind. Der gebundene Wohnungsbestand umfasst auch die geförderten Mietwohnungen, die aufgrund einer Sonderbindung nur einem besonderen Personenkreis oder einer bestimmten Zielgruppe vorbehalten sind (z. B. Schwerbehinderten) und die ohne eine solche ausdrückliche Sonderbindung einem bestimmten Personenkreis zur Unterkunft dienen sollen oder vorrangig einem Personenkreis zu überlassen sind (z. B. Schwangeren). Die Mitteilung bezieht sich auch auf Wohnungen, zu deren landesseitiger Förderung ein kommunaler Förderanteil hinzugetreten ist. Bei erfolgten Bindungsübertragungen (mittelbare Belegung 22 LWoFG) ist auf die gebundenen Ersatzwohnungen abzustellen. Ausschließlich von kommunaler Seite geförderte Mietwohnungen (auch in Form von Belegungsrechten) sind in der Anlage gesondert zu vermerken. Gleiches gilt für - auch mit Wohnungsfürsorgemitteln - geförderte Dienst- oder Werkswohnungen, für Mietwohnungen in Wohnheimen oder wohnheimartigen Einrichtungen (z.b. Schwesternwohnheime) und betreute Mietwohnungen für Seniorinnen und Senioren sowie schwerbehinderte Menschen.

3 den voraussichtlich zum 31. Dezember 2015, 2016, 2017, 2020, 2025 und 2030 noch gebundenen Mietwohnungsbestand mitzuteilen. Dieser Prognose sind alle unter 1. genannten Wohnungen zugrunde zu legen. Die Mitteilungen nach 1. und 2. haben anhand des elektronisch zur Verfügung gestellten Vordrucks (Anlage 1) zu erfolgen. Die Informationen für diese Mitteilungen sind der Wohnungskartei/ -datei zu entnehmen, wie sie zur Sicherung der Zweckbestimmung geförderter Wohnungen durch die Gemeinden zu führen ist ( 20 Abs. 1 LWoFG i.v. mit den Durchführungshinweisen des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz). Die Mitteilungen nach 1. sollen den Erfassungsstand der Kartei/ -datei zum Stichtag 31. Dezember 2014 wiedergeben. Auf der Grundlage dieses Stichtages sollen die Prognosen nach 2. getroffen werden. Künftige bindungsbegründende Förderungen sind hierbei ebenso unberücksichtigt zu lassen wie möglicherweise zu erwartende Darlehensrückzahlungen. Von Rückfragen bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank ist abzusehen. Ergänzende Hinweise zur Anwendung des Vordrucks Anlage 1: Sofern sich keine gebundenen Mietwohnungen (mehr) im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde befinden, ist in der Anlage 1 unter der Rubrik eine "0" einzutragen. Die Prognoseangaben zur Entwicklung des gebundenen Wohnungsbestandes sind dann hinfällig und können unterbleiben oder ebenfalls mit "0" gekennzeichnet werden. Sofern sich keine gesondert zu vermerkenden Mietwohnungen (ausschließlich kommunal geförderte Mietwohnungen, Dienst- oder Werksmietwohnungen, Mietwohnungen in Wohnheimen, betreute Mietwohnungen) im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde befinden, ist in der Anlage 1 gleichfalls jeweils eine "0" einzutragen. Für Prognoseangaben gilt das zuvor Gesagte. Hat die Gemeinde mangels Erfassung hingegen keine Kenntnis darüber, ob sich in der Gemeinde überhaupt gebundener Mietwohnraum befindet, und kann dies auch nicht festgestellt werden, ist dies unter der Rubrik "keine Angabe möglich" jeweils durch Ankreuzen zu vermerken. Ansonsten ist dieses Feld frei zu belassen. Die Angabe weist auf das Fehlen der notwendigen Wohnungskartei/-datei hin.

4 - 4 - Somit sind alle Gemeinden aufgefordert, den Vordruck zu befüllen, selbst wenn dort bislang keine Mietwohnraumförderung erfolgt sein sollte. Eine Meldung unter dem bloßen Hinweis "Fehlanzeige" ist in keinem Fall ausreichend. Sie wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zur neuerlichen Bearbeitung zurück gesendet. Die Mitteilungen der Anlage 1 sind durch die Gemeinden unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars (Excel-Tabelle) dem Finanz- und Wirtschaftsministerium elektronisch bis zum 31. März 2015 zuzuleiten. Sie ist an folgende Adressen zu richten: nadine.suess-kullrich@mfw.bwl.de und roswitha.nirk@mfw.bwl.de. Rückfragen zu den Mitteilungen der Anlage 1 sind an Herrn Gunter Awenius (Tel.: 0711/ ; Mail: gunter.awenius@mfw.bwl.de) zu richten. Die Gemeinden werden ferner gebeten, im Jahr 2015 folgende Maßnahmen zu erfassen: die Anzahl der nach 15 LWoFG erteilten Wohnberechtigungsscheine (allgemeiner und besonderer Wohnberechtigungsschein); und bei vorhandenem gebundenem Mietwohnungsbestand: die Anzahl der nach 17 Abs. 2 LWoFG erteilten Genehmigungsentscheidungen; hierbei ist zwischen den Genehmigungsgründen nach 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 LWoFG zu unterscheiden. Werden Genehmigungen mit der Festsetzung von Ausgleichsleistungen verbunden, ist dies anzugeben; die Anzahl der nach 21 LWoFG erteilten Freistellungsentscheidungen; hierbei ist zwischen den Befreiungsgründen nach 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 LWoFG zu unterscheiden. Werden Freistellungen nach 21 Abs. 2 LWoFG mit der Festsetzung von Ausgleichsleistungen verbunden, ist dies anzugeben; die Anzahl der vereinbarten Bindungsübertragungen nach 22 LWoFG; die Anzahl der nach 26 LWoFG getroffenen Entscheidungen bei Verstößen; die Anzahl der nach 27 LWoFG getroffenen Entscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten; Die Erfassung hat anhand des beigefügten Vordrucks (Anlage 2) zu erfolgen. Zu erfassen und mitzuteilen sind nur die im Jahr 2015 durchgeführten Maßnahmen. Wurden derartige Entscheidungen seitens der zuständigen Gemeinde nicht getroffen, ist dies jeweils durch Eintragung einer "0" zu kennzeichnen.

5 - 5 - Mitzuteilen ist in diesem Zusammenhang auch, ob und, wenn ja, in welcher Höhe für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen oder für Entscheidungen und Vereinbarungen in den anderen genannten Fällen Gebühren erhoben werden und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt. Die Mitteilungen der Anlage 2 sind durch die Gemeinden unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars (Excel-Tabelle) dem Finanz- und Wirtschaftsministerium elektronisch bis zum 2. März 2016 zuzuleiten (an: nadine.suess-kullrich@mfw.bwl.de und roswitha.nirk@mfw.bwl.de ). Rückfragen zu den Mitteilungen der Anlage 2 sind an Herrn Gunter Awenius (Tel.: 0711/ ; Mail: gunter.awenius@mfw.bwl.de) zu richten. Dieser Erlass sowie die Anlagen 1 und 2 sind auch auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft unter abrufbar. gez. Dr. Meyberg

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU BADEN- WÜRTTEMBERG

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU BADEN- WÜRTTEMBERG MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU BADEN- WÜRTTEMBERG Postfach 10 01 41 70001 Stuttgart E-Mail: poststelle@wm.bwl.de Telefax: 0711 123-2121 An die Regierungspräsidien Stuttgart 17.11.2017

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-2175 An die Regierungspräsidien

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de Per E-Mail an: Landeskreditbank Baden-Württemberg

Mehr

Neubau der sozialen Wohnraumförderung

Neubau der sozialen Wohnraumförderung Schriften zur Evaluationsforschung l 5 Corinna Sicko Dirk Zeitz Jan Ziekow Neubau der sozialen Wohnraumförderung Evaluierung des Landeswohnraumförderungsgesetzes Baden-Württemberg und Entwicklung von Regelungsperspektiven

Mehr

Inhalt: Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Wohnungsbindung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Drucken

Inhalt: Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Wohnungsbindung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Drucken Inhalt: Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Wohnungsbindung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Drucken Erlass vom 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Eingebettetes geschütztes Dokument Die Datei

Mehr

Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. -Anwendungsvorschriften-

Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. -Anwendungsvorschriften- Grundsätze für ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum -Anwendungsvorschriften- Der Städte Ravensburg und Weingarten Anwendungsvorschriften Der Gemeinderat der Stadt Ravensburg sowie der Gemeinderat der Stadt

Mehr

vom 13. September 2001 (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) Zuletzt geändert durch Art. 2 G v I 1885

vom 13. September 2001 (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) Zuletzt geändert durch Art. 2 G v I 1885 AUSZUG aus dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung vom 13. September 2001 (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 9.12.2010 I 1885 Abschnitt 3 Begründung und Sicherung

Mehr

Konsolidierte Arbeitsfassung (gültig ab 1. August 2018)

Konsolidierte Arbeitsfassung (gültig ab 1. August 2018) Konsolidierte Arbeitsfassung (gültig ab 1. August 2018) 23301 Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung)

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2267 09.07.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Sinkende Zahl der Sozialwohnungen,

Mehr

Komplexität und Evaluation am Beispiel der ex-post Evaluation des Landeswohnraumförderungsgesetzes Baden- Württemberg (LWoFG)

Komplexität und Evaluation am Beispiel der ex-post Evaluation des Landeswohnraumförderungsgesetzes Baden- Württemberg (LWoFG) Komplexität und Evaluation am Beispiel der ex-post Evaluation des Landeswohnraumförderungsgesetzes Baden- Württemberg (LWoFG) Dirk Zeitz (für das InGFA-LWoFG-Team) DeGEval-Jahrestagung 2013 Session C4:

Mehr

Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen zur Sicherung der Belegungsbindung Vom 14. April 2007 Inhalt: 1. Sicherung der Zweckbestimmung bei selbst genutztem Wohneigentum... 2 1.1 Vermeidung

Mehr

Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung)

Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung) 23301 Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom

Mehr

Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten zur Sicherung der Belegungsbindung Vom 12. Dezember 2002 in der Fassung der Änderung vom 12. April 2005 (Amtsbl. S. 669)

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: GABl. 2014, 439

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: GABl. 2014, 439 Landesrecht BW Vorschrift Normgeber: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Aktenzeichen: 4-3321.50/7 Erlassdatum: 21.07.2014 Fassung vom: 21.07.2014 Gültig ab: 28.08.2014 Gültig bis: 31.12.2016 Quelle:

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2073 08.05.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Zweckentfremdung von sozial

Mehr

Amt für Bauen und Gewerbe Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019

Amt für Bauen und Gewerbe Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019 Amt für Bauen und Gewerbe Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019 Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums vom 26. März 2018 Vorbemerkungen Wohnraumbedarf bis 2025 lt. Pestel: 65.000 WE / Jahr

Mehr

Wohnraumförderung in Niedersachsen 2014

Wohnraumförderung in Niedersachsen 2014 Wohnraumförderung in Niedersachsen 2014 Hannover, 31.03.2014 Gliederung 1. Grundlagen der Wohnraumförderung 2. Förderung von Mietwohnungsbau 3. Förderung von Wohneigentum Rechtsgrundlagen Nds. Wohnraumfördergesetz

Mehr

BauR Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO)

BauR Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO) Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO) Vom 18. Februar 1991 (GBl. I S. 195) zuletzt geändert durch 50 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. November

Mehr

4. Welche der unter Frage 3 genannten Immobilien oder Grundstücke eignen sich unmittelbar für die Nutzung als Wohnraum?

4. Welche der unter Frage 3 genannten Immobilien oder Grundstücke eignen sich unmittelbar für die Nutzung als Wohnraum? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4933 02. 10. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Born SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Landeseigene Grundstücke und Gebäude mit

Mehr

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 1. Wie hoch ist die Leerstandsquote für sozialgebundenen Mietraum im Enzkreis?

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 1. Wie hoch ist die Leerstandsquote für sozialgebundenen Mietraum im Enzkreis? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1598 10. 02. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Mehr

Die Ministerin. in Abgrenzung zur 'JOauervermietung" als. Oberbegriff gewählt l

Die Ministerin. in Abgrenzung zur 'JOauervermietung als. Oberbegriff gewählt l Ministerium für Heimat. Kommunales. Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Dilsserdorf Präsident des Landtags Nord rhein-westfalen Herrn At:1dre Kuper MdL Platz des Landtags' 1 40221 Düsseldorf

Mehr

Postfach Stuttgart FAX: 0711/ oder 2379 (Presse)

Postfach Stuttgart   FAX: 0711/ oder 2379 (Presse) MINISTERIUM FÜR L ÄND LICHEN RAUM, ERN ÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-WÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) Regierungspräsidien

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1529 31. 01. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Wohnraumsituation

Mehr

Informationen zur Nutzung von Wohnraum zu Zwecken der Kurzzeitvermietung in Nordrhein-Westfalen Stand November 2017

Informationen zur Nutzung von Wohnraum zu Zwecken der Kurzzeitvermietung in Nordrhein-Westfalen Stand November 2017 Informationen zur Nutzung von Wohnraum zu Zwecken der Kurzzeitvermietung in Nordrhein-Westfalen Stand November 2017 Kurzzeitvermietung gibt es in verschiedenen Varianten, insbesondere Vermietung von einzelnen

Mehr

VEREINBARUNG. Mietwohnungsbestand (Modernisierung/Instandsetzung bzw. Aufzugsanbau)

VEREINBARUNG. Mietwohnungsbestand (Modernisierung/Instandsetzung bzw. Aufzugsanbau) drucken speichern unter vergrößern VEREINBARUNG über die Begründung der von Mietwohnungen1 zum Antrag auf Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung

Mehr

Muth, Horst

Muth, Horst Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Trier Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebung nachrichtlich: Kaiser-Friedrich-Str. 5a 55116 Mainz Telefon 06131

Mehr

Baden~ürttemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT DIE MINISTERIN

Baden~ürttemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT DIE MINISTERIN Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden- Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart M Baden~ürttemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT DIE MINISTERIN EINGEGANGEN 1 9. Aug. 20. Herrn

Mehr

Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere. Einkommensbezieher.

Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere. Einkommensbezieher. w Anlage 2 zur GRDrs 503/2016 Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher Richtlinien zur Förderung von Mietwohnungen in Stuttgart vom 19.07.2007 in der Fassung vom 27.07.2016

Mehr

Erklärung zur Zweitwohnungsteuer der Stadt Germering

Erklärung zur Zweitwohnungsteuer der Stadt Germering Erklärung zur Zweitwohnungsteuer der Stadt Germering Bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an: Stadt Germering Steueramt -Zweitwohnungsteuer- Rathausplatz 1 82110 Germering Zutreffendes bitte

Mehr

NBank Engagement für Niedersachsen Wohnraumförderung. Helge Beckmann, Oldenburg 15. November 2016

NBank Engagement für Niedersachsen Wohnraumförderung. Helge Beckmann, Oldenburg 15. November 2016 NBank Engagement für Niedersachsen Wohnraumförderung Helge Beckmann, Oldenburg 15. November 2016 Wohnraumförderung: Ausgangslage Große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum Hohe Zahl an Asylsuchenden und

Mehr

Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für geförderte Wohnungen

Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für geförderte Wohnungen Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für geförderte Wohnungen -------------------------------------------------------------------------------------------- Erlass 15.12.2008 01.01.2009 20.12.2008

Mehr

NBank Engagement für Niedersachsen Wohnraumförderung. Helge Beckmann, Verden 16. November 2016

NBank Engagement für Niedersachsen Wohnraumförderung. Helge Beckmann, Verden 16. November 2016 NBank Engagement für Niedersachsen Wohnraumförderung Helge Beckmann, Verden 16. November 2016 Wohnraumförderung: Ausgangslage Große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum Hohe Zahl an Asylsuchenden und Flüchtlingen

Mehr

(J degewo q :i 1: ~ ~\)Hl\ l JJ 11 t. GeM. BEZAHL BARE MI ETEN j~ KOOPE RATIONS VERTRAG ZUM III~ GEWOBAG ~ HOWOGE STADT UND LAND

(J degewo q :i 1: ~ ~\)Hl\ l JJ 11 t. GeM. BEZAHL BARE MI ETEN j~ KOOPE RATIONS VERTRAG ZUM III~ GEWOBAG ~ HOWOGE STADT UND LAND ~Cll il l WCllYu l lt11 1 n 1 111 1 Sladl!mlwi1 hlung be...:!n!m'!i 1111clll111wPll III~ (J degewo q :i 1: ~ ~\)Hl\ l JJ 11 t /,\ ~ t" ~ t a dt Ml'IH Leben ~ HOWOGE STADT UND LAND GEWOBAG GeM Wohn11n91b.lu901rlhct

Mehr

Auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen, Ihre Antwort vom auf unser Schreiben.

Auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen, Ihre Antwort vom auf unser Schreiben. Herrn Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon hpa-ratsbuero@stadt.freiburg.de Herrn Ersten Bürgermeister Neideck dez-iv@stadt.freiburg.de Auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen, Ihre Antwort vom 02.11.

Mehr

Der Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein Der Wohnberechtigungsschein Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss Schlossplatz 4 70173 Stuttgart Tel.: 0711 / 123-0 Fax: 0711 / 123-4791 E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de

Mehr

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"

Mehr

Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO

Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO Verantwortliche, also Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, die von der Verarbeitung betroffenen Personen über die Verarbeitung

Mehr

Bautätigkeit und Wohnen

Bautätigkeit und Wohnen Bautätigkeit und Wohnen pressum... 3 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 3 1 Baugenehmigungen... 4 1.1 Erteilte Baugenehmigungen für Neubau-Gebäude... 4 1.2 Erteilte

Mehr

2. Antragsteller/-in bzw. Erlaubnis(-befreiungs)inhaber/-in nach 34d Absatz 1 GewO bzw. 34d Absatz 2 bzw. 34d Absatz 6 GewO:

2. Antragsteller/-in bzw. Erlaubnis(-befreiungs)inhaber/-in nach 34d Absatz 1 GewO bzw. 34d Absatz 2 bzw. 34d Absatz 6 GewO: Vermittlerregister Postfach 34 40 76020 Karlsruhe Antrag auf Eintragung der angestellten verantwortlichen Person/-en in leitender Position Hinweis: Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie noch nicht

Mehr

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 An die Präsidentin des Landtags

Mehr

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 18. Dezember 2002

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 18. Dezember 2002 Bundesministerium der Finanzen Berlin, 18. Dezember 2002 IV B 4 - S 2293-54/02 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Oberste Finanzbehörden der Länder Bundesamt für Finanzen nachrichtlich: - Bundesfinanzakademie

Mehr

Leitfäden Wohnraumförderung. Hinweise für Verfügungsberechtigte/ Vermieterinnen und Vermieter bei der Vermietung von gefördertem Wohnraum

Leitfäden Wohnraumförderung. Hinweise für Verfügungsberechtigte/ Vermieterinnen und Vermieter bei der Vermietung von gefördertem Wohnraum Leitfäden Wohnraumförderung Hinweise für Verfügungsberechtigte/ Vermieterinnen und Vermieter bei der Vermietung von gefördertem Wohnraum Herausgeber: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration

Mehr

Abteilung Februar 2009 Az.: Hinweise zur Umsetzung der VwV Kindertagespflege vom 18. Februar 2009

Abteilung Februar 2009 Az.: Hinweise zur Umsetzung der VwV Kindertagespflege vom 18. Februar 2009 MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Abteilung 2 18. Februar 2009 Az.: 23-6930.19-5 Hinweise zur Umsetzung der VwV Kindertagespflege vom 18. Februar 2009 Vorbemerkung: Das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes

Mehr

BS2. Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren Stationär betriebene Anlagen. Mobil betriebene Anlagen. Sst. Sst. Name: Art

BS2. Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren Stationär betriebene Anlagen. Mobil betriebene Anlagen. Sst. Sst. Name: Art Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren 2018 Name: FÜR IHRE UNTERLAGEN zu 1 3 Art 1 2 18 3 11 12 14 Stationär betriebene Anlagen Mobil betriebene Anlagen 2018 Seite 1 A Allgemeine Angaben zur Art der

Mehr

UMWELTMINISTERIUM. Förderung Altlasten und Wasserwirtschaft - elektronischer Teilzahlungsantrag

UMWELTMINISTERIUM. Förderung Altlasten und Wasserwirtschaft - elektronischer Teilzahlungsantrag D-175-00086 UMWELTMINISTERIUM Umweltministerium Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien - Abteilungen 5 - Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Stuttgart 18. Januar 2010 Name

Mehr

Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz. Vorblatt

Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz. Vorblatt Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz Vorblatt A. Zielsetzung Durch das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen vom 21. Oktober

Mehr

L-Bank Aus Liebe zum Land. Peter Jakob, Bereich Wohnungsunternehmen

L-Bank Aus Liebe zum Land. Peter Jakob, Bereich Wohnungsunternehmen L-Bank Aus Liebe zum Land Peter Jakob, Bereich Wohnungsunternehmen Wohnungsbau BW 2017- Volumen 250 Mio. EUR - 170 Mio EUR - Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung - 80 Mio EUR - Förderung selbstgenutzten

Mehr

Antwort. Drucksache 17/900. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 17/900. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/900 12.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 299 vom 12. September 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp und Sven Wolf SPD Drucksache

Mehr

Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. nachrichtlich:

Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. nachrichtlich: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster nachrichtlich: Zentrale Ausländerbehörden Bielefeld, Dortmund

Mehr

Leitfäden Wohnraumförderung

Leitfäden Wohnraumförderung Leitfäden Wohnraumförderung Sozialer Wohnungsbau gefördert nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) oder Herausgeber: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration

Mehr

Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen

Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen vom 10.12.2008 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Mindestabschläge... 2 3 Höchstbeträge nach Modernisierung... 3 4 Übergangsregelung... 3 5 Inkrafttreten... 3 Anlage Übersicht der öffentlich

Mehr

1. Grundsätzliche Änderungen zur bestehenden Verfahrensweise:

1. Grundsätzliche Änderungen zur bestehenden Verfahrensweise: POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle Clearing Center per E-Mail HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt ZAR Schmitt TEL 0800/8007-545-1 FAX 022899/680187584

Mehr

Der Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein Der Wohnberechtigungsschein HINWEISE ZUM BEZUG VON SOZIAL- MIETWOHNUNGEN IN BADEN- WÜRTTEMBERG WAS SIND SOZIALMIETWOHNUNGEN? Bund, Land und Gemeinden haben in den letzten Jahrzehnten mit großem finanziellem

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515) 23304 Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Mehr

Meldepflichten für Beherbergungsgäste und Vermieter

Meldepflichten für Beherbergungsgäste und Vermieter DTV-Reihe: Recht in der Praxis Meldepflichten für Beherbergungsgäste und Vermieter Wenn ein Gast eine Unterkunft bezieht stellt sich die Frage, ob er sich auf Grund des Aufenthaltes zu registrieren hat.

Mehr

PLZ/Ort ggf. Ortsteil Kreisverwaltung. Angaben zum Grundbuch: Gemarkung Flur Flurstück. Mietwohnungsneubau 75% der geförderten Wohneinheiten WE

PLZ/Ort ggf. Ortsteil Kreisverwaltung. Angaben zum Grundbuch: Gemarkung Flur Flurstück. Mietwohnungsneubau 75% der geförderten Wohneinheiten WE VEREINBARUNG über die Begründung der Belegungsbindung von Mietwohnungen 1 zum Antrag auf Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des

Mehr

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht

Mehr

Regierungsvorlage der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

Regierungsvorlage der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP 1 von 5 1029 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird Der Nationalrat

Mehr

KARLSRUHE-RÜPPURR Krokusweg 3

KARLSRUHE-RÜPPURR Krokusweg 3 Wohnungsangebote Gartenstadt Karlsruhe eg 1 KARLSRUHE-RÜPPURR Krokusweg 3 Ausschreibungsdauer: 30.01. 09.02.2018 1. Lage 1.OG links, Baujahr 1982 (Bajuk) 2. Größe 3 Zimmer, offene Küche, Bad/WC, Balkon,

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Mehr

Bei der Erteilung dieser steuerlichen Bescheinigungen ist folgendes zu beachten:

Bei der Erteilung dieser steuerlichen Bescheinigungen ist folgendes zu beachten: Saarland Der Minister der Finanzen Finanzministerium. Postfach 10 10. D-6600 Saarbrücken B/II 212/87 S 0270 A Oberfinanzdirektion 6600 Saarbrücken Am Stadtgraben 6 8 D-6600 Saarbrücken Tel.: 0681/3000-633

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße

Mehr

Antrag auf Anerkennung oder Anerkennung und Vollstreckung

Antrag auf Anerkennung oder Anerkennung und Vollstreckung Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen 1 Antrag auf Anerkennung oder Anerkennung und Vollstreckung ( Artikel 10 Absatz

Mehr

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Einleitung www.maxit4u.de ist ein Angebot der MaxIT4u GmbH & Co.KG.. Nähere Angaben zu unserem Unternehmen können Sie dem Impressum entnehmen. Die Erhebung Ihrer

Mehr

Thüringen. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände

Thüringen. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände Freistaat Thüringen Landesverwaltungsamt Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes

Mehr

Nebenwohnsitzsteuererklärung

Nebenwohnsitzsteuererklärung Nebenwohnsitzsteuererklärung Zutreffendes bitte ankreuzen. Tragen Sie die Angaben deutlich in Blockbuchstaben in die dafür vorgesehenen Felder ein! Bitte beachten Sie auch die beiliegenden Hinweise zur

Mehr

Detail-Anleitung für die IDEV-Meldung zur Sondererhebung Verdienste 2017

Detail-Anleitung für die IDEV-Meldung zur Sondererhebung Verdienste 2017 Detail-Anleitung für die IDEV-Meldung zur Sondererhebung Verdienste 2017 Allgemeine Informationen Gehen Sie zunächst im Internet auf die Seite des Statistischen Amtes Saarland http://www.saarland.de/statistik.htm

Mehr

Podiumsdiskussion. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. am 30. Januar 2014

Podiumsdiskussion. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. am 30. Januar 2014 Podiumsdiskussion Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. am 3. Januar 214 Referent: Herr Erhard Brändle Leiter der Abteilung Wohnungswesen Amt für Liegenschaften und Wohnen Landeshauptstadt Stuttgart

Mehr

Europäischer Feuerwaffenpass Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Ein- / Austrag

Europäischer Feuerwaffenpass Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Ein- / Austrag Europäischer Feuerwaffenpass Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Ein- / Austrag Landratsamt Heilbronn Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn Ich beantrage die Verlängerung des EFP Nr. den Eintrag von Waffen

Mehr

1. Ziele der Förderung

1. Ziele der Förderung Pilotvorhaben zur Förderung des Eruverbs von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum in Hessen Förderecl

Mehr

Empfehlung Nr. 1: Die Wohnraum-Allianz empfiehlt, im Programm Wohnungsbau BW 2018 / 2019 Folgendes umzusetzen:

Empfehlung Nr. 1: Die Wohnraum-Allianz empfiehlt, im Programm Wohnungsbau BW 2018 / 2019 Folgendes umzusetzen: Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg Sitzung am 12. März 2018 Empfehlungen der Wohnraum-Allianz Arbeitsgruppe Finanzierung und Förderung : Die Wohnraum-Allianz empfiehlt, im Programm Wohnungsbau BW 2018

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, Genossenschaft)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, Genossenschaft) IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, Genossenschaft) - Voraussetzung

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7630 21. Wahlperiode 27.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 19.01.17 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 wg. fehlender Lärmaktionspläne

EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 wg. fehlender Lärmaktionspläne MINISTERIUM FÜR VERKEHR Ministerium für Verkehr Postfach 103452 70029 Stuttgart Siehe Verteiler Nur per E-Mail Stuttgart 24.10.2016 Name Tim Kemnitzer Durchwahl 0711 231-5675 E-Mail Tim.Kemnitzer@vm.bwl.de

Mehr

am Freitag,

am Freitag, Fachtagung Wohnraumförderung in Oberbayern und Schwaben in Fürstenfeldbruck am Freitag, 12.05.2017 Kooperierende Stadtplanung Planungsinstrumente Planungshoheit: Flächennutzungsplan Bebauungsplan: Festsetzungen

Mehr

Anfrage 2 Angebot und Nachfrage an öffentlich geförderten Wohnungen in Neu-Isenburg Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

Anfrage 2 Angebot und Nachfrage an öffentlich geförderten Wohnungen in Neu-Isenburg Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Anfrage 2 Angebot und Nachfrage an öffentlich geförderten Wohnungen in Neu-Isenburg Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Mit einem Wohnberechtigungsschein kann ein Mieter nachweisen, dass er Anspruch auf eine

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Auslandsbesoldung

Merkblatt. zur Gewährung von Auslandsbesoldung Landesamt für Steuern und Finanzen Merkblatt zur Gewährung von Auslandsbesoldung Aufgrund von 66 Abs. 1 SächsBesG erhalten Beamte und Richter des Freistaates Sachsen, die im Ausland verwendet werden, neben

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE MITGLIEDSCHAFT

ORDNUNG ÜBER DIE MITGLIEDSCHAFT ORDNUNG ÜBER DIE MITGLIEDSCHAFT im Landessportbund Brandenburg e.v. (beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 14. Januar 1995 in Lindow geändert auf dem 4. Landessporttag am 11. Dezember

Mehr

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur gemäß 16 Abs. 2

Mehr

Frankfurter Programm zum Wohnungstausch

Frankfurter Programm zum Wohnungstausch Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Dezernat Planen und Wohnen Amt für Wohnungswesen - Wohnraumversorgung - 64.3 Frankfurter Programm zum Wohnungstausch Richtlinien für die Gewährung von Umzugsprämien

Mehr

Insbesondere für Hausverwaltungen ist der folgende Fall interessant:

Insbesondere für Hausverwaltungen ist der folgende Fall interessant: Mandantenrundschreiben Mietrecht 4. Quartal 2010 vom 06.12.2010 Sehr geehrte Mandanten, im letzten Quartal des Jahres 2010 möchten wir Sie wie gewohnt gern wieder über einige interessante Entscheidungen

Mehr

Reisegewerbe gem. 55 GewO

Reisegewerbe gem. 55 GewO An die Stadt Königswinter Sicherheit und Ordnung Gewerbeamt Drachenfelsstraße 9-11 53639 Königswinter Reisegewerbe gem. 55 GewO Antrag auf Erteilung Erweiterung Verlängerung einer Reisegewerbekarte zum

Mehr

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung - BAGebS-)

Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung - BAGebS-) Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung - BAGebS-) Aufgrund der 5, 29 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1.

Mehr

TUV. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Erhebung über das Einsammeln von Transportund Umverpackungen Beachten Sie folgende Hinweise:

TUV. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Erhebung über das Einsammeln von Transportund Umverpackungen Beachten Sie folgende Hinweise: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Erhebung über das Einsammeln von Transportund Umverpackungen 2017 Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Fachbereich 431 Lübecker Straße 287 19059 Schwerin Statistisches

Mehr

INFORMATIONEN ZUR NUTZUNG VON WOHNRAUM ZU ZWECKEN DER KURZZEITVERMIETUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN

INFORMATIONEN ZUR NUTZUNG VON WOHNRAUM ZU ZWECKEN DER KURZZEITVERMIETUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN INFORMATIONEN ZUR NUTZUNG VON WOHNRAUM ZU ZWECKEN DER KURZZEITVERMIETUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN Häufige Fragen und Antworten Erläuterungen zur Kurzzeitvermietung von Wohnraum erstellt durch das Ministerium

Mehr

Vom 8. Dezember Örtliche Zuständigkeit

Vom 8. Dezember Örtliche Zuständigkeit Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung)

Mehr

Richtlinien der Region Hannover über die Förderung von Mietwohnungen. Beschlusses der Regionsversammlung vom 12. November 2002

Richtlinien der Region Hannover über die Förderung von Mietwohnungen. Beschlusses der Regionsversammlung vom 12. November 2002 Seite 1 Richtlinien der Region Hannover über die Förderung von Mietwohnungen Beschlusses der Regionsversammlung vom 12. November 2002 1. Allgemeines Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden auf

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Alle Realschulen per OWA Ihr Zeichen

Mehr

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen Die Ministerin Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni 2015 Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen 1. Zuständigkeit für die Anordnung/Genehmigung von Mehrarbeit Die Zuständigkeit

Mehr

Kundeninformation Beantragung einer Einzel-Abgas-Bestätigung bzw. der R115 Dokumentation

Kundeninformation Beantragung einer Einzel-Abgas-Bestätigung bzw. der R115 Dokumentation 1 Stand 13. September 2018 Sehr geehrte Kunden, zur Gewährleistung einer reibungslosen Abwicklung bei der Beantragung einer Einzel-Abgas- Bestätigung bzw. der bitten wir Sie nachfolgende Schritte zu beachten.

Mehr

Konsolidierte Arbeitsfassung

Konsolidierte Arbeitsfassung Konsolidierte Arbeitsfassung 23304 Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions-

Mehr

Landeseigene Grundstücke und Gebäude mit Potenzial für die Schaffung von Wohnraum in Ulm, dem Alb-Donau- Kreis und dem Landkreis Biberach

Landeseigene Grundstücke und Gebäude mit Potenzial für die Schaffung von Wohnraum in Ulm, dem Alb-Donau- Kreis und dem Landkreis Biberach Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4929 02. 10. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Landeseigene Grundstücke und Gebäude

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Senats am 21. Februar 2012

Vorlage für die Sitzung des Senats am 21. Februar 2012 Die Senatorin für Finanzen Bremen, 13. Februar 2012 Herr Büchner Tel.: 361-10974 Vorlage für die Sitzung des Senats am 21. Februar 2012 Vereinbarung zwischen der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 27.01.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Soziale Belastungen durch die Asylkrise

Mehr