Strategie und Aufbau von Vertrauensdiensten für E-Government im Land Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz 13. November 2014
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1 Strategie und Aufbau von Vertrauensdiensten für E-Government im Land Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz 13. November 2014 daskleineatelier - Fotolia.com
2 Roter Faden Was sind Vertrauensdienste? Sicher Kommunizieren? Steht der Mensch oder die Technik im Mittelpunkt? Was ist im Land Berlin verfügbar? Was ist zu erwarten? Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 2
3 Berlin Haupt-Stadt und zugleich ein Bundesland Stadtstaat Berlin bildet Einheitsgemeinde Flächengrößte Kommune Deutschlands: knapp 892 Quadratkilometer Einwohnerreichste Kommune Deutschlands: ca. 3,4 Millionen Enklave im Land Brandenburg und Zentrum der Metropolregion Aber i.d.r. keine Abstimmung im Bereich der IT Gliederung und Struktur Hauptverwaltung (z.z. 8 Ministerialbehörden + Senatskanzlei) 12 Bezirksverwaltungen Sowie nachgeordnete Behörden und Landesbetriebe Quasi föderale Strukturen laut VvB Dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung Kein CIO Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 3
4 Datendiebstahl Integrität Verfügbarkeit Vertraulichkeit Zuverlässigkeit qes Erklärung Sabotage eid Beziehung Misstrauen Cyberkriminalität Tatsächliches Handeln Papier ist geduldig Persönliches Erscheinen Nachweis Personenbezogene Daten Willenserklärung D Dienst Wert Modernisierung Zuverlässigkeit Sicherheit Vertrauen Bescheid Anweisung Gefahr E-Akte Definition Wiederherstellung Missbrauch Gesetz Betrug NSA Zeit Risiko Definition Aufbewahrung Authentizität Erwartung Formvorschrift Identität Sigel Identifikation Gefühle Urkunde Erfahrung Unterschrift Situationsgebundenheit Schriftform Internet Computer Mensch Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 4
5 Was sind Vertrauensdienste?? Quelle: /vertrauen/index_ger.html Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 5
6 Was sind Vertrauensdienste? Zitat: Vor 50 Jahren war Vertrauen eine Geschäftsgrundlage. Vor 25 Jahren zählten vor allem Fakten. Ausgerechnet jetzt, wo die Informationsgesellschaft ihre nächste Stufe zündet, erlebt Vertrauen eine Renaissance. Quelle: /vertrauen/index_ger.html Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 6
7 Was sind Vertrauensdienste? Herausforderungen nehmen stark zu Schutz vor Identitätsdiebstahl Sicherstellung einer authentischen sowie nachweisbaren elektronischen Kommunikation Steigende Vernetzung von Anwendungen Gesteigerte Anforderungen an Usability Verfahren für elektronische Signaturen, elektronische Zeitstempel, elektronische Siegel, Validierung von Sicherungsmitteln, Langzeitbewahrung von Informationen, elektronische Dokumentenzustellung, elektronische Dokumente und Website-Authentifizierung Abgeleitet aus EU Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eidas) unpict - Fotolia.com Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 7
8 Vertrauensdienste Auslegung in Deutschland: Basisdienste zur Gewährleistung von Identität, Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit und Nachweisbarkeit Vertrauliche Zustellung D Elektronische Identifikation npa und eat Elektronische Signaturen / Zeitstempel Vertraulicher Nutzerzugang s.g. Bürgerkonto Ziel: Schriftformersatz! Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 8
9 Kommunizieren wir heute sicher? Welches Sicherheitsniveau würden Sie hierbei erwarten? kebox - Fotolia.com Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 9
10 Verwaltungsdienstleitungen = Schriftformerfordernis? Schriftform sollte bisher verschiedene Funktionen abdecken: 1. Dauerhafte Verkörperung einer Erklärung (Bsp. Aktenaufbewahrung) 2. Hinweis auf erhöhte rechtliche Verbindlichkeit (Warnung) 3. Räumlicher Abschluss der Erklärung 4. Identifizierung 5. Gewährleistung, dass Erklärung vom Unterzeichner herrührt 6. Schaffung eines Beweismittels In der Praxis: WAS wird davon überprüft??? Minerva Studio - Fotolia.com Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 10
11 Re c htsbereinigung s o l l Landesrecht vereinfachen Formerfordernisse = Hindernisse für die elektronische Verwaltungsarbeit? 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund = Berlin) - Elektronische Kommunikation 1. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. 2. Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann auch ersetzt werden 1. durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird; 2. bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach 5 Absatz 5 des D -Gesetzes; 3. bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De- Mail-Nachricht nach 5 Absatz 5 des D -Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des D -Kontos erkennen lässt; 4. durch sonstige sichere Verfahren, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden, welche den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifizieren und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes sowie die Barrierefreiheit gewährleisten; der IT-Planungsrat gibt Empfehlungen zu geeigneten Verfahren ab. In den Fällen des Satzes 4 Nummer 1 muss bei einer Eingabe über öffentlich zugängliche Netze ein sicherer Identitätsnachweis nach 18 des Personalausweisgesetzes oder nach 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen. 3. Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 11
12 Elektronische Identifizierung Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eid) als Online-Ausweisfunktion enthalten auf Neuer Personalausweis (npa) Elektronischen Aufenthaltstitel (eat) Hohes Nutzenpotential im medienbruchfreien E-Government Schriftformersatz i.v.m. Online-Formularen Aber auch im elektronischen Geschäftsverkehr von Unternehmen Nutzbar bei Transaktionen im Internet, an Automaten und Terminals Beinhaltet die eindeutige Identifizierung und gegenseitige Authentifizierung der Kommunikationspartner Datenschützer begrüßen Eindeutigkeit Falsche Netzidentitäten werden bekämpft Persönliche Erscheinen auf dem Amt kann entfallen Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 12
13 Elektronische Identifizierung Beschluss StS-A für Verwaltungsmodernisierung vom Autorisierung SenInnSport zur Beantragung zentraler Berechtigungszertifikate für alle Behörden des Landes Organisatorische Sicherstellung für Folgeantragstellung (da Geltungsdauer nur max. drei Jahre) Bereitstellung eines einheitliche eid-diensts für die Online-Angebote der Berliner Verwaltung Ist als zentraler Landesdienst zu nutzen Zentrale Berechtigungszertifikate wurden am ausgestellt Geschäftszwecke : Temporäres und Permanentes Bürgerkonto Auftrag erteilt an ITDZ zur Beschaffung und Installation der Berechtigungszertifikate auf eid-basisdienst Nutzung eid-service ITDZ aus Pilotprojekt LABO Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 13
14 Elektronische Identifizierung Einsatzbereit, aber Verzögerungen zur Beschaffung Berechtigungszertifikate durch Abwicklung des bisherigen Rahmenvertragspartners (SignTrust) Umstellung auf browserunabhängige Verfahren nicht fristgerecht Leitfaden für die Inanspruchnahme des zentralen eid-basisdienstes des Landes Berlin wurde gemeinsam mit BMI erarbeitet Bedarf und Notwendigkeit für Berechtigungszertifikate sind mit SenInnSport abzustimmen und darüber ggf. neu zu beantragen AddOn für Imperia9 (CMS für Berliner Internet-Auftritt) erlaubt einfache Anbindung an Online-Formulare, auch andere FMS möglich Werbung für Nutzen durch eid notwendig Aber: Beschädigtes Vertrauen seitens der Verwaltung aufgrund schlechter AusweisApp(1) muss erst zurückgewonnen werden! Hoffnung: neue AusweisApp2 seit Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 14
15 Vertrauliche Übermittlung mit D Elektronisches Kommunikationsmittel basierend auf -Technik Vertraulicher, sicherer und nachweisbarer Versand und Empfang von Nachrichten und Dokumenten über Internet Etablierung als elektronisches Gegenstück zur heutigen Briefpost Anspruch: So einfach wie , aber so sicher wie Papierpost! Bereitstellung der D erfolgt durch privatwirtschaftliche Unternehmen D -Provider sind beliehene Unternehmer, die das Post- und Fernmeldegeheimnis zu waren haben Übernehmen und führen kostenpflichtige Versandaufträge aus Ende-zu-Ende Verschlüsselung optional möglich Hinterlegung im D -Verzeichnis BMI / SenInnSport Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 15
16 Vertrauliche Übermittlung mit D Versandoptionen analog zur Briefpost: Persönlich, Absender-Bestätigt Versandbestätigung Zugangsbestätigung Abholbestätigung (nur für Verwaltung) Schaffung Einsatzvoraussetzungen durch E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG Bund) sowie dem E-Justice-Gesetz (EJusticeG) zur Nutzung von D in der Verwaltung 3a Abs. 2 VwVfG 5a VwZG Hält auch im Fachrecht Einzug z.b. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ab BMI / SenInnSport Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 16
17 Vertrauliche Übermittlung mit D 2013 Durchführung Vorbetrachtung für die Berliner Verwaltung Zustimmung Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung am 3. März 2014 zum Umsetzungsvorschlag Aufbau eines zentralen und einheitlichen D -Gateway als E- Government-Basisdienst beim IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) für gesamte Berliner Verwaltung Anbindung an -Systeme Auch Vorhaltung Schnittstelle zur Anbindung der verschiedenen Fachverfahren Aktuell läuft Einführungsprojekt Ausschreibung läuft / Zuschlag gerade erteilt Erste Behörden und Fachanwendungen sollen zu Beginn des Jahres 2015 den Zugang für D eröffnen BMI / SenInnSport Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 17
18 Qualifizierte elektronische Signatur Qualifizierte elektronische Signatur kann bereits seit Jahren die Schriftform ersetzen (siehe 3a VwVfG) Elektronische Signatur, die auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erzeugt wurde Stellt zudem die Identität des Zertifikatinhabers sicher Kann zur Verschlüsselung genutzt werden Aber auf dem hohen Niveau eines Notars Langfristige Überprüfbarkeit der Urheberschaft In der Praxis beim Bürger nahezu ohne Verbreitung Für juristische Personen bisher uninteressant, da Behörden in der Vergangenheit den Zugang nicht eröffnet hatten Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 18
19 Qualifizierte elektronische Signatur Mehrere Signaturanbieter am Markt "akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter" für qesig sind durch Bundesnetzagentur überprüft Mehre Hardwareanbieter am Markt Durch Bundesnetzagentur im Bundesanzeiger und Internet Veröffentlichung Produktbestätigungen anerkannter Bestätigungsstellen für sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) Standard-Angebote für Signaturarbeitsplatz durch ITDZ Jeweils Kosten zu erwarten Signaturfunktion des npa bisher kaum verbreitet Derzeit erst ein Anbieter (Bundesdruckerei mit RainerSCT) erfüllt nicht alle Anforderungen nach SigG Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 19
20 Qualifizierte elektronische Signatur Rundschreiben SenInnSport ZS Nr. 7/2014 vom Allgemeine Zugangseröffnung der Berliner Verwaltung für elektronische Dokumente zum 1. Juli 2014 Verpflichtung zur Eröffnung elektronischer Zugänge gem. Art. 1 2 Abs. 1 EGovG Bund, die auch für die Entgegennahme qualifiziert signierter Dokumente geeignet sein müssen Software Governikus Signer kann von allen Behörden des Landes Berlin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (Web-Seite des ITDZ zum Download und mit Testdateien) Zentrale Finanzierung Pflegevertrag durch SenInnSport Betrifft alle Behörden die Bundesrecht ausführen Behörden-Definition nach GGO I - kaum Ausnahmen in Berlin Zentrale Adressen müssen bekannt gemacht werden: post@(behörde).berlin.de Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 20
21 Service-Konto Berlin Ein Bürgerkonto nicht nur für Bürger Ausgangssituation Bisher jedes Online-Verfahren mit eigenem Nutzerzugang Mehrfache Eingabe und Speicherung der Nutzerdaten Vielzahl von Benutzeroberflächen und Eingabetechnologien Oft nur eine Fokussierung auf Privatpersonen Bekannt sind Login-Prozesse in Drittanwendungen durch Nutzung der Account-Daten von Facebook, Google+, Amazon usw. Auftrag: Schaffung eines einheitlichen personalisierten Zugangs zu allen Online-Angeboten der Berliner Verwaltung Basisdienst für alle Fachverfahren Ergänzung zum Service-Portal des Landes: Sichere Identifizierung für natürliche und juristische Personen Zeitplan: Umsetzung bis Mitte 2016 Marco Fotolia.com / SenInnSport Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 21
22 Service-Konto Berlin Ein Bürgerkonto nicht nur für Bürger Umsetzungskonzept beschlossen durch StS-A am SenInnSport mit SKzl organisatorisch und technisch realisieren Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit vorhandene technische Komponenten nutzen Kooperationen mit anderen Gebietskörperschaften suchen Passend zur Arbeit der Projektgruppe eid des IT-Planungsrates Eckpunkte Interoperables Identitätsmanagement für Bürgerkonten Bürgerkonto ist Gattungsbegriff Unterscheidung der Rollen zw. natürlicher und juristischer Person und entsprechende Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen Identifizierung mit einem einzigen Bürgerkonto bei allen Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Länder und Kommunen Voraussichtlich Beschluss IT-PLR auf Sitzung März 2015 Marco Fotolia.com / SenInnSport Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 22
23 Service-Konto Berlin Ein Bürgerkonto nicht nur für Bürger Beschreibung Service-Konto Berlin Umsetzung u.a. des s.g. Permanenten Bürgerkontos (gem. VITAKO) Verwaltung der digitalen Identität an zentraler Stelle Nutzung für Privatpersonen und juristische Personen Unternehmen haben häufiger Verwaltungskontakt Ermöglichung eines einheitlichen, personalisierten Zugangs zu Online- Angeboten und deren wiederholbare, transparente und elektronische Inanspruchnahme bzw. Abwicklung Unterstützung aller denkbaren Authentifizierungsniveaus / verschiedene Identifizierungsniveaus Vertrauensniveaus werden durch Fachlichkeit bestimmt Niederschwellige Erstregistrierung soll Nutzerakzeptanz fördern Einordnung in Berliner One-Stop-City Strategie (Mehrkanal-Zugang) Betrieb als s.g. gemeinsames Verfahren (Änderung Bln DSG notw.) Marco Fotolia.com / SenInnSport Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 23
24 D e r Mensch ste ht i m Mitte l punkt Service-Konto Berlin Ein Bürgerkonto nicht nur für Bürger Kritische Erfolgsfaktoren Möglichst viele E-Government-Angebote müssen dieses ID- Management integrieren Gespräche beginnen im Dezember 2014 Nach Verfügbarkeit möglichst schnell möglichst viele Personen von Registratur überzeugen und Zugangsservice nutzen Datenschutzrechtliche Regelung als gemeinsames Verfahren in Kraft Gewährleistung der Datensicherheit Nutzung für Privatpersonen und juristische Personen Unternehmen haben häufiger Verwaltungskontakt Brauchbarkeit der Anwendung muss überzeugen (usability) Einfache Handhabung und Integration in das Service-Portal Interoperabilität mit anderen Gebietskörperschaften mitdenken Ergebnis E-Government-Monitor 2014 nach demoskopischer Erhebung: Digitales Bürgerkonto wird insgesamt wohlwollend beurteilt Marco Fotolia.com / SenInnSport Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 24
25 eidas - EU Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen Absehbare Auswirkungen für deutsches E-Government Inkrafttreten: 17. September 2014 Umsetzungsverpflichtung in mehreren Schritten bis 2018 Ziele Schaffung eines umfassenden europäischen Rechtsrahmens für elektronische Transaktionen Sicher und nahtlos zwischen Unternehmen, Bürgern und Behörden Elektronische Identifizierung für Personen und Firmen mit eigener nationalen eid bei öffentliche Diensten in anderen EU-Ländern Vertrauensdienste (esignaturen, esiegel, ezustelldienste) Funktionsfähig grenzüberschreitend in ganz Europa Gleicher Rechtsstatus wie herkömmliche papiergestützte Verfahren europa.eu Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 25
26 eidas - EU Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen Beachtenswertes Es gelten Formvorschriften der Mitgliedsländer Nur QES gilt aber als Ersatz für handschriftliche Unterschrift Nur Anwendungen mit Sicherheitsniveau substantiell und hoch müssen notifizierte elektronische Identifizierung akzeptieren Qualifizierte Vertrauensdienste Haftung und Rechtswirkung nach nationalem Recht Details zum Teil noch offen, Anforderungen zum Teil nicht verbindlich (betrifft u.a. D ) Elektronische Siegel werden eingeführt Viele Details der Umsetzung sind noch unklar, aber Umsetzung wird in jedem Fall auf Behörden zukommen! europa.eu Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 26
27 Fazit Schriftform und elektronischer Rechtsverkehr schließen sich nicht aus Schriftform in der Praxis möglich persönliche Unterschrift qualifizierte elektronische Signatur D Neuer Personalausweis mit Webformular Zentrale Bereitstellung mindert Einführungshürden Beachte: Besonderer Aufwand /einfache techn. Verfahren Verringerung der Zugangsformalien führt zur Förderung der elektronischen Verwaltung Aufgabe der Ministerialverwaltung bei zukünftigen rechtlichen Regelungen MH - Fotolia.com Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 27
28 Vielen Dank Kontakt: Dirk Meyer-Claassen Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung Zentraler Service ZS C 2 MC - Landesweites E-Government und IT-Strategie Klosterstr. 47, Berlin Tel.: PC-Fax: dirk.meyer-claassen@seninnsport.berlin.de Internet: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin DZBW-Kundenforum 2014 Mainz Seite 28
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