Das Finanzamt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz und der Vorsteuerabzug
|
|
- Kristin Walter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Finanzamt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz und der Vorsteuerabzug 13. März 2015 Dagmar Stock hegmann metter Wirtschaftsprüfer Steuerberater hegmann metter Partnerschaft mbb Steuerberatungsgesellschaft
2 Das Finanzamt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz und der Vorsteuerabzug Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin hegmann metter Partnerschaft mbb Steuerberatungsgesellschaft Ronda Bürohaus Calwer Str Böblingen Tel / Mobil 0175 / Unser Angebot 2
3 Die gemeinnützige Körperschaft aus steuerlicher Sicht Ideeller Bereich Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft Erbschaften Fundraising Spenden Zuschüsse Beratungsstellen Mitgliederbetreuung Öffentlichkeitsarbeit Vermögensverwaltung Vermietung/ Verpachtung von Grundstücken Kapitalanlage Personalgestellung Geschäftsbesorgung Café, Kiosk Telefonüberlassung Umsatzsteuerfrei oder 7%/ 19% Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wgb) Zweckbetriebe AO u.a. Heime Krankenhaus WfbM Integrationsprojekte Bildung und Forschung Kultur Umsatzsteuerfrei 7% selten 19% Stpfl. wgb. Umsatzsteuer 19% oder 7% Ertragsteuer 3
4 Definition der WfbM nach 68 Nr. 3 a AO 68 Nr. 3 a AO Nach SGB III förderungswürdige WfbM ( 136 SGB IX) Anerkennung d. Bundesanstalt f. Arbeit 142 SGB IX Arbeitsplätze f. Menschen, die wg. Behinderung nicht auf d. ersten Arbeitsmarkt tätig sein können SGB III Leistungen zur Teilhabe an Arbeit 136 SGB IX WfbM ist Einrichtung zur Teilhabe u. Eingliederung behinderter Menschen am Arbeitsleben Wegen Art, Schwere der Behinderung, nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf 1. Arbeitsmarkt beschäftigt Angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung und Leistungs- u Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickeln u Persönlichkeit entwickeln Übergang auf 1. Arbeitsmarkt fördern Möglichst breites Angebot Berufsbild. u. Arbeitsplätzen, ausgelagerte Arbeitsplätze 4
5 Das Umsatzsteuersystem (1) Unternehmer (2) im Inland (3) gegen Entgelt (4) im Rahmen seines Unternehmens Alle Kriterien erfüllt fehlt ein Kriterium steuerbar nicht steuerbar steuerpflichtig steuerfrei Regelsteuersatz ermäßigter Steuersatz mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) ohne Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 8 ff UStG) 4 Nr. UStG 15b Arbeitsmarktleistungen 16 best. Heime, ambulante Pflege, Betreuung in WfbM 18 Leistungen im Rahmen der sozialen Sicherheit 21/22 best. Bildungsleist. 25 Leistungen Jugendhilfe mit Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 1-7 UStG) Im Wesentlichen Exportleistungen 5
6 Einschränkung ermäßigter Umsatzsteuersatz Abschnitt 12.9 Abs. 12 und 13 UStAE Werkstätten für behinderte Menschen Sonstige Leistung Werkleistung WfbM Handel 68 Nr. 3a AO Wertschöpfung < 10% > 10% Produktion Nicht WfbM- Handel USt 7% oder 19%? Zusätzliche Einnahmen? 19% - Annahme bei Entleihung von Zeitarbeitsfirmen Zwischenschaltung für andere nicht gemeinnützige Unternehmen Kriterienprüfung nach UStAE USt 7% 7% oder 19% - Ermessen d. Finanzverwaltung Fehlen ausreichender Geschäftseinrichtung Nutzung als Werbemittel Leistungen an Kunden ohne Vorsteuerabzug Fehlen sozialer Betreuung USt 19% Beschäftigung überwiegend in Hilfsfunktionen, statt im eigentlichen Erwerbsbereich kein ungerechtfertigter Vorteil, wenn Gesamtumsatz unter TEUR 35 oder TEUR 17,5 je Beschäftigtem oder Steuervorteil niedriger als Zusatzaufwand aus der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 6
7 Zwischenschaltung eines Integrationsunternehmens BFH Urteil vom A Leasing GmbH Vertrieb, Vermittlung Leasingnehmer, Vertragskalkulation Einkauf Finanz. u. WG DL für IntegrationsgGmbH Headleaseverträge IntegrationsgGmbH Subleaseverträge GF (unentgeltl.) 1 MA 100% ehem A GmbH o.behind. 1 MA 100% GdE 70% 1 MA 50% GdE? Werbung UStSatz 7% Umsatz 2006: Mio. EUR 5,2 Endkunde Endkunde Endkunde Kein Vorsteuerabzug BFH: Umsätze beruhten nicht auf der Arbeit der MA mit Behinderung Wesentliche das Leasinggeschäft prägende Arbeiten wurden von A GmbH übernommen (Kundenauswahl, Kalkulation, Beschaffung Finanzierung u. Leasinggegenstände) Deshalb keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes 7
8 Verkauf Anlagegüter durch Integrationsunternehmen kein ermäßigter Umsatzsteuersatz Urteil FG Niedersachsen vom USt Organträger Kauf Scanner ASP IntegrationsgGmbH Archivier. Verkauf Scanner Versicherung C Kein Vorsteuerabzug GF der ASP: K Mitarbeiter H GdE 100%, für Arbeitsplatz Zuschuss EUR v. Integrationsamt Aufgaben: Abarbeitung Fehler an baugleichem Scanner aus Alltagsbetrieb und Einscannen von Dokumenten, in Aufstellung, Einweisung oder Wartung der verkauften Scanner nicht eingebunden FG Niedersachsen: Umsätze Scanner Verkauf beruhten nicht auf der Arbeit der MA mit Behinderung Fehlerbeseitigung und Einscannen von Dokumenten auch ohne Verkauf Scanner durch ASP möglich Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nur auf Leistungen in die H eingebunden war, nicht auf Verkaufsumsätze 8
9 40% Quote in Anlaufphase nicht erreicht kein ermäßigter Umsatzsteuersatz Urteil FG Niedersachsen vom Bisherige Betreiber ggmbh Pachtvertrag IntegrationsgGmbH Betrieb Seminarhotel Seminarteilnehmer Seminarteilnehmer Seminarteilnehmer Ab Betrieb des Seminarhotels durch Integrations-gGmbH Bewilligung Leistungen aus Mitteln der Ausgleichabgabe durch Integrationsamt zum Aufbau eines Integrationsunternehmens mit 7 Arbeitsplätzen, davon mindestens 2 höchstens 3 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen Ab Beschäftigung 2 schwerbehinderte Menschen Ab schwerbehinderte Menschen FG Niedersachsen: Grundsatz: Allgemeiner USt Satz, ermäßigter USt Satz ist die Ausnahme, deshalb enge Auslegung der Tatbestandsmerkmale Anwendung ermäßigter USt Satz setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Verwirklichung der Erlöse die 40% Quote des 68 Nr. 3c AO erfüllt ist Für eine Anlaufphase zum Aufbau eines Integrationsunternehmens gelten keine Ausnahmen 9
10 Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Verpachtung von Sportanlagen BFH Urteil vom V R 4/13 Spender Zuschussgeber EUR EUR Radsport e.v. Mitgliedsbeiträge Nutzung Sportanlagen Vereinsmitglied Vereinsmitglied BFH: Zahlungen Dritter für steuerbare Tätigkeit eines Vereins können Drittentgelt sein Vermögensverwaltung i.s. UStG setzt nichtunternehmerische (nichtwirtschaftliche) Tätigkeit voraus, wie z.b. Halten e. Beteiligung, entgeltliche Überlassung von Sportanlagen stellt unternehmerische Tätigkeit dar Sportanlagen können an Vereinsmitglieder wegen der Wettbewerbsklausel 65 Nr. 3 AO außerhalb eines Zweckbetriebes überlassen werden Zurückverweisung an Finanzgericht zur Prüfung, ob Leistungen als Teilnahme an Wettkämpfen ustfrei n. 4 Nr. 22 b UStG sind Zuschüsse Drittentgelt sind und der Regelsteuersatz oder der ermäßigte Umsatzsteuersatz (nur bei Zweckbetrieb nach 65 AO) anzuwenden ist 10
11 Umsatzsteuerliche Bereiche gemeinnütziger Körperschaften in den vier Sphären Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wgb) Zweckbetriebe AO Stpfl.wGb. Nichtwirtschaftliche Tätigkeit i.e.s. Nicht umsatzsteuerbar Unternehmerischer Bereich i. d. R. steuerbar; Einzelfallentscheidung ob steuerfrei oder steuerpflichtig Unternehmensfremde Tätigkeiten (z.b. Entnahmen) kein Vorsteuerabzug mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) und Entnahmen umsatzsteuerbar und i.d.r. umsatzsteuerpflichtig 11
12 Umsatzsteuerliche Bereiche gemeinnütziger Körperschaften in den vier Sphären Spendenabteilung Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Mindestnutzung unternehmerischer Bereich 10% Anteilige Zuordnung zum unternehmerischen Bereich möglich (Wahlrecht), dann anteiliger Vorsteuerabzug Jedoch: Zuordnungsentscheidung zwingend erforderlich Vorsteuerabzug in erstmöglicher USt Voranmeldung, spätestens innerhalb gesetzlicher Abgabefrist für Umsatzsteuererklärung des Folgejahres 12
13 Umsatzsteuerliche Bereiche gemeinnütziger WfbM in den vier Sphären Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wgb) Zweckbetriebe AO Stpfl.wGb. Nichtwirtschaftliche Tätigkeit i.e.s. nicht umsatzsteuerbar Spenden Lobbyarbeit Vereinheitlichung Bedarfsfeststellung u Qualitätsstandards usw kein Vorsteuerabzug Unternehmerischer Bereich i. d. R. steuerbar; Einzelfallentscheidung ob steuerfrei oder steuerpflichtig Unternehmensfremde Tätigkeiten (z.b. Entnahmen Wärme oder Strom aus BHKW) mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) und Entnahmen umsatzsteuerbar und i.d.r. umsatzsteuerpflichtig 13
14 Blockheizkraftwerke und Umsatzsteuer Blockheizkraftwerk BHKW Energieträger Wärme Strom USt 19% für Eigenbedarf wirtschaftl Gb, Vermögensverwaltung u. ideeller Bereich Verkauf I d e e l l B e r e i c h Unternehmerischer Bereich i. d. R. steuerbar; Einzelfallentscheidung ob steuerfrei oder steuerpflichtig Unternehmensfremde Tätigkeiten (z.b. Entnahmen) mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) und Entnahmen ustbar u i.r. ustpflichtig Vorsteuerabzug für einheitliche gemischt genutzte Gegenstände: fristgerechte Zuordnung zum Unternehmensvermögen Unternehmerische Nutzung muss dafür mehr als 10% betragen Vorsteuerabzug soweit umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze Kein Vorsteuerabzug f. den Teil, der umsatzsteuerfreien Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist 14
15 Blockheizkraftwerke und Umsatzsteuer Energieträger Blockheizkraftwerk BHKW Wärme für Eigenbedarf Strom USt 19% wirtschaftl Unternehmerischer Gb, Vermögensverwaltung Bereich u. Id. Unternehmensfremde ideeller Bereich B. Tätigkeiten (z.b. Entnahmen) Verkauf VorStabzug (anteilig) Entnahmen ustbar u i.r. ustpflichtig Urteil FG Niedersachsen vom : Vorsteuerabzug in voller Höhe für BHKW (Wärme und Strom) Wärme 2/3, Stromerzeugung 1/3 ( kwh), davon 30% für privaten Bereich verwendet Betriebsprüfer: Wärmeerzeugung doppelte Leistung der Stromproduktion, danach rechnerischer Eigenverbrauch 76,67% Bemessungsgrundlage für Eigenverbrauch grundsätzlich Selbstkosten, Ausnahme marktübliches Entgelt ist niedriger Niedrigeres marktübliches Entgelt nur dann anzusetzen, wenn gleichartiger Gegenstand (z.b. durch vorhandenen Anschluss an Fernwärmenetz) auch tatsächlich verfügbar ist Revision zu ähnlichem Verfahren anhängig BFH Az: IV R 42/12 15
16 Einschränkung Vorsteuerabzug Werkstätten für behinderte Menschen Aus Pflegesätzen finanzierte Leistungen Sonstige Leistung Werkleist. Produktionshelfer Prodhelfer WfbM Handel 68 FG Nr. München 3a AO Wertschöpfung < 10% > 10% Produktion Nicht WfbM- Handel ustfrei ohne VorStabzug USt 7% oder 19%? USt 7% USt 19% Beschäftigungsgesellschaft Eingliederung Langzeitarbeitslose, schwer vermittelbare Menschen in Arbeit durch Elektronik-Schrott Recycling FG: Vorsteuer nur abzugsfähig, soweit unmittelbarer Zusammenhang m. ustpflichtigen Ausgangsumsätzen. Wirtschaftlicher Bereich Elektronik-Schritt Recycling dient dem nichtwirtschaftlichen Bereich Integration langzeitarbeitsloser Menschen. Diesem Zweck dienen berufliche Qualifizierung, soziale Betreuung und Integration ins Arbeitsleben. Damit keine unmittelbare Zuordnung von Vorsteuern zu umsatzsteuerpfl. Ausgangsumsätzen möglich. Deshalb Vorsteuerabzug nur anteilig im Verhältnis der Einnahmen! 16 Revision anhängig beim BFH unter AZ.: XI R 27/13
17 Werkstätten:Messe 2015 Das Finanzamt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz und der Vorsteuerabzug Ihre Fragen? Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Kauf oder Miete von Immobilien und der. Dagmar Stock
Kauf oder Miete von Immobilien und der Vorsteuerabzug Dagmar Stock Kauf oder Miete von Immobilien und Vorsteuerabzug Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin hegmann metter Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrWerkstätten:Messe 2018
Werkstätten:Messe 2018 Die steuerliche Behandlung des Werkstattladens 19. April 2018 Die steuerliche Behandlung des Werkstattladens Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin BSKP Dr. Broll Schmitt
MehrGründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft. Dagmar Stock
Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
MehrÖffnung der WfbM für weitere Personengruppen, Kooperationen Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer
Öffnung der WfbM für weitere Personengruppen, Kooperationen Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer 14. April 2016 Dagmar Stock hegmann metter Wirtschaftsprüfer Steuerberater hegmann metter Partnerschaft mbb
MehrDie vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation
Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,
MehrGefahren für den ermäßigten Steuersatz und Vorsteuerabzug
Gefahren für den ermäßigten Steuersatz und Vorsteuerabzug BAGWfbM Messe 2015 Nürnberg, 13.03.2015 StB Andreas Seeger Ihr Ansprechpartner Andreas Seeger Steuerberater Partner Leiter Geschäftsbereich Steuerberatung
MehrUmsatzsteuer bei der Werkstatt Chance und Risiko
Umsatzsteuer bei der Werkstatt Chance und Risiko Vorstellung des Referenten Dipl.-Finanzwirt Wolfgang Kaiser Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Partner der Schüllermann und Partner AG Telefon: 06103 605-170
MehrKeine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Vermögensverwaltung?
UMSATZSTEUER Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Vermögensverwaltung? von RAin/StBin, Martina Weisheit, Frankfurt a.m. Eine aktuelle Entscheidung des BFH über steuerbare Leistungen eines
MehrBeB Fachtagung Aktuelles Steuerrecht für Werkstätten
BeB Fachtagung 2013 Aktuelles Steuerrecht für Werkstätten Gefahren für den ermäßigten Steuersatz bei Handelsbetrieben und Dienstleistungen von WfbM und IP Erfahrungen aus der Beratungspraxis - Baunatal,
MehrBesteuerung von Integrationsprojekten
Unternehmen tun Gutes inklusiv arbeiten! LWL-Integrationsmesse 2012 in Münster Besteuerung von Integrationsprojekten Referenten Dr. Ingo Nordmeyer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht
MehrTRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten
TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats
MehrHerzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein
Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen
MehrGründung einer Tochtergesellschaft Folgen der Kooperation und. umsatzsteuerliche Organschaft
Gründung einer Tochtergesellschaft Folgen der Kooperation und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Rechtsstand : Februar 2012 Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft
MehrWorkshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative?
Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Stiftungsforum Hamburg & der Norden `17 Hamburg, März 2017 Inhaltsübersicht Die Immobilie in der steuerlichen Sphäre 3 Die Immobilie
MehrVorwort zur 2. Auflage 13. Vorwort 1. Auflage 17. Personenzentrierung in Werkstätten 21. Teil I: Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht 27
Stichworte Anhang Rechnungslegung Integrationsprojekte Umsatzsteuer Gemeinnützigkeitsrecht Personenzentrierung Inhalt Vorwort zur 2. Auflage 13 Vorwort 1. Auflage 17 Personenzentrierung in Werkstätten
MehrLösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland
Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Analyse von Blutproben: - Tätigkeit im BgA => unternehmerischer Bereich - Sonstige Leistung nach 3 Abs. 9 UStG - Ort der sonstigen Leistung?
MehrIII. Vortrag Aktuelles aus dem Umsatzsteuerrecht. TEOS-Roadshow Oktober Dezember 2014
III. Vortrag Aktuelles aus dem Umsatzsteuerrecht TEOS-Roadshow Oktober Dezember 2014 Agenda Wandel der Vereinsbesteuerung Geplante Gesetzesänderungen 1 Wandel der Vereinsbesteuerung I. Einführung Steuerrecht
MehrBrückenbauer zwischen Recht und Wirtschaft
Brückenbauer zwischen Recht und Wirtschaft Max-Eyth Brücke in Stuttgart Ursula Augsten RP RICHTER & PARTNER Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte Steuerliche Behandlung von sportlichen Aktivitäten
MehrVereine als Kleinunternehmer: So nutzen Sie 19 UStG optimal aus
UMSATZSTEUER Vereine als Kleinunternehmer: So nutzen Sie 19 UStG optimal aus Viele Vereine sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Das gilt dann, wenn sie gar keine wirtschaftlichen Einnahmen haben, alle oder
MehrBesteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte. Werkstätten:Messe 2006 Nürnberg, 24. Februar 2006
Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte Werkstätten:Messe 2006 Nürnberg, 24. Februar 2006 Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte Referentin CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
MehrAKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT
AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT Flüchtlingshilfe 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 2 Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Erleichterungsregelungen (01.08.2015
MehrUmsetzung der Seeling -Rechtsprechung
Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S
MehrBundesteilhabegesetz Steuerrechtliche Implikationen
Roland Krock, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater Bundesteilhabegesetz Steuerrechtliche Implikationen Fachtagung Dienstleistungsmanagement Mosbach 2. 4. November 2016 Berlin Erfurt Freiburg Hamburg Köln
MehrDurch Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe a des Jahressteuergesetzes 2007 ist 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG um folgenden Satz 3 ergänzt worden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR'in Gabriele Himsel Vertreterin Unterabteilungsleiter IV A POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrWerkstätten:Tag 2012. Maßarbeit und die steuerlichen Folgen. 27. September 2012 Dagmar Stock
Werkstätten:Tag 2012 Maßarbeit und die steuerlichen Folgen 27. September 2012 Dagmar Stock Maßarbeit und die steuerlichen Folgen Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin hegmann metter Partnerschaft
MehrEinsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) für die Energieeffizienz -
Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) für die Energieeffizienz - steuerliche Fragen Referent: Jens Waigel 1 Blockheizkraftwerk Die Funktionsweise
MehrFördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts
MehrZuordnung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmensvermögen
UMSATZSTEUER Zuordnung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmensvermögen von StBin Dipl.-Kffr. Vera Frey, Dortmund Die (richtige) Zuordnung einer Leistung zum Unternehmen hat Bedeutung für den
MehrÜberlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen
MehrDie steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1
Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung
MehrStadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts
Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts Dieser Kundenleitfaden dient dazu, den Kunden auf bestimmte steuerliche Rechtsvorschriften hinzuweisen. Er ersetzt
MehrKooperationen, Gründung oder Ausgliederung von Gesellschaften als Zukunftsmodell der Werkstatt und die steuerlichen Möglichkeiten
Kooperationen, Gründung oder Ausgliederung von Gesellschaften als Zukunftsmodell der Werkstatt und die steuerlichen Möglichkeiten 21. September 2016 Dagmar Stock hegmann metter Wirtschaftsprüfer Steuerberater
MehrUmsatzsteuer von A bis Z 13./
Umsatzsteuer von A bis Z 13./14.10.2017 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem
MehrV e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung
Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen
MehrArgumentationshilfe zur Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes bei Integrationsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Argumentationshilfe zur Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes bei Integrationsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit Behinderung 1. Ausgangssituation Die Inanspruchnahme des reduzierten Umsatzsteuersatzes
MehrBUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)
BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem
MehrDas Steueränderungsgesetz 2007 und die Folgen für die Werkstätten
Werkstätten:Messe 2007 Das Steueränderungsgesetz 2007 und die Folgen für die Werkstätten Entwurf des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Nürnberg, 22. Februar 2007 Werkstätten:Messe
MehrAktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018)
Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Themen 1. Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 2. Mittelverwendung nach 55 AO 3. Richtige Übertragung von Vermögen
MehrHLBS e. V. - Landesverband Niedersachsen/Weser-Ems/Bremen
HLBS e. V. - Landesverband Niedersachsen/Weser-Ems/Bremen Aktuelle Hinweise und Rechtsentwicklungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus KWK-Anlagen Referent: Sebastian Nehls Steuerberater
MehrSigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:
MehrUmsatzsteuer. 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung)
Überblick Grundsätze Umsatzsteuer 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung) 2. Steuerobjekt ist Umsatzsteuer als Steuer
MehrVEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?
VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 02/2016: - Finanzgerichte verwehren Erstattung von Vorsteuer bei teilweise nicht unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern, wenn bis zum 31. Mai des auf die Anschaffung folgenden Jahres beim Finanzamt
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer
Vereine und Umsatzsteuer Überblick 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung
MehrVortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema:
Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am 05.05.2015 in Detmold Thema: Der Handel über die Grenze und seine umsatzsteuerliche Behandlung Referent : Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernd
MehrDr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche Grundlegung
MehrUmsatzsteuer von A - Z
Umsatzsteuer von A - Z Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem
MehrAktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Gliederung Dauerbrenner: ermäßigter Steuersatz nach 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG bei staatlichen Hochschulen? Ort der sonstigen Leistung Auftragsforschung
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft
Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte
MehrDer Zusammenhang von Eingangsleistung und Ausgangsleistung am Beispiel der Zahnärzte
VORSTEUERABZUG Der Zusammenhang von Eingangsleistung und Ausgangsleistung am Beispiel der Zahnärzte von StB Catrin Stockhausen, Korbach Unternehmer dürfen Vorsteuerbeträge abziehen, wenn sie Eingangsleistungen
MehrSteuerliche Behandlung der Auftragsforschung
Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung 08./09. Juni 2009 Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche
MehrAktuelle Entwicklungen im Steuerrecht der Werkstätten und Integrationsbetrieben
Dipl.-Betriebswirt (FH) Marcel Römhild/StB Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht der Werkstätten und Integrationsbetrieben Nürnberg, 14. April 2016 Berlin Erfurt Freiburg Hamburg Köln München Münster Wien
MehrWillkommen zur Themeninsel V. SGB IX Integrationsprojekte in der Region Hannover
Willkommen zur Themeninsel V SGB IX Integrationsprojekte Referenten: Renate Conrad, Beauftragte der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen Ute Wrede, GF des Cafès Anna Blume am Stöckener Friedhof
Mehr6. Umsatzsteuerliche Behandlung der Einnahmen eines Vereins Einige beispielhafte typische Einnahmen eines Vereins werden hier zugeordnet.
32 6. Umsatzsteuerliche Behandlung der n eines Vereins 6. Umsatzsteuerliche Behandlung der n eines Vereins Einige beispielhafte typische n eines Vereins werden hier zugeordnet. Art der Ablösezahlungen
MehrDie Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD
Die Besteuerung der Sportvereine Vortrag Sportkreis HD am 14.10.2013 Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD 1 Das Skript wurde zur Verfügung gestellt von Dipl.-Finanzwirt
MehrDie steuerbegünstigte Integrationsgesellschaft
MDS MÖHRLE & PARTNER WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE Die steuerbegünstigte Integrationsgesellschaft Steuer- und sozialrechtliche Hinweise für Errichtung und Betrieb Die steuerbegünstigte
MehrLösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben
1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG
MehrAUSARBEITUNG. Auswirkung einer Umsatzsteuererhöhung auf soziale Träger und Einrichtungen
AUSARBEITUNG Thema: Auswirkung einer Umsatzsteuererhöhung auf soziale Träger und Einrichtungen Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in: Abschluss der Arbeit: 9. Dezember 2005 Reg.-Nr.: WF IV
MehrIn folgenden beispielhaft ausgewählten Verfahren waren wir bereits in der Vergangenheit als Prozessvertreter tätig:
Ausgewählte Gerichtsverfahren In folgenden beispielhaft ausgewählten Verfahren waren wir bereits in der Vergangenheit als Prozessvertreter tätig: Finanzgericht - FG München 3 K 134/07 4 Nr. 11 UStG: Steuerfreiheit
MehrHLBS Landesverband S-H und HH
HLBS Landesverband S-H und HH Beratungshinweise zu ausgewählten aktuellen umsatzsteuerlichen Themen Referent: Sebastian Nehls Steuerberater Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, Kiel 1 Abnahme und
Mehr7. Freiburger Arbeitstagung
7. Freiburger Arbeitstagung 15.-16. 16. November 2006 Besteuerung von Hochschulen Leistungsbeziehungen bei Hochschulen --- Steuerliche Behandlung Dieter Kurz & Lars Leibner Finanzministerium Baden-Württemberg
MehrThema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am b UStG
Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am 08.09.2016 2b UStG Themenüberblick Warum die Änderung? 2 UStG Definition 4 KStG Definition 2b UStG 27 UStG Was ist
MehrBesteuerung von Krankenhäusern - Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer -
Besteuerung von Krankenhäusern - Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer - Verfasser: Michaela Folger Gerhard Himmelstoß Inhaltsübersicht Seite 1. Steuerpflicht der Personalgestellung 184 2. Voraussetzungen
MehrCleiss Lutz. Vermerk. I)atum: 17. Juli2017. Von: A. SACHVBRIIALT UND FRAGESTELLUNG. An: Betreff:
Vermerk I)atum: 17. Juli2017 An: Von: Betreff: Martin Bachhofer, Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-V/ürttemberg e.v. Dr. Johann Wagner, Dr. Hendrik Marchal Steuerliche Auswirkungen des Getränkeverkaufs
MehrLandwirtschaftlicher Buchführungsverband Jahrestagung 25. Januar Steuerliche Fallstricke beim. Eigenverbrauch von Energie
Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Jahrestagung 25. Januar 2017 Steuerliche Fallstricke beim Referent: Sebastian Nehls Steuerberater 1 Themen: 1. Einkommensteuer 1.1 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung
MehrAktuelle Entwicklung zur Umsatzsteuer
Aktuelle Entwicklung zur Umsatzsteuer Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuer bei Vermietungsleistungen 2. Umsatzsteuer bei medizinischen Leistungen 3. Verpflegungsumsätze von ambulanten Patienten 4. Personalgestellung
MehrAktuelles aus dem Integrationsamt
Aktuelles aus dem Integrationsamt Karl-Friedrich Ernst Leiter des KVJS-Integrationsamtes Gültstein: 26. Februar 2009 Einnahmen Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg: (in Mio. EURO) 90 80 70 60 50 40 30
MehrBayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten
Bayerisches Landesamt für Steuern Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Stand: Oktober 2018 Inhaltsverzeichnis 1.... Umsatzsteuerbefreiungen...3
MehrHandreichung zum Sponsoring und Unternehmenspartnerschaften in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
1 Handreichung zum Sponsoring und Unternehmenspartnerschaften in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland 1. Allgemeines Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen (Sach- oder
MehrInterkommunale Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerrecht Syke 23. April 2013 StB Christian Trost Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 1 Ihr heutiger Dozent: Christian Trost Diplom-Betriebswirt (FH)
MehrSteuerliche Behandlung von Entschädigungsleistungen für den Leitungsbau
Steuerliche Behandlung von Entschädigungsleistungen für den Leitungsbau Referent: Mario Tiepke Diplomagraringenieuerökonom und Steuerberater listax steuerberatungsgesellschaft mbh Stettiner Str. 45 in
MehrBesteuerung von Sportvereinen
Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für
MehrUmsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden des Bundes und der Länder nachrichtlich: Vertretungen
MehrNeues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt
Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der
MehrSteuerliche Konzepte für Vermieter und BHKW-Betreiber
Steuerliche Konzepte für Vermieter und BHKW-Betreiber Fachtag Strom- und Wärmeversorgung mit Blockheizkraftwerken am 23. Juli 2010 in Stuttgart Hans Joachim Gerlach Wirtschaftsprüfer Steuerberater über
MehrUmsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-USt Fachplan für das Studienfach Umsatzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite
MehrZwischen medizinischer Notwendigkeit und Wunschleistung, wann geht es los mit der Umsatzsteuer?
Zwischen medizinischer Notwendigkeit und Wunschleistung, wann geht es los mit der Umsatzsteuer? Niedergelassene Anästhesisten Kongress Aachen, 27.09.2014 Bundesweites Netzwerk Ihre Ansprechpartnerin heute
MehrSteuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009
Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Agenda Steuerliche Grundfragen Umsatzsteuer Steuerpflicht Vorsteuerabzug Auslandsbezug
MehrHinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten
Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
MehrBesteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt
Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer
MehrBesteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands
Besteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands Prof. Dr. iur. Roman Seer Ordinarius am Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum Inhalt/Gliederung Steuertatbestände (KSt/GewSt/USt/GrSt)
MehrUmsatzsteuer im Unternehmen
Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner
MehrAktuelles zur Besteuerung der Hilfen für Menschen mit Behinderung
Aktuelles zur Besteuerung der Hilfen für Menschen mit Behinderung BeB Fachtagung Dienstleistungsmanagement Bielefeld, 6. Oktober 2015 StB Alexander Wackerbeck Ihr Ansprechpartner: StB Alexander Wackerbeck
MehrKnappworst & Partner
Aktuelle steuerliche Brennpunkte Vortrag IHK Potsdam am 13. Dezember 2011 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Themen: Aktuelle steuerliche Brennpunkte 1. Steuerliche Möglichkeiten und Vorteile
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs
MehrJAHRESABSCHLUSS. European Foundation for the care of newborn infants. Manuela Ponikwar Steuerberaterin Dipl.Kauffrau (FH)
Manuela Ponikwar Steuerberaterin Dipl.Kauffrau (FH) Föhrenweg 1 85591 Vaterstetten JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2014 Hofmannstr. 7a 81379 Finanzamt: -Abt. Körperschaften Steuer-Nr: 143/235/22619 Blatt
MehrBFH Leitsatz-Entscheidungen
BFH Leitsatz-Entscheidungen Neu: Umsatzsteuer: Entgeltbeschränkung des 4 Nr. 18 Satz 1 Buchst. c UStG bei Betreuungsleistungen gemeinschaftsrechtswidrig. Urteil vom 17.02.2009, Az: XI R 67/06 Lohnsteuer:
MehrBDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1
Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.
MehrJahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun!
Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun! Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun! mit Ulrich Goetze, Steuerberater und Rechtsbeistand,
MehrProblematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung
MehrUmsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf
Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter
MehrGemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1
Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika
MehrVorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen
MehrSteuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings. Folie Nr. 1
Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings Folie Nr. 1 Abgrenzungskriterien (Spende Sponsoring i.e.s.) Mäzen Spender Sponsor Förderer sind in der Privatpersonen Privatpersonen Unternehmen Regel Stiftungen
MehrUmsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrLösungen zum Lehrbrief 8 15a UStG
- Beispiele zum - Lösungen Lösung zum 1. Beispiel Bei der Baumaschine handelt es sich um ein Berichtigungsobjekt i.s.d. 15a Abs. 1 Satz 1 UStG. Die auf die Anschaffungskosten der Baumaschine entfallende
MehrHLBS-Jahrestagung März 2012
HLBS-Jahrestagung März 2012 Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungsansprüchen - Aktueller Stand der Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen WP/StB Maik Jochens, Geschäftsführer Landwirtschaftlicher
MehrWerkstätten:Messe 2018
Werkstätten:Messe 2018 Kooperationen oder Gründung eigener Tochtergesellschaften als andere Leistungsanbieter Gemeinnützigkeitsrechtliche und umsatzsteuerliche Fallstricke 19. April 2018 Kooperationen
MehrHLBS Jahrestagung 2012 Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg
Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung einer Entnahme oder eigenbetrieblichen Nutzung von Strom oder Wärme aus eigenen Energieanlagen unter besonderer Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen
MehrKonten für UStVA-Formular zuordnen
Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für
Mehr