Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

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1 Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringens Beteiligung an der Bundesstiftung "Anerkennung und Hilfe" I. Der Landtag stellt fest, dass sich Unrechts- und Leidenserfahrungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen nicht von denen in Heimen der Kinder- und Jugendhilfe unterscheiden, so dass auch für Kinder und Jugendliche, die in solchen Einrichtungen zwischen 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) und 1949 bis 1990 (DDR) Leid und Unrecht erfahren haben, ein Hilfesystem errichtet werden muss. II. Der Landtag nimmt den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16. Juni 2016 zur Kenntnis. III. Der Landtag teilt die Auffassung, dass vor dem Hintergrund einer notwendigen Gleichbehandlung mit den Betroffenen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eine pauschale Geldleistung in Höhe von Euro erforderlich ist. Auch die Zahlung eines pauschalen einmaligen Betrages als finanziellen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche, sofern die Betroffenen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und eine Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vorliegt, wird als erforderlich angesehen. IV. Der Landtag bittet die Landesregierung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Hilfesystem, wie durch die Arbeitsgruppe der ASMK, der GMK der FMK und der zuständigen Fachministerien des Bundes und der Kirchen vorgeschlagen, in Thüringen umgesetzt werden kann. Begründung: Menschen, die als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, sind von den bestehenden Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" (Fonds "Heimerziehung West") und Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" (Fonds "Heimerziehung in der DDR") ausgenommen. Diese Fonds, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundeministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Druck: Thüringer Landtag, 3. November 2016

2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jugend (BMFSFJ) fallen, unterstützen Menschen, die derartige Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemacht haben. Errichter des Fonds "Heimerziehung West" sind Bund, die westdeutschen Länder einschließlich Berlin und die Kirchen, des Fonds "Heimerziehung in der DDR" der Bund und die ostdeutschen Länder einschließlich Berlin. Der Deutsche Bundestag hat mit fraktionsübergreifendem Beschluss vom 7. Juli 2011, der zugleich Grundlage der bestehenden Fonds ist, die Bundesregierung aufgefordert, auch für Menschen mit Behinderung in Abstimmung mit den Ländern Regelungen zu finden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diesen Beschluss aufgegriffen und gemeinsam mit Ländern und Kirchen mögliche Lösungswege diskutiert. Es hat erstmals im Jahr Millionen Euro für ein entsprechendes Hilfesystem in seinen Haushalt eingestellt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21. Mai 2014 eine eigenständige Regelung für den Betroffenenkreis befürwortet, jedoch die Bundesmittel gesperrt, bis Länder und Kirchen sich zu einer Beteiligung bereit erklären. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) hat sich mehrfach mit dem Thema beschäftigt; zuletzt hat sie im November 2014 bekräftigt, dass auch Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrien Leid und Unrecht erfahren haben. Aufgrund der Erfahrungen mit den bestehenden Fonds hat sie jedoch Zweifel an einer eigenständigen Fondslösung geäußert und um Prüfung der Anpassung der Regelsysteme gebeten. Im Ergebnis wurde eine Anpassung der Regelsysteme auch von den Ländern als ein nicht gangbarer Weg angesehen. Das Thema "Hilfen für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise von 1949 bis 1990 (DDR) in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben" wurde am 7. Mai 2015 auf der Konferenz der Chefin und der Chefs der Staatskanzleien erörtert. Es wurde durch Beschluss festgestellt, dass der Respekt vor dem Schicksal der Betroffenen, das mit dem der Betroffenen der ehemaligen Heimerziehung vergleichbar sei, es erforderlich macht "in gemeinsamer Verantwortung Wege der Aufarbeitung und finanzieller Anerkennung des Leides sowie der Abmilderung von Folgeschäden" zu finden. Zudem wurde die ASMK gebeten "hierzu gemeinsam mit den zuständigen Fachministerien des Bundes und der Länder sowie mit den Kirchen einen Vorschlag bis zum 31. August 2015 zu erarbeiten". Das BMAS hat daraufhin in enger Abstimmung mit dem Vorsitzland der ASMK am 3. Juni 2015 zu einer ersten länderoffenen Bund-Länder-Kirchen-Besprechung eingeladen. An dem Gespräch haben Vertreter der Länder, der ASMK, der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und beider Kirchen teilgenommen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das BMFSFJ waren vertreten. Die Arbeitsgruppe tagte am 16. Juni 2015, 7. Juli 2015 und 23. Juli Die Ergebnisse sind in den vorliegenden Lösungsvorschlag eingeflossen und wurden am 12. August 2015 auf einer zweiten Bund-Länder- Kirchen-Besprechung diskutiert und beschlossen. 2

3 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Arbeitsgruppe schlug vor, dass eine öffentliche Anerkennung des allen Betroffenen widerfahrenen Unrechts und Leids erfolgen sollte. Das erfahrene Unrecht und Leid sollte gesellschaftliche Anerkennung und Beachtung finden. Zudem sollten die damaligen Geschehnisse auch wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Damit würde ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung und Aufarbeitung des Erlebten geleistet. Auch würde dadurch das erlebte Leid und Unrecht in stationären Behinderteneinrichtungen und stationären psychiatrischen Einrichtungen öffentlich sichtbar. Darüber hinaus sollten Betroffene personenbezogene Geldleistungen erhalten, die sie selbstbestimmt einsetzen können. Mit diesen sollte zum einen ein weiterer Beitrag zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Befriedung geleistet werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ansprüche Betroffener gegen die am Unrecht beteiligten Institutionen oder Personen heute nur schwer oder gar nicht mehr durchsetzbar sind. Zum anderen sollten dadurch heute noch andauernde Belastungen, die ihre Ursache vermutlich in dem erlittenen Leid und Unrecht haben, gemildert werden (Geldleistungen für Anerkennung und Hilfe). Ferner sollte ein pauschaler einmaliger Betrag als finanzieller Ausgleich für gegebenenfalls entgangene Rentenansprüche erbracht werden (Rentenersatzleistung). Vor diesem Hintergrund fassten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 folgenden Beschluss: 1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die ASMK, die GMK und die FMK, gemeinsam mit den zuständigen Fachministerien des Bundes sowie mit den Kirchen ein Hilfesystem für Menschen zu errichten, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben (Stiftung "Anerkennung und Hilfe"). 2. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten vor dem Hintergrund einer notwendigen Gleichbehandlung mit den Betroffenen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eine pauschale Geldleistung in Höhe von Euro für erforderlich. Darüber hinaus sollen Betroffene - für den Fall, dass sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde und dafür keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden - eine Rentenersatzleistung erhalten. Diese soll bei einer Arbeitsdauer bis 2 Jahre Euro, bei einer Arbeitsdauer darüber hinaus weitere Euro betragen. Bei Überschreitung der Fondshöhe finden Nachverhandlungen zur Finanzierung statt. 3. Die Kosten auf dem Gebiet der alten Länder werden von Bund, Ländern und Kirchen zu je einem Drittel getragen. Die Kosten auf dem Gebiet der neuen Länder werden von den Ländern zu einem Drittel, von den Kirchen zu 1/12 und vom Bund zu 7/12 getragen. Die neuen Länder erklären, dass mit der Kostenübernahme keine Anerkennung einer Rechtsnachfolge der ehemaligen DDR verbunden ist. 3

4 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Vor dem Hintergrund des oben genannten Beschlusses wurde die Entwicklung der Regularien, wie ein solches Hilfesystem ausgestaltet werden kann, um das in den Einrichtungen der Behindertenhilfe erlittene Leid und Unrecht anzuerkennen, zwischenzeitlich abgeschlossen. Anspruchsberechtigt sollen Menschen sein, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und 1. bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung vorliegt und/oder 2. die während der Unterbringung dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und deren Rentenansprüche sich aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge gemindert haben. Das Hilfesystem soll in Ergänzung der gesetzlichen Sozialleistungssysteme dazu dienen, das erlittene Leid und Unrecht der Betroffenen anzuerkennen und die Betroffenen bei der Bewältigung heute noch bestehender Folgewirkungen zu unterstützen. Ziel ist es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen. Weiterhin sollen Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung heute noch eine Folgewirkung besteht, Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Damit soll ein Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen geleistet werden. Ferner soll die Erwägung Berücksichtigung finden, dass Ansprüche Betroffener gegen die am Unrecht beteiligten Institutionen oder Personen heute nur schwer oder gar nicht mehr durchsetzbar sind. Folgende wesentliche Elemente von Anerkennungsleistungen sind vorgesehen: Das Leid und Unrecht soll benannt und öffentlich anerkannt werden; damit soll es die von den Betroffenen eingeforderte gesellschaftliche Beachtung finden. Die damaligen Geschehnisse sollen wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung und Aufarbeitung des Erlebten auch in der Gesellschaft geleistet werden; das erlebte Leid und Unrecht in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen wird öffentlich sichtbar. Missstände der Vergangenheit sollen aufgedeckt und möglichst weitere Lehren für die Zukunft gezogen werden. Das von den Betroffenen erlittene Leid und erlebte Unrecht soll durch Gespräche mit Beraterinnen und Beratern der Anlauf- und Beratungsstellen individuell anerkannt werden. Als Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen für die Betroffenen zum selbstbestimmten Einsatz sind vorgesehen: 1. eine einmalige pauschale personenbezogene Geldleistung zur selbstbestimmten Verwendung in Höhe von Euro, sofern sie glaubhaft machen, in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einer stationären psychiatrischen Einrichtung Leid und Unrecht erfahren und heute noch eine Folgewirkung zu haben, 2. ein pauschaler einmaliger Betrag als finanzieller Ausgleich für entgangene Rentenansprüche, sofern sie glaubhaft machen, dass sie dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet ha- 4

5 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ben und eine Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vorliegt. Die Rentenersatzleistung beträgt Euro bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit von bis zu zwei Jahren und Euro bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit von mehr als zwei Jahren. Das Fehlen der Sozialversicherungsbeiträge ist glaubhaft zu machen, insbesondere durch Nachweis einer Lücke im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Die Anerkennungsleistungen sollen von einer von Bund, Ländern und Kirchen zu errichtenden Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ausgereicht werden. Es ist beabsichtigt, die Stiftung zum 1. Januar 2017 zu errichten. Die hierfür erforderliche Verwaltungsvereinbarung und die Satzung der Stiftung wurden zwischen den Errichtern der Stiftung (Bund, Länder, Kirchen) nunmehr endabgestimmt. Die Verwaltungsvereinbarung soll im Dezember 2016 durch die Errichter unterschrieben werden. DIE LINKE: der SPD: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Blechschmidt Marx Rothe-Beinlich 5

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