DEUTSCHER FACTORING VERBAND E.V.

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1 DEUTSCHER FACTORING VERBAND E.V. JAHRESBERICHT 2013

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3 Inhalt Grußwort des Sprechers des Vorstandes 4 Factoring-Markt Entwicklung und Konjunktur 6 Deutscher Factoring-Markt im Detail 9 Internationales Factoring-Geschäft 11 Factoring im Wahlkampf - Bundestagswahl Aufsichtsrecht bleibt auch in 2013 ein wichtiges Thema 14 Factoring im internationalen Kontext: Interessenvertretung in New York 16 Factoring in Europa - Die Aktivitäten der EUF in EU Federation for the Factoring and Commercial Finance Industry 18 Die Mitgliedsunternehmen im Überblick 19 Der Verband stellt sich vor 24 Verbandsorganisation 25 Verbandskalender Impressum 27

4 GRUSSWORT DES SPRECHERS DES VORSTANDES Obwohl die deutsche Wirtschaft in 2013 nur um 0,4 Prozent wuchs, sind die Factoringumsätze in Deutschland wieder um 8,81 Prozent überproportional gewachsen und erreichen mit 171,29 Mrd. Euro eine neue Höchstmarke in der Geschichte des Factorings in Deutschland. Dieses Ergebnis erfreut vor allem auch daher, weil es auch in 2013 bei Mitgliedsgesellschaften im Verband Veränderungen in konzernpolitischer Ausrichtung gab, die dazu führten, dass Neugeschäft nicht überall wie in den letzten Jahren hereingenommen werden konnte, und zudem eine Mitgliedsgesellschaft aufgrund Tätigkeitseinstellung den Verband verlassen hat war damit nach einem eher ruhigen Vorjahr ein wieder dynamisches Jahr im Factoring; Produkte und Dienstleistungen made in Germany waren 2013 national wie international stark gefragt. Deutschland hat im Jahre 2013 Waren im Wert von 1,93 Billionen Euro ausgeführt, das waren 0,2 Prozent weniger als noch im Jahr zuvor. Lieferungen in die Eurozone stiegen allerdings um 0,1 Prozent auf 623,5 Mrd. Euro. Nach einem Zuwachs von bereits erfreulichen 4,16 Prozent im 1. Halbjahr, starteten viele Unternehmen im Jahresverlauf in der 2. Jahreshälfte durch und konnten hier gute Umsätze vermelden. Das nationale Factoring-Geschäft zog mit einem Plus von 8,65 Prozent (2012: 120,23 Mrd. Euro) wieder merklich an, ein neuer Höchstwert von 130,63 Mrd. Euro konnte hier erreicht werden. Ein Grund hierfür war unter anderem der erfreuliche Arbeitsmarkt im Berichtsjahr; zwar stieg die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Jahresdurchschnitt zum ersten Mal seit 2009 wieder leicht an, dennoch erreichte die Zahl der Erwerbstätigen den höchsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung, was das nationale Factoring-Geschäft (Zuwachs um 8,65 Prozent) stützte. Auch die Konsumlaune der Deutschen war in 2013 so gut ist wie seit rund sechs Jahren nicht mehr. Bemerkenswert ist dabei, dass trotz des leichten Rückganges im Export das Export-Factoring 2013 insgesamt um stolze 9,90 Prozent auf nunmehr 37,49 Mrd. Euro, eine neue Bestmarke, zulegen konnte. Auch das Importgeschäft nahm um 2,90 Prozent auf nunmehr 3,16 Mrd. Euro zu. Der Gesamtumsatz im internationalen Factoring-Geschäft stieg damit im Berichtsjahr auf 40,65 Mrd. Euro an, ebenfalls ein neuer Höchstwert. Dass die Finanzmarktkrise dennoch gerade im Süden Europas noch lange nicht ausgestanden ist und zum Teil erhebliche Auswirkungen auch auf das Factoring-Geschäft hat, vermögen die zum Teil starken Ranking-Veränderungen in den Partnerländern plastisch aufzuzeigen: So sank Italien in 2013 nochmals um gleich 4 Plätze ab, wobei das Land schon in 2012 zwei Ranking-Plätze abgeben musste und nun nur noch an 10. Stelle liegt (2011 und 2010 noch jeweils noch an Position vier). Großer und unerwarteter Gewinner im Länderranking 2013 sind die skandinavischen Länder, die es gleich um 5 Plätze nach vorne schafften, nun auf Platz 4, den traditionellen Platz Italiens. Die wirtschaftliche Dynamik in Skandinavien flachte im Gegensatz zu anderen Regionen in 2013 nicht ab und hat hier für international bemerkenswerten Waren- und Dienstleistungsverkehr gesorgt. Auch in den Factoring-Schwerpunktbranchen gab es zum Teil bemerkenswerte Veränderungen, wobei im Berichtsjahr wiederum folgende Factoring-Schwerpunktbranchen dominierten: Handel-/Handelsvermittlung, Dienstleistungen, Herstellung von Metallerzeugnissen/Maschinenbau, Sonstiges, Ernährungsgewerbe, Fahrzeugbau, Elektronik/elektronische Bauelemente, Metallerzeugung und verarbeitung, sonstiges verarbeitendes Gewerbe und das Gesundheitswesen. So konnte Sonstiges einen dynamischen Aufstieg gleich um sieben Plätze verzeichnen, und rangiert nun auf Platz fünf, wohingegen Metallerzeugung und verarbeitung drei Plätze verlor und nur noch auf Platz acht steht. Bemerkenswert erscheint auch der Absturz der Herstellung chemischer Erzeugnisse, ebenfalls gleich um drei Plätze, auf nur noch Platz 12 und damit sogar außerhalb der Top-Ten. Hierfür könnten Nachfragerückgänge in den Schwellenländern mitverantwortlich sein, die insbesondere im zweiten Halbjahr des Berichtsjahres bekanntlich in schwierigeres ökonomisches Fahrwasser gerieten. Die Forderungslaufzeiten flachten gegenüber 2012 weiter ab und betragen nun 41,07 Tage (gegenüber noch 41,4 Tagen in 2012) - offenbar haben Factoringanbieter trotz oder besonders gerade aufgrund der Krise im Süden Europas erfolgreich ihr Forderungsmanagement verbessert. Insgesamt konnte sich aufgrund des erfreulichen Wachstums die Factoring-Quote, also das Verhältnis zwischen

5 5 Joachim Secker dem angekauften Forderungsvolumen (gemessen am Umsatz der Mitgliedsunternehmen des Deutschen Factoring-Verbandes e.v.) und dem Bruttoinlandsprodukt, weiter verbessern und liegt nun bei stolzen 6,26 Prozentpunkten, ebenfalls ein neuer Bestwert. Allein der Umsatz der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes macht also deutlich über sechs Prozent des gesamten deutschen Bruttoinlandsproduktes aus, ein stolzes Ergebnis für eine Branche mit nur rund Mitarbeitern (hier übrigens mit einem guten Plus von 11 Prozent gegenüber 2012), so dass das Umsatzplus der Branche sich sogar überproportional auf Arbeitnehmerseite in 2013 auswirkte: Factoring wird ein immer attraktiverer und verlässlicher Arbeitgeber, weshalb auch der Deutsche Factoring-Verband in 2013 sein Fortbildungswesen neu ausgerichtet hat und Aus- und Fortbildungen im Factoring für die verschiedenen Ebenen in Unternehmen anbietet. Die (Neu-) Gewinnung von Kunden verlief in 2013 mit einer Zunahme der Kundenzahlen auf nun rund etwas verhaltener als in den früheren Jahren (Plus von 3,92 Prozent gegenüber 2012), aber dennoch konnte eine neue Bestmarke erreicht werden. Leichte Veränderungen gab es auch bei den Factoring- Arten, wobei erstmals das Fälligskeitsfactoring sich merklich auf 5,9 Prozent verbessern konnte. Der Anteil der Inhouse-Variante des Factoring-Geschäfts beträgt 78,04 Prozent, das Full-Service-Factoring macht 16,06 Prozent aus. Sowohl das im Gesamtvolumen von 171,29 Mrd. Euro mit einem Anteil von 1,68 Mrd. Euro enthaltene B2C-Factoring (Plus 12,75 Prozent) konnte ebenso wie Reverse-Factoring (Zunahme auf 0,98 Mrd. Euro mit einem Plus von 22,5 Prozent gegenüber 2012) überproportional wachsen, hier scheinen noch künftige Marktpotentiale zu liegen. Auch in 2014 wird die globale Staatsschuldenkrise ein zentrales, vor allem aber europäisches Thema bleiben. Insoweit vermag hoffentlich die Große Koalition, nach einem langen Werdungsprozess zum Jahresende des Berichtszeitraums in Berlin endlich gestartet, einen stabilisierenden Anker in Europa zu bilden, aber ohne dabei die vielfach zitierte Lokomotivfunktion Deutschlands aus den Augen zu verlieren. Trotz einiger restrukturierungsfeindlicher Aspekte im Koalitionsvertrag scheint dieser doch im Wesentlichen auf eine Fortführung der bisherigen Richtungsstruktur in der europäischen Restrukturierungsdiskussion hinzudeuten und enthält ausdrücklich den lobenswerten Hinweis, dass Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung national abgebaut werden sollen. Auch 2014 hat daher das Potenzial, ein gutes Jahr für Factoring zu werden, sofern die Politik es wieder erreicht, Vertrauen zu schaffen, nicht nur in den Finanzmärkten, sondern auch im zentral wichtigen Mittelstand. Für die nach wie vor ganz überwiegende Anzahl der Factoringanbieter ohne Bankzulassung ist in diesem Zusammenhang bei der international nach wie vor schwebenden Diskussion zu den Schattenbanken zu hoffen, dass dieser Kelch zumindest für die in Deutschland seit Ende 2008 bereits ausdrücklich und zunehmend verschärft regulierten Factoring-Institute vorbeigeht, zumal es in Europa noch immer mehrere Länder gibt, in denen Factoring überhaupt keiner Aufsicht unterliegt. Hier bleibt es in 2014 spannend, wie die anstehenden internationalen Beratungen, besonders auf Seiten des Financial Stability Board, aber auch bei der EU-Kommission, im Ergebnis ausgehen werden. Sollte hier die Waagschale international oder national in Richtung mehr oder gar Voll -Aufsicht tendieren, dürfte der deutsche Factoring-Markt in wenigen Jahren nur noch von wenigen Anbietern geprägt sein. Ihr

6 FACTORING-MARKT ENTWICKLUNG UND KONJUNKTUR UMSATZENTWICKLUNG FACTORING (GRAFIK 0113) davon international in Mrd. Euro Gesamt 2013 stellte sich für den deutschen Factoring-Markt wieder als ein sehr dynamisches Jahr dar, in welchem der Markt nach einer Quasi-Stagnation in 2012 wieder um stolze 8,81 Prozent zulegen konnte. Der deutsche Factoring-Markt ist damit wieder auf einem dynamischen Weg. Mit einem Forderungsankaufsvolumen in Höhe von 171,29 Mrd. Euro in 2013 wurde, die 170 Mrd. Euro-Hürde, erstmals erfolgreich genommen, ein neuer Rekord. Für die deutsche Factoring-Branche erscheint der Zuwachs von fast neun Prozent dabei auch gesamtwirtschaftlich betrachtet in einem stolzen Licht, stieg doch das deutsche BIP in 2013 nur um magere 0,4 Prozent. Die deutsche Wirtschaft konnte sich 2013 in einem gesamtwirtschaftlich schwierigen Umfeld auch international gut behaupten; die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen, ihrer Produkte und Dienstleistungen war auf heimischen aber auch internationalen Märkten gut gefragt. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen des Deutschen Factoring-Verbandes wider: Nach einem Zuwachs von bereits erfreulichen 4,16 Prozent im 1. Halbjahr starteten viele Unternehmen im Jahresverlauf richtig durch und konnten gerade im Export-Geschäft gute Umsätze vermelden (+9,90 Prozent). Aber auch das nationale Geschäft zog mit einem Plus von 8,65 Prozent (2012: 120,23 Mrd. Euro) wieder merklich an. Im Gesamtvolumen von 171,29 Mrd. Euro sind auch 1,68 Mrd. Euro B2C-Factoring enthalten, welches gegenüber 2012 gut zulegen konnte (plus 12,75 Prozent). Auch das ebenfalls im Gesamtvolumen enthaltene und erst im zweiten Jahr erfasste Reverse-Factoring hat sich positiv entwickelt; das abgewickelte Volumen beträgt hier 0,98 Mrd. Euro (ein Plus von 22,5 Prozent gegenüber 2012). In den beiden eher jungen Factoring-Bereichen dürfte offenbar noch viel Potenzial für die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Factoring-Verbandes liegen. Die Zuwächse bei den Factoring-Anbietern schwankten in 2013 bemerkenswert: Sie variierten zwischen Umsatzrückgängen von fast 10 Prozent bis hin zu Zuwächsen von über 110 Prozent, allerdings ausgehend von stark unterschiedlichen Ausgangsgrößen und konzern- bzw. gesellschaftsrechtlichen Hintergründen der entsprechenden Mitglieder. Aggregiert lag der Umsatzzuwachs gegenüber dem Factoring-Volumen 2012 (157,42 Euro) bei 8,81 Prozent. Eine Mitgliedsgesellschaft hat den Verband in 2013 aufgrund der Einstellung des Geschäftes verlassen. Die Heterogenität auf Anbieterseite ist insgesamt im Markt, aber auch innerhalb des Verbandes weiterhin sehr hoch: Die sechs größten Unternehmen bedienen dabei mehr als 80 Prozent des gesamten Umsatzvolumens des Verbandes, der neutral auf über 90 Prozent des deutschen Gesamtmarktes geschätzt wird (Hartmann-Wendels, FLF 5/2013, S. 230 ff.). Die auf den Ergebnissen der detaillierten Mitgliederbefragung des Deutschen Factoring-Verbandes e. V. zum Jahresende beruhenden Angaben sind dabei als maßgebliche Benchmarks repräsentativ für den gesamten deutschen Factoring-Markt. Gleichwohl waren 2013 zum Jahresende noch knapp über 200 Unternehmen in

7 7 Deutschland mit behördlicher Erlaubnis im Factoring- Geschäft aktiv, wobei die Zulassungszahlen im Berichtsjahr sogar zunächst leicht angestiegen waren, dann aber wieder zurückgingen. Der Trend zur Marktkonsolidierung hält also an, wenn auch in 2013 etwas verhaltener als zunächst erwartet. Hier wird es in den kommenden Jahren für die führenden Anbieter spannend sein, zu beobachten, wie schnell die selektive und kompetitive Dynamik im Markt voranschreiten wird, wobei dabei auch die sich im Zuge von CRD IV verschärfenden Refinanzierungsrahmenbedingungen ihre zunehmende Kausalität im Anbieterumfeld finden dürften. Die (Neu-) Gewinnung von Kunden verlief in 2013 mit einer Zunahme der Kundenzahlen auf nun rund etwas verhaltener als in den früheren Jahren (Plus von 3,92 Prozent gegenüber 2012), dennoch konnte eine neue Bestmarke erreicht werden. Von der Anzahl der Factoring-Kunden wurden im Berichtsjahr 87,86 Prozent im Segment von 0 bis 10 Mio. Euro bedient. Zur Verdeutlichung: Vom Volumen des Gesamtfactoring-Umsatzes her wurden 48,41 Prozent im Segment von 0 bis 10 Mio. Euro abgewickelt. Im Big-Tikket-Sektor, also ab 250 Mio. Euro Forderungsvolumen aufwärts, wurden mit nur 3,54 Prozent der Factoring- Kunden vom Umsatz her bemerkenswerte 31,90 Prozent bedient. Große Forderungsvolumina selbst mit wenigen Kunden üben dabei naturgemäß mehr Einfluss auf das Gesamtvolumen der verkauften Forderungen aus. Factoring wird also sowohl von kleinen als auch großen Unternehmen gerne genutzt, was eine immer deutlicher werdende U-Kurve in der graphischen Darstellung der Verteilung der Umsatzgrößen gut erkennen lässt, vgl. Grafik Insgesamt konnte aufgrund des erfreulichen Wachstums die Factoring-Quote, also das Verhältnis zwischen dem angekauften Forderungsvolumen (gemessen am Umsatz der Mitgliedsunternehmen des Deutschen Factoring- Verbandes e.v.) und dem Bruttoinlandsprodukt, wieder wachsen und liegt nun bei 6,26 Prozentpunkten. Allein der Umsatz der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes macht also über stolze sechs Prozent des gesamten deutschen Bruttoinlandsproduktes aus, ein stolzes Ergebnis für eine Branche mit nur rund Mitarbeitern (mit einem guten Plus von 11 Prozent gegenüber 2012), so dass das Umsatzplus der Branche sich sogar überproportional auf Arbeitnehmerseite auswirkte. Factoring wird zunehmend ein attraktiver Arbeitgeber: Um im Wettbewerb auch künftig gut ausgebildete Fachkräfte für die deutsche Factoring-Branche gewinnen zu können, unterstützte der Verband im Berichtsjahr wiederum verschiedene Aus- und Fortbildungsmodule für die verschiedenen Ebenen in Unternehmen (Universität zu Köln - Seminar für Bankbetriebslehre, Quadriga Hochschule Berlin, VWA Freiburg, Forum Institut für Management GmbH). Die deutsche Factoring-Quote weist im Vergleich zu den Ergebnissen der anderen europäischen Länder immer noch erhebliches Potenzial auf, wenn exemplarisch Länder wie Zypern mit über 18 Prozent, Großbritannien mit über 15 Prozent, Portugal mit fast 14 Prozent und Irland mit über 12 Prozent als europäische Benchmarks herangezogen werden (2012, In 2013 lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bei rund Insolvenzfällen. Diese vergleichsweise geringe Zahl war auf ein tendenziell freundliches Konjunkturumfeld mit einem hohen Beschäftigungsniveau und vergleichsweiser Finanzstabilität der Unternehmen zurückzuführen. Auch dies mag mit ein Grund für die leichte Verbesserung in den Forderungslaufzeiten sein. Diese haben sich nämlich insgesamt wieder auf nunmehr 41,07 Tage (gegenüber noch 41,4 Tagen in 2012) reduziert. Trotz oder gerade wegen der schwierigen Finanzmarktsituation besonders im Süden Europas haben Factoringanbieter ersichtlich erfolgreich ihr Forderungsmanagement weiter verbessern können. Auch der massive Einbruch Italiens verdeutlicht, dass Factoringengagements gerade im Süden Europas offenbar kritischer betrachtet werden und die Zahlungsmoral insgesamt verbessert werden konnte. Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Jahresdurchschnitt zum ersten Mal seit 2009 wieder leicht gestiegen; sie legte um auf 2,95 Millionen zu. Gleichzeitig jedoch erreichte die Zahl der Erwerbstätigen den höchsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung, auch dies stützte das nationale Factoring-Geschäft (Zuwachs um 8,65 Prozent).

8 FACTORING-MARKT ENTWICKLUNG UND KONJUNKTUR/AUSBLICK 90,00 80,00 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 UMSATZGRÖSSEN/VERTEILUNG DER UMSATZVOLUMINA (GRAFIK 0213) Umsatz Kunden Ausblick 2014: Auch für 2014 ist davon auszugehen, dass der Prozess der Marktkonsolidierung und Anbieterbereinigung anhalten wird, möglicherweise nun auch in einer zunehmenden Dynamik, analog zur Leasing-Branche. Die grundsätzlichen Aussichten für Factoring aus der Perspektive der führenden Anbieter dürften dabei jedenfalls für die mittelfristige Zukunft positiv ausfallen: Die nun auch national bereits geltenden Regelungen von Basel III bzw. ihre Umsetzung in den CRD IV-Regularien mit Pflichten zur erhöhten Eigenkapitalunterlegung von Krediten werden zwangsläufige Auswirkungen auf die Konditionen für (klassische) Bankkunden nach sich ziehen; auch die EZB vermeldete zum Jahresende hin bereits eine leichte Verschlechterung in der Verfügbarkeit von Bankkrediten bei KMU (Pressemitteilung EZB , was für Factoringanbieter aus dem KMU-Sektor spannend zu verfolgen sein dürfte. Kunden könnten also verstärkt wieder über Factoring nachdenken, auch wenn Refinanzierungskosten insgesamt mutmaßlich nicht günstiger werden. Die Mitglieder des Verbandes gehen so auch hinsichtlich der künftigen Entwicklung im Wesentlichen mit anhaltendem Optimismus ins Jahr 2014: Knapp 64 Prozent der Mitglieder erwarten mindestens eine gute Entwicklung, weitere über 36 Prozent sehen eine jedenfalls befriedigende Geschäftsentwicklung voraus. Auch in 2014 wird die globale Staatsschuldenkrise ein zentrales, vor allem aber europäisches Thema bleiben. Insoweit vermag hoffentlich die Große Koalition, nach einem langen Werdungsprozess zum Jahresende des Berichtszeitraums in Berlin endlich gestartet, einen stabilisierenden Anker in Europa zu bilden, aber ohne dabei die vielfach zitierte Lokomotivfunktion Deutschlands aus den Augen zu verlieren. Trotz einiger restrukturierungsfeindlicher Aspekte im Koalitionsvertrag scheint dieser doch im Wesentlichen auf eine Fortführung der bisherigen Richtungsstruktur in der europäischen Restrukturierungsdiskussion hinzudeuten und enthält ausdrücklich den lobenswerten Hinweis, dass Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung national abgebaut werden sollen. Auch 2014 hat daher das Potenzial, ein gutes Jahr für Factoring zu werden, sofern die Politik es wieder erreicht, Vertrauen zu schaffen, nicht nur in den Finanzmärkten, sondern auch im zentral wichtigen Mittelstand. Für die nach wie vor ganz überwiegende Anzahl der Factoringanbieter ohne Bankzulassung ist in diesem Zusammenhang bei der international nach wie vor schwebenden Diskussion zu den Schattenbanken zu hoffen, dass dieser Kelch zumindest für die in Deutschland seit Ende 2008 bereits ausdrücklich und zunehmend verschärft regulierten Factoring-Institute vorbeigeht, zumal es in Europa noch immer mehrere Länder gibt, in denen Factoring überhaupt keiner Aufsicht unterliegt. Hier bleibt es in 2014 spannend, wie die anstehenden internationalen Beratungen, besonders auf Seiten des Financial Stabilty Board, aber auch bei der EU-Kommission, im Ergebnis ausgehen werden. Sollte hier die Waagschale international oder national in Richtung mehr oder gar Voll -Aufsicht tendieren, dürfte der deutsche Factoring-Markt in wenigen Jahren nur noch von wenigen Anbietern geprägt sein. 10,00 0, Mio. Euro Mio. Euro 50 - > 250 Mio. Euro

9 DEUTSCHER FACTORING-MARKT IM DETAIL Die genauere Analyse zeigt im Berichtsjahr erneut die Dynamik im deutschen Factoring-Markt allgemein und im Speziellen durch das wieder erfreuliche Wachstum in 2013 nach einer Quasi-Stagnation in Die Detailbetrachtung macht dabei in Folge wiederum die geschäftspolitischen Unterschiede innerhalb der Mitgliedsunternehmen deutlich, die nicht nur von der unterschiedlichen Nachfrage nach Factoring-Lösungen auf Kundenseite, sondern auch von konzern- bzw. unternehmensseitigen Entscheidungen und Ausrichtungen abhängen. Zum Bilanzstichtag hatten die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Factoring-Verbandes gegen rund Debitoren offene Forderungen eine eher geringe Steigerung um 0,3 Prozent gegenüber Debitoren in Die Anzahl an Debitoren schwankte 2013 bei den einzelnen Factoring-Unternehmen zwischen rund 350 und , wiederum bedingt durch die jeweils stark unterschiedlichen Geschäftsfelder und Schwerpunktbranchen (u. a. B2B-Anbieter einerseits und B2C-Anbieter andererseits, Letztere naturgemäß mit deutlich höheren Debitorenzahlen als im klassischen B2B-Geschäft). Im Berichtsjahr dominierten wiederum folgende Factoring-Schwerpunktbranchen: Handel-/Handelsvermittlung, Dienstleistungen, Herstellung von Metallerzeugnissen/Maschinenbau, Ernährungsgewerbe, Sonstiges, Fahrzeugbau, Elektronik/elektronische Bauelemente, Metallerzeugung und verarbeitung, sonstiges verarbeitendes Gewerbe und das Gesundheitswesen, vgl. Grafik Im Vergleich zum Vorjahr haben sich dabei durchaus bemerkenswerte Veränderungen im Ranking der Schwerpunktbranchen ergeben, in Teilen aber auch sicherlich dadurch bedingt, dass eine Umstellung auf die sog. Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ vgl. Vorgaben der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2), Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006, ABl. EG Nr. L 393 S.1) gegenüber früheren Jahren eine noch trennschärfere Abgrenzung verschiedener Factoringbranchen mit sich brachte. So konnte Sonstiges einen dynamischen Aufstieg gleich um sieben Plätze verzeichnen, und rangiert nun auf Platz fünf, wohingegen Metallerzeugung und verarbeitung drei Plätze verlor und nur noch auf Platz acht steht. Bemerkenswert erscheint auch SCHWERPUNKTBRANCHEN FACTORING 2013 IN PROZENT (GRAFIK 0313) Herstellung von Möbeln, Schmuck, u.ä. Holzgewerbe Textil- und Bekleidungsgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Zeitarbeitsbranche Speditionsbranche Papier-, Verlags- und Druckgewerbe Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Gesundheitswesen sonstiges verarbeitendes Gewerbe Metallerzeugnung und -verarbeitung Elektronik/elektronische Bauelemente Fahrzeugbau Sonstige Ernährungsgewerbe Herstellung Metallerzeugnisse, Maschinenbau Dienstleistungen Handel, Handelsvermittlung 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00

10 DEUTSCHER FACTORING-MARKT IM DETAIL der Absturz der Herstellung chemischer Erzeugnisse, ebenfalls gleich um drei Plätze, auf nur noch Platz 12 und damit sogar außerhalb der Top-Ten. Hierfür könnten Nachfragerückgänge in den Schwellenländern mitverantwortlich sein, die insbesondere im zweiten Halbjahr des Berichtsjahres bekanntlich in schwierigeres ökonomisches Fahrwasser gerieten. Während der Dienstleistungssektor sich (wie nun schon seit 2011) wiederum tapfer auf Platz zwei verteidigte, konnte das Gesundheitswesen seine in den Vorjahren erreichte Bedeutung bemerkenswerterweise nicht halten und verlor im Ranking zwei Plätze (nun nur noch an 10. Stelle), bedingt hauptsächlich aber durch die genannten starken Rankingveränderungen in anderen Branchen. Auch in 2013 haben die Anbieter ihre Angebote an Factoringlösungen weiter erweitert und z.b. für früher eher schwierig darzustellende Branchen wie Forderungen aus dem Handwerks-/Baugewerbe weiter geöffnet. Die im Berichtsjahr 2013 von den Factoring-Kunden nachgefragten Factoring-Varianten richteten sich nach den jeweils konkreten Bedürfnissen der Kunden zu benötigter Finanzierungshöhe, Laufzeit, Risikoabsicherung, Übernahme von Forderungsmanagement und ggf. weiteren Services des Factors, vgl. Grafik Dabei war festzustellen, dass - auf das Umsatzvolumen bezogen sowohl der Anteil der Inhouse-Variante des Factoring-Geschäfts (78,04 Prozent), wie auch das Full-Service-Factoring (16,06 Prozent) leicht rückgängig waren und seit langer Zeit erstmals das Fälligkeits-Factoring zunehmen konnte (auf nunmehr 5,90 Prozent gegenüber noch 3,34 Prozent in 2012). Hier bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklung anhalten wird und ob der langfristige Trend hin zu Inhouse-Factoring-Lösungen (im Vorjahr hier noch über 80 Prozent) damit etwas gebremst wird. ANTEIL FACTORING-VARIANTEN 2013 (UMSATZBEZOGEN) - (GRAFIK 0413) Fälligkeits-Factoring 5,9 % Full Service-Factoring 16,06 % Inhouse-Factoring 78,04 % zusätzlich: Sonstiges Factoring: 13,01 Mrd. Euro Im Inhouse-Factoring verbleibt das gesamte Debitorenmanagement treuhänderisch für den Factor in der Hand des Factoring-Kunden. Die Factoring-Gesellschaft übernimmt schwerpunktmäßig die Finanzierungs- und die Delkrederefunktion, was bedeutet, dass der Factoring- Kunde nur die sofort zur Verfügung stehende Liquidität sowie den Delkredereschutz des Factorings nutzt. Dies verdeutlicht bereits, dass dieses Verfahren eher für solche Factoring-Kunden in Frage kommt, die selbst über ein zuverlässiges Debitorenmanagement verfügen. Das Full-Service Factoring umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung auch eine vollständige Risikoabsicherung (für den Delkrederefall) und die Übernahme des Debitorenmanagements. Beim Fälligkeits-Factoring nutzt der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung, verzichtet aber zunächst auf die sofortige Regulierung des Kaufpreises. Im Sonstigen Factoring werden alle Factoring-Varianten gesondert erfasst, die nicht unter vorgenannte Varianten zu subsumieren sind. Hierunter fallen unter anderem konzerninterne Umsätze, Umsätze aus nicht angekauften Forderungen sowie die Refinanzierung anderer Factoring-Institute. Dieses Volumen umfasste im Berichtszeitraum zusätzlich 13,01 Mrd. Euro, die in der obenstehenden Grafik 0413 und im Factoring-Gesamtvolumen von 171,29 Mrd. Euro nicht erfasst sind.

11 INTERNATIONALES FACTORING-GESCHÄFT 11 SCHWERPUNKTLÄNDER UND -REGIONEN IM INTERNATIONALEN FACTORING 2013 IN MRD. EURO (GRAFIK 0513) Osteuropa Benelux Frankreich Skandinavien Schweiz Österreich Großbritannien Asien Spanien Italien USA Griechenland Sonstige Türkei Afrika 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 Trotz nach wie vor bestehender Unsicherheiten, bedingt durch die Schuldenkrise insbesondere in den südlichen Ländern Europas, hat sich das internationale Factoring-Geschäft in 2013 insgesamt wieder erfreulich entwickeln können. Traditionell stellt das Im- und Export-Factoring für deutsche Produzenten/Händler eine besonders sichere und beliebte Form der umsatzkongruenten Unternehmensfinanzierung dar. Aufgrund der bestehenden Abhängigkeiten von Auftragseingängen der Industrie und des Außenhandels wirkten sich Unsicherheiten, durch die Staatsschuldenkrise bedingt, besonders innerhalb Europa auch im Factoring aus, beispielsweise in den klassischen Importsektoren der Konsumgüterbranche und vor allem auch in der Zusammenarbeit mit den Problemstaaten des Südens. Deutschland hat im Jahre 2013 Waren im Wert von 1,93 Billion Euro ausgeführt, das waren 0,2 Prozent weniger als noch im Jahr zuvor. Lieferungen in die Eurozone sind allerdings um 0,1 Prozent auf 623,5 Mrd. Euro angestiegen. Dennoch konnte das Export-Factoring in 2013 wieder deutlich um erfreuliche 9,90 Prozent auf nunmehr 37,49 Mrd. Euro zulegen, während das Importgeschäft um 2,90 Prozent auf nunmehr 3,16 Mrd. Euro zunahm. Der Gesamtumsatz im internationalen Factoring-Geschäft stieg damit im Berichtsjahr auf 40,65 Mrd. Euro an (ein Plus von 9,31 Prozent gegenüber 2012). Bemerkenswert ist dabei, dass das 1. Halbjahr 2013 noch schwächer im Zuwachs im Exportgeschäft war (plus 4,91 Prozent genau), während im 1. Halbjahr im Importgeschäft immerhin noch ein Plus von 3,63 Prozent zu vermelden war; ersichtlich ist der Import im 2. Halbjahr aber deutlich zurückgegangen, während der Export sich weit verbessern konnte. Produkte und Dienstleistungen made in Germany waren damit in 2013 nach wie vor international besonders auch außereuropäisch stark gefragt, wobei die nach wie vor schwelende Staatschuldenkrise in weiten Teilen Europas eine mögliche Erklärung für den nur moderaten Zuwachs im Importsektor bieten kann: Deutschland ist bekanntlich wichtiges Einfallstor für Importe in die gesamte EU. Ein deutlicher Konsum- und Nachfragerückgang in den Krisenländern Europas sorgt also quasi automatisch für insgesamt geringere Importe, was das Gesamtplus von fast drei Prozent dann wieder erfreulich erscheinen lässt. Dass die Finanzmarktkrise auch

12 INTERNATIONALES FACTORING-GESCHÄFT massiv Auswirkungen auf die Zusammenarbeiten im Factoring-Geschäft hat, verdeutlichen in 2013 besonders die Veränderungen im Ranking der wichtigsten Partnerländer im Factoring, in welchen es so starke Veränderungen und Ausschläge nach oben und unten gab wie noch nie zuvor: So sank Italien 2013 nochmals um gleich vier Plätze ab, wobei das Land schon in 2012 zwei Ranking-Plätze abgeben musste und nun nur noch an 10. Stelle liegt (2011 und 2010 jeweils noch Position TOP 4). Ein derartiger Bedeutungsverlust erscheint einmalig in der Geschichte des internationalen Factorings aus deutscher Sicht. Interessanterweise konnte sich hingegen Osteuropa wieder wie schon im Jahr 2012 und davor in 2010 auf Platz eins halten; ein gutes Vorzeichen für eine auch nachhaltige Gesundung in diesen Regionen des ehemaligen eisernen Vorhanges. Benelux und Frankreich hielten sich unverändert an zweiter bzw. dritter Stelle, was hier für eine größere Stabilität spricht, als es die Tagespresse zu mutmaßen scheint. Die Schweiz verlor einen Platz, wohingegen sich der Alpennachbar Österreich um einen Platz verbessern konnte. Großer und unerwarteter Gewinner im Länderranking 2013 sind die skandinavischen Länder, die sich gleich um fünf Plätze nach vorne katapultierten, nun auf Platz vier. Die wirtschaftliche Dynamik in Skandinavien flachte im Gegensatz zu anderen Regionen in 2013 nicht ab und hat für international bemerkenswerten Waren- und Dienstleistungsverkehr gesorgt. Auch Großbritannien musste einen Verlust um gleich zwei Plätze hinnehmen, was ebenfalls Indiz für eine tiefere Krise des Köngreiches spricht, befand sich Großbritannien doch in den letzten Jahren noch unter den Top 5 (2012, 2011) und war noch in 2006 zweitwichtigster Factoring-Partner Deutschlands. Asien verbesserte sich in 2013 um gleich drei Plätze, nun auf Platz acht. Dieser Wirtschaftsraum konnte in 2013 von einer stabilen Konjunkturentwicklung und richtungsweisenden Änderung der chinesischen Wirtschaftspolitik profitieren. Der asiatische Tiger scheint nun auch dominanter im Factoring zu knurren - es bleibt spannend, ob dieser Anstieg nachhaltig bleibt, zum Ende des Berichtszeitraums hin tauchten erste dunkle Wolken am asiatischen Wirtschaftshimmel auf. Die neuen Top 10 der Schwerpunktpartnerländer und - regionen im internationalen Factoring-Geschäft in 2013 waren in der Reihenfolge: Osteuropa, Benelux, Frankreich, Skandinavien, Schweiz, Österreich, Großbritannien, Asien, Spanien, Italien, vgl. Grafik FACTORING IM WAHLKAMPF - BUNDESTAGSWAHL 2013 Mit Interesse nahm die deutsche Factoring-Branche es im Berichtsjahr zur Kenntnis, dass Factoring (soweit ersichtlich) erstmals in einem bundesdeutschen Wahlkampf ausdrücklich erwähnt wurde. Bekanntlich wurde bereits im Rahmen des JStG 2009, mit welchem die erstmalige Finanzaufsicht für Factoring in Deutschland eingeführt wurde, die folgende Begründung für diese fundamentale Neuerung angeführt: Finanzierungsleasing und Factoring sind zwei Formen der Finanzierung, die neben dem klassischen Kreditgeschäft der Banken volkswirtschaftlich erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Aufgrund der zentralen Funktion, die Finanzierungsleasing und Factoring bei der Finanzierung der deutschen Industrie und insbesondere bei der Finanzierung des Mittelstandes spielen, können Funktionsstörungen als Folge einer unsoliden Geschäftsführung schwere Schäden nicht nur im Kundenkreis der betreffenden Unternehmen, sondern auch in weiteren Teilen der Wirtschaft verursachen. Diese Gefahr rechtfertigt es, diese Unternehmen einer eingeschränkten Aufsicht zu unterstellen. Diese ungewollte Einordnung des Factoring als bedeutsam noch mahnend vor Augen, erschien es der Branche bemerkenswert, dass der Kanzlerkandidat der SPD Factoring als ausdrückliches Wahlkampfthema für sich entdeckt hatte und wörtlich forderte, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Factoring zu erleichtern (Pressemitteilung der SPD zu den sog. Siegener Thesen vom , einzusehen unter Pressemitteilungen/91890/ _steinbrueck_thesen_mittelstand.html).

13 FACTORING IM WAHLKAMPF - BUNDESTAGSWAHL Dieser lobenswerte Ansatz war ersichtlich auch der Finanzkrise geschuldet, denn die geforderte Verbesserung der (rechtlichen) Rahmenbedingungen für Factoring wurde im Zusammenhang mit der unabhängigeren Finanzierung des Mittelstands genannt, nämlich im Kontext der stärkeren Unabhängigkeit des Mittelstands vom krisenanfälligen Banken- und Schattenbankensystem. Nach der Wahl fand sich dann im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD die v.g. Passage leider nicht mehr wieder. Vielmehr war hierin (nur) noch die eher allgemein gehaltene Forderung enthalten, dass Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung abgebaut werden sollen. Ob dies dazu führt, dass wenigstens einer der Punkte der Liste umsetzungsbedürftiger Forderungen der deutschen Factoring-Branche (wie z.b. die Erschwerung des Factoring durch faktische Abtretungsverbote trotz 354a HGB, die fehlende Anwendbarkeit des Europäischen Passes auf deutsche Factoringinstitute zur Erbringung von Factoring im europäischen Ausland, sowie die aus dem Zusammenspiel von stillem Factoring, dem Rückmeldeverfahren im Rahmen des Millionenkreditmeldewesens nach 14 KWG und Debitorenanfragen nach BDSG und IFG entstehenden Probleme) sich in der 18. Legislaturperiode umsetzen lassen werden, bleibt abzuwarten. Erfreulich ist jedenfalls, dass sich im Koalitionsvertrag die Bemühungen des Deutschen Factoring-Verbandes wie auch von Spitzenorganisationen der Deutschen Wirtschaft abzeichnen, die unsägliche Weite, welche die Vorsatzanfechtung nach der InsO zwischenzeitlich gerade durch die Rechtsprechung und auch höchstrichterlich erfahren hat, einzudämmen: Es scheint, dass dies als Problemfeld erkannt worden ist, heißt es doch nun im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, dass das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs überprüft werden solle. Dieses insolvenzrechtliche Anfechtungsrecht wird auch von kreativ agierenden Insolvenzverwalter zunehmend ausufernd genutzt, und stellt nicht nur für Factoring-Unternehmen in der täglichen Praxis eine wachsende geschäftspolitische Risikosituation dar, die sich zulasten des Mittelstandes auswirkt. In diesem Zusammenhang ist an die im Jahr 2007 eingeführte Norm 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO zu erinnern, welche Anordnungen des Insolvenzgerichts ermöglicht, wonach Gegenstände, die der Aussonderung unterliegen, jedoch für die Fortführung des Unternehmens von erheblicher Bedeutung sind, nicht mehr vom Gläubiger verwertet oder eingezogen werden dürfen. Obwohl dem Gesetzesentwurf in der Begründung zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass die von einem Factoringunternehmen bereits angekauften Forderungen nicht von der Norm erfasst werden sollen (vgl. BR-Drs. 549/06, S. 26 ff.), geht dies leider nicht so aus dem Gesetzestext des 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO hervor. In der Praxis kam es daher seit Einführung dieser Norm entgegen dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers - wiederholt zu Pauschalanordnungen von Insolvenzgerichten, was zwischenzeitlich sogar vom BGH gerügt wurde (vgl. Urteil des BGH vom , Az. IX ZR 7/09). Dennoch kommt es in der Praxis weiterhin zu derartigen Anordnungen, gegen die sich die betroffenen Factoringunternehmen aktuell nicht einmal wehren können: Für die betroffenen Aussonderungsgläubiger gibt es keine Rechtsschutzmöglichkeit, was einen klaren Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG darstellt. Neben Nachbesserungen an dem zwischenzeitlich ausufernd ausgelegten und genutzten Insolvenzanfechtungstatbestand der Vorsatzanfechtung besteht auch hier Handlungsbedarf, z.b. in Form der Ausweitung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde nach 21 Abs. 1 S. 2 InsO auf die betroffenen aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger, wie dies übrigens noch im ersten Diskussionsentwurf zum ESUG geplant war, dann aber leider nicht umgesetzt wurde. Auch hier bleibt abzuwarten, ob den ersten lobenswerten Worten im Koalitionsvertrag zur Vorsatzanfechtung entsprechende und vielleicht sogar noch weiterführende Taten folgen werden: Die Factoring-Branche wird die weitere Entwicklung und Umsetzung der Wahlkampfthemen im Auge behalten!

14 AUFSICHTSRECHT BLEIBT AUCH IN 2013 WICHTIGES THEMA Seit der Einführung der Finanzaufsicht für das Factoring zum Ende 2008 sind bereits viele Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und anderer aufsichtsrechtlicher Normen erfolgt. Auch im Berichtsjahr war es wieder einmal Zeit für aufsichtsrechtliche Änderungen, viele von ihnen basierten auf Änderungen im internationalen bzw. europäischen finanzaufsichtlichen Normgefüge. Die wohl größte und umfassendste aufsichtsrechtliche Änderung im Jahr 2013 geht auf die europäische Umsetzung des Basel III-Reformpakets zurück, welches vom Basler Ausschuss Ende 2010 verabschiedet worden war. Mitte 2013 wurde das sogenannte CRD IV-Paket auf EU- Ebene verabschiedet. Es besteht aus der CRD IV-Richtlinie 2013/36/EU, die im August 2013 durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde, und der CRR-Verordnung (EU) Nr. 575/2013, welche unmittelbar anwendbar ist und z.t. Regelungen des KWG (z.b. zu Großkrediten und einigen Begriffsdefinitionen) verdrängt bzw. durch entsprechende Bezugnahmen ergänzt. Für Factoringunternehmen, die nicht Kreditinstitute, sondern Finanzdienstleistungsinstitute sind, bestehen erfreulicherweise nach dem neuen 2 Abs. 7a KWG weiterhin die Ausnahmen insbesondere von der Solvabilitäts- und Liquiditätsaufsicht, jedoch wurden diese im Rahmen des CRD IV-Umsetzungsgesetzes um entsprechende Ausnahmen von bestimmten Normen der CRR-Verordnung ergänzt. Auch die aufgrund der Umsetzung des CRD IV-Pakets zum Ende 2013 neu gefassten Solvabilitäts-, Liquiditäts- und Finanzinformationenverordnungen sind aufgrund dieser Ausnahmeregelungen in 2 Abs. 7a KWG nicht auf Finanzdienstleistungsinstitute anwendbar, die nur Factoring im Sinne des KWG erbringen. Neben dem zentralen Element der geänderten Eigenkapitalanforderungen enthält das CRD IV-Paket auch andere Neuerungen, von deren Anwendungsbereich Factoringunternehmen als Finanzdienstleistungsinstitute nicht ausgenommen sind. Zu diesen durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz neu eingeführten Normen im deutschen Aufsichtsrecht zählen 25c und d KWG, welche die Anforderungen an Geschäftsleiter bzw. an die Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen von Instituten konkretisieren und auch eine Begrenzung der Anzahl der Mandate, die ein Geschäftsleiter oder Mitglied eines Aufsichtsorgans gleichzeitig innehaben darf, vorsehen: Ein Geschäftsleiter darf grundsätzlich nur ein Geschäftsleitermandat und gleichzeitig nicht mehr als zwei Aufsichtsorganmandate innehaben, wobei Mandate bei Unternehmen u.a. derselben Institutsgruppe nach dem KWG als ein Mandat gelten; Ähnliches gilt für Mitglieder von Aufsichtsorganen. Allerdings rechtfertigt der durch die neuen 25c und d KWG umgesetzte Art. 91 der europäischen CRD IV-Richtlinie diese enge Ausnahmeregelung nicht: Dort wird die Mandatsbegrenzung nur für ein Institut festgelegt, das aufgrund seiner Größe, seiner internen Organisation und der Art, des Umfangs und der Komplexität seiner Geschäfte von erheblicher Bedeutung ist. Das Proportionalitätsprinzip der EU-Norm findet sich indes in den neuen 25c und d KWG nicht wieder. Aus der Praxis-

15 AUFSICHTSRECHT BLEIBT AUCH IN 2013 WICHTIGES THEMA 15 perspektive kommt erschwerend hinzu, dass die Anzahl der (sowohl aus aufsichtsrechtlicher als auch aus unternehmerischer Sicht) fachlich und persönlich geeigneten Personen aufgrund der engen Umgrenzung der Factoringbranche durchaus beschränkt ist die Gesetzesänderung ist somit kontraproduktiv für das aufsichtsrechtliche Ziel, dass die Institute möglichst kompetente Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane haben. Hier bleibt in 2014 daher noch nachzuarbeiten. Eine weitere aufsichtsrechtliche Veränderung aus dem Berichtsjahr mit Auswirkungen auf die deutsche Factoringbranche betraf das Millionenkreditmeldewesen. Die Änderungen der 14, 19 und 20 KWG wurden zwar im Rahmen des CRD IV-Umsetzungsgesetzes vorgenommen, beruhen jedoch auf der bereits im Frühjahr 2011 durch die BaFin angekündigte Reform des bankaufsichtlichen Meldewesens. Zentrale Punkte dieser Reform sind u.a. die Absenkung der Millionenkredit-Meldegrenze auf eine Million Euro (ab ) und die Ausweitung des Kreditbegriffs für diese Zwecke. Neben der unschwer voraussagbaren Folge, dass die Absenkung der Millionenkredit-Meldegrenze zu einer Erhöhung des Meldeaufkommens auch bei Factoringinstituten führen wird, zeichnen sich auch andere Auswirkungen auf das Factoring ab. So werden aufgrund der Änderungen des 20 KWG ab Anfang 2015 u.a. Kreditzusagen zu den meldepflichtigen Millionenkrediten nach 14 KWG zählen, was eine Klarstellung des Begriffs der Kreditzusagen zur Abgrenzung der im Factoring eingeräumten Debitorenlimits von den im Kreditgeschäft der Banken erteilten Kreditzusagen erforderlich macht. Auch hier ist eine Klarstellung durch die Aufsicht noch offen. Beim stillem Factoring besteht zudem ein Spannungsverhältnis zwischen der Offenlegung der gemeldeten Millionenkredite durch die Evidenzzentrale der Bundesbank und der beim stillen Factoring vertraglich vereinbarten Vertraulichkeit. Hier ist das Problem wie folgt: Das Ziel der Millionenkreditmeldungen sowie des Rückmeldeverfahrens liegt in einer Offenlegung von Informationen, welche die meldepflichtigen Institute letztlich zur Risikosteuerung nutzen können. Erfahren Debitoren aus dem stillen Factoring nun von einer sie betreffenden Millionenkreditmeldung eines Factoringinstituts, so erscheint ihnen diese unerklärlich und als Falschmeldung. Der auf die Bitte des Debitors um Berichtigung folgende Hinweis des Factoringinstituts auf die gesetzliche Meldeverpflichtung aus 14 KWG stellt aus Debitorensicht leider häufig keine ausreichende Erklärung dar, denn es erschließt sich den Debitoren nicht logisch, wieso der Verkauf von Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen an ein Factoringinstitut meldepflichtig ist, die Einräumung eines Lieferantenkredits auf dieselben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen jedoch nicht. Die als Unterstützung gedachten Daten der Evidenzzentrale führen so zu Mehraufwand bei den Instituten in Form von Anfragen von und Diskussionen mit Debitoren. Auch hier wäre ein Machtwort der Aufsicht in 2014 angebracht. Die chronologisch letzte aufsichtsrechtliche Änderung im Berichtszeitraum war teilweise auf das CRD IV-Paket, z.t. jedoch auch auf die vorgenannte Meldewesenreform zurückzuführen: Wenige Tage vor Weihnachten wurden verschiedene neugefasste Verordnungen zum KWG verkündet. Für Factoringinstitute waren hierbei vor allem die neugefassten Groß- und Millionenkredit- und Institutsvergütungs-Verordnungen relevant. Letztere enthält insbesondere veränderte Regelungen zur variablen Vergütung sowie nähere Erläuterungen zum neuen Vergütungskontrollausschuss und ebenfalls neuen Vergütungsbeauftragten, die jedoch mangels Einordnung als bedeutende Institute auf die meisten Factoringinstitute nicht zutreffen dürften. Dies zeigt, dass auch im Jahr fünf nach Einführung der Finanzaufsicht für Factoring die zunächst als KWG light bezeichneten Regularien nach wie vor erhebliche Fragen in der Praxis aufwerfen und die Branche weiterhin beschäftigen.

16 FACTORING IM INTERNATIONALEN KONTEXT: INTERESSENVERTRETUNG IN NEW YORK Auch wenn die Arbeit des Deutschen Factoring-Verbands e.v. sich vor allem auf die Vertretung der nationalen Interessen der deutschen Factoringunternehmen in Deutschland bezieht und Themen auf der europäischen Ebene durch die EUF als Dachverband der europäischen Factoringbranche abgedeckt werden sollen, kann nicht außer Acht gelassen werden, dass gerade im Bereich der Finanzwirtschaft eine starke Internationalisierung insbesondere der Regulierungspolitik zu beobachten ist, die nicht zuletzt auf die Banken- und Finanzkrise der letzten Jahre zurückgeführt werden kann. Daher berühren auch zunehmend Fragen der internationalen und europäischen Finanzmarktaufsicht das (nationale) Factoringgeschäft. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen gerade der Bankenkrise (Stichwort credit crunch ) haben sich Regierungen und internationale Gremien wie das Basel Committee der Bank for International Settlements und das Financial Stability Board (FSB) der Überprüfung, Ergänzung und Neugestaltung der finanzaufsichtlichen Regelungen verschrieben. So haben die Vertreter der 20 größten Wirtschaftsnationen der Welt im Rahmen von G20-Gipfeltreffen in den letzten Jahren wiederholt betont, dass nicht nur der klassische Bankensektor anders und vor allem krisenvorbeugender und -sicherer zu regulieren sei, sondern auch andere Akteure der Finanzwirtschaft, die landläufig gerne unter dem Begriff Schattenbanken zusammengefasst werden. Das FSB hatte bereits in einem Bericht vom Oktober 2011 eine Definition des Begriffs Schattenbankenwesen herausgegeben, wonach alle solchen Akteure von diesem Begriff erfasst werden sollen, die im Kreditgeschäft tätig, aber keine Banken sind und außerhalb des regulären Bankensystems agieren. Hierunter fallen insbesondere Hedge- und Geldmarktfonds. Im FSB-Bericht zum Schattenbankenwesen vom November 2012 ( Global Shadow Banking Monitoring Report 2012 ) wurde jedoch auch das Factoring als Tätigkeit der grundsätzlich als Schattenbanken eingestuften finance companies explizit genannt; parallel hierzu lancierte das FSB einen Anhörungsprozess zu Vorschlägen zur Verstärkung der Regulierung. Da leider keine gemeinsame Position auf Ebene des europäischen Dachverbands EUF gefunden werden konnte, musste sich der Deutsche Factoring-Verband e.v. selbst im Rahmen dieses Konsultationsprozesses im Januar 2013 mit einer ersten Stellungnahme an das FSB wenden, in welcher insbesondere Argumente gegen die Einordnung des Factoring als Teil des Schattenbankenwesens aufgeführt wurden. Die Reaktion des FSB hierauf ließ nicht lange auf sich warten: Anfang März erfolgte die Ladung zu einer mündlichen Anhörung des FSB in New York, um in einem persönlichen und direkten Austausch zwischen FSB und verschiedenen Interessenvertretern die Daten, Fakten und Argumente genauer zu erörtern. Im Rahmen dieser Anhörung wurde seitens des FSB klargestellt, dass der Begriff bzw. die Definition des Schattenbankenwesens an sich nicht zur Diskussion stehe, sondern dass es nunmehr darum gehe, die FSB- Taxonomie um die Perspektive der economic functions zu ergänzen, um hierdurch regulatorischen Handlungsbedarf zu identifizieren sowie darauf beruhende regulatorische Handlungsempfehlungen für nationale Gesetzgeber bzw. Aufsichtsbehörden aussprechen zu können. Bei der Diskussion zum Factoring im Besonderen lagen die Schwerpunkte auf den Fragen nach der Systemrelevanz des Factoring sowie nach den Interdependenzen zwischen der Factoringbranche und dem Bankensektor, die insbesondere aus Refinanzierungsbeziehungen resultieren können. Aus der Anhörung wurde deutlich, dass es aus Sicht des FSB für die Frage der Zuordnung zum Schattenbankenwesen offenbar nicht (mehr) primär relevant ist, ob eine Finanzierungsform bereits reguliert bzw. beaufsichtigt ist. Vielmehr ließ sich interessanterweise ein Informationsbedarf des FSB in puncto Interdependenz der Factoring- und Bankbranchen deutlich entnehmen, weswegen der Deutsche Factoring-Verband e.v. noch im April 2013 eine weitere Stellungnahme an das FSB versandte, in der diese Thematik nochmals genauer erörtert und mit entsprechenden Angaben und Umfrageergebnissen aus der Mitgliedschaft belegt wurde. Im August 2013 veröffentlichte das FSB dann in der Folge drei Dokumente zum Thema Strengthening Oversight and Regulation of Shadow Banking, in denen Factoring nunmehr nicht mehr explizit genannt wird. Auch im Global Shadow Banking Monitoring Report 2013 des FSB wird Factoring nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Dies erscheint als eine durchaus positive und den Wünschen und Anregungen des Deutschen Factoring-Verbands e.v. zumindest teilweise entsprechende Entwicklung. Jedoch ist zu beachten, dass leider weder die sehr weit gefasste FSB-Definition des Schattenbankenwesens noch die 2012 erfolgte Zuordnung des Factoring zu den Aktivitäten der finance companies, die auf kurzfristiger Finanzierung beruhende Kredite gewähren, vom FSB revidiert worden ist. Zudem lässt sich den Medien entnehmen, dass das Thema Regulierung des Schattenbankenwesens weiterhin auf der internationalen und nationalen politischen Agenda sehr präsent ist. Es bleibt somit abzuwarten, inwieweit die weitere Entwicklung der Regulierung des Schattenbankenwesens auch die Factoringbranche direkt erfassen und betreffen wird.

17 FACTORING IN EUROPA DIE AKTIVITÄTEN DER EUF IN Die EU Federation for the Factoring and Commercial Finance Industry (kurz: EUF) besteht seit nunmehr über vier Jahren: Sie wurde 2009 von insgesamt acht nationalen und internationalen Verbänden gegründet, um als Dachverband und Interessensvertretung für die Factoringbranche auch auf Ebene der EU tätig zu sein, und zählt inzwischen 16 Mitglieder, von denen zwei internationale (FCI und IFG) und die übrigen 14 nationale Factoringverbände sind. Die zunehmende Europäisierung vieler Lebensbereiche macht bekanntlich auch nicht vor dem Factoring halt: Insbesondere die Harmonisierung der Finanz- und vor allem Bankenaufsicht auf EU-Ebene hat auch Folgen für die europäische Factoringbranche. Auch wenn diese Folgen je nach nationaler Regulierung und Aufsicht verschiedenen Ausmaßes sind, so bestehen viele europaweite Ähnlichkeiten und zum Teil auch gleiche Auswirkungen. Die EUF sieht sich als die Lobby-Stimme der europäischen Factoringbranche und ist daher seit ihrer Gründung in verschiedenen Bereichen und Fragen rund um das Factoring in der EU aktiv geworden. Zu den Aufgaben der EUF gehört auch die Verbesserung der Informationslage zum Factoring auf europäischer Ebene. Die Entscheidungsorgane der EUF umfassen das Executive Committee als Vorstand der EUF sowie die Mitgliederversammlung, zu den Arbeitskreisen der EUF zählen das Legal Committee, das Economics and Statistics Committee, die Accounting Issues Working Group sowie das erst 2013 gegründete Prudential Regulation Committee (PRC), welches sich insbesondere mit finanzaufsichtsrechtlichen Themen wie Basel III bzw. dem CRD IV-Paket auseinander setzt. Der Deutsche Factoring-Verband e.v. bringt sich aktiv in die Arbeit dieser Entscheidungsorgane und Arbeitskreise ein und setzt so über seine Mitgliedschaft in der EUF die Lobbyarbeit in Deutschland auf europäischer Ebene fort. Im Berichtsjahr veröffentlichte die EUF nicht nur Pressemitteilungen u.a. zu den Umsatzzahlen im Factoring in Europa in 2012 und im ersten Halbjahr 2013, sondern erweiterte auch das Informationsangebot zum Factoring: Das bereits im Vorjahr vom Economics and Statistics Committee in englischer Sprache erstellte Glossar zum Factoring ist seit seiner Veröffentlichung in verschiedene europäische Sprachen übersetzt worden, und durch ein entsprechendes Übersetzungs-Tool können seit Herbst 2013 nunmehr auch Begriffe aus dem Glossar in einer Sprache gesucht und in eine andere Sprache übersetzt werden. Eine weitere Informationsquelle zum Factoring in Europa ist die rechtsvergleichende EUF Legal Study, die 2013 in aktualisierter und ergänzter Form veröffentlicht wurde ( Factoring, Receivables Finance & ABL A Study of Legal Environments Across Europe 2013 ). Ausgangspunkt dieser Studie ist ein Fragebogen, der 13 Fragen zu u.a. Aufsichts- und Erlaubnispflicht, zur steuerlichen Behandlung des Factoring und zu Abtretungsverboten enthält. Zur Aktualisierung der Studie wurde dieser Fragebogen erneut an Rechts- und Factoringexperten in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in den USA, Russland, der Türkei, Norwegen und der Schweiz versandt und die aktualisierten Antworten in der Studie zusammengestellt und zusammenfassend ausgewertet. Zwei Schwerpunkte der Lobbyarbeit der EUF lagen im Berichtszeitraum auf einer Eurostat-Entscheidung vom Juli 2012 sowie auf den Auswirkungen, der Auslegung und der Fortbildung des CRD IV-Pakets zur Umsetzung von Basel III auf europäischer Ebene. In seiner Entscheidung vom stellt Eurostat klar, dass im Wege des echten Factoring abgetretene Forderungen gegen Schuldner der öffentlichen Hand nicht als Handelsforderung, sondern als Darlehen einzuordnen und somit als Teil der Staatsverschuldung anzusehen seien. Die EUF kritisiert hieran vor allem, dass zu befürchten ist, dass Factoring wegen der Eurostat-Entscheidung und auf entsprechenden Druck der öffentlichen Hand künftig insbesondere für mittelständische Unternehmen unattraktiv bzw. sogar unmöglich werde und dass somit eine wichtige Finanzierungsalternative gerade für KMUs wegfalle. Die EU-Kommission bzw. Eurostat haben sich gegenüber den Argumenten der EUF bisher ablehnend gezeigt. In Bezug auf das CRD IV-Paket hat sich die EUF im Berichtszeitraum insbesondere mit der vorgesehenen Liquiditätsaufsicht und steuerung ( Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio ) auseinander gesetzt: In Reaktion auf den Entwurf des Berichts der EBA zu einzelnen Elementen der Liquiditätssteuerung hat die EUF in einer Stellungnahme insbesondere darauf hingewiesen, dass diese für Kreditinstitute konzipierten Elemente der Liquiditätssteuerung weder vom Sinn und Zweck noch von ihrer Ausgestaltung her zum Factoring passen und daher auch nicht auf Factoringunternehmen anzuwenden sein sollten. Auch diese und ähnliche Stellungnahmen und Positionspapiere der EUF beruhen letztlich auf der Erfahrung, dass das Factoringgeschäft auch auf europäischer Ebene oft leider noch zu unbekannt und daher häufig im legislativen Prozess kaum oder gar nicht berücksichtigt wird. Auf der Website der EUF unter sind nähere Einzelheiten und aktuelle Informationen über die Arbeit der EUF einzusehen.

18 FACTORING IN EUROPA EU FEDERATION FOR THE FACTORING AND COMMERCIAL FINANCE INDUSTRY ISLAND FINNLAND NORWEGEN SCHWEDEN RUSSL ESTLAND LETTLAND IRLAND GROSS- BRITANNIEN DÄNEMARK zu Russland LITAUEN WEISS- RUSSLAND NIEDER- LANDE POLEN BELGIEN DEUTSCHLAND LUXEMBURG TSCHECHISCHE REPEPUBLIK SLOWAKEI UKRAINE MOLDAWIEN PORTUGAL FRANKREICH ANDORRA LIECHT. SCHWEIZ MONACO ÖSTERREICH SAN MARINO ITALIEN UNGARN SLOWENIEN KROATIEN SERBIEN BOSNIEN MONTENEGRO RUMÄNIEN MAKEDONIEN BULGARIEN SPANIEN ALBANIEN GRIECHENLAND MAROKKO ALGERIEN TUNESIEN MALTA Erläuterung: Die grün markierten Länder sind Mitglieder der EUF. Zudem sind die internationalen Interessengruppen Factors Chain International (FCI) und International Factors Group (IFG) Mitglied der EUF. Nähere Informationen zur EUF finden Sie unter:

19 DIE MITGLIEDSUNTERNEHMEN IM ÜBERBLICK 19 abcfinance GmbH Kamekestraße Köln Telefon +49 (221) Fax +49 (221) Internet: ABN AMRO Commercial Finance GmbH Gereonstraße Köln Telefon +49 (221) Fax +49 (221) Internet: activ factoring AG Brienner Str München Telefon +49 (89) Fax +49 (89) Internet: AKTIVBANK AG Stuttgarter Straße Pforzheim Tel. +49 (72 31) Fax +49 (72 31) info@aktivbank.de Internet: arvato Financial Solutions BFS finance GmbH Gütersloher Straße Verl Telefon +49 (5241) Fax +49 (5241) bfs.finance@bertelsmann.de Internet: Bibby Financial Services GmbH Hansaallee Düsseldorf Telefon +49 (211) Fax +49 (211) info@bibbyfinancialservices.de Internet:

20 DIE MITGLIEDSUNTERNEHMEN IM ÜBERBLICK BNP Paribas Factor GmbH Willstätterstraße Düsseldorf Telefon +49 (211) Fax +49 (211) Internet: Close Brothers Factoring GmbH Große Bleiche Mainz Telefon +49 (6131) Fax +49 (6131) Internet: Coface Finanz GmbH Isaac-Fulda-Allee Mainz Telefon +49 (6131) Fax +49 (6131) info@coface.com Internet: Crefo Factoring Gruppe Kontakt über: Crefo Factoring Rhein Ruhr GmbH Böningerstr. 29, Duisburg Telefon +49 (203) Fax +49 (203) info@rheinruhr.crefo-factoring.de Internet: Deutsche Factoring Bank Deutsche Factoring GmbH & Co. KG Langenstraße Bremen Telefon +49 (421) Fax +49 (421) info@deutsche-factoring.de Internet: Dresdner Factoring AG Glacisstraße Dresden Telefon +49 (351) Fax +49 (351) anfrage@dresdner-factoring.de Internet:

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