Friedrich-List-Schule. Wirtschaftslehre. Mitschrift 3. Lehrjahr. Herr Mayer. erstellt von. Christian Schulz. Version: 3.

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1 Friedrich-List-Schule Wirtschaftslehre Mitschrift 3. Lehrjahr Herr Mayer erstellt von Christian Schulz Version: 3. Januar :30

2 Inhaltsverzeichnis IV LF 14: Ein Unternehmen leiten und entwickeln 3 10 Voraussetzungen zur Gründung eines Unternehmens 3 11 Kaufmannseigenschaften der Kaufmann nach HGB Die Firma Firmenarten Firmenzusatz Firmengrundsätze Das Handelsregister 5 14 Vollmacht Prokura Arten allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht Einzelvollmacht Rechtsformen von Unternehmen gewählte Rechtsform bei Neugründung eines Unternehmens Das Einzelunternehmen Personengesellschaften Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesesellschaft (KG) Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter (GmbH) alle Angaben ohne Gewähr 2

3 Teil IV LF 14: Ein Unternehmen leiten und entwickeln 10 Voraussetzungen zur Gründung eines Unternehmens persönliche Voraussetzungen sachliche Voraussetzungen rechtliche Voraussetzungen Mut Idee/ Plan Gewerbeanmeldung Kreativität Kapital Sachkundenachweis Ehrgeiz Standort Eintragung bei den Kammern Geduld Ausstattung Benachrichtigung beim Finanzamt Disziplin Anmeldung bei der Ziele/ Visionen Berufsgenossenschaft Fachkenntnisse Abschluss von Versicherungen Kontaktfreudigkeit Anmeldung der Angestellten bei Hilfe annehmen den Sozialversicherungsträgern Teamfähigkeit je nach Rechtsform: Verantwortung übernehmen Eintragung ins Handelsregister Führungskompetenz Engagement 11 Kaufmannseigenschaften Istkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann jeder, der ein Handelsgewerbe be- durch eine freiwillige Eintragung juristische Person treibt, außer der Betrieb erfordert ins Handelsregister, wenn kein nach Art und Umfang keinen in Istkaufmann kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb 11.1 der Kaufmann nach HGB Land- und Gewerbetreibende: 1 Kapitalgesellschaften: 6 Forstwirte: 3 wer ein Handelsgewerbe betreibt (GmbH, AG) (außer Kapitalgesellschaft) ohne mit in kaufmännischer Weise eingerichtetem Geschäftsbetrieb Merkmale: doppelte Buchführung, Erreichen eines bestimmten Umsatzes, mehrere Beschäftigte, Einrichtung eines/ mehrerer Büros KANNKAUFLEUTE ISTKAUFLEUTE FORMKAUFLEUTE (Eintragungswahlrecht) (Kaufleute kraft Rechtsform) kein Handels- Eintrag ins Handelsregister Eintrag ins Handelsregister registereintrag konstitutiv 1 deklaratorisch 2 konstitutiv kein Kaufmann (Kleingewerbe- K A U F M A N N N A C H D E M H G B treibender) 46 rechtserzeugend, d.h. die Wirkung tritt erst mit der Handelsregistereintragung ein 2 rechtsbezeugend, d.h. die Wirkung ist schon vor der Handelsregistereintragung eingetreten 3

4 12 Die Firma Definition : die Firma ist der Name unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Er kann unter seiner klagen und verklagt werden. eine Firma besteht immer aus zwei Teilen: Firmenkern definiert das Unternehmen, indem der Name des Kaufmanns, der Gegenstand des Unternehmens oder eine Fantasiebezeichnung als Name gewählt werden Firmenzusatz zusätzliche Informationen, die verpflichtend (z.b. Rechtsform) oder freiwillig (Ergänzung) sind 12.1 Firmenarten.. Art der Firma Personenfirma Fantasiefirma Sachfirma gemischte Firma Beschreibung Name des Kaufmanns steckt im Firmennamen z.b. Theo Müller GmbH frei erfundene Bezeichnung steht im Firmenkern z.b. Puma AG Gegenstand des Unternehmens steht im Firmenkern z.b. Volkswagen AG Mischung aus den bisherigen Formen z.b. Bäckerei Theo Müller e.k Firmenzusatz.. Zusatz e.k. / e.kfm. / e.kfr GmbH AG KG OHG GbR Beschreibung eingetragene(r) Kaufmann/ -frau Gesellschaft mit beschränkter Aktiengesellschaft Kommanditgesellschaft offene Handelsgesellschaft Gesellschaft des bürgerlichen Rechts der Firmeninhaber hat die Möglichkeit, sein Unternehmen durch freiwillige Ergänzungen zur weiteren Unterscheidung oder Erläuterung zu kennzeichnen z.b. Babywelt Müller e.kfr., Spielzeug und Textilien 12.3 Firmengrundsätze.. Grundsatz Firmenwahrheit Firmenklarheit Firmenöffentlichkeit Firmenbeständigkeit Firmenausschließlichkeit Erklärung Firma darf keine Unwahrheiten enthalten z.b. Timo Klein darf seine Firma nicht TTimo Groß e.k.nnennen Firma darf nicht über die Geschäftsfelder des Kaufmanns täuschen z.b. Geschäft für Autositzbezüge darf sich nicht KFZ- Zubehör nennen Eintragung ins Handelsregister es besteht die Möglichkeit, dass bei Namensänderung des Inhabers bzw. bei Inhaber-/ Gesellschafterwechsels die bisherige Firma beizubehalten i.d.r. wird der Inhaberwechsel durch einen Zusatz kenntlich gemacht z.b. Theo Schmitt e.k., Inhaber Michael Müller um eine Verwechslung zu vermeiden, darf in einem Geschäftsbezirk keine Firma zweimal existieren. Dies bedeutet, dass man sich durch Umfirmierung oder Zusätze abheben muss z.b. Dachdeckerei Willi Weber jun. und Dachdeckerei Willi Weber sen. 4

5 13 Das Handelsregister Definition : Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis nach HGB des Registergerichtsbezirks. Das Handelsregister ist in 2 Abteilungen aufgeteilt: Abteilung A zuständig für Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, KG) Abteilung B zuständig für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Unterrichtung der Öffentlichkeit über: Neueintragung von Firma Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand Kapital Rechtsform Prokura Geschäftssitz Gegenstand des Unternehmens Änderung Löschung Öffentlichkeit des Handelsregisters Einsicht für jeden auch ohne berechtigtes Interesse Veröffentlichung der HR- Einträge, -Veränderungen öffentlicher Glaube, d.h. die Eintragungen gelten als richtig jeder kann sich darauf berufen eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen muss ein Dritter gegen sich gelten lassen Eintragungen müssen vom Kaufmann persönlich oder mittels einer öffentlichen Beglaubigung vorgenommen werden gelöschte Angaben werden entfernt, sondern rot unterstrichen 14 Vollmacht Definition : Eine Vollmacht ist das Recht, das eine Person einer anderen Person verleiht, damit diese sie in bestimmten Situationen vertreten kann Prokura Definition : Die Prokura ist eine Vertretungsvollmacht, die einen Mitarbeiter zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen befähigt, die in einem Handelsgewerbe auftreten. Ausnahmen sind Rechtshandlungen, die nur vom Kaufmann selbst durchgeführt werden können, wie z.b. Bilanz und Steuererklärung unterschreiben Insolvenzverfahren anmelden Prokura erteilen Handelsregistereintragungen vornehmen Gesellschafter aufnehmen 5

6 sonstige Bestimmungen für den Verkauf und die Belastung von Grundstücken braucht der Prokurist eine Sondervollmacht die Prokura wird ins Handelsregister eingetragen jeder Prokurist muss seine Unterschrift mit dem Zusatz p.p oder p.pa versehen (per procura), um seine Vollmacht deutlich zu machen Beschränkungen der Vollmacht einer Prokura sind nur im Innenverhältnis möglich; gegenüber Außenstehenden sind diese ungültig, sodass der Prokurist im Außenverhältnis immer alle Rechte eines Prokuristen besitzt Arten Einzelprokura einer Person wird die Prokura erteilt Gesamtprokura mehrere Personen besitzen Prokura und entscheiden gemeinschaftlich Filialprokura Prokura wird auf eine bestimmte Filiale/ Niederlassung beschränkt 14.2 allgemeine Handlungsvollmacht Die allgemeine Handlungsvollmacht ist eine Vertretungsbefugnis, die zur Vornahme von Rechtsgeschäften, die gewöhnlich in einem Handelsbetrieb anfallen, ermächtigt. Die Handlungsvollmacht kann eingeschränkt werden; diese Einschränkung ist im Außenverhältnis nur gültig, wenn der Außenstehende diese kannte Artvollmacht Die Artvollmacht berechtigt einen Mitarbeiter zum Abschluss von Rechtsgeschäften einer bestimmten Art. (z.b. Abschluss von Kaufverträgen) 14.4 Einzelvollmacht Es handelt sich um eine Vollmacht, die nur für eine einzelne Rechtshandlung ausgesprochen wird. Ist das Rechtsgeschäft beendet, erlischt die Vollmacht automatisch. 15 Rechtsformen von Unternehmen Wir unterscheiden drei Arten von Unternehmen: Einzelunternehmen Personengesellschaften, z.b. OHG 3, KG 4, GbR 5 Kapitalgesellschaften, z.b. AG 6, GmbH gewählte Rechtsform bei Neugründung eines Unternehmens 2014 siehe Kopie 3 offene Handelsgesellschaft 4 Kommanditgesellschaft 5 Gesellschaft des bürgerlichen Rechts 6 Aktiengesellschaft 7 Gesellschaft mit beschränkter 6

7 15.2 Das Einzelunternehmen... Unternehmenseigentümer max. 1 / Gründerzahl Geschäftsführungsbefugnis i.d.r. der Eigentümer selbst Handelsregistereintrag Eintragungspflicht bei Ist- Kaufleuten Wahlrecht bei Kannkaufleuten Eintragung in Abteilung A mit Zusatz e.k. Mindestkapital nicht vorgeschrieben Gewinnbeteiligung Unternehmenseigentümer allein Verlustbeteiligung Unternehmenseigentümer allein Unternehmenseigentümer selbst, unbeschränkt (Betriebs- und Privatvermögen) 15.3 Personengesellschaften Offene Handelsgesellschaft (OHG)... Unternehmenseigentümer mind. 2 / Gründerzahl Geschäftsführungsbefugnis alle Gesellschafter sind berechtigt/ verpflichtet Handelsregistereintrag ja, Zusatz OHG Mindestkapital nicht vorgeschrieben Gewinnbeteiligung lt. Gesellschaftsvertrag falls nichts geregelt: gesetzlich - 4% von den Kapitaleinlagen - Rest nach Köpfen Verlustbeteiligung gleichmäßig auf alle Gesellschafter unbeschränkt (Betriebs- und Privatvermögen) gesamtschuldnerisch, jeder Gesellschafter haftet für Gesamtschulden unmittelbar 8 Verteilung des Gewinns Nach dem HGB erhält zunächst jeder Gesellschafter 4% auf seine Einlage, der Restgewinn wird nach Köpfen verteilt. Aufgabe: In einer OHG sind die Gesellschafter Klein mit e, Groß mit eund Müller mit e beteiligt. Ein Jahresgewinn von e ist nach den gesetzlichen Regelungen aufzuteilen. Lösung Gesellschafter Einlage 4% Restgewinn Gesamtgewinn Klein e e ,33e ,33e Groß e e ,33e ,33e Müller e 4.000e ,33e ,33e Summe e e e e Berechnung der 4% auf die Einlagen: 4% = , 4% = , 4% = Restgewinn: Gesamtgewinn Gewinn auf Einlagen = e Verteilung des Restgewinns: : 3 = ,33 Addieren der 4% auf die Einlagen und des Restgewinns führt zum Gesamtgewinn der Gesellschafter: e ,33e = ,33e usw. 8 Gläubiger können sich an einen beliebigen Geschäftsführer wenden 7

8 Kommanditgesesellschaft (KG)... Unternehmenseigentümer mind. 2 (mind. 1 Komplementär 9, / Gründerzahl mind. 1 Kommanditist 10 ) Geschäftsführungsbefugnis nur Komplementäre Handelsregistereintrag ja, Zusatz KG. Eintragung der Einlagen des Kommanditisten Mindestkapital nicht vorgeschrieben Gewinnbeteiligung lt. Gesellschaftsvertrag falls nichts geregelt: gesetzlich - 4% von den Kapitaleinlagen - Rest in angemessenem Verhältnis Verlustbeteiligung in angemessenem Verhältnis Komplementär: - unbeschränkt (Betriebs- und Privatvermögen) - gesamtschuldnerisch, jeder Gesellschafter haftet für Gesamtschulden - unmittelbar Kommanditist: nur in der Höhe seiner Einlagen Verteilung des Gewinns Aufgabe: In einer KG sind die Gesellschafter Klein mit eals Komplementär, Groß mit e als Kommanditist und Müller mit e als Kommanditist beteiligt. Ein Jahresgewinn von e ist aufzuteilen. Angemessen bedeutet nach der Höhe der Einlagen. Lösung Gesellschafter Kapital Anteile 4% Restgewinn Gesamtgewinn Klein e 5/ e e e Groß e 4/ e e e Müller e 1/ e 6.000e e Summe e 10/ e e e Berechnung der 4% auf die Einlagen: 4% = , 4% = , 4% = Restgewinn: Gesamtgewinn Gewinn auf Einlagen = e Verteilung des Restgewinns: 1/ , 4/ , 5/ Addieren der 4% auf die Einlagen und des Restgewinns führt zum Gesamtgewinn der Gesellschafter: e e = e usw. 54 Vollhafter 10 Teilhafter 8

9 15.4 Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter (GmbH)... Unternehmenseigentümer mind. 1 Rechtssubjekt Gesellschaft selbst als juristische Person Handelsregistereintrag ja, mit Zusatz GmbH in Abteilung B Mindestkapital (mind bei Gründung, Vermerk im HR) Gewinnverteilung lt. Gesellschaftsvertrag Verlustbeteiligung Verlust trägt die Gesellschaft selbst Gesellschaft selbst, d.h. Gesellschafter haften nur mit ihren Einlagen Organe der Gesellschaft Geschäftsführung: operatives Geschäft Gesellschafterversammlung: Zusammenkunft der Anteilseigner der GmbH, um wesent. Richtungsentscheidungen zu treffen (Gewinnverteilung, Festlegung der Geschäftsführung) Aufsichtsrat: Überwachung der Geschäftsführung vorgeschrieben ab 500 Arbeitnehmern 9

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