LSV Milan Die Platzrunde läuft leider manchmal gar nicht rund!
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- Günther Müller
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1 Die Platzrunde läuft leider manchmal gar nicht rund!
2 22 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung (1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet, 1.die in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz oder in dessen Umgebung; insbesondere die nach 21a getroffenen besonderen Regelungen für die Durchführung des Flugplatzverkehrs, zu beachten; 2.die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten; 3.den Flugplatzverkehr zu beobachten, um Zusammenstöße zu vermeiden; 4.sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten; 5.Richtungsänderungen in der Platzrunde, beim Landeanflug und nach dem Start in Linkskurven auszuführen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen ist;
3 6.gegen den Wind zu landen und zu starten, sofern nicht Sicherheitsgründe, die Rücksicht auf den Flugbetrieb, die Ausrichtung der Start- und Landebahnen oder andere örtliche Gründe es ausschließen; 7.auf Mitteilungen durch Funk, auf Licht- und Bodensignale sowie auf Zeichen zu achten; 8.sich bei der Luftaufsichtsstelle, auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle bei der Flugleitung zu melden und folgende Angaben zu machen: vor dem Start:a)das Luftfahrzeugmuster, b)das Kennzeichen ( 19 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung), c)die Anzahl der Besatzungsmitglieder, d)die Anzahl der Fluggäste, e)die Art des Flugs, f)bei einem Überlandflug den Zielflugplatz;
4 nach der Landung: a)das Kennzeichen, b)bei einem Überlandflug den Startflugplatz, c)das Luftfahrzeugmuster; für Luftfahrzeuge, die auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle betrieben werden, gilt die Meldung als abgegeben, wenn der Flugplan von der Flugverkehrskontrollstelle angenommen worden ist; für Schulungsflüge, Flugzeugschleppstarts und Segelflugbetrieb mit ständig wechselnden Segelflugzeugführern können mit der örtlichen Luftaufsicht oder der Flugleitung auf dem Flugplatz besondere Vereinbarungen getroffen werden; 9.beim Rollen Start- und Landebahnen möglichst rechtwinklig und nur dann zu kreuzen, wenn sich dort kein anderes Luftfahrzeug im Landeanflug oder im Start befindet; 10.nach der Landung die Landebahn so schnell wie möglich freizumachen;
5 11.rechts neben dem Landezeichen aufzusetzen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen ist; 12.nach dem Start unter Beachtung der flugtechnischen Sicherheit so schnell wie möglich Höhe zu gewinnen; 13.nach dem Durchstarten entsprechend Nummer 12 zu verfahren; 14.eine Flugplatzverkehrszone zu meiden, wenn nicht beabsichtigt ist, innerhalb der Flugplatzverkehrszone zu landen. (2) Flugplatzverkehrszone ist ein um einen Flugplatz oder um mehrere Flugplätze gemeinsam zum Schutz des Flugplatzverkehrs festgelegter Luftraum von bestimmten Abmessungen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung legt die Flugplatzverkehrszonen fest und gibt sie in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt.
6 (3) Abweichungen von Absatz 1 kann die Luftaufsichtsstelle, an Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle die Flugleitung, im Einzelfall zulassen, wenn zwingende Gründe dies notwendig machen und dadurch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere der Sicherheit des sonstigen Luftverkehrs, nicht zu erwarten ist. (4) Auf Flugplätzen sind aus eigener Kraft rollende Luftfahrzeuge gegenüber anderen Fahrzeugen und Fußgängern bevorrechtigt. (5) Motoren von Luftfahrzeugen dürfen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sich im Führersitz sachkundige Bedienung befindet und Personen nicht gefährdet werden können. Der Motor darf auf Stand nur laufen, wenn außerdem das Fahrwerk genügend gesichert ist. Das Abbremsen der Motoren und das Abrollen von den Hallen ist so vorzunehmen, daß Gebäude, andere Luftfahrzeuge oder andere Fahrzeuge kein stärkerer Luftstrom trifft und Personen nicht verletzt werden können. Bei laufendem Motor darf sich niemand vor dem Luftfahrzeug oder in einem für die Sicherheit nicht ausreichenden Abstand von diesem aufhalten.
7 Ein- und Ausflüge in die bzw. aus der Platzrunde Ein- und Ausflüge in die bzw. aus der Platzrunde sind gemäß 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LuftVO durchzuführen. Der Einflug erfolgt in der Regel in den Gegenanflug, der Ausflug aus dem Querabflug. Ein- und Ausflugverfahren sollen nur festgelegt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist. Geradeausanflüge (Anflug auf verlängerter LandebahnMittellinie) sowie Direktanflüge (Anflug aus variabler Position direkt zum Endanflug) und Direktabflüge sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Lärmvermeidung möglich, wenn es der Platzrundenverkehr erlaubt.
8 Gegenanflug (engl. downwind) Der Gegenanflug (Wind bestenfalls im Rücken) dient dem Übergang vom Sink- oder Reiseflug zur Landevorbereitung des Flugzeuges. Dazu wird (sofern nicht schon im vorherigen Sinkflug geschehen) bei Motorflugzeugen die Vergaservorwärmung eingeschaltet. In Dieselflugzeugen oder Flugzeugen mit Einspritzmotoren braucht man das nicht zu tun. Im Gegenanflug wird die Geschwindigkeit so weit verringert, dass die Klappen gefahrlos stufenweise ausgefahren werden können. Dazu gibt es auf dem Fahrtmesser eine entsprechende Markierung (weißer Bogen). Diese Auftriebserhöhung ist aber auch mit einer Erhöhung des induzierten Widerstandes verbunden. Der Pilot kann dies durch erhöhte Motorleistung ausgleichen oder ganz einfach als Bremswirkung nutzen.
9 Vor dem Einflug in die Platzrunde meldet sich ein anfliegendes Flugzeug über Funk beim Flugplatz an und fliegt normalerweise in den Gegenanflug der Platzrunde ein. Durch die Funkmeldung werden sowohl der Flugleiter des Landeplatzes als auch andere Piloten, die den Platz anfliegen, über seine Position und seine Absichten informiert. Im Allgemeinen wird der Gegenanflug parallel zur Landebahnausrichtung so lange geflogen, bis die Landebahnschwelle etwa 1 NM im Rücken des Piloten (oder ca. 45 hinter dem Flugzeug) liegt. Diese Vorgehensart ist jedoch nur bei vergleichsweise langsamen Flugzeugen zu empfehlen. Piloten mit schnellerem Fluggerät starten querab des Aufsetzpunktes die Stoppuhr und fliegen im Gegenanflug weitere 30 Sekunden. Dies garantiert einen ausreichend langen Endanflug, der zur Geschwindigkeit des Flugzeuges passt. Vom Gegenanflug wird in den Queranflug eingekurvt..
10 Queranflug (engl. base) Im Queranflug gilt es, Geschwindigkeit und Höhe abzubauen, indem man bei Motorflugzeugen das Gas zurücknimmt, bei Flugzeugen mit Einziehfahrwerk spätestens an diesem Punkt das Fahrwerk wieder ausfährt und nach Bedarf die Klappen weiter ausfährt. Hier wird von gewöhnlich 1000 ft über Grund auf dem Gegenanflug auf 500 ft über Grund gesunken. Der Queranflug endet mit der letzten Kurve (engl. Final Turn, auch vierte Kurve genannt). Endanflug (engl. final) Nach der letzten Kurve beginnt man einen kontinuierlichen Sinkflug aus 500 ft über Grund zum Aufsetzpunkt, dem Endanflug. Dabei soll sich das Flugzeug (mit evtl. eingeschalteten Landescheinwerfern) stabilisiert und mit der richtigen Anflug- und Sinkgeschwindigkeit auf der Anfluggrundlinie (engl. Centerline), d. h. in der Verlängerung der Landebahn befinden.
11 Anflug- und Sinkgeschwindigkeit werden üblicherweise so aufeinander abgestimmt, dass der Sinkflug (z. B. 500 ft pro Minute bei 100 Knoten) bei Motorflugzeugen im Winkel von 3 zur Horizontalen durchgeführt wird. Im Anschluss an den Endanflug wird die Landung durchgeführt. Hier dienen die (Lande-)Klappen dazu, das Flugzeug so langsam wie möglich fliegen zu lassen: Durch das stufenweise Ausfahren der Klappen wird die Flügelfläche vergrößert, wodurch der Auftrieb erhöht wird. Man setzt mit der geringstmöglichen, aber sicheren Geschwindigkeit auf. Diese kann witterungsbedingt variieren. Statt einer Abschlusslandung (engl. full-stop-landing) kann man auch aufsetzen und durchstarten (einen Touch-and-Go fliegen), in dem man einfach nach dem Aufsetzen beim Endanflug Vollgas gibt und wieder startet, wobei die Klappen zunächst ausgefahren bleiben und später stufenweise mit zunehmender Fluggeschwindigkeit eingefahren werden
12 (Ein verfrühtes Einfahren der Klappen bei der noch geringer Fluggeschwindigkeit würde ein Absacken zur Folge haben, da der Auftrieb für diese Geschwindigkeit zu klein wäre. Je nach Empfehlung des Herstellers des jeweiligen Flugzeugtypes ist auch ein Einfahren der Klappen auf die Startposition während des Rollens auf dem Boden vorgesehen, da sie mit voll ausgefahrenen Klappen auf Grund des Luftwiderstandes nicht genügend steigen würden. Eine weitere Variante davon wäre der tiefe Überflug (Low Approach), bei dem ein simulierter Landeanflug geflogen wird, ohne die Piste (zur Landung) zu berühren. Die letzte Landung nach einer Serie von Platzrundenflügen ist die Abschlusslandung (full-stop-landing).
13 Flugzeuge, die nach Sichtflugregeln unterwegs sind, fliegen entweder an in den Anflugkarten vorgegebenen Punkten oder (in den Fällen, wo solche Markierungen nicht vorgegeben sind) im Gegenanflug in die Platzrunde ein. Die eigentliche Landung erfolgt wie vorher beschrieben.
14 Das gilt für den Anflug auf die 27, bei der 09 erfolgt es sinnentsprechend umgekehrt. Dabei handelt es sich dann um den rechten Gegenanflug, rechten Queranflug und um den rechten Querabflug. Die mit den gelben Pfeilen markierten Abflugsverfahren, sollten aus Lärmschutzgründen vermieden werden, inbesondere auf der 09.
15 Einflug in den Gegenanflug Piste 27, bzw. in den rechten Gegenanflug Piste 09
16 Und besonders wichtig: Platzrundenverkehr hat Vorrang. Es macht keinen Sinn sich vorzudrängeln. Es ist gefährlich von oben in den Gegen- oder Queranflug reinzusinken. Beim Einflug in den Gegenanflug musst Du die Platzrundenhöhe haben. Wenn Du den Platz erst überfliegen willst um zu sehen ob Dein Helfer am Platz ist, dann in 2000 ft von Nord nach Süd und in einem Teardrop anschließend vor dem Einflug in die Platzrunde auf 1000 ft sinken und in den Gegenanflug gehen.
17 Und noch viel wichtiger: Beharre nie auf Deinem (vermeintlichen) Recht, wenn beide am Boden liegen, hat niemand etwas davon.
18 Vielen Dank für das Interesse
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