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1 - Ausstellungsbedingungen - Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller und werden mit der Anmeldung anerkannt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter einen Ausschluss des Ausstellers während der Messe vor. Termin und Öffnungszeiten Offizielle Eröffnung Freitag, Uhr Ausstellerabend: Freitag, ab Uhr 1. Ausstellungstag: Samstag, Uhr 2. Ausstellungstag: Sonntag, Uhr Jeder Stand muss während der Öffnungszeiten ständig besetzt sein. Die detaillierten Auf- und Abbauzeiten werden rechtzeitig mitgeteilt. Veranstaltungsort Bürgerhaus Nidda, Hinter dem Brauhaus; einschließlich Außengelände Anmeldung Die Anmeldung gilt als Antrag auf Teilnahme an der OBERHESSEN-Messe Nidda und gilt als angenommen mit der Versendung der Rückbestätigung durch den Vorstand des Gewerbevereins Nidda bzw. durch dessen Beauftragte für die Ausstellungsorganisation. Für die Teilnahme an der OBERHESSEN-Messe ist der fristgerechte Zahlungsausgleich sowie die Einhaltung der Anmeldebedingungen. Anmeldeschluss Preise und Zahlungskonditionen Eine Übersicht über die Standgebühren und die Zahlungskonditionen ist diesen Ausstellungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt und wird als Vertragsbestandteil anerkannt. Abmeldung Bei einem Rücktritt von der Anmeldung bis zum wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten bzw. belastet; weitere Kosten entstehen nicht. Der Rücktritt ist dem Gewerbeverein Nidda bzw. dessen Ausstellungsbeauftragter schriftlich anzuzeigen. Tritt ein Aussteller nach dem von der Teilnahme zurück, ist die volle Standmiete zu zahlen. Kann der rücktretende Aussteller einen Ersatzaussteller für die gemietete Fläche vermitteln und kommt ein Vertrag mit dem Gewerbeverein Nidda zustande, wird lediglich die geleistete Anzahlung als Stornogebühr einbehalten; weitere Kosten entstehen nicht. Kann der Stand jedoch nur anteilig oder nicht mehr vermietet werden, wird dem rücktretenden Aussteller die nichtvermietete Fläche in Rechnung gestellt. [Seite 1 von 5]

2 Ausstellerausweise Pro Stand erhalten die Aussteller drei kostenlose Ausstellerausweise mit Clip. Diese berechtigen zum Betreten von Messezelt und Bürgerhaus während den Auf- und Abbauzeiten sowie jeweils eine Stunde vor der Publikumsöffnung. Dafür wird ein durch die Security bewachter Eingang bereitgehalten. Alle anderen Eingänge bleiben bis zur Öffnung geschlossen. Der Ausstellerausweis gilt gleichzeitig als Einlassberechtigung zum Ausstellerabend. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise inkl. Clip können zum Preis von je EUR 3,00 zzgl. 19% MWSt. mit der Anmeldung bestellt werden. Standplätze Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter; Standortwünsche werden soweit möglich berücksichtigt. Es ist unzulässig, gebuchte Ausstellungsflächen ohne Rücksprache mit dem Veranstalter weiter zu vermieten. Nach Absprache mit der Messeleitung ist es gestattet, dass zwei oder mehrere Aussteller einen Gemeinschaftsstand betreiben. Alle Mitaussteller müssen dabei zuvor angemeldet werden. Vor dem Aufbau des Standes hat sich der Aussteller von der Richtigkeit seines Standplatzes zu überzeugen. Alle Ausstellungsflächen im Freigelände sind an ihren Eckpunkten markiert. Bitte halten Sie sich an die im Plan eingezeichneten Grenzen und blockieren Sie nicht den Zugang der Mitaussteller zu deren Plätzen. Für die Fahrzeugaussteller haben wir Beschränkungen erlassen, um eine zu dichte Präsentation zu vermeiden: pro 100 m² gebuchter Fläche dürfen maximal 4 PKW oder 8 Quads oder 16 Zweiräder ausgestellt werden. Bei Überschreitung behält sich der Veranstalter vor, die überzähligen Fahrzeuge entfernen zu lassen. Die eingezeichneten Rettungswege müssen in voller Breite während der gesamten Messe freigehalten werden. Die Krötenburgstraße wird für die Messe eventuell ab Freitag 6.00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt und wird in voller Breite Ausstellungsfläche. Die Aussteller müssen sich für den Aufbau im Vorfeld absprechen, damit alle Stände erreicht und beliefert werden können. Die Autoaussteller müssen in der Aufbauphase eine Zufahrt für alle dahinter liegenden Aussteller freihalten, sofern die Andienung auf dem Rettungsweg nicht möglich ist. Zur besseren Identifizierung vor allem der Stände der einzelnen Autohäuser empfehlen wir, die entsprechenden Standflächen durch Flaggen, Banner, Ballons etc. der einzelnen Fahrzeugmarken gut sichtbar zu kennzeichnen. Beim Standaufbau bzw. dem Aufbau von eigenen Zelten ist darauf zu achten, dass Böden und Asphaltflächen nicht durch Befestigungsnägel, Dübel oder anderweitig beschädigt werden. Eventuell notwendige Reparaturen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Jeder Aussteller haftet für von ihm verursachte Schäden an Wasser-, Strom- oder Telefonleitungen, die im Boden seiner Ausstellungsfläche verlegt sind. [Seite 2 von 5]

3 Messestände Die Messestände werden durch das Deko-Studio Schwab, Buderus-Park 5+6, Hirzenhain, Tel / geliefert und aufgebaut. Deko-Studio Schwab stellt auf Anfrage auch Module/Möbel (Kabinen, Türen, Theken, Stühle, etc.) leihweise zur Verfügung. Die Messestände bestehen aus weißen Pfosten und Wänden und haben zum Gang eine 25/30 cm hohe Blende aus weiß-beschichteter Spanplatte, die Sie mit abziehbarer Klebeschrift oder Folie versehen können. Die beschrifteten Blenden können evtl. nach der Messe von den Ausstellern übernommen werden. Bitte sprechen Sie dies vorher mit Deko-Studio Schwab direkt ab. Klebeschriften nach Wunsch, Fertigschriften auch auf starker PVC-Folie, die leicht mit doppelseitigem Klebeband, Powerstrips oder Nylonfäden befestigt und nachher wieder leicht entfernt und für spätere Veranstaltungen eingelagert werden können, Bannersysteme aus PVC-Folie (LKW-Plane), bedruckt in Fotoqualität, in der Größe 206 x 80 cm oder andere Größen, auf Wunsch auch mit Quick-Aufstellsystem, werden von diversen Firmen geliefert. Zur Befestigung von Informationen oder Dekorationen an den Wänden benutzen Sie unbedingt nur Klebeband, Aufhängedrähte oder Nylonfäden; diese müssen beim Abbau wieder komplett und rückstandsfrei entfernt werden. Schäden durch Nägel, Nadeln, Klammern oder Kleberrückstände bzw. Beschädigungen des Standes werden von der Fa. Deko-Studio Schwab direkt an den Aussteller berechnet. Standbeleuchtung können Sie ebenfalls beim Messebauer sowie bei den mit der Installation und Beschallung beauftragten Messefirmen erhalten. Versorgung Stromanschluss mit 230V wird mit Baustellenverteilern im Außenbereich, Messezelt und Bürgerhaus zur Verfügung gestellt eine mit 16A abgesicherte Steckdose ist im Standpreis enthalten. Jeder Mehrbedarf (zusätzliche Anschlüsse mit 16A bzw. Drehstrom mit 3 x 16A oder 3 x 32A) muss mit der Anmeldung angefordert werden und ist kostenpflichtig; bei Großverbrauchern behält sich der Veranstalter die Installation eines Zwischenzählers und die Berechnung des verbrauchten Stroms vor. Die Zuleitung zum Messestand per Verlängerungskabel ist vom Aussteller selbst zu organisieren bzw. beim Messebauer oder der mit der Installation beauftragten Fachfirma zusammen mit Steckdosen zu bestellen. Störungen, die einen Einsatz des Elektrikers erfordern und vom Betreiber zu verantworten sind (z.b. nicht entrollte Kabeltrommel) werden dem Verursacher direkt berechnet und sind vor Ort zu zahlen. Im Zelt und im Bürgerhaus muss für die Versorgung der Inseln eine Brücke (Kabelkanal oder U-Schiene von mindestens 3 m Länge) zur Überquerung der Gänge verwendet werden. Eine Überquerung der Gänge am Boden ist nicht gestattet. Im Freigelände müssen Zuleitungskabel ordnungsgemäß am Boden verklebt oder mit Brücken gesichert werden, um eine Stolpergefahr zu vermeiden. [Seite 3 von 5]

4 Wasseranschluss für Frisch- und Abwasser muss für einen Stand bei Bedarf selbst organisiert werden (eigener Wasserschlauch und GeKa-Kupplung sind erforderlich). Anschlüsse sind am Bürgerhaus und am Hallenbad vorhanden. Abwasseranschlüsse müssen in eigener Regie gelegt oder bei den örtlichen Installateuren bestellt werden Bohrungen durch den Boden sind nicht gestattet. Telefonanschluss auf den Messeständen ist grundsätzlich möglich, muss aber vom Aussteller selbst bei der Telekom- Geschäftskundenbetreuung Hanau beantragt werden oder per WLan selbst bereitgestellt werden (Lieferung z.b. durch Fa. Wolff, Nidda). Müllentsorgung Bitte halten Sie Ihren Messestand und die angrenzenden Gänge stets sauber. Nach Messeschluss muss der Stand besenrein verlassen und der gesamte Abfall entfernt werden. Gegebenenfalls anfallende Reinigungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Bewachung Die Bewachung des Ausstellungsgeländes ist gewährleistet für die Nachtstunden ab Donnerstag, , Uhr bis Montag, , 7.00 Uhr. Für die Aufsicht an den Messeständen während der Aufbau- und Öffnungszeiten ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Parkmöglichkeiten Für Aussteller sind spezielle Parkplätze am Messezelt und an der Nidda vorgesehen und beschildert. Das Parken innerhalb des Messegeländes ist generell nicht gestattet! Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt! Sanitätsdienst ist eingerichtet. Haftung Für eingebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Die Aussteller verpflichten sich, eine Versicherung ihrer Stände in eigener Verantwortung zu organisieren. Bei der Vermittlung kann der Veranstalter auf Wunsch behilflich sein. Für Schäden, die von den Ausstellern nicht versichert sind, haftet der Veranstalter nicht. Für Unfälle, die von den Ausstellern verschuldet oder durch deren Stände nebst Einrichtung verursacht wurden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet nur, wenn Unfälle von einem Vorstandsmitglied oder einem Beauftragten des Vereins verursacht wurden. Jeder Aussteller haftet für von ihm verursachte Schäden. Der Veranstalter empfiehlt den Ausstellern (soweit nicht schon vorhanden) den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, um Schäden an Besuchern, Fahrzeugen oder Immobilien abzudecken. [Seite 4 von 5]

5 Sollte die Messe wegen höherer Gewalt abgebrochen werden oder überhaupt nicht stattfinden können, werden den Ausstellern noch nicht angefallene Kosten beim Veranstalter erstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch wird ausgeschlossen. Die bereits angefallenen Kosten (Geländemiete, Zeltmiete, Messebau, etc.) werden nicht erstattet. Verkauf und Bewirtung während der Öffnungszeiten Der Verkauf während der Öffnungszeiten der Messe ist grundsätzlich gestattet, ebenso die kostenfreie Bewirtung von Gästen und Besuchern. Evtl. erforderliche amtliche Genehmigungen oder Anmeldungen (GEMA, Erlaubnis für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes o.ä.) muss der jeweilige Aussteller / Bewirter selbst und auf eigene Kosten einholen. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Versäumnisse. Gastronomieverkauf während der Messe Der Verkauf von Gastronomiewaren während der Messe ist nur mit Zustimmung der Messeleitung gestattet. Entsprechende Genehmigungen sind rechtzeitig vorher schriftlich bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Versäumnisse. Aktionen Alle Aussteller haben die Möglichkeit, an ihren Ständen Aktionen durchzuführen und auf diese kostenlos per Lautsprecherdurchsage hinweisen zu lassen. Außerdem kann am Messebüro kostenlos ein Ankündigungsplakat (Größe max. A1) ausgehängt werden. Verteilung von Prospekten Aktionen von Nichtausstellern Nichtausstellern ist es untersagt, an und auf dem Messegelände Aktionen und Vorführungen durchzuführen oder Prospekte zu verteilen. Bei Zuwiderhandlungen wird der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Betroffenen ein Platzverbot erteilen. Veranstalter Gewerbeverein Nidda e.v., vertreten durch den Vorstand Mobil: (Bernd Herche) Organisationsleitung erbeck events, Römerstraße 26, Hungen Mobil: (Anke Erbeck) [Seite 5 von 5]

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