Sanierungskonzept für Gebäudemodernisierungen

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1 für Gebäudemodernisierungen Beispiel SCHULBAUTE mit TURNHALLE Ergänzung zum Gebäudeenergieausweis der Kantone Version 1.0, Juli /31 Energieagentur St.Gallen GmbH, Vadianstrasse 6, 9000 St.Gallen, Telefon , Fax ,

2 Seite 2/31 A B Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK ) 3 Beratungsbericht Schulbaute 3 B 1. eine Dienstleistung des Kantons 3 B 2. Zustandsbeurteilung Gebäude Schulbaute 5 B 3. Massnahmen Schulbaute 6 B.3.1 Rasch und einfach umsetzbare Massnahmen 6 B.3.2 Empfehlungen Gebäudehülle 7 B Bauteile 7 B Wärmebrücken 8 B Umsetzen in Etappen 8 B.3.3 Empfehlungen Gebäudetechnik 9 B Wärmeerzeugung Raumwärme 9 B Wärmeerzeugung Warmwasser 10 B.3.4 Empfehlungen Elektrizität 10 B Beleuchtung 10 B Lüftung / Klima 13 B Elektrische Geräte 14 B.3.5 Modernisieren nach Minergie 14 B 4. Kosten und Nutzen - Schulbaute 15 B.4.1 Kostenschätzung 15 B.4.2 Finanzielle Förderung 17 B.4.3 Steuerliche Abzüge 18 B.4.4 Mögliche Energieeinsparung 19 C Beratungsbericht - Turnhalle 20 C 1. Zustandsbeurteilung Gebäude Turnhalle 20 C 2. Massnahmen - Turnhalle 21 C.2.1 Rasch und einfach umsetzbare Massnahmen 21 C.2.2 Empfehlungen Gebäudehülle 21 C Bauteile 21 C Wärmebrücken 22 C Umsetzen in Etappen 22 C.2.3 Empfehlungen Gebäudetechnik 23 C Wärmeerzeugung Raumwärme 23 C Wärmeerzeugung Warmwasser 23 C.2.4 Empfehlungen Elektrizität 24 C Beleuchtung 24 C Lüftung / Klima 25 C Elektrische Geräte 25 C.2.5 Modernisieren nach Minergie 25 C 3. Kosten und Nutzen - Turnhalle 26 C.3.1 Kostenschätzung 26 C.3.2 Finanzielle Förderung 27 C.3.3 Steuerliche Abzüge 28 C.3.4 Mögliche Energieeinsparung 29 D E Detaillierte Planung 30 Diverse Tipps für den Alltag 31

3 Seite 3/31 Beilagen zum Bericht: (sind abhängig von der Fragestellung) - Energiegerecht sanieren Ratgeber für Bauherrschaften; Informationen vom Bund - Modernisieren mit Weitblick Schritt für Schritt zum Minergie -Standard - Flyer Energieförderung im Kanton St.Gallen Grundlagen für die Bearbeitung des Berichtes: - Augenschein vor Ort im Juli Pläne mit Massangaben: Grundrisse und Fassaden Der vorliegende Bericht zeigt ein mögliches Vorgehen für eine energetische Modernisierung auf. Für baurechtliche und raumplanerische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. A Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK ) Bildete die Grundlage des Beratungsberichtes GEAK im Anhang B B 1. Beratungsbericht Schulbaute eine Dienstleistung des Kantons Gute, wirkungsvolle Gebäudesanierungen basieren auf einer Zustandsanalyse mit einem. Die energetische Qualität eines Gebäudes wird mit dem Gebäudeenergieausweis der Kantone, kurz GEAK genannt, bestimmt. Mit dem wird angestrebt, dass bei der energetischen Modernisierung zuerst die Gebäudehülle - also Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke - erneuert und erst in einem zweiten Schritt die Wärmeerzeugung der gedämmten Hülle angepasst wird. Zusätzlich soll der Elektrizitätsbedarf für Beleuchtung, Lüftung/Klima und die Geräte analysiert und ein nötiger Handlungsbedarf aufgezeigt werden. Mit dem Massnahmenkatalog wird ein mögliches Vorgehen bei der Gebäudeoptimierung aufgezeigt. Bei der nachfolgenden Planung und Ausführung sind die einzelnen Massnahmen detailliert zu prüfen. Wichtig ist bei Gebäudehüllendämmungen, den Nachweis nach Norm SIA 180 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau auszuführen. Planung und Ausführung erfolgen durch private Fachpersonen und durch das Gewerbe.

4 Seite 4/31 Die im Bericht genannten Empfehlungen sind auf wärmetechnische Massnahmen an Gebäudehülle und bei der Wärmeerzeugung sowie auf Optimierungsmassnahmen bezüglich des Elektrizitätsverbrauchs abgestimmt. Denkbare Anpassungen im Innenraum, notwendige Unterhaltsarbeiten, mögliche An- und Aufbauten, technische Anpassungen der Infrastruktur und mögliche Umgebungsarbeiten sind nicht Bestandteil des es. Aufteilung Energieverbrauch nach Verwendungszwecken Im Unterschied zur Vorgehensberatung, mit welcher bei der kantonalen Förderung der Beratungsbericht von Wohnbauten bezeichnet wird, bildet bei Nichtwohnbauten das die Förderungsgrundlage. Da bei privaten Haushalten hinsichtlich des Energieverbrauchs die Raumwärme im Durchschnitt einen Anteil von etwa 70 % ausmacht (vgl. Abbildung 1: Private Haushalte - Prozentuale Aufteilung des Energieverbrauchs 2013 nach Verwendungszwecken; alle Energieträger), ist die Qualität der thermischen Gebäudehülle massgebend in Bezug auf den Gesamtenergieverbrauch und wird schwergewichtig betrachtet. Anders sieht es bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Bauten aus. Der durchschnittliche Energiebedarf für die Raumwärme beträgt beispielsweise bei Dienstleistungsbauten knappe 50 %. Andere Verbraucher werden relevant und sollen somit in die Betrachtung einbezogen werden (vgl. Abbildung 2: Dienstleistungssektor und Landwirtschaft Prozentuale Aufteilung des Energieverbrauchs 2013 nach Verwendungszwecken; alle Energieträger). Allfällige Effizienzsteigerungsmassnahmen bezüglich der Prozessenergie sollen nicht im abgehandelt werden. Unterhaltung, I & K 2.1 % Klima, Lüftung & Haustechnik 1.7 % PRIVATE HAUSHALTE Waschen & Trocknen Kochen / 1.6 % Gefrieren & Geschirrspülen 2.8 % Kühlen 3.9 % Beleuchtung 2.2 % sonstige Elektrogeräte 3.2 % Unterhaltung, I & K 3.0 % Klima, Lüftung & Haustechnik 12.1 % DIENSTLEISTUNGSSEKTOR + LANDWIRTSCHAFT Antriebe, Prozesse 12.4 % sonstige 2.2 % Warmwasser 12.9 % Beleuchtung 10.8 % Raumwärme 69.6 % Prozesswärme 1.6 % Warmwasser 8.0 % Raumwärme 49.9 % Abbildung 1: Private Haushalte; Prozentuale Aufteilung des Energieverbrauchs 2013 nach Verwendungszwecken (alle Energieträger) Abbildung 2: Dienstleistungssektor und Landwirtschaft; Prozentuale Aufteilung des Energieverbrauchs 2013 nach Verwendungszwecken (alle Energieträger) Datenquelle: Prognos AG, Infras AG,TEP Energy GmbH

5 Seite 5/31 B 2. Zustandsbeurteilung Gebäude Schulbaute Das zu beurteilende Gebäude wurde 1940 in Massivbauweise erstellt. Die Bausubstanz wird als gut bewertet. Beim Augenschein konnten keine offensichtlichen Mängel festgestellt werden. Die Aussenhülle ist, wie zu dieser Zeit üblich, ungedämmt. Im Durchschnitt wird pro Jahr für die Raumwärme rund Liter Heizöl benötigt. Hieraus lässt sich bei 950 m 2 Energiebezugsfläche (A E ) ein jährlicher Verbrauch von 16 Liter Heizöl pro m 2 berechnen. Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch beträgt gemäss Abrechnungen von den letzten 3 Jahren rund kwh pro Jahr. Daraus kann eine Energiekennzahl von 52 kwh pro m 2 Energiebezugsfläche (A E ) berechnet werden. Bei diesem hohen Wert ist ein grosses Effizienzpotential vorhanden. Die Gebäudehülle: Die massive Aussenwand besteht aus einem 300 mm starken Backsteinmauerwerk. Mit Berücksichtigung des Innen- und Aussenputzes resultiert ein U-Wert von rund 1.10 W/m 2 K. Der Estrich ist unbeheizt und die Estrichboden- und die Dachkonstruktion wurden bei der Erbauung in Holzbauweise ausgeführt. Beide Bauteile sind ungedämmt, woraus grosse Wärmeverluste entstehen. Eine Schlackenschicht - zwischen der Estrichbodenkonstruktion - verhindert grosse Wärmeverluste. Der U-Wert des Estrichbodens beträgt rund 1.00 W/m 2 K. Die Untergeschosswände, -decken und -böden sind auch ungedämmt und wurden allesamt in Massivbauweise erstellt. Die Kellerdecke in Beton weist inklusive der Bodenbeläge einen U-Wert von rund 2.00 W/m 2 K auf. Die Fenster wurden 1990 ausgewechselt und haben nun einen U-Wert von rund 2.00 W/m 2 K. Auch die Eingangstüre ist ungedämmt. Der U-Wert beträgt rund 3.50 W/m 2 K. Gebäudetechnik: Die Ölheizung stammt aus dem Jahr 1986; der Brenner wurde 2008 ersetzt. Aufgrund des Einbaujahres wird die Heizung in den nächsten Jahren ersetzt werden müssen. Die Wärmeabgabe erfolgt über Radiatoren. Die Radiatoren sind nur teilweise mit Thermostatventilen ausgerüstet. Das Warmwasser wird mit einem Elektroboiler aufbereitet. Elektrizität: Im Schulgebäude sind sehr viele Elektrogeräte vorhanden. Die Hellraumprojektoren, Computer, Monitore, Drucker, Kopierer, Fernseher, Videorecorder, DVD-Recorder, Musikanlagen usw. sind hauptsächlich älteren Jahrgangs, woraus sich ein hoher Stromverbrauch ableiten lässt. Auch die Beleuchtungsanlage weist nicht nur Mängel bei der Lichtqualität sondern auch in Bezug auf die Energieeffizienz auf, woraus ein grosser Elektrizitätsverbrauch resultiert.

6 Seite 6/31 B 3. Massnahmen Schulbaute B.3.1 Rasch und einfach umsetzbare Massnahmen Bei den meisten Energieanalysen werden rasch und einfach umsetzbare Massnahmen erkennbar. In der Informationsbroschüre "Gebäude erneuern Energieverbrauch halbieren", werden verschiedene Möglichkeiten der Betriebsoptimierung erläutert (siehe Seiten 8 und 9 des genannten Dokumentes). Beispielsweise können für jedes eingesparte Grad Raumtemperatur die Kosten für die Heizung um 6 Prozent gesenkt werden. Folgende Massnahmen können rasch umgesetzt werden: - in unbeheizten Räumen wie Keller-, Technik- und Abstellräumen, die Heiz- und Warmwasserrohre dämmen (bei Rohrnennweiten von 20 bis 32 mm muss die Dämmstärke 40 bis 50 mm betragen); - Einstellen und Dichten von Türen (mit wenig Aufwand können undichte Fugen von Türen gedichtet werden, beispielsweise mit einem Dichtungsband); - Ersatz der Eingangstüre; - bei allen Radiatoren Thermostatventile einbauen; - Installation von Steckdosenleisten mit externem Schalter (in jedem Raum mit EDV- Geräten); - Abschalthilfen/ Standby-Stopper (EDV-Geräte, Kopierer usw. über Mittag und am Abend ganz aus). Diese Massnahmen können rasch umgesetzt werden; sie müssen nicht mit der Sanierung der Gebäudehülle und der Heizung koordiniert werden. Oft sind diese Massnahmen kostengünstig und können in Eigenregie ausgeführt werden.

7 Seite 7/31 B.3.2 Empfehlungen Gebäudehülle B Bauteile In der folgenden Tabelle sind die empfohlenen Massnahmen hinsichtlich der Gebäudehüllenoptimierung aufgelistet. Bauteil Annahmen nach Sichtung vor Ort saniert U-Wert (W/m 2 K) Grenzwert EnV Bedingung Förderung Schrägdach Estrichboden Aussenwand Aussenwand Sockel Fenster Boden EG und Innenwände gegen unbeheizt Boden gegen Erdreich - Dämmung 22 cm zwischen und unter den Sparren (der Estrich ist innerhalb der thermischen Hülle) - oder Dämmung Estrichboden 16 cm (der Estrich ist ausserhalb der thermischen Hülle) - Fassadendämmung 14 cm (Aussendämmung verputzt) - Sockeldämmung 14 cm (Aussendämmung verputzt) - 3-fach Isolierverglasungsfenster Glas U g = 0.70 W/m 2 K; Glasabstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl - Dämmung 16 cm von unten an die Kellerdecke bzw. Dämmung der Wände kaltseitig - anstelle Boden EG gegen unbeheizt: Bodendämmung 5 cm (PUR) ) ) ) ) Bauteile, welche weniger als 2.0 m mit Erdreich überdeckt sind, gelten als Aussenbauteile. Die Anforderungen an diese Bauteile stimmen mit den Anforderungen an die Bauteile der Aussenhülle überein, wie beispielsweise die Aussenwand oder das Schrägdach. 2) U-Wert Glas (Ug) 0.70 W/m 2 K, Glasabstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl Förderberechtigung nur in Kombination mit gleichzeitiger Dämmung umliegender Bauteile 3) Diese U-Werte sind nur zulässig, wenn in derselben Etappe die gesamte Gebäudehülle energetisch ertüchtigt und der Grenzwert bezogen auf den Systemnachweis erreicht wird. Die bezeichneten Grenzwerte sind die Mindestanforderungen der Energieverordnung, welche bei baulichen Massnahmen seit Januar 2010 einzuhalten sind. Die in der Spalte "Bedingung Förderung" genannten Grenzwerte entsprechen den Anforderungen des nationalen Gebäudeprogramms. Dieses unterstützt die verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen in bestehenden, beheizten Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden mit finanziellen Beiträgen. Detaillierte Informationen finden Sie unter Werden alle vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt, so wird für die Effizienz der Gebäudehülle nach der Berechnung mindestens die Kategorie C erreicht.

8 Seite 8/31 B Wärmebrücken Wärmebrücken sind Schwachstellen der Gebäudehülle. Sie führen zu erhöhten Wärmeverlusten und beinhalten bauphysikalische und hygienische Risiken (z.b. Bildung von Oberflächenkondensat und Pilzbefall). Bei der Wärmedämmung der flächigen Bauteile sind die Wärmebrücken der anschliessenden baulichen Übergänge zu berücksichtigen. Fensterleibungen; müssen mindestens 2 cm stark wärmegedämmt werden, besser sind 4 cm und mehr Dämmstärke. Fenstersims; Wärmedämmung analog der Fensterleibung. Rollladenkasten; dieser ist soweit möglich zu dämmen, spätestens zum Zeitpunkt der Fassadendämmung ist dieses Detail genau zu prüfen. Gebäudesockel; die Dämmung der Fassade muss über den Kellerboden nach unten verlängert werden. Das Mass dieser Perimeterdämmung ist dem Terrainverlauf und den Nutzungsbedingungen der Kellerräume anzupassen. B Umsetzen in Etappen Die vorgeschlagenen Massnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle oder anderen Effizienzmassnahmen lassen sich gut in Etappen umsetzen. A Massnahmen, welche unabhängig ausgeführt werden können: - in unbeheizten Räumen wie Keller-, Technik- und Abstellräumen, die Heiz- und Warmwasserrohre dämmen; - Ersatz der Eingangstüre; - Einstellen und Dichten von Türen; - bei allen Heizkörpern Thermostatventile einbauen; - Installation von Steckdosenleisten mit externem Schalter (in jedem Raum mit EDV- Geräten); - Abschalthilfen / Standby-Stopper: Instruktion Personal; EDV-Geräte, Kopierer usw. über Mittag und am Abend ganz aus. B erste Etappe: - Wärmedämmung Kellerdecke; - Wärmedämmung Innenwände gegen unbeheizte Räume; - Wärmedämmung Estrichboden - anstelle des Estrichbodens könnte auch das Dach von innen gedämmt werden, falls ein Ausbau in Frage kommt. C zweite Etappe: - Wärmedämmung der Fassade inklusive EG Sockel (inklusive allen notwendigen Anschlussdetails wie Dämmung der Fensterleibung, Rollladenkasten etc.); - Fensterersatz (inklusive inneren und äusseren Abdichtungsarbeiten: Luftdichtigkeit sowie Dichtigkeit gegen Schlagregen). Diese Massnahmen sind mit dem Ersatz der Heizung zu koordinieren.

9 Seite 9/31 B.3.3 Empfehlungen Gebäudetechnik B Erzeugung Raumwärme Heizung Eine regelmässige Inspektion und Wartung der Heizung, hilft den Heizölbedarf zu reduzieren. In schulfreien Zeiten (Nacht, Wochenende, Ferien) soll eine Raumtemperaturabsenkung die Verbrauchswerte reduzieren. Auch die Zirkulationspumpen sollen ausserhalb der Betriebszeiten abgeschaltet werden. Die Heizzeiten können durch den Einsatz von Raumthermostaten anhand der Raumbelegung optimiert werden. Es sollen nicht ganze Zonen geheizt, wenn nur Einzelräume genutzt werden. Einzelne Veranstaltungen könnten an gleichen Abenden in Räume mit gemeinsamem Heizkreis zusammengelegt werden. Nach erfolgter Sanierung der Gebäudehülle ist die erforderliche Leistung des Wärmeerzeugers wesentlich kleiner. Die Wärmeerzeugung sollte entsprechend der Gebäudehülle angepasst werden. Dazu können grundsätzlich alle Systeme mit fossilen oder erneuerbaren Energieträgern eingesetzt werden. Beim Ersatz mit Öl- und Gasheizungen sind kondensierende Kessel einzubauen. Variante Ölheizung Heizsystem Die Heizung der Schulbaute ist in die Jahre gekommen. Ein Ersatz wird sich in nächster Zeit aufdrängen. Die bequemste Lösung wäre, die bestehende Heizungsanlage durch eine neue mit demselben Energieträger zu ersetzen. Dies ist aber nicht immer die günstigste und meist nicht die umweltfreundlichste Lösung. Heute können Sie aus einer Vielzahl von Heizsystemen mit unterschiedlichen Energiequellen auswählen. Solche mit erneuerbaren Energien werden immer günstiger, Heizöl und Erdgas hingegen eher teurer. Es lohnt sich also, die verschiedenen Systeme miteinander zu vergleichen. Heizungspumpe Bei allfälligem Ersatz der Heizungspumpe empfiehlt es sich, eine Pumpe der Effizienzklasse A einzubauen. Alte ungeregelte Pumpen verbrauchen bei gleicher Leistung bis zu 80 Prozent mehr Energie als Aggregate der neusten Generation. Variante Elektroheizung zentral Heizsystem Elektrowiderstandsheizungen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Eine bestehende zentrale Elektroheizung darf nicht ersetzt werden, dies legt die Energiegesetzgebung fest. Bei einem notwendigen Ersatz sollen erneuerbare Wärmequellen, was z.b. mit Holzfeuerungen oder Wärmepumpenanlagen möglich ist, berücksichtigt werden. Zusätzlich zu den ökologischen Vorteilen gegenüber den fossilen Systemen (Gas- und Ölheizungen) werden erneuerbare Energien immer wirtschaftlicher.

10 Seite 10/31 Variante Elektroheizungen dezentral Heizsystem Elektrowiderstandsheizungen gibt es in verschiedenen Ausführungsvarianten: Elektrofussbodenheizungen, Elektro-Heizstrahler (Infrarotheizungen), Elektrospeicheröfen und mobile Elektroheizlüfter. In jedem Fall ist die Energieeffizienz (inkl. Stromerzeugung) sehr schlecht, mit grossen Nachteilen bzgl. Primärenergieverbrauch und Umweltbelastung. Ein weiterer Betrieb soll hinterfragt werden. Die Elektrospeicheröfen in den Schulzimmern sollen möglichst rasch durch ein ressourcenschonendes Heizsystem ersetzt werden. Der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern wird empfohlen. Zusätzlich zu den ökologischen Vorteilen gegenüber den fossilen Systemen (Gasund Ölheizungen) werden erneuerbare Energien immer wirtschaftlicher. B Wärmeerzeugung Warmwasser Zusammen mit dem Ersatz der Heizung ist die Wassererwärmung zu prüfen. Die Warmwassertemperatur soll auf max. 60 Grad begrenzt werden. Mit einer Legionellenschutzschaltung kann die Regeltemperatur weiter reduziert werden. Ein Gebäudecheck hilft, tropfende Wasserhähnen und Duschen sowie undichte Spülkasten zu erörtern und daraufhin die Mängel zu beheben (ggf. Dichtungen ersetzen). Mit Durchflussbegrenzern an den Wasserhähnen und den Duschen kann der Warmwasserbedarf zusätzlich reduziert werden. Bei einem Ersatz sollen energie- und wassersparende Geräte und Armaturen eingesetzt werden. Elektroboiler Das Warmwasser wird für das Schulgebäude mit einem Elektroboiler aufbereitet. Elektroboiler weisen eine schlechte Energieeffizienz auf. Sie entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Der effektive Warmwasserverbrauch soll anhand von Wärmeverbrauchsmessungen eruiert, sorgfältig abgewogen und eine bedarfsgerechte Lösung erarbeitet werden. Bei allfälligem Ersatz ist mindestens ein bivalentes System bei diesen Systemen erwärmen zwei Wärmequellen das Wasser - zu wählen. Wir empfehlen bereits bei einem Ersatz des Wassererwärmers ein solches System zu berücksichtigen. Einbindung ins Heizsystem Eine Einbindung der Warmwassererwärmung ins Heizsystem ist zu prüfen. Attraktiv wird dies vor allem beim Einsatz von erneuerbaren Energien (Holzfeuerung, Wärmepumpe usw.). B.3.4 Empfehlungen Elektrizität Der Elektrizitätsverbrauch gewinnt zunehmend an Bedeutung. B Beleuchtung Die Erfüllung der Anforderungen an ein gutes Licht ist in Schulzimmern besonders wichtig. Nicht nur eine ausreichende Beleuchtungsstärke auf die Arbeitsfläche sondern auch eine gleichmässige Verteilung des Lichtes im Raum ist relevant. Zusätzlich sollen Blendungseffekte durch Leuchten wie auch durch das Tageslicht bestmöglich ausgeschlossen werden. Auch bei einer allfälligen Umplatzierung von Pulten oder anderen Einrichtungsgegenständen muss noch genügend Licht vorhanden sein bzw. darf es nicht blenden. Dies erfordert hohe Ansprüche an die Flexibilität der Beleuchtungsanlage.

11 Seite 11/31 In der folgenden Tabelle ist die effektiv installierte Leistung den Grenz- und Zielwerten bei Neubauten (gemäss Norm SIA 380/4 Elektrische Energie im Hochbau, Ausgabe 2006) gegenübergestellt. Nutzung Fläche (m 2 ) Anzahl Lampen Lampenleistung (W) Total installierte Leistung (W) Spezifische Leistung (W/m 2 ) Ist-Wert p Li nach SIA Grenzwert p Li nach SIA* Zielwert p Li nach SIA Sitzungszimmer ) Schulzimmer ) Lehrerzimmer ) Verkehrsfläche (Korridore, Treppenhaus) WC ) inklusive Vorschaltgeräte (Annahme: 12 W/Leuchte); bei den Einbauspots sind keine Vorschaltgeräte installiert * Bei Bauten mit einer Energiebezugsfläche von >1 000 m 2 müssen gemäss der kantonalen Energiegesetzgebung die Grenzwerte eingehalten werden. In den Schulzimmern verbreiten zweiflammige Leuchtstoffröhren hinter Milchglasabdeckungen eine ermüdende Atmosphäre. Auf die Raumgrösse von rund 70 m 2 sind 24 Leuchtmittel mit einer Leistung von 58 W für den Tageslichtersatz verantwortlich. Mit Berücksichtigung des Leistungsbedarfs von den Leuchtmitteln und den Vorschaltgeräten beträgt die installierte Leistung berechnete 24.0 Watt pro m 2 Nettogeschossfläche (NGF). Der aktuell zulässige Neubau- Grenzwert liegt bei dieser Kategorie lediglich bei 14.0 W/m 2. Durch die konventionellen Vorschaltgeräte entsteht beim Einschalten ein mehrere Sekunden andauerndes Flackern. Da dieses Flackern von den Lehrern und den Schülern als unangenehm empfunden wird, hüten sich die Lehrer vor häufigem Ein- und Ausschalten, was dazu führt, dass das Kunstlicht die meiste Zeit eingeschaltet ist. Da die niederfrequent betriebenen Lampen ständig flimmern, werden die Anwesenden nicht vor unangenehmen Lichtverhältnissen verschont. In den Sitzungs- und Lehrerzimmern ist derselbe Leuchtentyp wie in den Schulzimmern vorhanden. Obwohl die Leuchtengehäuse eine Länge von 1.20 m anstelle der 1.50 m bei den Schulzimmern aufweisen und entsprechend mit 36-Watt- anstelle der 58-Watt-Leuchtstoffröhren ausgestattet sind, ist auch bei diesen beiden Raumkategorien die installierte Leistung über den aktuell zulässigen Neubau-Grenzwerten. Die Korridore und das Treppenhaus werden durch einzelne Aufbauleuchten mit opalen Glasabdeckungen, die grösstenteils mit Glühbirnen bestückt sind, beleuchtet. Hier beträgt die spezifische elektrische Leistung (p Li ) 11.3 Watt pro m 2 Nettogeschossfläche. Auch dieser Wert liegt weit über dem zulässigen Grenzwert bei Neubauten von 7.0 W/m 2 für Verkehrsflächen. Einzig bei den Toilettenräumen ist die installierte Beleuchtungsleistung im Bereich der Grenzwerte. Allerdings bewirkt die geringe Anzahl an Aufbauleuchten mit opalen Glasabdeckungen - bestückt mit Glühbirnen dass die Lichtqualität unangenehm ist.

12 Seite 12/31 Im Vergleich zu den Grenzwerten muss die bestehende Beleuchtungsanlage anhand der berechneten Werte als ineffizient bezeichnet werden. Ein Ersatz der gesamten Beleuchtungsanlage oder ein Leuchtmittel-Ersatz durch LED könnte Abhilfe verschaffen. Der Kanton St.Gallen fördert den Ersatz von Beleuchtungsanlagen mit einem Förderbeitrag von CHF pro m 2 Nettogeschossfläche, sofern die Zielwerte gemäss Norm SIA 380/4 Elektrische Energie im Hochbau (Ausgabe 2006) eingehalten werden oder die Beleuchtungsanlage dem Minergie-Standard entspricht. Eine gute Lichtqualität mit einem gleichzeitig hohen Leuchtenwirkungsgrad sind wichtige Faktoren einer Beleuchtungsanlage. Aus Effizienzgründen wird der Einsatz von Zeitschaltuhren sowie Licht- und Bewegungsmeldern empfohlen. Bei Abwesenheit von Personen als auch wenn genug Tageslicht im Raum vorhanden ist, wird über einen elektronischen Schalter (Relais) das Kunstlicht ausgeschaltet. Lichtsensoren erfassen somit die Präsenz und das Tageslicht. Die Ausschaltung soll z.b. mit 10 Minuten Verzögerung erfolgen, damit kurze Tageslichtschwankungen nicht ein ständiges Ein- und Ausschalten bewirken. Einfache Lichtregelungssysteme bringen kostentechnische Vorteile gegenüber aufwendigen Elektroleitsystemen. Komplexere und somit teurere Konstantlichtregelungen mit z.b. dimmbaren Vorschaltgeräten bringen den Vorteil, dass ein stufenloses Nachfahren entsprechend dem Tageslicht möglich ist, was Lichtsprünge auf der Arbeitsfläche ausschliesst und somit den Komfort verbessert. Folgende Punkte bei Regelungssystemen sollen beachtet werden: - grosse Sensoroberflächen oder Einsatz von mehreren Sensoren, um den Erfassungsbereich zu steigern; - richtige Positionierung der Sensoren: Sensoren von Pendelleuchten nicht an der Decke sondern an den Wänden montieren oder in Leuchten integrieren. Das Indirektlicht kann bei Konstantlichtregelungen zu Schwingverhalten führen. Zusätzlich soll eine Abschattung durch Deckensensoren ausgeschlossen werden. Allgemeine Checkliste bei der Anschaffung von Leuchten: - Empfehlenswert bei direkter Beleuchtung sind vor allem LED-Leuchten, da diese besonders energieeffizient und in allen Leuchtenkategorien erhältlich sind. Kombinationen mit beispielsweise Leuchtstofflampen für die indirekte Beleuchtung sind möglich. - Da steckbare Leuchtstofflampen (röhrenförmig oder kompakt) generell die Energieeffizienzklasse A oder B aufweisen, soll beim Kauf von Leuchten darauf geachtet werden, dass diese für diesen Lampentypus konzipiert sind. - Ineffiziente Halogenglühlampen, die vielfach bei Spotleuchten eingesetzt werden, können durch Metalldampfleuchten, welche rund 5-mal weniger Strom benötigen, ersetzt werden. Parallel zur besseren Effizienz schwindet die Abwärmeentwicklung, wobei hohe Raumtemperaturen vermieden und auch die erforderliche Leistung einer allfällig vorhandenen Klimaanlage reduziert wird. - Mit dem Einsatz von hochwertigen elektronischen Vorschaltgeräten wird nicht nur die Effizienz massgeblich verbessert sondern auch ein Flackern beim Einschalten sowie ein Flimmern im Betrieb ausgeschlossen. Zusätzlich kann eine stufenlose Lichtregelung möglich gemacht werden.

13 Seite 13/31 B Lüftung / Klima Schlechte Luft wirkt sich negativ auf das Wohlbefinden der Schüler und Lehrpersonen und damit auch auf ihre Konzentrationsfähigkeit und Arbeitsproduktivität aus. Durch eine Optimierung der Steuerung, dem Einsatz von effizienten Ventilatoren und Antrieben sowie einer regelmässigen Anlagenwartung kann bei bestehenden Anlagen bis zu 60 % Strom eingespart werden. Vielfach wird ein bedarfsgerechter Betrieb unter wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Sensoren und Steuerungselektronik ermöglicht. Da viele Lüftungsanlagen Installations- als auch Wartungsmängel und Bedienungsfehler aufweisen, zahlt sich eine detaillierte Analyse mit Betriebsoptimierung meist innert Kürze aus. Zusammenfassend liegt hinsichtlich Lüftungsanlagen bei folgenden Punkten Einsparpotential: - abgestimmter Luftvolumenstrom/Dimensionierung (keine überdimensionierten Anlagen, streng nach Bedarf ausgelegt, nur geringe Leckagen); - effizienter Antrieb (effizienter Ventilator mit kleinem Druckverlust im Verteilsystem); - bedarfsgerechte Betriebszeiten (Anlage läuft nicht rund um die Uhr d.h h sondern nur in der Nutzungszeit des Gebäudes ca h pro Jahr); - variabler Luftstrom (Anlage fährt nicht immer auf Nennleistung; durch Sensoren kann der Luftvolumenstrom an den Bedarf angepasst werden). Das analysierte Schulgebäude verfügt über keine kontrollierte Lüftungsanlage. Die Lüftung erfolgt manuell über die Fenster. Nebst der Gewährleistung einer guten Luftqualität tragen auch wesentlich die Raumtemperaturen zum Wohlbefinden der Bewohner bei. Nicht nur der winterliche sondern auch der sommerliche Wärmeschutz ist dabei zu beachten. Vor allem bei grossen Fensterfronten besteht an warmen Sommertagen die Gefahr einer unerwünschten Raumaufheizung, da der Wärmeeintrag durch direkte Sonnenstrahlung (ohne Sonnenschutz) rund Mal grösser ist, als der Wärmeeintrag durch eine gedämmte Wand. Mit folgenden Massnahmen kann einer übermässigen Erwärmung der Räume entgegengewirkt werden: - Reduktion der inneren thermischen Lasten (Wärme durch elektrische Geräte und Beleuchtung); - Sonnenschutz durch aussenliegende Beschattungssysteme (Rollos, Jalousien, Markisen); - erhöhte Luftwechselraten in den kühlen Stunden, um die in das Gebäude eingebrachte Wärme abzuführen; - Nachtlüftung; - Lüftung in den frühen Morgenstunden (manuelle Fensterlüftung). Der Aufheizung von Räumen soll nicht durch den Einsatz von Klimaanlagen entgegengewirkt werden. Mit baulichen Massnahmen wie auch mit einem optimalen Benutzerverhalten kann eine übermässige Erhitzung der Räume vermieden werden. Nicht nur der in der Regel enorme Energiebedarf bei Klimaanlagen ist negativ zu erwähnen, sondern auch die Verbreitung von Schadstoffen, Bakterien, Schimmelpilzen und anderen Mikroorganismen bei schlecht gewarteten Systemen. Da die Raumtemperatur durch den Nutzer vielfach zu kalt eingestellt wird, sind Erkältungserkrankungen im Sommer teilweise auf einen Kälteschock beim Betreten eines gekühlten Raumes zurückzuführen.

14 Seite 14/31 B Elektrische Geräte In einem Schulgebäude sind sehr viele elektrische Geräte wie Hellraumprojektor, Monitore, Computer, Drucker, Kopierer, Fernseher, Videorecorder, DVD-Recorder, Musikanlagen, Kaffeemaschinen, Getränkeautomaten usw. vorhanden. Diese Geräte machen einen hohen Anteil des Energieverbrauches aus. Erfahrungsgemäss verbrauchen die meisten elektronischen Geräte selbst dann Strom, wenn sie ausgeschaltet sind (z.b. Trafoverluste). Neue Geräte dürfen in ausgeschaltetem Zustand von Gesetzes wegen nur noch einen geringen Verbrauch haben. Bei einer Neuanschaffung oder dem Ersatz eines Gerätes soll immer auf die Stand-by- und Schein Aus -Werte geachtet werden. Sehr gut sind Werte unter 0.5 Watt. Auch hier dient das Energielabel des Bundes (Effizienzklassierung). Bei elektronischen Geräten kann bis zu 60 % Elektrizität gespart werden. Mit folgenden Massnahmen kann der Verbrauch erfasst und reduziert werden: - Leistung bzw. Energieverbrauch mutmasslicher Stromfresser messen; - Strombedarf auch bei ausgeschalteten Geräten (Stand-by-Modus) messen; - bei grossen Stromfressern im ausgeschalteten Zustand Stecker ziehen; - Geräte jeweils ganz abschalten, nicht im Stand-by-Modus betreiben; - Standby-Verluste können durch schaltbare Steckdosenleisten ausgeschlossen werden; - bei längeren Pausen Monitore abschalten; - Aktivierung des Power-Management bei PCs und Bildschirmen; - Kaffeemaschinen bei Nichtgebrauch ganz abschalten; - wenn Dauerkühlung bei Getränkeautomaten nicht vorgeschrieben ist, soll diese bei schulfreien Zeiten abgeschaltet werden; - Notwendigkeit von mehreren Kühlschränken prüfen - allenfalls kann der Inhalt zusammengelegt werden; - Kühltemperatur von Getränkeautomaten, Kühlschränken, Gefrierschränken usw. vernünftig wählen, da bei sehr tiefen Temperaturen viel Strom verbraucht wird; - selten oder allenfalls gar nicht benutzte Warmwasserboiler abschalten; - möglichst geringe Temperatur bei Warmwasserboiler einstellen - Legionellenschutzschaltung prüfen; - Einsatz von Zeitschaltuhren kann z.b. unerwünschten Nachtbetrieb von Warmwasserboilern verhindert; - in schulfreien Zeiten sollen nichtbenötigte Geräte ganz ausgeschaltet werden. B.3.5 Modernisieren nach Minergie Eine Modernisierung nach Minergie-Standard erfordert unterschiedliche Massnahmen. Minergie verknüpft die Gebäudehülle mit der Haustechnik zu einem Gesamtsystem. Der Standard steht für Energieeffizienz und hohen Wohnkomfort. Aktuelle Studien zeigen es deutlich, auch die Werterhaltung von Minergie-Bauten ist, im Vergleich zu herkömmlichen Bauten, attraktiver. Die Grundlage jeder Minergie-Modernisierung bildet eine gut gedämmte, dichte Gebäudehülle sowie eine Komfortlüftung. Sind diese beiden Komponenten optimal aufeinander abgestimmt, bleibt nur noch ein kleiner Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser. Dieser lässt sich durch verschiedene Wärmeerzeuger bereitstellen.

15 Seite 15/31 Der Minergie-Standard für die Modernisierung von Schulbauten schreibt eine Komfortlüftung vor, weil diese die Vorteile der guten Gebäudehülle erlebbar macht. Die Komfortlüftung sorgt für frische Luft in den Schul- und Aufenthaltsräumen und spart dank der Wärmerückgewinnung Energie. Nach dem Minergie-Standard modernisierte Gebäude verbrauchen nur 6 Liter Heizöläquivalent pro m 2 beheizter Wohnfläche und Jahr (dies für die Raumwärme, das Warmwasser und den Strom für die Komfortlüftung). In der Gesamtenergieeffizienz wird die Kategorie C erreicht. Eine erfolgreiche Modernisierung im Minergie-Standard bedingt eine frühzeitige Planung; die notwendigen Massnahmen müssen aufeinander abgestimmt werden. Helle Räume, gute Leuchten und eine Lichtregelung sind massgebliche Kriterien, damit sich der Minergie-Standard für die Beleuchtung in fast allen, auch unter Schutz gestellten Objekten umsetzen lässt. Eine gute Produktewahl sowie eine sorgfältige Planung und Installation sind unerlässlich um den Standard zu erreichen. Der Nachweis des Minergie-Standards kann als Qualitätssicherungsinstrument dienen, indem vorhandene Schwachstellen eruiert werden können. Weitere Informationen zu Minergie finden Sie auf der Internetseite des Vereins: B 4. Kosten und Nutzen - Schulbaute B.4.1 Kostenschätzung Gebäudehülle Etappe Massnahme Fläche (m 2 ) Kostenschätzung Fr. / m 2 Fr. Unabhängige Massnahmen - Ersatz Eingangstüre 6 1'400 8'400 Erste Etappe - Wärmedämmung Kellerdecke '000 - Wärmedämmung Innenwände '200 - Wärmedämmung Estrichboden Dämmung Schrägdach von innen anstelle des Estrichbodens (50'400) Zweite Etappe - Wärmedämmung der Fassade Wärmedämmung Fassadensockel '000 - Fensterersatz Total Hülle Kostenschätzung Gebäudehülle ~ Die Kosten beinhalten die notwendigen Aufwendungen für Dämmungen (gesamter Aufbau) und den Fensterersatz. Aufwendige Anpassungsarbeiten (Spengler, Umgebung etc.) sind darin nicht enthalten. Genauigkeit: +/- 25 Prozent

16 Seite 16/31 Gebäudetechnik Haustechnik Massnahme Anzahl Kostenschätzung Fr. / Stück Fr. Heizung - Dämmen der Heizungs- und Warmwasserleitungen in den unbeheizten Räumen Einbau von Thermostatventilen Ersatz der Heizung (je nach Wahl des Systems) Lüftung Total Gebäude - Einbau Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (ohne Anpassungsarbeiten) Kostenschätzung Gebäudetechnik 150'000 ab 5'000 In den Kostenangaben sind notwendige Anpassungsarbeiten am Gebäude nicht enthalten. Genauigkeit: +/- 25 Prozent Elektrizität / Beleuchtung Raum Massnahme Anzahl Kostenschätzung Fr. / Stück Fr. Sitzungszimmer Schulzimmer Lehrerzimmer Verkehrsflächen (Korridore, Treppenhaus) WC Total Beleuchtung Kostenschätzung Beleuchtung ~ Die Kostenangaben resultieren aus groben Schätzungen und bedingen die Arbeitsaufwände (Austauschen der Leuchtmittel) in Eigenregie, was meist einfach auszuführen ist.

17 Seite 17/31 B.4.2 Finanzielle Förderung Nationales Gebäudesanierungsprogramm Die Effizienzmassnahmen an der Gebäudehülle werden vom nationalen Gebäudesanierungsprogramm mit folgenden Beiträgen unterstützt: Etappe Massnahme Fläche (m 2 ) Förderbeiträge Fr. / m 2 Fr. Erste Etappe - Wärmedämmung Kellerdecke Wärmedämmung Innenwände (gegen unbeheizte Räume) Wärmedämmung Estrichboden Wärmedämmung Schrägdach anstelle des Estrichbodens (10 800) Zweite Etappe - Wärmedämmung der Fassade Wärmedämmung Fassadensockel Fensterersatz Total Hülle Mögliche Förderung Die Förderbeiträge müssen vor der Umsetzung der Massnahmen beantragt werden. Unter finden Sie die notwendigen Informationen und das Antragsformular. Energieförderprogramm des Kantons Die Effizienzmassnahmen für den Ersatz von Beleuchtungsanlagen werden vom Kanton St.Gallen mit folgenden Beiträgen unterstützt: Raum Massnahme Fläche (m 2 ) Förderbeiträge Fr. / m 2 Fr. Sitzungszimmer Schulzimmer Lehrerzimmer Verkehrsflächen WC Total Beleuchtung Mögliche Förderung Die Förderbeiträge müssen vor der Umsetzung der Massnahmen beantragt werden. Unter finden Sie die notwendigen Informationen und das Antragsformular. Hinweis: Es wird nur der Beleuchtungsanlagenersatz bei beheizten Flächen gefördert.

18 Seite 18/31 Das kantonale Energieförderprogramm zahlt an Sonnenkollektor-Anlagen einen Grundbeitrag je Anlage mit 3 bis 10 m 2 Sonnenkollektoren einen Beitrag von Franken und für jeden weiteren m 2 Kollektor 150 Franken zusätzlich. Weitere Möglichkeiten ProKilowatt senkt den Stromverbrauch in Haushalten, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen. Dies durch die finanzielle Förderung von Stromeffizienzmassnahmen im Rahmen von Projekten und Programmen. Durch jährliche "Wettbewerbliche Ausschreibungen" mit einem Auktionsverfahren werden die vorhandenen Fördermittel effizient eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link Verschiedene Gemeinden bieten ihrer Bevölkerung ein eigenes Förderprogramm an. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach; es könnte sich lohnen. B.4.3 Steuerliche Abzüge Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Kosten für energietechnische Anlagen und Konzepte sind Massnahmen, welche als Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen gelten. Diese sind grundsätzlich den Unterhaltskosten gleichgestellt. Die Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen sind gemäss Art. 44 Abs. 2 StG nur abziehbar, wenn sie an einem Grundstück des Privatvermögens getätigt werden. Die ökologisch motivierte Zielsetzung dieses Steuerabzugs spricht dafür, Privatvermögen und Geschäftsvermögen bezüglich der Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen gleich zu behandeln. Investitionen dieser Art in bestehenden Gebäuden und Anlagen können daher im geschäftlichen Bereich sofort vollständig abgeschrieben werden. In Neubauten unterliegen sie jedoch den Normalabschreibungssätzen für die entsprechende Immobilie, mit der sie von Anfang an verbunden sind gleich zu behandeln (StB 41 Nr. 2). Detaillierte Informationen können dem St.Galler Steuerbuch "Steuerliche Behandlung von Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen bei Liegenschaften des Privatvermögens" des Kantons St.Gallen entnommen werden (siehe

19 Seite 19/31 B.4.4 Mögliche Energieeinsparung Gebäudehülle Etappe Massnahme Mögliche Einsparungen m 2 kwh Liter Öl Unabhängige Massnahmen - Ersatz Eingangstüre Erste Etappe - Wärmedämmung Kellerdecke Wärmedämmung Innenwände (gegen unbeheizte Räume) Wärmedämmung Estrichboden Wärmedämmung Schrägdach anstelle des Estrichbodens 360 (15 000) (1 500) Zweite Etappe - Wärmedämmung der Fassade Wärmedämmung Fassadensockel Fensterersatz Total Hülle Mögliche Einsparungen ~7 650 Mit Berücksichtigung des Reboundeffektes kann rechnerisch durch die vorgeschlagenen Massnahmen pro Jahr fast 50 % der Heizenergie eingespart werden. Dies sind theoretisch rund Liter Heizöl. Mit Rebound wird in der Energieökonomie der Umstand bezeichnet, dass das Einsparpotenzial von Effizienzsteigerungen nicht oder nur teilweise verwirklicht wird. Das Schulgebäude hat eine Energiebezugsfläche von 950 m 2. Heizung Durch den Ersatz der Heizung - neue Anlagen haben einen besseren Wirkungsgrad als alte - kann der Energieverbrauch um weitere 5 bis 10 Prozent reduziert werden. Elektrizität Mit der Optimierung der Beleuchtungsanlage kann eine Effizienzsteigerung von bis zu 70 % erreicht werden. Ein weiteres massgebliches Einsparpotential von bis zu 60 % kann durch den Einsatz von energiesparenden Elektrogeräten (Hellraumprojektoren, Computer, Monitore, Drucker, Kopierer, Fernseher, Videorecorder, DVD-Recorder, Musikanlagen, Kaffeemaschinen, Getränkeautomaten usw.) sowie deren Betriebsoptimierung erzielt werden. Der Elektrizitätsverbrauch für den Betrieb von Lüftungsanlagen kann in der Regel durch Betriebsoptimierungsmassnahmen deutlich gesenkt werden. Ein Einsatz von Klimaanlagen kann meist mit durchdachten Lüftungssystemen und ergänzenden Massnahmen (energetische Gebäudehüllenoptimierung und Reduktion der internen Lasten) vermieden werden.

20 Seite 20/31 C Beratungsbericht - Turnhalle Aufteilung Energieverbrauch nach Verwendungszwecken Bei Turnhallen können andere Energie-Verwendungszwecke - verglichen mit den Anforderungen an Schulbauten massgebend werden. Beispielsweise wird bei Sporthallen meist der in der Regel bei Schulbauten untergeordnete Energieverbrauch für die Erzeugung von Warmwasser relevant. In Bezug auf die Gebäudehüllenanforderungen sind auch abweichende Ausgangslagen festzustellen. So ist beispielsweise bei Turnhallen oft der Anteil an Fensterflächen bezogen auf die Bodenfläche verhältnismässig gross. Bei Fenstern ist es anspruchsvoller als bei opaken Bauteilen, einen guten winterlichen wie auch sommerlichen Wärmeschutz gewährleisten zu können. Auch die Anforderungen an die Beleuchtung ist bei Sporthallen wichtig. Dies kann vor allem bei Wettkämpfen von Bedeutung sein. Es empfiehlt sich deshalb, Sporthallen separat in diesem Bericht in Form von Zusatzblättern zu betrachten. C 1. Zustandsbeurteilung Gebäude Turnhalle Die zu beurteilende Sportbaute wurde 1980 in Massivbauweise erstellt. Die Bausubstanz wird als gut bewertet. Beim Augenschein konnten keine offensichtlichen Mängel festgestellt werden. Die Aussenhülle wurde zum Erstellungszeitpunkt mit einer bescheidenen Dämmung versehen. Im Durchschnitt wird pro Jahr für die Raumwärme rund Liter Heizöl benötigt. Hieraus kann bei 750 m 2 Energiebezugsfläche (A E ) ein jährlicher Verbrauch von 12 Liter Heizöl pro m 2 berechnet werden. Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch der letzten 3 Jahre beträgt rund kwh pro Jahr. Daraus kann eine Energiekennzahl von 110 kwh pro m 2 Energiebezugsfläche (A E ) berechnet werden. Bei diesem hohen Wert ist ein grosses Effizienzpotential vorhanden. Die Gebäudehülle Die massive Aussenwand besteht aus einem Zweischalenmauermerk in Backstein mit einer zwischenliegenden Wärmedämmung. Mit Berücksichtigung der 60 mm starken Kerndämmung in Steinwolle sowie dem Innen- und Aussenputz resultiert ein U-Wert von rund 0.50 W/m 2 K. Die Flachdachkonstruktion wurde bei der Erstellung mit einer 60 mm starken EPS-Dämmplatte versehen. Der U-Wert beträgt rund 0.50 W/m 2 K. Die Turnhalle ist nicht unterkellert. Der Turnhallenboden ist mit einer 50 mm starken Korkschicht gedämmt, was einen U-Wert von rund 0.75 W/m 2 K zur Folge hat. Aus der relativ grossen Fläche entstehen somit erhebliche Wärmeverluste. Die 2-fach-verglasten Fenster mit Glasabstandhaltern aus Aluminium, welche die Wärmeflüsse unvorteilhaft gut leiten, haben einen U W -Wert von rund 2.00 W/m 2 K. Die Eingangstüre ist auch 2-fach verglast und weist einen ähnlichen U-Wert wie die Fenster auf. Gebäudetechnik Die Raumwärme wird über dieselbe Heizung wie beim Schulgebäude bereitgestellt (Ölheizung). Die Wärmeabgabe erfolgt auch über Radiatoren, welche nicht mit Thermostatventilen ausgerüstet sind. Das Warmwasser wird mit einem Elektroboiler aufbereitet. Elektrizität: Die Beleuchtungsanlage weist nicht nur Mängel bei der Lichtqualität sondern auch in Bezug auf den Energieverbrauch auf.

21 Seite 21/31 C 2. Massnahmen - Turnhalle C.2.1 Rasch und einfach umsetzbare Massnahmen Auch bei der Turnhalle können rasch und einfach umsetzbare Massnahmen unabhängig von einer Sanierung als auch meist kostengünstig koordiniert und ausgeführt werden: - in unbeheizten Räumen wie Keller-, Technik- und Abstellräumen, die Heiz- und Warmwasserrohre dämmen (bei Rohrnennweiten von 20 bis 32 mm muss die Dämmstärke 40 bis 50 mm betragen); - Einstellen und Dichten von Türen (mit wenig Aufwand können undichte Fugen von Türen gedichtet werden, beispielsweise mit einem Dichtungsband); - Ersatz der Eingangstüre; - bei allen Radiatoren Thermostatventile einbauen. C.2.2 Empfehlungen Gebäudehülle C Bauteile In der folgenden Tabelle sind die empfohlenen Massnahmen hinsichtlich der Gebäudehüllenoptimierung aufgelistet. Bauteil Annahmen nach Sichtung vor Ort saniert U-Wert (W/m 2 K) Grenzwert EnV Bedingung Förderung Flachdach Aussenwand Aussenwand Sockel Fenster - Dämmung 14 cm (Aufdachdämmung mit Bekiesung oder Extensivbegrünung) - Fassadendämmung 14 cm (Aussendämmung verputzt) - Sockeldämmung 14 cm (Aussendämmung verputzt) - 3-fach Isolierverglasungsfenster Glas U g = 0.70 W/m 2 K; Glasabstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl ) ) Boden gegen Erdreich - Bodendämmung 5 cm (PUR) ) ) Bauteile, welche weniger als 2.0 m mit Erdreich überdeckt sind, gelten als Aussenbauteile. Die Anforderungen an diese Bauteile stimmen mit den Anforderungen an die Bauteile der Aussenhülle überein, wie beispielsweise die Aussenwand oder das Schrägdach. 2) U-Wert Glas (Ug) 0.70 W/m 2 K, Glasabstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl Förderberechtigung nur in Kombination mit gleichzeitiger Dämmung umliegender Bauteile 3) Diese U-Werte sind nur zulässig, wenn in derselben Etappe die gesamte Gebäudehülle energetisch ertüchtigt und der Grenzwert bezogen auf den Systemnachweis erreicht wird.

22 Seite 22/31 Die bezeichneten Grenzwerte sind die Mindestanforderungen der Energieverordnung, welche bei baulichen Massnahmen seit Januar 2010 einzuhalten sind. Die in der Spalte "Bedingung Förderung" genannten Grenzwerte entsprechen den Anforderungen des nationalen Gebäudeprogramms. Dieses unterstützt die verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen in bestehenden, beheizten Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden mit finanziellen Beiträgen. Detaillierte Informationen finden Sie unter Werden alle vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt, so wird für die Effizienz der Gebäudehülle nach der Berechnung mindestens die Kategorie C erreicht. C Wärmebrücken Wärmebrücken sind Schwachstellen der Gebäudehülle. Sie führen zu erhöhten Wärmeverlusten und beinhalten bauphysikalische und hygienische Risiken (z.b. Bildung von Oberflächenkondensat und Pilzbefall). Bei der Wärmedämmung der flächigen Bauteile sind die Wärmebrücken der anschliessenden baulichen Übergänge zu berücksichtigen. Fensterleibungen; müssen mindestens 2 cm stark wärmegedämmt werden, besser sind 4 cm und mehr Dämmstärke. Fenstersims; Wärmedämmung analog der Fensterleibung. Rollladenkasten; dieser ist soweit möglich zu dämmen, spätestens zum Zeitpunkt der Fassadendämmung ist dieses Detail genau zu prüfen. Gebäudesockel; die Dämmung der Fassade muss mindestens bis zur Unterkante der Bodenplatte geführt werden. C Umsetzen in Etappen Die vorgeschlagenen Massnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle oder anderen Effizienzmassnahmen lassen sich gut in Etappen umsetzen: A Massnahmen, welche unabhängig ausgeführt werden können: - in unbeheizten Räumen wie Keller-, Technik- und Abstellräumen, die Heiz- und Warmwasserrohre dämmen; - Ersatz der Eingangstüre; - Einstellen und Dichten von Türen; - bei allen Heizkörpern Thermostatventile einbauen. B erste Etappe: - Wärmedämmung des Flachdaches. C zweite Etappe: - Wärmedämmung der Fassade mit EG Sockel (inklusive allen notwendigen Anschlussdetails wie Dämmung der Fensterleibung, Rollladenkasten etc.); - Fensterersatz (inklusive inneren und äusseren Abdichtungsarbeiten: Luftdichtigkeit sowie Dichtigkeit gegen Schlagregen).

23 Seite 23/31 D dritte Etappe: - Wärmedämmung des Bodens gegen Erdreich. Diese Massnahmen sind mit dem Ersatz der Heizung zu koordinieren. C.2.3 Empfehlungen Gebäudetechnik C Erzeugung Raumwärme Heizung Das Heizsystem mit entsprechenden Empfehlungen ist im Kapitel der Schulbaute abgehandelt. C Wärmeerzeugung Warmwasser Wie anfangs dieses Kapitels erwähnt, wird der Energiebedarf für die Warmwassererwärmung bei Turnhallen infolge des meist grossen Verbrauchs vielfach relevant. Eine Effizienzsteigerung der Wassererwärmung soll geprüft werden. Elektroboiler Das Warmwasser für die Sporthalle wird mit einem Elektroboiler aufbereitet. Es kann davon ausgegangen werden, dass momentan der Anteil für die Warmwasseraufbereitung mehr als 80 % vom Gesamtstromverbrauch ausmacht. Elektroboiler weisen eine schlechte Energieeffizienz auf. Sie entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Es ist wichtig, den effektiven Warmwasserverbrauch anhand von Wärmeverbrauchsmessungen zu eruieren, sorgfältig abzuwägen und eine bedarfsgerechte Lösung zu erarbeiten. Bei allfälligem Ersatz ist mindestens ein bivalentes System bei diesen Systemen erwärmen zwei Wärmequellen das Wasser - zu wählen. Wir empfehlen bereits bei einem Ersatz des Wassererwärmers ein solches System zu berücksichtigen. Solaranlage für Warmwasser Sonnenkollektoren erwärmen das Warmwasser zuverlässig und können mit allen Heizsystemen kombiniert werden. Die Installation einer Solaranlage ist auch dann eine gute Investition, wenn die Gebäudehülle nicht saniert werden kann. In der Übergangszeit und im Winter wird das Warmwasser von der Solaranlage vorgewärmt und dann von der Heizung auf die gewünschte Temperatur angehoben. Wärmepumpenboiler Mit einem Wärmepumpen-Boiler können 70 % der für die Wassererwärmung benötigten Wärme aus der Umwelt gewonnen und damit der Strombedarf auf 30 % reduziert werden. Obwohl eine so grosse Einsparung möglich ist und sich ein Wechsel kostenmässig über die Lebensdauer des Wärmepumpenboilers lohnt, wird diese Möglichkeit noch selten genutzt. Der Wärmepumpenboiler soll in einem unbeheizten Raum installiert werden. Zudem sind die Lärmemissionen bei der Wahl des Aufstellungsortes zu berücksichtigen. Einbindung ins Heizsystem Eine Einbindung der Warmwassererwärmung ins Heizsystem lohnt sich in jedem Fall. Attraktiv wird dies vor allem beim Einsatz von erneuerbaren Energien (Holzfeuerung, Wärmepumpe usw.).

24 Seite 24/31 C.2.4 Empfehlungen Elektrizität Durch eine Analyse des Elektrizitätsbedarfs in Bezug auf die verschiedenen Verbraucher kann auch bei Sportbauten ein Effizienzpotential ausgeschöpft werden. C Beleuchtung Bei Sportbauten bestimmen meist eine gleichmässige Verteilung des Lichtes sowie der Ausschluss von Blendungseffekten die Lichtqualität. In der folgenden Tabelle ist die effektiv installierte Leistung den Grenz- und Zielwerten bei Neubauten (gemäss Norm SIA 380/4 Elektrische Energie im Hochbau, Ausgabe 2006) gegenübergestellt. Nutzung Fläche (m 2 ) Anzahl Lampen Lampenleistung (W) Total installierte Leistung (W) Spezifische Leistung (W/m 2 ) Ist-Wert p Li nach SIA Grenzwert p Li nach SIA* Zielwert p Li nach SIA Turnhalle ) Verkehrsfläche (Korridor, Eingangsbereich) Sanitätszimmer (Behandlungsraum) Nebenräume (Geräteräume, Betriebsräume) ) ) ) WC ) Garderoben, Duschen ) ) inklusive Vorschaltgeräte (Annahme: 12 W/Leuchte) * Bei Bauten mit einer Energiebezugsfläche von >1 000 m 2 müssen gemäss der kantonalen Energiegesetzgebung die Grenzwerte eingehalten werden. In der Turnhalle sind 80 zweiflammige Leuchtstoffröhren mit einer Leistung von je 58 Watt installiert. Mit Berücksichtigung des Leistungsbedarfs von den Leuchtmitteln und den Vorschaltgeräten beträgt die installierte Leistung berechnete 14.0 Watt pro m 2 Nettogeschossfläche (NGF). Der aktuell zulässige Neubau-Grenzwert beträgt bei dieser Raumnutzungskategorie lediglich 10.5 W/m 2. In allen übrigen Räumen (Korridore, Eingangshalle, Sanitätszimmer, Geräteräume, Betriebsräume, Toiletten, Garderoben und Duschen) ist derselbe Leuchtentyp wie in der Turnhalle vorhanden. Durch die Leuchtengehäuselänge von 1.20 m anstelle der 1.50 m in der Turnhalle sind jeweils 36-Watt-Leuchtstoffröhren für die Beleuchtung verantwortlich. Obwohl die spezifisch installierte Leistung bei fast allen Räumen weit über den aktuellen Neubaugrenzwerten liegt, sind die Beleuchtungsstärke als auch die Lichtqualität ungenügend.

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