GAS - HAUSANSCHLUSS -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GAS - HAUSANSCHLUSS -"

Transkript

1 GAS TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN TAB Gas GAS - HAUSANSCHLUSS

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 1 Versorgungsgebiet Gas SWP K1 2 Begriffsdefinitionen 2 3 Allgemeiner Aufbau des Hausanschlusses 3 4 Bauausführung Absperrung und Ausschilderung des Baustellenbereiches Einbezug der Öffentlichkeit Grundsätze bei der Wahl der Trasse des Hausanschlusses Rohrlagerung an der Baustelle (Hausanschlussstelle) Rohrgraben, Rohrdeckung und Verfüllung Errichtung des Hausanschlusses (Außenbereich) Errichtung des Hausanschlusses mit dem Rohrwerkstoff Polyethylen (PE) Verlegen der Gasleitung aus PE Rohrverbindungen Errichtung des Hausanschlusses mit dem Rohrwerkstoff Stahl Verlegen der Gasleitung aus Stahl Rohrverbindungen Anbohrung von Gasleitungen Gasströmungswächter (GS) Hauseinführung 10 (1) Gebäude mit Unterkellerung 11 (2) Ohne Unterkellerung HAE innerhalb des Gebäudes 11 (3) Ohne Unterkellerung HAE außerhalb des Gebäudes Vermessung und Kennzeichnung der Hausanschlussteile 13 5 Druckprüfung Druckprüfverfahren Abnahme und Inbetriebnahme 14

3 1 Vorwort Im Folgenden sollen die wichtigsten Aspekte und Richtlinien für die Entstehung, Verwaltung und Instandhaltung eines Hausanschlusses im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Prenzlau (SWP) dargestellt werden. Der Hausanschluss für die Versorgung mit Gas, im folgenden HA genannt, stellt das Verbindungsglied zwischen dem Tarifkunden und dem Gasversorgungsunternehmen (GVU), der SWP, dar. Der HA beginnt mit dem Abgang von der Versorgungsleitung und endet am Anfang der Kundenanlage, in Form einer Hauptabsperreinrichtung (HAE) und eventuell nach dem Gasdruckregelgerät (GDR). Durch die SWP wird am HA, gemeint ist der Eintrittspunkt in die Kundenanlage, ein Versorgungsdruck von 22 mbar bereitgestellt. Art, Zahl und Lage von Hausanschlüssen sowie deren Änderungen werden vom GVU, also der SWP, bestimmt. Der HA ist nach seiner Errichtung durch die SWP oder durch ein von der SWP beauftragtes Rohrleitungsbauunternehmen Eigentum der SWP. Die Errichtung des Hausanschlusses muss nach den anerkannten Regeln der Technik und den entsprechenden DVGW-Richtlinien erfolgen, dies ist im Prozessablauf einer innerbetrieblichen BA TIN 01 dargestellt. Die Herstellung eines HA ist schriftlich bei der SWP zu beantragen und nach Prüfung der Sachverhalte durch das GVU erfolgt der Vertragsabschluss. Vertragspartner sind das Gasversorgungsunternehmen und der Antragsteller. Der Antragsteller, bezeichnet als Tarifkunde, muss Grundstückseigentümer sein. Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Herstellung des Hausanschlusses unter Anerkennung der damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Die durch Errichtung des HA entstandenen Kosten werden vom GVU gedeckt, wodurch der HA zum Eigentum des GVU wird. Da der Tarifkunde dieses Eigentum der SWP nutzt kann durch sie eine Kostenbeteiligung, in Form eines Pauschalpreises für die Errichtung des HA, verlangt werden. Dieser Pauschalpreis ist im Vertrag zwischen GVU und Tarifkunden niedergeschrieben und somit vom Tarifkunden bindend zu erstatten. Grundlage dieser Technischen Anschlussbedingungen (TAB) bilden die Richtlinien des DVGW, anerkannten Regeln der Technik, die Festlegungen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), die Leitsätze der AVBGasV. Die genannten Richtlinien und Verordnungen wurden auf die Bedürfnisse des Gasversorgungsunternehmens hin modifiziert, soweit dies zulässig war. Besondere Schwerpunkte dieser TAB bilden folgende Richtlinien und Verordnungen: (1) 4 Abs. 6 und 10 Abs. 1, 2, 3 und 4 AVBGasV (2) DVGW G 600 TRGI 86/96( allg. Definitionen etc.) (3) DVGW G 459 / I (Gas Hausanschlüsse) Einbezug des Beiblattes (2003) und der Anlagen (Bauskizzen) zum Teil 1 (4) DVGW G 459 / II (Gas Druckregelung) (5) DIN 2425 / I (Planwerke für die Versorgungswirtschaft) - 1 -

4 TAB Gas-Installation Karte 1 Versorgungsgebiet SWP (Stadtgebiet und umliegende Ortschaften) SWP K1

5 2 Begriffsdefinitionen Fachkraft GVU HAE GDR SAV Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, praktischen Tätigkeit und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der ihnen im Rahmen der Errichtung und Prüfung übertragenen Aufgaben besitzen. Gasversorgungsunternehmen Hauptabsperreinrichtung Bildet die so genannte Tarifgrenze (Abgrenzung der Verantwortung) zwischen GVU und Tarifkunden. Ist Bestandteil der Hausanschlussleitung. Gas-Druckregelgerät Bauelement der Gas-Druckregelung, das die selbsttätige Reduzierung des in der vorgeschalteten Leitungsanlage herrschenden Gasdruckes auf einen konstanten, im nachfolgenden Teil der Gasanlage erforderlichen Betriebsdruck bewirkt. Sicherheitsabsperreinrichtung. Sicherungsarmatur, die eigenes Bauteil darstellt oder meistens integriert im Gasdruckregelgerät vorliegt. Ist Bestandteil einer Hausanschlussleitung. Gasmangel- Eine Sicherungsarmatur, die bewirkt das bei Unterschreiten des Ansprechsicherung druckes die Gaszufuhr selbsttätig abgesperrt wird. Sie gibt die Gaszufuhr selbsttätig frei, wenn auf der Ausgangsseite der Ansprechdruck wieder erreicht wird. GS Gasströmungswächter Sicherheitsarmatur, die den Gasdurchfluss selbsttätig sperrt, wenn der Schließdurchfluss überschritten wird. Die neuste Generation der GS ist so konstruiert das bei erreichen des Betriebszustandes, nach dem Auslösen des GS, eine selbstständige Öffnung gewährleistet ist. Ist Bestandteil einer Hausanschlussleitung

6 3 Allgemeiner Aufbau des Hausanschlusses Anlage SWP-HA Kundenanlage - Gasinstallation (1) Hauptversorgungsleitung mit Anbohrarmatur für die Hausanschlussleitung. Anbohrarmatur beinhaltet die Abzweigung der Hausanschlussleitung sowie eine Bodenkappe zum absperren des Stranges per integrierter Absperrarmatur (Schieber oder Ventil) (2) Gasströmungswächter nach VP 305-2, GS X (X = Typenkennzeichnung) Der GS, als selbsttätig schließendes Bauteil, ist möglichst nahe am Abzweig von der Versorgungsleitung in die Hausanschlussleitung einzubauen. Durch diese Anordnung, nah der Anbohrung sollen größere unkontrollierte Gasausströmungen aus dem nachgeschalteten System, infolge mechanischer Beschädigung(Bsp. Baggerarbeiten), verhindert werden. Der Gasströmungswächter, so wie er durch die SWP genutzt wird, ist in einer Elektroschweißmuffe integriert. Weitere Aussagen über die Auswahl und Montage der jeweiligen GS im Einsatzgebiet der SWP sind Bestandteil des Kapitels 4.8. (3) Hauseinführung (Mauerdurchbruch) Aufgrund der unterschiedlichen Bauformen der einzelnen Grundstücke entstanden über die Zeit auch verschiedenste Arten der Hauseinführung. Dies ist jedoch Inhalt des Kapitels 4.9. (4) Hauptabsperreinrichtung (HAE) Ist immer am Ende einer Hausanschlussleitung einzubauen. Es sind des Weiteren 2 Bauvarianten zulässig: oder (a) Unmittelbar hinter der Einführung in das Gebäude an leicht zugänglicher Stelle, wobei bei der Planung eine höhere thermische Belastbarkeit (HTB) berücksichtigt werden muss (b) Vor der Einführung in das Gebäude an leicht zugänglicher Stelle im Erdreich, Schacht, Schrank oder Anschlusskasten (siehe Kapitel 5) und eine HTB ist auch erforderlich

7 (5) Gas-Druckregelgerät (GDR) Der Einbau eines GDR mit HTB-Zulassung ist erforderlich wenn die Versorgung der Kundenanlage über ein Mitteldruck- bzw. Hochdruckversorgungsnetz (MD-Netz 0,1 1,0 bar u. HD-Netz 1,0 4,0 bar) des GVU erfolgt. (6) Hausanschlusssicherung Erfolgt durch das setzen einer Steckscheibe nach dem Losflansch der HAE bzw. GDR und dem Gegenflansch mit Stopfen. Losflansch und Gegenflansch werden mit 4 Schrauben, von denen jeweils 2 als Sicherungseinrichtungen (RMA Manipulationssicherungen passive Manipulationserschwernis) vorgesehen sind. Alle hier aufgeführten Armaturen und Verbindungselemente der Hausanschlussleitung werden durch die SWP geplant, errichtet (bzw. in Auftrag gegeben) und verwaltet, und sind so Eigentume der SWP. 4 Bauausführung Die Planung, Konstruktion, Bauausführung sowie die Überwachung des Bauvorhabens erfolgen durch die SWP oder durch ein von ihm beauftragtes Rohrleitungsbauunternehmen nach den einschlägigen anerkannten Regeln der Technik. Werden die Arbeiten durch Dritte erbracht, welche dazu durch das GVU beauftragt wurden, so sind die SWP dazu verpflichtet die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zu fordern. Die Bauaufsicht erfolgt durch Fachkräfte des GVU oder durch eine Fachkraft des von ihm beauftragten Rohrleitungsbauunternehmens. Alle notwendigen Zertifikate und Berechtigungen der Rohrleitungsbauunternehmen sind vor Beginn der Arbeiten, ohne weitere Aufforderungen durch das die SWP, vorzuweisen. Hausanschlüsse, einschließlich aller Formstücke und Armaturen, sowie die Verbindungen werden verschweißt und müssen dicht und so beschaffen und eingebaut sein, dass sie den bei bestimmungsgemäßen Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Die für die Errichtung des Hausanschlusses notwendigen Armaturen, wie Anbohrarmaturen, Muffen, Hauseinführung, GDR und Hausanschlusssicherungen werden dem Rohrleitungsbauunternehmen durch die SWP zur Verfügung gestellt 4.1 Absperrung und Ausschilderung des Baustellenbereiches Zu beachten sind Richtlinien/Empfehlungen des DVGW und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft Der Baustellenbereich ist durch das ausführende Unternehmen, SWP oder Rohrleitungsbauunternehmen, so ab zu sichern, dass eine Gefährdung von Außenstehenden oder dem eigenen Arbeitspersonal vermieden wird. Des Weiteren erfolgt eine Absperrung der Baustelle immer allseitig. Weitere Grundsätze und Vorschriften sind in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und dem DVGW-Regeilwerk nachzulesen und dann anzuwenden. 4.2 Einbezug der Öffentlichkeit Die Errichtung eines Hausanschlusses dient der Versorgung des Kunden mit Erdgas und somit der Deckung einiger grundlegender Bedürfnisse des Kunden (Grundlagensicherung). Die Aufgabe der Informationsweitergabe liegt beim ausführenden Unternehmen

8 Sollte es zur teilweisen zeitlichen Stilllegung eines Versorgungsabschnittes kommen, aufgrund der Errichtung/Arbeiten des Hausanschlusses, ist es die Aufgabe des ausführenden Unternehmen den Kunden und die davon betroffene Bevölkerung rechtzeitig zu informieren. 4.3 Grundsätze bei der Wahl der Trasse des Hausanschlusses Zu beachten ist die DVGW G 472 Bei der Trassierung von Gasleitungen sind die örtlichen Gegebenheiten und die absehbare zukünftige Nutzung des Trassenbereiches zu berücksichtigen. Die Überbauung von Gasleitungen ist im Allgemeinen nicht zulässig, besondere Ausnahmen sind den DVGW- Richtlinien zu entnehmen. Die Wahl der Trasse und deren spezifischen Ausrichtung unterliegt allein dem GVU, der SWP. Wünsche des Kunden können mit dem GVU besprochen werden und werden ggf. berücksichtigt durch das GVU. 4.4 Rohrlagerung an der Baustelle (Hausanschlussstelle) Zu beachten sind: DIN 8075 u. Beiblatt / DVGW-VP 605 / DVGW-VP 608 Rohre und andere Verbundmaterialien die für das Bauvorhaben vorgesehen sind müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bereits bei der Anlieferung der Werkstoffe ist darauf zu achten, dass die Werkstoffe einwandfrei sind und dass bei der Entladung keine Mängel an den Materialien entstehen. Rohre und Rohrleitungsteile im Baustellenbereich sind nach Angaben des Herstellers zu lagern und vor materialschädigenden Medien zu schützen. Vor Einbau der Werkstoffe in die entstehende Hausanschlussleitung müssen nochmals alle Punkte zur Qualitätssicherung und Funktionstüchtigkeit durch das ausführende Rohrleitungsbauunternehmen überprüft werden, sprich den einwandfreien Zustand der Rohrmaterialien überprüfen und bestätigen. 4.5 Rohrgraben, Rohrdeckung und Verfüllung Die Rohrgräben und Baugruben sind entsprechend dem Verlegeverfahren und der Rohrabmessung unter Beachtung von DIN 4124 herzustellen. Die Grabensohle muss so hergestellt werden, dass die Rohrleitung gleichmäßig aufliegt. Im Regelfall gelten folgende Maße: 0,6 m ca. 1,0 m 0,3 m 0,1 m (Breite d. Grabens) (Tiefe d. Grabens) (steinfreier Boden) (Sandbett) Abmessungen beim Rohrgraben Die Rohrdeckung muss den örtlichen Verhältnissen angepasst sein, sollte also einen Wert von 0,8 m nicht unterschreiten bzw. überschreiten. An örtlich begrenzten Stellen kann die Überdeckung auch geringer ausfallen, soweit es keine unzulässigen Spannungen / Einwirkungen auf die Rohrleitung gibt

9 Die verlegte Gasleitung muss in einer ausreichenden Schichtdicke allseitig mit Bodenmaterial umgeben sein, dass im Hinblick auf die mechanische Widerstandsfähigkeit der Rohre zur Einbettung der Gasleitung geeignet ist. Bei Vertiefungen, welche durch das Einbetten der Leitung (Last) entstehen kann, muss eine Unterstopfung erfolgen, um eine Setzung zu vermeiden. In Gefällstrecken der Trasse sind Maßnahmen gegen eine Drainagewirkung des Rohrgrabens zu treffen und im Gegensatz bei Berghängen sind Maßnahmen gegen das Abrutschen des Bodens unter/mit der Gasleitung vorzunehmen. Die Hausanschlussleitung ist mit einem gelben Warnband zu versehen, dessen Beschriftung auf eine Gasleitung verweist ( Achtung Gasleitung ). Das Warnband sollte eine Breite von 80 mm aufweisen und in einer Tiefe von mm (GOK) unterhalb der Oberfläche, oberhalb der Leitung, verlegt werden. Gelbes Warnband 0,2 m Rohrleitungen parallel Rohrgraben Sich kreuzende Rohrleitungen 0,4 m [ in Ausnahmefällen-GVU-0,2m] 4.6 Errichtung des Hausanschlusses (Außenbereich) Errichtung des Hausanschlusses mit dem Rohrwerkstoff Polyethylen (PE) Zu beachten sind die Technischen Regeln des Arbeitsblattes DVGW G 472 (2000) und die damit verbundenen DVGW Richtlinien und DIN EN-Normen Verlegen der Gasleitung aus PE Zu beachten ist das DVGW-Merkblatt G 472, Kap. 4.9, und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Die Verlegung der Anschlussrohre der HA bei Temperaturen unterhalb von 0 C ist nicht zulässig (Ausnahmen siehe DVGW G 472). Sollte es bei den Arbeiten an der Hausanschlussleitung zu Unterbrechungen kommen sind die Rohrenden so zu verschließen, dass das Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten vermieden wird. Weitere Grundsätze der Verlegung sind den Merkblättern des DVGW zu entnehmen und zu befolgen

10 Rohrverbindungen Zu beachten ist das DVGW-Merkblatt G 472, siehe Kap. 4.5, und die damit verbundenen DIN-Normen. Alle Verbindungen sind als Schweißverbindungen möglichst spannungsfrei auszuführen. Vor der Verarbeitung der Rohre in der Hausanschlussleitung, also der Verbindung der einzelnen Rohre, sind die Rohrenden gemäß den geltenden Bestimmungen zu reinigen und senkrecht entlang der Rohrachse zu trennen, gestutzt auf die entsprechende Länge. Verbindungsformen/-arten: - Schweißverbindungen Zu beachten sind die Bestimmungen des DVS-Merkblattes und , sowie deren Beiblätter und die entsprechenden DIN-Normen und Hinweise des Herstellers Errichtung des Hausanschlusses mit dem Rohrwerkstoff Stahl Zu beachten sind die Technischen Regeln des Arbeitsblattes DVGW G (1976) und die damit verbundenen DVGW Richtlinien und DIN EN-Normen Verlegen der Gasleitung aus Stahl Zu beachten ist das DVGW-Merkblatt G 462, Kap. 4.9, und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Die Rohre und sonstige Rohrleitungsteile des Hausanschlusses sind vor dem Einbringen in den Rohrgraben innen und außen zu säubern, sowie auf sichtbare Schäden zu überprüfen (eventuell entstanden durch unsachgemäßen Transport oder Lagerung). Sollte es bei den Arbeiten an der Hausanschlussleitung zu Unterbrechungen kommen sind die Rohrenden so zu verschließen, dass das Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten vermieden wird. Zum absenken der Rohre der Hausanschlussleitung sind Hebezeuge zu verwenden, um ein stoßfreies und gleichmäßiges Senken der Rohre zu gewährleisten. Um eine Beschädigung des Außenschutzes zu vermeiden, ist beim absenken äußerste Vorsicht geboten und der Einsatz spezieller Hilfsmittel gefordert. Bei der Verfüllung des Rohrgrabens ist des Weiteren zu beachten, dass keine unnötigen hohen Spannungen an der Gasleitung auftreten infolge von kurzzeitig erhöhten Temperaturdifferenzen. Bei der Verwendung des Werkstoffes Stahl für die Gasleitung ist besonders auf den Korrosionsschutz zu achten, den dieser ist ein wichtiger Faktor für den Erhalt (Lebensdauer) und die Sicherheit der Versorgungsleitung. Der Korrosionsschutz wird im Wesentlichen erreicht durch eine Rohrumhüllung und ggf. durch den kathodischen Korrosionsschutz. Zum Ersteren ist zu sagen, dass jede erdverlegte Gasleitung aus Stahl eine Rohrumhüllung aufweisen muss, welche den zu erwartenden mechanischen und korrosiven Beanspruchungen angepasst ist. Der kathodische Schutz ist in kleineren Versorgungsnetzen eher selten. Sollte es jedoch erforderlich sein solch eine Schutzmaßnahme zu errichten, muss diese unter Berücksichtigung der DVGW Arbeitsblätter GW 10 und GW 12 geplant und ausgeführt werden

11 Rohrverbindungen Alle Verbindungen sind als Schweißverbindungen möglichst spannungsarm auszuführen. Die Schweißarbeiten dürfen nur von Fachkräften (Schweißer) ausgeführt werden, welche der DIN 8560 (Gruppe R II) entsprechen und in dem angewandten Schweißverfahren geprüft sind. Die gültigen Prüfbescheinigungen sind ohne weitere Aufforderung dem GVU vor Beginn der Arbeiten an der Hausanschlussleitung vorzuzeigen. Fertiggestellte Schweißverbindungen(Nähte) sind stichprobenweise zu kontrollieren und nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 1 zu beurteilen. Um ein bessere Übersicht über die verrichteten Schweißarbeiten zu erlangen, sind nach jedem einzelnen Leistungsabschnitt die Namen der Schweißer, Name der Aufsichtsperson, Name des bauausführenden Rohrleitungsbauunternehmens und der Zeitraum der Verlegung zu dokumentieren. Als Schweißverbindungen kommen Stumpfstoß- oder Muffennahtverbindungen zum Einsatz. 4.7 Anbohrung von Gasleitungen Zu beachten sind die Anforderungen der VP 304, der DIN 3543 und die Angaben des Herstellers Die Anbohrung der Gasleitung dient zum Anschluss von Anbohrarmaturen und somit der Verknüpfung und Absperrung einzelner Rohrabschnitte. Beim Einbau von Armaturen ist sicherzustellen, dass die Rohrleitung nicht unzulässig beansprucht wird. Erforderlichenfalls sind die Armaturen gegen Setzung bzw. Verdrehung zu sichern. 4.8 Gasströmungswächter (GS) Zu beachten sind die entsprechenden überarbeiteten DVGW-Richtlinien und die Hinweise/Montageanleitungen des Herstellers/Anbieters. Ein Gasströmungswächter hat die Funktion einer aktiven Manipulationssicherung und ist in jedem Abzweig der Versorgungsleitung, also einer Hausanschlussleitung, ein fest vorgeschriebener Bestandteil. Im Versorgungsgebiet der SWP wir der GS vom Typ Z für den Druckbereich 35 mbar bis 5 bar, der Firma Mertik Maxitrol, eingesetzt. Der GS dieser Marke ist anhand des gelben allgemeiner Aufbau eines GS Typenschildes, welche die wichtigsten Daten aufweist, eindeutig zu erkennen. Zum Einsatz kommt diese Form des Gasströmungswächters bei den SWP nur in den Versorgungsabschnitten mit Mitteldruck- und Hochdruckstufen (MD- / HD-Netz)

12 Im Folgenden sind die wichtigsten Grundlagen zur Auswahl des richtigen GS beim Einbau in die Hausanschlussleitung für das ausführende Rohrleitungsbauunternehmen oder die SWP aufgeführt. Nenndurchfluss: Für die markierten Durchmesser werden bei den SWP GS eingesetzt und verbaut Öffnungszeiten der Gasströmungswächter: Prinzip d. Absperrung durch den GS (+ Reaktivierung) Die angegebenen Werte sind als Nährungswerte zu betrachten für die angegebenen Netzdrücke und eine Dichte des Erdgases von 0,

13 4.9 Hauseinführung Zu beachten sind die Musterskizzen des DVGW Arbeitsblattes G459-1, Anlage 1, und die entsprechenden DIN-Normen Die Hauseinführung kann mit oder ohne Mantelrohr(Schutzrohr) eingebaut werden. Eine Hausanschlussleitung aus PE darf ins Gebäude geführt werden, wenn der Werkstoffübergang in einer metallenen Rohrkapsel, dem so genannten Schutzrohr, nach DVGW VP 601 vorgenommen wird. Das Schutzrohr muss die Außen- und Innenseite der Wand oder der Bodenplatte überragen (siehe Bild 1) und dicht sein, sowohl innerhalb des Rohres (Zwischenraum Schutzrohr Leitung) als auch außerhalb (Schutzrohr Außenwand). Wird bei einem PE-Hausanschluss auf ein Schutzrohr verzichtet, so sollte der Übergang zwischen PE-Rohr und metallenem Rohr möglichst nahe vor dem Gebäude liegen (sonst Gefahr von Blindströmen). Stellt die Hauseinführung einen Festpunkt dar, so ist auf eine kraftschlüssige Verbindung zur Wand zu achten. Die Art der Hauseinführung ist zum einen abhängig von der Bauweise des zum Anschluss vorgesehenen Hauses und zum anderen von der Entscheidung des GVU. Mit Bauweise ist in diesem Fall gemeint, ob das Haus eine Unterkellerung aufweist oder nicht. Nach Analyse der vorliegenden Fakten entscheiden die SWP, welche spezielle Form der Hausführung gewählt wird. Im Folgenden sind die üblichsten Arten der Hauseinführung zeichnerisch aufgeführt (Auszug aus der Anlage 1 zum DVGW-Merkblatt G 459-1), weitere Arten der Einführung sind den Richtlinien der DVGW zu entnehmen. Legende zu den Zeichnungen:

14 (1) Gebäude mit Unterkellerung Siehe Anlage 1 DVGW G 459-1, Bild 1 u. Bild 2 entnommen, einarbeiten der Legende beachten. * * Hauseinführung aus Stahl HA-Leitung aus PE und Einführung aus Stahl * GDR Einbau eines GDR hinter der HAE bei Versorgung aus NDoder MD-Netz. Verschiebung der Eigentumsgrenze gilt bei jeder Einbauvariante des GDR (2) Ohne Unterkellerung HAE innerhalb des Gebäudes Siehe Anlage 1 DVGW G 459-1, Bild 10 u. Bild 11 entnommen, einarbeiten der Legende beachten. * * HA-Leitung aus PE und Einführung aus Stahl (Festpunkt in der Bodenplatte) HA-Leitung aus PE und Einführung aus Stahl (Festpunkt in der Wand)

15 (3) Ohne Unterkellerung HAE außerhalb des Gebäudes Siehe Anlage 1 DVGW G 459-1, Bild 7 u. Bild 8 entnommen, einarbeiten der Legende beachten. * HA-Leitung aus PE oder Stahl HAE im Anschlussschrank * HAE in einem Mauerkasten * Tarifgrenze zwischen GVU und Kunden, gleichzeitig die Grenze zwischen Hausanschlussleitung, welche durch die SWP erstellt wird, und der Kundenanlage, welche auf Kosten des Kunden durch ein eingetragenes Installationsunternehmen errichtet werden muss

16 4.10 Vermessung und Kennzeichnung der Hausanschlussteile Zu beachten sind die DIN-Normen 4065 / 4069 und die BA TIN 01 der SWP Vor dem vollständigen verfüllen des Grabens erfolgt die endgültige Vermessung und Erfassung der Hausanschlussleitung durch Fachkräfte der SWP oder dafür zuständige Fachkräfte des beauftragten Rohrleitungsbauunternehmens. Diese Arbeit wird festgehalten in einem Bestandsplan. Von großer Bedeutung ist die Erfassung wichtiger Eckdaten, wie Gefälle, Position von außenliegenden Absperrarmaturen, Position der Anbohrung an die Versorgungsleitung, Verlauf anderer Leitungen oder Ort und Art der Hauseinführung. Die Lage der für den Betrieb notwendigen Armaturen ist durch Schilder zu kennzeichnen. Nach Anfertigung des Bestandsplanes ist dieser dem GVU zu übergeben und geht in dessen Eigentum über. Beschilderung erfolgt: (1) Hinweisschild für Absperrarmaturen und GS am Gebäude bzw. an einem Hinweispfahl (2) Setzen einer gelben Plakette am Gebäude, an der Stelle wo sich die Hauseinführung befindet (3) Anbringung eines Gasstop - Hinweises an der HAE vor dem GDR 5 Druckprüfung Die Druckprüfung der Hausanschlussleitung erfolgt nach der Fertigstellung des HA durch die SWP oder durch beauftragte Fachkräfte des Rohrleitungsbauunternehmens. Die Prüfung der Anlage kann entweder zusammenhängend oder abschnittsweise erfolgen, muss dabei den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes 469 Druckprüfverfahren für Leitungen der Gasversorgung, in beiden Fällen. Die Prüfung ist in der Regel als Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas durchzuführen, wobei der Druck des Prüfmediums mindestens 2 bar höher sein muss als der zulässige Betriebsdruck, die SWP fordern einen allgemeinen Prüfdruck von 6,0 bar. Wird PE als Rohrwerkstoff verwendet, so sollte man auf eine längere Beruhigungszeit achten um das Kriechverhalten des Werkstoffes sachgemäß beurteilen zu können. 5.1 Druckprüfverfahren Zu beachten ist das DVGW Arbeitsblatt G 469 und G459-1, Kap. 5.2, und des Weiteren die Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Es wird empfohlen, von seitens des DVGW und des SWP, das Druckdifferenzmessverfahren mit Luft C 3 oder das Druckmessverfahren mit Luft B3 anzuwenden. Die Feinheiten und Unterschiede der einzelnen Messverfahren für die Prüfverfahren sind im DVGW-Arbeitsblatt 469 zusammengefasst. Die genaue Abfolge der einzelnen Prüfschritte ist durch das ausführende Unternehmen genausten einzuhalten und zu dokumentieren. Ist eine Druckprüfung nach den niedergeschriebenen Verfahren im DVGW-Arbeitsblatt nicht möglich, z.b. bei der Einbindung von Gasleitungen, so kann diese Gasleitung, wenn vorher

17 die SWP informiert und die Zustimmung erteilt wurde, auch mit Betriebsgas unter dem jeweiligen Netzdruck nach dem Verfahren A 4 geprüft werden. 5.2 Abnahme und Inbetriebnahme Die Abnahme der Anlage erfolgt durch eine Fachkraft der SWP bzw. durch eine Fachkraft des Rohrleitungsbauunternehmens und gilt als abgeschlossen, wenn die Fachkraft des GVU die Abnahmebescheinigung bescheinigt und aushändigt. Mit der Aushändigung der Abnahmebescheinigung wird die ordnungsgemäße Verlegung und Errichtung des Hausanschlusses nach den anerkannten Regeln der Technik durch das ausführende Rohrleitungsbauunternehmen bestätigt und garantiert. Die Bestätigung der Abnahme durch die SWP bzw. durch das Rohrleitungsbauunternehmen erfolgt nur bei erfolgreich bestandener Druckprüfung, um so eine ordnungsgemäße Versorgung der Kundenanlage sicherstellen zu können und des Weiteren die Herstellung der Gasreinheit zu garantieren. Danach ist die Leitung unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und der DVGW- Richtlinien zu entlüften. Fertiggestellte und nicht mit der Gas-Hausinstallation verbundene Hausanschlüsse sind mit einer Sicherungseinrichtung, bestehend aus Losflansch, Steckscheibe, Gegenflansch mit Stopfen und 4 Schrauben ( von denen 2 als Sicherheitsschrauben vorliegen [Manipulationserschwernis] ), zu verwahren. In allgemein zugänglichen Räumen hat dies in Form von passiven Sicherungsmaßnahmen zu erfolgen, sofern vorgelagert keine aktiven Maßnahmen (z.b. GS) installiert sind. Geschlossene Absperreinrichtungen gelten nicht als dichter Verschluss

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...

Mehr

Antrag auf Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz

Antrag auf Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz Antrag auf Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz Hertener Stadtwerke www.hertener-stadtwerke.de Bitte mit Kugelschreiber ausfüllen Posteingang Vorname, Nachname des Antragstellers

Mehr

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Informationen für Bauherren und Planer > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Inhaltsverzeichnis Gesetze und Verordnungen 2 Ihr Ansprechpartner

Mehr

Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen

Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen Inhalt Präambel 1. Allgemeine Normen, Richtlinien und Vorschriften 2. Allgemeine Bedingungen 3. Technische

Mehr

Antrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage und Versorgung mit Erdgas gem. NDAV / GasGVV

Antrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage und Versorgung mit Erdgas gem. NDAV / GasGVV Geb.- Geb.- des Anschlussnehmers / Bevollmächtigten / des Anschlussnutzers / Bevollmächtigten / Neuanlage Wiederinbetriebnahme Anschlusswert-Minderung Austausch Gasgerät Sonstige Änderung MKN Main-Kinzig

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Information zur Ausführung von Eigenleistungen bei der Erstellung von Netzanschlüssen für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung

Information zur Ausführung von Eigenleistungen bei der Erstellung von Netzanschlüssen für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung Information zur Ausführung von Eigenleistungen bei der Erstellung von Netzanschlüssen für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, auf Grundlage der Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Oberhausener Netzgesellschaft mbh

Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Oberhausener Netzgesellschaft mbh Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) der Oberhausener Netzgesellschaft mbh Ausgabe Januar 2014 1/10 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...... 3 1. Geltungsbereich 4 2. Gaskennwerte.. 4 3. Gasnetzanschluss.

Mehr

Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) und den SWG

Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) und den SWG Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) und den SWG Bei der Gasversorgung sind wir ein reines Verteilerunternehmen. Die benötigten Erdgasmengen beziehen wir von verschiedensten

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Wir machen uns für Sie stark!

Wir machen uns für Sie stark! Ihr Wasseranschluss Wir machen uns für Sie stark! Der Netzbetreiber, die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH, bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Netzanschluss zur Trinkwasserversorgung.

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Hausanschluss. Strom Gas Fernwärme Wasser

Hausanschluss. Strom Gas Fernwärme Wasser Hausanschluss Strm Gas Fernwärme Wasser Infrmatinen für Bauherren, Architekten und Planungsbürs Stadtwerke Detmld GmbH Am Gelskamp 10 32758 Detmld Telefn: 05231 607 0 Telefax: 05231 66043 inf@stadtwerke-detmld.de

Mehr

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Absicherung Unterrichtsräume

Absicherung Unterrichtsräume Absicherung Unterrichtsräume Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 621, zentrale Absperreinrichtung / Zwischenabsperrung für Digestorien und Lehrertisch Herr Stock Beratung Systemtechnik und Geschäftsleitung

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Gas-Strömungswächter Typ GSW

Gas-Strömungswächter Typ GSW Gas-Strömungswächter Typ GSW RMA Rheinau GmbH & Co. KG Forsthausstraße 3 D-77866 Rheinau / Germany info@rma-rheinau.de www.rma-armaturen.de 1 RMA Gasströmungswächter GSW M1/ K1 M2/ K2 M3/ K3 für die Hausinstallation

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz

Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Inhalt 1. Allgemeines 2 1.1 Geltungsbereich.. 2 1.2 Gültigkeitsdauer.. 2 1.3 Normen und Regeln... 2 1.4 Technische Hinweise.. 3 2. Baustrom/ Provisorische

Mehr

RWE Netzservice KATHODISCHER KORROSIONSSCHUTZ

RWE Netzservice KATHODISCHER KORROSIONSSCHUTZ RWE Netzservice KATHODISCHER KORROSIONSSCHUTZ BETRIEB UND INSTANDHALTUNG Zur Vorbeugung von korrosionsbedingten Ausfällen unterirdischer Versorgungsleitungen bzw. unterirdischer Tanklager aus Stahl bieten

Mehr

Hinweise für Gasinstallationen

Hinweise für Gasinstallationen Hinweise für Gasinstallationen Bei Neuinstallationen und Erweiterung bereits bestehender Anlagen ist vor Beginn der Arbeiten deren Genehmigung bei der Energieversorgung Filstal (EVF) einzuholen. Nach Beendigung

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------

------------------------------------------------------------------------------------------- Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit Drahtlosnetzwerken: Hier aufgeführt finden Sie wichtige Informationen. Damit Sie als Käufer von drahtlosen Produkten einfach zu einer bestmöglichen Wireless Netzwerkumgebung

Mehr

Dränung und deren Grundsätze

Dränung und deren Grundsätze Dränung und deren Grundsätze Grundstücksentwässerung und Ausführung der Dränage Ausführung der Dränage Eine Abdichtung mit Dränung ist bei schwach durchlässigen Böden auszuführen, bei denen mit Stau- oder

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Aufstellung, Betrieb und Instandhaltung mobiler GDR-Anlagen Hausmesse der CeH4 technologies GmbH am 07.07.2015 in Celle

Aufstellung, Betrieb und Instandhaltung mobiler GDR-Anlagen Hausmesse der CeH4 technologies GmbH am 07.07.2015 in Celle Aufstellung, Betrieb und Instandhaltung mobiler GDR-Anlagen Hausmesse der CeH4 technologies GmbH am 07.07.2015 in Celle Auf Grund der Notwendigkeit von mobilen GDR-Anlagen im Störungsfall und/oder im Umbaufall

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

Heizkörper einbauen in 10 Schritten Schritt-für-Schritt-Anleitung

Heizkörper einbauen in 10 Schritten Schritt-für-Schritt-Anleitung Schritt-für-Schritt- 1 Einleitung Wie Sie in 10 einfachen Schritten einen neuen Heizkörper einbauen, richtig anschließen und abdichten, erfahren Sie in dieser. Lesen Sie, wie Sie schrittweise vorgehen

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Alles Gute zum Hausbau!

Alles Gute zum Hausbau! Alles Gute zum Hausbau! Damit der Strom von Anfang an den richtigen und sicheren Weg findet, erklären wir Ihnen nachfolgend anhand einiger unverbindlicher Beispiele, wie Sie zu Ihrer Energie kommen - 1

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Wir verschaffen Ihrem Gebäude Anschluss

Wir verschaffen Ihrem Gebäude Anschluss Wir verschaffen Ihrem Gebäude Anschluss Der Hausanschluss bildet die Verbindung zwischen Ihrem Gebäude und den öffentlichen Versorgungsnetzen. Auf Norderney werden die von uns, den Stadtwerken Norderney,

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00 ULT Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0019-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Haft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder

Haft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder 1. Zweck Die Norm IEC 60079-0 (Ed. 6)sowie EN 60079-0:2012 fordern im Abschnitt 29.2 eine deutlich lesbare Kennzeichnung von elektrischen Geräten. Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX Richtlinie) fordert im Abschnitt

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Anhang 2. Technische Mindestanforderungen für. Anschlussleitungen. an Verteilerleitungen der Begas

Anhang 2. Technische Mindestanforderungen für. Anschlussleitungen. an Verteilerleitungen der Begas Anhang 2 Technische Mindestanforderungen für Anschlussleitungen an Verteilerleitungen der Begas Version 3 Jänner 2007 TechMindestanf_Begas_2007.doc Version 3-01/2007 Seite 1/8 INHALTSVERZEICHNIS 1 an das

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Präsentation zu Kapitel 4

Präsentation zu Kapitel 4 Präsentation zu Kapitel 4 Einführung in die Baunormen Aufbau der Normen Einsatz der Normen Ausschreibung mit und ohne ABB Norm SIA 118: Sinn und Zweck Norm SIA 451: Standard für den Datenaustausch Was

Mehr

Beispiel Shop-Eintrag Ladenlokal & Online-Shop im Verzeichnis www.wir-lieben-shops.de 1

Beispiel Shop-Eintrag Ladenlokal & Online-Shop im Verzeichnis www.wir-lieben-shops.de 1 Beispiel Shop-Eintrag Ladenlokal & Online-Shop. Als Händler haben Sie beim Shop-Verzeichnis wir-lieben-shops.de die Möglichkeit einen oder mehrere Shop- Einträge zu erstellen. Es gibt 3 verschiedene Typen

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Unbundling Informationen zur Trennung von Netz und Vertrieb bei der Erdgasversorgung

Unbundling Informationen zur Trennung von Netz und Vertrieb bei der Erdgasversorgung Praxis-Leitfaden Kurzleitfaden für für Installateure Installateure Unbundling Informationen zur Trennung von Netz und Vertrieb bei der Erdgasversorgung www.bdew.de Trennung von Netz und Vertrieb Mit der

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Installation und Einrichtung des Microsoft SQL Servers 2005 Express. Abb.1.0

Installation und Einrichtung des Microsoft SQL Servers 2005 Express. Abb.1.0 Installation und Einrichtung des Microsoft SQL Servers 2005 Express Abb.1.0 1. Ausführen der Installationsdatei Gehen Sie in das Verzeichnis, in dem die Installationsdatei für Ihren Microsoft SQL Server

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Folgende Einstellungen sind notwendig, damit die Kommunikation zwischen Server und Client funktioniert:

Folgende Einstellungen sind notwendig, damit die Kommunikation zwischen Server und Client funktioniert: Firewall für Lexware professional konfigurieren Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemein... 1 2. Einstellungen... 1 3. Windows XP SP2 und Windows 2003 Server SP1 Firewall...1 4. Bitdefender 9... 5 5. Norton Personal

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Kanalreinigungs GmbH. Tel. 0821 / 60 21 87. www.schalk-kanalreinigung.de

Kanalreinigungs GmbH. Tel. 0821 / 60 21 87. www.schalk-kanalreinigung.de seit 4 195 ig s s ä l r e v u z t p m o r p regional r h a J im e g a T 5 24 h 36 Kanalreinigung Rohrreinigung Egal ob Abwasser-, Regen- oder Mischwasserkanal, wir reinigen sämtliche Leitungen vom Hausanschluss

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche

Mehr

Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge

Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Ab der Version forma 5.5 handelt es sich bei den Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge nicht

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr