Nebenjob und Praktikum Was muss ich beachten?
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- Gregor Fischer
- vor 7 Jahren
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1 Nebenjob und Praktikum Was muss ich beachten? Tipps und Informationen für Studierende Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte HS Koblenz, 13. April 2016
2 Agenda Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag Exkurs Minijob Exkurs kurzfristige Beschäftigung Praktikum Sozialpartnerschaft Betriebsrat, Personalräte Gewerkschaften Informationen, Kontakt, weitere Veranstaltungen Alle Angaben ohne Gewähr. 2
3 Arbeitsrecht Beratung beim Betriebsrat oder Personalrat und der zuständigen Gewerkschaft Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten mindestens die gesetzlichen Regelungen Gilt ein Tarifvertrag (TV)? Tarifverträge regeln Besserstellungen 3
4 Arbeitsvertrag Folgende Punkte gehören in den Arbeitsvertrag: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, Verweis auf den Tarifvertrag, Dauer der Probezeit oder Verzicht, Tarifliche Gehaltsgruppe, Sondervereinbarungen, Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen, Dauer der Befristung, Ggf. Grund der Befristung, Lage der Arbeitszeit.
5 Tarif* vs. Gesetz Was Tarif Gesetz Wochenarbeitszeit Urlaub 35 Std. von Montag bis Freitag 30 Arbeitstage 6 Wochen 48 Std. von Montag bis Samstag 24 Arbeitstage 4 Wochen Urlaubsgeld 50 % pro Urlaubstag Keine Regelung Weihnachtsgeld Vergütung Bis zu 55% des Monatseinkommens Tarifvertraglich festgelegt Keine Regelung 8,50 /Stunde * In der Metall- und Elektrobranche. 5
6 Arbeitszeit Pro Werktag maximal zehn Stunden, im Durchschnitt von sechs Monaten nicht mehr als acht Stunden Zw. Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen elf Ruhestunden liegen Sechs bis neun Stunden: Ruhepause von 30 min, ab neun Stunden: 45 min Länger als sechs Stunden darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden Tarifvertrag: 35 Stundenwoche
7 Urlaub, Urlaubsgeld 24 Werktage bezahlter Urlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage- Woche Bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstags Durchschnittliches Gehalt Kann nicht wegen Krankheit verfallen Kein Urlaubsgeld Tarifvertrag: 30 Arbeitstage Urlaubsentgelt (=normale Gehalt) Anspruch auf Urlaubsgeld Betriebsvereinbarung Zusätzliche Urlaubstage Weitere Freistellungen Formel zur Urlaubsberechnung: (30/12) * (x/5) 7
8 Vergütung Verhandlungssache? Gesetzlicher Mindestlohn: 8,50 Anhebung 2017 Ausnahmen Tarifvertrag: Eingruppierung nach Tätigkeit in entsprechende Entgeltgruppen Tariferhöhungen Leistungszulage Mehrarbeit Weitere Zulagen
9 Krankheit AG zahlt Entgelt in voller Höhe für die ersten sechs Wochen der Krankheit oder Kur Ab der siebten Woche zahlt die KV, bis zur 78. Woche* Pflicht zur Entgeltfortzahlung gilt erst ab der fünften Beschäftigungswoche Krankschreibung spätestens am dritten Tag beim AG einreichen, kann er auch schon am ersten Tag verlangen Tarifvertrag: Entgeltfortzahlung t.w. ab dem ersten Beschäftigungstag Zuschuss ab der siebten Woche * Gilt nicht für Studierende, da sie keine einkommensabhängigen Beiträge zahlen.
10 Kündigungsfristen* In der Probezeit: zwei Wochen AN/AG: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende AG: Verlängerung der Kündigungsfristen mit der Beschäftigungsdauer, Kündigung nur zum Monatsende Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ausnahmen Tarifvertrag: Manchmal längere Kündigungsfristen für den AG * In einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Gelten nur für befristete Arbeitsverhältnisse, wenn sie vereinbart wurden, die sonst nicht vorzeitig kündbar sind! Achtung: Verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten. Fristlos aus wichtigem Grund Prüfen lassen
11 Kündigungsgründe Verhaltensbedingte Kündigung Fehlverhalten, Verstoß gegen Arbeitspflichten i.d.r. vorher Abmahnung durch den Arbeitgeber Krankheitsbedingte Kündigung Wiederkehrende oder lang andauernde Krankheit Fehlzeiten mehr als sechs Wochen jährlich in den drei Jahren vor der Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Umsatzrückgang, Rationalisierung, Auslagerung von Arbeitsplätzen Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Auswahl durch den Arbeitgeber Abweichung mit Ausnahme: z.b. besondere Kenntnisse
12 Befristung Schriftlich Ohne sachlichen Grund: maximal 2 Jahre, darf dabei höchstens 3 x verlängert werden (also 4x insgesamt). Eine sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, wenn in den letzten 3 Jahren zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat. 12
13 Zeugnis Jede/r Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf ein Zeugnis. Rechtsprechung besagt, dass es Inhaltlich wohlwollend, Wahrheitsgemäß, Keine einmaligen Vorfälle, die für das Gesamtbild nicht charakteristisch sind aufnimmt, Arbeitsbezogene Fakten, nichts Privates enthält Eine korrekte, schriftliche Form aufweist mit entsprechender Unterschrift, Keine versteckten Hinweise enthält. Zwischenzeugnis kann aus gewichtigen Grund verlangt werden.
14 Mythen des Arbeitsrechtes Arbeitstage: und sind reguläre Arbeitstage Wenn nicht gerade Sonntag ist, wird wie an allen Tagen regulär gearbeitet. Krankheit, Urlaub und Feiertage müssen nicht nachgearbeitet werden. Urlaub ist nicht zum gesund werden da. Bei Krankheit im Urlaub krankschreiben lassen, Urlaub nachholen. Überstunden: Nicht automatisch und schon gar nicht unbezahlt In welchem Rahmen Überstunden nach dem Arbeitsvertrag mit dem Grundgehalt abgegolten werden können, ist umstritten. 14
15 Exkurs Minijob Mindestlohn: 52h/Monat Maximal 450,00 /Monat* 3x im Jahr darf das Einkommen unvorhergesehen mehr als 450,00 betragen Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsgeld * Durchschnittsverdienst von 12 Monaten, inklusive anteilig Weihnachts- und Urlaubsgeld. 15
16 Exkurs Kurzfristige Beschäftigung Befristung auf maximal 70 Tage oder 3 Monate Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsgeld Urlaubsanspruch kann sich nach dem Ende der Beschäftigung ausgezahlt werden. 16
17 Praktika = Lernverhältnis Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt. ( 22 Abs.1 MiloG) 17
18 Rechtlicher Status Praktikum Pflichtpraktikum während Studium und Berufsausbildung Ausbildungszweck, Praktikanten/-innen sind weder normale Beschäftigte noch Auszubildende im Sinne des BBiG Praktikum ist Teil des Studiums/der Berufsausbildung, Vorgaben der Hochschule, zivilrechtlichen Regelungen Pflichtpraktikum vor und nach Studium und Berufsausbildung Freiwilliges Praktikum während des Studiums Freiwilliges Praktikum bzw. Vor- und Nachpraktikum Ausbildungsverhältnis im Sinne 26 BBiG, wenn der Erwerb beruflicher Kenntnisse im Vordergrund steht. Es gelten alle allgemeinen Arbeitnehmerrechte: Anspruch auf Vergütung, Entgelt, Urlaub, Lohnfortzahlung Herrschende Auffassung unter Juristen: kein Anspruch auf Arbeitnehmerrechte alles muss einzelvertraglich vereinbart werden, Arbeitszeiten, Pausen, Ruhetage beachten Bestätigung entsprechend der Studienordnung Vorpraktikum: Voraussetzung für Immatrikulation, aber nicht Bestandteil der Ausbildung Nicht Bestandteil der Ausbildung Steht die Arbeitsleistung im Vordergrund, müssen die Studierenden als Werkstudierende behandelt werden also als (Teilzeit)Beschäftigte des Unternehmens Rechtsanspruch - Schriftlicher Praktikumsvertrag - Lerncharakter ist gesetzliche verankert, Praktikum ist keine reguläre Arbeit - Inhalte und Bedingungen sind fest gelegt - Anspruch auf einfaches Zeugnis 109 GewO, eventuell Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis Mindestlohn Nein Ja, im Nachpraktikum: - In der Regel Mindestlohn Nein, im Vorpraktikum: - Ausnahme nach 22 Abs. 1 MiloG, kein Anspruch auf Mindestlohn Gültigkeit von TV Keine Ansprüche Ja, Ausnahmen: - Praktikant/in noch nicht 18, keine abgeschlossene Berufsausbildung - Bis zu drei Monate zur Orientierung für die Berufsausbildung Wenn Arbeitsleistung im Vordergrund steht und bei Mitgliedschaft Anspruch auf tarifliche Leistungen 18
19 Praktikumsvertrag Praktikum zu Ausbildungszwecken Beginn, Dauer, Einsatzort und Arbeitsinhalt des Praktikums tägliche Arbeitszeit Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubs Vergütung von Überstunden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Kündigungsvoraussetzungen Mustervertrag: 19
20 Praktikumsplan Sollte bei Beginn des Praktikums bestehen. Zeitliche Gliederung in Bezug auf die wesentlichen Inhalte des Praktikums Angaben zu den Abteilungen, in denen man eingesetzt wird Angaben zu den Ausbildungsbeauftragten Erkundige Dich danach bei Deinem Betreuer oder Deiner Betreuerin! 20
21 Praktikumszeugnis Am Ende des Praktikums sollte ein schriftliches Zeugnis ausgestellt werden. Dauer und Inhalt des Praktikums sollten beschrieben werden. Anforderungen der jeweiligen Studienordnung beachten! Wertungen zum persönlichen Auftreten und Handeln sind nicht Gegenstand eines Praktikumszeugnisses. 21
22 Nach dem Praktikum Wurden die eigenen Berufsvorstellungen bestätigt? Wurde das Unternehmen den Vorstellungen gerecht? Konnte ich Kontakte knüpfen? Erfahrungsaustausch und Bewertung unter: 22
23 Informationen 23
24 Broschüre: Praktika im Ingenieur- und Informatikstudium Hilft bei der Orientierung Liefert rechtliche Tipps Unterstützungsangebote der IG Metall Wo bekomme ich die Broschüre? Material Bei der IG Metall in Koblenz und Neuwied Oder: tragt euch in die Liste ein!
25 Informationen und Beratung Hib Koblenz des AStA der HS Koblenz: Arbeitsrechtliche Anfangsberatung SoSe: dienstags 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr Im Raum der AStA-Sozialberatung (HU 04) BAföG- und Sozialberatung des AStA der HS Koblenz: Montag und Mittwoch 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr Raum HU 04 / Rechtsberatung, tarifgebundene Betriebe, Weiterbildung Liste mit Betrieben für Praktika 25
26 IG Metall für Studierende Zeitschrift für Studierende Unterstützung im Studium und Beruf Netzwerk, Beratung und Informationen Veranstaltungen und Betriebsexkursionen Rechtsschutz Kostenfreie ISIC-Card Aktiv bleiben/werden Gehaltsanalysen & Materialien
27 Weitere Veranstaltungen Über Geld spricht man nicht? BAföG, Stipendium, Nebenjob, Sozialleistungen, Unterhalt was gibt es alles für Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren? 11. Mai :00 Uhr, K 119 Einstiegsgehälter für IngenieurInnen 01. Juni :00 Uhr, K 119 AfD und Pegida Rechtsruck in Deutschland? 06. Juni :00 Uhr, Circus Maximus 27
28 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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