Amt Sachbearbeiter(in) vom Internetfreigabe Beratungsart 10 Frau Pramor Ja Öffentlich Vor Vervielfältigung Amt 10 z. K
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- Kai Junge
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1 Gemeinde Hechthausen Der Bürgermeister Vorlage Nr. HEC 0025/2010 Amt Sachbearbeiter(in) vom Internetfreigabe Beratungsart 10 Frau Pramor Ja Öffentlich AKZ Vor Vervielfältigung Amt 10 z. K Beratungsfolge: am TOP Ja Nein Enth. Fraktion Jugend-, Kultur und Sportausschuss Verwaltungsausschuss Gemeinderat Beratungsgegenstand: Ev. Kinderhaus St. Marien mit Kindergartengruppe in Klint; hier: voraussichtliche Belegung im nächsten Kindergartenjahr Gemeinde Hechthausen Finanzielle Auswirkungen: Betrag Haushaltsstelle Einnahme Ausgaben Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Es ergeht kein Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag
2 Sachbericht zur Vorlage Vorlage Nr. HEC 0025/2010 Zum Stichtag lebten insgesamt 165 Kinder in der Gemeinde Hechthausen, die gemäß Geburtsdatum noch nicht schulpflichtig sind. Um feststellen zu können, welcher Wunsch im nächsten bzw. in den nächsten Jahren für all die Kinder besteht, die zur Zeit noch keine Kindertagesstätte in Hechthausen oder Klint besuchen oder für diese vorgemerkt sind, wurde bei all diesen Eltern eine Umfrage gestartet. Insgesamt wurden somit Eltern von 60 Kindern angeschrieben (geboren vom ). Insgesamt haben nur 15 Eltern den Fragebogen zurückgegeben haben. Der Rücklauf hat folgendes Ergebnis gebracht: Für 5 Kinder wird ab August 2011 / für 1 Kind ab Dezember 2010 / für 1 Kind ab August 2013 ein Vormittagsplatz im Kindergarten in Hechthausen erwünscht. Für 4 Kinder wird kein Platz benötigt, da sie in einem Kindergarten in Hemmoor untergebracht sind bzw. werden. Für 1 Kind besteht Interesse an einer Betreuung ab im Kindergarten in Klint, am besten jedoch im Waldkindergarten. 2 Kinder wurden für das kommende Kindergartenjahr in der Krippe in Hechthausen angemeldet (Eltern des einen Kindes auch bereit für Krippenplatz in Klint) Für 1 Kind wird ab ein Krippenplatz in Hechthausen erwünscht (vormittags und nachmittags). Unabhängig von der Rückgabe des Fragebogens hat sich des Weiteren Folgendes ergeben: 3 Kinder sind noch für das kommende Kindergartenjahr im Kindergarten in Hechthausen angemeldet worden. 1 Kind ist bereits in einem Kindergarten in Hemmoor untergebracht. 3 Kinder wurden für das kommende Kindergartenjahr noch für die Krippe angemeldet. 1 Kind ist vorangemeldet für den Kindergarten in Hechthausen. Danach stellt sich die Situation der Kindergartenkinder in der Gemeinde Hechthausen im nächsten Kindergartenjahr 2010/2011 mit Rechtsanspruch wie folgt dar: Zum werden voraussichtlich insgesamt 115 Kinder in der Gemeinde Hechthausen leben, die zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr
3 vollendet haben oder dieses im Laufe des Kindergartenjahres vollenden werden und somit einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben oder haben werden. Von diesen 115 Kindern werden 87 Kinder im kommenden Kindergartenjahr voraussichtlich einen Kindergartenplatz in Hechthausen in Anspruch nehmen; werden 4 Kinder im kommenden Kindergartenjahr (oder später) in Hemmoor betreut; werden 5 Kinder im kommenden Kindergartenjahr voraussichtlich in der neuen Krippe betreut; wollen 6 Kinder erst ab einen Kindergartenplatz in Hechthausen in Anspruch nehmen; ist bei 7 Kindern der Betreuungswunsch unbekannt; würde für 5 Kinder eine Betreuung in Klint gewünscht. würde für 1 Kind ab Januar 2011 eine Betreuung in Klint gewünscht. Rein rechnerisch könnte allein durch den Kindergarten in Hechthausen (93 Plätze) zur Zeit zwar nicht der Rechtsanspruch für alle Kinder im (zukünftigen) Kindergartenalter erfüllt werden, es wurde aber vor Beginn des Kindergartenjahres allen Eltern die Möglichkeit gegeben, ihr Wunsch- und Wahlrecht für das nächste Kindergartenjahr geltend zu machen. Demnach kann zunächst allen Eltern ein Platz in Hechthausen zur Verfügung gestellt werden, die dieses auch wünschen. Kindergartengruppe in Klint Die Trägerschaft für den Kinderspielkreis Klint wurde zum von der Gemeinde auf die Ev.-luth. Kirchengemeinde Hechthausen übertragen. Die Betriebserlaubnis für die Kindergartengruppe in Klint läuft zum aus und wird in der bisherigen Form nicht wieder erteilt. Somit muss überlegt werden, ob und wie die Gruppe in Klint weitergeführt wird. Es steht fest, dass ab die Kindergartengruppe in Klint (20 Plätze) nicht ausgelastet sein wird. Es besteht ab nur für 5 Kinder der Wunsch die Einrichtung in Klint zu besuchen, dabei handelt es sich bei drei Kindern um Kinder im letzten Kindergartenjahr, d. h. diese Kinder werden im nächsten Jahr die Gruppe verlassen. Für Januar 2011 liegt lediglich eine Neuanmeldung für ein Kind vor. Die o. g. Umfrage hat für das nächste Kindergartenjahr und auch für Folgejahre zunächst keine weiteren Interessenten für die Kindergartengruppe in Klint erbracht. Lediglich für ein Kind kommt seitens
4 der Eltern eine Betreuung in Klingt in Betracht, dies allerdings erst ab und bestenfalls in einem Waldkindergarten. Auslastung der Kindergartengruppe in Klint ab Eventuell ab eventuell ab Kinder, davon 3 Kinder 3 Kinder, davon dann zwei 2 Kinder im letzten Kinder- gartenjahr Kinder im letzten Kindergartenjahr 1 Kind ab Januar 2011 Demografischer Wandel in der Gemeinde Hechthausen Für den Raum Hechthausen gibt es keine verlässlichen Zahlen, die eine Bevölkerungsprognose ermöglichen. Gebühren für die Kindergartengruppe in Klint Rein theoretisch wäre eine Senkung der Elterngebühr für die Gruppe in Klint denkbar, da dort ein nicht so attraktives Angebot wie im Haupthaus möglich ist. Rein betriebswirtschaftlich wäre eine Gebührensenkung jedoch nicht sinnvoll und haushaltsrechtlich und politisch bedenklich, zumal schon jetzt ein zu niedriger Kostendeckungsgrad erzielt wird und eigentlich bei so niedriger Belegung eine Gebührenerhöhung realistischer wäre. Zudem ist nicht absehbar, wie sich eine Gebührensenkung auf den Kostenausgleich zwischen der Gemeinde und der Samtgemeinde Hemmoor auswirkt. Folglich gibt es für die Kindergartengruppe in Klint zwei Möglichkeiten: 1. Die Einrichtung in Klint wird aufgelöst. Die Kindergartengruppe in Klint wird geschlossen und die Kindergartenkinder müssten am Vormittag im Haupthaus aufgenommen werden. Hierzu müsste evtl. eine Ausnahme für größere Gruppen beim Nds. Kultusministerium beantragt werden. Sofern für weitere Kinder eine Aufnahme im Kindergarten gewünscht wird, könnte eine Nachmittagsgruppe eingerichtet werden. Diese Gruppe muss aller Voraussicht nach aufgrund des Bedarfs ohnehin ab eingerichtet werden. 1.1 Vorteil: - Keine bzw. nur geringe Kosten für die Raumbereitstellung
5 - Geringere Personalkosten gegenüber Klint, da (zunächst) nur eine Betreuungskraft (Kosten für eine Kraft ca EUR/Jahr) benötigt würde (keine Rufbereitschaft, da weitere Kräfte im Haus und keine weiteren Leitungsstunden). - Die altersgemischte Gruppe mit Hort- und Kindergartenkindern könnte aufgelöst werden (Die Altersspanne in dieser Gruppe ist sehr hoch!). Aufgrund Ganztagsbetreuung ist Bedarf für weitere Nachmittagsgruppe im Haupthaus ohnehin gegeben. - Durch Schaffung weiterer Plätze am Nachmittag könnte auch weiteren Kindern eine Ganztagsbetreuung angeboten werden. - Bei Bedarf kann die Gruppe auf 25 Kinder aufgestockt werden. - Den Kindern wird in Hechthausen eine ganzheitliche Betreuung von der Krippe bis zum Hort in einer Einrichtung gewährt. 1.2 Nachteil: - Keine Platzreserven für weitere Kinder, für zusätzliche Kinder zunächst nur ein Nachmittagsplatz. - Zunächst keine Nutzung für Räumlichkeiten in Klint. - Kein Kindertagesstättenangebot mehr im Ortsteil Klint. - Kein Wahlrecht der Eltern. 2. Die Einrichtung in Klint wird weitergeführt. Die Einrichtung in Klint soll als eigenständige Einrichtung weiterbetrieben werden, möglichst auch durch die Ev. Kirchengemeinde Hechthausen. 2.1 Vorteil: - In Klint bleibt eine eigenständige Einrichtung erhalten. - Wahlrecht der Eltern wird aufrechterhalten. 2.2 Nachteil: - Nur 5 Kinder in Klint, keine weiteren Anmeldungen in Aussicht, zumal im nächsten Kindergartenjahr nur 2 bzw. 3 Kinder. Es ist fraglich, ob mit so wenig Kindern, eine pädagogisch sinnvolle Arbeit geleistet werden kann. - Wenn in Klint eine Kleingruppe geführt wird, dann zwar nur eine Betreuungskraft, aber diese Kraft muss Leitungsstunden erhalten (ca EUR/Jahr). - Zusätzlich ist eine Rufbereitschaft notwendig, d. h. jemand, der sofort einspringen kann (z. B. auf 400 -Basis, ca EUR/ Jahr).
6 - Es fallen Bewirtschaftungskosten für das Gebäude an (Kosten insgesamt ca EUR/Jahr). Ich bitte um Beratung und Beschlussfassung. Gemeindedirektor
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