B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend

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1 EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Kredit für die Konzepterstellung und die Umsetzung von Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Gefahrenstellen im kommunalen Verkehrsnetz Sommerhaldenstrasse; Farbliche Gestaltung auf der Fahrbahnoberfläche 1. Ausgangslage Der Verkehrsrichtplan aus dem Jahre 1993 sah in einem Grossteil der Brugger Wohnquartiere eine flächendeckende Tempo-30-Zonierung vor. Der Stadtrat verzichtete mit Ausnahme der Dorfstrasse in Lauffohr auf die Einführung der Tempo-30-Zonen und erhöhte die Verkehrssicherheit auf einem Teil der Quartierstrassen gezielt mit baulichen Verkehrsberuhigungsmassnahmen. Im Jahre 2009 gründeten engagierte Bruggerinnen und Brugger die Interessengemeinschaft (IG) Verkehrssicherheit, welche sich für die Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer der Stadt Brugg einsetzt.

2 2 Anlässlich der Begehung von Gefahrenstellen am 8. April 2011 überreichte die IG Verkehrssicherheit dem Stadtrat und den Verwaltungsvertretern das erarbeitete Dossier mit rund 130 Gefahrenstellen in der Stadt Brugg. Für den offenen politischen Prozess und den Einbezug der Interessengruppen setzte der Stadtrat im Juni 2011 eine Projektkommission Verkehr ein. Diese wurde aus Vertretern der IG Verkehrssicherheit, der IG Pro Velo Brugg-Windisch, der Schulpflege, der Regionalpolizei, der Bauverwaltung, einem Verkehrsplaner sowie dem Stadtammann zusammengesetzt. Die Projektkommission Verkehr diskutierte und beurteilte an mehreren Arbeitssitzungen die Vielzahl von Gefahrenstellen und teilte diese in Bearbeitungsklassen ein. Zweck der Klassierung war es, die Behebung der Schwachstellen, welche auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Zeiträumen geplant werden muss, vorzubereiten. 2. Behandlung der Gefahrenstellen 2.1 Klassierung Es wurden die folgenden Klassen gebildet: Erledigt Keine Massnahme Vorhandenes Projekt Sofortmassnahmen / Tagesgeschäft Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) Kantonszuständigkeit Massnahmenpaket (Bestandteil dieser Kreditvorlage) 2.2 Erledigt Im Rahmen ihrer Zuständigkeit bearbeiten das Stadtbauamt und die Regionalpolizei laufend Verbesserungsmöglichkeiten und Signalisationsanpassungen auf dem Verkehrsnetz der Stadt Brugg. Dasselbe wird durch den Kanton in seinem Zuständigkeitsbereich vorgenommen. Es konnten seit der Erhebung der Schwachstellen durch die IG Verkehrssicherheit bereits die folgenden Punkte verbessert werden:

3 3 - Kernfahrbahn auf der Baslerstrasse markiert. - Lastwagenfahrverbot auf der oberen Habsburgerstrasse signalisiert. - Schul-/Kindermarkierungen im Bereich der Montessori-Schule auf der Herzogstrasse angebracht. - Fussgängerstreifen im Knoten Aarauerstrasse/Habsburgerstrasse ummarkiert. - Rechtsvortritt auf verschiedenen Verkehrsknoten in Quartierstrassen markiert. - Vortrittsrechte geklärt (z.b. STOP markiert in der Wiesenstrasse) sowie Aufmerksamkeitssteigerung bei Parkhausausfahrten durch Zusatzmarkierungen (Parkhaus NAB) vorgenommen. - Farbliche Fahrbahngestaltung auf dem Knoten Stahlrain / Rosengartenweg (Veloweg). 2.3 Keine Massnahme Aus Sicht der Projektkommission Verkehr sind bei den Schwachstellen unter dieser Klasse keine Massnahmen nötig oder möglich. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Nachfolgend wichtige Beispiele: - In Ausserortsbereichen (z. B. Vogelsangerstrasse) sind generell keine Fussgängerstreifen möglich. An anderen Stellen, wo Fussgängerstreifen gewünscht werden, gelten die bekannten Weisungen der Fachstellen des Kantons. - Konflikte in Koexistenzbereichen zwischen Fuss- und Veloverkehr wie z. B. dem Neumarktplatz und seinen Zufahrten lassen sich nicht mit speziellen Massnahmen lösen. Der Raum für eine Verkehrstrennung ist nicht vorhanden, die Raumgestaltung ist bereits zur Förderung einer funktionierenden Koexistenz optimiert. Es muss auf eine gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und auf die Eigenverantwortung der einzelnen Personen abgestützt werden. Die Projektkommission Verkehr möchte nicht zu einem weiteren Entzug der Eigenverantwortung beitragen. - Parkplätze und parkierte Autos behindern den Weg der Fussgängerinnen und Fussgänger. Bei sämtlichen markierten Parkplätzen handelt es sich um bewilligte Situationen. Eine Änderung an solchen bewilligten Parkierungen ist nur realistisch, wenn sich Elemente wie etwa die Strassenbreite ändern.

4 4 - Hindernisse wie Pfosten oder Parkplätze in Strassenräumen (Quartierstrassen) wurden im Rahmen der zu Grunde liegenden Projekte geplant und realisiert. Ihr Zweck ist vielfach auch die Verkehrsberuhigung. Bei angemessener Fahrgeschwindigkeit sind die erforderlichen Sichtweiten vorhanden. - Viel diskutierte Stellen, wie z. B. der Engpass des Radweges hinter der Kaserne, wurden in der Vergangenheit mit zahlreichen Massnahmen ausgerüstet. Eine weitere Verbesserung ist aus Sicht der Projektkommission Verkehr im Moment nicht möglich. Im Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept der Armasuisse sollen mittel- bis langfristig Verbesserungsmöglichkeiten geprüft werden. - Für realisierte Elemente fehlen noch die langfristigen Erfahrungswerte oder die Verhältnismässigkeit von Änderungen an der Anlage wird von der Projektkommission Verkehr als nicht gegeben beurteilt (z. B. bessere Veloverbindung von der Casino- Brücke in Richtung Zurzacherstrasse). Zusätzliche Verkehrsaufkommen, generiert durch neue Bebauungen, werden von der Bevölkerung oft kritisch gesehen. Das Strassennetz ist aber grundsätzlich für die zusätzliche Belastung ausgelegt. 2.4 Vorhandenes Projekt An etlichen Stellen der Stadt Brugg sind Projekte in Erarbeitung, welche eine Veränderung des öffentlichen Raumes beinhalten. Solche Projekte sind dazu da, Schwachstellen und Sicherheitsprobleme zu lösen. Um sicher zu stellen, dass die Anliegen berücksichtigt werden, stellt die Projektkommission Verkehr Aufgaben an die jeweiligen Projekte, welche sie aus den Schwachstellenmeldungen ableitet. Diese Aufgaben sind nachfolgend aufgelistet. Projekt "Strassenraumgestaltung Vorstadt" (durch Stadtrat bis ca sistiert) - Niedrige Randabschlüsse (ca. 3 cm Anschlag), mindestens an Stellen mit Querbeziehungen (im Projekt vorgesehen) - Bessere Knotenanordnung und Neuplatzierung der Veloampel (im Projekt vorgesehen) - Bedarfsgerechte Steuerung der Ampel mit Fokus auf Schulkinder (im Projekt vorgesehen) - Velostreifen mit genügend Platz im Bereich Baslerstich (im Projekt vorgesehen)

5 5 Projekt "Konzept Radrouten" - Ummarkierung Lindenplatz mit Rechtsvortritt (im Konzept vorgesehen) - Abgang von der SBB-Fussgängerbrücke in Richtung Aarestrasse anpassen (im Konzept vorgesehen) Projekt "Neugestaltung Vorzone Jelmoligebäude; Begegnungszone - Das Projekt ist aus Sicht der Projektkommission Verkehr sinnvoll und sollte weiter verfolgt werden. Projekt "Fahrbarmachung Süssbachunterführung" - Das Projekt ist aus Sicht der Projektkommission Verkehr sinnvoll und sollte weiter verfolgt werden. Projekt "Knotenanpassung Baslerstrasse / Rinikerstrasse" - Anpassungen zu Gunsten der Verkehrssicherheit im Projekt der Terrassenhausüberbauung Rebhalde sind vorgesehen. Projekt "Aufwertung Bahnhofplatz Neumarkt" - Veloverbindung im Bereich Café / Blumengeschäft schaffen, welche konfliktfrei mit dem dortigen Fussgängerverkehr verläuft. - Lösen der Parkierung an der Bahnhofstrasse, damit die beidseitigen Fussgängerverbindungen davon nicht mehr behindert werden. - Lösen der Ein- und Ausfahrten zu den Tiefgaragen an der Bahnhofstrasse. - Verbessern der Querungsmöglichkeiten für Fussgänger entlang der ganzen Bahnhofstrasse, insbesondere aber bei der Post. Projekt "Verkehrsmanagement Brugg Regio" - Schaffen der Möglichkeit, dass der Casino-Knoten in alle Richtungen mit dem Velo befahren werden kann. 2.5 Sofortmassnahmen / Tagesgeschäft Die Behebung der Schwachstellen in dieser Klasse gehört in die Zuständigkeit von Regionalpolizei oder Stadtbauamt und kann im Tagesgeschäft unbürokratisch erledigt werden. Die folgenden Massnahmen schlägt die Projektkommission Verkehr vor:

6 6 - Piktogramme auf der Casino-Brücke verdichten, damit die Zuteilung zwischen Veloverkehr und Fussgängern klarer wird. - Parkierung in der Bahnhofstrasse kontrollieren, Fehlverhalten ahnden. - Fahrverbot am Stahlrain durchsetzen. - Parkverbot in der Habsburgerstrasse durchsetzen. - Fahrverbot Süssbachweg durchsetzen. - Erneute Beurteilung "Fussgängerstreifen Stadthaus" nach neuen Erkenntnissen / neuen Voraussetzungen. - Parkierung Annerstrasse, Neubeurteilung und allfällige Änderung nach Abschluss der Baustelle. - Die Erhebung der Schwachstellen hat Hinweise gebracht, dass die mit dem Winterdienst beauftragten Personen die richtigen Prioritäten vornehmen. 2.6 Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) Die Behebung der Schwachstellen in dieser Klasse ist abhängig von Aussagen, welche vom KGV innerhalb der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung erwartet werden. Eine sofortige Behebung mit einzelnen, nicht koordinierten Massnahmen könnte strategische Entscheide vorwegnehmen und allenfalls dem KGV entgegenwirken. Sollte der KGV keine Lösung bringen, müssen die Schwachstellen neu beurteilt werden. - Für die Projektkommission Verkehr ist es zentral, dass der KGV die Einführung von Tempo 30 flächendeckend aufzeigt. Nur mit flächendeckenden Tempo-30-Zonen kann der Grossteil der gemeldeten Schwachstellen eliminiert werden. Sollte der KGV wider Erwarten die Einführung von Tempo 30 flächendeckend nicht vorschlagen oder sich keine politische Mehrheit finden, ist die Situation neu zu beurteilen. - Im Zuge der Realisierung von Tempo-30-Zonen sind weitere Punkte zu bearbeiten. Dazu gehören flächendeckend gekennzeichnete Rechtsvortritte, eine Vielzahl von Querungsstellen des Langsamverkehrs, Längsverbindungen des Langsamverkehrs sowie unübersichtliche Strassenstellen. Diese Fragen werden bei der Erarbeitung des notwendigen Zonengutachtens automatisch berücksichtigt, sofern sie nicht alleine durch die reduzierte Fahrgeschwindigkeit gelöst werden. Dies ist in der Konzeption der Tempo-30-Zone vorgesehen.

7 7 2.7 Kantonszuständigkeit Die Lösung von einigen Schwachstellen muss aufgrund der Zuständigkeit an den Kanton delegiert werden. Die Koordination erfolgt durch das Stadtbauamt. Die Stadt hat an den Aufwand für diese Massnahmen den dekretsgemässen Beitrag zu leisten. - Zwei Fussgängerstreifen über die Zurzacherstrasse (bei der Einmündung Rebmoosweg) sind für ihre Bedeutung unzureichend ausgerüstet. Die Installation einer markierten Fussgängerschutzinsel, als Sofortmassnahme bis zum allfälligen Ausbau im Rahmen des Projekts "Verkehrsmanagement Brugg Regio", muss geprüft werden. - Da das Projekt "Strassenraumgestaltung Vorstadt" sistiert ist, der Abschnitt aber eine sehr wichtige Veloverbindung darstellt, soll eine Kernfahrbahn als Sofortmassnahme installiert werden. - Die Steuerung des Fussgänger-Lichtsignals beim Bahnhof ist durch den Kanton hinsichtlich Optimierungspotenzial (zu Gunsten der Fussgänger) zu überprüfen. 2.8 Massnahmenpaket Das Paket beinhaltet diese Massnahmen, welche nicht durch das Tagesgeschäft erledigt werden können und nicht in der Abhängigkeit eines bestehenden Projekts liegen. Die vier folgenden Massnahmen sind Bestandteil der Kreditvorlage. - Laurstrasse; Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Der Stadtrat hat das Postulat Karin Graf betreffend Sicherheit auf der Laurstrasse entgegengenommen. Das Postulat fordert insbesondere Sofortmassnahmen (signalisationstechnisch), welche nun von der Regionalpolizei bearbeitet und dem Stadtrat beantragt werden. Die Projektkommission Verkehr nahm das Postulat zur Kenntnis und begrüsste die Sofortmassnahmen. Sie hält fest, dass die geforderte Massnahme als eine Art Testlauf für die Massnahmen aus dem vorgeschlagenen Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Laurstrasse dienen könnte. Mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept sollen aber die nötigen Entscheidungsgrundlagen und möglichen Projektvorhaben bereitgestellt werden, welche bei einer künftigen Werkleitungs- und Strassensanierung erforderlich sind. Der vorgeschlagene Projektperimeter für das Betriebs- und Gestaltungskonzept Laurstrasse umfasst auch die Schönegg- Kreuzung. Im Projektperimeter ist eine deutliche Ansammlung von gemeldeten Ge-

8 8 fahrenstellen vorhanden, welche sich langfristig nur mit einer gesamthaften Betrachtung des Perimeters lösen lassen. Aus dem KGV werden Aussagen, wie z.b. die Klärung der strategischen Bedeutung des Abschnitts sowie die Frage nach der geeigneten Geschwindigkeitssignalisation erwartet. Was ist ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK)? Das BGK ist ein Planungsinstrument, welches den Strassenraum neben seiner Funktion als Verkehrsträger auch als Teil des Siedlungsraums, als Lebens-, Kommunikations- und Bezugsraum betrachtet. Dabei wird der Strassenraum nicht nur als Verkehrsachse, sondern auch als verbindendes Raumelement der angrenzenden Siedlungsteile entwickelt und aufgewertet. Die Gestaltung wird mit der Baustruktur und der Nutzung der angrenzenden Gebäude abgestimmt. - Laurstrasse; Sofortmassnahmen Als Unterstützung der absehbaren Massnahmen aus dem Postulat Karin Graf schlägt die Projektkommission Verkehr vor, ergänzende Sofortmassnahmen zu realisieren. Diese beinhalten eine Entfernung der vorhandenen Leitlinie, die Markierung von breiten Bändern am Strassenrand (farbliche Gestaltung der Fahrbahnoberfläche) sowie die Prüfung einer Trottoirnase zur Steigerung der Sicherheit der wichtigen Schulwegquerung. Diese Massnahmen sind der Restlebensdauer der Laurstrasse in der heutigen Form angemessen zu erstellen. Laurstrasse; Breite Bänder am Strassenrand (farbliche Gestaltung der Fahrbahnoberfläche)

9 9 - Habsburgerstrasse (Aarauerstrasse bis Badstrasse); Verkehrsführungskonzept Das Konzept wird als Vertiefungsprojekt zum KGV betrachtet, da mit dem KGV die erforderliche Bearbeitungstiefe nicht erreicht werden kann (Verkehrs- und Knotenstromerhebungen, Leistungsfähigkeitsbeurteilungen etc.). Dabei geht es um die Prüfung der Auswirkungen einer Sperre der Habsburgerstrasse in einer oder in beiden Richtungen sowie die künftigen Auswirkungen des Projektes der Südwestumfahrung Brugg (K128). - Sommerhaldenstrasse; Sofortmassnahmen im Schulhausbereich In Erwartung einer Tempo-30-Zonierung, welche der KGV vermutlich vorschlagen wird, sollen zur Erhöhung der Sicherheit im Schulhausbereich bereits heute abgestimmte Sofortmassnahmen für die Schulwegsicherheit getroffen werden. Es handelt sich um Vorschläge für farbliche Gestaltungselemente der Fahrbahnoberfläche. Die Sofortmassnahmen verbessern die Situation, bis allenfalls eine Tempo-30-Zone mit den dazugehörigen baulichen Massnahmen die endgültige Lösung für die Problematik bringt. Der Stadtrat stimmte am 12. September 2012 dem durch die Projektkommission Verkehr beantragten Massnahmenpaket zu. 3. Investitionskosten und Finanzierung Die Kosten wurden mit einer Genauigkeit von +/- 15 % ermittelt und verstehen sich inkl. 8 % MwSt. Laurstrasse; Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) CHF Laurstrasse; Sofortmassnahmen CHF Habsburgerstrasse; Verkehrsführungskonzept CHF Sommerhaldenstrasse; Sofortmassnahmen Schulhausbereich CHF Unvorhergesehenes 15 % CHF Investitionskosten inkl. MwSt. 8 % CHF Der Stadtrat hat für die genannten Massnahmen im Finanzplan CHF im Jahr 2013 vorgesehen.

10 10 4. Ausführung Es ist vorgesehen, die Konzepterstellung sowie die Planung der Sofortmassnahmen durch das Raum- und Verkehrsplanungsbüro Belloli erstellen zu lassen. Der Verkehrsplaner, Herr Thomas Belloli, unterstützte bereits die Projektkommission Verkehr und hat sich als versierter Fachplaner bewährt. Die Umsetzung der Sofortmassnahmen an der Laur- und Sommerhaldenstrasse soll bis Herbst 2013 erfolgen. Die Konzeptbearbeitung erfolgt in Koordination mit dem Entwurf des KGV und soll Ende 2013 abgeschlossen sein. 5. Würdigung Die Projektkommission hat eine gezielte Triage der grossen Anzahl von Gefahrenstellen vorgenommen. Das vorliegende Massnahmenpaket ermöglicht es, auf der Laur- und Sommerhaldenstrasse kurzfristig mit gezielten und moderaten Massnahmen die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und die Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Mit der Bearbeitung des BGK des Abschnittes Laurstrasse und des Verkehrsführungskonzepts Habsburgerstrasse werden wichtige Erkenntnisse für den KGV und allfällig weitere Massnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit gewonnen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit den Massnahmen sichere und attraktive Verhältnisse für den Langsamverkehr in diesen stark durchmischten, innerörtlichen Gebieten geschaffen werden können. Demgemäss der A n t r a g : Sie wollen für die Konzepterstellung und die Umsetzung von Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Gefahrenstellen im kommunalen Verkehrsnetz einen Kredit von CHF , zuzüglich Teuerung ab April 2012 (ZH WBK-Index Basis 2010, Punkte), bewilligen. Brugg, 12. Dezember 2012 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber:

11 11 Die Unterlagen zu den untersuchten Gefahrenstellen sind beim Stadtbauamt zu den Bürozeiten einsehbar. Ebenfalls sind die Unterlagen mit weiteren Informationen auf der Homepage der Stadt Brugg einsehbar ( Verwaltung» Stadtbauamt» Strassen, öffentliche Plätze und Verkehrsplanung» mehr Infos).

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