Abfallwegweiser. des Vogtlandkreises. Entsorgungsgebiet Oelsnitz

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1 Abfallwegweiser des Vogtlandkreises 2013 Entsorgungsgebiet Oelsnitz

2 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Vogtlandkreises, auch für das Jahr 2013 erhalten Sie im Abfallwegweiser des Vogtlandkreises nützliche und wichtige Informationen zu allen Fragen der Abfallentsorgung wie beispielsweise zum Tourenplan. Bitte heben Sie sich deshalb den Abfall weg - weiser gut auf. Wir bedanken uns für Ihr Engagement bei der ordnungsgemäßen Trennung und Entsorgung von Abfall und hoffen auch weiterhin auf Ihre Unterstützung. Ihr Amt für Abfallwirtschaft Zum Inhalt Wir möchten an dieser Stelle darauf verweisen, dass wir uns noch immer in einer Übergangsphase befinden, in der für die Gebiete des Altlandkreises und der Stadt Plauen unter schiedliche Abfall satzungen gelten. Bitte beachten Sie deshalb, dass die in dem Ihnen vorliegenden Abfall wegweiser aufgeführten Leis - tungen sich ausschließlich auf das Gebiet des Alt landkreises (vor der Kreisge - biets reform vom ) beziehen. Im weiteren Verlauf des Abfall wegweisers wird sich demnach immer auf die Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung des Vogtlandkreises (Altkreis) bezogen, die gemäß Kreistagsbeschluss vom durch den Kreistag des Vogtlandkreises beschlossen wurden. Um weltigel Moritz gibt Infos zur Abfallent sorgung. Legende Restabfälle graue Tonne Papier blaue Tonne Seite Informationsteil Abfallentsorgung im Vogtlandkreis 3 Entsorgungsleistungen im Vogtlandkreis 4-9 Hinweise zum richtigen Umgang mit Wertstoffen 10 Die Abfallgebühren 11/12 Banderolen und Restabfallsäcke 12 A bis Z Wer entsorgt was? 13/14 Abfall-ABC Wohin mit welchem Abfall? Regionalteil Tourenpläne Restabfall, Papier, Leichtverpackungen Tourenplan Problemabfälle Containerstandplätze für Kleinelektronikschrott Vertriebseinrichtungen für Abfallbanderolen und Restabfallsäcken Leicht - verpackungen gelber Sack/ gelbe Tonne E-Schrott Flaschen/ Gläser Sperrmüll Problemabfälle Ausgewählte Abfälle Abholung auf Bestellung, z. T. kostenpflichtig Regionalteil Regionalteil Regionalteil Regionalteil Formularteil (Formulare zum Ausschneiden oder Kopieren) Formular Anmeldung/Änderungsmeldung/Abmeldung 15 Formular Mitteilung der Bankverbindung für Erstattungen 16 Anträge zur Entsorgung von Sperrmüll 17/19 Hinweise zur Anmeldung der Sperrmüllentsorgung 18/20 Anmeldung zur Abholung von E-Schrott und ausgewählten Abfällen 21 Bestellung von Abfallgroßbehältern (kostenpflichtig) 22 Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats 23 Grüngutkarten 27/28 Kalender

3 ABFALLENTSORGUNG IM VOGTLANDKREIS Landratsamt Vogtlandkreis Neundorfer Straße 94/96, Plauen Tel Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Theumaer Straße 3, Oelsnitz Telefon: Fax: Website: Öffnungszeiten und Telefonnummern Mo, Mi, Fr 9:00 12:00 Uhr Di 9:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Do 9:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Abfallberatung Abfallgebühren Entsorgungsgebiete: Plauen-Stadt Fax Auerbach Klingenthal, Reichenbach Oelsnitz, Plauen-Land Fax Spezielle Abfallgebührenfälle: Gewerbetreibende u. Ä Sonderleistungen Widersprüche Haushalt Gewerbe Abfallbanderolen/Restabfallsäcke Bei Fragen zu Zahlungseingängen und/oder Mahnungen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Vogtlandkreis Sachgebiet Kasse Neundorfer Straße 94/ Plauen Rufnummern und weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte Ihren Gebührenbescheiden oder Mahnungen! Wer befördert und entsorgt meine Abfälle? Abfallannahmestellen/Werstoffhöfe Entsorgungsunternehmen Wer entsorgt was? Öffnungszeiten Abfallentsorgung Plauen GmbH (i. A. d. KEV) Klopstockstr Plauen Tel.: Glitzner Entsorgung GmbH (i. A. d. KEV) Weißensander Weg Schneidenbach Tel.: service@glitzner-entsorgung.de als Vertragspartner gem. Verpackungsverordnung Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) Plauensche Str Falkenstein Tel.: service@kev-falkenstein.de Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL) als Vertragspartner gem. Verpackungsverordnung Plauensche Str Falkenstein Tel.: Hotline steffen.mehlhorn@fehr.de Wertstoffhof Oelsnitz an der MBS Alte Reichenbacher Str Oelsnitz Tel.: Wertstoffhof Schneidenbach Weißensander Weg Schneidenbach Tel.: Annahmestelle für Schadstoffe (Kleinstmengen) Annahmestelle für Schadstoffe, Sperrmüll, E-Schrott, Papier und Pappe Altreifen, Fenster, Türen Abholung und Entsorgung von Haus- und Sperrmüll, Papier- und Pappe im Altkreis Reichenbach, Elektronikschrott, Schadstoffmobil, gelben Säcken/gelben Tonnen Annahmestelle für Schadstoffe (Kleinstmengen), Sperrmüll, E-Schrott, Schrott, Papier und Pappe, Altreifen, Türen, Fenster Abholung und Entsorgung von Haus- und Sperrmüll, Papier- und Pappe in den Altkreisen Plauen-Land, Oelsnitz, Klingenthal, Auerbach Einsammeln und Entsorgung von Flaschen/Gläsern (Glasiglus) Annahmestelle für Schadstoffe (Kleinstmengen) Papier und Pappe, Alteifen, Grüngut, E-Schrott, Sperr - müll Annahmestelle für Grüngut, Sperrmüll, E-Schrott, Altreifen Recyclinghof Mo Mi 7:00 16:00 Uhr Do 7:00 18:00 Uhr Fr 7:00 14:00 Uhr Sa 8:00 12:00 Uhr Mo Fr Mo Do Fr Mo Fr Mo, Mi, Fr Di, Do Sa Mo Fr Sa (unger. KW) 6:30 16:00 Uhr 6:00 17:00 Uhr 6:00 15:30 Uhr 6:00 17:00 Uhr 7:30 16:00 Uhr 7:30 17:00 Uhr 8:00 12:00 Uhr 6:30 17:00 Uhr 8:00 12:00 Uhr Auskünfte unter /-2281 Seiten 2/3

4 AKTUELLES Neuerungen 2013 Da die Entsorgung von Leichtverpackungsmaterialen (LVP) durch die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH neu ausgeschrieben wurde, wird ab 2013 die Entsorgung der gelben Säcke sowie Leerung der gelben Tonnen die Firma Glitzner Entsorgung GmbH im Vogtlandkreis übernehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf S. 8/9. Auf Grund einer strukturellen Veränderung im Landratsamt wenden Sie sich bitte künftig bei Fragen zu Zahlungseingängen und/oder Mahnungen an das: Landratsamt Vogtlandkreis Sachgebiet Kreiskasse Neundorfer Straße 94/ Plauen Beachten Sie, dass es künftig keine Zahlstelle im Amt für Abfallwirtschaft, Theumaer Str. 3, Oelsnitz mehr geben wird. Sammeltouren für Weihnachtsbäume Analog der Vorjahre erfolgt im Januar die Abholung der ausgedienten Weihnachtsbäume. Den genauen Abholtag für Ihre Adresse finden Sie in der Orts- bzw. Straßenübersicht des Regionalteiles. Entsorgungstermine an Feiertagen: Hausmüll/Papier Grundsätzlich erfolgt die Abholung am darauf folgenden Werktag, jedoch nicht an Samstagen. Ausnahme: Im Entsorgungsgebiet Reichenbach wird am Gründonnerstag vorgefahren, wenn der Ab - hol termin auf Karfreitag fällt. Gelber Sack/gelbe Tonne: Die 14-tägliche Entsorgung bleibt 2013 grundsätzlich bestehen. Fällt der Entsorgungstermin auf einen Feiertag, erfolgt die Abholung in der Regel am darauf folgenden Werktag, außer samstags (Ausnahmen möglich). Achtung! Beim Nachfahren von Entsorgungstouren kann es besonders bei hohem Abfallaufkommen zu weiteren Terminverzögerungen in der Abfuhr kommen. Kleinmüllfahrzeug Die Tourenpläne für das von der KEV eingesetzte kleinere Müllfahrzeug sind nicht Bestandteil des Abfallwegweisers. Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KEV unter Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigungen Das Formular für die Erteilung der Einzugsermächtigung finden Sie auf Seite 23 oder kann von Ihnen als Druckformular (PDF) auf unserer Website unter der Rubrik Einzugsermächtigungen heruntergeladen werden. Die Rücksendung ist nur per Post (Fax und ausgeschlossen!) mit Original-Unterschrift möglich. Überweisung der Abfallgebühr Sollten Sie eigene Überweisungsträger bzw. Internet-Banking nutzen, geben Sie in jedem Fall die 20-stellige Bescheidnummer des jeweiligen Bescheides an. Beachten Sie unbedingt auch die Ihnen zugeordnete persönliche Bankverbindung. Bei Sammelüberweisungen ist ein Avis zu senden, damit eine ordnungsgemäße Zuordnung und Verbuchung erfolgen kann. Sofern durch unvollständige, fehlerhafte oder falsche Angaben Ihrem Personenkonto kein Zahlungs - ein gang zugeordnet werden kann, ergeht eine Mahnung. Ortsübersicht Im Regionalteil wird, um für die Bürger eine schnellere Zuordenbarkeit der Entsorgungstermine, der Stellplätze des Schadstoffmobiles sowie der Banderolenvertriebsstellen zu ermöglichen, in der Ortsübersicht zuweilen auf den Ortsteilnamen zurückgegriffen. Dies gilt insbesondere für bevölkerungsreichere Ortsteile wie Tannenbergsthal, Rothenkirchen, Friesen usw. Abfallbilanz des Vogtlandkreises In die Abfallbilanz des Vogtlandkreises 2011 kann im Amt für Abfallwirtschaft Einsicht genommen werden. Auskünfte erhalten Sie unter folgender Rufnummer: ENTSORGUNGSLEISTUNGEN IM VOGTLANDKREIS Die folgenden Entsorgungsleistungen stehen Ihnen im Rahmen der Grundgebühr zur Verfügung: mehrmalige Abholung von Elektronikschrott auf Bestellung (Formular Seite 21) Erfassung von Kleinelektronikschrott im Bringsystem Entsorgung von Sperrmüll nach Anmeldung jährlich zwei Entsorgungen je Haushalt möglich, einmal 3 m 3 Sperrmüll je Einwohner/Einwohnergleichwert im Holsystem und einmal 1 m 3 je Ein - wohner/einwohnergleichwert im Hol- oder Bringsystem (Formulare Seiten 17/19) kommunaler Anteil an Papier/Pappe/Kartonagen im Hol- bzw. Bringsystem mobile Problemabfallsammlung (haushaltsübliche Mengen und Abfälle); einmal jährlich Annahme von Problemabfällen (haushaltsübliche Mengen und Abfälle) in ausgewählten Ein - rich tungen (s. S. 6/7) entsprechend der jeweiligen Annahmebedingungen Kostenpflichtige Entsorgung: Restabfallsammlung (Hausmüll) grundsätzlich 14-täglich zweimal jährlich kann Grüngut im Rahmen einer gebührenpflichtigen Sammlung nach An - mel dung entsorgt werden (s. S. 9) Abholung von Türen, Fenstern und Altreifen auf Bestellung (s. S. 21) Bereitstellung von Abfallbehältern über 1,1 m 3 (s. S. 22) z. B. für Haushalt auf lösungen und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Annahme von: Schrott, E-Schrott und sonstigen ausgewählten Abfällen an vom Landkreis be nann ten An nah - me stellen; ganz jäh rig, ggf. kostenpflichtig (s. S. 8/9)! be Alle zur Entsorgung im Holsystem (Einsammlung durch Entsorgungsunternehmen) vorgesehenen und zugelassenen Abfälle sind bis 6.00 Uhr am Abholtag an den dafür üblichen Plätzen (in der Regel auf dem Gehweg vor dem Grundstück bzw. an den vereinbarten Sam melplätzen) zur Abholung reit zustellen. Eine Gefährdung Dritter ist auszuschließen. Auskünfte unter /-2281 Seite 4

5 ENTSORGUNGSLEISTUNGEN IM VOGTLANDKREIS Elektronikschrott Seit 2006 gilt in Deutschland das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Demnach dürfen Elektro- und Elek tronikgeräte* nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden und sind getrennt zu sammeln! Als Besitzer eines Altgerätes sind Sie verpflichtet, dieses zum Elektrogeräte-Sam melcontainer, zum zuständigen Entsorger oder Händler zu bringen oder der kommunalen Sammlung (Abho- lung auf Bestellung) zu überlassen. Ziele der Sammlung ausgesonderter Geräte aus Haushalten und Gewerbe sind: - Aufarbeiten und Wiederverwenden bzw. stoffliches oder anderes Verwerten von Altgeräten - Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor in Altgeräten eventuell enthaltenen Schadstoffen So helfen Sie mit: Defekte Geräte getrennt sammeln. Ausrangierte, noch intakte Geräte zur Wiederverwendung an Freunde, Gebrauchtwarenhändler oder wohltätige Einrichtungen geben! So helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Ressourcen können gespart und der Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich verringert werden. * Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elek tromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder. Der Vogtlandkreis bietet für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe die folgenden Sammelsysteme: Sammelcontainer für Kleinelektronikschrott Haushalte und Gewerbe haben ganzjährig die Möglichkeit, ihren Kleinelektronikschrott in haushaltsüblichen Mengen und bis ca. Staub sauger größe relativ haushaltsnah an ausgewählten Iglu - stand plätzen (siehe Liste der Con tainer standplätze im Regionalteil) zu entsorgen. Bitte die in den Ortssatzungen geregelten Einwurfzeiten beachten! Fernseher, Monitore, Messgeräte und ähnliche Geräte mit Bildröhre... nicht in die Sammel con tainer einwerfen! Implosionsgefahr! Entsorgung bei den auf dieser Seite genannten Firmen oder per Abholung mit Formular auf Seite 21. Info ! Einwurf-Öffnung beachten! Die Einwurf-Öffnung hat die Größe von 58 cm x 30 cm. Geräte, die nicht in diese Öffnung passen, bitte direkt zum Entsorger bringen oder abholen lassen (Formular Seite 21)! Keinesfalls am Con tainer abstellen! Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld belegt! Das gehört in den Sammelcontainer - Haushaltkleingeräte wie z. B. Staubsauger, Fön, Toaster, elektrische Messer, Küchen - maschinen, elektr. Uhren, Bügeleisen, Rasierapparate u. a. - Kleingeräte der Informations- und Kommunikationstechnik wie z. B. Drucker, Tele - fone und Mobiltelefone, Faxgeräte, Taschen- und Tischrechner, Kopierer u. a. - Kleingeräte der Unterhaltungselektronik wie z. B. Radiogeräte, Videokameras, Video - re corder, DVD-Player, Ver stärker, elektronische Musikinstrumente u. a. - Elektrische und elektronische Werkzeuge wie z. B. Bohrmaschinen, Sägen, Nähma - schinen, Löt pistolen, Rasenkantenschneider, Trennschleifer, Schrauber u. a. - Elektrisches Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte wie z. B. Videospiele, elektr. Eisen - bahnen, Autorenn bah nen, Fahrradcomputer, elektronisches Spielzeug, Sprechpuppen u. a. - Sonstige Geräte wie z. B. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, elektr. Blutdruck mess - geräte u. a. Bitte beachten! Altgeräte gehen mit dem Einwurf in den Container ins Eigentum des Vogtlandkreises über. Der Ausbau von Baugruppen, Kabeln u. Ä. aus bereits eingeworfenen Geräten ist gesetzwi-!drig und kann bestraft werden! Auch vor dem Einwurf sind keine Baugruppen auszubauen. Abholung von Elektrogroßgeräten auf Bestellung Die Abholung größerer Elektrogeräte erfolgt auf Bestellung mit dem Formular auf Seite 21 ab Grundstück ohne Zusatzgebühr. Dies ist mehrmals im Jahr möglich. Die Abholung erfolgt grund - sätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung. Auf Bestellung werden insbesondere abgeholt (Großgeräte) Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, elektrische Trockner, Wäscheschleudern, Geschirrspüler, elektrische Herde und Backöfen, Fernsehgeräte, Bildschirme, Laptops, elektrische Heizkörper, Ölradiatoren, transportable Klimageräte u. a. Achtung Gewerbe! Die hier genannten Regelungen gelten, bei haushaltsüblichen Mengen, auch für Ge - werbe und gewerbeähnliche Ein richtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind (maßgeblich ist hierbei die Anzahl der Einwohnergleichwerte)! Für Groß mengen an Elektronikschrott (in der Regel mehr als 20 Großgeräte) ist bei Abholung eine Trans portpauschale mit der KEV zu vereinbaren. Selbstanlieferung von Klein- und Großelektronikschrott Sowohl Bürger als auch Gewerbetreibende können ihre Elektroaltgeräte auch selbst gebüh - ren frei an folgenden Stellen zu deren Betriebszeiten anliefern: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland, Plauensche Straße 92, Falkenstein, Glitzner Entsorgung GmbH, Weißensander Weg 8, Schneidenbach, Wertstoffhof Oelsnitz, Alte Reichenbacher Straße, Oelsnitz, Wertstoffhof Schneidenbach, Weißensander Weg, Schneidenbach, Auskünfte unter /-2281 Seite 5

6 ENTSORGUNGSLEISTUNGEN IM VOGTLANDKREIS Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Hochdruckdampflampen bitte nicht in den aufgestellten Elektro-Geräte-Sammelcontainern entsorgen, sondern im Rahmen der mo bilen Schad stoff sammlung am Schadstoffmobil abgeben oder ganzjährig bei der Fa. Glitzner in Schneiden bach, der KEV in Falkenstein sowie auf den Wertstoffhöfen in Oelsnitz und Schneidenbach anliefern! Zusätzlich zahlen muss man dafür nichts. Info Weitere Annahmestellen finden Sie in nachfolgenden Handelseinrichtungen: - Hellweg Baumarkt Rodewisch, Lengenfelder Straße 35, Rodewisch - OBI Markt Reichenbach, Obere Lindenstraße 26, Reichenbach - Globus-Baumarkt, Taltitzer Straße 80, Weischlitz (Stand bei Redaktionsschluss) Rücknahme von Klein- und Großelektronikschrott durch den Handel Darüber hinaus kann man Elektroaltgeräte in der Regel bei dem Händler abgeben, bei dem die Ware erworben wurde bzw. dem Händler bei Lieferung eines neuen Gerätes zur Ent sorgung überlassen. Über Restabfallbehälter nur die entsprechenden satzungsgemäß zugelassenen Abfälle entsorgen. Für die Entsorgung von Restabfällen aus Grundstücken in abgelegenen Wohnlagen prüft der Land kreis auf schriftlichen Antrag, ob der Einsatz eines Kleinmüllsammelfahrzeuges möglich ist. Eine Verpflichtung zum Einsatz dieses Fahrzeuges besteht jedoch nicht! Ebenfalls kann dieses Fahrzeug nicht zur Abholung für Sperrmüll eingesetzt werden! Der Tourenplan ist im Abfallwegweiser nicht veröffentlicht! Rückfragen dazu unter bei der Einsatz - leitung der KEV. Restabfälle sind u. a. Asche, Ruß, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Babywindeln, Ziga ret ten kippen, Kleinabfälle aus Gummi, Frittier- und Bratfette aus Haushalten, Hygieneartikel, Watte, Kerzen, Buntund Bleistiftreste, Kugelschreiberminen, Keramik, Porzellan, Flachspiegel, Haushaltsglas, alte Tapeten, Polystyrol-Deckenplatten, Stoff reste, nicht mehr tragbare Altkleider ( Lumpen ) oder Schuhe, verschmutzte Verpa ckun gen, durchgehärtete Farben, Küchen- und Speise abfälle (wenn nicht der Kompostierung zuführbar) u. Ä. Keine Restabfälle sind alle satzungsgemäß ausgeschlossenen Abfälle, z. B. gefährliche Abfälle ( Problemabfälle ), Flüssigkeiten oder Wertstoffe. Restabfallsammlung Sperrige Abfälle (Sperrmüll) entsorgen Es sind nur die satzungsgemäß zugelassenen Abfallbehälter (s. S. 11) zu verwenden. Auf jedem anschlusspflichtigem Grundstück muss grundsätzlich mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter vorhanden sein. Restabfallbehälter (bis 240 l) sind vor der Leerung mit der jeweiligen Banderole zu versehen. Durch den Benutzungspflichtigen ist aus hygienischen und ordnungsrechtlichen Gründen die mindestens quartalsweise Leerung seines Abfallbehälters zu sichern. Dies ist nicht damit gleichzusetzen, dass jeder Haushalt jährlich vier Restabfallbehälter entsorgen lassen muss. Durch die Bildung von Entsorgungsgemeinschaften können mehrere Haushalte gemeinsam einen Restabfallbehälter nutzen. Dieser ist dann mindestens einmal im Quartal zur Ent sor - gung bereitzustellen, unabhängig vom gewählten Behältervolumen (80 l 240 l). Im Zuge des Inkrafttretens der neuen Abfallwirtschaftssatzung besteht seit 2012 die Mög lich - keit, dass der Landkreis sich durch Vorlage der Quittung(en) belegen lassen kann, dass im Laufe des Jahres mindestens eine Banderole pro Quartal genutzt wurde. Ziel dieser Maß - nahme ist es, falsche Entsorgungspraktiken sowie das Verbrennen von Ab fällen in Haushalten zu unterbinden aber auch hygienischen Forderungen gerecht zu werden. Die Kaufbelege der Banderolen für die festen Restabfallbehältnisse sind deshalb dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Nachfrage vorzulegen. Der Restabfall darf keine brennenden oder glühenden Bestandteile enthalten. Er darf nicht ein gepresst oder mit Wasser verdichtet (eingeschlämmt) werden. Nutzen Sie beispielsweise bei feuchten Abfällen die gebührenpflichtigen Restabfallsäcke für die Bereit stel lung bzw. hängen Sie vor der Befüllung einen normalen Müllsack in die Tonne. Für Restabfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen oder Festfrieren nach der Leerung im Abfallbehälter verbleiben, besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung durch den beauftragten Dritten im Rahmen der Entsorgungstour, insbesondere wenn bereits eine teilweise Verkippung erfolgte oder der Behinderungsgrund entfällt! Sofern die Banderole durch den beauftragten Dritten bereits entwertet wurde, besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachleerung bzw. Gebührenminderung. Jeder Benutzungspflichtige des Vogtlandkreises kann zweimal jährlich seine sperrigen Abfälle (Sperr müll) auf Be stellung von zu Hause abholen lassen. Wenn Sie sich mit Nachbarn ab - stimmen, können Sie als Entsorgungsgemeinschaft gezielt sogar mehrere Sammlungen pro Jahr nutzen (Auskünfte hierzu erhalten Sie unter ).! Achtung! Die Inanspruchnahme der Leistung setzt voraus, dass alle Ab fall gebühren ordnungsgemäß beglichen wurden! Für Ihre Bestellung haben wir die Formulare auf den Seiten 17/19 vorbereitet. Bitte füllen Sie die zutreffenden Fel der aus und senden das Formular an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV). Unter stehen Ihnen auf der Homepage des Amtes für Abfallwirtschaft auch die betreffenden Online-Formulare zur Verfügung. Innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der Be stellung wird der Sperrmüll abgeholt. Den Abholtermin bekommen Sie vorher schriftlich mitgeteilt. Mitgenommen werden einmal bis zu 3 m 3 Sperr müll je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und im Rahmen der Zusatzentsorgung einmal bis zu 1 m 3 je Einwoh ner bzw. Einwohnergleichwert. Über die Zusatzentsorgung kann auch direkt beim Entsorger angeliefert werden (Bringsystem). Dies ist allerdings nur nach vorheriger Anmeldung mit Hilfe des Formulars möglich. Die Anlieferung im Bringsystem hat dann innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Bestätigung durch die KEV zu erfolgen. Extra bezahlen muss man dafür nicht. Die Kosten sind in der Abfallgrundgebühr enthalten. Der Sperrmüll soll zum Abholtermin grundsätzlich auf dem Geh weg vor dem Grund - stück/der Haustür bereitgestellt werden. Ein Abtransport aus Wohnung/Keller/Boden erfolgt nicht! Sperrmüll aus Grundstücken, die nicht angefahren werden können, wird nach wie vor an den bisher bekannten Sammelplätzen abgeholt. Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise auf den Rückseiten der Formulare!

7 Haushaltauflösungen Weil Haushaltsauflösungen nicht über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden, bietet der Land - kreis hierfür Container in verschiedenen Größen an (Formular s. S. 22 oder auf unserer Website als PDF oder Online-Formular). Wer diese Abfälle selbst transportieren möchte, kann sie bei den Firmen KEV und Glitzner (s. S. 3) oder an der Abfall - annahmestelle Oelsnitz kostenpflichtig anliefern. Informationen hierzu erhält man unter und Problemabfallsammlung Problemabfälle (i. d. R. gefährliche Abfälle) beinhalten chemische Substanzen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können. Ihre Entsorgung unterliegt daher besonderen Überwachungspflichten. Problemabfälle sind insbesondere: Farb- und Lackreste (wenn ausgehärtet, dann Restmüll!); Spachtelmasse, Lösungsmittel und Verdünner, Altmedikamente, Schädlings- und Unkrautvernich - tungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Frostschutzmittel, Unterbodenschutz, alte Kle be stoffe, queck silberhaltige Thermometer und Geräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen; Säuren, Laugen, Hobby-, Labor- und Feinchemikalien, Haushaltsbatterien, Akkus, Entwick - ler chemika lien aus dem Fotobereich, Spraydosen mit Restinhalten bzw. Spraydosen, die nicht der Verpackungsverordnung unterliegen. Pkw-Batterien, die nicht an den Handel zurückgeführt werden können Achtung: Gebinde nicht größer als 20 Liter, Gefäße auslaufsicher verschließen! Von der Problemabfallsammlung ausgeschlossen sind zum Beispiel: leere Behälter von Spül- und Waschmitteln verwertbare Abfälle aus Glas, Papier, Metall und Kunststoff asbesthaltige Materialien und Asbestabfälle, Dachpappe Druckgasflaschen, ausgehärtete Farbreste, infektiöse Abfälle (z. B. Einwegspritzen) Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Kampfmittel, radioaktive Stoffe Altreifen, Kühlgeräte, defekte und unverschlossene Verpackungen vollständig entleerte und mit dem grünen Punkt versehene Sprayflaschen produktionsspezifische Abfälle Problemabfallsammlung mit Schadstoffmobil Am Schadstoffmobil können zu den festgesetzten Zeiten Kleinmengen aus privaten Haus - halten und Ge werbebetrieben aus dem Vogtlandkreis (außer Stadt Plauen) kostenlos abgegeben werden. Problemabfälle sind getrennt und in verschlossenen Gefäßen (möglichst den Originalgefäßen) dem An nah mepersonal am Schadstoffmobil zu überlassen. Über den Gefäßinhalt ist Auskunft zu geben. Das unbeaufsichtigte Abstellen der Problemabfälle am Schadstoffmobil bzw. dessen Stellplatz ist ordnungswidrig. Die Zufahrt und Stellfläche des Schadstoffmobiles ist freizuhalten. Im Umkreis von 5 m um das Schadstoffmobil sind Rauchen und Umgang mit offenem Feuer/ Licht verboten! Problemabfallsammlung in Annahmestellen Die Entsorgung von Problemabfällen außerhalb der mobilen Sammlung ist in Kleinmengen ganz - jährig bei folgenden Annahmestellen möglich: Abfallentsorgung Plauen GmbH, Klopstockstr. 17, Plauen, Glitzner Entsorgung GmbH, Weißensander Weg 8, Schneidenbach, Kreisentsorgungs GmbH Vogtland, Plauensche Str. 92, Falkenstein, Wertstoffhof Oelsnitz, Alte Reichenbacher Str., Oelsnitz, Zu folgenden Bedingungen werden Problemabfälle dort angenommen: - Annahme nur in haushaltsüblichen Arten und Mengen - Gesamtmenge ca. 20 kg/anlieferung - Gebindegröße max. 20 l - Annahme in auslaufsicheren Gefäßen (möglichst Originalgebinde) - Anlieferung durch Haushalte nur unter Vorlage des Personalausweises und der Gebühren - bescheidnummer, bei Gewerbetreibenden nur unter Vorlage der Gebühren beschei d nummer - Bei Anlieferung für Dritte ist zusätzlich eine Originalvollmacht mit Angabe der Gebühren - bescheidnummer und der Personalausweiskopie des Benutzungspflichtigen vorzulegen. Einschränkend gilt, bei den Wertstoffhöfen in Plauen und Oelsnitz kann max. einmal/quartal je Gebührenbescheidnummer die haushaltsübliche Menge angeliefert werden, in Falkenstein nur halbjährlich. Bei größeren Mengen bzw. Gebinden ist eine privatrechtliche Ent sorgung über die Fa. Glitzner und die Abfallentsorgung Plauen GmbH möglich. Bitte beachten Sie, dass auch bei mehrfacher Anlieferung von Problemabfällen je Kalenderjahr die Ge - samt menge der angelieferten Problemabfälle den haushaltsüblichen Rahmen nicht übersteigen darf. Entsorgungsmöglichkeiten für ausgewählte gefährliche Abfälle Übersicht zu ausgewählten gefährlichen Abfällen und entsprechenden zertifizierten Fachbe trieben, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Entsorgung anbieten. Bitte beachten Sie: Einige der aufgeführten Abfallarten werden unter Umständen nur über den Containerdienst der jeweiligen Firma entsorgt. Der Landkreis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Entsorgungsleistungen im gesamten Jahr durch die nachfolgend genannten Unternehmen erbracht werden. Es resultiert weder eine Rechtspflicht für den Landkreis noch für die Unternehmen. Firma PLZ, Ort Anschrift Telefon Asbest Dachpappe Kohlenter- Behandeltes haltige Bitumen- Altholz gemische Martins Kohlenhandlung GmbH Adorf Am Güterbahnhof X X X X Wertstoffzentrum Böhm Auerbach Werkstraße X X X X Fa. Körner Klingenthal Markneukirchner Straße X X X X Lengenfelder Recycling u. Abbruch GmbH Lengenfeld Auerbacher Straße X X X Auskünfte unter /-2281 Seiten 6/7

8 ENTSORGUNGSLEISTUNGEN IM VOGTLANDKREIS Firma PLZ, Ort Anschrift Telefon Asbest Dachpappe Kohlenter- Behandeltes haltige Bitumen- Altholz gemische Schrott-Stark Markneukirchen/ OT Siebenbrunn Zum Schrottplatz X X X X NBG Neustädter Baustoffhandelsges. mbh Neustadt Siebenhitz Nr X X X X ESGO Entsorgung Oelsnitz Am Jahnteich X X X X Veolia Umweltservice Ost Plauen/ OT Großfriesen Alte Plauener Straße X X X Abfallentsorgung Plauen GmbH Plauen Klopstockstraße X X X X Container-Service Tomasello GbR Plauen Leuchtsmühlenweg X X Glitzner Entsorgung GmbH Reichenbach/ OT Schneidenbach Weißensander Weg X X X X Jahnsmüller & Spranger GbR Schöneck/ OT Arnoldsgrün Raasdorfer Straße X X X X Jürgen König Containerdienst Treuen Hartmannsgrüner Straße X X X X Sammlung von Leichtverpackungen, Altglas, Pappe und Papier Wertstoffe sind Abfälle, die verwertet werden können. Durch Aufbereitung dieser Stoffe können insbesondere neue Gebrauchsgegenstände hergestellt und dabei Rohstoffe eingespart werden. Wertstoffe Erfassung über: Leichtverpackungen gelbe Säcke bzw. gelbe Tonnen Altglas Sammelcontainer für Altglas Papier und Pappe blaue Tonne (wo möglich) bzw. Sammelbehälter für Papier und Pappe Zahlen Sie nicht doppelt! Das vom DSD für die Entsorgung der Verpackungen (auch Flaschen und Gläser, nicht aber sonstige Kunst stoff abfälle wie Spielzeug, Plasteeimer usw.) erhobene Entgelt haben Sie bereits beim Kauf des Produktes als Teil des Kaufpreises der verpackten Ware (die betreffende Verpackung ist i. d. R. mit dem grünen Punkt gekennzeichnet) bezahlt. Diese Entsorgungskosten sind nicht als Bestandteil der Abfallgebühr kalkuliert! Entsorgen Sie Verpackungen, Altglas und auch Papier also nicht in der, denn dann zahlen Sie nochmals für deren Entsorgung, nämlich über die Behältergebühr! Die Erfassung verwertbarer Leichtverpackungen/Altglas erfolgt unter Federführung der Der grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH (DSD) und der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH. Von der DSD beauftragtes Unternehmen im Vogtlandkreis für die Entsorgung von Altglas ist die Mitteldeutsche Logistik GmbH. ANSPRECHPARTNER ALTGLAS: Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL), Plauensche Str. 92, Falkenstein , Hotline , Fax: , steffen.mehlhorn@fehr.de Beauftragt von INTERSEROH für die Abholung der gelben Säcke/die Leerung der gelben Tonnen im Vogtlandkreis ist die Firma Glitzner Entsorgung GmbH. Die Abholung bzw. Leerung erfolgt in der Regel grundstücksbezogen bzw. über Sammelplätze. ANSPRECHPARTNER GELBE SÄCKE/GELBE TONNEN für die Entsorgungsgebiete PLAUEN-LAND und OELSNITZ: Glitzner Entsorgung GmbH, Betriebsstätte Oelsnitz, Alte Reichenbacher Str. 76, Oelsnitz Telefon: für das Entsorgungsgebiet REICHENBACH: Glitzner Entsorgung GmbH, Weißensander Weg 8, Schneidenbach Telefon: für die Entsorgungsgebiete AUERBACH und KLINGENTHAL: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) als Subunternehmer der Fa. Glitzner Entsorgung GmbH Plauensche Str. 92, Falkenstein Telefon: Auskünfte unter /-2281 Seite 8

9 ENTSORGUNGSLEISTUNGEN IM VOGTLANDKREIS Für die Papierentsorgung/-verwertung tragen die Systembetreiber gemäß der Verpackungs - verordnung und der Landkreis anteilig die anfallenden Kos ten. Der vom Landkreis zu tragende Anteil wird über die Abfallgrundgebühr erhoben. Die Abfuhr termine für die blaue Tonne finden Sie im Regionalteil unter Ihrer Anschrift. Gesammelt werden Papier/Pappe/Kartonagen in der Regel von jedem Grundstück im 240-Liter- Behälter bzw Liter-Behälter mit blauem Deckel. Auskünfte zur blauen Tonne erhalten Sie unter folgender Rufnummer: Ein Anspruch auf Gestellung der blauen Tonne am Grundstück besteht nicht. Die Papierentsorgung von Grundstücken, die aus Platzgründen oder anderen Ursachen über kei - ne blaue Tonne verfügen, erfolgt weiterhin über 1,1-m 3 -Behälter an zentralen Stellen. Über den je weiligen Standplatz wird informiert. Großräumige Kartonagen bitte nicht zerkleinern, sondern am Abholtag neben der blauen Tonne bereitstellen! Das gehört in die Papiertonne: Zeitungen, Zeitschriften, Hefte, Bücher, Prospekte, Kataloge und alle Verpackungen aus Pappe oder Papier i. d. R. gekennzeichnet mit dem grünen Punkt wie z. B. restlos entleerte Mehl-, Salz- oder Zuckertüten. Das gehört u. a. nicht in die Papiertonne: Blau-/Kohlepapiere, fotografische Papiere, stark verschmutzte Pappe/Kartons, verschmutzte Zell stoff taschen tü cher, Wegwerfwindeln, Küchenpapier, Einweghandtücher, mit Kunststoffen/ Metallen beschichtete Papier er zeugnisse, abgelöste Tapeten und Tapetenreste. ANSPRECHPARTNER PAPIERTONNE: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) Plauensche Straße 92, Falkenstein Fax: service@kev-falkenstein.de Ausgewählte Abfälle Entsorgung ausgewählter Abfälle sowie von Grüngut auf Bestellung oder durch Selbstanlieferung Ausgewählte Abfälle (siehe Formular Seite 21) können Sie bei Bedarf von zu Hause abholen und entsorgen lassen. Das ist kostenpflichtig, außer für Elektrogeräte: Für deren Abholung und Ent - sor gung müssen Sie nicht zusätzlich bezahlen (Infos Seite 4/5)! Für alle anderen auf Seite 21 genannten Abfälle gilt nach wie vor das Verursacherprinzip: Die Aufwendungen sind nicht Be standteil der Abfallgrundgebühr, hierfür ergeht ein gesonderter Bescheid. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung: Die folgenden Abfälle können Sie bei der KEV unter nachfolgend genannter Anschrift zu den in diesem Heft genannten Konditionen anliefern: Altreifen (s. S. 21) Fenster, Türen (s. S. 21) Schrott (s. S. 10) E-Schrott (s. S. 5) Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV), Plauensche Straße 92, Falkenstein Fax: , service@kev-falkenstein.de Darüber hinaus nehmen die Wertstoffhöfe (s. S. 3) ausgewählte Wert- und Problemstoffe sowie Kleinmengen Sperrmüll gemäß gültiger Preisliste an. Beachten Sie: Auf Standplätzen für Wertstoffbehälter ist das Ablagern sonstiger Abfälle verboten. Keinen Restmüll in Wertstoffbehälter einwerfen! Grüngut Um eine hochwertige Verwertung zu sichern sowie der Vernichtung von Rohstoffen und Umwelt - be lastungen durch Verbrennen entgegenzuwirken, wird, wie bereits im Vorjahr, eine mobile Grüngutentsorgung durchgeführt. Aus diesen qualitativ hochwertigen Grüngutabfällen und nicht aus Bioabfall oder Klärschlamm werden in der Kompostieranlage des Vogtlandkreises Kompost - substrate hergestellt, die dann auf dem Wertstoffhof Oelsnitz erhältlich sind. Im Rahmen der gebührenpflichtigen Grüngutsammlung kann folgendes Grüngut zwei Mal im Jahr entsorgt werden: Baum und Strauchschnitt (gebündelt), Baumstümpfe und -stämme mit einer Länge von maximal 2 m und einem Durchmesser von maximal 20 cm. Die Grüngutsammlung wird in den Monaten März bzw. April sowie Oktober bzw. November auf Antrag des Benutzungspflichtigen und nach Bestätigung des Abholtermins durch den beauftragten Dritten durchgeführt. Um die mobile Grüngutsammlung zu nutzen, muss bis für die Frühjahrs- und bis für die Herbstsammlung eine Anmeldung erfolgen. Hierzu nutzen Sie bitten die jeweilige Grün gutkarte auf der Rückseite des Abfallwegweisers (ebenfalls unter als Druckformular eingestellt). HINWEIS: Die Entsorgung von in Säcken verpacktem Grüngut erfolgt nicht. Das Gleiche gilt für lose bereitgestellte Abfälle. weitere Verwertungsmöglichkeiten: - Selbstanlieferung an den Wertstoffhöfen Oelsnitz und Schneidenbach, kostenpflichtig - Eigenkompostierung - kostenpflichtige Entsorgung durch kommunale und private Entsorgungsunternehmen bzw. Containerdienste (s. S. 13/14) Die Entsorgung über den Restabfall sollte die Ausnahme bilden. Komposterde selbst hergestellt, spart Kosten für bodenverbessernde Zusätze und nicht zuletzt Abfallgebühren. Manche Kom - munen kompostieren an zentralen Sammelstellen oder stellen Container bzw. andere Sammel - behältnisse vorwiegend für Laub von öffentlichen Straßen zur Verfügung. Auskünfte unter /-2281 Seite 9

10 HINWEISE ZUM RICHTIGEN UMGANG MIT WERTSTOFFEN Kunststoffe, Leichtmetallverpackungen, Verbundstoffe Verwertbare Leichtverpackungsabfälle (außer Glas, Papier- und Papper zeugnisse) werden über den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne erfasst. Beim Sortieren in einzelne Frak tionen (Metall, Verbundstoffe, Folien...) zeigt sich leider häufig, dass einige Haus halte (und Betriebe) auf diese Art ihren Hausmüll entsorgen. Vielleicht ist dies auch nur Unwissenheit? Also... Nicht in den gelben Sack (die gelbe Tonne) gehören: - Flaschen und Gläser (über Glascontainer entsorgen), - Kleinelektronikschrott (über Kleinelektronikschrott-Container entsorgen, siehe Regionalteil) - leere Eierschachteln aus Pappe (in den Papiercontainer oder Kompostierung), - Verpackungen aus Papier/Karton, Zeitungen, Zeitschriften (in Papiercontainer/blaue Tonne) - Haushalts-Chemikalien, PU-Schaum-Dosen, Problemabfälle (zur Sonderabfallsammlung geben) - Video- und Musikkassetten, Farbbänder (über Fachhandel zurückgeben bzw. zum Rest abfall) - Bio-Abfälle, Speisereste (kompostieren bzw. zum Restabfall. Sonderregelungen für Ge wer be beachten!) - Gummi, Teppich, Fußbodenbelag, Holzverpackungen, Wegwerfwindeln, Lumpen, Tapeten - reste (zum Restabfall) - gebrauchte Polystyrol-Wand- oder Deckenplatten (zum Restabfall) - Einwegspritzen (Der grüne Punkt gilt nur für das Verpackungsmaterial der Spritzen!) - Eimer, Wannen, Kochutensilien, Kinderspielzeug aus Kunststoff, Metall oder sonstigen Materialien (Restabfall / Sperrmüll) Papier/Pappe/Kartonagen Entsorgung über blaue Tonne/blaue Wertstoffbehälter Sperrige Pappe oder Kartons können Sie zum Abholtermin neben die Papiertonne stellen! Einige Verpackungen erfordern ein Vorsortieren (z. B. Pralinenschachteln). Enthaltene Kunst - stoff folien etc. geben Sie bitte in die gelbe Tonne/den gelben Sack, denn Fehlwürfe beeinträchtigen die Ver wert barkeit. Firmen, die an das Abfallentsorgungssystem des Landkreises angeschlossen sind, können ihre Papier abfälle entsprechend ihrer veranlagten Einwohnergleichwerte kostenlos bei den zuständigen Entsorgern abgeben oder sich einen 240-l- bzw. 1,1-m 3 -Behälter von der Kreis ent sorgungs GmbH Vogtland ( ) oder der Glitzner Entsorgung GmbH ( ) kostenlos stellen lassen. Altglas alle Verpackungen aus Glas, also entleerte Flaschen und Gläser ohne Metall- bzw. Kunst stoff verschlüsse Erfassung flächendeckend über farbig gekennzeichnete Sammelcontainer Getrennte Farbsortierung ist für die Qualität im Wieder auf bereitungs prozess wichtig. Abweichende Farben (z. B. blaue oder rote) werden über den Grünglas-Container entsorgt. Nicht in die Glascontainer gehören Porzellan, Keramik, Spiegel-, Flach- und Fenster - glas (siehe dazu auch S ). Diese Stoffe mindern die Qualität des Alt glases im Container erheblich. Ebenso gehören bepfandete Flaschen nicht in die Glascontainer. Becher und ähnliche Verpackungen vor dem Entsorgen grob ( löffelrein ) reinigen Verpackungen nicht ineinander stapeln, bündeln oder im Beutel einwerfen (Sortierung erschwert!) Papierbestandteile von leeren Pralinen-/Kaffeeverpackungen o. Ä. bitte in die Papier sammel gefäße Getränkekartons aus Platzgründen flach zusammenfalten. Altmetalle Guss-, Alu-, Stahl-, Blechschrott, Buntmetalle: zum Entsorger oder Wertstoffhof (kostenlos oder z. T. sogar gegen Vergütung), oft kostenlose Containergestellung durch Ent sor gungs - unternehmen bei rentablen Men gen; auch Schrottsammlung an festgelegten Container - sammelplätzen durch Stadt-/Gemeindever waltung Kleinverpackungen aus Metall z. B. Dosen, Tuben, Verschlüsse über gelben Sack/gelbe Ton - ne entsorgen. Mit Vorsicht zu genießen sind meist per Postwurfsendung angekündigte Straßen samm - lungen. Schwarze Schafe unter solchen Sammlern interessieren sich nur für lukrative Altmetalle (Buntmetalle). Der Rest bleibt dann einfach liegen und wird schnell zur wilden Müllablagerung! Auskünfte unter /-2281 Seite 10

11 DIE ABFALLGEBÜHREN Die Gebührenhöhe gemäß Abfallgebührensatzung ( 4 Abs. 1, 3 Abs. 6) setzt sich für Haushalte und alle Gewerbe oder gewerbeähnlichen Einrichtungen (Freiberufler etc.) wie folgt zusammen: Grundgebühr Haushalte Gewerbe und gewerbeähnliche Einrichtungen Personen im Haushalt Grundgebühr Einwohnergleichwert 1 39,50 EUR 39,50 EUR 2 72,00 EUR 3 98,00 EUR 4 und mehr 118,00 EUR Ab der fünften veranlagten Person/Haushalt werden 0,00 EUR Grundgebühr/Person erhoben. Achtung Gewerbe! Alle Gewerbetreibenden (auch Heime, Krankenhäuser, Schulen, Arztpraxen, Kanzleien u. Ä.) müssen sich beim Amt für Abfallwirtschaft des Vogtlandkreises (Theumaer Straße 3, Oelsnitz) anmelden und grundsätzlich über mindestens einen lt. Satzung zugelassenen Rest ab fall behälter verfügen (Ge - werbe abfall ver ordnung vom ). Auskünfte dazu erhalten Sie unter folgender Rufnummer: Leerungsgebühr Restabfallbehältnis Gebühr pro Leerung 80 Liter Restabfallsack (Aufdruck Abfallentsorgung Vogtlandkreis ) 3,50 EUR 80 Liter Restabfallbehälter (DIN 30740) 3,50 EUR 120 Liter Restabfallbehälter (DIN 30740) 4,50 EUR 240 Liter Restabfallbehälter (DIN 30740) 8,50 EUR 1,1 m 3 Restabfallbehälter 33,00 EUR Die Entsorgungsgebühren pro Restabfallsack werden über dessen Kaufpreis, die Lee rungs - gebühren pro Leerung der Restabfallbehälter (80 bis 240 Liter) über den Kaufpreis der pro Leerung erforderlichen Banderole erhoben. Die Gebühren sind mit dem Kauf fällig. Die Gebühren für die Leerung eines dem Anschluss- bzw. Benutzungspflichtigen direkt zugeordneten 1,1-m 3 -Restabfall behälters werden vierteljährlich per Bescheid erhoben. Sonderleerungen Sonderleerungen sind auf Antrag des Benutzungspflichtigen oder des Verantwortlichen der Ent sor - gungs gemeinschaft möglich. Außerhalb des Tourenplanes wird dafür eine Sondergebühr gemäß der gültigen Abfallgebührensatzung für Behälter bis einschließlich 1,1 m 3 erhoben. Diese beträgt, zusätzlich zur Leerungsgebühr, 42,00 EUR. Der Antrag muss schriftlich bei der Kreisentsorgungs GmbH (KEV), Plauensche Straße 92, Falkenstein gestellt werden. Gebührenermäßigung Haushalte mit kindergeldberechtigten Personen Sofern in Haushalten mindestens zwei Kinder leben, für die Kindergeld gezahlt wird, ist auf Antrag nur für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, die Grundgebühr zu entrichten ( 7 (d) Abfallgebührensatzung). Alle weiteren Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, sind von der Grundgebühr befreit. Die Ermäßigung wird ab Datum der Antragstellung gewährt. Bedingung ist ein formloser schriftlicher Antrag. Dem Antrag müssen die Kindergeldbescheide für alle im Haushalt lebenden Kinder in Kopie beigefügt sein. Sofern kein Kindergeldbescheid existiert, ge - nügt jeweils die Kopie der Geburtsurkunde und des aktuellen Kontoauszuges, der die Zahlung des Kin der geldes für jedes Kind belegt. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Antrag und Nachweis (in der Regel die Kopie des Bescheides über den fortwährenden Bezug des Kindergeldes) jährlich neu vorgelegt werden. Antrag und Nachweise bitte an die folgende Adresse richten: Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Abfallwirtschaft, Theumaer Straße 3, Oelsnitz, Fax , awi@vogtlandkreis.de. Überwiegende Abwesenheit vom Wohnort im Vogtlandkreis (Altkreis) 7 Buchstabe (b) der Abfallgebührensatzung regelt die Ermäßigungsgrundlagen bei Ortsabwesenheit. Anspruch auf Gebührenermäßigung haben Benutzungspflichtige, die in der überwiegenden Zeit des Jahres nicht im Wohnort leben, wie z. B: - Schüler, Studenten, Azubis, die am Ausbildungsort in Internaten, Nebenwohnungen, etc. untergebracht sind, - freiwillig Wehrdienstleistende, Berufssoldaten, die nicht überwiegend am Wohnort leben, - Berufstätige mit Hauptwohnsitz im Vogtlandkreis, die die überwiegende Zeit des Jahres ortsabwesend sind. Die Ermäßigung beträgt maximal 75 % der Grundgebühr/ggf. der Leerungsgebühr. In Ausnah - mefällen entscheidet der Landkreis. Generelle Befreiung in Einzelfällen Die Gebührenerhebung kann gemäß 7 Buchstabe (c) befristet entfallen. Dies betrifft Benutzungspflichti ge, die sich über einen zusammenhängenden Zeitraum über 3 Monate außerhalb des Bundesgebietes aufhalten, also beispielsweise: - Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz - Jugendliche, die eine Au Pair-Tätigkeit ausüben - Seeleute auf längeren Fahrten - Schüler/Studenten, die im Austausch in anderen Staaten lernen Antragstellung und Bewilligung (gemäß 7 Buchstaben (e) und (f) der Abfallgebührensatzung) Bitte unbedingt beachten! - Die Antragstellung für Befreiung/Ermäßigung muss schriftlich grundsätzlich bis eines jeden Gebührenjahres erfolgen, in dem ein Ermäßigungsgrund gegeben ist. Tritt der Grund erst während des Jahres ein, ist der Antrag umgehend nach Ereigniseintritt zu stellen. - Unbedingt erforderlich sind die entsprechend gültigen Nachweise, die den Grund des An trages belegen, z. B.: Kopien der Studien- oder Wehrdienstbescheinigung, Bestätigungen des Arbeit gebers, Miet - verträge zu Internatsplätzen (in Kopie) - Die Befreiung/Ermäßigung wird max. für das jeweilige Gebührenjahr gewährt. Bei Ereig niseintritt vom 1. bis 15. des Kalendermonats wird die Ermäßigung/Befreiung ab diesem Monat gewährt. Bei Ereig nis - eintritt ab 16. Kalendertag wird die Ermäßigung/Befreiung ab dem Folgemonat gewährt. Ist der Be - freiungs-/ermäßi gungstatbestand über das Jahr hinaus gegeben, z. B. bei Studium oder Auswärtstätigkeit, ist der Antrag unter Vorlage der erforderlichen Nach weise jährlich neu zu stellen. - Bei Gebührenpflichtigen, die Anspruch auf Ermäßigung besitzen, beginnt die Gewährung der Ermäßigung mit der im Haushalt lebenden Person, die den geringsten Gebührenanteil trägt (d. h. es zählen auch die Personen, für die 0 EUR Grundgebühr erhoben wurden). - Den Antrag senden Sie bitte an: Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Abfallwirtschaft, Theumaer Straße 3, Oelsnitz Auskünfte unter /-2281 und Banderolen/Restabfallsäcke Seite 11

12 DIE ABFALLGEBÜHREN Abfallgebührenbescheid Bitte prüfen Sie nach Erhalt eines Bescheides unbedingt die Richtigkeit der Daten, da diese ggf. die Grundlage für die Festsetzung der Gebührenhöhe bzw. den ordnungsgemäßen Zu gang des Bescheides bilden. Änderungsmeldung Weichen die Angaben auf dem Gebührenbescheid von den tatsächlichen Gege ben heiten ab, füllen Sie bitte die Änderungsmeldung (s. S. 15) aus und schicken diese an das Amt für Abfall wirtschaft des Vogtlandkreises. Änderungsmitteilungen sind auch formlos möglich. Ggf. erhalten Sie daraufhin einen Änderungsbescheid. Das zusätzliche Einlegen eines Wider spru ches ist in diesem Fall nicht notwendig! Bitte auf der Änderungsmeldung und bei sonstigem Schriftverkehr (zu Um meldungen, Kor - rekturen, Widersprüchen, Zahlungsverkehr usw.) unbedingt die folgenden An ga ben vornehmen: Bescheidnummer (auch bei telefonischen Anfragen!) Telefonnummer, unter der Sie tagsüber für eventuelle Rückfragen erreichbar sind.! Bitte kommen Sie unverzüglich Ihrer schriftlichen Meldepflicht nach für Umstände, die auf die Gebührenfestsetzung Einfluss haben (gilt für alle an der Ab fall ent sorgung angeschlossenen Haushalte, Gewerbebetriebe, Einrichtungen gemäß 10 Absatz 1 der Ab fall wirtschafts - satzung)! Siehe Formular Seite 15! BANDEROLEN UND RESTABFALLSÄCKE Was ist zu beachten? Im Vogtlandkreis wird die Leerungsgebühr für 80-, 120- und 240-Liter-Rest abfall behälter in Form von Banderolen erhoben. Mit dem Erwerb der Banderole wird die Leerungsgebühr an den Landkreis entrichtet. Restabfallsäcke können sowohl zusätzlich als auch in Ausnahme fällen ausschließlich verwendet werden. Jeweils vor der Leerung sind die Banderolen an den bereitgestellten Restabfallbehältern anzubringen. Dies gilt sowohl für Haushalte als auch für gewerbliche Einrichtungen, die einen solchen Be hälter nutzen. Bitte achten Sie dabei unbedingt auf Übereinstimmung des Banderolenwertes mit der Behälter größe! Tipp: Um die Gefahr der Entfernung der Banderole durch Unbefugte zu minimieren, Schutzfolie von der gesamten Rückseite der Banderole abziehen, Banderole um den Handgriff der Abfalltonne legen und die Banderolenenden zu einem Fähnchen kleben. Zur besseren Unterscheidung und Zuordnung sind die Banderolen farblich gestaltet und mit An gaben zu den Behältergrößen und dem Entsorgungsjahr versehen. Farbe Gefäßgröße Kaufpreis Banderole pink 80 Liter 3,50 Euro Banderole orange 120 Liter 4,50 Euro Banderole braun 240 Liter 8,50 Euro Restabfallsack weinrot 80 Liter 3,50 Euro Wie lange gelten sie? Der Nutzungszeitraum der Banderolen/Restabfallsäcke erstreckt sich grundsätzlich vom des Jahres. Danach verlieren die Banderolen/Restabfallsäcke ihre Gültigkeit. Bitte bevorraten Sie sich daher nicht unnötig mit Banderolen/Rest abfallsäcken. Die entsprechenden Vertriebs einrichtungen (siehe Regionalteil) bieten die Banderolen/Restabfallsäcke das ganze Jahr über an. Ab gelten ausschließlich die Banderolen mit dem Aufdruck 2013 und Rest abfall - säcke in weinroter Farbe. n, die ab dem ersten Entsor gungs termin 2013! noch mit 2012er Banderolen versehen sind, werden nicht geleert!!! Umtauschmöglichkeit Es werden nur unbeschädigte Banderolen grundsätzlich der gleichen Gefäßgröße getauscht. Der Kaufpreis kann nicht zurückerstattet werden. Für ungenutzte 2012er Banderolen/Restabfallsäcke besteht die Möglichkeit, diese spätestens bis in den folgenden Einrichtungen gegen die für das Jahr 2013 gültigen zu tauschen: 1. Adorf Schuhhaus Trautloff Bürgermeister-Todt-Str Auerbach Geschäftsstelle Freie Presse Auerbach Nicolaistraße 3 3. Bad Elster Trautloff Schuhe Badstraße 5 4. Elsterberg Schreib- und Spielwaren W. Krumm Marktplatz 2 5. Falkenstein Stadtverwaltung Falkenstein (Pforte) Willy-Rudert-Platz 6. Klingenthal Böhme Vogtl. Entsorgung GmbH & Co. KG Auerbacher Straße Markneukirchen Bürobedarf Bauer & Jeske Unterer Markt Oelsnitz Stadt Oelsnitz, Anmeldung Markt 1 9. Pausa Elektro-Center Kleinert Freiheitsstraße Reichenbach Bürgerbüro Stadt Reichenbach Markt Weischlitz Globus Handelshof GmbH & Co. KG Taltitzer Straße 80 Achtung! In Ausnahmefällen können Banderolen/Restabfallsäcke 2012 noch bis zum persönlich im Amt für Abfallwirtschaft in Oelsnitz umgetauscht werden. Ab dem ist jeglicher Tausch ausgeschlossen. HINWEIS: Senden Sie uns keinesfalls Banderolen per Post!!! Auskünfte unter /-2281 und Banderolen/Restabfallsäcke Seite 12

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