BESONDERE KAUFMÄNNISCHE BEDINGUNGEN. Allgemeines. Angebote. Preise. Oberflächenberechnung. Preisstellung B ESONDERE KAUFMÄNNISCHE B EDINGUNGEN

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1 BESONDERE KAUFMÄNNISCHE BEDINGUNGEN Im Folgenden sind die besonderen kaufmännischen Bedingungen angeführt, die für alle in dieser Preisliste angeführten Produkte und Leistungen gelten. Diese sind unter anderem Securit, Securit Contour, Planidur, Planidur Contour und die entsprechenden Bearbeitungen. Allgemeines Es gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben. Ergänzend zu unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die nachstehenden kaufmännischen und technischen Bedingungen. Ein Auftrag, egal ob mündlich oder schriftlich an uns übermittelt, gilt erst dann als angenommen, wenn wir diesen schriftlich bestätigt haben. Die Erledigung vorliegender oder eingehender Aufträge in Teilen oder als ganzes ohne vorherige Bestätigung bleibt uns vorbehalten und hat im Übrigen keinen bindenden Charakter. Angebote Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preise Die genannten Listenpreise sind, wenn nicht anders angeführt: freibleibend, in Euro, ohne Mehrwertsteuer, für rechteckige Formate, Kanten gesäumt. Falls nicht anders schriftlich vereinbart gelten diese Preise: ab Werk bzw. ab Lager ohne Verpackung, ohne Versicherung, ohne Versandkosten. Oberflächenberechnung Die Oberfläche wird lt. ÖNORM B 2227 nach dem nächst höheren, durch drei teilbaren Zentimetermaß (3:3), berechnet. Bei Sonderformen sind die Berechnungsgrundlagen das umschriebene Rechteck und die Bestellbzw. Schablonenmaße. Preisstellung Einzelheiten der Preisstellung und Mindestverrechnungen, ergeben sich aus dem detaillierten Angebot bzw. aus den Preislisten. Bei unserer Preiskalkulation setzen wir voraus, dass die Positionen unseres Angebotes unverändert bleiben. Jede Maß- und Mengenänderung erfordert daher eine Neukalkulation. Unsere Angebote basieren auf der Leistungsbeschreibung des Bestellers ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Stand 08 / / 6

2 Sonderformenzuschläge Stand 08 / / 6

3 Übergrößenzuschläge Stand 08 / / 6

4 Auftragsänderungen Nach Bestellungseingang können Ausführungsänderungen jeglicher Art (Menge, Maße, Bearbeitungen, Liefertermin, etc.) nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden, wobei bereits durchgeführte Arbeitschritte in Rechnung gestellt werden. Die ursprünglich freibleibend genannten Liefertermine werden durch Auftragsänderungen außer Kraft gesetzt. Beschaffenheit der Ware Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferwerken beanspruchten Toleranzen jeglicher Art, sowie der Fehler usw., werden auch vom Verkäufer in Anspruch genommen. Lieferzeiten Angaben über Lieferzeiten bzw. Liefertermine sind stets unverbindlich. Lieferungsmöglichkeit bleibt ausdrücklich vorbehalten. Versand und Verpackung Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gilt unsere Lieferung grundsätzlich ab Werk oder ab Lager, unversichert. Alle Sendungen Reisen auf Gefahr des Empfängers. Mit Übergabe der Ware an einen Transportführer oder bei Anlieferung mit eigenen Wagen geht die Gefahr, einschließlich der Bruchgefahr an den Empfänger über. Das Abladen durch den Lieferanten, bzw. die Hilfestellung bedeutet nicht die Übernahme einer weiteren Gefahr oder Haftung, vielmehr erfolgt der Versand unabgeladen und der Empfänger hat für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und von sich aus die erforderlichen Arbeitskräfte zum Abladen zu stellen. Wird auf Wunsch des Käufers eine Versicherung abgeschlossen, so handeln wir nur als Vermittler unter Ausschluss jeglicher Verantwortung bzw. Haftung. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, lose, auf Mehrweggestellen. Sämtliche Lademittel sind Eigentum des Verkäufers. Die leihweise Überlassung der Lademittel stellt einen das Ausmaß der jeweiligen Lieferkonditionen überschreitendes freiwilliges Kundenservice dar. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Verkäufer überlässt dem Übernehmer diese Lademittel leihweise für einen maximalen Zeitraum von 4 Wochen, gerechnet ab Übergabe der Lademittel. Diese Lademittel sind spätestens zum Ablauf der oben genannten Entlehnzeit in ordnungsgemäßen Zustand an den Verkäufer zurückzugeben, Die Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes obliegt alleinig dem Verkäufer. Die Rückgabe hat grundsätzlich frei Werk des Verkäufers zu erfolgen. Der Übernehmer haftet gegenüber dem Verkäufer innerhalb der tatsächlichen Entlehnzeit uneingeschränkt, insbesondere für Beschädigung oder Verlust. Die Übernahme der Lademittel seitens des Empfängers stellt einen uneingeschränkten Kaufantrag dar. Sollte der Verkäufer nicht spätesten zum Ende der maximalen Entlehnzeit von 4 Wochen keinen Eingang der Lademittel feststellen, wird dieser Kaufantrag angenommen und der Kaufpreis in der Höhe von Euro 750,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das Lademittel uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers, auch wenn es vom Empfänger verwendet oder bearbeitet wird. Auf Wunsch des Käufers und gegen Übernahme der Kosten kann der Versand auch in sonstigen Verpackungen (Kisten, Karton, Verschlägen usw.) erfolgen. Sämtliche sonstige Verpackungen, Füllmaterialien sind vom Käufer auf seine Kosten gesetzeskonform zu entsorgen. Beanstandungen Der Auftraggeber bzw. autorisierte Empfänger ist zur sofortigen Prüfung der Ware, ohne schuldhaftes Verzögern verpflichtet. Beanstandungen, welche unbeschadet anderslautender gesetzlicher Regelungen nicht spätestens 7 Tage nach Ankunft der Ware unter Angabe der Gründe schriftlich beim Lieferanten vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Jede Verwendung oder Aufteilung der Ware, welche eine anderweitige Verfügungsmöglichkeit des Lieferanten darüber hinaus auch nur teilweise einschränkt, schließt jedweden Mangel an der Ware oder Verpackung aus. Die Übernahme von Kosten, die durch die Weiterverarbeitung beanstandeter Ware, bzw. durch Ersatzbeschaffung oder Ersatzverglasung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Lieferanten. Im Falle anerkannter fehlerhafter Lieferung, besteht nur ein Anspruch auf Wandlung. Alle Stand 08 / / 6

5 weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Schadenersatz sind explizit ausgeschlossen. Beanstandungen die der Lieferant zu vertreten hat, können nur soweit berücksichtigt werden, wie dieser sie anerkennt. Beanstandungen, Bemängelungen bzw. Meinungsverschiedenheiten halten die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge nicht auf! Haftung für beigestelltes Material Für vom Kunden oder von dessen Beauftragten beigestelltes Material werden keine wie immer geartete Haftung, Gewehrleistung und Schadenersatz übernommen. Dies gilt insbesondere für kundeneigenes Glas bei Lohnhärtungen, Lohnbearbeitung und Schablonenbeistellung. Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüche, welcher Art auch immer, insbesondere jedoch auch aus Lieferverzug, werden ausgeschlossen. Rücktrittsrecht Verkäufe werden unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit getätigt. Sind diese Voraussetzungen nicht vorhanden gewesen, oder nicht mehr vorhanden, steht dem Verkäufer jederzeit das Recht zu vom Verkauf zurückzutreten oder seine Verkaufsbedingungen zu ändern. Der Verkäufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände eintreten, welche es ihm ohne sein Verschulden unmöglich mache, die Ware ordnungsgemäß oder fristgerecht zu liefern. Sicherheit Das Recht, vor oder auch nach erfolgtem Verkauf jederzeit die Beibringung einer Sicherheit zu verlangen und bis zur Beistellung einer solchen die Lieferung abzulehnen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch ein solches Verlangen gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware, gleich in welchem Zustand, unbeschränktes Eigentum des Verkäufers, auch dann, wenn sie durch den Käufer bearbeitet oder verwendet wird. Der Käufer darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wichtige Hinweise! Alle Lieferungen & Leistungen der Wenna Glas GmbH erfolgen auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der hier angeführten besonderen kaufmännischen und technischen Bedingungen! Alle Angaben vorbehaltlich der technischen Machbarkeit bzw. Verfügbarkeit der einzelnen Produkte und / oder Leistungen. Alle Preisangaben und Aufschlagssätze sind unverbindlich und verpflichten Wenna Glas nicht zur Lieferung.! Rechtschreibfehler und Irrtümer vorbehalten! Stand 08 / / 6

6 ! Securit, Planidur und Contour sind eingetragenes Markenzeichen der Saint Gobain Deutschland GmbH. Als Lizenznehmer ist die Wenna Glas GmbH berechtigt obige Marken als Bezeichnung für seine Produkte und Leistungen zu verwenden.! Die technischen Hinweise in dieser Unterlage sind auf die wesentlichen Punkte beschränkt. Es ist daher unbedingt notwendig bei Unklarheiten und in Grenzfällen die Produktionsmöglichkeiten im Detail bei uns zu erfragen! Impressum WENNA GLAS GMBH Web Zentrale Rudolfstraße 71, A-4040 Linz, Österreich Produktionswerk Waxenbergerstraße 10, A-4181 Oberneukirchen Kontaktdaten für Anfragen Tel.: Fax: Kontaktdaten für Bestellungen Tel.: Fax: Stand 08 / / 6

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