Fortbildung Kommunalpolitik. Prof. Dr. Ulrich Eith Studienhaus Wiesneck

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1 Fortbildung Kommunalpolitik Prof. Dr. Ulrich Eith Studienhaus Wiesneck

2 Gliederung Demokratietypen in welcher Demokratie leben wir? Kommunale Selbstverwaltung was bedeutet das in der Realität? Kommunalpolitik wer handelt und wieviel Macht haben sie? Die Finanzen wo kommt das Geld her?

3 Was ist Demokratie? Demokratie heißt Volksherrschaft, Herrschaft für das Volk, Herrschaft durch das Volk. Abraham Lincoln ( )

4 sehr verschiedene europäische Traditionen britische Mehrheitsdemokratie klare Verantwortlichkeit hohe Effizienz schweizer Konkordanzdemokratie verhandlungsorientiert Volksentscheide möglich hoher Minderheitenschutz

5 Zwischenfazit: Demokratie ist eine stetig sich weiterentwickelnde Herrschaftsform letztlich ein trial & error - Verfahren abhängig von der vorherrschenden politischen Kultur

6 Wie funktioniert Politik? Arenen und Handlungslogiken Hinterbühne Vorderbühne 6

7 Kommunale Selbstverwaltung Art. 28 GG garantiert den Gemeinden und Kommunen die eigenverantwortliche Regelung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit eigenen Mitteln im Rahmen der Gesetze.

8 Grundprinzipien kommunaler Selbstverwaltung: Finanzhoheit Organisationshoheit Gebietshoheit Planungshoheit Personalhoheit Satzungshoheit

9 Grundprinzipien kommunaler Selbstverwaltung Finanzhoheit Recht zu einer eigenen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens. Organisationshoheit Recht, sich in Freiheit von staatlichen Weisungen zu organisieren, um Aufgaben zu erfüllen.

10 Grundprinzipien Gebietshoheit Recht, öffentlich-rechtliche Hoheitsgewalt auch über Nichteinwohner auszuüben. Planungshoheit Recht auf Raumplanung im eigenen Gebiet, also zur Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.

11 Grundprinzipien Personalhoheit Recht, die Beamten, Angestellten und Arbeiter einzustellen, die zur Aufgabenerledigung benötigt werden, sie zu befördern und zu entlassen. Satzungshoheit Recht der Gemeinde, in den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenes objektives Recht zu setzen, also sozusagen "Gesetze" für das Gebiet der Gemeinde zu erlassen (wichtigste Satzung ist die Hauptsatzung).

12 Begrenzungen kommunaler Selbstverwaltung Einbindung in das europäische Mehrebenensystem: Gesetze der übergeordneten Ebenen sind bindend. Zielsetzung des deutschen Föderalismus: Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Deutschland.

13 Kommunen im europ. Mehrebenensystem Europäische Union Deutschland Baden-Württemberg Freiburg supranationale Ebene 28 Mitgliedsländer nationale Ebene 16 Bundesländer subnationale Ebene 35 Landkreise, 9 Stadtkreise, 1101 Gemeinden kommunale Ebene

14 Föderalismustypen - Eigenständigkeit oder gleiche Lebensbedingungen?

15 Warum gleichwertige Lebensbedingungen? Vertretung deutscher Interessen gegenüber den Besatzungsmächten vor der Staatsgründung 1949 Solidarität angesichts der regional unterschiedlichen Kriegsbelastungen (Zerstörungen, Flüchtlingsströme) politische Tradition des sozialen Ausgleichs und der Gleichbehandlung, Staat als neutraler Schiedsrichter

16 35 Landkreise 9 Stadtkreise

17 Aufgabenarten Weisungsaufgaben Aufgaben werden per Gesetz an die Kommune übertragen, die Art der Aufgabenerfüllung ist vorgeschrieben. Kommune erhält einen finanziellen Ausgleich. Weisungsfreie Pflichtaufgaben Aufgaben werden per Gesetz vom Land an Kommune übertragen, Kommune ist in der Ausführung grundsätzlich frei. Land muss finanziellen Ausgleich schaffen. Freiwillige Aufgaben Gemeinde hat Aufgabenfindungsrecht, kann Aufgaben für das Wohl des Ganzen sowie die materielle und geistige Entwicklung der Einwohner übernehmen.

18 Beispiele Weisungsaufgaben Personenstandswesen Passwesen Ortspolizeibehörde / Verkehrsbehörde untere Verwaltungsbehörde Meldewesen und Statistik Wahlen Katastrophenschutz

19 Beispiele weisungsfreie Pflichtaufgaben Feuerwehrwesen Schulhausbau Bauleitplanung Friedhöfe Kindergärten Abwasserversorgung Verkehrssicherung

20 Beispiele freiwillige Aufgaben Sport- und Freizeiteinrichtungen Kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater, Bücherei, Musikschule Bürgerhäuser und Grünanlagen Wirtschaftsförderung mit Messehallen, Märkten Alten- und Jugendeinrichtungen

21 Der mächtige Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und seiner Ausschüsse leitet die Gemeindeverwaltung ist direkt vom Volk für acht Jahre gewählt

22 Der Freiburger Gemeinderat

23 Ergebnis Gemeinderatswahl 2009 in Freiburg

24 Steuer-Arten im deutschen Föderalismus (2012) Gemeinschafts-Steuern 71.0 % (Verteilung auf Bund / Länder / Kommunen) Bundes-Steuern 16.6 % Länder-Steuern 2.4 % Kommunale Steuern 9.2 %

25 Steuereinnahmen der Bundesrepublik 2012 Art der Steuer Mio Euro % Gemeinschaftliche Steuern Lohnsteuer Einkommenssteuer Ertragssteuer Zinsabschlag Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Gemeinschaftliche Steuern insgesamt ,0 Bundessteuern (u.a.) Mineralölsteuer Tabaksteuer KFZ-Steuer (seit 07/2009) Branntweinsteuer Schaumweinsteuer 450 Zwischenerzeugnissteuer 14 Kaffeesteuer Versicherungssteuer Stromsteuer Solidaritätszuschlag Bundessteuern insgesamt ,6

26 Ländersteuern Vermögenssteuer -1 Erbschaftssteuer Grunderwerbssteuer Renn-, Wett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer 380 Biersteuer 697 Ländersteuern insgesamt ,4 Gemeindesteuern Gewerbesteuer Grundsteuer A 375 Grundsteuer B sonst. Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt ,2 Zölle Steuereinnahmen insgesamt

27 Source: Ministry of Finance, Germany

28 Der Länderfinanzausgleich 1. Das gesamte Steueraufkommen wird aufgeteilt auf Bund, Länder und Kommunen (vertikale Verteilung). 2. Der gesamte Länderanteil wird auf die Bundesländer aufgeteilt (horizontale Verteilung). Zwei Ausgleichsmechanismen sollen Ungleichheiten zwischen den Ländern ausgleichen:

29 a) ein Viertel der Umsatzsteuer erhalten die ärmsten Bundesländer, um auf max. 92% des Durchschnitts aller Länder zu kommen (Umsatzsteuervorwegausgleich). b) reiche Länder übertragen Finanzmittel auf ärmere Länder bis max. 95% der durchschnittlichen Pro Kopf-Einkünfte (max. 72.5% des jeweiligen Anteils über dem 100%-Durchschnitt). 3. Arme Länder erhalten Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 77.5% der noch vorhandenen Differenz zum Durchschnitt aller Länder (=100%).

30 Ergebnis des Ausgleichs vor dem nach dem nach den Ausgleich Länderausgleich BEZ Source: Ministry of Finance, Germany

31

32 Finanzquellen der Kommunen

33

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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