Bürgerversammlung Bürgerversammlung Privat gebaut öffentlich genutzt: Bürgerversammlung Information Stützmauern.
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- Jörn Hofer
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1 Bürgerversammlung Eröffnung und Begrüßung 2. Privat gebaut - öffentlich genutzt: Informationen über die Sanierung von Stützmauern und die Finanzierung durch Beiträge 3. Informationen über die Arbeit von Jugendpflege der Gemeinde Eschenburg, Sozialarbeit an der Holderbergschule und Netzwerk Jugend 4. Seniorenarbeit in Eschenburg Bürgerversammlung Eröffnung und Begrüßung 2. Privat gebaut - öffentlich genutzt: Informationen über die Sanierung von Stützmauern und die Finanzierung durch Beiträge 3. Informationen über die Arbeit von Jugendpflege der Gemeinde Eschenburg, Sozialarbeit an der Holderbergschule und Netzwerk Jugend 4. Seniorenarbeit in Eschenburg Bürgerversammlung Eröffnung und Begrüßung 2. Privat gebaut - öffentlich genutzt: Informationen über die Sanierung von Stützmauern und die Finanzierung durch Beiträge 3. Informationen über die Arbeit von Jugendpflege der Gemeinde Eschenburg, Sozialarbeit an der Holderbergschule und Netzwerk Jugend 4. Seniorenarbeit in Eschenburg Privat gebaut öffentlich genutzt: Information über die Sanierung von Stützmauern und die Finanzierung durch Beiträge Götz Konrad, Bürgermeister Heiko Klingelhöfer, Lt. Bauverwaltung Uwe Grabert, Bauverwaltung Dipl-Ing. Reiner Müller, Lt. Tech. Bauabteilung Eröffnung und Begrüßung Hans-Otto Hermann, Vorsitzender der Gemeindevertretung Information Stützmauern Anlass und Aktualität Vorgeschichte und Vorarbeiten Stützmauern als Bestandteil der Straße Straßenbaulast, Verkehrssicherung KAG, Straßenbeitragssatzung Berechnung der Beiträge Fragen TVöD 1
2 Anlass und Aktualität Anlass und Aktualität Derzeit 5 Mauern sanierungsbedürftig Amselstraße Wissenbach Arthel Eiershausen Eibelshausen Eibelshausen Eibelshausen Eibelshausen Amselstraße: 0,42 / qm Arthel: 0,11 / qm : 0,22 / qm : 0,41 / qm : 0,68 / qm Anlass und Aktualität Derzeit 5 Mauern sanierungsbedürftig Amselstraße Wissenbach Arthel Eiershausen Eibelshausen Eibelshausen Eibelshausen Beispielrechnung für ein 500 qm großes Grundstück Amselstraße: 0,42 / qm = 210 Arthel: 0,11 / qm = 55 : 0,22 / qm = 110 : 0,41 / qm = 205 : 0,68 / qm = 340 Gerechte und nachvollziehbare Vorgehensweise für die Zukunft Anlass und Aktualität Derzeit 5 Mauern sanierungsbedürftig Amselstraße Wissenbach Arthel Eiershausen Eibelshausen Eibelshausen Eibelshausen TVöD 2
3 Arthel Arthel saniert Arthel Arthel saniert Arthel saniert Amselstraße TVöD 3
4 Amselstraße Amselstraße TVöD 4
5 TVöD 5
6 TVöD 6
7 saniert saniert saniert Vorgeschichte und Vorarbeiten Bisher unterschiedliche Handhabung 2 Jahre geprüft und beraten Externe Experten (RA, GVV, HSGB) Zwischenzeitlich von 1 auf 5 Mauern Beanstandung JR 2003 durch RuV bei Straßenunterhaltung Verfahren VG Gießen 1991 Beschluss Gemeindevorstand saniert Bestandteil der Straße Zu den öffentlichen Straßen gehören 1. der Straßenkörper; das sind insbesondere der Straßengrund, der Straßenunterbau, der Straßenoberbau, die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Haltestellenbuchten für den Linienverkehr sowie Rad- und Gehwege, auch wenn sie ohne unmittelbaren räumlichen Zusammenhang im Wesentlichen mit der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn gleichlaufen (unselbstständige Rad- und Gehwege); (...) HStrG 2 Abs. 2 Nr. 1 TVöD 7
8 Baulast und Verkehrssicherung Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand zu bauen, auszubauen und zu unterhalten; (...) Straßenbeitragssatzung HStrG 9 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (1) Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung öffentlicher Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen nicht nur vorübergehende Vorteile bietet. KAG (1970) 11 Abs.1 Straßenbeitragssatzung Anliegerstraße: Gemeinde 25 %, Anlieger 75 % Durchgangsstraße: Gemeinde 50 %, Anlieger 50 % Entspricht der Nutzung und dem Nutzen Kommunalabgabengesetz Bei einem Um- und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, der über die Straßenunterhaltung und die Straßeninstandsetzung hinausgeht, bleiben bei der Bemessung des Beitrages mindestens 25 vom Hundert des Aufwands außer Ansatz, wenn diese Einrichtungen überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, mindestens 50 vom Hundert, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen, und mindestens 75 vom Hundert, wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. KAG (1970) 11 Abs. 3 Straßenbeitragssatzung Gilt auch bei grundhafter Erneuerung von z. B. Fahrbahn und Unterbau Gehwegen Straßenbeleuchtung etc. TVöD 8
9 Rechtsprechung Beschränkt sich die grundlegende Erneuerung einer Stützmauer auf eine Teilstrecke der gesamten Straße, ist das Längenverhältnis der betroffenen Teilstrecke zur gesamten Straße unerheblich. Im Fall einer verbessernden Erneuerung einer Stützmauer ist in der Regel die gesamte Straße bevorteilt. Beschl. HessVGH 5 TG 418/02 vom in: HSGZ 1/2003, S. 32 Bezirksstraße Keine e Umlage auf Beiträge mögliche Kein Ausschreibung Bezirksstraße Ausschreibung Amselstraße Arthel Bezirksstraße TVöD 9
10 Bedeutung für die Funktionstüchtigkeit der Straßenanlage Bezirksstraße entscheidend Aufgebaut Aufgebaut Aufgebaut Aufgebaut Aufgebaut TVöD 10
11 Rechnung im Sonderfall Ausschreibung für komplette Erneuerung Aufgrund der Niveau-Veränderung (Abgraben Grundstück Aufbau Straße) eigene Berechnung Allgemeine Kosten wegen des späteren Aufbaus der Straße Differenz = Privat-Anteil Eigentümer Kosten gem. Ausschreibungsergebnis v Anteil der allgemeinen Kosten wegen dem 54,01 81,84 späteren Aufbau des Straßenkörpers Anteil der Eigentümer-Kosten wegen dem 45,99 18,16 Absenken des Grundstückes , ,58./ Öffentlicher Anteil am privaten Anteil (z. B wegen hinterliegender Neubaugebiete) 6.055, ,79 Neuer Anteil der Eigentümerkosten nach Abzug des Gemeindeanteils Umlagefähigen Kosten Anteil der Gemeinde lt. Satzung Anteil der Anliegergrundstücke Amselstraße Arthel Fläche der beitragsfähigen Grundstücke (qm) Kosten pro qm Grundstücksfläche 0,41 0,22 0,68 0,42 0,11 Rechnung im Sonderfall Ausschreibung für komplette Erneuerung Aufgrund der Niveau-Veränderung (Abgraben Grundstück Aufbau Straße) eigene Berechnung Allgemeine Kosten wegen des späteren Aufbaus der Straße Differenz = Privat-Anteil Eigentümer Beitrags-Umlage Amselstraße Rechnung im Sonderfall Privat-Anteil Eigentümer gesplittet, weil: - früher Feldweg - weitere Neubaugebiete - Gestiegenes Verkehrsaufkommen Öffentlicher Teil im Privat-Anteil Gleiches Verhältnis wie in Straßenbeitrags-Satzung: 50 % Amselstraße TVöD 11
12 TVöD Arthel Arthel 12
13 Schlussrechnung Prüfung Berechnung Beitragsbescheid Einsichtnahme im Rathaus möglich Widerspruch -> Anhörungsausschuss Ggf. Widerspruchsbescheid Möglichkeit der Klage Fragen? Amselstraße: 0,42 / qm Arthel: 0,11 / qm : 0,22 / qm : 0,41 / qm : 0,68 / qm Gerechte und nachvollziehbare Vorgehensweise für die Zukunft Bürgerversammlung Eröffnung und Begrüßung 2. Privat gebaut - öffentlich genutzt: Informationen über die Sanierung von Stützmauern und die Finanzierung durch Beiträge 3. Informationen über die Arbeit von Jugendpflege der Gemeinde Eschenburg, Sozialarbeit an der Holderbergschule und Netzwerk Jugend 4. Seniorenarbeit in Eschenburg TVöD 13
14 Informationen über die Arbeit von Jugendpflege der Gemeinde Eschenburg, Sozialarbeit an der Holderbergschule und Netzwerk Jugend Dietmar Weber, Leiter Netzwerk Jugend Götz Konrad, Bürgermeister Bürgerversammlung Eröffnung und Begrüßung 2. Privat gebaut - öffentlich genutzt: Informationen über die Sanierung von Stützmauern und die Finanzierung durch Beiträge 3. Informationen über die Arbeit von Jugendpflege der Gemeinde Eschenburg, Sozialarbeit an der Holderbergschule und Netzwerk Jugend 4. Seniorenarbeit in Eschenburg Seniorenarbeit in Eschenburg Hans-Otto Hermann, Vorsitzender der Gemeindevertretung TVöD 14
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