IDEAL RechtSchutz unkompliziert & schnell

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1 IDEAL RechtSchutz unkompliziert & schnell Kleiner Streit große Kosten Immer häufiger wird aus einem kleinen Streit ein Fall für das Gericht. Sei es die Meinungsverschiedenheit mit dem Nachbarn oder die Auseinandersetzung um den fehlerhaften Rentenbescheid. Oftmals wird aus einer kleinen Auseinandersetzung ein kostenintensives Gerichtsverfahren. Sie nehmen aktiv am gemeinschaftlichen Leben teil und sind vor solchen Situationen nicht gefeit. Die IDEAL ist der Spezialist für die Generation 50plus und bietet Ihnen den Schutz, den Sie brauchen. Unsere Leistungen Ihre Sicherheit Sie können aus vier verschiedenen Rechtsschutz- Kombinationen wählen: Privat- und Wohnungs- Rechtsschutz Berufs- Rechtsschutz Vorgerichtliches Widerspruchsverfahren Ist es der fehlerhafte Rentenbescheid oder die Unterhaltsaufforderung für die eigenen Eltern. Wir unterstützen Sie und tragen die Kosten, und zwar schon vor dem Gerichtsverfahren. Anwalt auf Rädern Sollten Sie beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihr Haus nicht verlassen können und Sie benötigen anwaltliche Hilfe, so kommt Ihr Anwalt zu Ihnen und wir tragen die zusätzlichen Kosten. Telefonische Erstberatung Wenn Sie einen Rat brauchen in einer rechtlichen Angelegenheit, egal ob Sie es versichert haben oder nicht, ist das bei uns kein Problem. Bei unserer Service-Hotline erhalten Sie zu allen Rechtfragen von kompetenten Fachanwälten Rat zu all Ihren Fragen. Service-Hotline Verkehrs- Rechtsschutz Privat-, Wohnungs-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz Umfangreicher versicherter Personenkreis Der IDEAL RechtSchutz bietet vollumfänglichen Versicherungsschutz für die ganze Familie. Mitversichert sind: Ehe-/Lebenspartner unverheiratete, minderjährige Kinder unverheiratete, volljährige Kinder während der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung) Enkel, sofern sie sich bei Ihnen in Obhut befinden das allein stehende Elternteil bei Ihnen im Haushalt lebend und ab Pflegestufe II auch im Pflegeheim

2 Highlights auf einen blick Versicherte Leistungen Deckungssumme unbegrenzt Strafkautions-Darlehen weltweite Deckungssumme Dauer weltweite Deckung 3 monate Folgeereignistheorie im Schadenersatzrecht Prüfung der Erfolgsaussicht durch eigenen Rechtsanwalt (Stichentscheid) opfer-rechtsschutz umfangreicher versicherter Personenkreis, z.b. volljährige Kinder während der Erstausbildung (Studium oder Beruf) Enkelkinder in Obhut allein stehendes Elternteil im Haushalt allein stehendes Elternteil im Pflegeheim (ab Pflegestufe II) Anwalt auf Rädern unbegrenzte telefonische Erstberatung durch unabhängige Anwälte auf Wunsch benennung von kompetenten Fachanwälten in Wohnortnähe Rechtsschutz im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren Rechtsstreitigkeiten aus beendeten Arbeitsverhältnissen und aus geringfügiger beschäftigung im Privat-Rechtsschutz mitversichert

3 individueller RundumSchutz günstige Konditionen Was kostet der IDEAL RechtSchutz? Alle Prämien beinhalten die gesetzliche Versicherungsteuer. 1-Jahres-Vertrag RECHTSSCHUTZkombInATIonEn Privat- und Wohnungs- Rechtsschutz berufs-rechtsschutz Privat-, Wohnungs-, berufsund 3-Jahres-Vertrag RECHTSSCHUTZkombInATIonEn Privat- und Wohnungs- Rechtsschutz berufs-rechtsschutz Privat-, Wohnungs-, berufsund 5-Jahres-Vertrag RECHTSSCHUTZkombInATIonEn Privat- und Wohnungs- Rechtsschutz berufs-rechtsschutz Privat-, Wohnungs-, berufsund SELbSTbETEILIgUng 250 SELbSTbETEILIgUng 150 jährlich 1/2-jährl. 1/4-jährl. monatlich jährlich 1/2-jährl. 1/4-jährl. monatlich 90,00 45,90 23,18 n.m.* 99,80 50,90 25,70 n.m.* 130,00 66,30 33,48 11,38 145,00 73,95 37,34 12,69 125,00 63,75 32,19 10,94 139,00 70,89 35,79 12,16 159,00 81,09 40,95 13,92 175,00 89,25 45,07 15,31 SELbSTbETEILIgUng 250 SELbSTbETEILIgUng 150 jährlich 1/2-jährl. 1/4-jährl. monatlich jährlich 1/2-jährl. 1/4-jährl. monatlich 87,30 44,52 22,48 n.m.* 96,81 49,37 24,93 n.m.* 126,10 64,31 32,47 11,03 140,65 71,73 36,22 12,31 121,25 61,83 31,22 10,61 134,83 68,76 34,72 11,80 154,23 78,66 39,72 13,50 169,75 86,57 43,72 14,85 SELbSTbETEILIgUng 250 SELbSTbETEILIgUng 150 jährlich 1/2-jährl. 1/4-jährl. monatlich jährlich 1/2-jährl. 1/4-jährl. monatlich 85,50 43,60 22,02 n.m.* 94,81 48,35 24,41 n.m.* 123,50 62,98 31,80 10,81 137,75 70,25 35,47 12,05 118,75 60,56 30,58 10,40 132,05 67,34 34,00 11,55 151,05 77,03 38,91 13,23 166,24 84,78 42,81 14,54 *Die Mindestprämie beträgt 10. IDEAL Versicherung AG Ein Unternehmen der IDEAL Gruppe Kochstraße Berlin Telefon: 01801/ (3,9 ct/ min bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 ct / min) us_irs_nt4_0210

4 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich ein, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden 1. zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht durch die IDEAL Lebensversicherung a.g., die IDEAL Versicherung AG und die IDEAL Vorsorge GmbH. 2. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit einem Vorversicherer, den ich bei Antragstellung genannt habe. 3. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Weitergabe an andere Versicherer. 4. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der IDEAL Lebensversicherung a.g., der IDEAL Versicherung AG und der IDEAL Vorsorge GmbH, um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z. B. richtige Zuordnung Ihrer Post oder Beitragszahlungen). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, Versicherungsnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kontaktdaten. 5. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung /Mitversicherung. Dies erfolgt durch Übermittlung an und zur dortigen Verwendung durch Rückversicherer / Mitversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versicherungsnehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie sofern erforderlich ebenfalls entsprechende Daten übermitteln. 6. durch andere Unternehmen / Personen innerhalb und außerhalb der IDEAL Lebensversicherung a.g., der IDEAL Versicherung AG und der IDEAL Vorsorge GmbH, denen der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Die Unternehmen / Personen werden eingeschaltet, um die Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die eingeschalteten Unternehmen / Personen sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau sicher zu stellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten. 7. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem die Unternehmen der IDEAL Gruppe selbst Informationen über mein allgemeines Zahlungs-verhalten einholen. Dies kann auch erfolgen durch eine Auskunftei (z. B. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA). 8. zur Beratung und Information über Versicherungs- oder sonstige Finanzdienstleistungen durch Unternehmen der IDEAL Gruppe oder den für mich zuständigen Vertriebspartner. meine Einwilligung kann ich jederzeit einschränken bzw. widerrufen. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen dieses Vertrags sowie für Prüfungen anderweitig beantragter (Versicherungs-) Verträge und bei künftigen Anträgen. Meine Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte. Prämienübersicht (Prämien einschließlich gesetzlicher Versicherungsteuer) jährliche Zahlungsweise vierteljährliche Zahlungsweise rechtsschutzkombinationen Privat- und Wohnungs- Rechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Privat-, Wohnungs-, Berufsund SELBSTBETEILIGUNG 250 SELBSTBETEILIGUNG Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre rechtsschutzkombinationen Privat- und Wohnungs- Rechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Privat-, Wohnungs-, Berufsund SELBSTBETEILIGUNG 250 SELBSTBETEILIGUNG Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 90,00 87,30 85,50 99,80 96,81 94,81 23,18 22,48 22,02 25,70 24,93 24,41 130,00 126,10 123,50 145,00 140,65 137,75 33,48 32,47 31,80 37,34 36,22 35,47 125,00 121,25 118,75 139,00 134,83 132,05 32,19 31,22 30,58 35,79 34,72 34,00 159,00 154,23 151,05 175,00 169,75 166,24 40,95 39,72 38,91 45,07 43,72 42,81 halbjährliche Zahlungsweise monatliche Zahlungsweise rechtsschutzkombinationen Privat- und Wohnungs- Rechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Privat-, Wohnungs-, Berufsund SELBSTBETEILIGUNG 250 SELBSTBETEILIGUNG Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre rechtsschutzkombinationen Privat- und Wohnungs- Rechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Privat-, Wohnungs-, Berufsund SELBSTBETEILIGUNG 250 SELBSTBETEILIGUNG Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 45,90 44,52 43,60 50,90 49,37 48,35 n.m. 1) n.m. 1) n.m. 1) n.m. 1) n.m. 1) n.m. 1) 66,30 64,31 62,98 73,95 71,73 70,25 11,38 11,03 10,81 12,69 12,31 12,05 63,75 61,83 60,56 70,89 68,76 67,34 10,94 10,61 10,40 12,16 11,80 11,55 81,09 78,66 77,03 89,25 86,57 84,78 13,92 13,50 13,23 15,31 14,85 14,54 Vertragsinformationen (gilt nicht bei Angebotsanforderung) Vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung müssen wir Ihnen als Antragsteller alle vertragsrelevanten Informationen aushändigen. Im Einzelnen sind dies die nachfolgend genannten: Bestandteile der Vertragsinformationen: Antrag IDEAL RechtSchutz Produktinformationsblatt Verbraucherinformationen - Informationen zum Versicherer - Informationen zur Leistung - Informationen zum Vertrag - Informationen zum Rechtsweg Allgemeine Bedingungen zum IDEAL RechtSchutz AB_IRS_0210 1) Die Mindestprämie beträgt 10. Ergänzende Bedingungen zum IDEAL RechtSchutz EB_IRS_0210 Merkblatt zur Datenverarbeitung Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie alle genannten Informationen in Textform bekommen haben. Auf Wunsch können Sie auf die erneute Zusendung der vertragsrelevanten Informationen mit dem Versicherungsschein verzichten. Sie haben auch das Recht, ausdrücklich auf die vollständige Aushändigung der vertragsrelevanten Informationen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung zu verzichten. Dies erklären Sie bitte in dem dafür vorgesehenen Feld Besondere Vereinbarung auf dem Antrag. Bitte bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift. Die vollständigen vertragsrelevanten Informationen bekommen Sie dann mit dem Versicherungsschein zugesandt. Schlusserklärungen des Antragstellers zum IDEAL rechtschutz (gilt nicht bei Angebotsanforderung) Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum BGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26 in Berlin zu richten. Bei einem Widerruf per Telefax ist dieser an folgende Faxnummer zu richten: 030/ Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich um den im Antrag bzw. Angebot ausgewiesenen Betrag, der anteilmäßig entsprechend der Tage der Risikotragung berechnet wird. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Nebenabreden Diese sind nur mit schriftlicher Zustimmung der IDEAL Versicherungen wirksam. Vertriebspartner sind hierzu nicht berechtigt. ** Hinweis zur Angebotsanforderung (wenn gewählt) Mit dieser Angebotsanforderung stellen Sie keinen verbindlichen Antrag. Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir Ihnen ein für uns verbindliches Angebot. Dieses Angebot müssen Sie anschließend ausdrücklich annehmen. Sie erhalten umgehend alle wichtigen Unterlagen und Vertragsinformationen. Bitte beachten Sie, dass wir ein verbindliches Angebot nur erstellen können, wenn Sie alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Von der Erlaubnis zum Einzug der Prämien wird nur im Falle des Zustandekommens des Versicherungsvertrages Gebrauch gemacht. IDEAL Versicherung AG Sitz der Gesellschaft Berlin Handelsregister Nr. HRB B Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Aktiengesellschaft Hauptverwaltung: Kochstraße Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Joachim Lemppenau Vorstand: Rainer M. Jacobus (Vorsitzender), Olaf Dilge, Karlheinz Fritscher (stv.) Telefon: 030/ Fax: 030/ info@ideal-versicherung.de Nutzen Sie auch unseren Service im Internet unter

5 Belehrung über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen und einordnen können, ist es notwendig, dass Sie alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil der Prämie zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Kündigung Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. Ausübung unserer Rechte Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Wir dürfen weitere Umstände nachträglich angeben, sofern die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Anfechtung Unser Recht, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt davon unberührt bestehen. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. vva_belehrung_s_h_0109

6 Antragsteller: Antrag vom: Produktinformationsblatt zum IDEAL RechtSchutz (Rechtsschutzversicherung) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen sowie Vertragsinformationen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutzversicherung an. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS) sowie die Ergänzenden Bedingungen zum IDEAL RechtSchutz (EB_IRS). 2. Welche Risiken sind versichert? Die Lebensumstände, aus denen rechtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten entstehen können, sind vielfältig. Deshalb bieten wir Rechtsschutz für unterschiedliche Gebiete an, je nach Ihren persönlichen Umständen. Versichert ist der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige gemäß 25 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS) in Verbindung mit dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß 29 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). Bei Einschluss des Bausteins besteht Versicherungsschutz für den Privat-, Berufs- und für Nichtselbstständige gemäß 26 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS) in Verbindung mit dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß 29 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). Sie haben die Möglichkeit den Versicherungsschutz für den Berufs-Rechtsschutz aus dem Vertrag auszuschließen. Ihren versicherten Umfang entnehmen Sie bitte dem Antrag sowie dem Versicherungsschein. Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und tragen die erforderlichen Kosten (z.b. Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) im vereinbarten Umfang bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). Bestimmte Kosten sind nicht im Leistungsumfang der Versicherung enthalten, z.b. eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Besonders weisen wir darauf hin, dass bei einem Vergleich von Ihnen selbst zu tragende Kosten entstehen können. Um dies zu vermeiden, nehmen Sie bitte vor Abschluss des Vergleiches Kontakt mit uns auf. Rechtliche Auseinandersetzungen oder Beratungsbedarf können mehrere Ursachen haben. Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Beachten Sie bitte, dass in bestimmten Fällen eine Wartezeit vereinbart ist: Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 4 Abs. 1 bis 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS) sowie Ihrem Antrag (z.b. Selbstbeteiligung). 3. Wie hoch ist Ihre Prämie, wann müssen Sie sie bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Die Höhe Ihrer Prämie ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsweise. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Ziff. 2 (versicherte Risiken) dieser Produktinformation und im Antrag. Beachten Sie bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. Die Höhe der zu zahlenden Prämie, die entsprechende Zahlungsweise und den Vertragszeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Bitte bezahlen Sie die erste Prämie (Einlösungsprämie) spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. Alle weiteren Prämien sind jeweils zu den genannten Terminen im Versicherungsschein bzw. der Prämienrechnung zu zahlen. Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten Betrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht zahlen. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebetrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Betrag innerhalb einer Frist von mindestens 2 Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir eine unangemessen hohe Prämie verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes, genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen Umbaumaßnahmen, der Finanzierung eines Baugrundstücks oder Gebäudes und mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften. pib_irs_nt4_0210 Produktinformationsblatt // Seite 1 von 2

7 Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS) sowie den Ergänzenden Bedingungen (EB_IRS). 5. Welche Verpflichtungen haben Sie bei Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Leistungsfalls zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Bei Vertragsabschluss Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie bereits rechtsschutzversichert sind oder waren, nennen Sie uns bitte den Rechtsschutzversicherer, bei dem Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner versichert ist und/oder zuletzt versichert war. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Während der Vertragslaufzeit Wenn Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Bitte beachten Sie auch 11 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). Bei Eintritt des Rechtsschutzfalls Bitte setzen Sie sich schnellstens mit uns in Verbindung, um die Reichweite des Versicherungsschutzes abzuklären. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Auswahl eines kompetenten Fachmannes für Ihr Rechtsproblem. Selbstverständlich müssen Sie uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Näheres entnehmen Sie bitte 17 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). Rechtfolgen bei Verletzung der vorgenannten Pflichten Eine Verletzung der Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 17 Abs. 6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). 6. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrages, frühestens mit dem im Antrag und im Versicherungsschein benannten Termin. Die Vertragsdauer ist im Antrag angegeben. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser vereinbarten Laufzeit stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir nicht rechtzeitig kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS) in Verbindung mit Ziffer 7 der Ergänzenden Bedingungen zum IDEAL RechtSchutz (EB_IRS). 7. Wie können Sie den Vertrag beenden? Neben der im vorangegangenen Punkt (Beginn und Ende des Versicherungsschutzes) beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages bestehen weitere Kündigungsrechte, z.b. bei Prämienanpassung oder im Rechtsschutzfall. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 10 und 13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). Produktinformationsblatt // Seite 2 von 2

8 Allgemeine Kundeninformationen zum IDEAL RechtSchutz Im Folgenden erhalten Sie Informationen nach 1 VVG-Informationspflichtenverordnung zur vorgeschlagenen Versicherung. 1. Informationen zum Versicherer Ihre Vertragspartner IDEAL Versicherung AG Ladungsfähige Anschrift: Berlin, Kochstr. 26 Vorstand: Rainer M. Jacobus (Vorsitzender), Olaf Dilge, Karlheinz Fritscher (stv.) Sitz der IDEAL Versicherung AG ist Berlin. Die Handelsregisternummer ist HRB B beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Hauptgeschäftstätigkeit Die Hauptgeschäftstätigkeit der IDEAL Versicherung AG ist der Abschluss von Unfall- und Schadenversicherungen. 2. Informationen zur Leistung Vertragsgrundlagen Für Ihren Versicherungsvertrag gelten der Antrag, der Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den IDEAL RechtSchutz (AB_IRS) sowie die Ergänzenden Bedingungen für den IDEAL RechtSchutz (EB_IRS). Wesentliche Merkmale der Versicherung Die wesentlichen Merkmale Ihrer Versicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den IDEAL RechtSchutz (AB_IRS) sowie den entsprechenden Ergänzenden Bedingungen (EB_IRS). Individuelle Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit der Leistung können Sie dem Produktinformationsblatt sowie dem Antrag entnehmen. Prämie Ihre Prämie sowie die gewünschte Zahlungsweise für Ihre Versicherung sind im Produktinformationsblatt genannt. Eventuelle Rabatte werden im Antrag sowie im Versicherungsschein ausgewiesen. Die erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen. Die Zahlung der Folgeprämien muss zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgen. Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt, so müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Prämie zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). Prämienzahlungsdauer Die laufenden Prämien sind während der gesamten Versicherungsdauer zu zahlen. Zahlungsweise Sie können mit uns grundsätzlich jährliche, ½-jährliche, ¼-jährliche oder monatliche Prämienzahlungen vereinbaren. Die Prämien sind nach Zahlungsweise kalkuliert. Gültigkeitsdauer von Informationen Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen nicht unbefristet gültig sind. 3. Informationen zum Vertrag Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn die IDEAL Versicherung AG den Antrag mit einem Versicherungsschein annimmt und der Versicherungsschein Ihnen zugeht. Ihr Versicherungsschutz beginnt jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Prämienzahlung. Was Sie bei der Prämienzahlung zu beachten haben und was geschieht, wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig zahlen, lesen Sie bitte in 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). Sie erteilten Ihre Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist. ak_irs_nt4_0210 Allgemeine Kundeninformationen zum IDEAL RechtSchutz // Seite 1 von 2

9 Allgemeine Kundeninformationen zum IDEAL RechtSchutz Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum BGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26 in Berlin zu richten. Bei einem Widerruf per Telefax ist dieser an folgende Faxnummer zu richten: 030/ Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich um den im Antrag bzw. Angebot ausgewiesenen Betrag, der anteilmäßig entsprechend der Tage der Risikotragung berechnet wird. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Versicherungsdauer Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn Ihnen nicht spätestens drei Monate oder uns nicht spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Kündigungsbedingungen Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen. Die einzuhaltenden Fristen und sonstigen vertraglichen Regelungen finden Sie unter 8 und 13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum IDEAL RechtSchutz (AB_IRS). Anwendbares Recht Für Ihren Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache Die Vertragsinformationen einschließlich aller Versicherungsbedingungen sowie die Kommunikation während der Vertragsdauer erfolgen ausnahmslos in deutscher Sprache. 4. Informationen zum Rechtsweg Außergerichtliche Beschwerdestelle Wir sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. Sie können damit das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren nutzen. Die Schlichtungsstelle prüft Ihre Ansprüche im Streitfall objektiv und unabhängig. Bis zu einem Beschwerdewert von ist die Entscheidung des Ombudsmanns für uns bindend. Darüber hinaus kann er eine unverbindliche Empfehlung geben. Versicherungsombudsmann e.v. Postfach , Berlin Telefon 01804/ (aus dem deutschen Festnetz 20 Cent pro Anruf, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute) Fax 01804/ (aus dem deutschen Festnetz 20 Cent pro Fax) beschwerde@versicherungsombudsmann.de Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sollte wider Erwarten eine Einigung mit uns nicht möglich sein, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist für die Aufsicht der Versicherungsunternehmen zuständig und gleichzeitig gesetzliche Beschwerdestelle. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungen) Graurheindorfer Straße 108, Bonn Fernkommunikationsmittel ServiceTelefon: 01802/ (aus dem deutschen Festnetz 6 Cent pro Anruf, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute) Telefax: 030/ info@ideal-versicherung.de Nutzen Sie auch unseren Service im Internet unter Allgemeine Kundeninformationen zum IDEAL RechtSchutz // Seite 2 von 2

10 Allgemeine Versicherungsbedingungen für den IDEAL RechtSchutz (AB_IRS_0210) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Inhaltsverzeichnis 1. Inhalt der Rechtsschutzversicherung 2 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung 2 2 Leistungsarten 2 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten 2 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz 3 4a Versichererwechsel 3 5 Leistungsumfang 4 6 Örtlicher Geltungsbereich 5 2. Versicherungsverhältnis 5 7 Beginn des Versicherungsschutzes 5 8 Vertragsdauer 5 9 Prämie 5 10 Prämienanpassung 6 11 Änderung der für die Prämienberechnung wesentlichen Umstände 6 12 Wegfall des Gegenstandes der Versicherung einschließlich Tod des Versicherungsnehmers 7 13 Kündigung nach Versicherungsfall 7 14 Gesetzliche Verjährung 7 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen 7 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 7 3. Rechtsschutzfall 8 17 Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls 8 18 Verfahren bei Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer 9 19 entfällt 20 Zuständiges Gericht. Anzuwendendes Recht 9 4. Formen des privaten Versicherungsschutzes 9 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige 9 26 Privat-, Berufs- und für Nichtselbstständige 9 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken 10 Die Texte der 21 bis 24, 27 und 28 sind nicht abgedruckt, da wir diese Rechtsschutz-Formen nicht anbieten. AB_IRS_0210 Allgemeine Versicherungsbedingungen für den IDEAL RechtSchutz (AB_IRS_0210) // Seite 1 von 10

11 Allgemeine Versicherungsbedingungen für den IDEAL RechtSchutz (AB_IRS_0210) 1. Inhalt der Rechtsschutzversicherung 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt im vereinbarten Umfang die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz). 2 Leistungsarten Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des 25 bis 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten sowie die Interessenwahrnehmung von Pensionären im Zusammenhang mit Betriebsrenten, Pensionen und Beihilfen aus nicht mehr aktiven Arbeitsverhältnissen, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist, e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, f) Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, g) Verwaltungs-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten, bb) in sonstigen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten des privaten Bereiches vor deutschen Verwaltungsgerichten; dies gilt nicht in Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen sowie bei Asylrechts- und Ausländerrechtsverfahren; h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, i) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens sowie eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat, j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit, k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für eine Beratung in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. l) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (Opfer-RS) Es besteht Versicherungsschutz für den Anschluss des Versicherten als Nebenkläger gemäß 395 Strafprozessordnung an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage, wenn der Versicherte im privaten Bereich durch rechtswidrige Straftaten - gegen die persönliche Freiheit ( 234, 234 a, 235, 239 Abs. 3 u. 4, 239 a, 239 b StGB) - gegen die körperliche Unversehrtheit ( 224, 225, 226, 340 Abs. 3 i.v.m. 224, 225, 226 StGB), - gegen das Leben ( 211, 212, 221 StGB) oder - die sexuelle Selbstbestimmung ( 174 bis 180, 180 b, 181, 182 StGB) verletzt bzw. betroffen ist. Der Versicherungsschutz umfasst in diesen Fällen auch die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Verletztenbeistand für den Versicherten. Im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleiches ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten eingeschlossen. Ist die nebenklageberechtigte versicherte Person durch eine Straftat verletzt worden oder hat sie dauerhafte Körperschäden erlitten, so wird auch Rechtsschutz für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz gewährt. 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (1) im Zusammenhang mit a) Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind, b) aa) dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes, bb) der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt, cc) dem Erwerb oder der Veräußerung eines vom Versicherungsnehmer nicht selbst genutzten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles bzw. einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung an einer nicht selbst genutzten Immobilie oder baulichen Anlage, dd) dem Erwerb oder der Veräußerung eines im Ausland gelegenen Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles oder Teilnutzungsrechtes (Timesharing) bzw. einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung an einer derartigen Immobilie oder baulichen Anlage. ee) der Finanzierung eines der unter aa) bis dd) genannten Vorhaben, (2) a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen; b) aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, c) aus dem Recht der Handelsgesellschaften, der Kapitalgesellschaften, der Genossenschaften, der stillen und atypisch stillen Gesellschaften und der Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie aus der Beteiligung an solchen Gesellschaften, Allgemeine Versicherungsbedingungen für den IDEAL RechtSchutz (AB_IRS_0210) // Seite 2 von 10

12 Allgemeine Versicherungsbedingungen für den IDEAL RechtSchutz (AB_IRS_0210) d) im Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum, e) aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht, f) im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin-, Options- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften, Gewinnversprechen sowie Kapitalanlagegeschäften aller Art und deren Finanzierung, g) aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz gemäß 2 k) besteht, h) aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer, dessen Vermittler oder das für den Versicherer tätige Schadenabwicklungsunternehmen, i) aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, (3) a) in Verfahren vor Verfassungsgerichten, b) in Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen, soweit es sich nicht um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Bediensteten internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen handelt; c) im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet wurde oder eröffnet werden soll und im Zusammenhang mit Schuldenregulierungsmaßnahmen, d) in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten sowie aus Bergbauschäden an Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen und sonstigen baulichen Anlagen, e) in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes, (4) a) mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer, b) sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander im Zusammenhang mit der Partnerschaft, auch nach deren Beendigung, c) aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer übertragen worden oder übergegangen sind, d) aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen oder aus einer Haftung für Verbindlichkeiten anderer Personen, z. B. aus Bürgschafts- und Schuldübernahmeverträgen. (5) soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in den Fällen des 2 a) bis h) im Zusammenhang damit steht, dass der Versicherungsnehmer eine Straftat vorsätzlich begangen hat. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen Straftat steht, ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Leistungen verpflichtet, die der Versicherer für ihn erbracht hat. 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz (1) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles a) im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß 2 a) von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll, b) im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gemäß 2 k) von dem Ereignis an, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat, c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll. Die Voraussetzungen nach a) bis c) müssen nach Beginn des Versicherungsschutzes gemäß 7 und vor dessen Beendigung eingetreten sein. Für die Leistungsarten nach 2 b) und c) besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). (2) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. (3) Es besteht kein Rechtsschutz, wenn a) eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat, b) der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. (4) Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ( 2 e) besteht kein Rechtsschutz, wenn die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit zugrunde liegende Steuer- oder Abgabefestsetzung vor dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn eingetreten sind oder eingetreten sein sollen. 4a Versichererwechsel (1) Sofern im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart ist, besteht in Abweichung von 4 Abs. 3 Anspruch auf Rechtsschutz, wenn a) eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Verstoß gem. 4 Abs. 1 c) erst während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages eintritt; allerdings nur dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht; b) der Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Anspruch auf Rechtsschutz später als drei Jahre nach Ende der Vertragslaufzeit eines Vorversicherers gegenüber dem Versicherer geltend gemacht wird; allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Meldung beim Vorversicherer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat und bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht; c) im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ( 2 e) die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit zu Grunde liegende Steuer- oder Abgabefestsetzung während der Laufzeit eines Vorversicherers eingetreten sind oder eingetreten sein sollen und der Verstoß gem. 4 Abs. 1 c) erst während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages eintritt; allerdings nur dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht; Allgemeine Versicherungsbedingungen für den IDEAL RechtSchutz (AB_IRS_0210) // Seite 3 von 10

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