Freiwillige Feuerwehr Neudorf bei Georgenberg e. V.
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- Anke Acker
- vor 7 Jahren
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Transkript
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2 UVV Warum? Warum gibt es die UVV? Freiwillige Feuerwehren gelten versicherungsrechtlich als Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen Der Verband der Gemeinde- Unfallversicherung (GUV) Wer erlässt die UVV? Welchen Einfluss haben die UVV? UVV haben Gesetzescharakter, jeder muss sie beachten
3 UVV Warum? 4% 4%3%6% 6% 31% 8% 10% 14% 14% Stolpern, Umknicken, Ausrutschen getroffen von bewegtem Gegenstand Klemmen, Quetschen Atemgifte Schneiden an spitzen Gegenständen herabfallende Gegenstände Fallen von einem erhöten Standplatz Verbrennungen Unfall im Straßenverkehr Sonstiges
4 UVV - Allgemeines Geltungsbereich Ausbildung Übung Einsatz Einrichtungen Geräte Belehrung der Feuerwehrangehörigen mindestens einmal im Jahr
5 UVV - Verantwortung Träger Leiter Vorgesetzte Feuerwehrangehörige
6 UVV Verantwortung Leiter und Vorgesetzte sind verantwortlich, dass Feuerwehrangehörige die Kenntnisse vermittelt werden, Gefahren zu erkennen und richtig zu begegnen è Unterricht und Übungen nur Situationen (im Einsatz) ausgesetzt werden, die sie aufgrund von Ausbildung, Ausrüstung, Erfahrung und Fähigkeit meistern können è Unterricht und Übungen keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt werden (Ausbildung und Einsatz)
7 UVV - Verantwortung Feuerwehrangehörige sind verantwortlich, dass sie immer (Einsatz und Ausbildung) ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen Anweisungen zum sicheren Verhalten befolgen vermeidbare Gefahren nicht entstehen lassen nicht vermeidbare Gefahren möglichst erkennen
8 UVV PSA nach FwDv 1 Mindestschutzausrüstung: Schutzanzug Helm mit Nackenschutz Schutzhandschuhe Schutzschuhwerk Ergänzungen: Haltegurt mit Feuerwehrbeil Gesichtsschutz Feuerwehrleine mit Leinenbeutel Atemschutzgerät Warnkleidung Hitzeschutzkleidung Schutzbrille Gehörschutz Schnittschutzkleidung
9 UVV PSA
10 UVV - Straßenverkehr Einsatzstellen im Verkehrsraum sind vorrangig durch Warn- und Absperrmaßnahmen zu sichern An Einsatzstellen im Verkehrsraum ist grundsätzlich Warnkleidung anzulegen Einsatzstellen sind bei nicht ausreichendem Tageslicht auszuleuchten Einsatzfahrzeuge sind so aufzustellen, dass die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr und gegen Auffahrunfälle geschützt wird
11 UVV Ein-/Absturzgefahren Nach Brandeinwirkungen haben Bauteile oftmals nicht mehr die ausreichende Tragfähigkeit Besondere Vorsicht bei Stahlkonstruktionen und Spannbeton (insbesondere bei Deformationen) Abnahme des tragenden Querschnitts (50%) bei Holzkonstruktionen (Knotenpunkte Fachwerk) Bei freistehenden Kaminen und Giebelwänden ist der Trümmerschatten zu beachten Zur Sicherung gegen Durchbruch sind tragbare Leitern, Bohlen (mind. 0,5m breit) einzusetzen
12 UVV - Leitern Nichtbegehbare Bauteile : Asbestzement-Wellplatten Lichtplatten abgehängte Zwischendecken Oberlichter Lüftungskanäle Schiebleitern im Freistand nicht über den Stützstand hinaus besteigen Belastungsmaxima: Anstellleiter je ein Mann pro zwei Leiterteile Schiebeleitern je ein Mann pro Leiterteil Leitern, die als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg dienen, niemals entfernen
13 UVV - Elektrizität Die 5 Sicherheitsregeln: q Freischalten q Gegen Wiedereinschalten sichern q Spannungsfreiheit feststellen q Erden und kurzschließen q Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
14 UVV - Atemgifte Atemgifte mit erstickender / sauerstoffverdrängender Wirkung Stickstoff Methan Edelgase Atemgifte mit Reiz- / Ätzwirkung Chlor Ammoniak Nitrose Gase Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven oder Zellen CO und CO2 Blausäure Benzol
15 UVV - Motorsäge Arbeiten, die nicht unmittelbar der Gefahrenabwehr dienen, sind keine Aufgaben der Feuerwehr Die persönliche Schutzausrüstung ist zu erweitern: Helm mit Visier, Schnittschutzhose, Gehörschutz Niemals von unsicheren Arbeitsplätzen arbeiten, wie z.b. Ästen, tragbaren Leitern und mechanischen Leitern ohne Korb Faserspannungen im Sägequerschnitt beachten: a) Entlastungsschnitt an der Druckseite b) Trennschnitt an der Zugseite
16 UVV - Wasserförderung Schläuche an den Kupplungen festhalten nur absperrbare Strahlrohre verwenden schlagende Strahlrohre nicht aufheben à Wasserzufuhr sperren B-Strahlrohre mit ausreichend Personal bedienen (mit Stützkrümmer 2, ohne 3 Personen) schlagartiges Öffnen/Schließen von Verteiler/Strahlrohr vermeiden Schlauch nicht am Körper befestigen bei Besteigen von Leitern Schlauch über der Schulter tragen, nicht in den Sicherheitsgurt stecken
17 UVV Retten/Selbstretten Rettungs- und Selbstrettungsu bungen sind so durchzufu hren, dass die Übenden nicht gefährdet werden Übungen nur bis zu einer Höhe von 8m durchführen 2. Sicherungsleine verwenden Gewöhnungsübungen aus geringen Höhen vor Abseilübungen
18 UVV Verbrennungsmotoren Verbrennungsmotoren sind so zu betreiben, dass Feuerwehrangehörige nicht durch Abgase gefährdet werden bei Dauerbetrieb im Freien Verwendung von Abgasschläuchen bei Betriebin Räumen Abgase durch Schläuche oder geeignete Lüftung ins Freie leiten
19 Quellen FwDV 1 ( allgemein.ppt gesunder Menschenverstand J
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