IDEAL HausRat. Gute Neuigkeiten für Ihr Zuhause.

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1 IDEAL HausRat Gute Neuigkeiten für Ihr Zuhause.

2 IDEAL HausRat eine für alles Willkommen zu Hause Sie haben es geschafft: Dank Arbeit und Fleiß konnte Ihr Zuhause ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen eingerichtet werden. Doch Gefahren lauern überall. Von Feuer bis Langfinger trachtet so einiges nach den Besitztümern. Und davon bleiben weder kleine Erinnerungsstücke noch große finanzielle Werte verschont. Ohne Vorwarnung schlägt das Schicksal zu von kleinen Schäden bis zum finanziellen Ruin ist leider vieles möglich. Auch außerhalb der Wohnung lauern Risiken, die den Traumurlaub gründlich verhageln, ob nun das Mobiltelefon oder gleich der ganze Koffer ungewollt den Besitzer wechselt. Wer zahlt wenn es ernst wird? Grundsätzlich ist die Sache ganz einfach: Versichert ist der gesamte Hausrat, also alles, was Ihnen im Haushalt zur privaten Nutzung dient. So weit, so gut. Tatsächlich sind jedoch längst nicht alle Ereignisse, die zum Verlust führen können, damit abgedeckt. Die Unterschiede bei den verschiedenen Policen gestalten sich immens. Wirkliche Sicherheit haben Sie nur, wenn Sie sich auf das Beste verlassen die IDEAL HausRat. Was ist versichert? Die IDEAL HausRat ist an Ihrer Seite, wer oder was auch immer in Ihren vier Wänden gewütet hat. Die Versicherung handelt bei: Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus Feuer, Brand und Blitzschlag Leitungswasser Sturm und Hagel Explosion, Implosion und Verpuffung Und wenn Sie unterwegs sind, sind Sie weltweit bis zu sechs Monate finanziell geschützt. Die Entschädigungsgrenze liegt bei 20 % der Versicherungssumme, maximal Der Versicherungsschutz wird sogar auf die privaten Räumlichkeiten in verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen als auch verschlossenen Kabinen von Reisebussen ausgedehnt. Sie haben die Wahl: welchen Schutz bevorzugen Sie klassisch oder exklusiv? Mit der IDEAL HausRat Klassik steht Ihnen ein hochwertiges Leistungspaket mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis zur Verfügung. Mit der IDEAL HausRat Exklusiv ist Ihnen ein sorgenfreier und umfassender Versicherungsschutz mit vielen zusätzlichen Einschlüssen gewiss. Scherben bringen Glück? Sicher, aber auch jede Menge Kosten. Deshalb können Sie mit dem Zusatzbaustein Glasschutz dieses Risiko abdecken. Eingeschlossen sind Schäden an der Gebäudeund Mobiliarverglasung, Cerankochfeldern, Aquarien, Terrarien und Paludarien. Fahrradschutz rund um die Uhr Ihre Fahrräder sollen abgesichert sein, und das rund um die Uhr und auch auf der Straße? Mit dem Zusatzbaustein Fahrradschutz sind alle Ihre Räder gegen einfachen Diebstahl versichert. Sie können zwischen zwei Entschädigungsgrenzen wählen: 750 je Rad oder je Rad. Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck die Natur ist nicht berechenbar Sichern Sie Ihr Hab und Gut mit dem Zusatzbaustein Elementarschutz vor Schäden durch Überschwemmung und Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen (z.b. Starkregen) oder Ausuferung oberirdischer Gewässer, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung und Vulkanausbruch. Das A und O im Schadenfall unkomplizierte Hilfe Wenn es tatsächlich zum Schaden kommt, steht man oftmals vor der Frage was nun? Deshalb bietet die IDEAL HausRat nicht nur eine 24-Stunden-Schadenhotline sondern wir benennen Ihnen gern und kostenlos kompetente Ansprechpartner wie z. B. Schreiner, Glaser, Umzugsspeditionen ganz in der Nähe, wenn Sie dieses wünschen. Schadenhotline: 01802/ (aus dem deutschen Festnetz 6 Cent pro Anruf, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute)

3 Highlights auf einen Blick Versicherte Leistungen Klassik Exklusiv Rauch- und Rußschäden (ohne Feuer) bis zur VSU grobe Fahrlässigkeit bis zur VSU räuberische Erpressung bis zur VSU Diebstahl aus Schiffskabine / Zugabteil / Bus Wertsachen 30 % der VSU 30 % der VSU Bargeldentschädigung Bargeldverdopplung Überspannungsschäden bis zur VSU einfacher Diebstahl im Krankenhaus, bei Kur oder Kurzzeitpflege einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen, Gartenmöbeln, Wäsche auf der Leine (Wertsachen 150 ) einfacher Diebstahl von Zähnen, Gebissen, Hör-, Sehhilfen Schäden durch Bade- / Plansch- / Reinigungswasser bis zur VSU Rückreisekosten aus dem Urlaub Diebstahl aus dem Kfz (rund um die Uhr) Prämienreduzierung bei Umzug in Altenheim Sachverständigenkosten 80 % der Kosten, max Handtaschen-Trickdiebstahl 150 Haustür-Trickbetrüger Sengschäden Nutzwärmeschäden bis zur VSU bis zur VSU Missbrauch von Kunden-, Scheck-, Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl VSU = Versicherungssumme

4 umfassender Schutz zu fairen Konditionen Prämiensätze und Prämien nach Zahlungsweise Alle Prämiensätze und Prämien beinhalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Prämiensätze nach Tarifzone (I, II, III, IV)* Glas Glas Fahrrad Fahrrad Elementar* Zahlungsweise Tarif Laufzeit I II III IV bis 70 qm Wfl. über 70 qm Wfl. bis 750 je Rad bis je Rad Zahlungsweise Tarif Laufzeit Prämiensätze I nach Tarifzone (I, II, III, IV)* II III IV Glas bis 70 qm Wfl. Glas über 70 qm Wfl. Fahrrad bis 750 je Rad Fahrrad bis je Rad Elementar* jährlich IDEAL HausRat Klassik IDEAL HausRat Exklusiv 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1,0199 0,9893 0,9689 1,3600 1,3192 1,2920 1,3600 1,3192 1,2920 1,6800 1,6296 1,5960 1,6149 1,5665 1,5342 2,0401 1,9789 1,9381 2,9749 2,8857 2,8262 3,3999 3,2979 3, ,05 30,12 29,50 31,05 30,12 29,50 46,58 45,18 44,25 46,58 45,18 44,25 22,50 21,82 21,37 22,50 21,82 21,37 45,00 43,65 42,75 45,00 43,65 42,75 0,2610 0,2532 0,2479 0,2610 0,2532 0,2479 vierteljährlich IDEAL HausRat Klassik IDEAL HausRat Exklusiv 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 0,2626 0,2547 0,2495 0,3502 0,3397 0,3327 0,3502 0,3397 0,3327 0,4327 0,4197 0,4111 0,4158 0,4033 0,3950 0,5253 0,5095 0,4990 0,7660 0,7430 0,7277 0,8755 0,8492 0,8317 7,99 7,75 7,59 7,99 7,75 7,59 12,00 11,64 11,40 12,00 11,64 11,40 5,80 5,63 5,51 5,80 5,63 5,51 11,59 11,24 11,01 11,59 11,24 11,01 0,0673 0,0653 0,0639 0,0673 0,0653 0,0639 halbjährlich IDEAL HausRat Klassik IDEAL HausRat Exklusiv 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 0,5202 0,5046 0,4942 0,6936 0,6728 0,6589 0,6936 0,6728 0,6589 0,8568 0,8311 0,8140 0,8236 0,7989 0,7824 1,0405 1,0093 0,9885 1,5173 1,4718 1,4414 1,7340 1,6820 1, ,83 15,36 15,04 15,83 15,36 15,04 23,75 23,04 22,56 23,75 23,04 22,56 11,48 11,14 10,91 11,48 11,14 10,91 22,95 22,26 21,80 22,95 22,26 21,80 0,1331 0,1291 0,1264 0,1331 0,1291 0,1264 monatlich IDEAL HausRat Klassik IDEAL HausRat Exklusiv 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 0,0892 0,0865 0,0847 0,1191 0,1155 0,1131 0,1191 0,1155 0,1131 0,1470 0,1426 0,1396 0,1414 0,1372 0,1343 0,1785 0,1731 0,1696 0,2603 0,2525 0,2473 0,2975 0,2886 0,2826 2,72 2,64 2,58 2,72 2,64 2,58 4,08 3,96 3,88 4,08 3,96 3,88 1,97 1,91 1,87 1,97 1,91 1,87 3,94 3,82 3,74 3,94 3,82 3,74 0,0229 0,0222 0,0218 0,0229 0,0222 0,0218 * Prämiensatz je Versicherungssumme. Die Tarifzone entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle. Tarifzonen Tarifzone I alle, die nicht in Tarifzone II, III oder IV aufgeführt sind Tarifzone II Tarifzone III Tarifzone IV us_ihr_nt5_0211 IDEAL Versicherung AG Ein Unternehmen der IDEAL Gruppe Kochstraße Berlin Telefon: 01801/ (aus dem deutschen Festnetz 3,9 Cent pro Minute, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute)

5 Antrag auf IDEAL HausRat bei der IDEAL Versicherung AG alternativ Angebotsanforderung** Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite Neuantrag IPOS-Nummer Änderungsantrag (kein IPOS möglich) Versicherungsnehmer Herr Frau Name, Vorname Versicherungsscheinnummer Geburtsdatum / Ort Straße, Hausnummer, Zustellvermerk Staatsangehörigkeit PLZ, Ort * telefonisch erreichbar* * freiwillige Angabe Versicherungsbeginn (0 Uhr) Versicherungsdauer Versicherungsende (24 Uhr).20 1Jahr 3 Jahre 5 Jahre abweichend.20 (3 % Dauernachlass) (5 % Dauernachlass) (mind. 1 Jahr und weniger als 6 Jahre nach Versicherungsbeginn) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen spätestens einen Monat oder von der IDEAL spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform gekündigt wird. Zahlungsweise monatlich ¼-jährlich ½-jährlich jährlich Bei monatlicher oder ¼-jährlicher Zahlungsweise ist eine Einzugsermächtigung erforderlich. Ermittlung der Hausratversicherungssumme mind , max Bedeutung siehe Rückseite Wohnfläche in m² (bitte auf ganze Zahlen aufrunden; Hinweise zur Ermittlung der Wohnfläche entnehmen Sie bitte der Rückseite des Antrags.) pauschal: Wohnfläche x 600 (Unterversicherungsverzicht) individuelle Versicherungssumme Beantragte Versicherungen (Prämien einschließlich gesetzlicher Versicherungsteuer) Dieser Antrag gilt ausschließlich für eine ständig bewohnte Wohnung (Hauptwohnung) des Versicherungsnehmers, die den rückseitig beschriebenen Standards entspricht. jährliche Zahlungsweise Prämie nach Tarifzone* Glas 1) bis 70 m² Wfl. Glas 1) über 70 m² Wfl. Fahrrad 2) bis 750 je Rad Fahrrad 2) bis je Rad Elementar 3) * IDEAL HausRat Klassik 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 31,05 30,12 29,50 46,58 45,18 44,25 22,50 21,82 21,37 45,00 43,65 42,75 * Berechnungsformel: Prämie = VS : x Prämiensatz Die Hinweise zu den Fußnoten 1) bis 3) finden Sie auf der Rückseite dieses Antrags. Bitte beantworten Sie die Fragen. Kreuzen Sie die entsprechende Antwort an. Für die vollständige und richtige Beantwortung ist der Versicherungsnehmer verantwortlich. Antworten und Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, melden Sie bitte der IDEAL Versicherung AG schriftlich innerhalb einer Woche. Falsche oder unvollständige Angaben gefährden Ihren Versicherungsschutz. Lesen Sie bitte vor Beantwortung der Fragen die Belehrung über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Sie finden die Hinweise auf der Seite 3 des Antrags. 1. Entspricht Ihr Haus den BAK I oder II? (siehe Rückseite: Produktinformationen IDEAL HausRat) nein ja 2. Ist die Wohnungsabschlusstür mit einem Zylinderschloss entsprechend den Anforderungen gesichert? (siehe Rückseite: Produktinformationen) nein ja 3. Bestehen oder bestanden zu beantragten Versicherungsarten Verträge für den Versicherungsnehmer bzw. dessen Ehe-/Lebenspartner oder wurden diese beantragt? nein ja, gekündigt von VN VU Name des VU Versicherungs-Nr. 4. Sind in den beantragten Versicherungsarten in den letzten drei Jahren (beim Elementarschutz in den letzten acht Jahren) Schäden eingetreten? nein ja, Anzahl Schäden Schadenart Schadenhöhe bezahlt von VN VU Name des VU Versicherungs-Nr. Die Prämien sind nach Zahlungsweise kalkuliert. Die Prämien können Sie den Prämientabellen auf Seite 4 des Antrags entnehmen. Bitte verwenden Sie für eine abweichende Zahlungsweise die rechte Spalte dieses Antrags. IDEAL HausRat Exklusiv 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 31,05 30,12 29,50 46,58 45,18 44,25 22,50 21,82 21,37 45,00 43,65 42,75 Gesamtprämie gemäß Zahlungsweise (mind. 10 gemäß Zahlungsweise) Einzugsermächtigung Bitte ziehen Sie die Prämien für die beantragten Versicherungen bis auf Widerruf von folgendem Konto ein. Name,Vorname Kontoinhaber, falls nicht Versicherungsnehmer Anschrift Kontoinhaber, falls nicht Versicherungsnehmer abw. Zahlungsweise VN= Versicherungsnehmer VU=Versicherungsunternehmen Konto-Nr. Bankleitzahl Geldinstitut Unterschrift Kontoinhaber, falls nicht Versicherungsnehmer Wichtiger Hinweis: Bevor Sie den Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Antragsrückseite sowie die Belehrung über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung. Die Antragsrückseite enthält die Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Des Weiteren finden Sie dort wichtige Informationen zur Gestaltung des Widerrufsrechts und zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Kenntnisnahme und Ihr Einverständnis mit den genannten Punkten. ** Telefonische Zustimmung (bitte geben Sie unbedingt eine gültige Telefonnummer an) Ich bin damit einverstanden, dass meine Zustimmung zum unterbreiteten Angebot auch telefonisch eingeholt werden darf. Wochentag(e) vormittags / nachmittags / Uhrzeit Telefonisch Ihre Telefonnummer / erreichbar Aushändigung der Vertragsinformationen - bitte kreuzen Sie an (gilt nicht bei Angebotsanforderung) Ja, mir wurden die vollständigen Vertragsinformationen zur IDEAL HausRat vor Abgabe der Vertragserklärung ausgehändigt. (eine Auflistung aller Vertragsinformationen finden Sie auf der Rückseite) Mit Erhalt des Versicherungsscheins verzichte ich auf die erneute Zusendung aller Vertragsinformationen. Besondere Vereinbarung Hier können Sie z.b. den ausdrücklichen Verzicht auf die Erteilung der Informationen vor Abgabe der Vertragserklärung oder einen abweichenden Policenversand mit uns vereinbaren. Ort, Datum Unterschrift Versicherungsnehmer VPa-Nummer Externe VPa-Nummer Unterschrift Vertriebspartner ant_ihr_nt5_0211 Original für IDEAL Versicherung AG 1. Kopie für Vertriebspartner 2. Kopie für Versicherungsnehmer

6 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich darin ein, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden. 1. Zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht durch die IDEAL Lebensversicherung a.g., die IDEAL Versicherung AG und die IDEAL Vorsorge GmbH. 2. Zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit einem Vorversicherer, den ich bei Antragstellung genannt habe. 3. Zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Weitergabe an andere Versicherer. 4. Zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der IDEAL Lebensversicherung a.g., der IDEAL Versicherung AG und der IDEAL Vorsorge GmbH, um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z.b. richtige Zuordnung Ihrer Post oder Beitragszahlungen). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, Versicherungsnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kontaktdaten. 5. Zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung / Mitversicherung. Dies erfolgt durch Übermittlung an und zur dortigen Verwendung durch Rückversicherer / Mitversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versicherungsnehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie - sofern erforderlich - ebenfalls entsprechende Daten übermitteln. 6. Durch andere Unternehmen/ Personen innerhalb und außerhalb der IDEAL Lebensversicherung a.g., der IDEAL Versicherung AG und der IDEAL Vorsorge GmbH, denen der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Die Unternehmen/ Personen werden eingeschaltet, um die Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die eingeschalteten Unternehmen/ Personen sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau sicher zu stellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten. 7. Zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem die Unternehmen der IDEAL Gruppe selbst Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholen. Dies kann auch erfolgen durch eine Auskunftei (z.b. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA). 8. Zur Beratung und Information über Versicherungs- oder sonstige Finanzdienstleistungen durch Unternehmen der IDEAL Gruppe oder den für mich zuständigen Vertriebspartner. Meine Einwilligung kann ich jederzeit einschränken bzw. widerrufen. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen dieses Vertrags sowie für Prüfungen anderweitig beantragter (Versicherungs-) Verträge und bei künftigen Anträgen. Meine Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte. Produktinformationen IDEAL HausRat Bei der pauschalen Ermittlung Ihrer Hausratversicherungssumme wird Ihre Wohnfläche mit 600 je Quadratmeter Wohnfläche multipliziert. Im Schadenfall verzichtet die IDEAL auf einen Abzug wegen möglicher Unterversicherung. Eine Unterversicherung besteht immer dann, wenn im Schadenfall festgestellt wird, z. B. durch einen Gutachter, dass die Versicherungssumme Ihrer Police geringer ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrates. Die Entschädigung würde dann entsprechend gekürzt werden. Der Hausrat befindet sich in einem Haus der Bauartklasse (BAK)/Fertighausgruppe (FGH) I oder II (Beton, Stein-, Stahl-, Holzfachwerk mit Steinfüllung, Holzständerwerk, mit bündig geschlossenen Türen und Fenstern), mit einer nicht brennbaren Außenverkleidung (z. B. Profilblech, Putz, Klinker), mit einer harten Bedachung (z.b. Ziegel, gesandete oder beschieferte Dachpappe), mit einer Wohnungsabschlusstür, die mit einem Zylinderschloss mit Sicherheitsbeschlag (von außen nicht abschraubbar) sowie mit einem außen nicht überstehenden Schließzylinder versehen ist. Wohnfläche Grundfläche aller Räume in der Wohnung einschließlich Hobbyräumen. Nicht zu berücksichtigen: Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Hinweise zu den Fußnoten 1) bis 3) 1) Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung 2) einfacher Diebstahl von Fahrrädern 3) Schutz bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; Selbstbeteiligung: 1 % der Versicherungssumme, mind. 250 und max Vertragsinformationen (gilt nicht bei Angebotsanforderung) Vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung müssen wir Ihnen als Versicherungsnehmer alle vertragsrelevanten Informationen aushändigen. Im Einzelnen sind dies die nachfolgend genannten: Bestandteile der Vertragsinformationen: Antrag IDEAL HausRat Produktinformationsblatt Verbraucherinformationen - Informationen zum Versicherer - Informationen zur Leistung - Informationen zum Vertrag - Informationen zum Rechtsweg Allgemeine Bedingungen zur IDEAL HausRat AB_IHR Ergänzende Bedingungen zur IDEAL HausRat EB_IHR Ergänzende Bedingungen zum IDEAL Fahrradschutz EB_IFS Ergänzende Bedingungen zum IDEAL Glasschutz EB_IGS Ergänzende Bedingungen zum IDEAL Elementarschutz EB_IES Merkblatt zur Datenverarbeitung Die Bedingungen gelten in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Version. Wenn Sie alle Informationen in Textform erhalten haben, bestätigen Sie dies bitte durch Ankreuzen auf der Vorderseite. Auf Wunsch können Sie auf die erneute Zusendung der vertragsrelevanten Informationen mit dem Versicherungsschein verzichten. Sie haben auch das Recht, ausdrücklich auf die vollständige Aushändigung der vertragsrelevanten Informationen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung zu verzichten. Dies erklären Sie bitte in dem dafür vorgesehenen Feld Besondere Vereinbarung auf dem Antrag. Bitte bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift. Die vollständigen vertragsrelevanten Informationen bekommen Sie dann mit dem Versicherungsschein zugesandt. Schlusserklärung des Versicherungsnehmers zur IDEAL HausRat (gilt nicht bei Angebotsanforderung) Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, ggf. der Besonderen und Ergänzenden Bedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum BGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Per Post: IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26 in Berlin Per service@ideal-versicherung.de Per Fax: 030 / Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie/n, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie/n, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich um den im Antrag bzw. Angebot ausgewiesenen Betrag, der anteilmäßig entsprechend der Tage der Risikotragung berechnet wird. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Nebenabreden Diese sind nur mit schriftlicher Zustimmung der IDEAL Versicherungen wirksam. Vertriebspartner sind hierzu nicht berechtigt. ** Hinweis zur Angebotsanforderung (wenn gewählt) Mit dieser Angebotsanforderung stellen Sie keinen verbindlichen Antrag. Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir Ihnen ein für uns verbindliches Angebot. Dieses Angebot müssen Sie anschließend ausdrücklich annehmen. Sie erhalten umgehend alle wichtigen Unterlagen und Vertragsinformationen. Bitte beachten Sie, dass wir ein verbindliches Angebot nur erstellen können, wenn Sie alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Von der Erlaubnis zum Einzug der Prämien wird nur im Falle des Zustandekommens des Versicherungsvertrages Gebrauch gemacht. IDEAL Versicherung AG Sitz der Gesellschaft Berlin Handelsregister-Nr. HRB B Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Aktiengesellschaft Hauptverwaltung: Kochstraße Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Joachim Lemppenau Vorstand: Rainer M. Jacobus (Vorsitzender), Olaf Dilge, Karlheinz Fritscher (Stv.) Telefon: 030/ Fax: 030/ info@ideal-versicherung.de Nutzen Sie auch unseren Service im Internet unter

7 Belehrung über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen und einordnen können, ist es notwendig, dass Sie alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil der Prämie zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Kündigung Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Vertragsanpassung und rückwirkender Verlust des Versicherungsschutzes Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil, ohne dass sich dadurch eine Leistungsverpflichtung für bereits eingetretene Versicherungsfälle ergibt. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der nächsten Fälligkeit Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. Ausübung unserer Rechte Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Wir dürfen weitere Umstände nachträglich angeben, sofern die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Anfechtung Unser Recht, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt davon unberührt bestehen. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsanpassung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. vva_belehrung_s_h_0510

8 Prämientabellen für die IDEAL HausRat Prämiensätze und Prämien nach Zahlungsweise Alle Prämiensätze und Prämien beinhalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Zahlungsweise jährlich Tarif IDEAL HausRat Klassik IDEAL HausRat Exklusiv Laufzeit 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre Prämiensätze I 1,0199 0,9893 0,9689 1,3600 1,3192 1,2920 nach Tarifzone (I, II, III, IV)* II 1,3600 1,3192 1,2920 1,6800 1,6296 1,5960 III 1,6149 1,5665 1,5342 2,0401 1,9789 1,9381 IV 2,9749 2,8857 2,8262 3,3999 3,2979 3,2299 Glas bis 70 qm Wfl. 31,05 30,12 29,50 31,05 30,12 29,50 Glas über 70 qm Wfl. 46,58 45,18 44,25 46,58 45,18 44,25 Fahrrad bis 750 je Rad 22,50 21,82 21,37 22,50 21,82 21,37 Fahrrad bis je Rad 45,00 43,65 42,75 45,00 43,65 42,75 Elementar* 0,2610 0,2532 0,2479 0,2610 0,2532 0,2479 halbjährlich IDEAL HausRat Klassik IDEAL HausRat Exklusiv 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 0,5202 0,5046 0,4942 0,6936 0,6728 0,6589 0,6936 0,6728 0,6589 0,8568 0,8311 0,8140 0,8236 0,7989 0,7824 1,0405 1,0093 0,9885 1,5173 1,4718 1,4414 1,7340 1,6820 1, ,83 15,36 15,04 15,83 15,36 15,04 23,75 23,04 22,56 23,75 23,04 22,56 11,48 11,14 10,91 11,48 11,14 10,91 22,95 22,26 21,80 22,95 22,26 21,80 0,1331 0,1291 0,1264 0,1331 0,1291 0,1264 Zahlungsweise Tarif Laufzeit Prämiensätze I nach Tarifzone (I, II, III, IV)* II III IV Glas bis 70 qm Wfl. Glas über 70 qm Wfl. Fahrrad bis 750 je Rad Fahrrad bis je Rad Elementar* vierteljährlich IDEAL HausRat Klassik IDEAL HausRat Exklusiv 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 0,2626 0,2547 0,2495 0,3502 0,3397 0,3327 0,3502 0,3397 0,3327 0,4327 0,4197 0,4111 0,4158 0,4033 0,3950 0,5253 0,5095 0,4990 0,7660 0,7430 0,7277 0,8755 0,8492 0,8317 7,99 7,75 7,59 7,99 7,75 7,59 12,00 11,64 11,40 12,00 11,64 11,40 5,80 5,63 5,51 5,80 5,63 5,51 11,59 11,24 11,01 11,59 11,24 11,01 0,0673 0,0653 0,0639 0,0673 0,0653 0,0639 monatlich IDEAL HausRat Klassik IDEAL HausRat Exklusiv 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 0,0892 0,0865 0,0847 0,1191 0,1155 0,1131 0,1191 0,1155 0,1131 0,1470 0,1426 0,1396 0,1414 0,1372 0,1343 0,1785 0,1731 0,1696 0,2603 0,2525 0,2473 0,2975 0,2886 0,2826 2,72 2,64 2,58 2,72 2,64 2,58 4,08 3,96 3,88 4,08 3,96 3,88 1,97 1,91 1,87 1,97 1,91 1,87 3,94 3,82 3,74 3,94 3,82 3,74 0,0229 0,0222 0,0218 0,0229 0,0222 0,0218 * Prämiensatz je Versicherungssumme. Die Tarifzone entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle. Tarifzonen Tarifzone I alle, die nicht in Tarifzone II, III oder IV aufgeführt sind Tarifzone II Tarifzone III Tarifzone IV praemien_sw_ihr_nt5_0211

9 Versicherungsnehmer: Antrag/Angebot vom: Produktinformationsblatt zur IDEAL HausRat (Verbundene Hausratversicherung) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag bzw. der Angebotsanforderung, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung an. Einzelheiten zu Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR _0211) sowie allen weiteren im Antrag angekreuzten Zusatzbausteinen und den dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Welche Risiken sind versichert? Wir versichern Ihren Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Näheres hierzu finden Sie in 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR _0211). Ihrem Antrag können Sie weitere Einzelheiten (z.b. zur Versicherungssumme und zu Selbstbehalten) entnehmen. Bei beschädigtem Hausrat erstatten wir die Reparaturkosten, bei zerstörtem Hausrat den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Weitere Informationen finden Sie in 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR_0211). Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahlschäden, Glasbruchschäden sowie Elementarschäden ist in der Hausratversicherung nicht enthalten, können aber über unsere Zusatzbausteine gesondert vereinbart werden. Einzelheiten zu den nicht versicherten Risiken entnehmen Sie bitte den Ergänzenden Bedingungen für den IDEAL Fahrradschutz (EB_IFS _0211), den Ergänzenden Bedingungen für den IDEAL Glasschutz (EB_IGS _0211) und den Ergänzenden Bedingungen für den IDEAL Elementarschutz (EB_IES _0211). 3. Wie hoch ist Ihre Prämie, wann müssen Sie sie bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Die Höhe der zu zahlenden Prämie, die entsprechende Zahlungsweise und den Vertragszeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Die erste Prämie (Einlösungsprämie) ist unverzüglich nach dem Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, so ist die erste Prämie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Folgeprämien sind gemäß der vereinbarten Zahlungsweise zu zahlen. Die letzte Prämie ist zum Ende des Vertragszeitraums zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie die Einlösungsprämie nicht rechtzeitig zahlen, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Des Weiteren können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Zahlen Sie eine Folgeprämie nicht, gefährden Sie ebenfalls Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte 20 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR_0211). 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir eine unangemessen hohe Prämie verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die Sie absichtlich herbeiführen, Schäden durch Krieg, Innere Unruhen oder Kernenergie. Für Bargeld- und anderen Wertsachen (z.b. Schmuck) ist die Entschädigung der Höhe nach begrenzt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Darüber hinaus finden Sie eine Darstellung der Ausschlüsse und nicht versicherten Schäden in 1 bis 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren sowie in den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen (EB). 5. Welche Verpflichtungen haben Sie bei Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Leistungsfalls zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Bei Vertragsabschluss Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular oder in der Angebotsanforderung enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zu einer Kündigung, Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen, was den Verlust Ihres Versicherungsschutzes bedeuten würde. Wenn der Hausrat bereits versichert war, nennen Sie uns bitte den letzten Versicherer des Hausrates sowie alle Schäden, die an diesen gemeldet wurden. pib_ihr_nt5_0211 Produktinformationsblatt // Seite 1 von 2

10 Einzelheiten zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten sowie den Rechtsfolgen Ihrer Nichtbeachtung entnehmen Sie bitte der Belehrung über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sowie 19 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) Während der Vertragslaufzeit Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die nach Vertragsschluss entstanden sind mit. Ein typischer Fall ist beispielsweise ein Umzug, da sich dadurch z.b. die wesentlichen Grundlagen der Bemessung Ihrer Prämie verändern können, etwa die Quadratmeterzahl der Wohnung. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Dies ist z.b. der Fall, wenn Ihre Wohnung mehr als sechs Monate unbewohnt ist; in diesen Fällen steigt das Risiko eines Einbruchs deutlich an. Einzelheiten zu den Obliegenheiten und zur Gefahrerhöhung sowie die Rechtsfolgen entnehmen Sie bitte 16 und 17 sowie 26 und 27 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR_0211). Bei Eintritt des Versicherungsfalls Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Wir sind über unsere Service-Hotline / (aus dem deutschen Festnetz 6 Cent pro Anruf, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute) täglich 24 Stunden erreichbar. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Einzelheiten zu den Obliegenheiten und den Folgen Ihrer Nichtbeachtung finden Sie in 26 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR_0211). Rechtsfolgen bei Verletzung der vorgenannten Pflichten Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte 26 und 27 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR_0211). 6. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Antrag angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung der ersten Prämie (Einlösungsprämie) rechtzeitig erfolgt. Den Zeitpunkt entnehmen Sie bitte Ziff. 3 dieses Blattes. Die Vertragsdauer ist im Antrag angegeben. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser vereinbarten Laufzeit stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir nicht rechtzeitig kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den 20 und 21 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR_0211). 7. Wie können Sie den Vertrag beenden? Neben der im vorangegangenen Punkt (Beginn und Ende des Versicherungsschutzes) beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages bestehen weitere Kündigungsrechte, z.b. das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben (Schadenfallkündigung). Einzelheiten entnehmen Sie bitte 33 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL HausRat (AB_IHR_0211). Verträge, die länger als 3 Jahre abgeschlossen wurden, können erstmalig zum Ablauf des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres gekündigt werden. Produktinformationsblatt // Seite 2 von 2

11 Verbraucherinformationen Im Folgenden erhalten Sie Informationen nach 1 VVG-Informationspflichtenverordnung zur vorgeschlagenen Versicherung. 1. Informationen zum Versicherer Gesellschaftsangaben Sitz der IDEAL Versicherung AG ist Berlin in der Kochstr. 26, Berlin. Die Handelsregisternummer ist HRB B beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte IDEAL Versicherung AG, Kochstr. 26, Berlin Vorstand: Rainer M. Jacobus (Vorsitzender), Olaf Dilge, Karlheinz Fritscher (Stv.) Hauptgeschäftstätigkeit Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Abschluss von Unfall- und Schadenversicherungen. 2. Informationen zur Leistung Vertragsgrundlagen Die für Ihr Versicherungsverhältnis geltenden Vertragsbestimmungen können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen. Gültigkeitsdauer von Informationen / Bindung an das Angebot Haben wir Ihnen ein Angebot unterbreitet, sind wir daran vier Wochen ab Zugang gebunden. Das Angebot können Sie nur innerhalb dieser Frist annehmen. 3. Informationen zum Vertrag Angaben zum Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn die IDEAL Versicherung AG den Antrag mit einem Versicherungsschein annimmt und der Versicherungsschein Ihnen zugeht. Haben wir Ihnen ein Angebot unterbreitet, kommt der Versicherungsvertrag zustande, wenn uns Ihre Annahmeerklärung zugeht. Für den Beginn und den Zeitpunkt, ab welchem Versicherungsschutz besteht, verweisen wir auf die entsprechenden Regelungen der AB_IHR_0211. Ihr Versicherungsschutz beginnt jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Prämienzahlung. Was Sie bei der Prämienzahlung zu beachten haben und was geschieht, wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig zahlen, lesen Sie bitte in den AB_IHR_0211 nach. Sie erteilten Ihre Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, ggf. der Besonderen und Ergänzenden Bedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum BGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Per Post: IDEAL Versicherung AG, Kochstr. 26 in Berlin Per service@ideal-versicherung.de Per Fax: 030 / Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie/n, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie/n, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich um den im Antrag bzw. Angebot ausgewiesenen Betrag, der anteilmäßig entsprechend den Tagen der Risikotragung berechnet wird. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. vi_ihr_nt5_0211 Verbraucherinformationen // Seite 1 von 2

12 Verbraucherinformationen Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Anwendbares Recht Für Ihren Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache Alle Inhalte der Dokumente und die Kommunikation vor und während der Vertragsdauer erfolgen ausnahmslos in deutscher Sprache. 4. Informationen zum Rechtsweg Außergerichtliche Beschwerdestelle Wir sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. Sie können damit das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren nutzen. Die Schlichtungsstelle prüft Ihre Ansprüche im Streitfall objektiv und unabhängig. Bis zu einem Beschwerdewert von ist die Entscheidung des Ombudsmanns für uns bindend. Darüber hinaus kann er eine unverbindliche Empfehlung geben. Versicherungsombudsmann e.v. Postfach , Berlin Telefon: 0800/ (kostenfrei) Fax: 0800/ (kostenfrei) Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sollte wider Erwarten eine Einigung mit uns nicht möglich sein, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist für die Aufsicht der Versicherungsunternehmen zuständig und gleichzeitig gesetzliche Beschwerdestelle. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungen) Graurheindorfer Straße 108, Bonn Fernkommunikationsmittel ServiceTelefon: 01802/ (6 Cent pro Anruf, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute) Fax: 030/ Nutzen Sie auch unseren Service im Internet unter Verbraucherinformationen // Seite 2 von 2

13 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Inhaltsverzeichnis Abschnitt A 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse 3 2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge 3 3 Einbruchdiebstahl 3 4 Leitungswasser 4 5 Sturm, Hagel 4 6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort 5 7 Außenversicherung 6 8 Versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen 6 9 Versicherungswert, Versicherungssumme 7 10 Anpassung der Prämie 7 11 Wohnungswechsel 7 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung 8 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke 8 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung 9 15 Sachverständigenverfahren 9 16 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers vor und nach dem Versicherungsfall, Sicherheitsvorschrift Besondere gefahrerhöhende Umstände Wieder herbeigeschaffte versicherte Sachen 10 AB_IHR_0211 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) // Seite 1 von 18

14 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) Abschnitt B 19 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie Dauer und Ende des Vertrages Folgeprämie Lastschriftverfahren entfallen Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Gefahrerhöhung Überversicherung Mehrere Versicherer Versicherung für fremde Rechnung Aufwendungsersatz Übergang von Ersatzansprüchen Kündigung nach dem Versicherungsfall Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen Repräsentanten Verjährung Gerichtsstand Begriffsbestimmung Anzuwendendes Recht Bedingungsanpassungsklausel Vertragssprache Bedingungsgarantie Bedingungsverbesserungen in der Zukunft 18 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) // Seite 2 von 18

15 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) Abschnitt A 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse 1. Versicherungsfall Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat, c) Leitungswasser, d) Sturm, Hagel zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. 2. Ausschluss Krieg, innere Unruhen und Kernenergie a) Ausschluss Krieg Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. b) Ausschluss innere Unruhen Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen. c) Ausschluss Kernenergie Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. 2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge 1. Versicherte Gefahren und Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch a) Brand, b) Blitzschlag, c) Explosion, Implosion, d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. 2. Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. 3. Blitzschlag Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. 4. Explosion; Implosion a) Explosion Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. b) Implosion Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. 5. Nicht versicherte Schäden Nicht versichert sind a) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben, b) Sengschäden, c) Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Die Ausschlüsse gemäß Nr. 5 b) und 5 c) gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 1 sind. 3 Einbruchdiebstahl 1. Versicherte Gefahren und Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch a) Einbruchdiebstahl, b) Vandalismus nach einem Einbruch, c) Raub oder durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden. 2. Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel), oder mittels anderer Werkzeuge eindringt (der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind), b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe a)) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen (der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind), c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte, d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 4 a) aa) oder 4 a) bb) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub gemäß Nr. 4 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet, f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigen Schlüssels eindringt, den er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) // Seite 3 von 18

16 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) 3. Vandalismus nach einem Einbruch Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 2 a), 2 e) oder 2 f) bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. 4. Raub a) Raub liegt vor, wenn aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/ Trickdiebstahl), bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird verübt werden soll, cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. b) Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. c) Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathandlungen nach a) verübt wurden. 5. Nicht versicherte Schäden Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die verursacht werden durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). 4 Leitungswasser 1. Bruchschäden Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören (siehe 6), leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind, b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen: aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. 2. Nässeschäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich. 3. Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch aa) Plansch- oder Reinigungswasser, bb) Schwamm, cc) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, dd) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, ee) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat, ff) Öffnen der Sprinkler- oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage, gg) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden aa) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen, bb) am Inhalt eines Aquariums, die als Folge daraus entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist. 5 Sturm, Hagel 1. Versicherte Gefahren und Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen a) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft, c) als Folge eines Schadens nach a) oder b) an versicherten Sachen d) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind, e) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) // Seite 4 von 18

17 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) 2. Sturm Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/stunde). Ist diese Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass a) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder dass b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder der mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann. 3. Hagel Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 4. Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch aa) Sturmflut, bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen, cc) weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). b) Nicht versichert sind Schäden an aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen, bb) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 1 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden. 6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort 1. Beschreibung des Versicherungsumfangs Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert. Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe 7) oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert. 2. Definitionen a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe 13). c) Ferner gehören zum Hausrat aa) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen, bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt, dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 4 e)), ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Gokarts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, gg) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen, hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen, ii) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (siehe Nr. 3 a) und b)) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). 3. Versicherungsort Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung), b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. 4. Nicht versicherte Sachen Nicht zum Hausrat gehören a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) aa) genannt, b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden auch höher- oder geringerwertige, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) // Seite 5 von 18

18 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2 c) genannt, d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2 c) genannt, e) Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen, f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen), g) elektronisch gespeicherte Daten und Programme. 7 Außenversicherung 1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. 2. Unselbständiger Hausstand während Wehrund Zivildienst oder Ausbildung Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten, außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne von Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird. 3. Einbruchdiebstahl Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in 3 Nr. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein. 4. Raub Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden. 5. Sturm und Hagel Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. 6. Entschädigungsgrenzen a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 20 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf den Betrag von , begrenzt. b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen (siehe 13 Nr. 2). 8 Versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen 1. Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles (siehe 3) notwendigen a) Aufräumungskosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. b) Bewegungs- und Schutzkosten die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. c) Hotelkosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist auf höchstens 100 pro Tag begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. d) Transport- und Lagerkosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. e) Schlossänderungskosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. f) Bewachungskosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 48 Stunden. g) Reparaturkosten für Gebäudeschäden die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind. h) Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. i) Kosten für provisorische Maßnahmen Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. 2. Die nach Nr. 1 versicherten Kosten werden je Versicherungsfall (siehe 3) zusammen mit der Entschädigung für versicherte Sachen (siehe 1) bis zu 10 Prozent auch über die Versicherungssumme (siehe 12 in Verbindung mit 27 Nr. 4) hinaus ersetzt. 3. Versichert sind notwendige Kosten für auch erfolglose Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte (Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten). 4. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) // Seite 6 von 18

19 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden. 9 Versicherungswert, Versicherungssumme 1. Versicherungswert Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe 13 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (Entschädigungsgrenzen siehe 13 Nr. 2), werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt. 2. Versicherungssumme a) Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. b) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent. 3. Anpassung der Versicherungssumme und Prämie a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes siehe b) angepasst. b) Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle hundert aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben. c) Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet. d) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch eine Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. 10 Anpassung der Prämie 1. Grundsatz Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Prämiensatzes steigen oder sinken. 2. Prämienanpassungsklausel a) Die Prämie pro (Prämiensatz in Promille), auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht oder muss vermindert werden, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer im Durchschnitt der gemäß b) maßgebenden drei Jahre erhöht oder vermindert hat. b) Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat, für das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres im Verhältnis zu dem jeweils davor abgelaufenen Kalenderjahr. Hierbei werden jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversicherungssummen an jedem 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre berücksichtigt. Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den gemäß a) maßgebenden Durchschnitt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet. c) Der Prämiensatz verändert sich entsprechend dem gemäß a) und b) ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz. Der geänderte Prämiensatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet. Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifprämiensatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich die Tarifprämie auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht. d) Das gilt auch für eine veränderte Kalkulationsgrundlage des Versicherungsentgelts (Prämie). e) Erhöht der Versicherer das Versicherungsentgelt (Prämie), kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämiensatzerhöhung. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht. 11 Wohnungswechsel 1. Umzug in eine neue Wohnung Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in der neuen Wohnung untergebracht werden. 2. Mehrere Wohnungen Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. 3. Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. 4. Anzeige der neuen Wohnung a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist dem Versicherer spätestens bei Beginn des Einzuges mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen. b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe 27). c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) // Seite 7 von 18

20 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) 5. Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers. b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen. 6. Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung a) Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe 6 Nr. 3) die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers. b) Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei einer Trennung von Ehegatten einer der Ehegatten aus der Ehewohnung aus, so sind Versicherungsort (siehe Abschnitt Versicherungsort) die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten auf den Auszug des Ehegatten folgenden Prämienfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung. c) Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt b) entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächsten auf den Auszug der Ehegatten folgenden Prämienfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. 7. Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften Nr. 6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung 1. Ersetzt werden im Versicherungsfall bei a) zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versicherungswert (siehe 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe 1), b) beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (siehe 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe 1). Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogen. Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht. 2. Restwerte Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 angerechnet. 3. Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat. 4. Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall ( 1 Nr. 1) auf die vereinbarte Versicherungssumme (siehe 9 Nr. 2 a)) einschließlich Vorsorgebetrag (siehe 9 Nr. 2 b)) begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe 31), die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (siehe 8) darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme (siehe 9 Nr. 2 a) und b)) ersetzt. 5. Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (siehe 1 Nr. 1) niedriger als der Versicherungswert (siehe 9 Nr. 1) der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. 6. Versicherte Kosten Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (siehe 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe 8) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten (siehe 31) gilt Nr. 5 entsprechend. 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke 1. Definitionen a) Versicherte Wertsachen (siehe 6 Nr. 2 b)) sind aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), bb) Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstiger Wertpapiere, cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), sowie nicht in cc) genannte Sachen aus Silber, ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank). Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL HausRat (AB_IHR_0211) // Seite 8 von 18

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