Architektenvertrag. Sichere Projektabwicklung nach HOAI 2009, mit Mustervertrag und Briefvorlagen. mit 5 Abbildungen und 1 Tabelle
|
|
- Karin Kramer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Architektenvertrag Sichere Projektabwicklung nach HOAI 2009, mit Mustervertrag und Briefvorlagen mit 5 Abbildungen und 1 Tabelle Ralf Kemper Rechtsanwalt Dr. Alexander Wronna Rechtsanwalt Prof. Dirk R. Blomeyer Architekt, Professor an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Rudolf Müller
2 Inhalt 1 Projektakquisition Einsatzformen und Planungsleistungen 11 II Musterbrief 1: Kontaktaufnahme, Umfang der anzubietenden Planungsleistungen Abgrenzung von Akquisitions- und Planungsleistungen 15 Musterbrief 2: Übergabe von Entwürfen, textlichen Erläuterungen und Modellen Mindestsatzfiktion Schriftformerfordernis Gleichzeitigkeitserfordernis 20 Musterbrief 3: Vorbehalt des Abschlusses einer schriftlichen Honorarvereinbarung Mindestsatzerfordernis Anerkannte Ausnahmen von der Mindestsatzfiktion Musterbrief 4: Honorarangebot und Vertragsentwurf 25 2 Vertragsgestaltung 27 ü Musterbrief 5: Keine Geltung der übersandten AGB Anwendungsbereiche der HOAI Sachlicher Anwendungsbereich Persönlicher Anwendungsbereich Räumlicher Anwendungsbereich Anwendung außerhalb der Honorartafeln 32 Musterbrief 6: Honorarangebot außerhalb der HOAI-Sätze Geschuldete Leistungen Weitere Projektleistungen innerhalb und außerhalb der HOAI Beratung des Bauherrn Künstlerische Oberleitung nach 15 Abs. 3 HOAI Projektsteuerung 36 ) Musterbrief 7: Angebot über Projektsteuerungs-/Projektmanagementleistungen Leistungsbeschreibung und Kostenvereinbarung Leistungsbilder als Mindestanforderungen Kostenvereinbarungen^: 42 B Musterbrief 8: Baukostensteigerung Umfang der Beauftragung Rahmenvertrag/Konzessionsvertrag Vorvertrag Optionsvertrag Kooperationsvertrag Stufenvertrag oder gestufte Beauftragung 49
3 2.6 Honorarvereinbarung Gebührenrahmen Honorar ohne Vereinbarung Höchstsatzüberschreitung Vergütung für Besondere Leistungen 54 Hl Musterbrief 9: Hinweis auf Besondere Leistungen und Nachtragsvereinbarung Pauschalhonorar 57 Musterbrief 10: Hinweis auf Mindestsatzunterschreitung Zeithonorar 60 Musterbrief 11: Tätigkeitsnachweis Nebenkosten Honorarbestandteile Anrechenbare Kosten Honorarzone Honorarsatz/Honorartafel Umbauzuschlag, Leistungen im Bestand Erbrachte Leistungen Honoraranpassung bei Verlängerung der Bau- oder Planungszeit HOAI-Honorar unabhängig von Bauzeit Ausnahmsweise Honoraranpassung Urheberrecht Schutzfähigkeit des Architektenwerks Inhaber des Urheberrechts Inhalt des Urheberrechts Vertretung, Formvorschriften und Unwirksamkeitsgründe Stellvertretung der Vertragsparteien Materiell-rechtliche Formvorschriften der Gemeinden, Kreise und Kirchen Kopplungsverbot nach 3 Art. 10 MRVG Widerruf nach 312 BGB: Haustürgeschäfte Sittenwidrigkeit 88 3 Rechte und Pflichten der Vertragspartner Pflichten des Architekten/Ingenieurs Interessenvertreter Hinweis- und Schutzpflichten 90 Musterbrief 12: Notwendigkeit einer Rechtsberatung MusterbriefJ*3: Notwendigkeit einer Steuerberatung 92 H Musterbrief 14: Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens. 94 H Musterbrief 15: Vorhandene Mängel Musterbrief 16: Keine Zahlungsfreigabe Musterbrief 17: Geltendmachung des Druckzuschlages Musterbrief 18: Einsatz von Subplanern beim Bauvorhaben. 101 Ü Musterbrief 19: Einschaltung von Fachplanern 102
4 3.2 Pflichten des Auftraggebers Nebenpflichten 103 S Musterbrief 20: Aufforderung zur Mitwirkung an der Vertragsdurchführung Zahlungspflichten Musterbrief 21: Abschlagsrechnung 108 II Musterbrief 22: Abnahmeverlangen Kündigung eines Architekten- oder Ingenieurvertrages Aufhebung 111 Musterbrief 23: Feststellung der Vertragsaufhebung Musterbrief 24: Angebot zur Vertragsaufhebung Freie Kündigung durch den Auftraggeber Wirkung der freien Auftraggeberkündigung 115 S Musterbrief 25: Bestätigung der freien Auftraggeberkündigung Abrechnung bei freier Auftraggeberkündigung 117 ü Musterbrief 26: Verweigerung einer Nachbesserung/ Forderung einer Bürgschaft nach 648a BGB 118 H Musterbrief 27: Abrechnung vereinbarter Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund Kündigungsgründe Begründung der Kündigung und Abmahnung/Fristsetzung Musterbrief 28: Zurückweisung einer Abmahnung 124 H Musterbrief 29: Zurückweisen einer Kündigung Kündigungsfolgen Kündigung durch den Architekten aus wichtigem Grund Kündigungserklärung Schlussabrechnung Schlussrechnung und Schlusszahlung Vertragsgemäße Erbringung der Architektenleistungen Prüffähige Honorarschlussrechnung Bindungswirkung der Schlussrechnung 133 S Musterbrief 30: Schlussrechnung und Hinweis auf Zweimonatsfrist Verjährung des Honoraranspruchs Teilschlussrechnung HOAI 2009.\ Ab wann gilt die HOAI 2009? Wesentliche Neuerungen der HOAI Beschränkung auf inländische Architekturbüros Zwingendes Preisrecht teilweise aufgehoben 138
5 10 Inhalt Neues Berechnungsmodell der Honorare Bonus-Malus-Regelungen Entfall der vorgegebenen Stundensätze Zusammenfassung wiederkehrender Regelungen Gegenüberstellung von HOAI 1996 und HOAI Anhang Mustervertrag ) Musterbriefe Kontaktaufnahme, Umfang der anzubietenden Planungsleistungen Übergabe von Entwürfen, textlichen Erläuterungen und Modellen Vorbehalt des Abschlusses einer schriftlichen Honorarvereinbarung Honorarangebot und Vertragsentwurf Keine Geltung der übersandten AGB Honorarangebot außerhalb der HOAI-Sätze Angebot über Projektsteuerungs-/Projektmanagementleistungen Baukostensteigerung Hinweis auf Besondere Leistungen und Nachtragsvereinbarung Hinweis auf Mindestsatzunterschreitung Tätigkeitsnachweis Notwendigkeit einer Rechtsberatung Notwendigkeit einer Steuerberatung Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens Vorhandene Mängel Keine Zahlungsfreigabe Geltendmachung des Druckzuschlages Einsatz von Subplanern beim Bauvorhaben Einschaltung von Fachplanern Aufforderung zur Mitwirkung an der Vertragsdurchführung Abschlagsrechnung Abnahmeverlangen Feststellung der Vertragsaufhebung Angebot zur Vertragsaufhebung Bestätigung der freien Auftraggeberkündigung Verweigerung einer Nachbesserung/Forderung einer Bürgschaft nach 648a BGB Abrechnung vereinbarter Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen Zurückweisung einer Abmahnung Zurückweisen einer Kündigung Schlüssrechnung und Hinweis auf Zweimonatsfrist Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis 200
Inhalt. Vorwort... 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 6
7 Inhalt Vorwort................................................ 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen...................... 6 1 Projektakquisition............................................ 13 1.1 Einsatzformen
MehrInhalt. Vorwort... Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen...
7 Vorwort................................................. 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen....................... 6 1 Projektakquisition............................................ 13 1.1 Einsatzformen
MehrInhaltsverzeichnis VII. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock) 1 I. Rechtsnatur 1 II. Zustandekommen des Vertrages 3 III. Hinweise für mündlichen Vertragsabschluss 4 IV. Auftragsbestätigung/Vorvertrag
MehrDie Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen
Schliemann (Hrsg.) Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Christian Schliemann, LL.M./D.E.A. Rechtsanwalt in Hamburg Dr. Ralf Averhaus Rechtsanwalt in Berlin Dr. Birgit
MehrInhaltsverzeichnis VII
A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock) 1 I. Rechtsnatur 1 II. Zustandekommen des Vertrages 3 III. Hinweise für mündlichen Vertragsabschluss 4 IV. Auftragsbestätigung/Vorvertrag
MehrInhaltsverzeichnis VII
Vorwort... III Literaturverzeichnis... XIII A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock)... 1 I. Rechtsnatur... 1 II. Zustandekommen des Vertrages... 3 III. Hinweise für mündlichen
MehrInhaltsverzeichnis...IX. Abkürzungsverzeichnis... XIII
Inhaltsverzeichnis Vorwort VII Inhaltsverzeichnis.........IX Abkürzungsverzeichnis... XIII l.teil: Der Architektenvertrag... 1 1 Inhalt des Architektenvertrages 2 1.1 Vorverhandlungen 2 1.2 Vorvertrag
MehrDie HOAI in der Praxis
Die HOAI in der Praxis Mit vielen Mustern prüffähiger Honorarabrechnungen von Rechtsanwalt Alfred Morlock, Stuttgart, Geschäftsführer der Architektenkammer Baden-Württemberg und Rechtsanwalt Karsten Meurer,
Mehr1.1 Gesetzliche Ermächtigung Entwicklung der HOAI Preisrecht 3. 2 Leistungspflichten und Haftung der Architekten und der Ingenieure 5
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Gesetzliche Ermächtigung 1 1.2 Entwicklung der HOAI 1 1.3 Preisrecht 3 2 Leistungspflichten und Haftung der Architekten und der Ingenieure 5 2.1 Rechtscharakter des
MehrWirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis I. Honoraransprüche schlüssig einklagen... 1 1. Abschluss des Architektenvertrags... 1 a) Vortrag zum Vertragsschluss... 1 b) Mündlicher und konkludenter Vertragsschluss... 3 c) Abgrenzung
MehrDie Abnahme im Architektenrecht
Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14
VII Übersicht über die neue HOAI Inhaltsübersicht 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen 3 i HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8 1 Anwendungsbereich 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI
MehrAbkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis I. Grundsätzliches zu Architektenvertrag und HOAI
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIV Literaturverzeichnis XVII I. Grundsätzliches zu Architektenvertrag und HOAI 1-13 1 1. Entstehung der HOAI 1 1 2. Zielsetzung der HOAI 2 1 3. Leistungsinhalt
MehrHOAI EINFÜHRUNG IN DIE PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
EINFÜHRUNG IN DIE HOAI PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Lehrbeauftragter
MehrDie Honorarklage von Architekten und Ingenieuren vor Gericht
Die Honorarklage von Architekten und Ingenieuren vor Gericht Erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung von Honorarprozessen (HOAI 2013) Bearbeitet von Ralf Averhaus 1. Auflage 2016. Buch. X, 188 S. Hardcover
MehrHOAI EINFÜHRUNG IN DIE BASISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
EINFÜHRUNG IN DIE HOAI BASISWISSEN ARCHITEKTENRECHT Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 2., neu
MehrBauverträge gestalten
Bauverträge gestalten Architekten-, Bauwerk-, Subunternehmerund Projektsteuerungsverträge Von Thomas Eisner Rechtsanwalt in Köln 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Carl Heymanns Verlag KG Köln
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 2. Auflage. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Vorwort zur 3. Auflage Vorwort zur 2. Auflage Autoren Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VI VII XV XVII Kapitel 1 Honorarrecht bei Architekten- und Ingenieurverträgen 1 0 Vorbemerkungen zum neuen
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3
MehrHOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext
HOAI2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger erordnungstext -rnst&sohn A Wiley Brand Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Synopse zur HOAI 2009 - HOAI 2013...............................................
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8
IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen
MehrRolf Dierbach, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dietrich Ditten, Richter am Oberlandesgericht. Handbuch VOB/B
Edition Rolf Dierbach, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dietrich Ditten, Richter am Oberlandesgericht Handbuch VOB/B Der Bauvertrag nach BGB und VOB Mit dem vollständigen Text der VOB/B und allen
MehrAutoren porträt Vorwort... 7
Inhalt Autoren porträt... 1 Vorwort... 7 1 Grundsätze des Ingenieurvertrags Technische Ausrüstung... 8 1.1 Zustandekommen des Ingenieurvertrags... 8 1.1.1 Vertragsschluss - Akquisition... 8 1.1.2 Stufenweise
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3
Mehr5 3 Leistungen und Leistungsbilder Begriffsbestimmungen... I4. Ubersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften...
Inhaltsverzeichnis.. Ubersicht über die neue HOAI... Inhaltsübersicht... 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen... 3 I HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher
MehrA. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock)
Inhaltsverzeichnis VII InhaItsverzeichnis A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock) I. Rechtsnatur 1 11. Zustandekommen des Vertrages 3 111. Hinweise für mündlichen Vertragsabschluss................
MehrWeimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn
Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die
MehrAbnahme von Architektenleistungen
Abnahme von Architektenleistungen Abnahmeprotokoll mit ergänzenden Hinweisen Wenn ein Handwerker seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht hat, möchte er diese vom Bauherrn abgenommen haben. Üblicherweise
MehrI. Erläuterungen zum Vertragsrecht
I. Erläuterungen zum Vertragsrecht 1. Planungsverträge 1 1.1 Einordnung von Architekten- und Ingenieurverträgen 1 1.1.1 Unterschiede zwischen Dienst- und Werkvertrag 1 1.1.2 Einordnung von Architekten-
MehrMartina Lorenz I Joachim Lorenz. HOAI für Ingenieure. Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen. Fraun hafer IRB Verlag
Martina Lorenz I Joachim Lorenz HOAI für Ingenieure Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen Fraun hafer IRB Verlag In ha ltsverzeich nis InhaLt Abkürzungen EinLeitung 11 13 1 Regelungsgegenstand 13 2
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 259/02 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. Juni 2004 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ:
MehrDie HOAI in der Praxis
Die HOAI in der Praxis Mit vielen Mustern prüffähiger Honorarabrechnungen Herausgegeben von Rechtsanwalt Alfred Morlock, Stuttgart Geschäftsführer der Architektenkammer Baden-Württemberg und Karsten Meurer,
MehrHOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung
HOAI 2013 Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger DGSV für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB Eichsfeldstr. 92 52223 Stolberg (Rheinland)
MehrBau- und Architektenrecht nach Ansprüchen
Bau- und Architektenrecht nach Ansprüchen Die Thematik des Baurechts stellt sich für den Nichtjuristen oft sehr komplex und unübersichtlich dar. Die Reihe Bau- und Architektenrecht nach Ansprüchen möchte
MehrAHO-Herbsttagung vom 23. November 2017
AHO-Herbsttagung vom 23. November 2017 Neues Architekten- und Ingenieurrecht 2018 Referent Dr. Wolfgang Koeble Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kaiserpassage 8, 72764 Reutlingen www.koeble-kollegen.de
MehrDie Durchsetzung der Architektenvergütung
Dr. Robert Theissen, Christian D. Esch Die Durchsetzung der Architektenvergütung Spielräume im Rahmen der HOAI 2009 rechtssicher ausnutzen trotz Wettbewerbsdruck 2. aktualisierte Auflage Verlag Dashçfer
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/77 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zum Teil frei vereinbar 2/77 Das Ob der Vergütung 632
MehrPAUSCHALHONORARE. Rechtliche Anforderungen und Risiken
PAUSCHALHONORARE Rechtliche Anforderungen und Risiken Im gesamten Geschäftsleben ist ein Trend zu pauschalen Vergütungsvereinbarungen festzustellen egal, ob es um den Pauschalurlaub, die Handyflatrate,
MehrErste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010
Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010 Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Krause-Allenstein
MehrArchitektenvertrag. Zwischen. Eheleuten Fix und Foxi Mustermann. Teststrasse 1, Minden. nachfolgend Bauherr genannt. und
Architektenvertrag Zwischen Eheleuten Fix und Foxi Mustermann Teststrasse 1, 32429 Minden nachfolgend Bauherr genannt und Dipl.-Ing. Claus-W.Trognitz Am Kohlgraben 69, 32429 Minden nachfolgend Architekt
MehrÄnderungswünsche oder Optimierung der Planung. Rechtsanwalt Eberhard Keunecke Köln, den
der Planung Rechtsanwalt Eberhard Keunecke Köln, den 20.11.2014 Änderungen im Bauablauf normal Nachträge aber in der Praxis teilweise zurückhaltend geltend gemacht und ansonsten oft strittig HOAI 2009
MehrHandbuch des Bauvertragsrechts
Dr. Anke Leineweber Handbuch des Bauvertragsrechts Eine systematische Darstellung des Rechts der Bauverträge Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Abkürzungsverzeichnis Teil 1 Vertragsabschluß und ordnungsgemäße
MehrErgebnis TV Fischbek gegen HSG Pinnau am
35 : 34??? Ergebnis TV Fischbek gegen HSG Pinnau am 25.01.2013 Mit einer Zeit von 35:34 Minuten knackte Stabsbootsmann Armin Klein sogar beinahe den bestehenden Rekord, der bei 34:08 Minuten liegt. Die
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis
MehrWie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch Rechtsanwalt Olaf Köppe Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wer ist K3S-Rechtsanwälte? drei
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrHedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag
Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Hedwig Lipphardt Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Gestaltungstipps für den Architektenvertrag 1 I. Der Klassiker: Vom Architekten vorgelegte
MehrAngebot. 1. Hiermit biete/n ich/wir die Erbringung der nachstehenden Leistungen nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes an für:
Name des Bieters/der Bietergemeinschaft: An die Ortsgemeinde Irrel Auf Omesen 2 D-54666 Irrel Angebot 1. Hiermit biete/n ich/wir die Erbringung der nachstehenden Leistungen nach Maßgabe des vorliegenden
MehrBIM und HOAI. Anforderungen an Honorarvereinbarungen
BIM und HOAI Anforderungen an Honorarvereinbarungen Grundsätzliches Anwendungsbereich des zwingenden Preisrechts der HOAI Leistungsbilder der HOAI Grundleistungen Anrechenbare Kosten innerhalb der Tafelwerte
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einführung in das private Baurecht... 1
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in das private Baurecht... 1 1.1 Privates Baurecht... 2 1.1.1 BGB-Werkvertragsrecht... 2 1.1.2 Die Regelungen der VOB... 2 1.1.3 HOAI... 3 1.2 Öffentliches Baurecht... 3
MehrABRECHNUNG NACH HOAI EINLEITUNG
ABRECHNUNG NACH HOAI Hinweis: Die neue HOAI 2009 ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Die Neufassung gilt nicht für Verträge, die vor dem Inkrafttreten also vor dem 18.08.2009 geschlossen wurden. Diese
Mehr2 GRUNDLAGENERMITTLUNG UND VORPLANUNG 7
DIE VERFASSER VORWORT V VII 1 LEISTUNGSPHASE NULL \ 1.1 Erste Kontakte mit dem Bauherrn 2 2 GRUNDLAGENERMITTLUNG UND VORPLANUNG 7 2.1 Präsentation der Vorplanung 14 2.2 Kostenschätzung 17 2.2.1 Anforderungen
MehrGesetz zur Reform des Bauvertragsrechts Allgemeines AKG Frühjahrstreffen April 2018
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Hamburg Berlin Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts 2018 - Allgemeines AKG Frühjahrstreffen April 2018 Ziele der Reform: Verbesserung einer interessengerechten und
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder
MehrUpdate Update 2017
Update 2017 Bau- und Architektenvertragsrecht 2018 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann, Justitiar AKBW Rechtsanwalt Reinhard Weng AKBW 2017 1 Update
MehrBaurechtsberater Architekten. Indexverzeichnis
Baurechtsberater Architekten Indexverzeichnis 237 A Ablehnung Bauvoranfrage, Amtshaftung... 60 A bschlagszahlung Architektenhonorar... 8 SchluBrechnung, Architektenhonorar... 34 Abschlagszahlungen Verjahrung
MehrBedeutung der HOAI und Darstellung aktueller Entwicklungstendenzen (Diskurs um Erhalt der HOAI im europäischen Kontext)
Technik Nico Schröter Bedeutung der HOAI und Darstellung aktueller Entwicklungstendenzen (Diskurs um Erhalt der HOAI im europäischen Kontext) Studienarbeit Thema: Bedeutung der HOAI für Auftraggeber und
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrEntwurf Architektenvertrag für Gebäude
Entwurf Architektenvertrag für Gebäude Zwischen und Handwerkskammer Potsdam, Charlottenstraße 34-36, 14467 Potsdam, vertreten durch den Präsidenten Robert Wüst und den Hauptgeschäftsführer Ralph Bührig,
MehrGPA-Mitteilung Bau 2/2006
GPA-Mitteilung Bau 2/2006 Az. 600.528 01.07.2006 Freie Honorierbarkeit bei der Vermessung nach Teil XIII HOAI 1 Einleitung Die bei Planung und Ausführung einer Baumaßnahme erforderlichen Ingenieurleistungen
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl
Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.
MehrHonorar und Vertrag beim Bauen im Bestand
Honorar und Vertrag beim Bauen im Bestand Ein rechtlicher Leitfaden für Innenarchitekten Bearbeitet von Prof. Dr. Peter Fischer, Andreas T.C. Krüger 3., aktualisierte Auflage 2014. Buch. 336 S. Kartoniert
MehrHOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013
HOAI 2013 Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013 Regelungsinhalt der HOAI Preisrecht / Honorarrecht Keine Regelung der Architektenleistung
MehrARCHITEKTENVERTRAG: MUSTER KOSTENLOS
ARCHITEKTENVERTRAG: MUSTER KOSTENLOS - Muster für Architektenvertrag entspricht rechtlich den aktuellsten Vorgaben - Mit Vorlage Architektenvertrag Bauprojekt rechtssicher & unkompliziert festlegen - Kostenloses
MehrRABER & COLL. Rechtsanwälte
INFO-Post 4/2013 HOAI 2013-Was ändert sich? RABER & COLL. Manfred Raber Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Inhaltsverzeichnis: A Honorarsätze steigen im Durchschnitt
MehrAktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure
Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?
MehrVOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Rolf Theißen VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Ein Leitfaden für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber. Mit neuer VOB/B und 80 Bau-Musterformularen.
MehrIn verschiedenen Urteilen hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren zum Sinn und Zweck der Prüffähigkeit einige Kernsätze herausgearbeitet:
Prüffähige Honorarrechnung Immer wieder werden von Zivilgerichten Honorarklagen von Architekten als unschlüssig, zurzeit unbegründet oder sogar als unbegründet abgewiesen, weil die Schlussrechnung nicht
MehrHARALD MICHAELIS ROMAN ADRIANOWYTSCH DERJUNGEARCHITEKT GRUNDLAGEN UND PRAXIS FÜR DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT 4. AUFLAGE
HARALD MICHAELIS ROMAN ADRIANOWYTSCH DERJUNGEARCHITEKT GRUNDLAGEN UND PRAXIS FÜR DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT 4. AUFLAGE WernerVerlag 2011 DIE VERFASSER V VII 1 LEISTUNGSPHASE NULL 1.1 Erste Kontakte mit dem
MehrAusblick HVA F-StB 2014
Hauptabteilung Planung Planerische Grundsatzangelegenheiten Dirk Heidermann Ausblick HVA F-StB 2014 1 Ausblick HVA F-StB 2014 April 2014 Rahmenbedingungen Einführung Was ist neu? Ausblick Leistungstexte
MehrDer Bezugserlass wird durch die folgenden Hinweise für die Vorgehensweise bei der Überprüfung geltend gemachter Honorarmehrforderungen angepasst.
Seite 4 Anwendung der Übergangsvorschriften 55 HOAI 2009 und 57 HOAI 2013 bei Stufenverträgen nach den RBBau- Vertragsmustern für Planungsleistungen Bezug: Erlass BMUB vom 24.02.2015 - B I 1-81011.4/0
MehrAusschreibungsverfahren der Tempelhof Projekt GmbH. E. Preisblatt. Vergabenummer: Ausbau BT-B/E7
Ausschreibungsverfahren der Tempelhof Projekt GmbH Ehemaliger Flughafen Tempelhof Architektenleistungen Ausbau BT-B Ebene 7 E. Preisblatt Vergabenummer: Ausbau BT-B/E7 1 von 12 Erster Teil: Vorbemerkungen
MehrNeue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009
MehrVertrag zur Erbringung von Ingenieurleistungen für technische Ausrüstungen. ( 53ff und Anlage 15.1 HOAI 2013)
Vertrag zur Erbringung von Ingenieurleistungen für technische Ausrüstungen Zwischen Stiftung Herzogin Elisabeth Hospital (HEH) Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig ( 53ff und Anlage 15.1 HOAI 2013)
MehrVergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009
Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Hier nun eine Übersicht über die Paragrafen der alten HOAI im Vergleich
MehrArchitektenvertrag. Zwischen. - Auftraggeber (AG) - und Auftragnehmer (AN) - wird nachfolgender Architektenvertrag geschlossen:
Architektenvertrag Zwischen - Auftraggeber (AG) - und... - Auftragnehmer (AN) - wird nachfolgender Architektenvertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und
MehrMecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg Schwerin
INGENIEURVERTRAG Zwischen endvertreten durch dieser vertreten durch diese vertreten durch Land Mecklenburg-Vorpommern den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg 1
MehrArchitektenvertrag. zwischen. vertreten durch: in: Ansprechpartner: Telefon: Fax: und (Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung) in: Telefon: Fax:
Architektenvertrag zwischen vertreten durch: in: Ansprechpartner: Telefon: Fax: - Bauherr - und (Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung) in: Telefon: Fax: - Architekt - Als Vertreter des Architekten auf der
MehrMandantenrundschreiben 2/2013
Mandantenrundschreiben 2/2013 Änderungen durch neue HOAI 2013 und die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Architektenrecht Am 17.07.2013 ist die novellierte Verordnung über die Honorare für Architekten- und
MehrDer Projektsteuerungsvertrag (Ergänzung zum Geschäftsbericht für das Jahr 1994, S. 155 ff.)
Der Projektsteuerungsvertrag (Ergänzung zum Geschäftsbericht für das Jahr 1994, S. 155 ff.) Verfasser: Karl Georg Wierer In unserem Geschäftsbericht für das Jahr 1994 haben wir einen Vorschlag zur Gestaltung
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung Allgemeine Baustellenorganisation Terminplanung Grundlagen der Bauaufsicht...
VII 1 Einleitung... 1 2 Allgemeine Baustellenorganisation... 5 2.1 Grundlagen der Bauaufsicht... 5 2.1.1 Allgemeine Aufsichtspflicht auf der Baustelle... 5 2.1.2 Tätigkeit als Bauleiter über LP 8 hinaus
MehrWeimarer Baurechtstage 2014 Terminvereinbarungen in Architekten- und Ingenieurverträgen
Peter Bräuer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht München 1 I. Einleitung Weimarer Baurechtstage 2014 II. Terminvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen III. Einwirkung auf Planer und
MehrDer Bauvertrag Vertragssicherheit mit Planern und Bauunternehmen. Rechtsanwalt Mario van Suntum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Der Bauvertrag Vertragssicherheit mit Planern und Bauunternehmen Rechtsanwalt Mario van Suntum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht SOMMERFELD VAN SUNTUM FRICK RE Rechtsanwälte Partnerschaft www.ssf-recht.de
MehrAusblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg
Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg 1 Architektenkammer Baden-Württemberg HOAI 2009
MehrDie Vorbemerkung vorausgeschickt, schließen die Parteien nachstehenden Vertrag.
Vertrag zur Regelung einer freien Mitarbeitertätigkeit Zwischen und dem Architekten, Dipl.-Ing. Vorbemerkung 1 Gegenstand und Grundlagen des Vertrages 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Aufgaben des Auftraggebers
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure Bearbeitet von RA Prof. Wolfgang Heiermann, RAin Liane Linke, RA Matthias Hilka 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2014.
MehrArchitektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Architektenrecht u. privates Baurecht
Architektenrecht u. privates Baurecht 1/119 Vorlesungsveranstaltungen 16.10.2012 30.10.2012 06.11.2012 13.11.2012 27.11.2012 11.12.2012 04.12.2012 08.01.2013 22.01.2013 2/119 Gliederung Architektenrecht
Mehr1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 2 Leistungen 3 Leistungen und Leistungsbilder. 3 Begriffsbestimmungen 2 Begriffsbestimmungen
Wo steht was? Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Fassung 2002 - Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) - Fassung 2009-1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich
MehrVorwort...5. Vorwort zur ersten Auflage...6. Eine wahre Geschichte... 13
Vorwort...5 Vorwort zur ersten Auflage...6 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 15 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag...
MehrHARALD MICHAELIS ROMAN ADRIANOWYTSCH DER JUNGE ARCHITEKT GRUNDLAGEN UND PRAXIS FÜR DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT 5. AUFLAGE. ~'1 Bundesanzeiger ~- ~ Verlag
HARALD MICHAELIS ROMAN ADRIANOWYTSCH DER JUNGE ARCHITEKT GRUNDLAGEN UND PRAXIS FÜR DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT 5. AUFLAGE ~'1 Bundesanzeiger ~- ~ Verlag D 1 E VERFASSER VORWORT V VII 1 LEISTUNGSPHASE NULL 1.1
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrOrientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG
Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG (inkl. Widerrufsbelehrung für Vertragsschlüsse außerhalb der
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
MehrHäufige Fragen im Baurecht
Häufige Fragen im Baurecht Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Was ist der Unterschied zwischen BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag? 3. Welche Vollmachten hat ein Architekt? 4. Wie wird ein Bauvertrag
MehrHIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern
HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher
MehrDie neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Manfred von Bentheim Loseblattwerk 2012. CD-ROM. Mit Handbuch. Kunststoffordner ISBN 978 3 86586 213 6 Format (B x L): 20,3
MehrFKT-Regionaltagung Hessen vom 11. Dezember 2014. Die neue HOAI 2013. Änderungen und Auswirkungen
FKT-Regionaltagung Hessen vom 11. Dezember 2014 Die neue HOAI 2013 Änderungen und Auswirkungen Referent: Matthias Hilka Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht in Frankfurt am Main 1 Gliederung
Mehr