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2 Kritische demografische Entwickl Der bekannte Sozialforscher Prof. Dr. Bernd Marin, Executive Director des mit den Vereinten Nationen verbundenen European Centre for Social Welfare Policy and Research, im Interview mit FONDS professionell über das österreichische Pensionssystem und das kürzlich eingeführte Pensionskonto. Die große Hoffnung der Finanzdienst - leistungsbranche und somit auch der heimischen Lebensversicherungen liegt langfristig im steigenden Bedarf an privater Altersvorsorge. Darüber, ob der tatsächlich steigen wird, gehen die Meinungen allerdings auseinander. Sozialminister Rudolf Hundstorfer verneint im vergangenen Jahr etwa die Notwendigkeit privater Vorsorge. Damit ignoriert der frühere Gewerkschafter allerdings die Warnungen namhafter Experten. Laut Statistik Austria wird der Anteil der Pensionisten und Rentner bis 2060 von aktuell 18 auf 29 Prozent steigen. Und das wird vor allem beträchtliche Auswirkungen auf die künftigen Renten haben. Ein Rezept, dieses Problem langfristig in den Griff zu bekommen, hat die Politik bisher nicht vorzuweisen. Zu den führenden Fachleuten, die auf das Problem seit vielen Jahren hinweisen, zählt der Wirtschafts- und Sozialexperte Bernd Marin. FONDS professionell sprach mit ihm über die Zukunft des heimischen Pensionssystems. Herr Dr. Marin, eine Mitte 2013 durchgeführte Umfrage von GfK Austria hat ergeben, dass 80 Prozent der Befragten Professor Dr. Bernd Marin ist Wirtschafts- und Sozialexperte und gilt als bekannter Kritiker des heimischen Pensionssystems. Die Wirkungsstätten des Wiener Universitätsprofessors reichen dabei von Warschau bis Florenz und von Zürich bis Innsbruck. Gastprofessuren führten in an die Universitäten Harvard, MIT, Columbia, NYU, New School, CUNY, Cornell, Berkeley, UCLA Los Angeles, Montréal, Tokio, Barcelona, Paris, Budapest, Moskau, Amsterdam, Kent, Bielefeld und Jerusalem. Von 1984 bis 1988 war Marin Professor for Comparative Political and Social Research am Europäischen Hochschulinstitut, der EU-Universität in Florenz und 1986/87 Dekan für Sozialwissenschaften. Darüber hinaus forschte und lehrte er am Institut für Höhere Studien in Wien, an der Ecole Nationale d Administration (ENA) und am Maison de Sciences de l Homme in Paris, am Zur Person: Dr. Bernd Marin um ihre Pension fürchten. Besteht diese Furcht Ihrer Meinung nach zu Recht? Marin: Nein und Ja: zu Unrecht, weil natürlich jede und jeder etwas bekommen wird, das Pension heißen wird und eine Lebensgrundlage im Ruhestand darstellen soll. Die Angst und die vor allem bei Jugendlichen verbreitete Weltuntergangsstimmung, dass für die»zu sagen, die Pensionen seien sicher, ohne gleich dazuzu - sagen, wodurch genau sie denn in welchem Zeitraum sicher gemacht werden könnten und sollten, ist leider etwas frivol.«prof. Dr. Bernd Marin nachwachsenden Generationen jüngerer Jahrgänge einmal gar nichts mehr da sein wird, wovon man leben kann, sind völlig unbegründet. Begründet und ganz realitätstüchtig ist hingegen die Furcht, dass das Leistungs - niveau und die Anspruchsvoraussetzungen der Alterssicherung gegenüber den gewohnten und derzeit noch geltenden großzügigen, teils sogar luxuriösen Standards nicht zu halten Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin (WZB) und an mehreren Max-Planck-Instituten. Marin war und ist Regierungsberater in mehreren EU-Ländern auch in Österreich, er hat federführend an der Vorbereitung zum Welt - sozialgipfel in Kopenhagen 1995 mitgearbeitet sowie an der Regionalen Implementierungsstrategie (RIS) zum II. Welt- Alten-Plan, an den beiden interministeriellen UNO-Konferenzen zu Altersfragen in Berlin 2002 und León 2007 sowie dem Monitoring RIS seit 2004 mit einem Mandat der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) in Genf bis Er berät NGOs und Unternehmen und ist seit mehr als 20 Jahren Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung, einer mit den Vereinten Nationen verbundenen wirtschafts- und sozial wissenschaftlichen Denkfabrik in Wien. sein werden. Denn es wird unvermeidlich zu schmerzlichen Einbußen kommen entweder an Einkommen oder an Komfort in den Zugangsbedingungen zu diesen Pensionsansprüchen, etwa was das abschlagsfreie Pensionsantrittsalter betrifft. Das spürt der überwältigende Teil der Bevölkerung, der sich nicht zur Verdummung beschwichtigen lässt, recht gut, ohne genau sagen zu können, was im Einzelnen auf ihn zukommen wird. Leider wissen das auch viele Fachleute nur recht ungefähr, wie ich leider aus eigener Erfahrung bestätigen muss. Seit dem Jahr 2000 wurden fünf größere Pensionsreformen durchgeführt. Dabei ging es im Wesentlichen darum, die Transferleistungen aus dem Bundesbudget in die Pensionsversicherung trotz der demografischen Entwicklung irgendwie in den Griff zu bekommen. Geschafft wurde das bisher nicht. Trotzdem scheuen sich verantwortliche Politiker nicht davor zu sagen, dass die Pensionen sicher sind. Funktioniert der alte Generationenvertrag, nach dem die Erwerbstätigen die Pensionen der Rentner finanzieren, überhaupt noch? Wir hatten allein seit der Jahrtausendwende mehrere größere und viele kleinere Pensionsreformen unter allen möglichen legistischen Titeln, die das gar nicht alle gleich preisgaben. Die Hauptziele all dieser Maßnahmen, nämlich die Erhöhung der Pensionssicherheit sowie die Budgetkonsolidierung, wurden dabei glatt verfehlt: Der Zuschussbedarf an Bundesmitteln hat sich trotz weiterer Leistungseinschränkungen weit mehr als verdoppelt. Dabei hat die kritische demografische Entwicklung noch gar nicht richtig begonnen: Eine Verdoppelung der leider so benannten Alterslastquote wird mit der Verrentung der Babyboomer-Jahrgänge einsetzen und erst gegen 2035 bis 2040 ihren Höhepunkt erreichen. Aber die Zeitfenster für Reformen schließen sich rasch, heute kann der Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung durch steigende Beschäftigung gerade noch ausgeglichen wer /2014

3 ung hat noch gar nicht begonnen den. Ab etwa 2018 wird der Alterungseffekt alles dominieren, Wachstum und Produktivität werden nur noch durch Innovationen möglich sein. Zu sagen, die Pensionen seien sicher, ohne gleich dazuzusagen, wodurch genau sie denn in welchem Zeitraum sicher gemacht werden könnten und sollten, ist leider etwas frivol. Der alte Generationenvertrag, nach dem die Erwerbstätigen die Pensionen der Rentner finanzieren, funktioniert noch immer, aber immer schlechter. Allerdings nicht grundsätzlich schlechter, weil das Umlageverfahren prinzipiell unfähig wäre, einen fairen Generationenausgleich herbeizuführen, sondern praktisch, weil es einfach nicht ausreichend an die neuen demografischen und wirtschaftlichen Umwälzungen angepasst wird. Sie sprechen die Tatsache an, dass die Lebenserwartung der Menschen kon tinuierlich steigt, die Lebensarbeitszeit jedoch immer kürzer wird. Können Sie diese Entwicklung anhand von Zahlen konkretisieren? Ja, unsere Lebenserwartung steigt übrigens kontinuierlich seit etwa 200 Jahren weiterhin fantastisch an, derzeit etwa 80 bis 109 Tage, jahraus, jahrein. Das bedeutet etwa, dass wir jedes Jahrzehnt weiteren Lebens etwa 2,5 Jahre jünger werden als nominell Gleichaltrige vor einer Dekade. Ein 50-Jähriger heute ist so alt oder jung wie ein 46,5-Jähriger zur Jahrtausendwende. Meine Großmutter hatte bei ihrer Geburt die selben 46 Jahre weiterer Lebenserwartung wie eine 30- jährige Frau in den 1960er Jahren oder eine 38- bis 40-Jährige heute. Deshalb sagen wir auch formelhaft verkürzt 40 ist das neue 30, etwa im Vergleich mit dem Jahr 1956, als das ASVG geschaffen wurde. Und das Alter 62 bis 66,8, bis zu dem die wir in der Kreisky-Ära der 1970er Jahre gearbeitet haben, entspräche heute einem faktischen Dr. Bernd Marin: Dass trotz ständig steigender Lebenserwartung in allen Altersgruppen die Lebensarbeitszeit gleichzeitig nicht nur nicht zunimmt, sondern sogar abnimmt, bedeutet eine Art kollektives Harakiri. Pensions antrittsalter von 70 bis 74,5 Jahren. Diese Altersinflation, wie ich das nenne, übersehen wir meist gänzlich, wenn wir längere Zeiträume in den Blick nehmen. Wir vergleichen nominell gleiche Alter, etwa 65, während das reale Alter etwa weniger als 15 Jahre fernerer Lebenserwartung heute etwas total anderes bedeutet und viel später einsetzt als noch vor ein oder zwei Generationen. So besehen und vor allem auch durch die Zuwanderung altert unsere Gesellschaft kaum bis gar nicht, sondern verjüngt sich sogar objektiv. Wien hat etwa heute ein niedrigeres mittleres Alter als vor zwei Jahrzehnten. Dass trotz ständig steigender Lebenserwartung in allen Altersgruppen die Lebensarbeitszeit gleichzeitig nicht nur nicht zunimmt, sondern sogar abnimmt, bedeutet eine Art kollektives Harakiri. Aufgrund der eben angesprochenen Entwicklung müssten die Beiträge wohl in einigen Jahren erhöht oder die Leistungen reduziert beziehungsweise das Pensionsantrittsalter angehoben werden. Das Umlageverfahren könnte, richtig angepasst, ewig funktionieren, und zwar durchaus zufriedenstellend. Dass es das in Österreich freilich nicht tut, ist gleichzeitig eine wichtige Geschäftsgrundlage der Versicherungswirtschaft. Allerdings ist in allen, gerade auch den funktionstüchtigen Alterssicherungssystemen von der Schweiz bis Schweden oder von Holland bis Dänemark eine ergänzende Versicherungspartnerschaft zwischen öffentlicher Versorgung und zusätzlicher privater Eigenvorsorge zu finden, aus guten Gründen. Zu Ihren drei alternativen Folgerungen aus demografischen Gründen: Theoretisch gibt es natürlich diese drei Optionen, praktisch sind weitere Beitragserhöhungen angesichts der schon jetzt stark überhöhten Lohnnebenkosten und Abgabenlast für ArbeitnehmerInnen und weitere Leistungskürzungen angesichts der schon jetzt häufig prekären Ansprüche eher auszuschließen, während die Anhebung des Pensionsantrittsalters zwar unpopulär, aber eben schadlos und hochwirksam und längerfristig in jedem Fall absolut unvermeidlich ist. 1/

4 Das dürfte nun auch die Politik erkannt haben, im aktuellen Regierungsprogramm liest man im Kapitel Pension den Satz Priorität hat die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters. Das ist gut und schön, ein richtiger Satz und ein richtiger Ansatz auch wenn wir das seit Jahrzehnten hören und bisher nichts erreicht wurde, absolut nichts, auch nicht durch die Schüssel schen Reformen. Als unentwegter Optimist habe ich dennoch sogar die Zuversicht, dass es diesmal tatsächlich erstmals seit 1945 zu einer bescheidenen Trendwende in Richtung Anhebung des faktischen Pensionsalters kommen könnte. Ob freilich erstmals das Pensionsantrittsalter etwas rascher ansteigen wird als die weitere Zunahme der Lebenserwartung und zwar ohne die statistischen Artefakte durch Umdefinitionen und entsprechende künstlichrechnerische Altersanhebung ohne Verhaltensänderung, wie die Regierung schon im Vorhinein stolz verkündet, wird man erst gegen Ende der Legislaturperiode sehen. Ich bin da jedenfalls viel vorsichtiger und skeptischer. Alles andere als das wäre freilich ein weiteres Zurück fallen Österreichs gegenüber OECD-Europa, dem wir zur Millenniumswende nur ein bis zwei Jahre, inzwischen aber vier bis fünf Jahre im Ruhestandszugangsalter hinterherhinken. Um den diesbezüglichen Schlusslichtstatus in Europa loszuwerden, bräuchten wir freilich etwas wie ein holländisches oder italienisches Wunder, nicht allein bei den Invaliditätspensionen. Das faktische Pensionsantrittsalter in Österreich ist im EU-Vergleich im Keller. Warum scheut man sich in Österreich so sehr davor, das Pensionsantrittsalter deutlich zu erhöhen? Das ist nirgendwo besonders populär, aber man kann damit sogar durchaus gut Wahlen gewinnen, das zeigen viele Beispiele von Großbritannien über Schweden, Dänemark, Norwegen, Spanien usw. Außerdem macht, entgegen landläufiger Einheitseinfaltsmeinung, das Hinaufsetzen des faktischen Pen - sionsalters ohne gleichzeitiges wenn auch nur symbolisches, homöopathisch dosiertes Anheben des gesetzlichen Zugangsalters wenig Sinn. Prof. Dr. Bernd Marin: Die Einführung des neuen Pensionskontosystems verbessert die Situation fraglos. Hat sich die Situation mit der Einführung des neuen Pensionskontos verbessert? Seit Anfang 2014 werden die Pensionen für alle ab 1. Jänner 1955 geborenen Personen nur noch auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet. Was bedeutet dies für jene Öster - reicher, die davon betroffen sind? Die Einführung des neuen Pensionskontosys - tems verbessert die Situation fraglos. Zwar wäre ein Beitragskontensystem auf Umlagebasis wie etwa in Schweden unserem Leis - tungskonten -System eindeutig überlegen. Gegenüber der bisherigen Durchwurstelei von einem Nebeneinander alter Rechtslagen vor 2003, der sogenannten Parallelrechnung und des APG-Kontos ist die Kontoerstgutschrift wirklich ein Fortschritt. Für die Österreicher bedeutet das mehr Durchblick, Transparenz, Information über erwartbare An - sprüche aus erster Hand und damit auch mehr Realitätssinn für Vorsorgeentscheidungen nach Maßgabe der jeweiligen Pensionslücken. Die Pensionslücken können brutto oder besser netto relativ zum beitrags - pflichtigen Durchschnittslebenseinkommen oder besser gegenüber den letzten Aktivbezügen berechnet werden, um das Ausmaß der nötigen materiellen Einschränkungen im Dritten Lebensalter oder eben der Vorsorgeerfordernisse im Erwerbsalter annähernd bestimmen zu können. Wird die künftige Pensionshöhe dadurch wirklich transparent und verständlich? Theoretisch ja, praktisch wird man sehen, wie transparent, wie verständlich und auch wie vollständig beziehungsweise wie offen und ehrlich, etwa bezüglich der Eigenbeiträge und des Zuschussbedarfs durch staatliche Beitragsgaranten die Kontogestaltung ausfallen wird. Welche Vor- beziehungsweise Nachteile sehen Sie gegenüber der bisherigen Parallelrechnung? Fest steht doch bereits, dass künftige Rentner deutlich weniger bekommen werden als frü here Generationen. Gegenüber der bisherigen Parallelrechnung sowie auch gegenüber der parallel zur Parallelrechnung weiter bestehenden alten Rechtslage 2003 gibt es durch die Kontoerstgutschrift objektiv eigentlich nur Vorteile. Allerdings stimmt es, dass künftige Rentner deutlich weniger bekommen werden als frühere Generationen. Das hat aber kaum etwas mit dem neuen APG-Konto zu tun das auch Besserstellungen bedeuten kann und etwaige Pensionskürzungen mit höchstens drei Prozent begrenzt, sondern mit der dadurch abgelösten Parallelrechnung, da diese gegenüber der Rechtslage 2003 für bestimmte Personengruppen etwa sogenannte Korridor -Pensionis ten im Alter von 62 Jahren mit mittlerem Einkommen bis mehr als 20 Prozent Pensionseinbußen bewirkte. Diese werden aber erst jetzt durch das Konto voll und vermutlich schmerzlich sichtbar. Andererseits wird Weiterarbeiten bis zum oberen Korridor (68 Jahre) sehr viel attraktiver. Es bringt beispielsweise plus 53 Prozent mehr Einkommen im Alter als ein Ruhe stands antritt am unteren Rand des Korridors (mit 62 Jahren), ein Effekt, der schon mit der Parallelrechnung (plus 33%) günstiger war als in der alten Rechtslage mit plus 12 Prozent. Dabei war vor allem ein Weiterarbeiten in den kritischen Jahren zwischen 62 und 65 mit jährlich 0,8 bis 1,1 Prozent mehr Pension ökonomisch eine wahre Zumutung. Der Versicherungsgemeinschaft wurde ein Vielfaches erspart, aber individuell weitestgehend weggesteuert, während Frühpensionen überwiegend quersubventioniert wurden und zwar je früher, umso mehr. Selbstzerstörerischer und ungerechter ging s wirklich nicht /2014

5 Prof. Dr. Bernd Marin: Insgesamt profitieren bis zu 95 Prozent der Versicherten von der häufig und völlig zu Unrecht kritisierten Lebensdurchrechnung. Stimmt es, dass vor allem jene Personen, die über die Jahre hinweg eine schwankende Gehaltskurve haben, künftig schlechter dastehen werden? Ja, natürlich, weil das System künftig etwas beitragsgerechter wird, und was wiegt s, das hat s und das ist auch gut so. Dabei geht es weniger um Schwankungen der Gehaltskurven per se, sondern um ganz bestimmte Konfigurationen, die in der Vergangenheit gleichsam zu strukturellem Pensionsmissbrauch geradezu eingeladen haben, etwa Teilzeitakademikerinnen oder Berufsunterbrecher oder Glücksritter mit nur wenigen sehr guten Jahren, aber vielen Jahren grenzwertiger oder gar fiktiver Beschäftigungsverhältnisse, etwa im erweiterten Familienbetrieb, die bei genau gleichen Beitragsleistungen insgesamt bis zum Dreieinhalbfachen einer einfachen Arbeitnehmerin mit stetigen, aber flach oder gar nicht ansteigenden Beiträgen lukrieren konnten. Insgesamt profitieren bis zu 95 Prozent der Versicherten von der häufig und völlig zu Unrecht kritisierten Lebensdurchrechnung und die restlichen fünf Prozent verlieren nur, ganz zu Recht, unbillige Vorrechte auf Kosten anderer Versicherungs - teilnehmer. Trotzdem werden die Österreicher in Zukunft verstärkt auf private Altersvorsorge setzen müssen, um am Ende ihren Lebensstandard halten zu können. Besteht aktuell nicht die Gefahr, dass der Kunde sich allein auf die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge verlässt und der Meinung ist, dass er eh schon vorgesorgt hat und nichts mehr zusätzlich machen muss? Auch hier bin ich ganz Ihrer Meinung. Die Bevorzugung der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge ist wohl noch ein Ausläufer der alten Gratisbuffet-, Freibier- und Bausparmentalität, das wird sich ändern, wenn auch vielleicht langsamer, als nötig wäre. Haben Sie sich Ihren (oder auch von jemand anderen) Pensionskontoauszug bereits angesehen? Wenn ja, war es einfach, diesen zu bekommen? Nein, über 50-Jährige bekamen bisher gar nichts, Jüngere etwas, was das Papier nicht wert war, auf dem es gedruckt wurde. Und das neue APG-Konto wird es, so höre ich, erst in einigen Monaten geben. Wie verständlich wird der Pensionskontoauszug Ihrer Meinung nach für einen Durchschnittsbürger sein? Ich hoffe, er wird verständlich sein aber auch ausreichend instruktiv. Letzteres sehe ich skeptischer als Ersteres. Wäre es Ihrer Meinung nach sinnvoll, wenn man zur Bewertung des Pensionskontoauszugs einen Finanzexperten hinzuziehen würde? Gemeinsam mit seinem Finanzberater könnte der Kunde dann relativ schnell nachvollziehen, mit welcher Pensionslücke er möglicherweise konfrontiert sein wird, und dementsprechend auch privat vorsorgen. Selbstverständlich wäre das sinnvoll und auch für viele Bürger wünschenswert. Was immer Interessenvertretungen und in der Folge die Regierung darüber denkt und entscheidet, es muss uns unbenommen bleiben, das so zu handhaben, wie wir wollen. Wir sollten uns also weder von Finanzexperten noch von Verbandsfunktionären, Mandataren oder Regierenden bevormunden, sondern von allen nur unterstützen lassen. In diesem Jahr gab es bereits einige Aufregung, weil der VKI die Tatsache kritisiert hat, dass Finanzberater die ecard, die es ermöglicht, Einsicht in das Pen - sionskonto zu nehmen, als Bürgerkarte aktivieren können. Die heimischen Berater, die hier aktiv werden, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag, um den Bürgern den Zugriff auf ihr Pensionskonto überhaupt erst zu ermöglichen. Wie sehen Sie diese Diskussion? Irgendwie unbegreiflich, außer eben sehr österreichisch : Die Obrigkeit behandelt die BürgerInnen wie Untertanen, gleichsam wie unmündige Hascherln, die man vor sich selbst und ihren eigenen Entscheidungen schützen muss, halt zeitgemäß unter dem modernen Vorwand des Konsumentenschutzes. Ich sage das als jemand, dem der Verbraucherschutz sehr wichtig und in Österreich allgemein viel zu zahnlos ist. In Ihrem aktuellen Buch Welfare in an Idle Society? konzentrieren Sie sich zwar auf Österreich, stellen aber auch unzählige Vergleiche mit 56 UN-Staaten her. Welche Länder haben Ihrer Meinung nach bessere Pensionssysteme, die wir uns zum Vorbild nehmen sollten, und welche Rolle spielt in diesen Ländern die private Vorsorge? Wenn man lernen will und lernen kann, kann man fast überall etwas lernen, vornehmlich aber von den skandinavischen beziehungsweise nordischen Ländern, bei denen die Alterung um Jahrzehnte früher eingesetzt hat. Sie sind schon deshalb auch bei den notwendigen Anpassungsprozessen den meisten anderen Ländern weit voraus. Außerdem sind sie Schweden als Paradebeispiel für alle nordischen Länder spätestens seit der Nachkriegszeit für die Kombination sozialpolitischer Innovationen und wirtschaftlicher Leis - tungsfähigkeit bekannt. Vielen Dank für das Gespräch. FP /2014

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