BGG 946 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BGG 946 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen"

Transkript

1 BGG 946 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen (bisher ZH 1/59) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuss "Nahrungs- und Genussmittel" der BGZ Juli 2001 Vorbemerkung Gemäß den Prüfungsanforderungen in der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" 1 (BGV D34, bisherige VBG 21) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Prüfungen von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen durch Sachkundige durchgeführt werden. Die Durchführungsanweisungen zu 33 Abs. 1 der vorstehend genannten Unfallverhütungsvorschrift definiert den Sachkundigen wie folgt: Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Anlagen nach 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.b. DVGW-Regeln, DIN-Normen, VDE- Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der Anlagen nach 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 beurteilen kann. Für die Erfüllung dieser Voraussetzungen trägt der Unternehmer die Verantwortung. Der nachstehende BG-Grundsatz soll ihm dabei behilflich sein und einheitliche Bedingungen für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis der vorstehend genannten Sachkundigen schaffen. Dieser BG-Grundsatz geht davon aus, dass die Auswahl, Ausbildung und der Befähigungsnachweis sich auf Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen bezieht, die von den "Gemeinsamen Bestimmungen" und nicht mehr als einem Sachgebiet der "Besonderen Bestimmungen" der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34, bisherige VBG 21) erfasst werden. 1 Diese Unfallverhütungsvorschrift ist im Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

2 Sachgebiete der "Besonderen Bestimmungen" sind z.b.: Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen, Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor, Flüssiggasanlagen für Bauarbeiten. 1 Anwendungsbereich Dieser BG-Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, Ausbildung und den Befähigungsnachweis von Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen. Anhand der in dem BG-Grundsatz vorgegebenen Maßstäbe sollen geeignete Personen ausgewählt und diese durch entsprechende Ausbildung zu Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34, bisherige VBG 21) befähigt werden können. 2 Auswahl geeigneter Personen Voraussetzung zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang ist, dass die erforderliche fachliche Ausbildung (z.b. einschlägige handwerkliche oder industrielle Ausbildung, Technikerausbildung) und eine mindestens einjährige Erfahrung mit Flüssigasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen bescheinigt ist. In er Regel wird diese Bescheinigung vom Unternehmer für das Sachgebiet, für das die Ausbildung erfolgen soll, ausgestellt. 3 Ausbildungsziel Ziel der Ausbildung ist es, die nach Abschnitt 2 ausgewählten Personen auf dem Gebiet der Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen soweit mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut zu machen, dass sie den arbeitssicheren Zustand der vorstehend genannten Anlagen beurteilen können. 4 Lehrinhalte Bei der Ausbildung zum Sachkundigen werden folgende Lehrinhalte zu Grunde gelegt: chemisch-physikalische Eigenschaften der Flüssiggase Anlagenkunde Staatliche Arbeitsschutzvorschriften Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (z.b. Unfallverhütungsvorschriften) unter der Bestell-Nummer GUV 9.7 erhältlich.

3 Allgemein anerkannte Regeln der Technik Rechtsfragen Im Anhang 1 sind die einzelnen Lehrinhalte näher erläutert. 5 Dauer von Ausbildungslehrgängen Die Dauer der ergänzenden Ausbildung soll mindestens 12 Lehreinheiten (LE) umfassen. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten. Die Prüfung ist in der geforderten Ausbildungsdauer eingeschlossen. Je nach Art und Umfang der Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen können zusätzlich Ausbildungsabschnitte mit Branchen- bzw. gerätespezifischen Schwerpunkten erforderlich werden. 6 Prüfung Der Lehrgangsteilnehmer hat am Ende der Ausbildung in einer Prüfung seine Kenntnisse nachzuweisen. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Test zu den Lehrinhalten sowie eine praktische Sachkundigenprüfung einer Flüssiggasanlage/Flüssiggasverbrauchsanlage. Wird eine bestimmte Fehlerquote überschritten, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die näheren Einzelheiten regelt eine Prüfungsordnung des Ausbildungsträgers. 7 Befähigungsnachweis 7.1 Einen Befähigungsnachweis (Muster einer Bescheinigung siehe Anhang 2) zum Sachkundigen erhält, wer an einem Lehrgang für Sachkundige nach diesem BG-Grundsatz teilgenommen hat und Kenntnisse mit einer bestandenen Prüfung zu Lehrinhalten nachgewiesen hat. 7.2 In dem Befähigungsnachweis sind die Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen anzugeben, auf die sich der Lehrgang bezogen hat. 8 Träger der Ausbildung 8.1 Die Träger der Ausbildung müssen z.b. durch geeignetes Fachpersonal, geeignete technische Einrichtungen sowie geeignete Räumlichkeiten die Gewähr dafür bieten, dass den Teilnehmern ausreichende Kenntnisse für den Befähigungsnachweis des Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen vermittelt werden. 8.2 Die Träger der Ausbildung sind aufgefordert, den Fachausschuss "Nahrungs- und Genussmittel", Sachgebiet "Verwendung von Flüssiggas", Dynamostraße 7-11, Mannheim über die Durchführung des Nachweises der Sachkunde zu informieren und gegebenenfalls zu beteiligen. Die Ergebnisse des Nachweises sind zu dokumentieren,

4 beim Ausbildungsträger aufzubewahren und auf Anforderung dem vorstehend genannten Fachausschuss mit zuteilen. 8.3 Die zuständigen Unfallversicherungsträger oder der Fachausschuss "Nahrungs- und Genussmittel", Sachgebiet "Verwendung von Flüssiggas" kann auf Antrag von Ausbildungsträgern bei entsprechenden Nachweisen bestätigen, dass diese ihre Ausbildungslehrgänge nach dem vorliegenden BG-Grundsatz durchführen. Hierbei sind Rahmen, Umfang und Inhalt der Prüfung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder dem vorstehend genannten Fachausschuss abzustimmen. 9 Fortbildung Der Sachkundige ist gehalten, sich hinsichtlich der Weiterentwicklung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen sowie des zugehörigen Vorschriftenwesens fortzubilden. Der Unternehmer hat die Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Anhang 1 Lehrinhalte 1 Chemisch-physikalische Eigenschaften der Flüssiggase 1 LE unter anderem Dichte (flüssig, gasförmig) Siedeverhalten (z.b. Dampfdruckdiagramme, Entnahmediagramme, Vereisungen) Volumenveränderung (Gasphase, Flüssigphase) Brand-, Explosions- und Zündverhalten Luft- bzw. Sauerstoffbedarf beim Verbrennen 2 Flüssiggasanlagen 2.1 Flüssiggasversorgungsanlagen 3 LE Anlagen mit Druckbehältern (Übersicht) Anlagen mit Druckgasbehältern (Aufstellung) 2.2 Flüssiggasverbrauchsanlagen

5 2.2.1 Verbrauchseinrichtungen mit Abgasführung Verbrauchseinrichtungen ohne Abgasführung Ausrüstungsteile unter anderem Flammenüberwachungseinrichtungen (Zündsicherung) Gasmangelsicherung Absperreinrichtungen (von Geräten) Sauerstoffmangelsicherung Ablageeinrichtungen von Handbrennern Flammenkleineinstelleinrichtung von Handbrennern Regeleinrichtungen Regeleinrichtungen Regeleinrichtungen mit SBV Regeleinrichtungen mit SBV und SAV Regeleinrichtungen mit Überdrucksicherheitseinrichtung (ÜDS) Leckgassicherungen Schlauchbruchsicherungen Rohrbruchsicherungen Überdrucksicherheitseinrichtung Absperreinrichtungen (z.b. von Flaschen) Leitungen Rohrleitungen Schlauchleitungen 3 Bestimmungen 6 LE (Sachgebiet der "Besonderen Bestimmungen" 2 LE zusätzlich) 3.1 Staatliche Arbeitsschutzvorschriften Gerätesicherheitsgesetz Druckbehälterverordnung mit Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung (z.b. TRB 801, Anlage Nr. 25) Technische Regeln Druckgase (z.b. TRG 280) Siebte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung 7. GSGV)

6 Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (Umsetzung in nationales Recht noch nicht erfolgt) Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) mit den in Bezug genommenen Anlagen A und B des ADR 3.2 Unfallverhütungsvorschriften "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34, bisherige VBG 21) Grundlagen (z.b. Rechtsstellung, Aufbau) Inhalte Geltungsbereich Begriffsbestimmungen Aufstellung Gemeinsame Bestimmungen Besondere Bestimmungen (je nach Umfang des angestrebten Sachkundenachweises) Prüfungen Rechtsfragen (Zivilrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht) 3.3 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze unter anderem "Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen nach 33 und 38 der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssigas" (BGV D34, bisherige VBG 21)" (BGG 935, bisherige ZH 1/56) "Prüfbescheinigung über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor durch den Sachkundigen nach 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34, bisherige VBG 21)" (BGG 936, bisherige ZH 1/57) "Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden durch Sachkundige nach 33 der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34, bisherige VBG 21)" (BGG 937, bisherige ZH 1/58)

7 3.4 Allgemein anerkannte Regeln der Technik unter anderem Internationale Normen Nationale Normen Regeln der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (z.b. BG-Regeln) Regeln von Verbänden (z.b. Technische Regeln Flüssiggas [TRF]; DVGW-Regeln) 4 Durchführung und Dokumentation der Sachkundigenprüfung 5 Nachweis der Sachkunde praktische Prüfung einer Flüssiggasanlage 1 LE Prüfung zu den Lehrinhalten (schriftlicher Test mit 30 Fragen) 1 LE

8 Anhang 2 Muster einer Bescheinigung Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem BG-Grundsatz "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen" (BGG 946) Herr / Frau geb. am wohnhaft in hat vom bis in an einem Lehrgang zum Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen gemäß den "Gemeinsamen Bestimmungen" ( 3 bis 20 der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34 / GUV 9.7) und für das Sachgebiet der "Besonderen Bestimmungen 2 ": mit Erfolg teilgenommen. Ort Datum Ausbildungsträger: 2 Ein Sachgebiet der "Besonderen Bestimmungen" ( 21 bis 31 der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggasen" (BGV D34, bisherige VBG 21) gegebenenfalls eintragen; andernfalls Zeile streichen.

9 Anhang 3 Vorschriften und Regeln Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt: 1. Gesetze, Verordnungen Bezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, Köln. Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz), Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung DruckbehV), Siebte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung 7. GSGV), Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (Umsetzung in nationales Recht noch nicht erfolgt), Technische Regeln Druckbehälter, insbesondere: TRB 401 "Ausrüstung der Druckbehälter; Kennzeichnung", TRB 610 "Druckbehälter; Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen", TRB 801 "Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu 12 DruckbehV" Nr. 25: "Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische" und Anlage zu TRB 801 Nr. 25 "Flüssiggaslagerbehälteranlagen", Technische Regeln Druckgase, insbesondere: TRG 270 "Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter; Kennzeichnung der Druckgasbehälter", TRG 280 "Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter; Betreiben von Druckgasbehältern", TRG 300 "Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter; Druckgaspackungen", TRG 301 "Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter; Druckgaskartuschen, Halterungen und Entnahmeeinrichtungen", TRG 303 "Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter; Einwegflaschen", TRG 380 "Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter; Treibgastanks", TRG 402 "Füllanlagen; Betreiben von Füllanlagen", Anlage 1 "Betreiben von Füllanlagen; volumetrisches Füllen von Handwerkerflaschen mit Flüssiggas",

10 Technische Regeln Rohrleitungen, insbesondere: TRR 100 "Bauvorschriften; Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen". 2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bezugsquelle: Berufsgenossenschaft oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, Köln. Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34, bisherige VBG 21), Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) (BGR 104, bisherige ZH 1/10). 3. Technische Regeln Flüssiggas TRF 1996 Bezugsquelle: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches, Technischwissenschaftlicher Verein, Josef-Wirmer-Straße 1-3, Bonn.

Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/ Flüssiggasverbrauchsanlagen

Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/ Flüssiggasverbrauchsanlagen 946 BGG/GUV-G 946 Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/ Flüssiggasverbrauchsanlagen März 2012 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche

Mehr

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Bescheinigungen BGG 906 BG-Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vom

Mehr

BGG 906. Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

BGG 906. Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. ... Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Prüfbescheinigungen BGG 906 (bisher: ZH 1/55) BG-Grundsätze Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche

Mehr

BGG 910 (bisher ZH 1/173) Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau

BGG 910 (bisher ZH 1/173) Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau BGG 910 (bisher ZH 1/173) Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau Fachausschuß "Nahrungs- und Genußmittel" April 1990 Vorbemerkung Die nachstehenden Grundsätze

Mehr

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Prüfbescheinigungen BGG 906 BG-Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. In dieser Nachdruckfassung wurden gegenüber der vorhergehenden Fassung vom Oktober 1995 die in Bezug genommenen Vorschriften und Regeln sowie das Muster einer Bescheinigung im Anhang aktualisiert. Berufsgenossenschaftliche

Mehr

Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung

Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 9. Rheinsberger Fachtagung Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung 14.09.2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 14 Prüfung von Arbeitsmitteln

Mehr

Anlage 13 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge

Anlage 13 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge Anlage 13 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge Definition von einfachen Fällen überwachungsbedürftiger Anlagen in Schienenfahrzeugen gemäß 33 (4) EBO Sachkundige

Mehr

BGR 140 Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen

BGR 140 Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen BGR 140 Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen (bisher ZH 1/234) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuss "Elektrotechnik" der BGZ Januar 2002 Berufsgenossenschaftliche

Mehr

Vorbemerkung. 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmung

Vorbemerkung. 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmung BGI 638 (bisher ZH 1/368) Merkblatt für Seilleitern Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß "Bauliche Einrichtungen" April 1994 Aktualisierte Fassung 1998 Vorbemerkung Die in

Mehr

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung

Mehr

Vorbemerkung. 1 Einleitung des Anerkennungsverfahrens. 2 Voraussetzungen für die Anerkennung

Vorbemerkung. 1 Einleitung des Anerkennungsverfahrens. 2 Voraussetzungen für die Anerkennung BGG 958 Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Schwimmfähigkeits- und Kentersicherheitsnachweisen für schwimmende Geräte sowie für die praktische Erprobung schwimmender

Mehr

Durchführungsanweisungen vom 1. Januar 2008

Durchführungsanweisungen vom 1. Januar 2008 Durchführungsanweisungen vom 1. Januar 2008 zur Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten vom 1. April 1990, in der Fassung vom 1. Januar 1997 v. BGV C 25 DA Januar 2008 Durchführungsanweisungen

Mehr

expertl^l verlag Druckbehälter und Rohrleitungen Herstellung, Betrieb und Prüfung Dipl.-Ing. Rudolf J. Fath

expertl^l verlag Druckbehälter und Rohrleitungen Herstellung, Betrieb und Prüfung Dipl.-Ing. Rudolf J. Fath Druckbehälter und Rohrleitungen Herstellung, Betrieb und Prüfung Dipl.-Ing. Rudolf J. Fath Dr.-Ing. Udo Heisel Dipl.-Ing. Ralf Rutscher Dr.-Ing. Arnold Schorpp Dipl.-Ing. (FH) Joachim Seibold 2., aktualisierte

Mehr

140 BGR 140. Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen. Fachausschuss Elektrotechnik der DGUV

140 BGR 140. Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen. Fachausschuss Elektrotechnik der DGUV 140 BGR 140 Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen Fachausschuss Elektrotechnik der DGUV Januar 2002 BGR 140 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. Titel. Bibliografische Informationen digitalisiert durch.

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. Titel. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch. Inhaltsverzeichnis 1. Druckbehälter - TRB TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ BetrSichV TRBS 1111 TRBS 1201 TRBS 1201 Teil 2 TRBS 1203 TRBS 1203 Teil 2 3.07 12.06 12.06 9.08 11.04 11.04 TRBS 2141 3.07 TRBS 2141

Mehr

Merkblatt B 002 Sichere Biotechnologie Laboratorien (12/2010) Ergänzungen zum Kapitel Betrieb: Aufstellung, Inbetriebnahme und Prüfungen

Merkblatt B 002 Sichere Biotechnologie Laboratorien (12/2010) Ergänzungen zum Kapitel Betrieb: Aufstellung, Inbetriebnahme und Prüfungen Merkblatt B 002 Sichere Biotechnologie Laboratorien (2/20) Ergänzungen zum Kapitel 6.8.3 Betrieb: Aufstellung, nbetriebnahme und Prüfungen von Autoklaven Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Mehr

Schweiß- und Druckgastechnik. Autogentechnik universell, flexibel. und immer modern

Schweiß- und Druckgastechnik. Autogentechnik universell, flexibel. und immer modern Schweiß- und Druckgastechnik Autogentechnik universell, flexibel und immer modern Inhalt Die Autogentechnik und ihre Verfahren Technisches Regelwerk Autogentechnik Die Betriebssicherheitsverordnung (BSV)

Mehr

Der Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachstelle Brandschutzdienststelle für vorbeugenden Brandschutz-

Der Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachstelle Brandschutzdienststelle für vorbeugenden Brandschutz- VORWORT Den Energieträger Flüssiggas nutzen heute Millionen Verbraucher in Haushalt, Industrie und Gewerbe. Die Gründe hierfür sind zum einen seine Umweltfreundlichkeit und zum anderen seine kurzfristige

Mehr

Information zum Aufstellen von Flüssiggasanlagen bei Veranstaltungen und der Verwendung in gewerblichen Bereichen

Information zum Aufstellen von Flüssiggasanlagen bei Veranstaltungen und der Verwendung in gewerblichen Bereichen Landeshauptstadt Magdeburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz Berufsfeuerwehr Magdeburg Vorbeugender Brandschutz Information zum Aufstellen von Flüssiggasanlagen bei Veranstaltungen und der Verwendung

Mehr

BGI 870 Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte

BGI 870 Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte BGI 870 Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte (bisher ZH 1/495) Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft Oktober 2003 Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ (neue (alte Fassung/ Bestell-Nr.) Bestell-Nr.) Stand. Titel.

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ (neue (alte Fassung/ Bestell-Nr.) Bestell-Nr.) Stand. Titel. Inhaltsverzeichnis 1. Druckbehälter - TRB TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ BetrSichV TRBS 1111 TRBS 1201 TRBS 1201 Teil 2 TRBS 1201 Teil 3 TRBS 1203 TRBS 1203 Teil 2 TRBS 2141 TRBS 2141 Teil 1 TRBS 2141 Teil

Mehr

Prüfbuch für Spillwinden

Prüfbuch für Spillwinden Prüfbuch für Spillwinden PROFI Hinweise für die Prüfung von Spillwinden durch eine sachkundige Person 1. Vorbemerkung (1) Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel 19 verlangt, dass

Mehr

BGG 920 (bisherzh 1/330) Grundsätze für die Prüfung von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen

BGG 920 (bisherzh 1/330) Grundsätze für die Prüfung von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen BGG 920 (bisherzh 1/330) Grundsätze für die Prüfung von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß "Nahrungs- und Genußmittel"

Mehr

BGR 140. BG-Regeln. Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen BGFE. (bisherige ZH1/234)

BGR 140. BG-Regeln. Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen BGFE. (bisherige ZH1/234) Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 140 (bisherige ZH1/234) BG-Regeln Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen vom Januar 2002 Fachausschuss Elektrotechnik

Mehr

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012 Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit

Mehr

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

BGV C 25. Zelte und Tragluftbauten. Unfallverhütungsvorschrift. BG-Vorschrift

BGV C 25. Zelte und Tragluftbauten. Unfallverhütungsvorschrift. BG-Vorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV C 25 (bisherige VBG 73) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten vom 1. April 1990 in der

Mehr

BGI 692 (bisher ZH 1/605) Merkblatt für Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in Einzelflaschenanlagen

BGI 692 (bisher ZH 1/605) Merkblatt für Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in Einzelflaschenanlagen BGI 692 (bisher ZH 1/605) Merkblatt für Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in Einzelflaschenanlagen Fachausschuß "Eisen und Metall I" April 1992 Vorbemerkung Dieses Merkblatt

Mehr

MUSTER. BGG 943 Prüfbuch für den Kran

MUSTER. BGG 943 Prüfbuch für den Kran BGG 943 Prüfbuch für den Kran (bisher ZH 1/29) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v. Fachausschuss "Maschinenbau, Hebezeuge, Hütten- und Walzwerksanlagen" der BGZ Aktualisierte online-ausgabe

Mehr

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) Christian Zepp, BGHM, Präventionsbezirk Mitte 28.11.2018 Deutsch-französisches Forum zum Thema Sicherer Arbeiten

Mehr

BGG 962 Grundsätze über Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für Betriebsärzte im Betrieb Ausschuß "Arbeitsmedizin"

BGG 962 Grundsätze über Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für Betriebsärzte im Betrieb Ausschuß Arbeitsmedizin BGG 962 Grundsätze über Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für Betriebsärzte im Betrieb Ausschuß "Arbeitsmedizin" April 1987 Vorbemerkung Diese Grundsätze stellen Hinweise für den Unternehmer

Mehr

w GroLa BG Zelte und Tragluftbauten BGV C25 Unfallverhütungsvorschrift BG-Vorschrift

w GroLa BG Zelte und Tragluftbauten BGV C25 Unfallverhütungsvorschrift BG-Vorschrift ... Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV C25 (bisherige UVV 30/VBG 73) Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten vom 01. Oktober

Mehr

BGV B1. Umgang mit Gefahrstoffen. Unfallverhütungsvorschrift. BG-Vorschrift

BGV B1. Umgang mit Gefahrstoffen. Unfallverhütungsvorschrift. BG-Vorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B1 (bisherige VBG 91) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Umgang mit Gefahrstoffen vom 1. Oktober 1995 in der

Mehr

BGI 758. BG-Information. Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv BGFE. (bisherige ZH1/122)

BGI 758. BG-Information. Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv BGFE. (bisherige ZH1/122) Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 758 (bisherige ZH1/122) BG-Information Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv

Mehr

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden: Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung

Mehr

Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott

Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV D23 Unfallverhütungsvorschrift Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott Stand 30. März 2007 4 04/07 BGM

Mehr

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 870 (ZH 1/495) Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte vom Oktober 2003 Berufsgenossenschaften

Mehr

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen

Mehr

1.5 Die allgemein anerkannten Regeln der medizinischen Hygiene sind einzuhalten.

1.5 Die allgemein anerkannten Regeln der medizinischen Hygiene sind einzuhalten. BGG 963 Grundsätze über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste Ausschuß "Arbeitsmedizin" April 1987 Vorbemerkung Diese Grundsätze

Mehr

Ausbildung von Netzmonteuren

Ausbildung von Netzmonteuren BG-Grundsatz Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen g BGG 965 Juni 2008 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung... 2 1 Begriffe... 2 2 Grundlegende Anforderungen

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern 6. GSGV - Einfache Druckbehälter Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern 6. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz vom 25.6.1992 BGBl. I S. 1171 Nachfolgende Änderungen sind zusammenfassend

Mehr

PRÜFBUCH. Absaug- und Filteranlagen.

PRÜFBUCH. Absaug- und Filteranlagen. PRÜFBUCH Absaug- und Filteranlagen Die ordnungsgemäße Führung des es soll dazu beitragen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten! Allgemeines Der Arbeitskreis Entstaubungstechnik im Verband Deutscher

Mehr

Aktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht

Aktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht Aktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht Eine Übersicht TRGS/TRBS, BetrSichV, GefStoffV, GGVSEB 1 TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Ausgabe Januar 2013 zuletzt geändert

Mehr

Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen. [Inhalte aus bisheriger GUV 3.19; neu: GUV-V 7i]

Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen. [Inhalte aus bisheriger GUV 3.19; neu: GUV-V 7i] Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen [Inhalte aus bisheriger GUV 3.19; neu: GUV-V 7i] Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anwendungsbereich... 3 2 Begriffsbestimmungen... 3 3 Maßnahmen zur Verhütung

Mehr

Technische Regel Arbeitsblatt G 651/ VdTÜV M 510 Juli 2009

Technische Regel Arbeitsblatt G 651/ VdTÜV M 510 Juli 2009 Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt G 651/ VdTÜV M 510 Juli 2009 Erdgastankstellen Der DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. Technisch-wissenschaftlicher Verein fördert seit 1859

Mehr

Verwendung von Flüssiggas

Verwendung von Flüssiggas 79 DGUV Vorschrift 79 (bisher BGV D34) Verwendung von Flüssiggas Unfallverhütungsvorschrift Gültig ab 1. Oktober 1993 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Mit Durchführungsanweisungen vom April 1998 Die Unfallverhütungsvorschriften

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG

Mehr

ABGASMESSUNG MIT DEM IM 1100F AN GAS FLURFÖRDERZEUGEN

ABGASMESSUNG MIT DEM IM 1100F AN GAS FLURFÖRDERZEUGEN ABGASMESSUNG MIT DEM IM 1100F AN GAS FLURFÖRDERZEUGEN IM Environmental Equipment Germany GmbH In der Klinge 5/2 74078 Heilbronn Tel (07131) 200064 Fax (07131) 200066 info@imgmbh.de www.imgmbh.de 1 ABGASMESSUNG

Mehr

BGR 183. Mörtelförder- und Mörtelspritzmaschinen. BG-Regel HVBG. Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BGR 183. Mörtelförder- und Mörtelspritzmaschinen. BG-Regel HVBG. Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Regel BGR 183 (vorherige ZH 1/575) Mörtelförder- und Mörtelspritzmaschinen Februar 1999 Aktualisierte Nachdruckfassung Februar

Mehr

BGV C26. BG-Vorschrift. Bild- und Filmwiedergabe. Unfallverhütungsvorschrift BGFE. (bisherige VBG 80)

BGV C26. BG-Vorschrift. Bild- und Filmwiedergabe. Unfallverhütungsvorschrift BGFE. (bisherige VBG 80) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV C26 (bisherige VBG 80) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Bild- und Filmwiedergabe vom 1. April 1990 in der Fassung

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz

Mehr

Originaltext: 11. GSGV

Originaltext: 11. GSGV Originaltext: 11. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 11. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von

Mehr

Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung:

Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung: Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung: 1. Anpassung des Arbeitsschutzes an das EU-Recht 2. Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht Trennung von Beschaffenheit

Mehr

BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Hinweis: Ab 1. Januar 2005 gilt die neue Bestellnummer BGV A3. 1 Geltungsbereich (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Mehr

Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Hartmut Karsten Ministerium für Gesundheit und Soziales Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Verwendung von Flüssiggas

Verwendung von Flüssiggas 80 DGUV Vorschrift 80 Unfallverhütungsvorschrift Verwendung von Flüssiggas mit Durchführungsanweisungen vom April 1998 Oktober 1993, in der Fassung vom Januar 1997* ) * In die Fassung vom Oktober 1993

Mehr

1 Synopse UVV Kassen (GUV V C9)

1 Synopse UVV Kassen (GUV V C9) 1 Synopse UVV Kassen (GUV V C9) Version des Fachausschusses Version f. Rheinland-Pfalz Zu 6: Diese Forderungen sind erfüllt, wenn optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA) den Installationshinweisen für

Mehr

Technische Regel Arbeitsblatt. DVGW G 607 (A) Juni Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von

Technische Regel Arbeitsblatt. DVGW G 607 (A) Juni Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) Juni 2014 Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung; Betrieb

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen nach 33 und 38 der Unfallverhütungsvorschrift *) bestehend aus Blatt I Stmblatt und g BGG 935 Oktober

Mehr

Ausbildung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen

Ausbildung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen 968 BGG/GUV-G 968 Grundsatz Ausbildung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen März 2012 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche

Mehr

GUV-Regel Austauschbare Kippund Absetzbehälter

GUV-Regel Austauschbare Kippund Absetzbehälter GUV-R 186 (bisher GUV 15.6) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz GUV-Regel Austauschbare Kippund Absetzbehälter Ausgabe Juli 1992 aktualisierte Fassung 2003 Gesetzliche Unfallversicherung Die Verpflichtungen

Mehr

Podestleitern Ausgabe April 2005

Podestleitern Ausgabe April 2005 GUV-I 637 Podestleitern Ausgabe April 2005 GUV-Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern

Mehr

Atemschutzgeräteflaschen und die Betriebssicherheitsverordnung

Atemschutzgeräteflaschen und die Betriebssicherheitsverordnung Atemschutzgeräteflaschen und die Betriebssicherheitsverordnung Richtlinien und Gesetze Im Drägerheft Nr. 274 wurde darüber berichtet, dass die europäische Harmonisierung technischer Rechtsvorschriften

Mehr

Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Bauwirtschaft GbR www.zumbau.org info@zumbau.org www.zumbau.org Alpines Kolloquium, 20.09.2013 Seite 1 Husum????? www.zumbau.org Alpines

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus

Mehr

Wartung von Medizinprodukten sowie elektrischen Geräten und Anlagen Was ist aus Einkaufssicht zu beachten?

Wartung von Medizinprodukten sowie elektrischen Geräten und Anlagen Was ist aus Einkaufssicht zu beachten? Wartung von Medizinprodukten sowie elektrischen Geräten und Anlagen Was ist aus Einkaufssicht zu beachten? Fachkongress Einkauf und Beschaffung für Senioreneinrichtungen Düsseldorf, 2. + 3. Februar 2016

Mehr

Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in Einzelflaschenanlagen

Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in Einzelflaschenanlagen ... Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 692 Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in Einzelflaschenanlagen

Mehr

D34. Verwendung von Flüssiggas BGV D34. Unfallverhütungsvorschrift

D34. Verwendung von Flüssiggas BGV D34. Unfallverhütungsvorschrift D34 BGV D34 Unfallverhütungsvorschrift Verwendung von Flüssiggas Gültig ab 1. Oktober 1993 in der Fassung Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen*) vom April 1998 Januar 2012 Hinweis: Diese BG-Vorschrift

Mehr

Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen (Schiebetore)

Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen (Schiebetore) Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen (Schiebetore) (Bezeichnung) Firma Betriebsort WILKS Antriebstechnik Seite: 1 Grundlagen für die Prüfung von kraftbetätigten Toren Die sicherheitstechnischen

Mehr

Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für die Baureihen

Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für die Baureihen Prüfbuch für die Baureihen Drehsperren / Schwenktüren / Durchgangssperren TRITON-M / GT340 / SmartLane Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : Prüfbücher sind zu führen. In diese sind

Mehr

DGUV Grundsatz

DGUV Grundsatz 310-007 DGUV Grundsatz 310-007 Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen November 2016 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche

Mehr

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Regelwerk Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und

Mehr

Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012

Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012 Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012 Technische Regeln Flüssiggas; TRF Inhalt Vorwort 9 1 Anwendungsbereich 11 2 Normative Verweisungen 13 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen 23 3.1

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...

Mehr

1.5 Downloadverzeichnis

1.5 Downloadverzeichnis Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Downloadbereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. Vorlagen, Arbeitshilfen

Mehr

BGV 034. Verwendung. Flüssiggas. von. bguj. (bisherige VBG 21 ) Ausgabe April Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

BGV 034. Verwendung. Flüssiggas. von. bguj. (bisherige VBG 21 ) Ausgabe April Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Verwendung von Flüssiggas BGV 034 (bisherige VBG 21 ) Ausgabe April 1998 bguj Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den

Mehr

DGUV Regel Mörtelförder- und Mörtelspritzmaschinen

DGUV Regel Mörtelförder- und Mörtelspritzmaschinen 101-013 DGUV Regel 101-013 Mörtelförder- und Mörtelspritzmaschinen Februar 1999 aktualisierte Nachdruckfassung Februar 2005 Sachgebiet Hochbau, Fachbereich Bauwesen der DGUV. Ausgabe: Februar 1999 aktualisierte

Mehr

Im übrigen gelten die Begriffe des 2 UVV "Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Allgemeine Vorschrift" (VBG 55 a).

Im übrigen gelten die Begriffe des 2 UVV Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Allgemeine Vorschrift (VBG 55 a). BGV D37 Durchführungsanweisungen vom Oktober 1990 zur Unfallverhütungsvorschrift Schwarzpulver (bisher VBG 55b) vom 1. Oktober 1990 Zu 1 Abs. 1: Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der UVV "Explosivstoffe

Mehr

BGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE

BGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 508-1 BG-Information Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten vom Mai 2005 BGFE Berufsgenossenschaft

Mehr

Ex- gefährdeter Bereich: Jeder Unternehmer muss eine "Gefährdungsbeurteilung" in seinem Betrieb vornehmen. Dies gilt dür die Bereitstellung und Benutz

Ex- gefährdeter Bereich: Jeder Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb vornehmen. Dies gilt dür die Bereitstellung und Benutz Betriebsicherheitsverordnung (BetrsichV) Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Vergessen Sie z. B. die ElexV! Sie ist seit 1. Januar 2003 außer Kraft. Die neue BetrSichV regelt

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen

Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen (Bezeichnung) Firma: Grundlagen für die Prüfung von kraftbetätigten Toren Die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Bau und Ausrüstung

Mehr

FRG 3. Fachregeln für den Gerüstbau. Fahrgerüste als fahrbare Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen. Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk

FRG 3. Fachregeln für den Gerüstbau. Fahrgerüste als fahrbare Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen. Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk Fachregeln für den Gerüstbau FRG 3 Ausgabe 03.2013 Fahrgerüste als fahrbare Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen Sonderdruck zur Bundesfachtagung 2013 in Bad Wildungen Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk

Mehr

BGI Auswahl und Qualifizierung von Betonpumpenmaschinisten. BG-Information HVBG. Berufsgenossenschaften

BGI Auswahl und Qualifizierung von Betonpumpenmaschinisten. BG-Information HVBG. Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 5044 Ausgabe Juni 2006 Auswahl und Qualifizierung von Betonpumpenmaschinisten Fachausschuss Bau der

Mehr

BGR 133 Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (bisher ZH 1/201)

BGR 133 Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (bisher ZH 1/201) BGR 133 Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (bisher ZH 1/201) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften April 1994 Aktualisierte Fassung 1996 Inhalt Vorbemerkung 1

Mehr

Medizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung...

Medizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 1 Medizinproduktebuch nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte Inhalt Blatt 1 Geräte-Stammdaten... 2 2 Funktionsprüfung... 3 3 Geräteeinweisung... 4 4 Sicherheitstechnische Kontrollen... 6 5 Messtechnische

Mehr

MUSTER. BGG 951 Prüfbuch für Waschschleudermaschinen

MUSTER. BGG 951 Prüfbuch für Waschschleudermaschinen BGG 951 Prüfbuch für Waschschleudermaschinen (bisher ZH 1/38) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuss "Textil und Bekleidung" der BGZ Januar 2004 Hersteller Bauart und Typ Fabriknummer,

Mehr

Satzung über die Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen nach 5 Abs. 4 und 5 Architektengesetz Rheinland-Pfalz

Satzung über die Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen nach 5 Abs. 4 und 5 Architektengesetz Rheinland-Pfalz Satzung über die Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen nach 5 Abs. 4 und 5 Architektengesetz Rheinland-Pfalz vom 13. März 2017 Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Mehr

VDI Seminar 21. Windenergietage. Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an?

VDI Seminar 21. Windenergietage. Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an? 21. Windenergietage Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an? 15.11.2012 Schematischer Aufbau Regeln, Richtlinien etc. EU Grundgesetz Rechte und Richtlinien Staat Sozialpartner Unfallversicherungsträger

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember

Mehr