Der Europäische Sozialfonds (ESF) im Landkreis Ravensburg. Förderperiode Regionale ESF-Strategie im Landkreis Ravensburg.
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1 1 Der Europäische Sozialfonds (ESF) im Landkreis Ravensburg Förderperiode Regionale ESF-Strategie im Landkreis Ravensburg Förderjahr 2017 Beschlossen auf der Sitzung des regionalen ESF-Arbeitskreises am 15. Juni 2016 Einleitung In der Sitzung des ESF-Arbeitskreises am 15. Juni 2016 wurde die regionale Strategie zur Umsetzung des ESF im Landkreis Ravensburg beschlossen. Die vorliegende Strategie beruht auf dem Operationellen Programms (OP) in der Fassung vom 1. September 2014 und berücksichtigt die regionale Bedarfslage. Das vorliegende ESF- Strategiepapier weist die folgende Gliederung auf 1 : 1. Kapitel: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des regionalen Handlungsbedarfs 2. Kapitel: Festlegung von (Teil-)Zielen, Zielgruppen und Handlungsschwerpunkten differenziert nach den spezifischen Zielen B 1.1 und C Kapitel: Umsetzung vor Ort 4. Kapitel: Projektbegleitung und Ergebnissicherung Grundlage für Kapitel 1 ist die Zusammenfassung und Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer Länder, Kreise) sowie die Analyse öffentlich verfügbarer Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Berücksichtigt wurde dabei die Entwicklung am aktuellen Rand und soweit möglich, der Vergleich mit Landesdaten. 1 Vgl. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg (Hrsg.): Arbeitshilfe zur regionalen ESF-Förderung, Juni 2015, Stuttgart, S. 11.
2 2 Diese Analyse wurde im Rahmen der Arbeitskreissitzung durch die Einschätzungen der Mitglieder des ESF-Arbeitskreises zur bedarfsgerechten Planung ergänzt. 1. Kapitel: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B.1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Landkreis Ravensburg im Hinblick auf das spezifische Ziel B.1.1 identifiziert werden: Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen Personen nach Migrationshintergrund und ausgewählten Merkmalen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen Als Datenquelle dienen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer Länder, Kreise (März 2016) Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III (Land und Kreise (September 2015) Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten (Länder und Kreise) (Dezember 2015)
3 3 Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis SGB II im Landkreis Ravensburg nach ausgewählten Merkmalen Im Landkreis Ravensburg waren im März 2016 insgesamt Menschen als arbeitslos gemeldet, davon oder 49,0% im Rechtskreis des SGB III und oder 51,0% im Rechtskreis des SGB II. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Landkreis Ravensburg um 197 Personen bzw. 9,0% zu. Auf Landesebene war im gleichen Zeitraum hingegen nur ein leichter Anstieg um 1,4% zu beobachten. Im Vergleich zum Land wies der Landkreis Ravensburg im Bereich des SGB II somit eine deutlich ungünstigere Entwicklung auf. Negative Entwicklung im Bereich der SGB II-Arbeitslosigkeit: SGB II- Arbeitslosigkeit nahm zu. Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im März 2016 im Landkreis Ravensburg insgesamt Frauen (42,1%) und Männer (57,9%) als arbeitslos im SGB II registriert waren. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt zudem, dass bei den Männern ein deutlicher Anstieg um 18,0% (210 Personen) zu beobachten war; bei den Frauen war hingegen ein leichter Rückgang um 1,3% (13 Personen) festzustellen. Von der negativen Entwicklung im Bereich der SGB II-Arbeitslosigkeit sind ausschließlich Männer betroffen.
4 4 Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II Im März 2016 waren insgesamt 202 junge Erwachsene im Landkreis Ravensburg als arbeitslos im SGB II registriert, d.h. 8,5% der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre (Land: 6,6%). Im Vorjahresmonat lag dieser Anteil bei 4,4%. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen um mehr als das Doppelte an. Der Anstieg betrug 110,4% oder 106 Personen. Auf Landesebene war hingegen nur ein Anstieg um 14,7% zu beobachten. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den jungen Männern gegenüber dem Vorjahresmonat ein Anstieg um 219,5% (90 Personen), bei den jungen Frauen um 29,7% (16 Personen) zu beobachten war. Im März 2016 waren im Landkreis Ravensburg somit 71 junge Frauen (35,1%) und 131 junge Männer (64,9%) im SGB II als arbeitslos registriert. Negative Entwicklung im Bereich U25: Zahl der jugendlichen SGB II-Arbeitslosen stieg deutlich an. Von der negativen Entwicklung waren vor allem junge Männer betroffen. Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü50) Im März 2016 waren 708 Personen oder 29,7% der SGB II-Arbeitslosen älter als 50 Jahre (Ü50). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen um 3,8% bzw. 26 Personen an; auf Landesebene war ein Anstieg um 1,9% festzustellen. Im März 2016 gehörten insgesamt 277 Frauen (39,1%) und 431 Männer (60,9%) zu den älteren Arbeitslosen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist bei den älteren arbeitslosen Frauen ein Rückgang um 2,5% (7 Personen), bei den älteren arbeitslosen Männern hingegen ein Anstieg um 8,3% (33 Personen) zu beobachten. Negative Entwicklung im Bereich Ü50: Die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen nahm zu. Von dieser negativen Entwicklung sind ausschließlich Männer betroffen. Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II (Personen, die zwölf Monate und länger arbeitslos sind) Im März 2016 waren von den Arbeitslosen im SGB II insgesamt 955 Personen oder 40,1% langzeitarbeitslos. Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Rückgang um 2,4% (23 Personen) zu beobachten (Land: +0,9%).
5 5 Von den 955 Personen sind 439 Frauen (46,0%) und 516 Männer (54,0%). Während bei den Frauen im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang um 7,0% (33 Personen) festzustellen war, zeigte sich bei den Männern ein Anstieg um 2,0% (10 Personen). Blickt man ergänzend auf die Verteilung, so zeigt sich, dass im März ,7% der arbeitslosen Frauen im SGB II langzeitarbeitslos waren, bei den Männern waren es 37,4%. Rückgang bei der SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit: Von dieser positiven Entwicklung sind ausschließlich Frauen betroffen; bei den Männern ist eine negative Entwicklung zu beobachten. Allerdings sind Frauen im Landkreis Ravensburg weiterhin häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II Im März 2016 verfügten im Landkreis Ravensburg insgesamt Arbeitslose über keine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 538 Frauen (48,1%) und 581 Männer (51,9%). 47,0% der SGB II-Arbeitslosen hatten somit keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im Vergleich zum Vorjahresmonat kam es zu einem Rückgang um 1,4% (16 Personen), wobei bei den Männern nahezu keine Veränderung (+0,2% bzw. 1 Person) zu beobachten war, bei den Frauen jedoch ein Rückgang um 3,1% bzw. 17 Personen. Verglichen mit dem Land (+2,7%) wies der Landkreis Ravensburg damit eine günstigere Entwicklung auf. Blickt man ergänzend noch auf die Verteilung, so zeigt sich, dass 53,6% der arbeitslosen Frauen über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten, bei den Männern waren es 42,1%. Positive Entwicklung bei den arbeitslosen Personen ohne abgeschlossener Berufsausbildung: Von dieser positiven Entwicklung sind die Frauen betroffen, bei den Männern ist keine Veränderung festzustellen. Weiterhin fehlt im Landkreis Ravensburg bei den arbeitslosen Frauen häufiger eine Berufsausbildung als bei den arbeitslosen Männern. Ausländer/innen im SGB II (Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit) Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II stieg im Landkreis Ravensburg im Zeitraum März 2015 bis März 2016 von 462 auf 679 an (Zuwachs-
6 6 rate: 47,0%). 28,5% der SGB II-Arbeitslosen hatte somit keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Landeswert lag bei 36,2%. Von den 679 arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II waren 250 Frauen (36,8%) und 429 Männer (63,2%). Bei den Frauen waren das 36 Personen oder 16,8%, bei den Männern sogar 181 Personen oder 73,0% mehr als im Vorjahresmonat. Negative Entwicklung bei den ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II: Männer sind deutlich stärker von dieser negativen Entwicklung betroffen als Frauen. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II Im März 2016 wiesen im Landkreis Ravensburg 5,7% der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinderung auf. Mit diesem Anteil liegt der Landkreis Ravensburg weiterhin unter dem entsprechenden Anteil auf Landesebene (6,6%). Insgesamt hatten im Landkreis Ravensburg 137 arbeitslose Personen im SGB II eine Schwerbehinderung, davon 49 Frauen (35,8%) und 88 Männer (64,2%). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung um 5,5% bzw. 8 Personen ab. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass sowohl bei den Frauen (7,5% bzw. 4 Personen) als auch bei den Männern (4,3% bzw. 4 Personen) ein Rückgang festzustellen war. Im Hinblick auf die Verteilung zeigt sich, dass 4,9% der arbeitslosen Frauen im SGB II eine Schwerbehinderung hatten, bei den Männern waren es 6,4%. Leichter Rückgang bei den SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung: Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern nahm die Zahl der Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II geringfügig ab. Alleinerziehende im SGB II Im März 2016 wiesen im Landkreis Ravensburg insgesamt 277 Personen das Kriterium alleinerziehend auf. Dies entspricht einem Anteil von 11,6% an allen registrierten SGB II-Arbeitslosen (Land: 12,3%). Von den 277 Personen waren 264 Frauen (95,3%) und 13 Männer (4,7%). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der alleinerziehenden SGB II- Arbeitslosen um 10,4% bzw. 32 Personen ab. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt bei den Frauen ein Rückgang um 9,9% bzw. 29 Personen, bei den Männern um 18,8% bzw. 3 Personen.
7 7 Der ergänzende Blick auf die Verteilung zeigt zudem, dass im März ,3% der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend waren (Land: 24,9%), bei den arbeitslosen Männern waren es hingegen 0,9% (Land: 1,4%). Rückgang bei den alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen: Bei den Frauen ist ein deutlich höherer Rückgang festzustellen als bei den Männer. Nach wie vor trifft das Kriterium alleinerziehend deutlich häufiger auf Frauen zu. Handlungsbedarf könnte bei folgenden Personengruppen bestehen: Insgesamt zeigt sich, dass von der negativen Entwicklung im Bereich des SGB II einige Personengruppen besonders betroffen sind: Männer im SGB II, insbesondere ältere Arbeitslose (Ü50) und langzeitarbeitslose Personen Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II, insbesondere junge Männer Ausländische SGB II-Arbeitslose, vor allem Männer Trotz positiver Entwicklung im Bereich des SGB II-Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung verfügt fast die Hälfte aller SGB II-Arbeitslosen über keine Berufsausbildung, sodass auch hier Handlungsbedarf bestehen könnte. Auch im Bereich der SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit ist eine positive Entwicklung zu beobachten, dennoch sind 40% der SGB II-Arbeitslosen ein Jahr und länger arbeitslos. Oftmals sind gerade Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen von einer verfestigten Arbeitslosigkeit betroffen, sodass auch bei der Gruppe der SGB II- Langzeitarbeitslosen Handlungsbedarf bestehen könnte. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) im Landkreis Ravensburg Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich auf den Berichtsmonat Dezember 2015, sodass hier immer die Entwicklung zwischen Dezember 2014 bis Dezember 2015 betrachtet wird. Im Dezember 2015 zählten insgesamt Personen zu dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, davon Frauen (52,7%) und Männer (47,3%). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 3,2% oder 174 Personen zu beobachten (Frauen: +1,1% bzw. 32 Personen; Männer: +5,6% bzw. 142 Personen).
8 8 Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat zu; insbesondere die Zahl der männlichen elb ist deutlich angestiegen. Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die zahlenmäßige Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie folgt dar: Die Zahl der Ü50-Jährigen stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,6% bzw. 42 Personen auf insgesamt Personen an. Während bei den älteren Frauen nahezu keine Veränderung festzustellen war (+0,1% bzw. 1 Person), verzeichneten die Männer einen Anstieg um 4,8% bzw. 41 Personen. Im Alterssegment der unter 25-Jährigen kam es ebenfalls zu einem Anstieg. Hier betrug der Zuwachs gegenüber dem Vorjahresmonat 7,9% bzw. 68 Personen, sodass im Dezember 2015 insgesamt 928 elb jünger als 25 Jahre waren. Der Zuwachs war vor allem durch einen Anstieg bei den jungen Männern bedingt (77 Personen bzw. 21,1%). Bei den Frauen war ein Rückgang um 1,8% (9 Personen) zu beobachten. Sowohl bei den älteren als auch bei den jüngeren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kam es zu einem Anstieg. In beiden Altersgruppen waren die Männer von dieser negativen Entwicklung betroffen. Die Alleinerziehenden machten im Dezember 2015 im Landkreis Ravensburg 18,0% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus (Land: 15,4%). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 2,3% oder 23 Personen zu beobachten. Insgesamt waren somit erwerbsfähige Leistungsberechtigte alleinerziehend, davon 94,9% (964) Frauen und 5,1% (52) Männer. Während bei den Männern eine Stagnation festzustellen war, kam es bei den Frauen zu einem Anstieg um 2,4% bzw. 23 Personen. Anstieg bei den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: Von dieser Entwicklung sind ausschließlich Frauen betroffen. Bei den ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gegenüber dem Vorjahresmonat ein Anstieg um 26,5% oder 298 Personen zu beobachten (Frauen: 18,2% bzw. 111 Personen; Männer: 36,5% bzw. 187 Personen). Im Dezember 2015 hatten somit insgesamt erwerbsfähige Leistungsberechtigte keine deutsche Staatsangehörigkeit, davon 721 (50,7%) Frauen und 700 (49,3%) Männer. Der Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit 25,2% unter dem entsprechenden Wert auf Landesebene mit 36,6%. Anstieg bei den ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Von der negativen Entwicklung sind Männer etwas stärker betroffen als Frauen.
9 9 Auch mit Blick auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigt sich, dass manche Personengruppen besonders von der negativen Entwicklung am Arbeitsmarkt betroffen sind. Insbesondere ausländische erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Problemgruppe gezählt werden. Aber auch bei den männlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ein Anstieg zu beobachten. Dies zeigt auch der Blick auf die Altersgruppen, denn sowohl bei den Ü50-Jährigen als auch bei den U25-Jährigen weisen die Männer eine ungünstigere Entwicklung als die Frauen auf. Ebenfalls betroffen von der negativen Entwicklung sind alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Ravensburg Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III befragt werden (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012). Aktuell liegen Daten für den Berichtsmonat September 2015 vor, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Im September 2015 hatten 44,0% (1.314 Personen) der befragten arbeitslosen Menschen im Landkreis Ravensburg einen Migrationshintergrund. In Baden- Württemberg lag dieser Anteil bei 52,0%. Von den arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund wurden im Landkreis Ravensburg im September ,6% im Rechtskreis des SGB II (731 Personen) und 44,4% im Rechtskreis des SGB III (583 Personen) betreut. Bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund lagen diese Anteile bei 25,9% bzw. 74,1%. Hinsichtlich der schulischen und beruflichen Ausbildung zeigte sich im September 2015, dass 18,3% der arbeitslosen Migrantinnen und Migranten über keinen Hauptschulabschluss verfügten (Land: 19,1%). Bei Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund lag dieser Anteil bei 4,4% (Land: 6,5%). Auch bei der beruflichen Ausbildung waren große Unterschiede zu beobachten: So konnten 55,3% der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen (Land: 64,1%), bei den arbeitslosen Menschen ohne Migrationshintergrund fehlte hingegen bei 21,9% eine abgeschlossene Berufsausbildung (Land: 17,1%).
10 10 Insgesamt zeigt sich: Von den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund sind verglichen mit den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund weiterhin deutlich mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen. Arbeitslose mit Migrationshintergrund verfügen über ein niedrigeres schulisches und berufliches Ausbildungsniveau, was sich als Hemmnis bei der Vermittlung in Arbeit erweist. Die Definition des Merkmals Migrationshintergrund ist in 6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) geregelt: Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn 1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder 2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder 3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach obiger Definition sind nach 6 MighEV Aussiedler oder Spätaussiedler, sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatte oder als dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. Quelle: Methodenbericht der BA 2012
11 11 Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C.1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Landkreis Ravensburg im Hinblick auf das spezifische Ziel C.1.1 identifiziert werden: Situation der Schulabgänger/innen aus allgemein bildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss für das Schuljahr 2013/14 Schulsituation von ausländischen Jugendlichen Als Datenquelle dienen die Daten des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg. Die Schulsituation im Landkreis Ravensburg Im Schuljahr 2013/14 betrug im Landkreis Ravensburg der Anteil der Schüler/innen, die die öffentlichen und privaten allgemeinbildenden ohne Hauptschulabschluss verlassen, 5,6% (Land: 5,0%). Im Schuljahr 2012/13 lag dieser Anteil bei 5,4% (Land: 4,6%). Im Schuljahr 2013/14 verließen somit im Landkreis Ravensburg insgesamt 219 Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr zuvor waren es 207 Schüler/innen, d.h. es ist ein Anstieg um 5,8% festzustellen. Von den insgesamt Schulabgänger/innen im Schuljahr 2013/14 hatten 250 (6,4%) keine deutsche Staatsangehörigkeit (Land: 11,7%). Blickt man auf die 219 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss, so zeigt sich, dass 30 Schüler/innen (13,7%) keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dieser Wert liegt unter dem Landesschnitt von 26,1%. Während im Landkreis Ravensburg 12,0% der ausländischen Schüler/innen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen, ist dies bei den deutschen Schüler/innen bei 5,2% der Fall. Die Daten des Statistischen Landesamtes deuten darauf hin, dass wieder mehr Schülerinnen und Schülern die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Hauptschul-
12 12 abschluss verlassen. Bei ausländischen Jugendlichen ist zudem weiterhin eine ungünstigere Schulabgangssituation festzustellen. 2. Kapitel: Festlegung von (Teil-)Zielen, Zielgruppen und Handlungsschwerpunkten differenziert nach den spezifischen Zielen B 1.1 und C Festlegung der AK-Ziele Auf Basis der vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.v. (IAW) ausgewerteten Datenlage bezüglich der Situation der Personen im Bereich des SGB II nach unterschiedlichen Merkmalen sowie der Schulabgangssituation im Landkreis Ravensburg und durch ergänzenden Meinungsaustausch ist von den Mitgliedern des Arbeitskreises in der Strategiesitzung am erarbeitet worden, welche Ziele und Zielgruppen im Förderjahr 2017 durch den Landkreis Ravensburg gefördert werden sollen. Im Förderjahr 2017 werden zwei spezifische Ziele regional vom Landkreis Ravensburg gefördert: Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Nach wie vor ist im Landkreis Ravensburg der Problemdruck von Personen in marginalisierten Lebenslagen hoch. Es ist den Mitgliedern des Arbeitskreises weiterhin ein besonderes Anliegen, Projekte zur fördern, die von Ausgrenzung bedrohten Personen gezielt durch Maßnahmen zu unterstützen, welche eine Förderung der Beschäftigungsfähigkeit durch sozialen und gesundheitliche Stabilisierung zum Ziel haben.
13 13 Besonders wichtig ist auch, die Flüchtlingssituation im Landkreis zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen anzubieten. Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Die Aktualisierung der Daten zeigt, dass sich die Problemlage mit Blick auf das Ziel C 1.1. insgesamt verschlechtert hat. Der Anteil der Abgänger/innen ohne Hauptschulabschluss ist vergleichbar mit dem Landesschnitt, ist jedoch im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Insbesondere bei ausländischen Schüler/innen ist die Zahl der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss vergleichsweise hoch. Die Mitglieder des Arbeitskreises halten eine Förderung des Ziels C 1.1. für notwendig, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken und die Ausbildungsreife von betroffenen Schülern zu fördern. 2.2 Zielgruppen Von den Mitgliedern des Arbeitskreises ist an der Strategiesitzung am beschlossen worden, die Ziele B 1.1 sowie C 1.1 zu fördern. Der Arbeitskreis ist zu dem Entschluss gekommen, Zielgruppen festzulegen, auf welche bei der Auswahl von Projekten im Förderjahr 2017 ein besonderer Fokus gelegt werden soll. Der Arbeitskreis möchte die Auswahl der Zielgruppe in einzelnen Projekten nicht ausschließlich den Trägern überlassen und benennt Personengruppen, für welche im gegenseitigen Austausch besonderer Handlungsbedarf identifiziert wurde: Zielgruppen für das Ziel B 1.1: Zielgruppe Menschen mit Behinderung :
14 14 Bei dieser Personengruppe wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises ein besonderer Handlungsbedarf gesehen. Die Mitglieder sahen die Notwendigkeit, die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Umsetzung der Inklusion im Landkreis Ravensburg zu verbessern. Die Mitglieder des regionalen Arbeitskreises haben beschlossen, das Ziel B 1.1 im Förderjahr 2017 mit der Zielgruppe Menschen mit Behinderung zu verfolgen. Zielgruppe Ausländische Arbeitslose, Arbeitslose mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge : Ein weiterer Schwerpunkt wird bei der Förderung von ausländischen Arbeitslosen, Arbeitslosen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen gesetzt. Bei dieser Personengruppe ist ein Anstieg im Bereich des SGB II im Vergleich zum Vorjahresmonat festzustellen. Eine Integration auf den Arbeitsmarkt wird durch fehlende Schulabschlüsse und Berufsausbildungen sowie fehlende Sprachkenntnisse erschwert bzw. verhindert. Aufgrund der zunehmenden Zuwanderung aus osteuropäischen Ländern und aus Krisenregionen ist mit einer anhaltenden negativen Entwicklung zu rechnen. Daher sehen die Mitglieder des Arbeitskreises einen gesteigerten Handlungsbedarf für diese Personengruppe als gegeben an. Die Mitglieder des regionalen Arbeitskreises haben beschlossen, das Ziel B 1.1 im Förderjahr 2017 mit der Zielgruppe Ausländische Arbeitslose, Arbeitslose mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge zu verfolgen. Die Projekte sollen Männern und Frauen gleichermaßen offen stehen. Darüber hinaus sollte es auch keine altersspezifische Begrenzung zur Teilnahme an den Projekten geben. Jung und Alt sollen gleichermaßen angesprochen und unterstützt werden. Zielgruppe für das Ziel C 1.1: In diesem Ziel steht die Förderung und Unterstützung von Schulabbrecher/innen und von Schulabbruch bedrohten Schüler/innen im Vordergrund. Ein Schwerpunkt kann
15 15 hierbei auf junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, ausländische Jugendliche und jugendliche Flüchtlinge gelegt werden. Die Mitglieder des regionalen Arbeitskreises haben beschlossen, das Ziel C 1.1 im Förderjahr 2017 mit der Zielgruppe Schulabbrecher/innen und von Schulabbruch bedrohte Schüler/innen sowie Jugendliche, die nicht berufsreif sind zu verfolgen. In der nachfolgenden Tabelle sind die vom Arbeitskreis festgelegten Zielgruppen noch einmal zusammengefasst dargestellt. Tabelle: Zielgruppen der regionalen ESF-Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Ravensburg, Förderjahr 2017 Spez. Ziel B 1.1 Zielgruppe 1: Menschen mit Behinderung Zielgruppenbeschreibung Zielgruppe 2: Ausländische Arbeitslose, Arbeitslose mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge C.1.1. Zielgruppe 3: Schulabbrecher/innen und von Schulabbruch bedrohte Schüler/innen sowie Jugendliche, die nicht berufsreif sind Insgesamt soll hier ein Schwerpunkt auf Jugendliche mit Migrationshintergrund, ausländische Jugendliche und jugendliche Flüchtlinge gelegt werden. 3. Kapitel: Umsetzung vor Ort
16 16 Die Ausschreibung der regionalen ESF-Mittel des Landkreises Ravensburg in Höhe von derzeit jährlich zuzüglich der nicht ausgeschöpften Mittel aus dem Förderjahr 2016 in Höhe von erfolgt nach Durchführung der Strategiesitzung durch eine Veröffentlichung in der Schwäbischen Zeitung sowie auf der Internetseite des Landkreises Ravensburg. In der Veröffentlichung werden die vom regionalen ESF-Arbeitskreis festgelegten Ziele und die vorgesehenen Zielgruppen gemeinsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aufgeführt. Der Landkreis Ravensburg fördert grundsätzlich nur einjährige Projekte. In begründeten Fällen können auch zweijährige Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden. In den Zielen B 1.1 und C 1.1 können durch die L-Bank nur Projekte bewilligt werden, die eine Förderung für mindestens 10 Teilnehmende beantragen und deren förderfähige Gesamtkosten einen Betrag von nicht unterschreiten. Nach dem Einreichen der Projektanträge zum jeweiligen Stichtag (30.09.) bei der L- Bank durch die örtlichen Träger werden die zu fördernden Projekte mit Hilfe des Ranking-Verfahrens vom regionalen ESF-Arbeitskreis ausgewählt. Eines der entscheidenden Kriterien für die Auswahl der Projekte ist die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den regionalen Arbeitskreiszielen, den Zielgruppen sowie den Querschnittszielen. Die Geschäftsstelle und der regionale ESF-Arbeitskreis des Landkreises Ravensburg begleiten die Träger während der Projektzündungsphase sowie der Projektlaufzeit. Es gilt, einen gezielten Mitteleinsatz im Zuständigkeitsbereich des regionalen ESF- Arbeitskreises im Landkreis Ravensburg zu erreichen. 4. Kapitel: Projektbegleitung und Ergebnissicherung
17 17 Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich der Querschnittsziele wird überprüft durch das folgende Vorgehen: Die Geschäftsstelle prüft und wertet die Sachberichte. Hierzu werden die Angaben aus den Sachberichten mit den Zielen aus den Projektanträgen abgeglichen.
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