1. Pflicht, auf Streitschlichtungsplattform hinzuweisen (seit )
|
|
- Melanie Grosse
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung 1. Pflicht, auf Streitschlichtungsplattform hinzuweisen (seit ) Seit Anfang 2016 gilt die EU-Verordnung Nr. 524/2013, welche bestimmt, dass in der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern eingehen, sowie Online Marktplätze einen leicht zugänglichen Link zur Verfügung zu stellen haben, welcher auf die von der EU eingerichtete Online-Streitschlichtungs (OS)- Plattform führt. Es ist nicht vollständig geklärt, wie diese Informationspflicht erfüllt werden kann. Der Hinweis selbst könnte etwa folgendermaßen lauten: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Die Verordnung verlangt die Zurverfügungstellung dieser Information anhand eines leicht zugänglichen Links. Das OLG München hat entschieden (29 U 2498/16), dass tatsächlich ein Link gesetzt werden muss - eine bloße Information reiche nicht. Es stellt sich jedoch die Frage, ab wann ein Link als leicht zugänglich anzusehen ist: dies ist nicht der Fall, wenn er innerhalb der AGBs genannt wird und diese lediglich am Ende des Bestellvorgangs abrufbar sind. Teilweise wird davon ausgegangen, dass eine Platzierung in den AGB genügt, wenn diese jederzeit für den Verbraucher abrufbar sind. Es wird zudem vertreten, dass ein Link im Impressum ausreichend ist. Es gilt jedoch zu bedenken, dass der Link Impressum keinen Rückschluss darauf zulässt, dass sich hier auch die Schlichtungsinformation befindet. Im Sinne einer solchen Erkennbarkeit könnte es sich empfehlen, den Link Impressum in der Bezeichnung um den Begriff Onlineschlichtung zu erweitern oder einen gesonderten Link einzuführen. Ob die Informationspflicht auch für Anbieter auf Plattformen wie amazon, ebay, etc. gilt, oder ob es reicht, wenn nur die Plattform selbst den Link setzt, ist nicht endgültig geklärt. Sicherheitshalber sollten Sie als Anbieter auf Plattformen den Link setzen. 2. Pflicht, über Verbraucherstreitbeilegung zu informieren (seit 2016 bzw. ab 1. Februar 2017) a. Allgemeine Informationspflichten Aus Art. 14 Abs. 2 ODR-VO und 36 VSBG ergeben sich weitere, sich teilweise überschneidende, Informationspflichten. Bereits seit müssen Unternehmer, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern eingehen, nach Art. 14 Abs. 2 ODR-VO, wenn sie verpflichtet sind oder sich verpflichtet haben, eine Streitschlichtungsstelle für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen, einen Hinweis darauf auf die Homepage, in die AGB sowie in Angebots- s aufnehmen. Dazu kommt das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), welches am 1. April in Kraft getreten ist. Es soll die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern fördern. Es enthält jedoch keine Pflicht für den Unternehmer, sich an einer Schlichtung zu beteiligen.
2 Nach und nach werden Schlichtungsstellen nach diesem Gesetz anerkannt. Die Anerkennung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz. Die Liste der anerkannten Stellen finden Sie hier. Ab dem müssen Unternehmer, die sich an Verbraucher wenden, auf ihrer Webseite (soweit vorhanden) und in ihren AGB (soweit vorhanden) angeben, inwieweit sie verpflichtet sind oder sich verpflichtet haben, eine Stelle für außergerichtliche Streitbeilegung zu nutzen. Eine Verpflichtung kann sich aus vertraglichen Abreden, aus Verbandszugehörigkeit oder gesetzlich ergeben, zum Beispiel aus 111b Abs. 1 Satz 2 EnWG, 57a LuftVG oder 191f BRAO. Unternehmer, die nicht verpflichtet sind, eine solche Stelle zu nutzen, können frei entscheiden, ob sie sich dazu verpflichten. Wenn sie sich entscheiden, keine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nutzen zu wollen, müssen sie darüber jedoch ebenfalls informieren, es sei denn, das Unternehmen hatte am des vorherigen Jahres zehn oder weniger Beschäftigte. Auch eine bedingte Verpflichtung unter bestimmten Maßgaben ist möglich, soweit diese für den Verbraucher klar und verständlich formuliert sind. Wenn Unternehmen eine Stelle für außergerichtliche Streitbeilegung nutzen müssen oder wollen, müssen sie die Anschrift der Stelle, die Webseite der Stelle, und die Erklärung an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilzunehmen, sowohl auf ihre Website (soweit vorhanden) als auch in ihre AGB (soweit vorhanden) aufnehmen. Alle Pflicht-Informationen sind dem Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich zu erteilen. b. Informationspflichten nach Entstehen der Streitigkeit Entsteht eine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag, die nicht beigelegt werden konnte, trifft alle Unternehmer, auch solche ohne Webseite und AGB (!) und auch solche mit 10 oder weniger Beschäftigten, eine Informationspflicht nach 37 VSBG: Der Unternehmer hat den Verbraucher auf die zuständige Schlichtungsstelle hinzuweisen, und ob er zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor dieser Stelle bereit oder verpflichtet ist. Wiederum muss auch auf die fehlende Bereitschaft, teilzunehmen, hingewiesen werden. Diese Informationspflichten sind auch einzuhalten, wenn der (nicht verpflichtete) Unternehmer im Rahmen seiner Informationspflichten aus 36 VSBG (vgl. oben, 2. a)) auf seiner Webseite und/oder in seinen AGB erklärt hat, nicht zu einem Schlichtungsverfahren bereit zu sein. Umgekehrt kann der Unternehmer nach Entstehen der Streitigkeit nicht erklären, nicht an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen zu wollen, wenn er sich im Rahmen seiner Informationspflichten aus 36 VSBG freiwillig verpflichtet hat. Die Informationen sind dem Verbraucher in Textform zu erteilen. Das bedeutet als Papier, USB-Stick, CD-ROM, Speicherkarte, Festplatte, oder Computerfax. Die Erklärung muss keine Unterschrift enthalten. Checkliste/Schnelltest Abschnitt 1: fortlaufende Informationspflichten
3 1.. Bietet Ihr Unternehmen Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern an? a) Ja -> Sie trifft Pflicht 1. Weiter mit 2. b) Nein -> Weiter mit Ist Ihr, Online-Kauf-und Dienstleistungsverträge anbietendes, Unternehmen, verpflichtet eine Streitschlichtungsstelle für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen (z.b. satzungsrechtlich oder aus Gesetzen wie 111b Abs. 1 Satz 2 EnWG, 57a LuftVG oder 191f BRAO)? a) Ja -> Sie trifft Pflicht 2. Weiter mit 4. b) Nein-> Weiter mit Hat sich, Ihr Online-Kauf-und Dienstleistungsverträge anbietendes Unternehmen, verpflichtet, eine Streitschlichtungsstelle für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen? a) Ja -> Sie trifft Pflicht 2. Weiter mit 4. b) Nein -> Weiter mit Bietet Ihr Unternehmen Verträge mit Verbrauchern an? a) Ja -> Weiter mit 5. b) Nein -> Sie trifft keine Informationspflicht. Ende der Prüfung. 5.. Ist Ihr Unternehmen verpflichtet eine Streitschlichtungsstelle für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen (z.b. satzungsrechtlich oder aus Gesetzen wie 111b Abs. 1 Satz 2 EnWG, 57a LuftVG oder 191f BRAO)? a) Ja -> Weiter mit 8. b) Nein -> Weiter mit Hat sich Ihr Unternehmen verpflichtet, eine Streitschlichtungsstelle für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen? a) Ja -> Weiter mit 8. b) Nein -> Weiter mit Hatte Ihr Unternehmen am vorherigen elf oder mehr Beschäftigte? a) Ja -> Sie trifft Pflicht 4. Weiter mit 9. b) Nein -> Weiter mit Betreibt Ihr Unternehmen eine Webseite und/oder verwenden Sie AGB? a) Ja -> Sie trifft Pflicht 3. Weiter mit 9. b) Nein -> Weiter mit 9.
4 Abschnitt 2: akute Informationspflichten 9.. Besteht zwischen Ihrem Unternehmen und einem Verbraucher eine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag, die nicht beigelegt werden konnte? a) Ja-> Sie trifft Pflicht 5. b) Nein -> Sie trifft keine (weitere) Pflicht. Pflichten Pflicht 1: Sie trifft die Pflicht, einen leicht zugänglichen Link zur von der EU eingerichteten Online- Streitschlichtungs-Plattform einzurichten, vgl. Infoblatt Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung Punkt 1. Pflicht 2: Sie trifft die Pflicht, einen Hinweis auf die Streitschlichtungsstelle auf Ihre Homepage, in Ihre AGB und in Ihre Angebots-Mails aufzunehmen. Pflicht 3: Sie trifft die Pflicht, auf Ihrer Webseite (soweit vorhanden) und/oder in Ihren AGB (soweit vorhanden) die Anschrift und Webseite der Streitschlichtungsstelle zu nennen und zu erklären, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilzunehmen. Pflicht 4: Sie trifft die Pflicht, auf Ihrer Webseite (soweit vorhanden) und/oder in Ihren AGB (soweit vorhanden) anzugeben, keine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nutzen zu wollen. Pflicht 5: Sie trifft die Pflicht, den Verbraucher in Textform (Papier, USB-Stick, CD-Rom, Speicherkarte, Festplatte, oder Computerfax) darüber zu informieren, welche Schlichtungsstelle zuständig wäre oder ist und ob Sie zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet sind. Stand: Januar 2017 Dieses Merkblatt soll als Service der IHK Köln nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Ihre Ansprechpartnerin: Inga Buntenbroich Tel Fax Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln
5 Bitte bewerten Sie das von Ihnen genutzte IHK-Merkblatt - hier geht s zum kurzen Online-Fragebogen. Vielen Dank für Ihr Feedback!
Ab : Neue Informationspflichten für (Online-)Händler
Ab 01.02.2017: Neue Informationspflichten für (Online-)Händler Dem (Online-)Handel drohen neue Informationspflichten. Ab dem 01. Februar müssen (Online-)Händler ihre Bereitschaft zur Streitbeilegung anzeigen.
MehrINFOBLATT INFORMATIONSPFLICHTEN DES UN- TERNEHMERS ZUR VERBRAUCHER- STREITSCHLICHTUNG. Dr. Henning Gandesbergen, Sankt Augustin, 4.
INFOBLATT INFORMATIONSPFLICHTEN DES UN- TERNEHMERS ZUR VERBRAUCHER- STREITSCHLICHTUNG Dr. Henning Gandesbergen, Sankt Augustin, 4. Dezember 2016 Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757
MehrPraxis Recht. Ab Februar 2017: Neue Informationspflicht über Verbraucherschlichtung. Stand: Dezember Verbraucherschlichtung
Praxis Recht Stand: Dezember 2016 Ab Februar 2017: Neue Informationspflicht über Verbraucherschlichtung Verbraucherschlichtung Seit April 2016 gibt es für Streitigkeiten mit Verbrauchern ein neues Verfahren.
Mehr- Q&A - Online-Schlichtung und alternative Streitbeilegung
basics - Q&A - Online-Schlichtung und alternative Streitbeilegung Version Stand: 3.0 11.01.2017 Ansprechpartner: Stephanie Schmidt stephanie.schmidt@bevh.org 030-2061385-13 Historie: 24.02.2016 V1.0 24.03.2016
MehrVerbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG Informationspflichten auf Webseiten und AGB sowie bei Streitigkeiten
Merkblatt Nr. 427 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG Informationspflichten auf Webseiten und AGB sowie bei Streitigkeiten Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon
MehrGdW Stellungnahme. Streitbeilegungsgesetz (VSBG)
GdW Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und
MehrCaritasverband für die Diözese Mainz e. V. Sozialrecht
Sozialrecht Sozialrechtsbrief Nr. 3/2016 Oktober 2016 S t r e i t b e i l e g u n g i n V e r b r a u c h e r s t r e i t i g k e i t e n Leitsatz: Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verlangt
MehrVerbraucherstreitbeilegung
Verbraucherstreitbeilegung Informationspflichten Hinweise für Kfz-Betriebe Bild ZDK Stand: Januar 2017 zusammengestellt vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Überreicht durch die Kfz-Innung
MehrNeue Hinweispflichten auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Druckvorschau http://1 94.8.2 13.23 1/script/app.cgi?SCA.mnaz. 4225.pfvolltext&t Aufsätze Autor(en): Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge Neue Hinweispflichten auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
MehrVERBRAUCHER- STREITBEILEGUNG
RECHT VERBRAUCHER- STREITBEILEGUNG Informationspflichten Merkblatt für Kfz-Betriebe DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Zentralverband (ZDK) IMPRESSUM Herausgeber: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. Zentralverband
MehrRudolf Koch IVD Bundesverband
Informationsforum für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Änderungen der GewO und der MaBV - was erwartet mich als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Lübeck/Kiel, 22./23. Mai 2018 Rudolf
MehrPRISMA Chefinfos! Diese Chefinfo enthält: Wussten Sie schon... Prisma informiert
PRISMA Chefinfos! Info C 02 KW 06/2017 Diese Chefinfo enthält: Wussten Sie schon... Prisma informiert Neue Pflichten nach dem VSBG Prisma Journal 01/2017 Großplakat-Aktion 2017 PRISMA-Chefinfo C 02 KW
MehrInternet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich
Stand: Juli 2016 Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und berater
MehrStreitschlichtung: Neue Infopflichten ab 1. Februar 2017
Streitschlichtung: Neue Infopflichten ab 1. Februar 2017 Inhalt Einführung 2 Neue Pflichten ab dem 1. Februar 2017 3 Für welche Händler gelten die Pflichten? 4 Wo und wie muss ich informieren? 4 Muster
MehrFrohe Weihnachten. Aktuelle Gesetzgebung
_ DAS AKTUELLE ORTH KLUTH-BRIEFING wir wünschen Frohe Weihnachten BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUEN PFLICHTEN FÜR 2017! Aktuelle Gesetzgebung Stärkung des Verbraucherschutzes und weitere Informationspflichten:
MehrINTERNET-IMPRESSUM. Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler?
Ein Merkblatt Ihrer IHK INTERNET-IMPRESSUM INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler
MehrDie Domain. wird betrieben von. Mitschke & Collegen Rechtsanwälte. Merkel-Günther, Barth und John GbR.
Die Domain www.tierrecht-aktuell.de wird betrieben von Mitschke & Collegen Rechtsanwälte Merkel-Günther, Barth und John GbR Kontakt: Maaßstraße 30 69123 Heidelberg Fon 06221 75740-0 Fax 06221 75740-29
MehrINTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich:
MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Stand: 28. Januar 2014 INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler
MehrOnline-Marketing Praxistag 2016
Online-Marketing Praxistag 2016 Zu meiner Person Johnny Chocholaty LL.B. Wirtschaftsjurist und Geschäftsführender Gesellschafter der Website-Check GmbH Schwerpunkt meiner Tätigkeit: Absicherung von Internetseiten,
MehrInformationspflichten beim ersten Geschäftskontakt
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Informationspflichten beim ersten Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (Vers- VermV) hat der Gewerbetreibende dem
Mehr4. Beachten Sie auch unser Merkblatt Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung.
Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar- Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler Versicherungsvermittler und berater,
MehrPresse-Information 14. Juli 2015
Presse-Information 14. Juli 2015 Die söp bilanziert ein erfolgreiches Halbjahr 2016: Neben der durch die Bundesregierung erfolgten Anerkennung bzw. Notifizierung der söp als Verbraucherschlichtungsstelle,
MehrBauvertragsrecht und Verbraucherstreitschlichtung Sparkassen-Carré Tübingen 30. Mai 2017
Bauvertragsrecht und Verbraucherstreitschlichtung Sparkassen-Carré Tübingen 30. Mai 2017 Fall 1 Elektromeister Wechselstrom ist selbständiger Elektrotechniker. Nebenbei betreibt er auch noch einen kleinen
MehrOrdnung der Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln
Ordnung der Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer hat am 5. Dezember 2001 die folgende
MehrImpressum für Immobilienmakler
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R85 Stand: November 2017 Ihr Ansprechpartner Ass. Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Impressum für Immobilienmakler Was muss
MehrWettbewerbsrecht. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Preisangaben Provisionsangaben Renditeangaben Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Wettbewerbsrecht Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Preisangaben Provisionsangaben Renditeangaben Allgemeine Geschäftsbedingungen Rudolf Koch IVD Wettbewerbshotline Leipzig, 15. März 2018 Agenda Typische
MehrIVD vor Ort IVD-Experten geben Praxistipps Update Wettbewerbsrecht
IVD vor Ort IVD-Experten geben Praxistipps Update Wettbewerbsrecht 27. 29. Juni 2017 Rudolf Koch IVD Wettbewerbshotline Agenda Wettbewerbsrecht Was wird aktuell abgemahnt? Beispiele für typische Fehler
MehrAUTO-SERVICE WYSOCKI. Herder Str Hilden. Telefon: Telefax:
Herder Str. 46 40721 Hilden Telefon: +49 2103 360600 Telefax: +49 2103 45739 E-Mail: info@tankstelle-hilden.de Internet: www.tankstelle-hilden.de Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Dirk Wysocki Rechtliche
MehrImpressum für Finanzdienstleister
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R75 Stand: August 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Impressum für Finanzdienstleister Was muss im Impressum
MehrInternet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO
Stand: August 2018 Internet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler
MehrHintergrundinformationen zur Impressumspflicht :
Hintergrundinformationen zur Impressumspflicht : Die Impressumspflicht oder auch Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus dem 5 TMG (Telemediengesetz) und aus dem 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag). Nach 5 TMG
MehrImpressum für Versicherungsvermittler
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R63 Stand: August 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Impressum für Versicherungsvermittler Was muss
MehrZusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater sowie für Finanzanlagenvermittler erforderlich:
MERKBLATT Recht / Steuern INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater sowie für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan
MehrInternet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO
Stand: Januar 2019 Internet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler
Mehrvom 11. Juli
0.110.038.90 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr. 188 ausgegeben am 12. Juli 2017 Kundmachung vom 11. Juli 2017 des Beschlusses Nr. 194/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
MehrImpressum für Versicherungsvermittler
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R63 Stand: September 2017 Ihr Ansprechpartner Ass. Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Impressum für Versicherungsvermittler
MehrQualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff
Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff Die Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Soll dauerhaft Qualität geliefert werden, ist die Organisation von Arbeitsabläufen
MehrInformationspflichten beim ersten Geschäftskontakt
Merkblatt Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und -berater die Pflicht, dem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geschäftsgegenstand Geschäftsgegenstände sind die Vermittlung von Verträgen über bebaute und unbebaute Liegenschaften, Gewerbe- und Industrieobjekte, Büroflächen, Wohngebäude,
MehrHaus sucht Handwerker mit Visionen!
Sparkasse Jerichower Land SIP-ID: 81054000-75803 Objekt-Nr. 0-399 Haus sucht Handwerker mit Visionen! Jerichow-Brettin, Doppelhaushälfte Käuferprovision 7, 14 % (inkl. MwSt.) Balkon/Terrasse/Loggia nein/ja/nein
MehrDatenschutz & Compliance Newsletter für den Datenschutz
Datenschutz & Compliance Newsletter für den Datenschutz Ausgabe April 2017 Seite 1-5 INHALT SEITE 1 Datenverschlüsselung via https SEITE 3 Seit dem 01.02.2017: Neue Informationspflichten für das Impressum
MehrDatenschutz im Internet - Die Datenschutzerklärung I. Grundsätzliches Bietet jemand einen elektronischen Informations- und/oder Kommunikationsdienst, wie etwa eine Website, eine App, Werbeemails oder Social
MehrZusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler
Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler Versicherungsvermittler und berater,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei
MehrUmsetzung der neuen Informationspflichten nach dem Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Umsetzung der neuen Informationspflichten nach dem Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Stand: 18.01.2016 www.einzelhandel.de I. Einleitung I. Einleitung Der Deutsche Bundestag
MehrAm Wochenende geht?s raus in die Natur!
Sparkasse Jerichower Land Am Wochenende geht?s raus in die Natur! Elbe-Parey, Einfamilienhaus Käuferprovision 7, 14 % (inkl. MwSt.) Balkon/Terrasse/Loggia nein/ja/nein Grundstücksfläche 1250 m² Baujahr
MehrMERKBLATT [1] Stand: INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT
[1] Stand: 15.01.2019 MERKBLATT INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT Nach 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und berater
MehrInformationen, die stets bereitgehalten werden müssen Nach der DL-InfoV müssen zwölf Informationen stets bereitgehalten werden:
Informationspflichten für Dienstleister DL-InfoV Für Dienstleister gelten Informationspflichten nach der Dienstleistungs-Informationspflichten- Verordnung (kurz: DL-InfoV), die der Dienstleister stets
MehrErstellt: 1. Juli Aktualisiert: 1. Januar Version: 02. Ergänzende Bedingungen Gas GVV. Stadtwerke Neckargemünd 1-5
zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV) Erstellt: 1. Juli
MehrErfinderberatung der IHK Köln in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer und den Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln
Merkblatt Erfinderberatung der IHK Köln in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer und den Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln Dieses Merkblatt dient Ihnen als Vorbereitung zu Ihrem
MehrInformationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag
Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag Diese Informationen gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand: Januar 2017 A. Allgemeine
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hinweise für Streitbeilegung für Verbraucher: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die im Internet unter bin http://ec.europa.eu/consumers/odr
MehrInformationspflichten nach der EU-Verbraucherrechte- Richtlinie für Online-Händler
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R77 Stand: April 2014 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Informationspflichten nach der EU-Verbraucherrechte-
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrFachanwalt für Arbeitsrecht (Bundesrepublik Deutschland) Fachanwalt für Verkehrsrecht (Bundesrepublik Deutschland)
Pflichtangaben zu 5 TMG und weitere Hinweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummer RAe 328 5729 0089 Allgemeine Kontaktdaten: Adresse: Altstadt 11, 58636 Iserlohn Tel.: 02371 822 60 Fax: 02371 822 626 Mail:
MehrZusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich:
MERKBLATT Recht / Steuern NTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich: Ihr Ansprechpartner
MehrRechtssicherheit im Onlinehandel
Rechtssicherheit im Onlinehandel Agenda Rechtssicherheit im Onlinehandel geht das? Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Rechtssicherheit im Onlinehandel geht das? Agenda Website-Basics 4 Anwendungsbereich
MehrAblehnungsgründe für das Verfahren
Ablehnungsgründe für das Verfahren 7. Forum für Verbraucherrechtswissenschaft (12./13.März 2015) Alternative: Streitschlichtung Die Umsetzung der ADR-Richtlinie in Deutschland Dr. Susanne L. Gössl, LL.M.
MehrSchlichtungsordnung der Abteilung VII der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Stand: ) 1 Bildung und Tätigkeit der Schlichtungsabteilung
Schlichtungsordnung der Abteilung VII der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Stand: 10.10.2018) 1 Bildung und Tätigkeit der Schlichtungsabteilung (1) Für die Beilegung von Streitigkeiten unter Mitgliedern
MehrIndustrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Internet-Impressum Versicherungsvermittler und berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar- Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler unterliegen
MehrINTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich:
MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Stand: 28. Januar 2014 INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler
MehrGr. Döhren: Neubaugebiet "Weißer Weg"
Unser Angebot für Sie Gr. Döhren: Neubaugebiet "Weißer Weg" Liebenburg Alle Angaben haben wir vom Auftraggeber erhalten. Für deren Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Einen Zwischenverkauf
MehrDas Werkvertragsrecht
Das Werkvertragsrecht Änderung des Werkvertragsrechts zum 01.01.2018 Zum 01.01.2018 sind gravierende Änderungen und Neuregelungen im Werkvertragsrecht in Kraft getreten. Sie gelten für ab diesem Zeitpunkt
MehrAllgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2016
Mandanten-Rundschreiben Juni 2016 25.05.2016 Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2016 Fälligkeit Ende der Schonfrist Späteste Abgabe bei Überweisung des Schecks Fr. 10.06. Lohnsteuer, Kirchensteuer
Mehrfür Kfz-Reparaturbetriebe, Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte Wettbewerbsrechtliches Merkblatt zur Impressumspflicht
Wettbewerbsrechtliches Merkblatt zur Impressumspflicht Im Falle einer Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und anderer wettbewerbsbezogener Gesetze entsteht ein
MehrAnbieterkennzeichnungspflicht im Internet
Informationsblatt Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet I. Überblick Wer das Internet geschäftsmäßig nutzt, beispielsweise indem er eine Website unterhält, weiß oft nicht, welche Rechte und Pflichten
MehrInformationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] werden bei Ihnen personenbezogenen
MehrDr. Christian Osthus
"Reaktionen auf Gerichtsurteile Abmahnungen vermeiden: Neue Informationspflichten zur Online Streitbeilegung (ODR-Verordnung), zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und zur Energieeinsparverordnung (EnEV)
MehrBundesrat Drucksache 530/15. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesrat Drucksache 530/15 03.11.15 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R - Wi Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
MehrCheckliste Franchise- Vertrag des Deutschen Franchise Verbandes e.v.
Checkliste Franchise- Vertrag des Deutschen Franchise Verbandes e.v. Jeder Franchise-Vertrag wird auf das jeweilige Franchise-System zugeschnitten, so dass es keinen allgemein gültigen Mustervertrag gibt.
MehrMERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM. 1. Rechtsgrundlagen. Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern INTERNET-IMPRESSUM Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler sind zusätzliche Angaben
Mehr3,5-Zimmer-Neubauwohnung mit Aufzug
Aktuelles Immobilienangebot 3,5-Zimmer-Neubauwohnung mit Aufzug Wetter-Wengern Baujahr 2017 Wohnfläche 93,61 m² Anzahl Zimmer 3,5 Kaufpreis 243.400 Alle Angaben haben wir vom Auftraggeber erhalten. Für
MehrSchlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Deutsche Bundesbank -Schlichtungsstelle- Taunusanlage 5 60329 Frankfurt am Main Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 2388-1907 Fax:
MehrHübsche Eigentumswohnung!
Hübsche Eigentumswohnung! Karstädt, Etagenwohnung Käuferprovision 3, 57 % (inkl. MwSt.) Bauhr 1957 Wohnfläche 63, 61 m² Anzahl Zimmer 3 Besonderheiten Garten, Stellplatz, Badewanne... Kaufpreis 48.000
MehrVerbraucherschlichtung
Verbraucherschlichtung Ein Leitfaden für Unternehmen Verbraucherschlichtung Ein Leitfaden für Unternehmen VERBRAUCHERSCHLICHTUNG EIN LEITFADEN FÜR UNTERNEHMEN Seit April 2016 gilt in Deutschland das neue
MehrHINWEISE ZUM ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN MIT VERBRAUCHERN
HINWEISE ZUM ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN MIT VERBRAUCHERN Unternehmer unterliegen seit dem 13. Juni 2014 europarechtlich vorgegebenen Pflichten, wenn sie Verträge mit Verbrauchern abschließen. Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
MehrNinja Buks, LL.M. Gordian Deger, LL.M : VERBRAUCHERRECHT
Ninja Buks, LL.M. Rechtsanwältin buks[at]avocat.de Büro Köln Konrad-Adenauer-Ufer 71 D-50668 Köln Ihr Ansprechpartner: Herr Dr. Christophe Kühl kuehl[at]avocat.de Tel. 00 49 - (0)2 21-1 39 96 96 0 Fax
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen mit Verbraucherinformationen für die -Beratung der Verbraucherzentrale Berlin e.v.
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Verbraucherinformationen für die E-Mail-Beratung der Verbraucherzentrale Berlin e.v. Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten
MehrZusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater:
Internet - Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater: Versicherungsvermittler und -berater unterliegen grundsätzlich
MehrSTELLUNGNAHME. der Rechtsanwaltskammer Sachsen zum
STELLUNGNAHME der Rechtsanwaltskammer Sachsen zum 1. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6664 19. Wahlperiode 20.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter
Mehr"Finanzschlichtungsstellenverordnung vom 5. September 2016 (BGBl. I S. 2140)" 11 bis 20 treten gem. 27 Abs. 1 Satz 1 dieser V am 17.9.
Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren (Finanzschlichtungsstellenverordnung - FinSV) FinSV Ausfertigungsdatum: 05.09.2016
MehrZusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich:
Internet - Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich: Versicherungsvermittler und -berater
MehrFrage-Infoblatt Über das amtliche Verzeichnis (AVPQ)
Frage-Infoblatt Über das amtliche Verzeichnis (AVPQ) 1. Was ist das amtliche Verzeichnis? Das amtliche Verzeichnis ist ein Register zur Eignungsnachweisprüfung im öffentlichen Auftragswesen. Es bietet
MehrFiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:
Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen
MehrMerkblatt: Private Arbeitsvermittlung was ist zu beachten?
Merkblatt: Private Arbeitsvermittlung was ist zu beachten? I. Was ist Arbeitsvermittlung? Unter Arbeitsvermittlung versteht man eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende
MehrGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) VSBG Ausfertigungsdatum: 19.02.2016 Vollzitat: "Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen mit Verbraucherinformationen für die - Beratung
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Verbraucherinformationen für die E-Mail- Beratung Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge
Mehr1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?
MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen
MehrPrivater Darlehensvertrag
Privater Darlehensvertrag Art.-Nr. 2208e 2017. Alle Rechte liegen bei Avery Zweckform GmbH. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe sowie öffentliche Zugänglichmachung bedürfen der Zustimmung
MehrVorbemerkung 2. Voraussetzungen für die Anerkennung leitender Tätigkeit 2. Überprüfung der fachlichen Kenntnisse 2. Die Bestätigungsurkunde 2
Leitende Tätigkeit im Straßenpersonenverkehr mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen Merkblatt zur Anerkennung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für die Anerkennung leitender Tätigkeit 2 Überprüfung
MehrWiderrufsbelehrung (Onlineshop)
Widerrufsbelehrung (Onlineshop) Widerrufsbelehrung bei Warenlieferung; Belehrung in Textform erfolgt vor Vertragsschluss ("klassischer" Onlineshop), Rücksendekosten bis 40 Euro Wert der zurückzusendenden
MehrINTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater
MERKBLATT Recht und Fairplay INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Ab 22. Mai 2007 wird für Versicherungsvermittler und -berater eine neue Erlaubnis-
MehrDie Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Deutsche Bundesbank -Schlichtungsstelle- Taunusanlage 5 60329 Frankfurt am Main Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 2388-1907 Fax:
MehrSchlichten statt Richten. August Informationen zum Landesschlichtungsgesetz. Saarland. Minsterium der Justiz
Schlichten statt Richten August 2003 Informationen zum Landesschlichtungsgesetz Saarland Minsterium der Justiz Schlichten statt Richten Liebe Bürgerinnen und Bürger! Mit diesem Leitfaden will ich Sie über
MehrSparkasse Witten Aktuelles Immobilienangebot
Aktuelles Immobilienangebot Gemütliche 2,5-Zimmer-Mietwohnung in verkehrsgünstiger Lage am Rande der Innenstadt -Innenstadt-Innenstadt Anzahl Zimmer 2,5 Wohnfläche 55,95 m² Miete 330 Alle Angaben haben
Mehr